Als Fahrer dieses Autotransporters der Fa. E. H. Harms (jetzt BLG Bremen) kam mir - Erich Neumann - ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere und kostete meinem Beifahrer das Leben und meine Gesundheit.

 

Unfall-Opfer-Bayern e. v. # Justiz-Opfer.org # Forum für Unfallopfer #  

 

Willkommen auf meiner Webseite, im "Kampf um Unfallrente"

Erich Walter Neumann ist mein Name, alias unfallmann, geb. 12.07.1942.

  

Die deutsche Sozialversicherung 

steht in der ganzen Welt vorbildlich und unerreicht da.

Hat aber im "Kampf um Unfallrente" ihr Ansehen verloren. 

 

14.12.2001:

Mit meiner zuständigen Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bremen (vormals GroLa BG) liege ich seit meinem Verschlimmerungsantrag (14.12.2001) im Streit um sachgerechte Unfallrenten aus meinem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 und 20.03.2001. Das Sozialgericht (SG) Bremen glaubte nicht mir sondern der Beklagten (BGHW). Erstmalig und nach mehr als 20 Jahren, hat das Landessozialgericht (LSG) Bremen in der nicht Öffentlichen Sitzung vorgetragen, "der Kläger sagt die Wahrheit" und ist mit dem Vergleichsvorschlag vom 11.09.2023 dokumentiert.

 

Es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, 

eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in den unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen der aktenführenden BGHW Bremen zu verlieren.

 

25.04.2008:

Ich kann mein Recht nicht bekommen, weil die BGHW die Einschätzungen der Gutachter nicht im Bescheid einträgt. Der Geschäftsführer der BGHW Bremen Herr [20-2] hat in seinem Antwortschreiben vom 25.04.2008 selbst wörtlich dokumentiert:

 

"An die Einschätzungen der Gutachter sind die Verwaltungen im Rahmen der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandeln gebunden."

 

Und hält im dunkeln, dass die BGHW dieser Gesetzmäßigkeit nicht gefolgt ist. Dazu im Einklang hat die BGHW das Schreiben vom 25.04.2008 in die Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter der Nr. (2) auf unbestimmte Zeit aufgenommen. Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000€ bedroht oder einer Ordnungshaft bis zu 2 Jahren. Und das Kopieren ist mir auch untersagt. 

 

Meine Teilerfolge bestätigten, ich bin auf dem richtigen Weg. Und die BGHW hat eine List mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW v. 13.08.2019 zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Dabei ist der Widerspruchsbescheid der BGHW vom 07.11.2003 als Nr.: (1) aus der Verkehrsunfallsache vom 19.06.1968 aufgelistet und das Antwortschreiben der BGHW vom 25.04.2008 ist als Nr. (2) aufgelistet. Ferner war der Widerspruchsbescheid vom 18.12.2009 aus dem Stromunfall vom 20.03.2001 mit der Nr.: (3) aufgelistet. Und das Antwortschreiben der BGHW aus Mannheim vom 26.07.2010 zu meiner Beschwerdeangelegenheit (E 207/09) ist als Nr.: (4) aufgelistet. Und kam zu dem unwahren Ergebnis:

 

"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat."

 

Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich von der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Auch das Kopieren ist mir Untersagt. Vor diesem Hintergrund wird ableitbar, wie ausschlaggebend u. falsch die 45 Geheimunterlagen der BGHW sind.

 

18.12.2008:

Das falsche Beweismittel und das gesetzwidrige Handeln der Beteiligten verhindern meine möglichen und sachgerechten Unfallrenten seit meinem ersten Arbeitsunfall 19.06.1968. Und bin mit dem Urteil aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen vom 18.12.2008 in der Sache Verkehrsunfall und Stromunfall gescheitert

 

26.08.2009:

Prozessdelikt ist aufgedeckt: 

Mit dem am 26.08.2009 aufgedeckten "Prozessdelikt in der gesetzlichen Unfallversicherung", wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Mit dem weiteren Schreiben aus dem SG Bremen vom 07.09.2009 habe ich "Prozessdelikt" zementiert.  

 

15.09.2009:   

Weitergemacht habe ich mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 an die Direktion der BGHW Mannheim und es kam zu meiner ersten Beschwerdeangelegenheit (E 207/09). 

05.10.2009:

Die interne Stellungnahme (E 207/09) der BGHW Bremen vom 05.10.2009 hat die Kriminalpolizei Bremen gesichtet und kam zu der Wertung:

 

"Ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" an, die nach Stasi-Manier vorgeht, die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe bedroht wird. Ich könnte der 2. "Gustl Mollath" werden und soll auf meine Gesundheit aufpassen. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt konnten die Kripobeamten nicht glauben. Und der Polizei sind die Hände gebunden, weil die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen keine Ermittlungen einleitet."   

 

Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. 

 

05.10.2009:

In der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 (E 207/09) hat die "kriminelle Vereinigung" und Geschäftsführung der BGHW Bremen mich als gefährliche Person dargestellt. Sie haben auf drei Seiten ihren "Plan" dokumentiert, wie gegen meine Person vorzugehen ist. Und es wäre sinnvoll, das weitere Vorgehen telefonisch abzusprechen. Und weiter: 

 

"Dass man sich nun völlig zurückzieht, ist nicht zu raten, da man sich dann der Gefahr einer möglichen Untätigkeitsklage aussetzt. 

 

17.11.2009:

E-Mail der BGHW vom 17.11.2009 (E 207/09) damit hat die Geschäftsführung in der Akte ihren Mitarbeitern, den Gutachtern und Gerichten das Ziel bekannt gemacht:

 

"Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv. [...] Der Rest des Schreibens ist sicherlich dazu geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzeigen, Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten."

 

17.11.2009:

Die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen habe ich eingeschaltet.

Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen meldet sich mit Bescheid vom 17.11.2009 und dem Hinweis, für das Entfernen meiner nachteiligen Schriftstücke ist die aktenführende BGHW Bremen zuständig. Aber die BGHW Bremen entfernt keine nachteiligen Schriftstücke. Und die BGHW Mannheim behauptet in dem Antwortschreiben vom 26.07.2010 wörtlich:

 

"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat."

 

Dieses Schreiben vom 26.07.2010 hat die BGHW zur Geheimhaltung in die Liste vom 13.08.2019 mit der Nr.: (4) aufgenommen.

 

28.11.2009

Dem folgte die E-Mail der BGHW vom 28.11.2009 und auch damit hat die Geschäftsführung in der Akte ihren Mitarbeitern, den Gutachtern und Gerichten das Ziel bekannt gemacht:

 

"Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden.

 

Damit ist erkannt, die Geschäftsführung der BGHW wünscht keine Aufklärung und will sich nicht in der Zeitung und im Fernsehen rechtfertigen und ich werde dazu als eine Person dargestellt, die mit einer Waffe in der Behörde erscheinen könnte (Amokläufer) und jeder Kontakt soll mit mir beendet werden.

 

18.01.2010:

Ich habe Hausverbot u. Mitarbeitern wurde "Redeverbot" erteilt.

Wie die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 bestätigt. 

Geschäftsführer Herr [20-2] hat seinen Mitarbeitern mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt. Und hat seine Verwaltungsentscheidung zur Geheimhaltung in die Liste vom 13.08.2019 unter Nr.: (19) eingetragen.

 

Mein Hausverbot wurde mit dem Gerichtsbescheid vom 28.02.2013 aus dem SG Bremen (Az.: S 29 U 99/12) aufgehoben, aber das "Redeverbot" ist weiter und bis dato am Wirken.

 

26.07.2010:

Das Antwortschreiben der BGHW aus Mannheim vom 26.07.2010 zu meiner Beschwerdeangelegenheit (E 207/09) ist als Nr.: (4) zur Geheimhaltung am 13.08.2019 aufgelistet. Und kam zu dem unwahren Ergebnis:

 

"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat."

 

06.09.2021: 

4. mal aus dem Gefängnis entlassen, mit Geheimunterlagen.  

Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Auch  das Kopieren ist mir untersagt. 

Am 06.09.2021 bin ich mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen worden.

 

 

Es erscheint bei dem kriminellen Inhalt erforderlich,

eine weitere Klarstellung vorzunehmen und beginne mit einer  ungerechtfertigten Strafanzeige der BGHW vom 02.09.2014 gegen meine Person. Mit dem Hinweis auf meine Webseite und dem Tatvorwurf:

Üble Nachrede und VerleumdungDem folgen die Zeitungsberichte.

So kann sich der Leser sein eigenes Urteil bilden. 

 

02.09.2014: 

Am 02.09.2014 hat die "kriminelle Vereinigung" der BGHW es zu einer ungerechtfertigten Strafanzeige gegen meine Person kommen lassen, mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Dazu haben sie einen Justitia der BGHW beauftragt und ein Recht auf Akteneinsicht hat. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die STA Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. Bemerkenswert ist sogleich, die vermeintlichen Täter sind personifiziert und der Anzeigeerstatter geht straffrei aus. 

 

Die Behörde fürchtet die Presse "wie der Teufel das Weihwasser" 

Es ist im erweiterten Sinne die vierte Gewalt in der Demokratie.

Über meinen "Kampf um Unfallrente" haben die Zeitungen berichtet. Und als ich am 06.09.2021 das 4-Mal aus dem Gefängnis entlassen wurde - mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm - hat die Tageszeitung (taz) am 21. Oktober 2021 berichtet:

 

"Erich Neumann hat niemanden etwas Böses getan. Das steht fest, auch wenn die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) auf die Frage, wann u. wo Neumann Leib und Leben von Mitarbeitenden beeinträchtigt habe, auf den Vorfall vom 8. November 2018 verweist."

 

13.02.1925:

Schwerer Fahrradsturz: Als Chirurg unsterblich geworden,

ist mein Großonkel Prof. Dr. med. Rudolf Theis Eden - Schwiegersohn von Otto Schott dem Glasfabrikanten in Jena - und verstarb als "Unfallmann" am 13. Februar 1925 an den Folgen seines schweren Fahrradsturzes auf dem Heimweg von der Klinik. Also Wegeunfall = Arbeitsunfall im Sinne § 8 SGB VII.  

 

08.04.2020:

Meinen schweren Fahrradsturz habe ich am 08.04.2020 überlebt.

In der Zeit von 1984 bis 2001 habe ich im MED. TECHN. NOTDIENST weitere Arbeitsunfälle erlitten und sind von der Beklagten (BGHW) im Sinne von § 8 SGB VII anerkannt. Ich leide unter den Folgen der Arbeitsunfälle und haben am 08.04.2020 zu meinem schweren Fahrradsturz geführt. Ich war auf dem Wege zum SG Bremen. Das SG Bremen glaubt mir, aber nicht die Beklagte. So habe ich erneut und auf ungeklärtem Sachverhalt am SG Bremen meine Klage (S 2 U 12/24) am 12.02.2024 eingereicht.

 

"Kampf um die Akten"

Nun ist die Beklagte aufgefordert sämtliche Akten vorzulegen, die im Sinne von § 8 SGB VII meine Arbeitsunfälle anerkannt haben. Damit wird auch mein "Kampf um die Akten, ein Ende haben, die natürlich zur Urteilsfindung dem Gericht vollständig vorliegen müssen. Aber aktenkundig hat die BGHW 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW durch das Landgericht (LG) Hamburg am 13.08.2019 zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt (Az.: 324 O 128/19). Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Auch das Kopieren ist mir untersagt. Mit diesen Geheimunterlagen unter dem Arm, bin ich am 06.09.2021 das 4-mal aus dem Gefängnis entlassen worden.

 

"Im Labyrinth des Schweigens"

Ich will, dass dieses Lügen und dieses Schweigen endlich aufhört. 

In der Medizintechnik habe ich nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet: "Fehler müssen vollständig beseitigt werden"

 

und so bearbeite ich auch meine Behördenakte.

 

19.06.1968:

Nun beginne ich von Anfang an mit meiner Story,

im chronologischem Ablauf und Bildern. Dazu ist noch zu sagen:

Es ist eine Fotostrecke von den vermeintlichen Tätern dabei.

Meine Story beginnt in Amerika geht über Bremerhaven, Bremen, Hamburg, Mannheim, Köln und bis nach Vietnam.

 

Wegen Datenschutz, habe ich die Namen auf meiner Webseite durch Nummern ersetzt. 

Einige Fotos hat der Vorsitzende (1. Foto) der BGHW für die Öffentlichkeit freigegeben. Sein Name ist auf den Fotos unten links dokumentiert. Der Vorsitzende und die abgelichteten Personen sind in meinem Fall verwickelt und international am Wirken. Das 4. Foto lichtet den Geschäftsführer der BGHW ab, der nun im Ruhestand ist und beim WEISSER RING zum Ehrenmitglied geworden ist. Über seine Person wurde am 04.04.2023 und in der Zeitung am 06.07.2023 berichtet. Diese Person hat mich zum "Kriminalitätsopfer" gemacht. Mit meinem Schreiben vom 18.12.2024 habe ich beim WESSER RING angefragt, wie der Verein damit umgeht. Mit dem Antwortschreiben vom 14.01.2025 ist dokumentiert, der Verein sieht - wie der Polizeipräsident von Bremen - keine Möglichkeiten mir zu helfen. Die Sache soll also Geheim bleiben und am 13.08.2019 sind 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt worden. Dazu im Einklang ist die Gerichtsakte am SG Bremen nicht mehr auffindbar. Und ihre interne Stellungnahme vom 05.10.2009 kann die BGHW nicht mehr auffinden.   

 

 

Geheimhaltung ist für das Verwaltungsrecht von zentraler Bedeutung 

 

Wo sind wir eigentlich? Wird immer wieder in meinem Gästebuch gefragt!

Die Geschäftsführung meiner zuständigen BGHW Bremen ist aktenkundig in Prozessdelikt verwickelt und will sich nicht rechtfertigen. Dazu im Einklang haben die Mitarbeiter seit dem 2010 schädigt das Ansehen der deutschen Sozialversicherung in der ganzen Welt. Pflichtverletzungen werden Geheimgehalten. 

 

"Im Labyrinth des Schweigens"

Ich will, dass dieses Lügen und dieses Schweigen endlich aufhört. 

In der Medizintechnik habe ich nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet: "Fehler müssen vollständig beseitigt werden"

und so bearbeite ich auch meine Behördenakte.

 

12.10.1968 (Bl.62/Rs.)

Einen schweren Arztfehler an meinem li. Knie 

habe ich in dem Arztbericht vom 12.10.1968 (Bl.62/Rs.) erkannt und liegt auf dem chirurgischen Fachgebiet.

Darüber hat auch mein Anwalt am 22.12.2004 (Bl.718/20) berichtet.

 

08.07.1969:

Fehler können in jeder BG-Behandlungsstelle passieren.

AU-19.06.1968: Jedoch in meinem Fall - der kein Einzelfall ist- hat der leit. Arzt [4-1] in Bremen einen groben Behandlungsfehler auf dem Fachgebiet der Chirurgie vertuscht. So wurde auch von Anfang mit dem Aktenvermerk vom 08.07.1969 (Bl.102) der wörtliche Irrtum erregt: 

  

"Auf chirurgischem Gebiet lägen keine Unfallfolgen mehr vor." 

 

10.07.1969:

Wir wollen Neumann hier nicht mehr sehen:

Lagebesprechung zwischen Unfallarzt u. BG vom 10.07.1969

  

"Falls es noch zu einer chirurgischen Begutachtung kommen sollte, die Unfallfolgen liegen jetzt nur noch auf neurologischem Gebiet, so bitten wir die B.-G., einen anderen Gutachter damit zu beauftragen, weil wir N. hier nicht mehr sehen wollen, zumal das Vertrauensverhält zwischen Arzt und Patient nach heutigen Auftreten von N. bei uns nicht mehr gegeben ist. Sollte erneut von anderer Stelle A.u.f. wegen Unfallfolgen ausgesprochen werden, dann ist dieses meines Erachtens nicht gerechtfertigt. Sollte N. sich erneut wegen anderer Erkrankungen a.u.f. schreiben lassen, empfehle ich der Krankenkasse umgehend Vorstellung bei der VÄD." 

 

Mit Schriftsatz vom 20.10.2004 hat mein damaliger Anwalt Dr. jur. [7-6] die gesichteten Merkwürdigkeiten dem SG Bremen vorgetragen. Ferner wurde mit dem Schriftsatz vom 22.12.2004 das Verschweigen wichtiger Zwischenberichte zementiert. Ein grober Behandlungsfehler wurde in meinem li. Knie auf chirurgischem Fachgebiet zur Entschädigung angezeigt. Und ich wurde ins schlechte Licht gesetzt. Denn im Zwischenbericht (02.12.1968) hatte der Unfallarzt einen Berufswechsel schon angekündigt. Insoweit bin ich auch zum Radio und Fernsehtechniker umgeschult worden. 

  

Weitere Akten dokumentieren (u.a. 18.08.1969, Bl.114) wie der leit. Arzt vorgegangen ist, damit keine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) auf chirurgischem Gebiet beziffert wurde. Mit Bescheid vom 28.05.1970 (Bl.173/Rs.) hat die BGHW (vormals GroLa BG) Unfallfolgen auf dem chirurgischem Gebiet anerkannt, jedoch die MdE hat die BGHW im Verwaltungsverfahren nicht beziffert. So erspart sich die BGHW die mögliche Entschädigung auf chirurgischem Gebiet. Dazu im Einklang liegt das Schreiben von meinem damaliger Anwalt Dr. jur. [7-6] vom 22.12.2004 (Bl.718/20) vor.  

 

23./24.09.1972:

Ermitteln von Fehlern war/ist mein Beruf, 

in der Fernsehtechnik und im MED. TECH. Notdienst. 

Über meine Umschulung hat der Weser Kurier am 23./24. 09.1972 berichtet. Und habe in der Medizintechnik nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet: 

"Fehler müssen vollständig beseitigt werden"

 

So bearbeite ich auch meine Behördenakte. Mit meiner Hilfe konnte eine bewaffnete Bande festgenommen werden, die Schaden in Millionenhöhe angerichtet hat. Dazu im Einklang liegen mir die Presseberichte und das Schreiben der Staatsanwaltschaft (STA) vor.

Und bei der AOK Bremen wurde ein Mitarbeiter entlassen.

 

20.03.2001:

In der Medizintechnik kam es zu meinem schweren Stromunfall

am 20.03.2001 und löste chronisches Vorhofflimmern (VHF) aus. So haben es alle Gutachten der BGHW im Verwaltungsverfahren festgestellt. Von der BGHW ist mein Stromunfall im Sinne von § 8 SGB VII als Arbeitsunfall mit Bescheid vom 27.04.2004 anerkannt. Jedoch hat die BGHW - gewollt oder ungewollt - keinen Gesundheitsschaden eingetragen und erspart sich damit jede mögliche Entschädigung. Diese Pflichtverletzung ist aktenkundig wird aber von der BGHW nicht beseitigt. Und so erhalte ich keine mögliche Entschädigung. Und führte bei meiner Krankenkasse am 27.04.2004 zum Abrechnungsbetrug.

 

28.04.2003:

Die BGHW (vormals GroLa BG) hat in der Verkehrsunfallsache am 28.04.2003 ein gesetzwidriges Rentengutachten anfertigen lassen, und hat dabei sogleich Beweismittel zurückgehalten. Dieses hat der Chefarzt Dr. med. [26] mit seinem Schreiben vom 13.02.2011 aufgedeckt.

 

12.01.2004

Regie der Aufklärung: 

Die Unfallambulanz Bremen hat den Überblick verloren und wollte mit Schreiben vom 12.01.2004 die "Regie" der Aufklärung übernehmen, aber die BGHW hat es mit dem Schreiben vom 30.01.2004 verhindert. Dazu hat die BGHW ein unrichtiges Rentengutachten vom 05.09.2003 vorgelegt. So ist es mit dem Schreiben vom 22.12.2004 von meinem damaligen Anwalt an die BGHW (vormals GroLa BG) dokumentiert. Und mit dem Schreiben vom 13.02.2011 hat der Rentengutachter dokumentiert, dass die BGHW ausschlaggebendes Beweismittel zurückgehalten hat. Womit sich die BGHW an meiner möglichen Unfallrentenerhöhung bis dato bereichert.

 

21.02.2004: 

Mein Hausarzt konnte keine Entscheidung treffen. Und ist mit der folgenden Stellungnahme vom 21.02.2004 dokumentiert.

 

27.04.2004:

Pflichtverletzungen können in jeder Behörde passieren. 

Meinen Arbeitsunfall vom 20.03.2001 hat die BGHW mit Bescheid vom 27.04.2004 (9) anerkannt. Eine Rente wurde abgelehnt, weil meine MdE nicht um wenigstens 20% gemindert sei. Dieses ist ein Irrtum, denn aktenkundig habe ich eine Stützrente (AU 1968) und somit Anspruch auf Rente auch unter 20%. M. M. liegt eine strafbare Pflichtverletzung vor.

 

HKK geht nicht gegen Pflichtverletzungen der BGHW vor. > Klick 

 

Auch nicht gegen die "kriminelle Vereinigung" bei der BGHW in Bremen, gegen die ich antreten muss (27.04.2004).

 

16.03.2005

Es folgt der Begutachtungsauftrag vom 16.03.2005.

Mit einem Ausrufungszeichen wurde der Gutachter darauf hingewiesen, dass ich über die medizinischen Unterlagen der Behördenakt verfüge!

Sollte der Gutachter damit gewarnt werden?

 

25.06.2007:

Mit dem Schriftsatz der Beklagten vom 25.06.2007 wird in der Stromunfallsache dokumentiert, das SG/LSG Bremen und die Beklagte haben keine "Amtshilfe" zugelassen und halten sich dumm.

 

30.04.2008:  

Mit Schreiben vom 30.04.2008 wollte die BGHW von meinem Anwalt bestätigt haben, die Akten werden von der BGHW dem Gericht immer vollständig vorgelegt.

 

05.05.2008:

Dieses hat mein Anwalt mit seinem Antwortschreiben vom 05.05.2008 nicht bestätigt. 

 

18.12.2008:

Teilerfolg, der Bescheid vom 25.02.2008 wurde aufgehoben. 

Damit sind die "anfallsartigen Kopfschmerzen" weiter Unfallfolge aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968. Es ist aber nur ein Teilerfolg, denn die gravierenden Nebenerscheinungen sind weiterhin in keinem Bescheid aufgenommen.

 

Nur eine bloße Pflichtverletzung? 

Was nicht im Bescheid als Unfallfolge aufgenommen wird, wird auch nicht entschädigt. Mit dieser Pflichtverletzung, verhindert die BGHW jeden möglichen Entschädigungsanspruch.    

 

18.12.2008:

Teilerfolg, der Bescheid vom 25.02.2008 wurde aufgehoben. 

Damit sind die "anfallsartigen Kopfschmerzen" weiter Unfallfolge aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968. Es ist aber nur ein Teilerfolg, denn die Nebenerscheinungen sind weiterhin nicht im Bescheid aufgenommen. 

 

18.12.2008: 

Meine Klagen habe ich vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen mit den Urteilen v. 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren. Danach haben wir Prozessdelikt am 26.08.2009 aufgedeckt. Nun war das Sozialgericht (SG) Bremen und die Beklagte (BGHW) wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. 

 

09.06.2009:

Dazu im Einklang liegt das Schreiben von meinem damaligen Anwalt Dr. jur. [7-6] vom 22.12.2004 vor. Und mit dem Vermerk vom 09.06.2009 ist u. a. wörtlich dokumentiert:

 

"Herr Dr. [7-6] riet der Verwaltung vor dem Hintergrund des Auftretens von Herrn Neumann im Haus der BGHW, dass nur die Einleitung eines Strafverfahrens wegen übler Nachrede verhindern könne, dass Herr Neumann weiterhin die Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft als Betrüger bezeichnet." 

 

Der BGHW ist natürlich bekannt, eine Strafanzeige gegen meine Person hat wenig Aussicht auf Erfolg und hat dieses auch in dem Vermerk vom 08.04.2011 (-108-) dokumentiert. Diesen Vermerk hat die BGHW zur Geheimhaltung am 13.08.2019 unter der Listennummer (27) festgesetzt. Dazu werde ich von der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Auch das Kopieren ist mir untersagt.

 

26.08.2009:

Ich habe mit meinem Anwalt und Schreiben aus dem Sozialgericht (SG) Bremen v. 26.08.2009 u. 07.09.2009  Prozessdelikt in der Stromunfallsache aufdeckt. Nun war das SG Bremen und die Beklagte wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ich habe weitergemacht, darüber hat auch die Presse berichtet. Es folgte mein Schreiben vom 15.09.2009, damit hat die Direktion der BGHW Mannheim, meine Beschwerdeangelegenheit (E 207/09) ausgelöst.  

 

01.09.2009:

Mein Anwalt Dr. jur. [7-6] deckt Prozessdelikt auf 

und ist mit dem Antwortschreiben aus dem Sozialgericht (SG) Bremen vom 01.09.2009 (Bl.714) in der Sache S 18 U 94/04 dokumentiert. Dem folgte ein weiteres Antwortschreiben vom 07.09.2009 (Bl.700 ff) und zementiert Prozessdelikt. Nun war das SG Bremen, die BGHW und BG ETEM wegen Prozessbetrug angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Und wollte nicht, dass sein Name auf meiner Webseite erscheint. 

 

Warum hat mein damaliger Anwalt keinen Strafantrag gestellt?

Mein damaliger Anwalt Dr. jur. [7-6] wird die Frage nicht beantworten. Dazu im Einklang hat die Zeitung am 18.10.2010 wörtlich berichtet:

 

"Heute will er sich nicht mehr zu dem Fall äußern." 

 

"Wir ermitteln gerne"; war am 03.04.2025 im Weser Kurier zu lesen. 

Wenn ein Bremer Staatsanwalt nicht weiß, was in den Behörden geschieht, ist eine Schande. Dazu ist zu sagen:

Nachdem ich meine Klagen vor dem Sozialgericht (SG) Bremen mit meinem Anwalt Dr. jur. [7-6] verloren habe, konnten wir mit dem Schreiben aus dem SG Bremen vom 26.08.2009 und 07.09.2009 Prozessdelikt dokumentieren. Nun war das SG Bremen und die Beklagte (BGHW) wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

05.10.2009:

Es ist unglaublich, die Behörde geht nach Stasi-Manier vor,

und wird an dieser Stelle wiederholt (siehe oben).

Mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 kam es bei der BGHW zu meiner Beschwerde (Az.: E 207/09). Dem folgte die interne Stellungnahme der Geschäftsführung der BGHW Bremen vom 05.10.2009 (E 207/09) über drei Seiten.    

 

Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. 

Dazu im Einklang liegt das Schreiben (26.05.2015) der STA Bremen vor. Und die vermeintlichen Täter sind personifiziert.

 

Interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009

dokumentiert, wie gegen meine Person vorzugehen ist. Die Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme gesichtet und kam u.a. zu der Wertung:

 

"Ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die niemals Zurückrudern wird und von Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird." 

 

Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

16.11.2009: 

Das SG Bremen und die Beklagte (BGHW) sind in Prozessdelikt verwickelt. Und soll nicht an die Öffentlichkeit kommen. Bremer-Fernsehen ist eine Behörde und der Ansatzpunkt warum die Sache nicht ausgestrahlt wird (16.11.2009)

 

17.11.2009:

E-Mail der BGHW vom 17.11.2009 (E 207/09) damit hat die Geschäftsführung in der Akte ihren Mitarbeitern, den Gutachtern und Gerichten das Ziel bekannt gemacht:

 

"Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv. [...] Der Rest des Schreibens ist sicherlich dazu geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzeigen, Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten."

 

28.11.2009

Dem folgte die E-Mail der BGHW vom 28.11.2009 und auch damit hat die Geschäftsführung in der Akte ihren Mitarbeitern, den Gutachtern und Gerichten das Ziel bekannt gemacht:

 

"Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt

 

Jedermann und die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen 

wird beim lesen meiner Akte erkennen, die Geschäftsführung der BGHW will nicht kriminalisiert werden, wünscht keine Aufklärung und will sich nicht in der Zeitung und im Fernsehen rechtfertigen. Es ist der Ansatzpunkt und zementiert: Hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. 

 

28.11.2009:

Das Schwert der Gerechtigkeit ist meine Waffe

In der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 (E 207/09) hat die Geschäftsführung der BGHW Bremen mich als eine gefährliche Person dargestellt. Und haben auf drei Seiten ihren "Kriegsplan" dokumentiert, wie gegen meine Person vorzugehen ist. Dem folgte sogleich die E-Mail vom 17.11.2009 und 28.11.2009 (E 207/09), damit hat die Geschäftsführung in der Akte ihren Mitarbeitern, den Gutachtern und Gerichten das Ziel bekannt gemacht:

 

Wir wollen nicht kriminalisiert werden und haben eine Grenze der Aufklärung gezogen. Ferner hat Herr Neumann ein Ermittlungsverfahren gegen unsere Mitarbeiter angestrengt. Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe aufritt! Jeder Kontakt mit ihm muss u. E. beendet werden.

 

Bei dem Öffnen der Akte wird natürlich jeder Bearbeiter sofort erkennen, die Geschäftsführung der BGHW wünscht keine Aufklärung. Und die Aufklärung sollte auch mit Bumerangsätzen verhindert werden. Siehe den Vermerk vom 29.04.2016 aus dem "Bedrohungsmanagementteam" der BGHW. 

 

18.01.2010:

Ich habe ich von dem Geschäftsführer der BGHW Herrn [20-2] mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 mein 1. ungerechtfertigtes Hausverbot erhalten. Meine Hausverbote hat das SG Bremen wegen Rechtswidrigkeit am 19.06.2014 aufgehoben. Sogleich haben die Mitarbeiter der BGHW aber am 18.01.2010 "Redeverbot" erhalten und ist bis dato am Wirken. Diese Verwaltungsentscheidung hat die BGHW am 13.08.2019 auf unbestimmte Zeit in eine Liste mit 45 Schriftstücken der BGHW zur Geheimhaltung mit der Listennummer (19) aufgenommen.

 

12.10.2010

Mitarbeiter der BGHW wissen nicht wie es weitergehen soll

Das SG Bremen macht eine Mediation o.ä. nicht möglich, wie die Gesprächsnotiz der Beklagten (BGHW) vom 01.09.2010 dokumentiert. Mein Fall ist kein Einzelfall wie die E-Mail der BGHW vom 13.04.2011 von Herrn [19-1] dokumentiert. Und der Bearbeiter meiner Akte [11-4] hat schon in der E-Mail am 12.10.2010 wörtlich dokumentiert: 

 

"Ich bin mir im Moment im unklaren, wie wir die Bearbeitung dieses außergewöhnlichen Falles weiter betreiben sollen. 

 

18.10.2010:

Dass sich mein Anwalt zu meinem Fall nicht mehr geäußert hat, war unter der Schlagzeile; "Gerechtigkeit als Herzenssache" für die Zeitung am 18.10.2010 schon ungewöhnlich.

 

29.12.2010: 

Aktenkundig kannte die Direktorin am Sozialgericht (SG) Bremen meinen Fall, wollte aber keine weitere Aufklärung vornehmen, wie das Schreiben vom 29.12.2010 aus dem SG Bremen bestätigt. Es ist der Ansatzpunkt, Akten sollen geheim bleiben, womit ich mein Recht einfordern kann. Es ist aber wichtig seine Rechte einzufordern, dieses hat die Direktorin am SG Bremen der Öffentlichkeit am 29.02.2016 bekannt gemacht. 

 

05.04.2011:

"Kriminelle Vereinigung" hat meine Bestrafung im Visier. 

So ist es mit dem Schreiben der BGHW vom 05.04.2011 dokumentiert.

 

08.04.2011:

Meine Person ist nicht angreifbar, wie das Dokument der BGHW (BEV vom 08.04.2011 -108-) bestätigt. Dazu im Einklang liegt das Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 20.05.2015 aktenkundig vor.

 

08.04.2011:

Zu Unrecht kann jeder im Gefängnis landen,

wenn die Behörde eine "Signalwirkung" an das eigene Personal benötigt.

BGHW wollte meine Bestrafung (Dokument: BEV 08.04.2011) und hat eine rechtswidrige Verleumdungsklage angestrengt. Wie das Schreiben der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen (26.05.2015) nachvollziehbar bestätigt.  

 

13.04.2011: 

Intern hat die BGHW am 13.04.2011 dokumentiert, ich bin kein Einzelfall, es gibt bei der BGHW ähnlich gelagerte Fälle. Sogleich kam die wörtliche Frage:

 

"Die Frage ist nun, wie wir mit den "internen" Vermerken verfahren wollen/sollen. Meines Erachtens bergen  diese keine Geheimnisse und sollten - Ihrer Zustimmung vorausgesetzt - Herrn Neumann in Kopie übersandt werden." 

 

Interne Vermerke/Unterlagen habe ich mit Schreiben der BGHW Mannheim vom 27.05.2011 zum Az.: E 207/09 erhalten und auch verwertet.

 

Das weitere Studieren der Behördenakte und Gerichtsakten haben Sozial,- Justiz und Wirtschaftsskandal aufgedeckt.

 

14.10.2011

Mein Vortrag beim Leser-Telefon des "Weser-Kuriers"

Der Redakteur vom "Weser-Kurier" Bremen sandte der BGHW am 19.09.2011 den Entwurf eines Artikels über meine Arbeitsunfälle und bat um Stellungnahme.

 

Die Stellungnahme der BGHW 14.10.2011 mit dem Az.: E 207/09, E 29/11 aus der Beschwerdeangelegenheit habe ich mit Anlage Schreiben aus dem Bundesversicherungsamt (BVA) vom 27.04.2011 erhalten und dokumentiert unrichtige Tatsachen: 

 

"Es ist auch unter vollständiger Würdigung und Berücksichtigung Ihrer aktuell dargestellten Sichtweise weiterhin nicht erkennbar, Ihnen durch weiteres Verwaltungshandeln der Berufsgenossenschaft zukünftig relevante rechtliche oder wirtschaftliche Vorteile entstehen könnten. Ihre zahlreichen vergangenen Beschwerden konnten wir daher in keinem Fall als Begründet bewerten." 

 

Die Stellungnahme der BGHW & Schreiben der BVA verschweigen die Wahrheit. Denn  wahrhaftig ist es am 19.06.2014 zu relevanten rechtlichen und wirtschaftlichen Teilerfolgen gekommen und meine zahlreichen Beschwerden waren/sind auch weiter begründet bei dem BVA. Und über meine Teilerfolge berichtet auch die Zeitung.

 

29.03.2012:

Dauerthema Mehrbedarf

Am 29.03.2012 hat die Kreiszeitung über das "Dauerthema Mehrbedarf" am SG/LSG Bremen berichtet. Das Pressefoto zeigt u.a. den Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht (LSG) Niedersachen-Bremen Herrn [5]. Dieser ist in meinem Fall verwickelt und für den Mehrbedarf verantwortlich, weil seinen Urteilen nicht gefolgt werden kann.

 

Danach hat die Beklagte in ihren Schriftsätzen vom 25.10.2012 wörtlich dokumentiert:

 

"Der Kläger selbst hat durch sein Verhalten gezeigt, dass er die Rechtstaatlichkeit seiner Verfahren erst anerkennt, wenn er zu seinem vermeintlichen Recht gekommen ist. Bis dahin versucht er durch eine Klagehäufung, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm zu legen". Hier liegt eindeutig ein Rechtsmissbrauch vor. 

 

Wir behalten uns daher vor, einen Antrag auf Feststellung der mutwilligen Prozessführung mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGG zu stellen." 

 

07.05.2012:

Mehrbedarf wegen Besonderheit der Fälle.

In der Gesprächsnotiz (07.05.2012) hat die Beklagte dokumentiert:

 

"Herr Richter [5] teilt mit, dass beabsichtigt ist in Kürze einen Erörterungstermin anzuberaumen. Dies wird jedoch erst erfolgen wenn klar ist, wann die in Bau befindliche Sicherheitsschleuse fertig gestellt ist. Aufgrund der Besonderheit des Falles sieht er genau wie wir die Notwendigkeit ggf. auch einen Polizeibeamten im Sitzungssaal zur Verfügung zu haben." 

 

Es ist der Ansatzpunkt, die "kriminelle Vereinigung" leidet unter Angstzuständen.

 

15.09.2012

Ein Arbeitsunfall kann jedem passieren. 

So ist auch mein Großonkel Prof. Dr. med. Rudolf (Theis) Eden an einem Arbeitsunfall im Jahr 1925 verstorben und ist der Schwiegersohn von Otto Schott dem  Glasfabrikanten in Jena. Am 15.09.2012 hat die Zeitung mit der Schlagzeile darüber berichtet: "Als Chirurg unsterblich geworden." 

 

 

25.10.2012:

Klagehäufung durch Untätigkeit der "kriminellen Vereinigung"

In den Schriftsätzen vom 25.10.2012 (39) hat die Beklagte wie folgt wörtlich vorgetragen:

 

"Der Kläger selbst hat durch sein Verhalten gezeigt, dass er die Rechtstaatlichkeit seiner Verfahren erst anerkennt, wenn er zu seinem vermeintlichen Recht gekommen ist. Bis dahin versucht er durch eine Klagehäufung, wie sie bisher noch nie beobachtet wurde, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm zu legen".

 

Dazu ist zu sagen:

Ich habe kein vermeintliches Recht sondern tatsächliches Recht: Insoweit kam es auch am 19.06.2014 und 23.06.2015 zu Teilerfolgen. Ich erwarte weitere Erfolge, werden aber durch Untätigkeit der Beklagten verhindert und die Klagehäufung nimmt zu. 

 

22.11.2012:

Auftrag zur Verbrecherjagt durch Richter am LSG Bremen?!

Seit dem Urteil aus dem LSG Bremen vom 22.11.2012  Seite 7 (L 14 U 170/11 WA) fühlt sich der Kläger durch den Richter [5] zur Verbrecherjagt beauftragt. Denn das Gericht hat dem Kläger wörtlich vorgetragen:

 

"Im Übrigen ist weder ersichtlich noch vom Kläger vorgetragen worden, dass wegen der von ihm angenommenen Herstellung falscher Urkunden eine rechtskräftige Verurteilung ergangen ist oder wenn die Einleitung oder Durchführung eines Strafverfahrens aus anderen Gründen als wegen Mangels an Beweisen nicht erfolgen konnte (§ 581 Abs. 1 ZPO)."

 

Dazu ist zu sagen:

Gemäß § 581 Abs. 1 ZPO liegt ein Grund vor. Und habe ein Strafverfahren am 22.11.2012 bei der Staatsanwältin [11-1] in Bremen angestrengt. Dazu habe ich als erstes die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 (3 Seiten) aus meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) in Kopie übergeben. Dem folgten weitere Aktenteile als Beweismittel, darauf hat die Staatsanwältin (11-1) am 19.11.2013 plötzlich und unerwartet die wörtliche Entscheidung getroffen:

 

"Aus Ihrem Vorbringen sind tatsächliche zureichende Anhaltspunkte für ein strafrechtlich zu beurteilendes Fehlverhalten der Beteiligten nicht abzuleiten. Deshalb war die Aufnahme von Ermittlungen und die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens abzulehnen."   

  

Danach hat die BGHW das Beweismittel aus meiner (erfolglosen) Strafanzeige (22.11.2012) mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Unter der Androhung von bis zu 250.000 € Ordnungsgeld oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Auch das Kopieren ist mir untersagt. 

 

22.11.2012 

In meinem Fall habe ich der Staatsanwältin Frau [11-1] am 22.11.2012 vorgetragen: Ich kann es nicht ertragen, dass die BGHW mich in eine Liste gefährlicher Personen aufgenommen hat. Sogleich hat Staatsanwältin die Ermittlungen eingeleitet und gefragt, wo so etwas geschrieben steht. Denn ich sei keine gefährliche Person.  Darauf habe ich die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 in Kopie vorgelegt. Nachdem Sichten kam die Staatsanwältin zu dem Ergebnis, die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen wird eine Verleumdungsklage einleiten. Danach habe ich den Bescheid vom 19.11.2013 aus der STA Bremen erhalten, mit dem Hinweis:

 

"Ich sehe keinen Anlass, auf Ihre Anzeige hin ein förmliches Ermittlungsverfahren einzuleiten, deshalb war die Aufnahme von Ermittlungen abzulehnen."

 

Wahrhaftig hatte die Staatsanwältin die Ermittlungen schon am 22.11.2012 eingeleitet und festgestellt, die STA Bremen wird die Sache mit einer Verleumdungsklage ins Rollen bringen. Offensichtlich hat die Staatsanwältin an weiteren Schriftstücken erkannt, hier wird ein Sozialskandal in Bremen dokumentiert. Und musste nun vorspiegeln, es wurden und werden auch keine Ermittlungen eingeleitet. Dazu im Einklang liegt die Entscheidung der Staatsanwältin vom 19.11.2013 greifbar vor.

 

29.11.2012:

"Ich soll für verrückt erklärt werden" 

Darüber hat der Weser-Kurier am 29.11.2012 berichtet und hat dazu die interne Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 gesichtet. Damit wurde bestätigt, was die Kriminalpolizei Bremen schon erkannt hat, dass die kriminelle Vereinigung nach Stasi-Manier vorgeht.

 

Wo bleibt die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen, haben die Journalisten im Interview gefragt. Ich konnte nur vortragen, nachdem mein Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt hat und die Generalstaatsanwaltschaft STA Bremen am 17.11.2009 in 44 Punkten Pflichtverletzungen erkannt hat, sind die Ermittlungen eingestellt worden.

 

04.02.2013: 

"Kriminelle Vereinigung" bekam das Bundesverdienstkreuz 

Auf meinem Rücken verschafft sich die BGHW finanzielle Einsparungen und damit sind die besten Juristen & Richter beschäftigt, also die Elite nach 1945. Und so gab es für die BGHW am 04.02.2013 die hohe Auszeichnung.

Wahrhaftig hat aber die Witwe & Kanzlei [2-13] in Düsseldorf die hohe Auszeichnung verdient, denn sie haben weitergemacht und haben nach 20 Jahren ihr Recht bekommen.

 

16.04.2013 

Gemäß dem Wunsch der DGUV, 

berichte ich über Kritik bei den Berufsgenossenschaften:  

 

Im Jahre 2010 hat die DGUV in dem Begleitmaterial zur ständigen Ausstellung, deutsche Geschichte in Bildern und Zeugnissen im deutschen Museum Berlin dokumentiert, die Öffentlichkeit möge feststellen: 

 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter/innen von den 

Berufsgenossenschaften behandelt?"  

 

Weil ich auf dem juristischen/medizinischen Fachgebiet von der BGHW seit meinem ersten Unfall (19.06.1968) und Arztbericht vom 12.10.1969 merkwürdig behandelt wurde, wie das Schreiben meines Anwalts vom 22.12.2004 (Bl.718/20) zementiert, habe ich der BGHW mit Schreiben vom 16.04.2013 mitgeteilt, das Thema der DGUV wird mit meiner Webseite für die Öffentlichkeit aufgegriffen.

 

Kulturbericht über "Kohlhaas (No Limits)" >Klick  

16.04.2013:

Es möge endlich Gerechtigkeit geschehen" 

Mit dem Hinweis auf die Novelle Michael Kohlhaas von Heinrich von Kleist habe ich der BGHW mit Schreiben vom 16.04.2013 mein Verlangen deutlich gemacht. Denn aktenkundig ist der BGHW Untätigkeit anzulasten und auch dem Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X) nicht folgt. 

 

Es ist unglaublich aber wahr! 

Beklagte hat LSG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. 

 

24.06.2013:  

Die BGHW hat das Landessozial (LSG) Bremen mit Schriftsatz vom 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt und sogleich dem Gericht angeraten, mir soll "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt werden. Dazu ist dem Gericht vorgetäuscht worden, ich hätte einen Prozessbevollmächtigten. Für die "Lüge" wurde die Beklagte nicht gerügt. 

Ich befinde mich am Sozialgericht Bremen auf einem "Nebenkriegsschauplatz" und nach dem Wunsch der Beklagten, soll ich vom Gericht "Verhandlungsunfähig" gemacht werden und bin kein Einzelfall.  So ist es aktenkundig in meiner Behördenakte dokumentiert. Die Mitarbeiter der Behörde haben seit 18.01.2010 "Redeverbot". Angeblich sind meine Behördenakten nicht mehr auffindbar und am 13.08.2019 sind 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt worden. Vor diesem Hintergrund kann ich meine Wiedergutmachungsansprüche nicht sachgerechte einklagen, weil ich die 45 Schriftstücke geheimhalten muss. Es ist schon am 25.10.2012 eine Klagehäufung beobachtet worden, die sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm Legen".

 

 

Erich Neumann
Erich Neumann

Sie hetzen im Netz"

Berufsgenossenschaft (BG) & Gewerkschaft  

 

22.01.2014:

"Hyänen des Systems"

Ein erster Blick ins Internet hat aufgedeckt, Unfallmann, eine andere Person und die Kanzlei sind von der Gewerkschaft und BG im Seminar in Berchtesgaden am 22.01.2014 als "Hyänen des Systems" dargestellt worden. Und haben die Berichtigung im Internet verweigert. 

 

09.04.2014:  

Fit im Büro;

halten sich die Mitarbeiter der BGHW auf dem Bürohausdach an der Falkenstraße. Darüber hat der Weser Kurier am 09.04.2014 berichtet. Sie müssen das Aufdecken ihrer Pflichtverletzungen verhindern und geht an die Nerven.

 

02.09.2014: 

Am 02.09.2014 hat die BGHW mit dem Hinweis auf meine Webseite, eine Strafanzeige gegen meine Person bei der Staatsanwaltschaft (STA) angestrengt mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die STA Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.06.2015 sofort eingestellt und die Täter wurden sogleich personifiziert. Es passiert nichts und es werden auch keine Ermittlungen gegen den Anzeigeerstatter gemäß der Wahrheitspflicht eingeleitet (§ 57 StPO). Es ist der Ansatzpunkt, der STA Bremen ist "Strafvereitlung im Amt" anzulasten (§ 258a StGB). 

 

02.09.2014:

"Staatsanwaltschaft personifiziert "Kriminelle Vereinigung"

Mit dem Hinweis auf meine Webseite hat die BGHW am 02.09.2014 eine Strafanzeige gegen meine Person angestrengt mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Die Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen mit Schreiben vom  26.05.2015 eingestellt. Bei den Ermittlungen wurde sogleich die "kriminelle Vereinigung" personifiziert. Und Namen dürfen/sollen m. M. in der Öffentlichkeit nicht bekannt werden.

 

02.09.2014:

"Kriminelle Vereinigung, hat sich selbst personifiziert. 

Mit dem Hinweis auf meine Webseite hat die "kriminelle Vereinigung" bei der Staatsanwaltschaft (STA) am 02.09.2014 ein Ermittlungsverfahren angestrengt, mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung. Dabei hat sich das Team der "kriminelle Vereinigung" personifiziert. Es sind die höchsten Amtsträger im Sozialsystem. Nach meiner Vernehmung (19.01.2015) und schriftlichen Aussage vom 28.02.2015 hat die STA Bremen, das Ermittlungsverfahren sofort mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Es ist der Ansatzpunkt, die Sache führt zu einem Sozialskandal und könnte nicht nur in Bremen einen Tumult auslösen. Insoweit musste die STA Bremen die Ermittlungen sofort einstellen. So gab es auch kein Ermittlungsverfahren gegen den Anzeigeerstatter [19-2] und offensichtlich nicht seiner Wahrheitspflicht gemäß § 57 StPO gefolgt ist. 

 

24.09.2014:

Merkwürdiges Hausrecht 

Meine Schreiben haben die Behörde der BGHW mit Eingangsstempel erreicht aber nicht die Behördenakte und ist sehr Merkwürdig. Denn das Schriftstück vom 24.11.2009 mit der Anlage vom 17.11.2009 und 23.11.2009 berichten über kriminelle Handlungen der Mitarbeiter. 

 

Danach hat die BGHW mit Schreiben vom 24.09.2014 dem SG Bremen gemeldet, für mich wurde eine neue Hausordnung festgesetzt, u. a. werde ich keinen Eingangsstempel mehr erhalten.

 

30.10.2014:

Heiße Schokolade für meinen damaligen Anwalt Dr. jur. [7-6]

Es wurde nachvollziehbar, warum mein damaliger Fachanwalt für Sozialrecht Herr Dr. jur. [7-6] mir viel Glück gewünscht hat und mit der Sache nichts mehr zutun haben wollte. Als jedoch die Zeitung über meinen Teilerfolg im Streit um Unfallrente am 30.10.2014 und über die Nachzahlung von 12.000 Euro und ohne Zinsbescheid berichtet. Hat der Anwalt mich beim Weser Kurier getroffen und sagte mir freundlich: Hallo Herr Neumann, ich habe gelesen, Sie haben Geld bekommen, davon könnten Sie mir doch etwas abgeben. Darauf habe ich geantwortet, ich bedanke mich dafür, dass Sie die Sache bis vor das Bundessozialgericht getrieben haben, aber wir mussten wegen Prozessdelikt scheitern. Aber ich verspreche, wenn ich die Nachzahlung über 100.000 € erhalte, dann werde ich Sie zur heißen Schokolade einladen. Damit war mein damaliger Anwalt einverstanden  

 

29.02.2016:

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern";

war am 29.02.2016 im Weser Kurier zu lesen und ist die Meinung der Direktorin am Sozialgericht (SG) Bremen. Meine Teilerfolge vor dem SG Bremen dokumentieren, ich habe von Anfang an Recht und das SG Bremen und die Beklagte (BGHW) sind in Prozessdelikt verwickelt. Und soll nicht an die Öffentlichkeit kommen. Bremer-Fernsehen ist eine Behörde und der Ansatzpunkt warum die Sache nicht ausgestrahlt wird (16.11.2009). Vor diesem Hintergrund bin ich am 06.09.2021 letztmalig aus der Ordnungshaft entlassen worden, mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm, die Presse hat darüber berichtet.

 

29.04.2016

Die Aufklärung soll mit Bumerangsätzen verhindert werden. Siehe den Vermerk vom 29.04.2016 aus dem "Bedrohungsmanagementteam" der BGHW.  

 

14.07.2016:

Bundeskriminalamt (BKA) habe ich am 14.07.2016 eingeschaltet.

 

Mein Anruf am 27.07.2016 beim BKA hat ergeben, meine E-Mail ist eingegangen und ist der Abteilung für schwere und organisierte Kriminalität (SO) Az.: IZ35-8 vorgelegt und an das zuständige Landeskriminalamt (LKA) Bremen weitergeleitet worden. Es ist mir nicht bekannt, dass das LKA Bremen Ermittlungen eingeleitet hat.

 

12.12.2016:

"Da ist viel kriminelle Energie im Spiel"

Darüber hat der Weser Kurier am 09.05.2016 berichtet. 

Der Prüfgruppe habe ich meine Ermittlungen bekannt gemacht. Und haben sich mit Schreiben vom 12.12.2016 bedankt, mehr ist nicht passiert.

 

24.01.2017:

STA Bremen hat nicht einmal erkannt,

dass die Beschuldigten personifiziert sind. Darüber wurde die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen mit meinem Einschreiben vom 24.01.2017 u. Az.: 693 UJs 1448/17 aber informiert.

 

Von einem Justizbeamten, wurde mir zum Az.: 693 UJs 1448/17 erklärt, das "U" bedeutet Unbekannt. STA Bremen hat mit dem "U" den Irrtum erregt, es sei eine Strafanzeige gegen Unbekannt und hat damit ungewollt oder gewollt die Namen der höchsten Amtsträger aus dem Blickfeld genommen. So konnten auch im Vorgang zur Prüfung eines Anfangsverdachts gegen Herrn Richter am Landessozialgericht [5], Herrn Dr. [8-1] und Herrn Dr. [10-2] - 693 UJs 1448/17 - auch keine Ermittlungen eingeleitet werden.

 

14.12.2017:

§ 258a StGB - Strafvereitelung im Amt

10 Polizeibeamte sind nicht zur mdl. Verhandlung gekommen.  

So haben die Polizeibeamten natürlich in meiner Strafsache vor Gericht die Wahrheit verschwiegen. Offensichtlich im Sinne der "kriminellen Vereinigung" und Staatsanwältin wie auch der Polizei. Denn mit Beschluss vom 14.12.2017 hat das Amtsgericht Bremen die Strafsache auf ungeklärtem Sachverhalt eingestellt. So entsteht der Eindruck, das  Amtsgericht wurde durch eine "kriminelle Vereinigung" eingeschüchtert.

 

30.05.2018:

Arbeitsunfall - Bedeutung der Feststellung der Unfallfolgen 

"Es ist wichtig seine Rechte einzufordern" >Klick   

Nur so erhält man eine sachgerechte Unfallrente und die Hilfsmittel zum bewältigen der Unfallfolgen. Richtig hat dazu der Unfallarzt in seinem Befund vom 30.05.2018 die Bezuschussung eines E-Bikes angeraten. Leider ist die BGHW nicht dem Mediziner gefolgt. So kam es am 08.04.2020 zum Fahrradsturz mit Wirbelsäulenbruch. Mein Recht auf Entschädigung wird nun am Sozialgericht (SG) Bremen mit meiner Klage vom 12.02.2024, unter dem Az.: S 2 U 12/24 eingefordert.

 

Letzte Sachstand in dieser Auseinandersetzung:

Am SG Bremen - Az.: S 2 U 12/24 - kommen nun meine Arbeitsunfälle auf den Richtertisch, die im Sinne von § 8 SGB VII von der BGHW anerkannt sind. Meine Recht habe ich seit 2003 am Sozialgericht (SG) Bremen eingefordert, Teilerfolge bestätigen ich habe von Anfang an Recht. Die BGHW-Bremen ist die aktenführende Behörde und behindert mit "Bumerangschreiben" die Ermittlungen im Verwaltungsverfahren.

 

Der Vorfall war mit dem Ausschalten meiner amerik. Polizeisirene erledigt. Es war keine strafbare Handlung, wie der Tätigkeitsbericht der Polizei Bremen vom 08.11.2018 bestätigt. Die Mitarbeiter der BGHW haben die Bedrohungslage durch ihr Verhalten ausgelöst. Aktenkundig hat die BGHW meine Bestrafung im Visier und hat es nun zu meiner ungerechtfertigten Strafe kommen lassen. Dazu im Einklang liegt das Schreiben der BGHW Bremen vom 05.04.2011 an die Direktion Mannheim vor. 

 

30.11.2018:

Die BGHW hat einen externen Anwalt eingeschaltet und kein Recht auf Akteneinsicht hat. Auf Grund einer Verfügung vom 29.11.2018 hat dieser Anwalt die eid. Versicherung von dem Geschäftsführer der BGHW Bremen vom 30.11.2018 dem LG Hamburg vorgelegt.

 

Antrag 1)b):

 

"Herr [20-2] müsste eid. Versicherung abgeben, was heißt kein generelles Redeverbot in der eid. Versicherung, von § 938 ZPO wird Gebrauch gemacht, wohl dann begründet."

 

Antrag 1)f):

 

"Gebrauch von § 938 ZPO, eid Versicherung zum Hausverbot und Redeverbot fehlen. Vortrag zur angeblich nicht vollständigen Akte fehlt."  

 

So konnte das LG Hamburg am 13.08.2019 dafür gesorgt, dass ich 45 Akten & Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit geheimhalten muss auch das Kopieren ist mir untersagt. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft.

 

21.01.2019: 

Feuer im Nachbarhaus, konnten keine Akten vernichten. 

Unter der Androhung eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder 250.000 € Ordnungsgeld wurde mir eine Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung vorgelegt. Schon damals hätten die 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW durch ein Feuer - wie in meinem Nachbarhaus - vernichtet werden können. Dieses war aber nicht möglich, weil der Weser Kurier gegenüber der BGHW am eine falsche Hausnummer angegeben hat. 

13.08.2019:

Darauf hat die BGHW 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen der BGHW am 13.08.2019 auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe. Auch das Kopieren ist mir untersagt. Vor diesem Hintergrund bin ich am 06.09.2021 letztmalig aus der Ordnungshaft entlassen worden, mit den 45 Geheimunterlagen der BGHW unter den Arm und die Presse hat darüber berichtet. Teilerfolge dokumentieren, ich bin auf dem richtigen Weg, die Kriminalpolizei hat die Sache richtig durchschaut und der Polizeipräsident von Bremen Herr [13-8] kann mir nicht helfen. Siehe Antwortschreiben vom 12.03.2012. Mein Anwalt Dr. jur. [7-6] hat vor der Presse eine Erklärung verweigert. STA Bremen hat am 19.11.2013 mit Verwaltungsentscheidung dokumentiert, ein Ermittlungsverfahren wurde abgelehnt. Mit der internen E-Mail vom 13.04.2011 hat die BGHW-Bremen dokumentiert, es gibt ähnlich gelagerte Fälle. Und international ist die "kriminelle Vereinigung" am Wirken. Nennt es wie ihr wollt, ich bin ein "Kriminalitätsopfer" und befinde mich "Im Labyrinth des Schweigens" 

 

13.08.2019:

Ich werde von der BGHW bedroht!  

Von der BGHW habe ich die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung erhalten. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit Ordnungsgeld bis 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Gefängnisstrafe bedroht. Auch das Kopieren ist mir untersagt. Mit den Geheimakten unter dem Arm - die nicht in falsche Hände geraten dürfen - bin ich letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden und die Presse hat mich interviewt.   

 

20.12.2019:

Mit Schriftsatz v. 20.12.2019 hat die Beklagte gewünscht, ich sollte ihre interne Stellungnahme vom 05.10.2009 (Az.: E 207/09)vorlegen, die angeblich in der Behörde nicht mehr auffindbar sein soll. 

 

20.12.2019:

Interne Stellungnahme der BGHW ist nicht auffindbar und Gerichtsakte ist verschwunden. 

Mit dem Schriftsatz vom 20.12.2019 hat die BGHW bekannt gemacht, die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 (E 207/09) sei in der Behördenakte nicht auffindbar. Dabei war aktenkundig bekannt, dass die interne Stellungnahme auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt wurde. Und ich mit einer Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht werde oder einer Ordnungshaft bis zu 2 Jahren wenn ich der Geheimhaltung nicht folge und das Kopieren ist mir auch untersagt. 

 

10.03.2020:

Gerichtsakte am Sozialgericht Bremen nicht auffindbar"

Herr Prof. Dr. [19-14] ist in meinem Fall als Richter und in Prozessdelikt verwickelt. Und ist nun Direktor am SG Bremen. Und die Landesbeauftrage für Datenschutz hat mit Schreiben vom 10.03.2020 dokumentiert:

 

"Herr Dr. [19-14], Direktor des Sozialgerichts, hat sich bei uns telefonisch gemeldet. Er gab an, dass die komplette Akte zum Az.: S 18 U 94/04, wohl vernichtet worden sei. Er konnte keine weiteren Angaben zum Zeitpunkt und zum Löschvorgang machen und gab an, dass dies nicht mehr rekonstruierbar sei."

 

Es ist der Ansatzpunkt, die Gerichtsakte wurde unerlaubt entfernt, ansonsten wäre der Zeitpunkt über den Löschvorgang rekonstruierbar.  

  

21.09.2020:

In Bremen scheint einiges in der Justiz im Argen zu sein! 

Hier regiert der Präsident des Bremer Senats, Herr Andreas Bovenschulte (SPD). Siehe u. a. die Eintragung #3614# von Mazi am 19.02.2025 und #3617# vom 21.02.2025 in meinem Gästebuch. Der Präsident ist über Sozialskandal informiert u. schweigt. Scheinbar ist das kleinste Bundesland mit meinem Fall überlastet. Denn ich warte bis dato auf die pflichtgemäße Antwort auf mein Schreiben vom 21.09.2020 an den Bürgermeister.  

 

05.03.2021

"Kampf um die Akten"

Dem folgte das Schreiben vom 05.03.2021, mit dem wörtlichen Hinweis: 

 

"Anbei erhalten Sie den vollständigen Ausdruck des hier geführten Vorgangs E 29/11Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

06.09.2021: 

Ich sitze mit 45 Geheimunterlagen der BGHW im Gefängnis 

und draußen laufen die Täter frei herum. 

Die 45 Geheimunterlagen der BGHW durfte ich mit auf meine Zelle nehmen, dafür hat der Gefängnisarzt gesorgt. Und bin am 06.09.2021 letztmalig entlassen worden. Die Presse hat mich vor dem Gefängnis mit den Geheimunterlagen unter dem Arm interviewt. 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW hält die BGHW seit dem Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg  vom 13.08.2019 (Az.: 324 O 128/19) auf unbestimmte Zeit geheim. Auch das Kopieren ist mir untersagt. 

In Bremen hat der Gefängnisarzt dafür gesorgt, dass ich den Roten-Ordner mit 45 Geheimakten der BGHW mit auf meine Zelle nehmen konnte. Und hat erkannt, ohne die Geheimakten werde ich keine Ruhe geben/finden.

 

Jeder kann im Gefängnis landen, wenn er seine Rechte einfordert 

Aus meinen mit Bescheid anerkannten Arbeitsunfällen habe ich meine Entschädigungsansprüche bei der BGHW-Bremen und am Sozialgericht Bremen eingefordert. Weil ich von der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht habe, bin ich im Gefängnis gelandet. Und am 06.09.2021 bin ich mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm entlassen worden. Wie die Bremer-Presse berichtet. 

30.12.2021

Bürgermeister und Senatskanzlei kennen meinen Fall

und haben u. a. dazu mein Schreiben vom 21.09.2020 vorliegen. Die Sache wurde an den Petitionsausschuss /Stadt) weitergeleitet und mit Schreiben vom 10.12.2021 eingestellt. In der E-Mail vom 30.12.2021 wurde erörtert, eine weitere Petition auf einem anderen Aspekt einzureichen.

 

14.07.2022:

Grundgesetz Artikel 20 (Ordnung in Deutschland wurde beseitigt)

Pflichtgemäß sollte Bürgermeister und Senatskanzlei eine Petition auf dem Aspekt der Eintragung in meinem Gästebuch vom 03.Juni 2022 u. 13. Juli 2022 und meinem Schreiben vom 07.06.2022 und 14.07.2022 einleiten. Oder aus einem anderen Aspekt. Denn ich fühle mich durch solche Eintragungen in Bremen nicht mehr sicher.

 

Es ist unglaublich aber wahr!

06.07.2023:

"Kriminelle Vereinigung" arbeitet international, es sind die

höchsten Amtsträger in unserem Sozialsystem.  

Sie arbeiten zusammen als Präsident [10-2] u. Vize-Präsident [19-17] bei der "issa". Im WEISSER RING ist Herr Dr. [8-1] Ehrenmitglied. Sie haben sich in Fotostrecken aus Vietnam präsentiert, ebenso im Video und Zeitungsberichten am 04.04.2023 u. 06.07.2023.

11.09.2023:

Richterin hat keine Zweifel an meiner Schilderung.

Erstmalig nach vielen Jahren und vielen Klagen hat die Richterin [4-4] am Landessozialgericht (LSG) Bremen im Schreiben vom 11.09.2023 in der Sache (L 14 U 132/21) erkannt und wörtlich dokumentiert: 

 

"Nachdem ich bereits im Erörterungstermin am 19.Juli 2023 darauf hingewiesen hatte, dass ich an der Schilderung des Klägers keinen Zweifel habe und der Kläger durch die nach dem Termin am 19.Juli 2023 nachgelieferten Informationen diesen Eindruck aus meiner Sicht noch bekräftigt hat, geht nunmehr auch die Beklagte davon aus, dass das Unfallereignis sich so zugetragen hat, wie der Kläger es geschildert hat." 

 

22.09.2023:

Jetzt soll/muss die Wahrheit auf den Richtertisch, 

denn das Landessozialgericht (LSG) Bremen hat in der nicht öffentlichen Verhandlung am 22.09.2023 (Az.: L 14 U 132/21) mit Beschluss erkannt, ich sage die Wahrheit u. die BGHW soll eine Verwaltungsentscheidung treffen. 

 

12.02.2024:

Darauf hat die BGHW erneut eine unrichtige Entscheidung getroffen und seit dem 12.02.2024 ist die Klage am Sozialgericht (SG) Bremen mit dem Az.: S 2 U 12/24 anhängig. Jetzt müssen meine sämtlichen Unfallfolgen auf den Richtertisch aus den im Sinne des § 8 SGB VII von der BGHW anerkannten Arbeitsunfällen. Dazu wird auch aufgeklärt, dass die Kosten für meinen Herzschrittmacher nicht von meiner  Krankenkasse (HKK) sondern von der BGHW zu übernehmen sind (27.04.2002).

 

02.11.2024:

Witwe kämpfte erfolgreich für Recht. >Klick 

Es ist jetzt schon im Bescheid der BGHW vom 02.11.2023 und Widerspruchsbescheid vom 07.02.2024 dokumentiert, dass die BGHW nur meinen Arbeitsunfall vom 19.06.1968 bei den Ermittlungen berücksichtigt hat. Die BGHW will m. M. keine vollständige Aufklärung betreiben und hofft wohl auf mein Lebensende. Dieses wird aber noch länger dauern, denn mein Arzt hat mir versichert, ich könnte 100 Jahre alt werden. So kann ich noch weiter für die Beteiligten nervende Merkwürdigkeiten aufdecken, bis ich mein Recht erhalten habe.

 

18.12.2024: 

Ich habe mich an WEISSER RING e.V. gewandt (18.12.2024): 

Dabei habe ich erfahren, Herr Dr. [8-1] ist Ehrenmitglied im WEISSER RING u. sogleich Mitglied einer "kriminellen Vereinigung" im Team der BGHW

 

Mein Ziel: 

Die Vorbildlichkeit in der deutschen Sozialversicherung soll wieder hergestellt werden und die kriminellen Täter sollen ihren Hut nehmen und nicht als Ehrenmitglied im WEISSER RING e.V. erscheinen. Denn die Unfallopfer und Kriminalitätsopfer sollen ihre mögliche Entschädigung erhalten. Ich habe Insiderwissen und möchte der Öffentlichkeit zeigen, wie kriminelle Täter vorgehen. Dazu habe ich von den Mitarbeitern der BGHW Unterlagen erhalten. Wie u.a. die interne Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 (drei Seiten) und das Vorhaben der Täter dokumentiert und sich wie ein "roter Faden" durch die Behördenakten der BGHW & Gerichtsakten zieht.

 

04.02.2025:

Abrechnungsbetrug in Millionenhöhe 

Wie Bremer Kassen gegen falsche Angaben vorgehen und welche Bereiche betroffen sind, darüber hat der Weser Kurier am 04.02.2024 erneut berichtet und habe mich am 04.02.2025 bei der Prüfgruppe gemeldet. Es ist aber in der Sache nichts passiert. Und zeigt wie mächtig die "kriminelle Vereinigung" ist.  "Wir ermitteln gerne," berichtet die Staatsanwaltschaft Bremen am 03.04.2025 im Weser Kurier. Aber warum nicht in meinem Fall?

 

19.02.2025:

Was ist ein Bumerangschreiben?

Mit Schreiben vom 19.02.2025 hat die BGHW u. a. von mir gewünscht:

 

 "Bitte teilen Sie uns zu unserem Verständnis mit, was ein Bumerangschreiben ist."    

 

Gerne bin ich dem Wunsch mit meinem Schreiben vom 28.02.2025 und 03.03.2025 gefolgt u. habe auf den Aktenvermerk aus dem Bedrohungsmanagementteam der BGHW-Bremen v. 29.04.2016 (Akten -ID 1506 / Seite 1-4) verwiesen.  Mit dem folgenden Aktenvermerk wird den Beschäftigten erklärt was Bumerangschreiben sind und wie die Bumerangsätze in meinem Fall anzufertigen sind. 

18.03.2025:

Bürgermeister Bovenschulte (SPD) hat eingeladen, 

konnte aber nicht erscheinen. Vor diesem Hintergrund habe ich mein Schreiben vom 18.03.2025 zum weiterreichen an den Bürgermeister vorgelegt. So etwas bewegt mich in Bremen  

 

20.03.2025

Wer soll das Bezahlen?

Überweisung zur Kardiologie u. Herzschrittmacher?

Lt. Patient ungeklärt, ob Kostenübernahme durch Krankenkasse oder BG.

 

 

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++