ACHTUNG!

 

Die deutsche Sozialversicherung 

   steht in der ganzen Welt nicht mehr vorbildlich da. 

 

Diese Tatsache habe ich - Erich Neumann - dem SG Bremen mit meinem Schriftsatz vom 10.06.2025 in dem laufenden Klageverfahren vor dem SG Bremen (S 2 U 12/24) erneut vorgetragen.

Mit der vorliegenden Webseite wird der Öffentlichkeit, den Aufsichtsbehörden und Sozialgerichten etc. bekannt gemacht:

 

09.06.2009

Bearbeiter meiner Fälle Herr [18] hat persönliches Strafverfahren erwartet und wollte sich ein besseres Gewissen machen.  

So ist es in der Gesprächsnotiz vom 09.06.2009 (45)* nachvollziehbar dokumentiert. Darauf hat Herr [20-2] als Geschäftsführer der BGHW-Bremen, sogleich Herrn [18] von meinen Fällen abgezogen. Und ist mit dem Aktenvermerk vom 21.07.2009 (28) + (29) in der Handakte dokumentiert. Sogleich wurde bekannt, die weitere Bearbeitung wird durch Herrn [19-1] und Herrn [11-4] erfolgen. 

 

*Hinweis:

Die BGHW hat eine Geheimhaltungsliste mit 45 Nummern. Nummern in den Rundenklammern sind der Liste entnommen. Weiter im Text:

 

Jedoch in meiner Beschwerdeangelegenheit (E 207/09) gegen Herrn [18], hat die BGHW-Bremen eine interne Stellungnahme vom 05.10.2009 (21) der BGHW-Hauptverwaltung vorgelegt und hat Herrn [18] als Ansprechperson eingesetzt. Natürlich hat Herr [18] als Ansprechperson seine rechtswidrigen Handlungen vertuscht, die sein Gewissen belasten.

 

Dem folgte die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 (19), damit ist nachvollziehbar dokumentiert: Die Geschäftsführung hat den Mitarbeitern "Redeverbot" erteilt und ich habe "Hausverbote" erhalten. Meine Hausverbote waren rechtswidrig und wurden mit Urteil vom 19.06.2014 letztmalig aufgehoben. Aber das "Redeverbot" der Mitarbeiter ist weiter am wirken.  

Bei der BGHW-Bremen ist eine "kriminelle Vereinigung" am wirken. So hat es die Kripo Bremen nachdem Sichten der internen u. geheimen Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 (21) in der Beschwerdeangelegenheit (E 207/09) erkannt. Ich - Erich Walter Neumann - habe die Wertung übernommen und ist keine üble Nachrede. Dazu im Einklang liegt das Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen v. 26.05.2015 vor. 

 

Die vermeintlichen Täter sind bei der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen personifiziert, haben mich zum "Kriminalitätsopfer" gemacht und machen international Karriere. Es liegen mir 45 Geheimunterlagen der BGHW greifbar vor. Davon will die STA Bremen nichts wissen und hat keine weiteren Ermittlungen eingeleitet. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich vom Landgericht (LG) Hamburg seit dem Beschluss vom 13.08.2019 mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu zwei Jahren Ordnungshaft. Auch das Kopieren ist mit untersagt. Forum für Unfallopfer hat dazu am 31.07.2021 einen Kommentar abgegeben.

Als Fahrer dieses Autotransporters der Fa. E. H. Harms (jetzt BLG Bremen) kam mir - Erich Neumann - ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere und kostete meinem Beifahrer das Leben und meine Gesundheit. Es war mein erster Arbeitsunfall dem weitere Arbeitsunfälle folgten.

 

Unfall-Opfer-Bayern e. v. # Justiz-Opfer.org # Forum für Unfallopfer #  

 

Willkommen auf meiner Webseite, im "Kampf um Unfallrente"

Erich Walter Neumann ist mein Name, alias unfallmann, geb. 12.07.1942.

Als gelernter Tischler/Parkettleger, LKW-Fahrer und Fernsehtechniker habe ich von 1984-2001 im Med. Techn. Notdienst nach dem ungeschriebenem Gesetz gearbeitet: Fehler müssen vollständig beseitigt werden. 

Aus Datenschutzgründen habe ich die Namen durch Nummern ersetzt.

 

Bürgermeister von Bremen antwortet nicht.

Mein Fall ist kein Einzelfall und durch das Handeln der BGHW so umfangreich geworden, dass der große Sozialverband Deutschland (SoVD) die Bearbeitung meiner Angelegenheit mit Schreiben vom 23.07.2019 ablehnen musste. Selbst der Bremer-Senat und Bürgermeister konnten mein Schreiben vom 18.03.2025 bis dato nicht beantworten. 

 

"Im Labyrinth des Schweigens"  

Ich will, dass dieses Lügen und dieses Schweigen endlich aufhört.

Die Öffentlichkeit soll alles erfahren durch die Zeitung und das Fernsehen.

 

Die Behörde fürchtet die Presse "wie der Teufel das Weihwasser" 

Es ist im erweiterten Sinne die vierte Gewalt in der Demokratie. 

Über meinen "Kampf um Unfallrente" haben die Zeitungen berichtet. Und als ich am 06.09.2021 das 4-Mal aus dem Gefängnis entlassen wurde - mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm - hat die Tageszeitung (taz) am 21. Oktober 2021 korrekt berichtet:

 

"Erich Neumann hat niemanden etwas Böses getan. Das steht fest, auch wenn die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) auf die Frage, wann u. wo Neumann Leib und Leben von Mitarbeitenden beeinträchtigt habe, auf den Vorfall vom 8. November 2018 verweist."

 

Denn bei dem Vorfall (08.11.2018) haben die Mitarbeiter der BGHW in der Behörde eine Bedrohungslage aufgebaut. Mit meiner amerikanischen Polizeisirene habe ich die Polizei Bremen zum Sondereinsatz gerufen. Und damit war die Bedrohungslage beseitigt. Es lagen keine strafbaren Handlungen vor, wie der Tätigkeitsbericht der Polizei Bremen vom 08.11.2018 dokumentiert.

   

 Gerechtigkeit als Herzenssache.

 

Es folgen weitere Presseberichte auch über meine Teilerfolge, 

so kann sich der Leser schon an dieser Stelle ein eigenes Urteil bilden.

Aber wo bleibt das Fernsehen? 

 

Die Öffentlichkeit soll erfahren: 

 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter/innen von den Berufsgenossenschaften behandelt?"  

DGUV hat aufgerufen, sich kritisch mit der Broschüre von 1904 - Der Kampf um die Unfallrente - auseinander zusetzen. Dazu bin ich bereit und habe meiner zuständigen BGHW im Schreiben 16.04.2013 angekündigt: Ich möchte meine Verwaltungsakte für die Öffentlichkeit zugänglich machen. Davon war die BGHW aber nicht begeistert, wie das Antwortschreiben vom 26.04.2014 bestätigt.

 

Meine umfangreiche Unfallgeschichte begann 1968 in Amerika, geht über Bremerhaven, Bremen, Mannheim, Köln bis Vietnam und zurück nach Hamburg. Und letztmalig bin ich am 06.09.2021 aus dem Bremer Gefängnis entlassen worden mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. Die höchsten Amtsträger in der gesetzlichen Unfallversicherung sind darin international verwickelt und haben sich auf der folgenden Fotostrecke und im 1. Video und 2. Video in der Öffentlichkeit präsentiert. Siehe auch Karriere bei der BGHW Bremen. Und tauchen im WEISSER RING als Ehrenmitglied in der Presse am 04.04.2023 und 06.07.2023 auf.

In den Verwaltungsentscheidungen der BGHW (vormals GroLa BG) hat sich auch im Bescheid der BGHW vom 28.05.1970 gezeigt, bei den Feststellungen der Unfallfolgen bestehen Unstimmigkeiten und Differenzen zu den vorhandenen medizinischen Gutachten. Ich habe weitere Arbeitsunfälle erlitten und hier sind die Unstimmigkeiten ebenfalls erkannt. Damit ich auch zukünftig keine Nachteile erleide, müssen die für mich nachteiligen Schriftstücke aus der Akte der BGHW Bremen entfernt werden und ist mir bis dato nur mit Teilerfolgen gelungen. 

 

Es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich,

grundsätzliche Klarstellungen vorzunehmen und sich nicht in den unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen einer "kriminellen Vereinigung" bei der aktenführenden BGHW Bremen zu verlieren. Wo sich die Mitarbeiter auf dem Bürohausdach an der Falkenstraße Fit halten. Darüber hat der Weser Kurier am 09.04.2014 berichtet. Die Geschäftsführung muss das Aufdecken von Pflichtverletzungen in der Behörde verhindern und geht nur mit "Redeverbot" der Mitarbeiter, "Hausverbot" des Versicherten und Geheimhaltung von Verwaltungsentscheidungen & Akten der BGHW. Und wenn die Bearbeiter ein Gewissen haben, werden sie von meinen Fällen abgezogen. Dazu im Einklang hat die BGHW in der E-Mail vom 28.11.2009 dokumentiert:

 

"Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt.

Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden."

 

Diese Auffassung nervt und führte zu einer Bedrohungslage in der Behörde am 08.11.2018. Die Zeitungen berichten über meinen Fall und keiner will sich rechtfertigen.

  

Bedrohungslage wurde bis dato nicht im Fernsehen ausgestrahlt.  

Durch Mitarbeiter der BGHW, kam es am 08.11.2018 zu einer Bedrohungslage in der Behörde und konnte mit meiner amerikanischen Polizeisirene und Sondereinsatz der Polizei Bremen beseitigt werden. 

Radio Bremen bringt meinen Fall nicht über den Sender u. von der BGHW selbst als "Hochwichtig" eingestuft wurde. Genau dafür muss es eine Erklärung geben. Denn die Öffentlichkeit muss vor dem Auftritt mit einer Waffe gewarnt werden. Dazu im Einklang behauptet der Sender: Wir melden was "buten un binnen" passiert. Eine nachvollziehbare Erklärung der Ablehnung habe ich seit dem 16.11.2009 nicht von Radio-Bremen erhalten.

 

Es folgt eine kurz Zusammenfassung: 

 

1.) 07.11.2003 (1)

Meinen Widerspruch hat die BGHW abgelehnt

Meinen begründeten Widerspruch gegen den Bescheid der BGHW vom 12.09.2002 hat die BGHW mit dem Widerspruchsbescheid vom 07.11.2003 abgelehnt. Und unter der Listennummer (1) hat die BGHW ihren Widerspruchsbescheid zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen der BGHW eingetragen. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Auch das Kopieren ist mir untersagt. Und am 06.09.2021 bin ich letztmalig aus dem Gefängnis entlassen worden, mit den 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. Darüber hat auch die Presse berichtet. BGHW will sich nicht rechtfertigen und schweigt.

 

2.) 12.01.2004

Unfallarzt hat den Durchblick meiner Unfallfolgen verloren

und wollte mit Schreiben vom 12.01.2004 die Regie der Aufklärung übernehmen. Ist aber mit krimineller Energie und 2. Rentengutachten vom 05.09.2003 von dem Sachbearbeiter der GroLa BG (jetzt BGHW) Herrn [18] mit Schreiben vom 30.01.2004 verhindert worden. 7 Jahre später hat der Rentengutachter mit dem Schreiben vom 13.02.2011 dokumentiert: Die BGHW hat das 2. Rentengutachten durch das Zurückhalten von Beweismittel manipuliert.

 

3.) 27.04.2004

BGHW hat mit der Gesprächsnotiz vom 27.02.2004 festgestellt:

 

"Er wurde darüber informiert, dass aufgrund der festgestellten Unfallfolgen und der beantragten Rentenerhöhung [...] keine Aussicht mehr besteht, ihn durch finanzielle Unterstützung wieder beruflich einzugliedern."  

 

Zu dieser Aussage konnte die BGHW nur kommen, weil die medizinischen Gutachten aus dem Verkehrsunfall und Stromunfall mit der Diagnose der Unfallfolgen vorlagen. Dem folgte der Bescheid vom 27.04.2004 zum Stromunfall, dem fehlte aber die Diagnose meiner Unfallfolgen, nämlich chronisches Vorhofflimmern. 

 

Und im Widerspruchsbescheid vom 07.11.2003 (1) zum Verkehrsunfall hat die BGHW es zu keiner Rentenerhöhung kommen lassen. Und die in den medizinischen Gutachten festgestellten Unfallfolgen, hat die BGHW auch nicht im Widerspruchsbescheid vom 07.11.2003 übernommen.

 

4.) 02.11.2007 

Mein Aktenbearbeiter Herr [18], rief zum Kampf auf.

Herr [18] hat mit Schreiben vom 02.11.2007 bei Dr. Dr. [23] eine Stellungnahme vom 28.11.2007 abgerufen, mit dem Ziel, dass meine mit Bescheid am 12.09.2002 anerkannten "anfallsartigen Kopfschmerzen" als Unfallfolge aufgehoben wird. Und verhindern würde, dass weitere folge Unfälle als mittelbare Unfallfolgen erkannt werden. Siehe u.a. mein Fahrradunfall vom 08.04.2020. Mit der Gesprächsnotiz vom 15.04.2008 ist bekannt, Herr [18] sollte meinen Fall abgeben. Dieses hat der Herr [20-2] Geschäftsführer der BGHW leider nicht zugelassen, wie das Antwortschreiben vom 25.04.2008 dokumentiert.

 

5.) 18.12.2008: 

Meine Klagen habe ich vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen mit den Urteilen v. 18.12.2008 in der Stromunfallsache und Verkehrsunfallsache verloren. In den mündlichen Verhandlungen sind keine Fehler beseitigt worden. Die Revision wurde nicht zugelassen. Nichtzulassungsbeschwerden am 06.08.2009 und 07.08.2009 waren erfolglos eingereicht

 

Danach haben wir Prozessdelikt am 26.08.2009 aufgedeckt. Nun war das Sozialgericht (SG) Bremen und die Beklagte (BGHW) wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

6.) Mein Teilerfolg:

Das Urteil (18.12.2008) aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen hat nachvollziehbar aufgedeckt, Herr [18] wollte etwas gesetzwidriges Durchboxen. Und in der Gesprächsnotiz vom 07.01.2009 hat Herr [18] wörtlich dokumentiert:

 

"Es kam auch aus dem Gespräch heraus zu der Aussage von Unterzeichner, dass der Fall leider kaum von einem anderen Bearbeiter der BG weiterbearbeitet werden wird (bis zum Ruhestand)." 

  

7.) 09.06.2009

Herr [18] ist ein schwaches Glied in einer "kriminellen Vereinigung"

Herr [18] war von mir bei meiner letzten Akteneinsicht am 08.06.2009 (45) in der Behörde als "Betrüger" erkannt und benannt worden. Diese Anschuldigung halte ich aufrecht und habe erkannt, Herr [18] ist eine Person, die etwas unrechtes für die Geschäftsführung der BGHW Bremen durchboxen will/muss. Dazu im Einklang habe ich Herrn [18] ein Gesicht und Boxhandschuhe verpasst. In dem Schriftstück vom 09.06.2009 hat Herr [18] nachvollziehbar dokumentiert: Nicht der Geschäftsführer der BGHW Herr [20-2] hat die Entscheidung getroffen, dass mir bei der Akteneinsicht alles vorgelegt wurde, sondern Herr [18] hatte die Entscheidung selbst getroffen, weil er ein persönliches Strafverfahren erwartet und wollte sich damit ein besseres Gewissen machen.

 

8.) 21.07.2009 (28 + 29)

Bearbeitungszuständigkeit wurde aufgehoben

Sogleich war Herr [18] als schwaches Glied in einer "kriminellen Vereinigung" erkannt und wurde sofort von meinen Fällen abgezogen. So ist es mit dem Aktenvermerk vom 21.07.2009 (28 + 29) in der Handakte nachvollziehbar dokumentiert. In der Verfügung hat die Geschäftsführung vorgetragen:  

 

"Da Herr [18] wiederholt von Herrn Neumann u.a. persönlich angegangen wurde und er deswegen auch zu Recht gebeten hat von der weiteren Bearbeitung der Fälle befreit zu werden, wird aus Fürsorgegesichtspunkten die weitere Bearbeitung der Fälle nicht mehr von Herrn [18] durchgeführt."

 

9.) 26.08.2009

Mein Anwalt Dr. jur. [7-6] deckt mit mir Prozessdelikt auf.

So ist es mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 26.08.2009 und 07.09.2009 nachvollziehbar dokumentiert. Nun war das SG Bremen, die BGHW und die BG ETEM wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. 

    

10.) 05.10.2009 (21):

Ansprechperson ist Herr [18] 

Kriminalpolizei Bremen sichtet interne Stellungnahme der BGHW

in Bremen vom 05.10.2009 (E 207/09) und kam zu der Wertung:

 

"Ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" an, die nach Stasi-Manier vorgeht, die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe bedroht wird. Ich könnte der 2. "Gustl Mollath" werden und soll auf meine Gesundheit aufpassen. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt konnten die Kripobeamten nicht glauben. Und der Polizei sind die Hände gebunden, weil die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen keinen Ermittlungsauftrag erteilt."      

 

Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

Sogleich wurde erkannt, Herr [18] bearbeitet weiter meine Fälle, als Ansprechperson. 

 

11.) 18.01.2010 (19) 

Ich habe Hausverbot u. Mitarbeitern wurde "Redeverbot" erteilt. 

Wie die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 bestätigt.  

Geschäftsführer Herr [20-2] hat seinen Mitarbeitern mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt. Und hat seine Verwaltungsentscheidung zur Geheimhaltung in die Liste vom 13.08.2019 unter Nr.: (19) eingetragen. 

 

Mein Hausverbot wurde mit dem Gerichtsbescheid vom 28.02.2013 aus dem SG Bremen (Az.: S 29 U 99/12) aufgehoben, aber das "Redeverbotist weiter am Wirken.

 

12.) 25.10.2012 (39-42)

Gerichte und Verwaltung sind lahm gelegt,

durch eine noch nie beobachtet Klagehäufung. Diese Tatsache hat die Beklagte selbst erkannt und mit 4 Schriftsätzen vom 25.10.2012 dem SG Bremen mitgeteilt.

 

13.) 24.06.2013

Die Beteiligten wollen sich nicht rechtfertigen und haben das Landessozialgericht Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt.

 

14.) 02.09.2014 

Erfolglose Strafanzeige gegen meine Person. 

Danach hat die BGHW - mit dem Hinweis auf meine Webseite - gegen meine Person am 02.09.2014 eine erfolglose Strafanzeige angestrengt mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Meine Anschuldigungen sind zutreffend und das Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. Damit waren sogleich die Beteiligten personifiziert. Es sind die höchsten Amtsträger in der gesetzlichen Unfallversicherung und mussten sich bis dato nicht vor der STA Bremen rechtfertigen. Über das Ergebnis wollte die BGHW bzw. der Justitia [19-2] auch informiert werden.

 

15.) 13.08.2019

BGHW will sich nicht rechtfertigen und schweigt.

Am 13.08.2019 hat die BGHW 45 Akten und Verwaltungsentscheidung der BGHW auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Auch das Kopieren ist mir untersagt.

 

16.) 06.09.2021

Am 06.09.2021 bin ich letztmalig aus dem Gefängnis entlassen worden, mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. Darüber hat auch die Presse berichtet. BGHW will sich nicht rechtfertigen und schweigt.

 

17.) 22.09.2023

"An die Schilderung des Klägers besteht kein Zweifel."  

So hat es das LSG Bremen in dem Beschluss vom 22.09.2023 zum Tatbestand gemacht. Darauf ist zwischen den Beteiligten am 22.09.2023  folgender außergerichtlicher Vergleich zustande gekommen:

 

"Die Beklagte hebt ihren Bescheid vom 28. Juni 2020 und ihren Widerspruchsbescheid vom 16. September 2020 auf und verpflichtet sich, hinsichtlich des Unfalls des Klägers vom 08. April 2020 erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt. In diesem Zusammenhang wird die Beklagte bei ihrer Prüfung unterstellen, dass das Unfallereignis am 08. April 2020 sich so zugetragen hat, wie der Kläger es geschildert hat."

 

Aktenkundig folgt die Beklagte nicht dem außergerichtlichen Vergleich und hat meine im Sinne des § 8 SGB VII anerkannten Arbeitsunfälle vom 17.09.1992; 06.02.2001 und 20.03.2001 nicht berücksichtigt und auch

nicht erwähnt. Es zementiert, dass die BGHW keine Aufklärung wünscht.

 

 

 * 

 

11.06.2025

 

Wird weiter überarbeitet! 

 

Sie wollen noch mehr erfahren?

 

Dann bleiben sie dran, denn weitere Verfahren sind am laufen und die höchsten Amtsträger sind in meinem Fall verwickelt.  

Es folgt die umfangreiche Zusammenfassung von Anfang an, 

mit weiteren Einzelheiten bis dato und im chronologischem Ablauf. 

 

13.02.1925: 

Schwerer Fahrradsturz: Als Chirurg unsterblich geworden,

ist mein Großonkel Prof. Dr. med. Rudolf Theis Eden - Schwiegersohn von Otto Schott dem Glasfabrikanten in Jena - und verstarb als "Unfallmann" am 13. Februar 1925 an den Folgen seines schweren Fahrradsturzes auf dem Heimweg von der Klinik. Also Wegeunfall = Arbeitsunfall im Sinne § 8 SGB VII.

 

Meine im Sinne von § 8 SGB VII anerkannten Arbeitsunfälle: 

Am 19.06.1968 habe ich meinen schweren Verkehrsunfall überlebt und am 20.03.2001 meinen schweren Stromunfall im Med. Techn. Notdienst. Dazu kam mein Arbeitsunfall vom 17.09.1992 und 06.02.2001. Mit meiner Berufsgenossenschaft (BGHW) liege ich im Streit um Entschädigung der Unfallfolgen. In der Medizintechnik habe ich nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet: "Fehler müssen vollständig beseitigt werden." So bearbeite ich auch meine Verwaltungsakte bei der aktenführenden BGHW in Bremen. Dabei wurde aufgedeckt, im Ermittlungsverfahren ist die BGHW nicht dem Untersuchungsgrundsatz gemäß § 20 SGB X gefolgt und hat die Sachen auf ungeklärtem Sachverhalt vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt. Wohl in der Hoffnung, das SG wird keine vollständige Aufklärung betreiben und so ist es auch geschehen. Mit diesen Pflichtverletzungen erspart sich die BGHW meine möglichen Entschädigungsansprüche. Das "merkwürdige Handeln" ist aktenkundig und mit meinem Schreiben vom 14.10.2003 nachvollziehbar dokumentiert.

 

Am 19.06.1968 kam es zu meinem erster schwerer Arbeitsunfall

Als Fahrer dieses Autotransporters der Fa. E. H. Harms (jetzt BLG Bremen) kam mir - Erich Neumann - ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere und kostete meinem Beifahrer das Leben und meine Gesundheit.

 

12.10.1968

Konflikt mit der BGHW von Anfang an wegen Arztfehler.

Es hat sich im Bescheid der BGHW (vormals GroLa BG) vom 28.05.1970 gezeigt, bei den Feststellungen der Unfallfolgen bestehen Unstimmigkeiten und Differenzen zu den vorhandenen medizinischen Gutachten. Damit ich auch zukünftig keine Nachteile erleide, müssen die für mich nachteiligen Schriftstücke aus der Akte der BGHW Bremen entfernt werden.

 

12.10.1968 (Bl.62/Rs.)

Einen schweren Arztfehler an meinem li. Knie 

habe ich in dem Arztbericht vom 12.10.1968 (Bl.62/Rs.) erkannt und liegt auf dem chirurgischen Fachgebiet.

Darüber hat auch mein Anwalt am 22.12.2004 (Bl.718/20) berichtet.

 

08.07.1969:

Fehler können in jeder BG-Behandlungsstelle passieren.

AU-19.06.1968: Jedoch in meinem Fall - der kein Einzelfall ist- hat der leit. Arzt [4-1] in Bremen einen groben Behandlungsfehler auf dem Fachgebiet der Chirurgie vertuscht. So wurde auch von Anfang mit dem Aktenvermerk vom 08.07.1969 (Bl.102) der wörtliche Irrtum erregt: 

  

"Auf chirurgischem Gebiet lägen keine Unfallfolgen mehr vor." 

 

10.07.1969:

Wir wollen Neumann hier nicht mehr sehen:

Lagebesprechung zwischen Unfallarzt u. BG vom 10.07.1969

  

"Falls es noch zu einer chirurgischen Begutachtung kommen sollte, die Unfallfolgen liegen jetzt nur noch auf neurologischem Gebiet, so bitten wir die B.-G., einen anderen Gutachter damit zu beauftragen, weil wir N. hier nicht mehr sehen wollen, zumal das Vertrauensverhält zwischen Arzt und Patient nach heutigen Auftreten von N. bei uns nicht mehr gegeben ist. Sollte erneut von anderer Stelle A.u.f. wegen Unfallfolgen ausgesprochen werden, dann ist dieses meines Erachtens nicht gerechtfertigt. Sollte N. sich erneut wegen anderer Erkrankungen a.u.f. schreiben lassen, empfehle ich der Krankenkasse umgehend Vorstellung bei der VÄD." 

 

15.08.1969

Meine erneute Arbeitsunfähigkeit war vom VÄD als Unfallfolge bestätigt. Siehe Schreiben vom 15.08.1969 (Bl.118) mit Anlage in Kopie (Bl.119/Rs.).

 

Mit Schriftsatz vom 20.10.2004 hat mein damaliger Anwalt Dr. jur. [7-6] die gesichteten Merkwürdigkeiten dem SG Bremen vorgetragen. Ferner wurde mit dem Schriftsatz vom 22.12.2004 das Verschweigen wichtiger Zwischenberichte zementiert. Ein grober Behandlungsfehler wurde in meinem li. Knie auf chirurgischem Fachgebiet zur Entschädigung angezeigt. Und ich wurde ins schlechte Licht gesetzt. Denn im Zwischenbericht (02.12.1968) hatte der Unfallarzt einen Berufswechsel schon angekündigt. Insoweit bin ich auch zum Radio und Fernsehtechniker umgeschult worden. 

  

Weitere Akten dokumentieren (u.a. 18.08.1969, Bl.114) wie der leit. Arzt vorgegangen ist, damit keine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) auf chirurgischem Gebiet beziffert wurde. Mit Bescheid vom 28.05.1970 (Bl.173/Rs.) hat die BGHW (vormals GroLa BG) Unfallfolgen auf dem chirurgischem Gebiet anerkannt, jedoch die MdE hat die BGHW im Verwaltungsverfahren nicht beziffert. So erspart sich die BGHW die mögliche Entschädigung auf chirurgischem Gebiet. Dazu im Einklang liegt das Schreiben von meinem damaliger Anwalt Dr. jur. [7-6] vom 22.12.2004 (Bl.718/20) vor.  

 

23./24.09.1972:

Ermitteln von Fehlern war/ist mein Beruf,  

in der Fernsehtechnik und im MED. TECH. Notdienst.   

Über meine Umschulung hat der Weser Kurier am 23./24. 09.1972 berichtet. Und habe in der Medizintechnik nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet: 

"Fehler müssen vollständig beseitigt werden"

 

So bearbeite ich auch meine Behördenakte. Mit meiner Hilfe konnte eine bewaffnete Bande festgenommen werden, die Schaden in Millionenhöhe angerichtet hat. Dazu im Einklang liegen mir die Presseberichte und das Schreiben der Staatsanwaltschaft (STA) vor. In der Sozialversicherung habe ich schon einmal für Ordnung gesorgt und habe Insider wissen.

 

17.09.1992

In der Medizintechnik kam es zu meinem Arbeitsunfall

am 17.09.1992 im Rahmen eines Dienstweges, mit einer Prellung des rechten Kniegelenks. Einwandfrei ist mit Arztbericht am 08.03.1994 eine Chondropathie der re. Kniescheibe als Unfallfolge diagnostiziert. Jedoch hat die BGHW (vormals Einzelhandels-BG) das Verfahren formlos im Juli 1994 beendet und erwarte noch die Verwaltungsentscheidung.

 

20.03.2001

In der Medizintechnik kam es zu meinem schweren Stromunfall

am 20.03.2001 und löste chronisches Vorhofflimmern (VHF) aus. So haben es alle Gutachten der BGHW im Verwaltungsverfahren festgestellt. Von der BGHW ist mein Stromunfall im Sinne von § 8 SGB VII als Arbeitsunfall mit Bescheid vom 27.04.2004 anerkannt. Jedoch hat die BGHW - gewollt oder ungewollt - keinen Gesundheitsschaden eingetragen und erspart sich damit jede mögliche Entschädigung. Diese Pflichtverletzung ist aktenkundig wird aber von der BGHW nicht beseitigt. Und so erhalte ich keine mögliche Entschädigung. Und führt natürlich bei meiner Krankenkasse am 27.04.2004 zum Abrechnungsbetrug.

 

 20.03.2001

So muss es auch in der Akte zum meinem schweren Stromunfall vom 20.03.2001 geschehen, der im Sinne von § 8 SGB VII als Arbeitsunfall anerkannt ist und chronisches Vorhofflimmern als Unfallfolge ausgelöst hat. Denn im Bescheid vom 27.04.2004 hat die BGHW keinen Gesundheitsschaden eingetragen und ich hätte keinen Anspruch auf Unfallrente, weil die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) nicht um wenigstens 20% gemindert sei. Es besteht aber eine Stützrente aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968, so wird eine Unfallrente auch unter 20% MdE möglich. Diesen Fehler muss die BGHW Bremen gemäß § 44 SGB X von Anfang an beseitigen. Dass die für mich nachteiligen Schriftstücke von der aktenführenden BGHW Bremen aus meiner Akte zu entfernen hat, ist mit Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 festgestellt. Jedoch in meiner Beschwerdeangelegenheit erregt die BGHW mit Schreiben vom 26.07.2010 (E 207/09) den wörtlichen Irrtum:

 

"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat."

 

Danach war die Beklagte und das SG Bremen zur Mediation bereit. Jedoch ist es zu keiner Güterichterverhandlung gekommen. Und im Schreiben vom 19.02.2014 hat die Güterichterin wörtlich vorgetragen:

 

"Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, das ist vielfach gerichtlich bestätigt."

 

Teilerfolg im Streit um Unfallrente 

Es war richtig, dass ich nicht aufgegeben habe, denn am 19.06.2014 kam es zu Teilerfolgen und danach hat die Beklagte ihre Schriftsätze v. 25.10.2012 auf unbestimmte Zeit in eine Liste vom 13.08.2019 mit 45 Geheimakten zur Geheimhaltung aufgenommen. 

 

Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder einer Ordnungshaft bis zu 2 Jahren. Auch das Kopieren ist mir untersagt.

 

28.04.2003

Stenum: Die BGHW (vormals GroLa BG) hat in der Verkehrsunfallsache am 28.04.2003 ein gesetzwidriges Rentengutachten anfertigen lassen, und hat dabei sogleich Beweismittel zurückgehalten. Dieses hat der Chefarzt Dr. med. [26] mit seinem Schreiben vom 13.02.2011 aufgedeckt.

 

29.08.2003

 

Die Recherche hat ergeben, Herr Dr. Ing. [10-2] ist der Leiter des renommierten Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM in Köln und ist Generalsekretär der ISSA. Herr Dr. Ing. [10-2] ist in meinem Prozess (Elektrounfall vom 20.03.2001) verwickelt. Und hat für die Beklagte (BGHW) und ihrem Vorsitzenden Herrn Dr. [19-17]  Irrtum erregende Beweismittel am 29.08.2003 und 18.11.2004 für den Gerichtsprozess angefertigt. Der Vorsitzende der BGHW Herr Dr. [19-17] ist sogleich bei der ISSA der Vize-Präsident.

Die Fotostrecke zementiert die gute Zusammenarbeit der höchsten Amtsträger auch in Vietnam und gute Laune kommt auf.  

05.09.2003

Rentengutachten manipuliert: 

Dazu im Einklang hat der Rentengutachter nach 8 Jahren mit seinem Schreiben am 13.02.2011 dokumentiert, die BGHW (vormals GroLa BG) hat mein 2.Rentengutachten vom 05.09.2003 durch das Zurückhalten von Beweismittel in ihrem Sinne manipuliert.

 

12.01.2004

Regie der Aufklärung: 

Die Unfallambulanz Bremen hat den Überblick verloren und wollte mit Schreiben vom 12.01.2004 die "Regie" der Aufklärung übernehmen, aber die BGHW hat es mit dem Schreiben vom 30.01.2004 verhindert. Dazu hat die BGHW ein unrichtiges Rentengutachten vom 05.09.2003 vorgelegt. So ist es mit dem Schreiben vom 22.12.2004 von meinem damaligen Anwalt an die BGHW (vormals GroLa BG) dokumentiert. Und mit dem Schreiben vom 13.02.2011 hat der Rentengutachter dokumentiert, dass die BGHW ausschlaggebendes Beweismittel zurückgehalten hat. Womit sich die BGHW an meiner möglichen Unfallrentenerhöhung bis dato bereichert.

 

21.02.2004

Mein Hausarzt konnte keine Entscheidung treffen. Und ist mit der folgenden Stellungnahme vom 21.02.2004 dokumentiert.

 

27.04.2004:

Pflichtverletzungen können in jeder Behörde passieren. 

Meinen Arbeitsunfall vom 20.03.2001 hat die BGHW mit Bescheid vom 27.04.2004 (9) anerkannt. Eine Rente wurde abgelehnt, weil meine MdE nicht um wenigstens 20% gemindert sei. Dieses ist ein Irrtum, denn aktenkundig habe ich eine Stützrente (AU 1968) und somit Anspruch auf Rente auch unter 20%. M. M. liegt eine strafbare Pflichtverletzung vor.

 

HKK geht nicht gegen Pflichtverletzungen der BGHW vor. > Klick 

 

Auch nicht gegen die "kriminelle Vereinigung" bei der BGHW in Bremen, gegen die ich antreten muss (27.04.2004).

 

16.03.2005

Es folgt der Begutachtungsauftrag vom 16.03.2005.

Mit einem Ausrufungszeichen wurde der Gutachter darauf hingewiesen, dass ich über die medizinischen Unterlagen der Behördenakt verfüge!

Sollte der Gutachter damit gewarnt werden?

 

25.06.2007 

Mit dem Schriftsatz der Beklagten vom 25.06.2007 wird in der Stromunfallsache dokumentiert, das SG/LSG Bremen und die Beklagte haben keine "Amtshilfe" zugelassen und halten sich dumm.

 

25.04.2008

Warum kann ich mein Recht nicht bekommen?

Weil die BGHW die Einschätzungen der Gutachter nicht 1:1 im Bescheid einträgt. Der Geschäftsführer der BGHW Bremen Herr [20-2] hat in seinem Antwortschreiben vom 25.04.2008 selbst wörtlich dokumentiert:

 

"An die Einschätzungen der Gutachter sind die Verwaltungen im Rahmen der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandeln gebunden." 

 

Dieser Gesetzmäßigkeit ist die Beklagte (BGHW) nicht gefolgt.  

 

30.04.2008:  

Mit Schreiben vom 30.04.2008 wollte die BGHW von meinem Anwalt bestätigt haben, die Akten werden von der BGHW dem Gericht immer vollständig vorgelegt.

 

05.05.2008:

Dieses hat mein Anwalt mit seinem Antwortschreiben vom 05.05.2008 nicht bestätigt.

 

16.06.2008

Kritikpunkte waren bekannt, sind aber nicht beseitigt worden:

Im Klageverfahren vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen  waren die Kritikpunkte mit meinem Schriftsatz vom 16.06.2008 und der Anlage vom 10.06.2008 bekannt.  

 

18.12.2008:

Teilerfolg, der Bescheid vom 25.02.2008 wurde aufgehoben. 

Damit sind die "anfallsartigen Kopfschmerzen" weiter Unfallfolge aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968. Es ist aber nur ein Teilerfolg, denn die gravierenden Nebenerscheinungen sind weiterhin in keinem Bescheid aufgenommen.

 

Nur eine bloße Pflichtverletzung? 

Was nicht im Bescheid als Unfallfolge aufgenommen wird, wird auch nicht entschädigt. Mit dieser Pflichtverletzung, verhindert die BGHW jeden möglichen Entschädigungsanspruch.    

  

18.12.2008: 

Meine Klagen habe ich vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen mit den Urteilen v. 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren. Danach haben wir Prozessdelikt am 26.08.2009 aufgedeckt. Nun war das Sozialgericht (SG) Bremen und die Beklagte (BGHW) wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

18.12.2008  

Das LSG Bremen hat in den mündlichen Verhandlungen keine Fehler beseitigt und ist mit den Urteilen vom 18.12.2008 in der Verkehrsunfall und Stromunfallsache nachvollziehbar dokumentiert und die Revision wurde nicht zugelassen. Dem konnte mein Anwalt Dr. jur. nicht folgen und hat die Nichtzulassungsbeschwerden am 06.08.2009 und 07.08.2009 erfolglos eingereicht.

 

18.12.2008

Die Sache kam vor das Sozialgericht (SG) Bremen

 

und auf ungeklärtem Tatbestand habe ich meine Klagen vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 18.12.2008 verloren in der Verkehrsunfallsache (19.06.1968) und Stromunfallsache (20.03.2001).

 

20.01.2009:

BGHW will keine weiteren Ermittlungen durchzuführen.

Wie das Antwortschreiben der BGHW vom 20.01.2009 dokumentiert.  

 

09.06.2009:

Dazu im Einklang liegt das Schreiben von meinem damaligen Anwalt Dr. jur. [7-6] vom 22.12.2004 vor. Und mit dem Vermerk vom 09.06.2009 ist u. a. wörtlich dokumentiert:

 

"Herr Dr. [7-6] riet der Verwaltung vor dem Hintergrund des Auftretens von Herrn Neumann im Haus der BGHW, dass nur die Einleitung eines Strafverfahrens wegen übler Nachrede verhindern könne, dass Herr Neumann weiterhin die Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft als Betrüger bezeichnet." 

 

Der BGHW ist natürlich bekannt, eine Strafanzeige gegen meine Person hat wenig Aussicht auf Erfolg und hat dieses auch in dem Vermerk vom 08.04.2011 (-108-) dokumentiert. Diesen Vermerk hat die BGHW zur Geheimhaltung am 13.08.2019 unter der Listennummer (27) festgesetzt. Dazu werde ich von der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Auch das Kopieren ist mir untersagt.

 

09.06.2009

Nachdem ich meine Klagen vor dem LSG Bremen mit meinem Anwalt Dr. jur. am 18.12.2008 verloren habe, ist die Beklagte von meinem Anwalt darüber informiert worden, dass es zu meiner Strafanzeige wegen Betrug gegen die Beklagte kommen wird. Darauf hat die BGHW mein Hausverbot ins Visier genommen. So ist es in dem Aktenvermerk vom 09.06.2009 über ein Telefonat dokumentiert.

 

06.08.2009

Es folgte der Schriftsatz an das BSG Kassel,

wegen Unfallrente betr. Stromunfall vom 20.03.2001.

In dem Schriftsatz vom 06.08.2009 hat mein Anwalt Dr. jur. [7-6] dem BSG auf der Seite 6 wörtlich vorgetragen:

 

"Dass es nach höchstrichterlicher Absicherung geradezu schreit." 

 

07.08.2009

Es folgte der Schriftsatz an das BSG Kassel, wegen Unfallrentenerhöhung betr. Verkehrsunfall vom 19.06.1968. 

In dem Schriftsatz vom 07.08.2009 ist auf der Seite 9 anwaltlich versichert und wörtlich dokumentiert: 

 

"Dass es zu einem Eklat zwischen dem Vorsitzenden und dem Kläger kam, an dessen Ende der Vorsitzende erklärte, es gäbe nicht nur den Tatbestand der Unterdrückung von Unterlagen, sondern auch - zum Kläger gerichtet - den Tatbestand der bewussten falschen Anschuldigung." 

 

26.08.2009:

Ich habe mit meinem Anwalt und Schreiben aus dem Sozialgericht (SG) Bremen v. 26.08.2009 u. 07.09.2009  Prozessdelikt in der Stromunfallsache aufdeckt. Nun war das SG Bremen und die Beklagte wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ich habe weitergemacht, darüber hat auch die Presse berichtet. Es folgte mein Schreiben vom 15.09.2009, damit hat die Direktion der BGHW Mannheim, meine Beschwerdeangelegenheit (E 207/09) ausgelöst.   

 

 

Die Antwortschreiben aus dem SG Bremen v. 01.09.2009 u. 07.09.2009 haben aufgedeckt, das SG Bremen und die Beklagte (BGHW) Bremen sind wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir viel Glück beim Weitermachen und war schon Bemerkenswert.

 

01.09.2009:

Prozessdelikt aufgedeckt:

Mit dem Schreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 und 07.09.2009 konnte ich mit meinem Anwalt Prozessdelikt aufdecken. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

Meine Strafanzeigen waren bei der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen schon am 25.08.2009 u. 26.08.2009 mit 44 Pflichtverletzungen eingegangen. 

  

01.09.2009:

Mein Anwalt Dr. jur. [7-6] deckt Prozessdelikt auf 

und ist mit dem Antwortschreiben aus dem Sozialgericht (SG) Bremen vom 01.09.2009 (Bl.714) in der Sache S 18 U 94/04 dokumentiert. Dem folgte ein weiteres Antwortschreiben vom 07.09.2009 (Bl.700 ff) und zementiert Prozessdelikt. Nun war das SG Bremen, die BGHW und BG ETEM wegen Prozessbetrug angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Und wollte nicht, dass sein Name auf meiner Webseite erscheint. 

 

01.09.2009

Danach konnte ich mit meinem Anwalt und Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 und 07.09.2009 Prozessdelikt aufdecken, nun war das Gericht, die Beklagte und Herr Dr. Ing. [10-2] der Leiter im Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle in Köln (BG ETEM) wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben, wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Natürlich habe ich weitergemacht und habe bei der BGHW mit Schreiben vom 15.08.2009 die Beschwerdeangelegenheit (E 207/09) eingeleitet. Sogleich habe ich ein Ermittlungsverfahren (17.11.2009) bei der Staatsanwaltschaft Bremen angestrengt, denn die fehlerhaften Schriftstücke müssen aufgedeckt und aus der Akte entfernt werden. Dazu ist zu sagen: Die BGHW hat die Akte schon mehrmals überprüft u. konnte oder wollte keine fehlerhaften Schriftstücke aufdecken.

Dazu im Einklang hat der Geschäftsführer der BGHW Bremen Herr [20-2] mit Schreiben vom 25.04.2008 (2) wörtlich erklärt.

 

"Auch hinsichtlich der Bearbeitungszuständigkeit Ihrer Unfallangelegenheiten durch Herrn [18] ergibt sich für mich kein Handlungsbedarf. In jedem Fall ist sichergestellt, dass Ihre Unfallangelegenheiten kompetent bearbeitet werden."  

 

15.09.2009 

Mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 kam es bei der BGHW zu meiner Beschwerde (Az.: E 207/09). Dem folgte die interne Stellungnahme der Geschäftsführung der BGHW Bremen vom 05.10.2009 (E 207/09) über drei Seiten.

 

15.09.2009

Mit zwei Strafanzeigen am 27.08.2009 und 28.08.2009 sowie mit meiner Beschwerdeangelegenheit (Az.: E 207/09) vom 15.09.2009 habe ich weitergemacht. Gewollt oder ungewollt, habe ich die interne Stellungnahme der BGHW Bremen v. 05.10.2009 (3 Seiten) aus meiner Beschwerdesache (E 207/09) erhalten, die ich aktenkundig niemals erhalten sollte und fühle mich in Bremen nicht mehr sicher. 

 

05.10.2009

In der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 (E 207/09) hat die Geschäftsführung der BGHW Bremen mich als gefährliche Person dargestellt. Sie haben auf drei Seiten ihren "Plan" dokumentiert, wie gegen meine Person vorzugehen ist. Und es wäre sinnvoll, das weitere Vorgehen telefonisch abzusprechen. Und weiter: 

 

"Dass man sich nun völlig zurückzieht, ist nicht zu raten, da man sich dann der Gefahr einer möglichen Untätigkeitsklage aussetzt.

 

Es ist unglaublich, die Behörde geht nach Stasi-Manier vor, 

 

ich fühle mich in Bremen nicht mehr sicher 

 

05.10.2009

Kripo Bremen sichtet die interne Stellungnahme der BGHW

vom 05.10.2009 (E 207/09) und kam zu der Wertung:

 

"Ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" an, die nach Stasi-Manier vorgeht, die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe bedroht wird. Ich könnte der 2. "Gustl Mollath" werden und soll auf meine Gesundheit aufpassen. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt konnten die Kripobeamten nicht glauben. Und der Polizei sind die Hände gebunden, weil die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen keinen Ermittlungsauftrag erteilt."    

 

Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. 

Dazu im Einklang liegt das Schreiben (26.05.2015) der STA Bremen vor. Und die vermeintlichen Täter sind personifiziert.

 

Interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009

dokumentiert, wie gegen meine Person vorzugehen ist. Die Kripo Bremen hat die interne Stellungnahme gesichtet und kam u.a. zu der Wertung:

 

"Ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die niemals Zurückrudern wird und von Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird." 

 

Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.  

 

16.11.2009 

Das SG Bremen und die Beklagte (BGHW) sind in Prozessdelikt verwickelt. Und soll nicht an die Öffentlichkeit kommen. Bremer-Fernsehen ist eine Behörde und der Ansatzpunkt warum die Sache nicht ausgestrahlt wird (16.11.2009)

 

17.11.2009 

Mitarbeiter der BGHW verweigern die Bearbeitung meiner Akte.

 

17.11.2009

Geschäftsführung der BGHW Bremen will nicht kriminalisiert werden.

Und mit der E-Mail vom 17.11.2009 (E 207/09) wird in der Akte das Ziel dokumentiert: 

 

"Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv. [...] Der Rest des Schreibens ist sicherlich dazu geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzeigen, Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten." 

 

18.11.2009

BGHW verweigert die Übersendung der internen Stellungnahme

vom 05.10.2009So ist es mit der Gesprächsnotiz der BGHW Bremen am 18.11.2009 dokumentiert.

 

28.11.2009

BGHW will jeden Kontakt mit mir einstellen (Hausverbot & Redeverbot)

Dem folgte die E-Mail der BGHW vom 28.11.2009 und auch damit hat die Geschäftsführung in der Akte ihren Mitarbeitern, den Gutachtern und Gerichten das Ziel bekannt gemacht:

 

"Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden.

 

Damit ist erkannt, die Geschäftsführung der BGHW wünscht keine Aufklärung und will sich nicht in der Zeitung und im Fernsehen rechtfertigen. Und zu unrecht bin ich als eine Person dargestellt worden, die mit einer Waffe in der Behörde erscheinen könnte (Amokläufer) und jeder Kontakt soll mit mir beendet werden. 

 

28.11.2009:

Das Schwert der Gerechtigkeit ist meine Waffe

In der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 (E 207/09) hat die Geschäftsführung der BGHW Bremen mich als eine gefährliche Person dargestellt. Und haben auf drei Seiten ihren "Kriegsplan" dokumentiert, wie gegen meine Person vorzugehen ist. Dem folgte sogleich die E-Mail vom 17.11.2009 und 28.11.2009 (E 207/09), damit hat die Geschäftsführung in der Akte ihren Mitarbeitern, den Gutachtern und Gerichten das Ziel bekannt gemacht:

 

Wir wollen nicht kriminalisiert werden und haben eine Grenze der Aufklärung gezogen. Ferner hat Herr Neumann ein Ermittlungsverfahren gegen unsere Mitarbeiter angestrengt. Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe aufritt! Jeder Kontakt mit ihm muss u. E. beendet werden.

 

 

Bei dem Öffnen der Akte wird natürlich jeder Bearbeiter sofort erkennen, die Geschäftsführung der BGHW wünscht keine Aufklärung. Und die Aufklärung soll mit Bumerangsätzen verhindert werden. Siehe Vermerk vom 29.04.2016 aus dem "Bedrohungsmanagementteam" der BGHW. 

 

28.12.2009

30.12.2009

Herr Neumann nervt. 

So hat es die Geschäftsführung der BGHW Bremen - Herr [18-3] - in der E-Mail vom 28.12.2009 und 30.12.2009 nachvollziehbar dokumentiert und das Ganze sollte mit einem rechtswidrigen Hausverbot beendet werden. 

 

18.01.2010

Vor diesem Hintergrund habe ich mit Verwaltungsentscheidung der BGHW Bremen am 18.01.2010 mein 1. Hausverbot erhalten und den Mitarbeitern der BGHW wurde "Redeverbot" erteilt. 

 

 

18.01.2010:

Ich habe Hausverbot u. Mitarbeitern wurde "Redeverbot" erteilt. 

Wie die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 bestätigt.  

Geschäftsführer Herr [20-2] hat seinen Mitarbeitern "Redeverbot" erteilt und ich habe "Hausverbot erhalten. Die Entscheidung wurde zur Geheimhaltung in die Liste vom 13.08.2019 unter Nr.: (19) eingetragen. 

 

 

 

Mein Hausverbot wurde mit dem Gerichtsbescheid vom 28.02.2013 aus dem SG Bremen (Az.: S 29 U 99/12) aufgehoben, aber das "Redeverbotist weiter und bis dato am Wirken. 

Die Geschäftsführung meiner zuständigen BGHW Bremen ist aktenkundig in Prozessdelikt verwickelt und will sich nicht rechtfertigen. Dazu im Einklang haben die Mitarbeiter seit dem 18.01.2010 "Redeverbot" und schädigt das Ansehen der deutschen Sozialversicherung in der ganzen Welt. Pflichtverletzungen werden Geheimgehalten. 

 

26.07.2010

Die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen habe ich eingeschaltet.

Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen meldet sich mit Bescheid vom 17.11.2009 und dem Hinweis, für das Entfernen meiner nachteiligen Schriftstücke ist die aktenführende BGHW Bremen zuständig. Aber die BGHW Bremen entfernt keine nachteiligen Schriftstücke. In meiner Beschwerdeangelegenheit (E 207/09) hat die BGHW im Schreiben vom 26.07.2010 wörtlich erklärt:

 

"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat." 

 

Dieses Schreiben vom 26.07.2010 hat die BGHW zur Geheimhaltung in die Liste vom 13.08.2019 mit der Nr.: (4) aufgenommen.

 

12.10.2010

Mitarbeiter der BGHW wissen nicht wie es weitergehen soll

Das SG Bremen macht eine Mediation o.ä. nicht möglich, wie die Gesprächsnotiz der Beklagten (BGHW) vom 01.09.2010 dokumentiert. Mein Fall ist kein Einzelfall wie die E-Mail der BGHW vom 13.04.2011 von Herrn [19-1] dokumentiert. Und der Bearbeiter meiner Akte [11-4] hat schon in der E-Mail am 12.10.2010 wörtlich dokumentiert: 

 

"Ich bin mir im Moment im unklaren, wie wir die Bearbeitung dieses außergewöhnlichen Falles weiter betreiben sollen. 

 

18.10.2010:

Mein Anwalt will sich nicht äußern!

Dass sich mein Anwalt zu meinem Fall nicht mehr geäußert hat, war unter der Schlagzeile; "Gerechtigkeit als Herzenssache" für die Zeitung am 18.10.2010 schon ungewöhnlich. Warum hat mein damaliger Anwalt keinen Strafantrag gestellt? Mein damaliger Anwalt Dr. jur. [7-6] wird die Frage nicht beantworten. Dazu im Einklang hat die Zeitung am 18.10.2010 wörtlich berichtet:  

 

 

"Heute will er sich nicht mehr zu dem Fall äußern." 

 

04.11.2010

Ich fordere mein Recht,

dazu muss ich Beweismittel aus dem SG Bremen anfordern. Mit dem Antwortschreiben vom 04.11.2010 (Az.: S 18 U 94/04) hat mir die Direktorin am SG Bremen Frau [8-19] wörtlich vorgetragen: 

 

"Das Verfahren ist sowohl durch Urteil des Sozialgerichts und des Landessozialgerichts abgeschlossen. Von weiteren Anforderungen sollte daher Abstand genommen werden."

 

29.12.2010: 

Aktenkundig kannte die Direktorin am Sozialgericht (SG) Bremen meinen Fall, wollte aber keine weitere Aufklärung vornehmen, wie das Schreiben vom 29.12.2010 aus dem SG Bremen bestätigt. Es ist der Ansatzpunkt, Akten sollen geheim bleiben, womit ich mein Recht einfordern kann. Es ist aber wichtig seine Rechte einzufordern, dieses hat die Direktorin am SG Bremen der Öffentlichkeit am 29.02.2016 bekannt gemacht. 

 

06.01.2011:

Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 

habe ich mit Schreiben vom 06.01.2011 die Merkwürdigkeiten in meiner Angelegenheit angezeigt. Mit Antwortschreiben vom 17.01.2011 habe ich die Mitteilung erhalten, leider kann meine geschilderte Angelegenheit von Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unmittelbar nicht tätig werden. Insoweit ist mein Schreiben an das Bundesversicherungsamt (BVA) weitergeleitet worden. Der BGHW wurde die Gelegenheit gegeben, sich zu meinem Anliegen zu äußern. Das BMAS wünscht über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet zu werden. Dazu im Einklang liegt das Schreiben aus dem BVA vom 07.02.2011 vor (Az.: III 2 - 0550/11) und hat bei der BGHW das Az.: E 29/11 erhalten. Mit Schreiben v. 09.02.2011 habe ich als Anlage in Kopie mein Schriftstück vom 30.01.2011 (8 S.) als weitere Eingabe beigefügt und dokumentiert, wem was anzulasten ist. Dieses Schreiben hat das BVA an die BGHW und BG ETEM weitergeleitet. Und mit meinem Schreiben vom 09.03.2011 habe ich eine weitere Eingabe mit meinem Schriftstück vom 03.03.2011 (20 S.) vorgelegt und dokumentiert, wem was anzulasten ist.

 

13.02.2011

Hausverbot & Redeverbot kann Aufklärung nicht verhindern: 

Dazu im Einklang hat der Rentengutachter nach 8 Jahren mit seinem Schreiben am 13.02.2011 dokumentiert, die BGHW (vormals GroLa BG) hat mein 2.Rentengutachten vom 05.09.2003 durch das Zurückhalten von Beweismittel in ihrem Sinne manipuliert.

 

13.02.2011

Stenum, das zweite Rentengutachten war manipuliert,

durch das Zurückhalten von Beweismittel

Dieses Ergebnis ist falsch und muss falsch, denn danach hat der Rentengutachter mit Schreiben vom 13.02.2011 dokumentiert:

 

Das zweite Rentengutachten (05.09.2003) ist falsch, denn die BGHW (vormals GroLa BG) hat Beweismittel zurückgehalten. Die gebotene Sorgfalt war also nicht gegeben und verhindert meine mögliche Entschädigung. 

  

 

02.03.2011 

Geschäftsführung der BGHW hat mit Schreiben vom 02.03.2011 vorgetragen: Es ist zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden einen Mitarbeiter zu finden, die sich mit den Angelegenheiten des Herrn Neumann auseinandersetzt, denn Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger" bezeichnet und ihnen unterstellt Sachverhalte falsch darzustellen. Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw.. Er hat sogar ein Strafverfahren gegen Herrn [18] angestrengt. Die Mitarbeiter fühlen sich genötigt und haben Sorge, dass die Situation um Herrn Neumann weiter eskaliert und erklären sich daher als befangen. Herr [23-1] hat sich letztendlich bereit erklärt, die Beschwerde des Herrn Neumann aufzuarbeiten und die Stellungnahme für das BVA vorzubereiten.

 

Um unsere Mitarbeiter zu schützen, hat Herr [20-2] Herrn Neumann mit Schreiben vom 18.01.2010 schriftlich untersagt die Verwaltung zu betreten [Hausverbot] und persönliche Gespräche zu führen ["Redeverbot"].

 

Im Hinblick auf die Vorwürfe des Herrn Neumann gegen die BGHW und ihren Mitarbeitern bitte ich zusätzlich (und allein schon aus Fürsorgesichtspunkten) zu prüfen, ob strafrechtlich gegen ihn vorgegangen werden soll. Siehe Schreiben der BGHW vom 02.03.2011 (Bl.974 ff). 

 

 

05.04.2011:

"Kriminelle Vereinigung" hat meine Bestrafung im Visier. 

 

So ist es mit dem Schreiben der BGHW vom 05.04.2011 dokumentiert.

 

08.04.2011

Es erscheint bei dem kriminellen Inhalt erforderlich, 

eine weitere Klarstellung vorzunehmen. Denn aktenkundig hat die BGHW Rachegefühle und meine Bestrafung im Visier. Dazu im Einklang liegen die Schriftstücke der BGHW vom 02.03.201105.04.2011 und 08.04.2011 vor.

 

Die BGHW wollte meine Person mit einer Strafanzeige bestrafen, als "Signalwirkung" für das eigene Personal. Mit dem Dokument: BEV 08.04.2011 ist aber wenig Aussicht auf Erfolg festgestellt worden.

 

08.04.2011:

Meine Person ist nicht angreifbar, wie das Dokument der BGHW (BEV vom 08.04.2011 -108-) bestätigt. Dazu im Einklang liegt das Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 20.05.2015 aktenkundig vor.

 

08.04.2011:

Zu Unrecht kann jeder im Gefängnis landen,

wenn die Behörde eine "Signalwirkung" an das eigene Personal benötigt.

BGHW wollte meine Bestrafung (Dokument: BEV 08.04.2011) und hat eine rechtswidrige Verleumdungsklage angestrengt. Wie das Schreiben der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen (26.05.2015) nachvollziehbar bestätigt.  

 

13.04.2011: 

Intern hat die BGHW am 13.04.2011 dokumentiert, ich bin kein Einzelfall, es gibt bei der BGHW ähnlich gelagerte Fälle. Sogleich kam die wörtliche Frage:

 

"Die Frage ist nun, wie wir mit den "internen" Vermerken verfahren wollen/sollen. Meines Erachtens bergen  diese keine Geheimnisse und sollten - Ihrer Zustimmung vorausgesetzt - Herrn Neumann in Kopie übersandt werden." 

 

Interne Vermerke/Unterlagen habe ich mit Schreiben der BGHW Mannheim vom 27.05.2011 zum Az.: E 207/09 erhalten und auch verwertet.

 

Das weitere Studieren der Behördenakte und Gerichtsakten haben Sozial,- Justiz und Wirtschaftsskandal aufgedeckt.

 

27.04.2011:

Aus dem BVA kam das Ergebnis und war unakzeptabel:

Denn zu meiner Eingabe vom 9. Februar 2011 mit dem Schriftstück vom 30.01.2011 (8 S.) hat das BVA mit Schreiben vom 27.04.2011 nicht einmal erkannt und aufgedeckt, dass die BGHW im Sinne von § 8 SGB VII meinen Stromunfall v. 20.03.2001 als Arbeitsunfall mit Bescheid vom 27.04.2004 anerkannt hat, aber keinen Gesundheitsschaden eingetragen hat. Der Bescheid ist somit unvollständig und auch unrichtig, denn es liegt eine Stützrente aus meinem Unfall v. 19.06.1968 vor und macht die Unfallrente mit einer MdE unter 20 % möglich. 

 

Zu meiner Eingabe vom 09.03.2011 mit dem Schriftstück vom 03.03.2011 (S. 20) hat das BVA mit Schreiben vom 27.04.2011 nicht aufgedeckt, dass im Röntgenbefund vom 12.10.1968 (Bl. 62 Rs.) ein kleiner Abbruch an der Kniescheibenunterseite meiner li. Kniescheibe diagnostiziert wurde und nicht 1:1 im Bescheid vom 28.05.1970 der BGHW (vormals GroLa BG) übernommen wurde. Dazu wurde nicht erkannt, dass die BGHW nicht die ärztliche Diagnose "Migräne mit Nebenerscheinungen" (Migräne accompagnée) im Bescheid vom 12.09.2002 eingetragen hat.

 

Leider konnte oder wollte das BVA nicht aufdecken, welcher Sachverhalt sich hinter der Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 (3 S.) verbirgt. 

 

>70. 

[11 ] und [19-1] sind anzulasten, dass sie dem Kläger nicht das Schreiben vom 05.10.2009 offensichtlich gemacht haben, in dem angeblich erkannt wird, warum die BG keiner Begutachtung auf psychologischem Fachgebiet folgen will. Wie das Schreiben 19.10.2009 (Bl.1673) und die Gesprächsnotiz 18.11.2009 (Bl.1697-1698) belegen (56.)    

 

10.06.2011  

"Warum und wie sich die Mitarbeiter der Berufsgenossenschaften gegen das Aufdecken ihrer Pflichtverletzungen schützen"

 

14.10.2011

Mein Vortrag beim Leser-Telefon des "Weser-Kuriers"

Der Redakteur vom "Weser-Kurier" Bremen sandte der BGHW am 19.09.2011 den Entwurf eines Artikels über meine Arbeitsunfälle und bat um Stellungnahme.

 

Die Stellungnahme der BGHW 14.10.2011 mit dem Az.: E 207/09, E 29/11 aus der Beschwerdeangelegenheit habe ich mit Anlage Schreiben aus dem Bundesversicherungsamt (BVA) vom 27.04.2011 erhalten und dokumentiert unrichtige Tatsachen: 

 

"Es ist auch unter vollständiger Würdigung und Berücksichtigung Ihrer aktuell dargestellten Sichtweise weiterhin nicht erkennbar, Ihnen durch weiteres Verwaltungshandeln der Berufsgenossenschaft zukünftig relevante rechtliche oder wirtschaftliche Vorteile entstehen könnten. Ihre zahlreichen vergangenen Beschwerden konnten wir daher in keinem Fall als Begründet bewerten." 

 

 

Die Stellungnahme der BGHW & Schreiben der BVA verschweigen die Wahrheit. Denn  wahrhaftig ist es am 19.06.2014 zu relevanten rechtlichen und wirtschaftlichen Teilerfolgen gekommen und meine zahlreichen Beschwerden waren/sind auch weiter begründet bei dem BVA. Und über meine Teilerfolge berichtet auch die Zeitung.

 

29.03.2012:

Dauerthema Mehrbedarf

Am 29.03.2012 hat die Kreiszeitung über das "Dauerthema Mehrbedarf" am SG/LSG Bremen berichtet. Das Pressefoto zeigt u.a. den Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht (LSG) Niedersachen-Bremen Herrn [5]. Dieser ist in meinem Fall verwickelt und für den Mehrbedarf verantwortlich, weil seinen Urteilen nicht gefolgt werden kann.

 

Danach hat die Beklagte in ihren Schriftsätzen vom 25.10.2012 wörtlich dokumentiert:

 

"Der Kläger selbst hat durch sein Verhalten gezeigt, dass er die Rechtstaatlichkeit seiner Verfahren erst anerkennt, wenn er zu seinem vermeintlichen Recht gekommen ist. Bis dahin versucht er durch eine Klagehäufung, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm zu legen". Hier liegt eindeutig ein Rechtsmissbrauch vor. 

 

Wir behalten uns daher vor, einen Antrag auf Feststellung der mutwilligen Prozessführung mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGG zu stellen." 

 

07.05.2012:

Mehrbedarf wegen Besonderheit der Fälle.

In der Gesprächsnotiz (07.05.2012) hat die Beklagte dokumentiert:

 

"Herr Richter [5] teilt mit, dass beabsichtigt ist in Kürze einen Erörterungstermin anzuberaumen. Dies wird jedoch erst erfolgen wenn klar ist, wann die in Bau befindliche Sicherheitsschleuse fertig gestellt ist. Aufgrund der Besonderheit des Falles sieht er genau wie wir die Notwendigkeit ggf. auch einen Polizeibeamten im Sitzungssaal zur Verfügung zu haben." 

 

 

Es ist der Ansatzpunkt, die "kriminelle Vereinigung" leidet unter Angstzuständen.

 

 

05.09.2012

Jedoch das Schreiben (E 207/09) von dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der BGHW Herrn Dr. [19-17] hält den Irrtum aufrecht, die gebotene Sorgfalt habe die BGHW in ihren Vorgängen beachtet. Und hat dazu im Einklang am 05.09.2012 wörtlich vorgetragen:

 

"Ihr Vorbringen ist ja auch vollumfänglich in mehren sozialgerichtlichen Verfahren überprüft worden. Ihre unsachlichen Vorwürfe weise ich zurück, gehe auch darauf mangels sachlicher Grundlage nicht ein.

 

Auch nach nochmaliger Überprüfung liegen mir keine Anhaltspunkte vor, dass der Sachverhalt von Seiten der BGHW unvollständig ermittelt worden ist."

 

 

Vor diesem Hintergrund wird ableitbar, die BGHW kann sich nicht mehr die Wahrheit sagen und befinde sich im Labyrinth des Schweigens. 

 

Damit ist erkannt, die Geschäftsführung der BGHW wünscht keine Aufklärung und will sich nicht in der Zeitung und im Fernsehen rechtfertigen und ich werde dazu als eine Person dargestellt, die mit einer Waffe in der Behörde erscheinen könnte (Amokläufer) und jeder Kontakt soll mit mir beendet werden. 

 

Jedermann und die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen 

 

wird beim lesen meiner Akte erkennen, die Geschäftsführung der BGHW will nicht kriminalisiert werden, wünscht keine Aufklärung und will sich nicht in der Zeitung und im Fernsehen rechtfertigen. Es ist der Ansatzpunkt und zementiert: Hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken.   

 

15.09.2012

Ein Arbeitsunfall kann jedem passieren. 

So ist auch mein Großonkel Prof. Dr. med. Rudolf (Theis) Eden an einem Arbeitsunfall im Jahr 1925 verstorben und ist der Schwiegersohn von Otto Schott dem  Glasfabrikanten in Jena. Am 15.09.2012 hat die Zeitung mit der Schlagzeile darüber berichtet: "Als Chirurg unsterblich geworden." 

  

25.10.2012

Ich bin seit dem Jahre 2004 dabei, meine Rechte einzuklagen 

und hat zu einer Klagehäufung geführt wie sie bisher noch nie beobachtet wurde und die Gerichte und Verwaltung lahm legen. So hat es die Beklagte (BGHW) in ihren vier Schriftsätzen vom 25.10.2012 dem SG Bremen vorgetragen. Rechtsmissbrauch soll vorliegen, weil ich nicht aufhöre mein Recht einzufordern. Dafür will die Beklagte mich bestrafen und setzt alle Hebel in Bewegung.  

Klagehäufung durch Untätigkeit der "kriminellen Vereinigung"

In den Schriftsätzen vom 25.10.2012 (39) hat die Beklagte wie folgt wörtlich vorgetragen:

 

"Der Kläger selbst hat durch sein Verhalten gezeigt, dass er die Rechtstaatlichkeit seiner Verfahren erst anerkennt, wenn er zu seinem vermeintlichen Recht gekommen ist. Bis dahin versucht er durch eine Klagehäufung, wie sie bisher noch nie beobachtet wurde, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm zu legen".

 

Dazu ist zu sagen:

 

Ich habe kein vermeintliches Recht sondern tatsächliches Recht: Insoweit kam es auch am 19.06.2014 und 23.06.2015 zu Teilerfolgen. Ich erwarte weitere Erfolge, werden aber durch Untätigkeit der Beklagten verhindert und die Klagehäufung nimmt zu. 

  

22.11.2012:

Auftrag zur Verbrecherjagt durch Richter am LSG Bremen?!

Seit dem Urteil aus dem LSG Bremen vom 22.11.2012  Seite 7 (L 14 U 170/11 WA) fühlt sich der Kläger durch den Richter [5] zur Verbrecherjagt beauftragt. Denn das Gericht hat dem Kläger wörtlich vorgetragen:

 

"Im Übrigen ist weder ersichtlich noch vom Kläger vorgetragen worden, dass wegen der von ihm angenommenen Herstellung falscher Urkunden eine rechtskräftige Verurteilung ergangen ist oder wenn die Einleitung oder Durchführung eines Strafverfahrens aus anderen Gründen als wegen Mangels an Beweisen nicht erfolgen konnte (§ 581 Abs. 1 ZPO)."

 

Dazu ist zu sagen:

Gemäß § 581 Abs. 1 ZPO liegt ein Grund vor. Und habe ein Strafverfahren am 22.11.2012 bei der Staatsanwältin [11-1] in Bremen angestrengt. Dazu habe ich als erstes die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 (3 Seiten) aus meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) in Kopie übergeben. Dem folgten weitere Aktenteile als Beweismittel, darauf hat die Staatsanwältin (11-1) am 19.11.2013 plötzlich und unerwartet die wörtliche Entscheidung getroffen:

 

"Aus Ihrem Vorbringen sind tatsächliche zureichende Anhaltspunkte für ein strafrechtlich zu beurteilendes Fehlverhalten der Beteiligten nicht abzuleiten. Deshalb war die Aufnahme von Ermittlungen und die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens abzulehnen."   

   

Danach hat die BGHW das Beweismittel aus meiner (erfolglosen) Strafanzeige (22.11.2012) mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Unter der Androhung von bis zu 250.000 € Ordnungsgeld oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Auch das Kopieren ist mir untersagt.

 

29.11.2012:

"Ich soll für verrückt erklärt werden"  

Darüber hat der Weser-Kurier am 29.11.2012 berichtet und hat dazu die interne Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 gesichtet. Damit wurde bestätigt, was die Kriminalpolizei Bremen schon erkannt hat, dass die kriminelle Vereinigung nach Stasi-Manier vorgeht.  

 

 

Wo bleibt die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen, haben die Journalisten im Interview gefragt. Ich konnte nur vortragen, nachdem mein Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt hat und die Generalstaatsanwaltschaft STA Bremen am 17.11.2009 in 44 Punkten Pflichtverletzungen erkannt hat, sind die Ermittlungen eingestellt worden. 

Seit einem schweren Arbeitsunfall vor elf Jahren streitet Erich Neumann mit der Berufsgenossenschaft um Leistungen - bis lang vergeblich. Am 29.11.2012 kam dieser Bericht und war natürlich für die BGHW ein Dornen im Auge. Denn die BGHW will sich in der Zeitung nicht rechtfertigen.  

 

04.02.2013:  

"Kriminelle Vereinigung" bekam das Bundesverdienstkreuz

Auf meinem Rücken verschafft sich die BGHW finanzielle Einsparungen und damit sind die besten Juristen & Richter beschäftigt, also die Elite nach 1945. Und so gab es für die BGHW am 04.02.2013 die hohe Auszeichnung.

Wahrhaftig hat aber die Witwe & Kanzlei [2-13] in Düsseldorf die hohe Auszeichnung verdient, denn sie haben weitergemacht und haben nach 20 Jahren ihr Recht bekommen.

 

04.02.2013: 

"Kriminelle Vereinigung" bekam das Bundesverdienstkreuz

Auf meinem Rücken verschafft sich die BGHW finanzielle Einsparungen und damit sind die besten Juristen & Richter beschäftigt, also die Elite nach 1945. Und so gab es für die BGHW am 04.02.2013 die hohe Auszeichnung.

Wahrhaftig hat aber die Witwe & Kanzlei [2-13] in Düsseldorf die hohe Auszeichnung verdient, denn sie haben weitergemacht und haben nach 20 Jahren ihr Recht bekommen. 

 

28.02.2013

Mein 1. Hausverbot (18.01.2010) 

hat das SG Bremen mit Gerichtsbescheid vom 28.02.2013 aufgehoben, aber nicht das "Redeverbot" und ist bis dato am Wirken. 

 

16.04.2013 

 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter/innen von den Berufsgenossenschaften behandelt?" 

DGUV hat aufgerufen, sich kritisch mit der Broschüre von 1904 - Der Kampf um die Unfallrente - auseinander zusetzen. Dazu war ich mit meiner Webseite bereit und habe meiner zuständigen BGHW im Schreiben 16.04.2013 angekündigt: Ich möchte meine Verwaltungsakte für die Öffentlichkeit zugänglich machen. Denn schon an dieser Stelle ist dokumentiert, wie unfallverletzte Arbeiter/inne von den Berufsgenossenschaften behandelt werden. Und mit der E-Mail vom 13.04.2011 ist gesichert, es gibt bei der BGHW ähnlich gelagerte Fälle.

 

26.04.2013

Die BGHW hat die Aktion der DGUV mit ihrem Antwortschreiben vom 26.04.2013 nicht unterstützt. Vielmehr wurde meine Person mit der üblen Nachrede wörtlich angegriffen:

 

"In der Vergangenheit und Gegenwart haben Sie falsche, unvollständige und unwahre ehrenrührige Behauptungen über die BGHW und über unsere Mitarbeiter etc. aufgestellt und verbreitet." 

 

In meiner Verwaltungsakte ist u. a. die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 und E-Mail vom 17.11.2009 und 28.11.2009 zu sichten. Und mit der E-Mail vom 13.04.2011 ist gesichert, es gibt bei der BGHW ähnlich gelagerte Fälle. 

16.04.2013 

Gemäß dem Wunsch der DGUV, 

berichte ich über Kritik bei den Berufsgenossenschaften:

 

 

Im Jahre 2010 hat die DGUV in dem Begleitmaterial zur ständigen Ausstellung, deutsche Geschichte in Bildern und Zeugnissen im deutschen Museum Berlin dokumentiert, die Öffentlichkeit möge feststellen: 

 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter/innen von den 

Berufsgenossenschaften behandelt?"  

 

Weil ich auf dem juristischen/medizinischen Fachgebiet von der BGHW seit meinem ersten Unfall (19.06.1968) und Arztbericht vom 12.10.1969 merkwürdig behandelt wurde, wie das Schreiben meines Anwalts vom 22.12.2004 (Bl.718/20) zementiert, habe ich der BGHW mit Schreiben vom 16.04.2013 mitgeteilt, das Thema der DGUV wird mit meiner Webseite für die Öffentlichkeit aufgegriffen. 

 

16.04.2013 

Gemäß dem Wunsch der DGUV, 

berichte ich über Kritik bei den Berufsgenossenschaften:  

Kulturbericht über "Kohlhaas (No Limits)" >Klick

16.04.2013:

Es möge endlich Gerechtigkeit geschehen" 

Mit dem Hinweis auf die Novelle Michael Kohlhaas von Heinrich von Kleist habe ich der BGHW mit Schreiben vom 16.04.2013 mein Verlangen deutlich gemacht. Denn aktenkundig ist der BGHW Untätigkeit anzulasten und auch dem Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X) nicht folgt. 

 

10.05.2013

Mein 3. Hausverbot (10.05.2013)

hat das SG Bremen mit Urteil am 19.06.2014 aufgehoben auf dem Tatbestand meiner Webseite. 

 

24.06.2013 

Die Beklagte will sich einfach nicht rechtfertigen,

und hat in ihren Schriftsätzen vom 24.06.2013 das LSG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Und möchte, dass das Landessozialgericht (LSG) Bremen mir "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt. 

 

 

06.12.2013

Am 06.12.2013 hat das SG Bremen die Mediation (Schlichtung) mit

Beschluss zugelassen. Jedoch ohne die Akte richtig gelesen zu haben, hat die Güterichterin die Mediation abgebrochen und in dem Schreiben vom 19.02.2014 sogleich den Irrtum behauptet:

 

"Ich hätte von Anfang an kein Recht gehabt und dieses wäre vielfach gerichtlich bestätigt." 

  

Dem folgten nämlich vier Monate später am 19.06.2014 die ersten Teilerfolge und bestätigten, von Anfang an habe ich Recht gehabt und so habe ich auch ein Nachzahlung über 12 Jahre erhalten.

Und musste mich mit dem Spatz in der Hand zufrieden geben

 

 

Sie hetzen im Netz"   

 

Berufsgenossenschaft (BG) & Gewerkschaft 

Erich Neumann
Erich Neumann

 

22.01.2014

"Hyänen des Systems"

Ein erster Blick ins Internet hat aufgedeckt, Unfallmann, eine andere Person und die Kanzlei sind von der Gewerkschaft und BG im Seminar in Berchtesgaden am 22.01.2014 als "Hyänen des Systems" dargestellt worden. Und haben die Berichtigung im Internet verweigert. 

 

09.04.2014:  

Fit im Büro;

halten sich die Mitarbeiter der BGHW auf dem Bürohausdach an der Falkenstraße. Darüber hat der Weser Kurier am 09.04.2014 berichtet. Sie müssen das Aufdecken ihrer Pflichtverletzungen verhindern und geht den Bearbeitern meiner Fälle an die Nerven.

19.06.2014

Teilerfolg im Streit um Unfallrente & Das Schwert der Gerechtigkeit 

Am SG Bremen ist meine Webseite zur Urteilsfindung am 19.06.2014 (Az.: S 29 U 121/13) zum Tatbestand geworden und dokumentiert:

 

"dass endlich Gerechtigkeit geschehen möchte".

 

Tatsächlich ist es zu Teilerfolgen gekommen und war eine Nachricht, mit der nicht so ohne Weiteres zu rechnen war. Darüber hat die Presse berichtet.

 

02.09.2014: 

Am 02.09.2014 hat die BGHW mit dem Hinweis auf meine Webseite, eine Strafanzeige gegen meine Person bei der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen angestrengt mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die STA Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt und die Täter waren sogleich personifiziertEs passiert nichts und es werden auch keine Ermittlungen gegen den Anzeigeerstatter und Justitia der BGHW Herrn [19-2] gemäß der Wahrheitspflicht eingeleitet (§ 57 StPO). Es ist der Ansatzpunkt, der STA Bremen ist "Strafvereitlung im Amt" anzulasten (§ 258a StGB). 

 

 

Die Amtsträger haben sich in der folgenden Fotostrecke, Zeitungsberichten und Video in der Öffentlichkeit präsentiert. >Klick Es ist der Ansatzpunkt, die Sache führt zu einem Sozialskandal und könnte nicht nur in Bremen einen Tumult auslösen. Insoweit musste die STA Bremen die Ermittlungen sofort einstellen. So gab es auch kein Ermittlungsverfahren gegen den Anzeigeerstatter [19-2] und offensichtlich nicht seiner Wahrheitspflicht gemäß § 57 StPO gefolgt ist. Meine Webseite ist keine üble Nachrede.

Die BGHW hat ihren Justitia Herrn [19-2] beauftragt und das Recht auf Akteneinsicht hat. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die STA Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben v. 26.05.2015 sofort eingestellt. Bemerkenswert ist sogleich, die vermeintlichen Täter sind personifiziert und der Anzeigeerstatter geht straffrei aus. 

 

24.09.2014:

Merkwürdiges Hausrecht 

Meine Schreiben haben die Behörde der BGHW mit Eingangsstempel erreicht aber nicht die Behördenakte und ist sehr Merkwürdig. Denn das Schriftstück vom 24.11.2009 mit der Anlage vom 17.11.2009 und 23.11.2009 berichten über rechtswidrige Handlungen der Mitarbeiter. 

 

Danach hat die BGHW mit Schreiben vom 24.09.2014 dem SG Bremen gemeldet, für mich wurde eine neue Hausordnung festgesetzt, u. a. werde ich keinen Eingangsstempel mehr erhalten.

 

30.10.2014:

Heiße Schokolade für meinen damaligen Anwalt Dr. jur. [7-6] 

Es wurde nachvollziehbar, warum mein damaliger Fachanwalt für Sozialrecht Herr Dr. jur. [7-6] mir viel Glück gewünscht hat und mit der Sache nichts mehr zutun haben wollte. Als jedoch die Zeitung über meinen Teilerfolg im Streit um Unfallrente am 30.10.2014 und über die Nachzahlung von 12.000 Euro und ohne Zinsbescheid berichtet. Hat der Anwalt mich beim Weser Kurier getroffen und sagte mir freundlich: Hallo Herr Neumann, ich habe gelesen, Sie haben Geld bekommen, davon könnten Sie mir doch etwas abgeben. Darauf habe ich geantwortet, ich bedanke mich dafür, dass Sie die Sache bis vor das Bundessozialgericht getrieben haben, aber wir mussten wegen Prozessdelikt scheitern. Aber ich verspreche, wenn ich die Nachzahlung über 100.000 € erhalte, dann werde ich Sie zur heißen Schokolade einladen. Damit war mein damaliger Anwalt einverstanden.

05.11.2014

Das Schwert der Gerechtigkeit

Unter dieser Schlagzeile berichtet auch die "taz":

 

Jetzt hat Herr Neumann doch noch Recht bekommen, ein Stück weit zumindest. Und das ist eine Nachricht, mit der nicht so ohne Weiteres zu rechnen war.

 

26.05.2015

Zu Unrecht kann jeder im Gefängnis landen,

wenn die Behörde eine "Signalwirkung" an das eigene Personal benötigt.

 

BGHW wollte meine Bestrafung (Dokument: BEV 08.04.2011) und hat eine rechtswidrige Verleumdungsklage angestrengt. Wie das Schreiben der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen (26.05.2015) nachvollziehbar bestätigt.

 

29.02.2016 

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern" 

So hat es die Direktorin Frau [8-19] am SG Bremen über die Presse am 29.02.2016 publiziert. Wie man gegen eine "kriminelle Vereinigung" vorgeht, ist mir leider nicht im damaligen Antwortschreiben (29.12.2010) der Direktorin Frau [8-19] erklärt worden. 

 

 

29.02.2016:

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern";

war am 29.02.2016 im Weser Kurier zu lesen und ist die Meinung der Direktorin am Sozialgericht (SG) Bremen. Meine Teilerfolge vor dem SG Bremen dokumentieren, ich habe von Anfang an Recht und das SG Bremen und die Beklagte (BGHW) sind in Prozessdelikt verwickelt. Und soll nicht an die Öffentlichkeit kommen. Bremer-Fernsehen ist eine Behörde und der Ansatzpunkt warum die Sache nicht ausgestrahlt wird (16.11.2009). Vor diesem Hintergrund bin ich am 06.09.2021 letztmalig aus der Ordnungshaft entlassen worden, mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm, die Presse hat darüber berichtet.

 

29.04.2016

Die Aufklärung soll mit Bumerangsätzen verhindert werden. Siehe den Vermerk vom 29.04.2016 aus dem "Bedrohungsmanagementteam" der BGHW. Den Bearbeitern meiner Akte wurde wörtlich angeraten: 

 

"Überlegen Sie sich Bumerangsätze für einen Kontakt mit Herrn Neumann. Bumerangsätze sind Formulierungen, die man immer wieder wiederholen kann und dabei weder den anderen direkt zurückweist, noch ihm einen Ansatzpunkt für Diskussionen liefert. Ein Beispiel hierfür ist: "Wir können Ihnen leider nicht weiter helfen. [...]" 

 

14.07.2016:

Bundeskriminalamt (BKA) habe ich am 14.07.2016 eingeschaltet. 

Mein Anruf am 27.07.2016 beim BKA hat ergeben, meine E-Mail ist eingegangen und ist der Abteilung für schwere und organisierte Kriminalität (SO) Az.: IZ35-8 vorgelegt und an das zuständige Landeskriminalamt (LKA) Bremen weitergeleitet worden. Es ist mir nicht bekannt, dass das LKA Bremen Ermittlungen eingeleitet hat.

 

12.12.2016:

"Da ist viel kriminelle Energie im Spiel"

Darüber hat der Weser Kurier am 09.05.2016 berichtet. 

Der Prüfgruppe habe ich meine Ermittlungen bekannt gemacht. Und haben sich mit Schreiben vom 12.12.2016 bedankt, mehr ist nicht passiert.

 

24.01.2017:

"U" wie Unbekannt

Beschuldigten sind personifiziert, STA Bremen es übersehen.

Darüber wurde die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen mit meinem Einschreiben vom 24.01.2017 u. Az.: 693 UJs 1448/17 aber informiert.

 

Von einem Justizbeamten, wurde mir zum Az.: 693 UJs 1448/17 erklärt, das "U" bedeutet Unbekannt. STA Bremen hat mit dem "U" den Irrtum erregt, es sei eine Strafanzeige gegen Unbekannt und hat damit ungewollt oder gewollt die Namen der höchsten Amtsträger aus dem Blickfeld genommen. So konnten auch im Vorgang zur Prüfung eines Anfangsverdachts gegen Herrn Richter am Landessozialgericht [5], Herrn Dr. [8-1] und Herrn Dr. [10-2] - 693 UJs 1448/17 - auch keine Ermittlungen eingeleitet werden.

 

14.12.2017:

10 Polizeibeamte sind nicht zur mdl. Verhandlung gekommen.  

§ 258a StGB - Strafvereitelung im Amt 

So haben die Polizeibeamten natürlich in meiner Strafsache vor Gericht die Wahrheit verschwiegen. Offensichtlich im Sinne der "kriminellen Vereinigung" und Staatsanwältin wie auch der Polizei. Denn mit Beschluss vom 14.12.2017 hat das Amtsgericht Bremen die Strafsache auf ungeklärtem Sachverhalt eingestellt. So entsteht der Eindruck, das  Amtsgericht wurde durch eine "kriminelle Vereinigung" eingeschüchtert.

 

07.03.2018 

Veröffentlichung meiner Behördenakte: 

Mit Schreiben der BGHW Mannheim vom 05.03.2021 habe ich als Anlage in Kopie u. a. die E-Mail vom 07.03.2018 erhalten. Und der Justitia der BGHW in Mannheim Herr [19-2] hat nachvollziehbar dokumentiert:

 

"Herr Neumann darf seine Verwaltungsakten 1:1 im Internet veröffentlichen. Um dieses zu verhindern, müsste die BfDI davon überzeugt werden, dass es hier nicht nur um eine neutrale Nutzung geht, sondern um Ehrverletzungen von Beschäftigten, Gutachtern, Richtern u.dgl. eingetreten sind und drohen." 

 

30.05.2018:

Arbeitsunfall - Bedeutung der Feststellung der Unfallfolgen 

 

"Es ist wichtig seine Rechte einzufordern" >Klick  

 

Nur so erhält man eine sachgerechte Unfallrente und die Hilfsmittel zum bewältigen der Unfallfolgen. Richtig hat dazu der Unfallarzt in seinem Befund vom 30.05.2018 die Bezuschussung eines E-Bikes angeraten. Leider ist die BGHW nicht dem Mediziner gefolgt. So kam es am 08.04.2020 zum Fahrradsturz mit Wirbelsäulenbruch. Mein Recht auf Entschädigung wird nun am Sozialgericht (SG) Bremen mit meiner Klage vom 12.02.2024, unter dem Az.: S 2 U 12/24 eingefordert.

 

Letzte Sachstand in dieser Auseinandersetzung:

Am SG Bremen - Az.: S 2 U 12/24 - kommen nun meine Arbeitsunfälle auf den Richtertisch, die im Sinne von § 8 SGB VII von der BGHW anerkannt sind. Meine Recht habe ich seit 2003 am Sozialgericht (SG) Bremen eingefordert, Teilerfolge bestätigen ich habe von Anfang an Recht. Die BGHW-Bremen ist die aktenführende Behörde und behindert mit "Bumerangschreiben" die Ermittlungen im Verwaltungsverfahren.

 

 08.11.2018

Bedrohungslage in der Behörde der BGHW.

Der Vorfall war mit dem Ausschalten meiner amerik. Polizeisirene erledigt. Es war keine strafbare Handlung, wie der Tätigkeitsbericht der Polizei Bremen vom 08.11.2018 bestätigt. Die Mitarbeiter der BGHW haben die Bedrohungslage durch ihr Verhalten ausgelöst. Aktenkundig hat die BGHW meine Bestrafung im Visier und hat es nun zu meiner ungerechtfertigten Strafe kommen lassen. Dazu im Einklang liegt das Schreiben der BGHW Bremen vom 05.04.2011 an die Direktion Mannheim vor. 

 

30.11.2018:

BGHW schaltet Anwalt ein, der kein Recht auf Akteneinsicht hat.

 

Die BGHW hat einen externen Anwalt eingeschaltet und kein Recht auf Akteneinsicht hat. Auf Grund einer Verfügung vom 29.11.2018 hat dieser Anwalt die eid. Versicherung von dem Geschäftsführer der BGHW Bremen vom 30.11.2018 dem LG Hamburg vorgelegt. Und war nicht in der Lage die eid. Versicherung mit der Behördenakte abzugleichen.

 

Antrag 1)b):

 

"Herr [20-2] müsste eid. Versicherung abgeben, was heißt kein generelles Redeverbot in der eid. Versicherung, von § 938 ZPO wird Gebrauch gemacht, wohl dann begründet."

 

Antrag 1)f):

 

"Gebrauch von § 938 ZPO, eid Versicherung zum Hausverbot und Redeverbot fehlen. Vortrag zur angeblich nicht vollständigen Akte fehlt."  

 

So konnte der externe Anwalt und das LG Hamburg am 13.08.2019 dafür sorgen, dass ich 45 Akten & Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit geheimhalten muss auch das Kopieren ist mir untersagt. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft.

 

21.01.2019: 

Feuer im Nachbarhaus, konnten keine Akten vernichten. 

Ein Feuer - wie in meinem Nachbarhaus - hätte meine Akten und Beweismittel vernichtet. Dieses ist aber nicht geschehen. Und weil der BGHW vom Weser Kurier die Hausnummer von meinem Nachbarhaus vorgelegt wurde, konnte es auch nicht geschehen. >Video

13.08.2019:

Danach fühle ich mich von der BGHW bedroht!

Landgericht (LG) HH hat mir 45 Beweismittel aus der Hand geschlagen und damalige Bürgermeister war Olaf Scholz (SPD).  

 

Denn die BGHW hat 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen der BGHW am 13.08.2019 auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe. Auch das Kopieren ist mir untersagt. Vor diesem Hintergrund bin ich am 06.09.2021 letztmalig aus dem Gefängnis entlassen worden, mit den 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm und die Presse hat darüber berichtet. Teilerfolge dokumentieren, ich bin auf dem richtigen Weg, die Kriminalpolizei hat die Sache richtig durchschaut und der Polizeipräsident von Bremen Herr [13-8] kann mir nicht helfen. Siehe Antwortschreiben vom 12.03.2012. Mein Anwalt Dr. jur. [7-6] hat vor der Presse eine Erklärung verweigert. STA Bremen hat am 19.11.2013 mit Verwaltungsentscheidung dokumentiert, ein Ermittlungsverfahren wurde abgelehnt. Mit der internen E-Mail vom 13.04.2011 hat die BGHW-Bremen dokumentiert, es gibt ähnlich gelagerte Fälle. Und international ist die "kriminelle Vereinigung" am Wirken. Die BGHW kann und will sich nicht rechtfertigen und schweigt. Nennt es wie ihr wollt, ich bin ein "Kriminalitätsopfer" und befinde mich "Im Labyrinth des Schweigens"  

 

 

20.12.2019:

Mit Schriftsatz v. 20.12.2019 hat die Beklagte gewünscht, ich sollte ihre interne Stellungnahme vom 05.10.2009 (Az.: E 207/09) vorlegen, die angeblich in der Behörde nicht mehr auffindbar sein soll. Ich muss aber der Geheimhaltungspflicht seit dem 13.08.2019 folgen und von der BGHW nicht aufgehoben wird.

 

10.03.2020:

Gerichtsakte am Sozialgericht Bremen nicht auffindbar"

Herr Prof. Dr. [19-14] ist in meinem Fall als Richter und in Prozessdelikt verwickelt. Und ist nun Direktor am SG Bremen. Und die Landesbeauftrage für Datenschutz hat mit Schreiben vom 10.03.2020 dokumentiert:

 

"Herr Dr. [19-14], Direktor des Sozialgerichts, hat sich bei uns telefonisch gemeldet. Er gab an, dass die komplette Akte zum Az.: S 18 U 94/04, wohl vernichtet worden sei. Er konnte keine weiteren Angaben zum Zeitpunkt und zum Löschvorgang machen und gab an, dass dies nicht mehr rekonstruierbar sei."

 

Es ist der Ansatzpunkt, die Gerichtsakte wurde unerlaubt entfernt, ansonsten wäre der Zeitpunkt über den Löschvorgang rekonstruierbar.

 

 

08.04.2020  

Ich sage die Wahrheit 

 

 

 

 

 

*************

 

 

  

 

so hat es die Richterin am Landessozialgericht (LSG) Bremen im Schreiben vom 11.09.2023 in der Sache Fahrradunfall vom 08.04.2020 dokumentiert. 

 

Die Beklagte (BGHW) hat sich vor dem LSG Bremen in einem Vergleich verpflichtet, erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt. In diesem Zusammenhang wird die Beklagte bei ihrer erneuten Prüfung unterstellen, dass das Unfallereignis am 08.04.2020 sich so zu getragen hat wie der Kläger es geschildert hat. Aktenkundig ist der Beklagten bekannt, meine im Sinne von § 8 SGB VII anerkannten Arbeitsunfälle waren der Auslöser. Und hat die Beklagte im Verwaltungsverfahren die Einschätzungen der medizinischen Gutachten nicht übernommen, dann ist es eine Pflichtverletzung die gemäß § 44 SGB X von Anfang an zu beseitigen ist. Denn an die Einschätzungen der Gutachter sind die Verwaltungen im Rahmen der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns gebunden. So hat es die Beklagte schon in dem Antwortschreiben vom 25.04.2008 dokumentiert.

 

21.09.2020:

In Bremen scheint einiges in der Justiz im Argen zu sein! 

Hier regiert der Präsident des Bremer Senats, Herr Andreas Bovenschulte (SPD). Siehe u. a. die Eintragung #3614# von Mazi am 19.02.2025 und #3617# vom 21.02.2025 in meinem Gästebuch. Der Präsident ist über Sozialskandal informiert u. schweigt. Scheinbar ist das kleinste Bundesland mit meinem Fall überlastet. Denn ich warte bis dato auf die pflichtgemäße Antwort auf mein Schreiben vom 21.09.2020 an den Bürgermeister.  

 

05.03.2021

"Kampf um die Akten"

Dem folgte das Schreiben vom 05.03.2021, mit dem wörtlichen Hinweis: 

 

"Anbei erhalten Sie den vollständigen Ausdruck des hier geführten Vorgangs E 29/11Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

06.09.2021: 

Ich sitze mit 45 Geheimunterlagen der BGHW im Gefängnis 

 

und draußen laufen die Täter frei herum. 

 

 

05.03.2021

Mit Schreiben der BGHW Mannheim vom 05.03.2021 habe ich als Anlage in Kopie u. a. die E-Mail vom 07.03.2018 erhalten. Und der Justitia der BGHW in Mannheim Herr [19-2] hat nachvollziehbar dokumentiert: 

 

 

"Herr Neumann darf seine Verwaltungsakten 1:1 im Internet veröffentlichen. Um dieses zu verhindern, müsste die BfDI davon überzeugt werden, dass es hier nicht nur um eine neutrale Nutzung geht, sondern um Ehrverletzungen von Beschäftigten, Gutachtern, Richtern u.dgl. eingetreten sind und drohen." 

 

06.09.2021 

 

Landgericht (LG) HH hat mir 45 Beweismittel aus der Hand geschlagen. 

Die 45 Geheimunterlagen der BGHW durfte ich mit auf meine Zelle nehmen, dafür hat der Gefängnisarzt gesorgt. Und bin am 06.09.2021 letztmalig entlassen worden. Die Presse hat mich vor dem Gefängnis mit den Geheimunterlagen unter dem Arm interviewt. 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW hält die BGHW seit dem Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg  vom 13.08.2019 (Az.: 324 O 128/19) auf unbestimmte Zeit geheim. Auch das Kopieren ist mir untersagt. 

 

06.09.2021

In Bremen hat der Gefängnisarzt dafür gesorgt, dass ich den Roten-Ordner mit 45 Geheimakten der BGHW mit auf meine Zelle nehmen konnte. Und hat erkannt, ohne die Geheimakten werde ich keine Ruhe geben/finden.

 

Jeder kann im Gefängnis landen, wenn er seine Rechte einfordert 

Aus meinen mit Bescheid anerkannten Arbeitsunfällen habe ich meine Entschädigungsansprüche bei der BGHW-Bremen und am Sozialgericht Bremen eingefordert. Weil ich von der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht habe, bin ich im Gefängnis gelandet. Und am 06.09.2021 bin ich mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm entlassen worden. Wie die Bremer-Presse berichtet. 

 

06.09.2021

Herr Neumann nervt. 

Letztmalig bin ich am 06.09.2021 das 4. Mal aus dem Gefängnis entlassen worden, mit 45 Geheimunterlagen der BGHW Bremen unter dem Arm. Darüber hat die Zeitung mit der Schlagzeile berichtet: 

 

"Herr Neumann nervt"

 

Die Behörde fürchtet die Presse "wie der Teufel das Weihwasser" 

Es ist im erweiterten Sinne die vierte Gewalt in der Demokratie.

Über meinen "Kampf um Unfallrente" haben die Zeitungen berichtet. Und als ich am 06.09.2021 das 4-Mal aus dem Gefängnis entlassen wurde - mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm - hat die Tageszeitung (taz) am 21. Oktober 2021 berichtet:

 

"Erich Neumann hat niemanden etwas Böses getan. Das steht fest, auch wenn die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) auf die Frage, wann u. wo Neumann Leib und Leben von Mitarbeitenden

 

21.10.2021

Die Öffentlichkeit hat über die Presse erfahren:

Ich bin kein Einzelfall und mein berechtigter Antrag auf Entschädigung und mein Aufdecken krimineller Handlungen und Prozessdelikt, nervt die BGHW Bremen und hat zu ungerechtfertigten Strafen meiner Person geführt. So bin ich letztmalig mit 45 Geheimakten der BGHW unter dem Arm am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden. In Bremen hat der Gefängnisarzt dafür gesorgt, dass ich die 45 Geheimakten der BGHW mit auf meine Zelle nehmen konnte. Denn er hat erkannt, ohne die Geheimakten der BGHW werde ich keine Ruhe geben/finden.

 

Dazu ist zu sagen:  

Mit krimineller Energie und Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 hat die BGHW 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW Bremen zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250000 € bedroht oder einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren. Auch das Kopieren ist mir untersagt. Am 06.09.2021 bin ich das letztmalig mit den 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen worden und die Presse hat auf ein Interview gewartet. beeinträchtigt habe, auf den Vorfall vom 8. November 2018 verweist." 

 

30.12.2021

Bürgermeister und Senatskanzlei kennen meinen Fall

und haben u. a. dazu mein Schreiben vom 21.09.2020 vorliegen. Die Sache wurde an den Petitionsausschuss /Stadt) weitergeleitet und mit Schreiben vom 10.12.2021 eingestellt. In der E-Mail vom 30.12.2021 wurde erörtert, eine weitere Petition auf einem anderen Aspekt einzureichen.

 

14.07.2022:

Grundgesetz Artikel 20 (Ordnung in Deutschland wurde beseitigt)

Pflichtgemäß sollte Bürgermeister und Senatskanzlei eine Petition auf dem Aspekt der Eintragung in meinem Gästebuch vom 03.Juni 2022 u. 13. Juli 2022 und meinem Schreiben vom 07.06.2022 und 14.07.2022 einleiten. Oder aus einem anderen Aspekt. Denn ich fühle mich durch solche Eintragungen in Bremen nicht mehr sicher.

 

Es ist unglaublich aber wahr!

06.07.2023:

"Kriminelle Vereinigung" arbeitet international, es sind die

höchsten Amtsträger in unserem Sozialsystem.  

 

Sie arbeiten zusammen als Präsident [10-2] u. Vize-Präsident [19-17] bei der "issa". Im WEISSER RING ist Herr Dr. [8-1] Ehrenmitglied. Sie haben sich in Fotostrecken aus Vietnam präsentiert, ebenso im Video und Zeitungsberichten am 04.04.2023 u. 06.07.2023. 

 

 

An die Schilderungen des Klägers bestehen keine Zweifel, 

11.09.2023:

Richterin hat keine Zweifel an meiner Schilderung.

Erstmalig nach vielen Jahren und vielen Klagen hat die Richterin [4-4] am Landessozialgericht (LSG) Bremen im Schreiben vom 11.09.2023 in der Sache (L 14 U 132/21) erkannt und wörtlich dokumentiert: 

 

"Nachdem ich bereits im Erörterungstermin am 19.Juli 2023 darauf hingewiesen hatte, dass ich an der Schilderung des Klägers keinen Zweifel habe und der Kläger durch die nach dem Termin am 19.Juli 2023 nachgelieferten Informationen diesen Eindruck aus meiner Sicht noch bekräftigt hat, geht nunmehr auch die Beklagte davon aus, dass das Unfallereignis sich so zugetragen hat, wie der Kläger es geschildert hat." 

 

11.09.2023

An die Schilderungen des Klägers bestehen keine Zweifel, 

so hat es die Richterin am Landessozialgericht (LSG) Bremen im Schreiben vom 11.09.2023 in meiner Sache Fahrradunfall vom 08.04.2020 dokumentiert.  

 

 

Die Beklagte (BGHW) hat sich vor dem LSG Bremen in einem Vergleich verpflichtet, erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt. In diesem Zusammenhang wird die Beklagte bei ihrer erneuten Prüfung unterstellen, dass das Unfallereignis am 08.04.2020 sich so zu getragen hat wie der Kläger es geschildert hat. Aktenkundig ist der Beklagten bekannt, meine im Sinne von § 8 SGB VII anerkannten Arbeitsunfälle waren der Auslöser. Und hat die Beklagte im Verwaltungsverfahren die Einschätzungen der medizinischen Gutachten nicht übernommen, dann ist es eine Pflichtverletzung die gemäß § 44 SGB X von Anfang an zu beseitigen war. Denn an die Einschätzungen der Gutachter sind die Verwaltungen im Rahmen der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns gebunden. So hat es die Beklagte schon in dem Antwortschreiben vom 25.04.2008 selbst dokumentiert.

 

22.09.2023:

Jetzt soll/muss die Wahrheit auf den Richtertisch, 

denn das Landessozialgericht (LSG) Bremen hat in der nicht öffentlichen Verhandlung am 22.09.2023 (Az.: L 14 U 132/21) mit Beschluss erkannt, ich sage die Wahrheit u. die BGHW soll eine Verwaltungsentscheidung treffen. 

 

22.09.2023

Von Anfang an u. seit 2001 gibt es bei der BGHW erneut Probleme. 

Mit meiner zuständigen Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bremen (vormals GroLa BG) liege ich seit meinem Verschlimmerungsantrag (14.12.2001) im Streit um sachgerechte Unfallrenten aus meinem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 und 20.03.2001. Das Sozialgericht (SG) Bremen glaubte nicht mir sondern der Beklagten (BGHW). Erstmalig - nach vielen Klageverfahren - hat das Landessozialgericht (LSG) Bremen nach dem Erörterungstermin am 19.07.2023 in der nichtöffentlichen Sitzung und in dem Vergleichsvorschlag vom 11.09.2023 dokumentiert:  

 

"An die Schilderung des Klägers besteht kein Zweifel." 

 

Darauf ist zwischen den Beteiligten am 22.09.2023  folgender außergerichtlicher Vergleich zustande gekommen:

 

"Die Beklagte hebt ihren Bescheid vom 28. Juni 2020 und ihren Widerspruchsbescheid vom 16. September 2020 auf und verpflichtet sich, hinsichtlich des Unfalls des Klägers vom 08. April 2020 erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt. In diesem Zusammenhang wird die Beklagte bei ihrer Prüfung unterstellen, dass das Unfallereignis am 08. April 2020 sich so zugetragen hat, wie der Kläger es geschildert hat."  

 

 

Aktenkundig folgt die Beklagte nicht dem außergerichtlichen Vergleich und hat meine im Sinne des § 8 SGB VII anerkannten Arbeitsunfälle vom 17.09.1992; 06.02.2001 und 20.03.2001 nicht berücksichtigt und auch nicht erwähnt. Es zementiert, dass die BGHW keine Aufklärung wünscht. 

 

6000 Blatt, Unfall- u. Geheimakten

Im "Kampf um Unfallrente" ist viel kriminelle Energie im Spiel. 

Die deutsche Sozialversicherung steht in der ganzen Welt

nicht mehr vorbildlich und unerreicht da. 

 

Es war bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine Klarstellung vorzunehmen und ist mit meiner Webseite geschehen.

 

Ich habe mein bestes gegeben und ist meine Lebenszeit. 

 

12.02.2024:

Darauf hat die BGHW erneut eine unrichtige Entscheidung getroffen und seit dem 12.02.2024 ist die Klage am Sozialgericht (SG) Bremen mit dem Az.: S 2 U 12/24 anhängig. Jetzt müssen meine sämtlichen Unfallfolgen auf den Richtertisch aus den im Sinne des § 8 SGB VII von der BGHW anerkannten Arbeitsunfällen. Dazu wird auch aufgeklärt, dass die Kosten für meinen Herzschrittmacher nicht von meiner  Krankenkasse (HKK) sondern von der BGHW zu übernehmen sind (27.04.2002).

 

10.10.2024

Amtsträger haben sich bis dato nicht gerechtfertigt. 

Es hat sich heraus kristallisiert, die höchsten Amtsträger der deutschen Sozialversicherung sind international am Wirken und in Prozessdelikt verwickelt. Sie haben sich mit der folgenden Fotostrecke und dem 1. Video; 2. Video sowie in Zeitungsberichten am 04.04.2023; 06.07.2023; 10.10.2024 in der Öffentlichkeit präsentiert. 

 

 

02.11.2024:

Witwe kämpfte erfolgreich für Recht. >Klick 

Es ist jetzt schon im Bescheid der BGHW vom 02.11.2023 und Widerspruchsbescheid vom 07.02.2024 dokumentiert, dass die BGHW nur meinen Arbeitsunfall vom 19.06.1968 bei den Ermittlungen berücksichtigt hat. Die BGHW will m. M. keine vollständige Aufklärung betreiben und hofft wohl auf mein Lebensende. Dieses wird aber noch länger dauern, denn mein Arzt hat mir versichert, ich könnte 100 Jahre alt werden. So kann ich noch weiter für die Beteiligten nervende Merkwürdigkeiten aufdecken, bis ich mein Recht erhalten habe.

 

18.12.2024:   

Ich habe mich an WEISSER RING e.V. gewandt (18.12.2024):

Dabei habe ich erfahren, Herr Dr. [8-1] ist Ehrenmitglied im WEISSER RING u. sogleich Mitglied einer "kriminellen Vereinigung" im Team der BGHW

 

Mein Ziel: 

Die Vorbildlichkeit in der deutschen Sozialversicherung soll wieder hergestellt werden und die kriminellen Täter sollen ihren Hut nehmen und nicht als Ehrenmitglied im WEISSER RING e.V. erscheinen. Denn die Unfallopfer und Kriminalitätsopfer sollen ihre mögliche Entschädigung erhalten. Ich habe Insiderwissen und möchte der Öffentlichkeit zeigen, wie kriminelle Täter vorgehen. Dazu habe ich von den Mitarbeitern der BGHW Unterlagen erhalten. Wie u.a. die interne Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 (drei Seiten) und das Vorhaben der Täter dokumentiert und sich wie ein "roter Faden" durch die Behördenakten der BGHW & Gerichtsakten zieht.

 

04.02.2025:

Abrechnungsbetrug in Millionenhöhe 

Wie Bremer Kassen gegen falsche Angaben vorgehen und welche Bereiche betroffen sind, darüber hat der Weser Kurier am 04.02.2024 erneut berichtet und habe mich am 04.02.2025 bei der Prüfgruppe gemeldet. Es ist aber in der Sache nichts passiert. Und zeigt wie mächtig die "kriminelle Vereinigung" ist.  "Wir ermitteln gerne," berichtet die Staatsanwaltschaft Bremen am 03.04.2025 im Weser Kurier. Aber warum nicht in meinem Fall?

 

19.02.2025:

Was ist ein Bumerangschreiben?

Mit Schreiben vom 19.02.2025 hat die BGHW u. a. von mir gewünscht:

 

 "Bitte teilen Sie uns zu unserem Verständnis mit, was ein Bumerangschreiben ist."    

 

Gerne bin ich dem Wunsch mit meinem Schreiben vom 28.02.2025 und 03.03.2025 gefolgt u. habe auf den Aktenvermerk aus dem Bedrohungsmanagementteam der BGHW-Bremen v. 29.04.2016 (Akten -ID 1506 / Seite 1-4) verwiesen.  Mit dem folgenden Aktenvermerk wird den Beschäftigten erklärt was Bumerangschreiben sind und wie die Bumerangsätze in meinem Fall anzufertigen sind. 

18.03.2025:

Bürgermeister Bovenschulte (SPD) hat eingeladen, 

konnte aber nicht erscheinen. Vor diesem Hintergrund habe ich mein Schreiben vom 18.03.2025 zum weiterreichen an den Bürgermeister vorgelegt. So etwas bewegt mich in Bremen  

 

20.03.2025

Wer soll das Bezahlen?

Überweisung zur Kardiologie u. Herzschrittmacher?

Lt. Patient ungeklärt, ob Kostenübernahme durch Krankenkasse oder BG.

 

03.04.2025

"Wir ermitteln gerne"; war am 03.04.2025 im Weser Kurier zu lesen.

Wenn ein Bremer Staatsanwalt nicht weiß, was in den Behörden geschieht, ist eine Schande. Dazu ist zu sagen:

Nachdem ich meine Klagen vor dem Sozialgericht (SG) Bremen mit meinem Anwalt Dr. jur. [7-6] verloren habe, konnten wir mit dem Schreiben aus dem SG Bremen vom 26.08.2009 und 07.09.2009 Prozessdelikt dokumentieren. Nun war das SG Bremen und die Beklagte (BGHW) wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. 

In meinem Fall habe ich der Staatsanwältin Frau [11-1] am 22.11.2012 vorgetragen: Ich kann es nicht ertragen, dass die BGHW mich in eine Liste gefährlicher Personen aufgenommen hat. Sogleich hat Staatsanwältin die Ermittlungen eingeleitet und gefragt, wo so etwas geschrieben steht. Denn ich sei keine gefährliche Person.  Darauf habe ich die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 in Kopie vorgelegt. Nachdem Sichten kam die Staatsanwältin zu dem Ergebnis, die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen wird eine Verleumdungsklage einleiten. Danach habe ich den Bescheid vom 19.11.2013 aus der STA Bremen erhalten, mit dem Hinweis:

 

"Ich sehe keinen Anlass, auf Ihre Anzeige hin ein förmliches Ermittlungsverfahren einzuleiten, deshalb war die Aufnahme von Ermittlungen abzulehnen."

 

Wahrhaftig hatte die Staatsanwältin die Ermittlungen schon am 22.11.2012 eingeleitet und festgestellt, die STA Bremen wird die Sache mit einer Verleumdungsklage ins Rollen bringen. Offensichtlich hat die Staatsanwältin an weiteren Schriftstücken erkannt, hier wird ein Sozialskandal in Bremen dokumentiert. Und musste nun vorspiegeln, es wurden und werden auch keine Ermittlungen eingeleitet. Dazu im Einklang liegt die Entscheidung der Staatsanwältin vom 19.11.2013 greifbar vor.

 

Geheimhaltung ist für das Verwaltungsrecht von zentraler Bedeutung   

 

Behörden haben mich zum "Kriminalitätsopfer" gemacht!

Wo sind wir eigentlich? Wird immer wieder in meinem Gästebuch gefragt! 

 

Warum werde ich zur Geheimhaltung über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW gezwungen? 

 

 

Weil 45 Geheimunterlagen die Wahrheit aufdecken! 

Es zementiert den Ansatzpunkt, (strafbare) Pflichtverletzungen der höchsten Amtsträger sollen nicht diskutiert werden. Und die BGHW hat am 13.08.2019 45 Akten und Veraltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Auch  das Kopieren ist mir untersagt. Am 06.09.2021 bin ich mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen worden. Es ist der Ansatzpunkt, (strafbare) Pflichtverletzungen sollen nicht diskutiert werden. "Es ist aber wichtig, seine Rechte einzufordern"   

 

45 Geheimunterlagen der BGHW sind der "Schlüssel" zur Wahrheit". 

Dazu im Einklang, hat die BGHW das Schreiben vom 25.04.2008 in die Liste von 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter der Nr. (2) auf unbestimmte Zeit festgesetzt. 

Meine Teilerfolge bestätigten, ich bin auf dem richtigen Weg. Und die BGHW hat auch den Widerspruchsbescheid der BGHW vom 07.11.2003 als Nr.: (1) aus der Verkehrsunfallsache vom 19.06.1968 zur Geheimhaltung aufgelistet und das Antwortschreiben der BGHW vom 25.04.2008 ist als Nr. (2) aufgelistet. Ferner ist der Widerspruchsbescheid vom 18.12.2009 aus dem Stromunfall vom 20.03.2001 mit der Nr.: (3) aufgelistet. Und das Antwortschreiben der BGHW aus Mannheim vom 26.07.2010 zu meiner Beschwerdeangelegenheit (E 207/09) ist als Nr.: (4) aufgelistet. Und kam zu dem folgenden Ergebnis, dem nicht gefolgt werden kann:

 

"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat." 

 

Behörden haben mich zum "Kriminalitätsopfer" gemacht!  

Einige Fotos hat der Vorsitzende (1. Foto) der BGHW für die Öffentlichkeit freigegeben. Sein Name ist auf den Fotos unten links dokumentiert. Der Vorsitzende und die abgelichteten Personen sind in meinem Fall verwickelt und international am Wirken. Das 4. Foto lichtet den Geschäftsführer der BGHW ab, der nun im Ruhestand ist und beim WEISSER RING zum Ehrenmitglied geworden ist. Über seine Person wurde am 04.04.2023 und in der Zeitung am 06.07.2023 berichtet. Diese Person hat mich zum "Kriminalitätsopfer" gemacht. Mit meinem Schreiben vom 18.12.2024 habe ich beim WESSER RING angefragt, wie der Verein damit umgeht. Mit dem Antwortschreiben vom 14.01.2025 ist dokumentiert, der Verein sieht - wie der Polizeipräsident von Bremen - keine Möglichkeiten mir zu helfen. Die Sache soll also Geheim bleiben und am 13.08.2019 sind 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt worden. Dazu im Einklang ist die Gerichtsakte am SG Bremen nicht mehr auffindbar. Und ihre interne Stellungnahme vom 05.10.2009 kann die BGHW nicht mehr auffinden.