BG ETEM & BGHW sind wie die Unfallfirma E. H. Harms (jetzt BLG Bremen) in der ganzen Welt am Wirken. Siehe issa & Video BGHW & Video BG ETEM
Arbeitsunfall (19.06.1968) Unfallfolgen haben sich verschlimmert,
lösten unregelmäßige Arbeitsaufnahme aus, mit Abmahnung am 23.08.2000 und Arbeitsplatzverlust. Mehr lesen
20.03.2001 schwerer Stromunfall in der Medizintechnik. Mehr lesen
Zwei schwere Arbeitsunfälle, jeweils im Jahre 1968 und 2001:
Als gelernter Tischler und Parkettleger habe ich die Zeit ohne Aufträge als Fernfahrer bei der Unfallfirma E. H, Harms überbrückt. Die Unfallfolgen haben sich verschlimmert. Zur Bearbeitung meiner Arbeitsunfälle ist meine Behördenakte im Jahre 2001 geöffnet worden. Meine Akteneinsicht hat Pflichtverletzungen aufgedeckt, die im Sinne der BGHW meine berechtigten Ansprüche verhindern. Wie die Teilerfolge bestätigt haben.
# Unfall-Opfer-Bayern e. v. # Justiz-Opfer.org # Forum für Unfallopfer #
Willkommen auf meiner Webseite, im "Kampf um Unfallrente"
bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bremen.
Mein Name Erich Walter Neumann, alias unfallmann. Ich bin Bremer, durch Kriegswirren geb. am 12.07.1942 in Liegau-Augustusbad, Kreis Dresden.
Offensichtlich will die BGHW Bremen einen Krieg! Auf welcher Seite steht
meine Krankenkasse (hkk)? Siehe Schreiben vom 26.01.2026
Schriftlich hat die BGHW schon am 24.06.2013 das Sozialgericht (SG) Bremen zum "Kriegsschauplatz" ernannt. Und hat dem Gericht angeraten, mir soll Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden. Damit hat die Sozialversicherung ihre Vorbildlichkeit in der ganzen Welt verloren.
Beklagte will Verfahrensschritte am Sozialgericht Bremen abwarten
und sich dann nach Aufforderung der zuständigen Kammer in der Sache äußern. So hat es die Beklagte in dem Schreiben vom 13.12.2024 nachvollziehbar dokumentiert. Dazu kam der wörtliche Hinweis:
"Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass bereits mehrere Untätigkeitsklagen anhängig sind."
Ich benötige ein "Stahlherz"
Offensichtlich wartet die Beklagte auf die Erledigung der Untätigkeitsklagen und auf weitere Verfahrensschritte aus dem SG Bremen. Denn nur so kann es im "Gleichschritt" mit der Beklagten und dem SG Bremen auf dem "Kriegsschauplatz" weiter gehen. Bekanntlich habe ich ein unfallgeschädigtes Herz und benötige ein "Stahlherz." Dazu im Einklang soll ich einen Herzschrittmacher erhalten.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
hat meinen Fall am 14.04.2010 eingestuft mit der Wichtigkeit: Hoch
Sogleich wurde u. a. wörtlich dokumentiert:
"In diesem Fall droht zumindest eine Beschwerde übers BVA.
Herr Neumann hat jedoch auch angedeutet, die Sache öffentlich machen zu wollen.
Vorschlag zum weiteren Vorgehen: Kontaktaufnahme mit der Geschäftsführung der BGHW über die Abteilungsleitung."
Ohne Öffentlichkeit/Presse wäre ich machtlos, wie mein Vater 1942!
Die Behörde fürchtet die Presse "wie der Teufel das Weihwasser"
Es ist im erweiterten Sinne die vierte Gewalt in der Demokratie.
Sozialgericht ist "Herr des Verfahrens"
und hat die Aufgabe dafür zu sorgen, dass der Kläger zu seinem Recht kommt. Jedoch in meinem Fall hat das Gericht in den mündlichen Verhandlungen am 22.11.2012 die Ausnahme bekannt gemacht, ich sollte den Beweis vorlegen, das ein Beteiligter strafrechtlich zu Verurteilen ist. Dann werden meine Klagen zugelassen. Diesen Beweis konnte ich nicht erbringen, weil die Beklagte nicht zur mündlichen Verhandlung eingetreten ist. Damit war der Richter [5] einverstanden. So hat der Richter verhindert, das über strafbare Prozessdelikte und einer internen Stellungnahme der Beklagten vom 05.10.2009 diskutiert wurde.
Seit 22.11.2012 bin ich Verbrecherjäger im Sozialsystem
und habe die zwei Anführer einer vermeintlich internationalen "kriminellen Vereinigung" in einer Fotostrecke in Vietnam und einem Video erkannt. Und habe sogleich am 22.11.2012 die StA Bremen zur Hilfe aufgesucht. Jedoch mit Bescheid der StA Bremen vom 19.11.2013 wurde nachvollziehbar, die Ermittlungen gegen eine "kriminelle Vereinigung" in unserem Sozialsystem wurde abgelehnt.
Für Sozialskandal verantwortliche Personen in Vietnam gesichtet.
Es sind die Amtsträger der Berufsgenossenschaften BG ETEM & BGHW.
Sozial.- Justiz.- Wirtschaftsskandal und ich decke auf:
Bei der BGHW in Bremen ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. Dieses ist der Staatsanwaltschaft (StA) Bremen bekannt und haben mit Schreiben vom 26.05.2015 die Ermittlungen eingestellt. Die Täter sind weiterhin am Wirken und laufen frei herum.
Meine Webseite ist mit absoluter Sicherheit keine üble Nachrede.
02.09.2014
Erfolglose Strafanzeige gegen meine Person und Webseite:
Eine vermeintlich "kriminelle Vereinigung" in unserem Sozialsystem, hat sich am 02.09.2014 bei der Strafanzeige gegen meine Person mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung selbst personifiziert. Nachdem ich am 08.02.20015 meine schriftliche Aussage gemacht habe, hat die StA Bremen die Ermittlungen gegen meine Person mit dem Schreiben vom 20.05.2015 sofort eingestellt. Obwohl schon im Jahre 2012 die Kriminalpolizei Bremen erkannt hat, dass ich gegen eine "kriminelle Vereinigung" antrete, will die StA Bremen keine weiteren Ermittlungen aufnehmen, wie die Schreiben aus der StA Bremen vom 19.11.2013 & 17.05.2023 dokumentieren.
Die Strafanzeige
Namen habe ich durch Nummern ersetzt.
19.01.2015
28.01.2015
Die Vernehmung
08.02.2015
26.05.2015
Meine schriftliche Aussage
Die Anschuldigungen bleiben bestehen und werden erweitert!
Das Ermittlungsverfahren gegen meine Person hat die StA Bremen nach meiner schriftlichen Aussage vom 28.02.2015 sofort mit dem Schreiben der STA Bremen vom 26.05.2015 eingestellt.
Und mit dem Hinweis auf seine Wahrheitspflicht gemäß § 57 StPO hat die StA Bremen keine Ermittlungen gegen den Anzeigeerstatter und Justitia der BGHW eingeleitet. Und zementiert: Sozial.- Justiz.- Wirtschaftsskandal soll nicht aufgedeckt werden.
Sozial.- Justiz.- Wirtschaftsskandal:
Bei der BGHW in Bremen ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. Dieses ist der Staatsanwaltschaft (StA) Bremen bekannt und haben mit Schreiben vom 26.05.2015 die Ermittlungen eingestellt. Und die Täter sind weiterhin am Wirken.
"Transparenz als Verfassungsprinzip"
Wie vom Staatslehrer Jürgen Bröhmer erörtert,
habe ich nur von meiner Meinungsfreiheit gebrauch gemacht. Und meine Überzeugung, dass sich die BGHW Bremen in meinem Fall wie eine kriminelle Vereinigung verhält. Dazu im Einklang habe ich Akten, Verwaltungsentscheidungen und interne Schriftstücke (05.10.2009) der BGHW Bremen aus meiner Beschwerdeangelegenheit (Az.: E 207/09 und E 29/11) für die Öffentlichkeit und Presse zugänglich gemacht.
Bremer Kfz-Innungsmeister hat in der Presse reklamiert:
"Wir müssen alles dokumentieren - zusätzlich zu einer Berufsgenossenschaft, die uns auch prüft. Das brauchen wir alles nicht."
Mehr lesen: Weser Kurier 22.01.2026
Dazu ist zu sagen.
Die Überprüfung muss verhindert werden, bis die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen einer personifizierten "kriminellen Vereinigung" bei den Berufsgenossenschaften das Handwerk gelegt hat.
In der Elektromobilität muss der Innungsmeister erfahren, wie kriminell die BG nach einem Elektrounfall vorgeht, um sich eine Entschädigung zu ersparen. Und sollte in allen Werkstätten mit meiner Webseite am Schwarzen-Brett, in der Presse und im Bremer Fernsehen bekannt werden.
Nach mehr als 50 Jahren:
Ein wichtiger Teilerfolg im "Kampf um Unfallrente"
Das Landessozialgericht (LSG) Bremen hat die Akte an die Beklagte (BGHW) zurückgegeben. Denn das Sozialgericht (SG ) Bremen ist "Herr des Verfahrens" und hat die Aufgabe dafür zu sorgen, dass der Kläger zu seinem Recht kommt. Jetzt musste die Beklagte eine erneute Verwaltungsentscheidung treffen. Dabei werden Pflichtverletzungen aufgedeckt, für die sich die Beklagte und das SG Bremen bis dato nicht gerechtfertigt haben. Dazu im Einklang hat die Beklagte (am 13.08.2019) 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung festgesetzt. Und mit dem Schreiben vom 10.03.2020 ist bekannt geworden, dass die Gerichtsakte am SG Bremen (Az.: S 18 U 94/04) nicht mehr auffindbar sein soll. Nun müssen sämtliche Akten meiner gemeldeten Arbeitsunfälle geöffnet werden. Dafür hat die Richterin am LSG Bremen Frau [4-4] mit dem Beschluss vom 22.09.2023 und dem nachfolgenden Vergleich gesorgt. So hat sich das LSG Bremen ein Urteil erspart, welches dokumentiert, die Vorurteile waren falsch. Und mit dem Hinweis auf das Schreiben aus dem SG Bremen vom 19.02.2014 muss es nun zur Mediation mit einer Maximalforderung kommen, weil ich von Anfang an Recht gehabt habe (Az.: S 32 SF 1/14 GR).
Es folgt die Begründung u. Beschluss für den nachfolgenden Vergleich
11.09.2023; 22.09.2023
Im Rahmen weiterer Ermittlungen
musste die BGHW nun die Akten meiner gemeldeten Arbeitsunfälle und Beschwerdeakte E 207/09 und E 29/11 öffnen. Noch will die Beklagte keine weitere Aufklärung betreiben und ich habe von der BGHW mit Schreiben vom 08.11.2024 die wörtliche Mitteilung erhalten:
„Wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 02.11.2024.
Ihre Ausführungen haben wir zur Kenntnis genommen und bitte um Verständnis, dass wir zunächst die Stellungnahme des Sozialgerichtes Bremen abwarten möchten, bevor wir uns in der Sache weiter äußern."
Ich habe Verständnis, denn der jetzige Direktor am SG Bremen (Video)
Herr Dr. [19-14] ist seit dem 18.12.2008 in meinem Fall verwickelt und ist mit dem Schreiben vom 14.11.2024 dokumentiert. Natürlich warte auch ich auf eine Stellungnahme aus dem SG Bremen. Mehr lesen
14.11.2024; 08.11.2024; 02.11.2024 und die Anlage vom 01.11.2024
Dem Vergleich (22.09.2023)
hat die Beklagte zugestimmt und hat die Sache erneut vor das Sozialgericht gezerrt. Denn ob anerkannte Folgen früherer Arbeitsunfälle vorliegen, hat die Beklagte nicht überprüft. Insoweit wird von der Beklagten auch nur mein Arbeitsunfall vom 19.06.1968 aufgeführt (Az.: 70 U 00009-68 S). Und die beratungsärztliche Vorlage vom 26.09.2023 an Dr. [4-9] ist wertlos. Denn die Unfallfolgen sind nicht im Einklang meiner Behördenakte.
Am 12.02.2024 habe ich mit dem Az.: S 2 U 12/24 eine erneute Klage eingereicht.
"Mein Kampf" geht weiter, den ich schon im Jahre 2009 und im Sinne der BGHW aufgeben sollte.
Mein letzter Schriftsatz ist am 21.01.2026 wie folgt am SG eingegangen
26.01.2026: Mein Schreiben an die hkk.
Anlage in Kopie:
06.01.2025: Bericht der Notaufnahme über meine Vorerkrankungen.
Ich soll aufgeben und endlich mein Rentendasein genießen.
Es ist ein Wunsch der BGHW und der Aktenbearbeiter. So ist es mit der umfangreichen Gesprächsnotiz der Beklagten (BGHW Bremen) vom 18.11.2009 dokumentiert. Dazu im Einklang hat die Direktorin am Sozialgericht (SG) mit Schreiben vom 29.12.2010 wörtlich dokumentiert:
"Von weiteren Ersuchen bitte ich Abstand zu nehmen."
Den außergewöhnlichen Wünschen kann ich nicht folgen.
Denn meine Klagen habe ich am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen durch rechtswidriges Handeln der Beklagten und dem Sozialgericht (SG) Bremen verloren und habe im Aug. 2009 die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen wegen Prozessdelikt eingeschaltet.
Mein Schreiben v. 15.09.2009 hat sogleich meine Beschwerdeangelegenheit bei der BGHW (vormals GroLa BG) eingeleitet (Az.: E 207/09). So kam es zu der außergewöhnlichen internen Stellungnahme der BGHW Bremen, gerichtet an die Direktion in Mannheim vom 05.10.2009, die ich nicht erhalten sollte. Es ist ein Plan wie die BGHW Bremen in der Sache und gegen meine Person vorgehen will und auch vorgegangen ist.
Danach hat die BGHW Bremen in der umfangreichen Gesprächsnotiz am 18.11.2009 u. a. vorgetragen:
"Die Aktenlage sei eindeutig und nicht anfechtbar und somit auch nicht angreifbar. Sämtliche Verfahren liefen rechtmäßig ab. Und ich soll doch endlich mein Rentendasein genießen."
Die vorliegende Behördenakte und 45 Geheimunterlagen der BGHW (vormals GroLa BG) dokumentieren, die Verfahren liefen unrechtmäßig ab und mein Rentendasein kann ich erst genießen, wenn ich von der BGHW erhalten habe was mir nach Recht und Gesetz zusteht.
"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern"
So hat es die Direktorin am Sozialgericht (SG) Bremen Frau [8-19] mit Zeitungsbericht (29.02.2016) in der Öffentlichkeit publiziert. Jedoch in meinem außergewöhnlichen Fall hat die Direktorin im Schreiben vom 29.12.2010 wörtlich dokumentiert:
"Von weiteren Ersuchen bitte ich Abstand zu nehmen."
Dem konnte ich nicht folgen, denn die Aktenlage ist anfechtbar, nicht eindeutig. Und zu einer medizinischen Amtshilfe - wie vom Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle angeboten - hat es die Beklagte und das SG Bremen nicht kommen lassen, siehe mein Schreiben vom 19.06.2007.
Dem folgte das medizinische Gutachten vom 21.07.2008 und hat dem SG Bremen in der Stromunfallsache (S 18 U 94/04) wörtlich bescheinigt:
Die Auffassung des Gerichts entspricht nicht dem technisch-wissenschaftlichen Standard.
Es war also von Anfang an ein Fehler, dass das Gericht und die Beklagte die Amtshilfe nicht zugelassen haben. Und die BGHW hat auch die Amtshilfe von dem BG Unfallarzt Dr. med. [11-2] in der Verkehrsunfallsache verhindert.
Das Lesen meiner Behördenakte ist wie eine Reise durch das Strafgesetzbuch.
Die Beklagte folgt nicht dem Untersuchungsgrundsatz gem. § 20 SGB X und verhindert mit krimineller Energie, dass die Wunschgutachter des Klägers gem. § 200 SGB VII zur Begutachtung beauftragt werden. Die Beklagte lässt es zu Strafanzeige gegen meine Person kommen und folgt dabei nicht ihrer Wahrheitspflicht gem. § 57 StPO.
Dazu ist zu sagen:
Mein Wunschgutachter für das 2. Rentengutachten war der Chefarzt Dr. med. [26] in Stenum. Damit war die BGHW nicht einverstanden und wollte gerne ihren Unfallarzt Dr. [11-2] damit beauftragen. Der angeblich die genauen Kenntnisse der erhobenen umfangreichen Befunde haben soll, siehe Schreiben der BGHW vom 21.02.2003. Diese genauen Kenntnisse hat Dr. [11-2] nicht gehabt und wünschte sogleich von der BGHW die Vorlage sämtlicher vorhandenen Unterlagen und wollte damit die Fülle meiner Beschwerden abklären. Und hat mit dem Schreiben vom 12.01.2004 der BGHW wörtlich vorgetragen:
"Wenn ich die Regie der Behandlung übernehmen soll, bitte ich Sie mir sämtliche vorhandenen Unterlagen zukommen zu lassen und mich schriftlich zu benachrichtigen."
Dieses hat mein Aktenbearbeiter Herr [18] mit dem Antwortschreiben vom 30.01.2004 verhindert und hat dem Unfallarzt ein rechtswidriges 2. Rentengutachten vom 05.09.2003 zur Beachtung vorgelegt. Und mit krimineller Energie und dem Zurückhalten von Beweismittel von einem mir unbekannten Arzt rechtswidrig (§ 200 SGB VII) angefertigt wurde. Dieses konnte ich mit dem Chefarztbericht von Herrn Dr. med. [26] am 13.02.2011 stichhaltig aufdecken. Damit bin ich natürlich für eine "kriminelle Vereinigung" als gefährliche Person erkannt.
Und die BGHW Bremen hat schon in der internen Stellungnahme (gerichtet an die Direktion in Mannheim) vom 05.10.2009 wörtlich dokumentiert:
"Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen [...]"
Die Aktenlage ist anfechtbar, nicht eindeutig & die medizinische
Amtshilfe hat nicht das Gericht angestrengt, sondern ich.
So kam das medizinische Gutachten vom 21.07.2008 zu dem Ergebnis:
Die Auffassung des Gerichts entspricht nicht dem technisch-wissenschaftlichen Standard, der an ein Notfall-EKG-Gerät gestellt wird bzw. der an die Kriterien für die Diagnostik von Vorhofflimmern gestellt wird. Dem Gutachten kann ich als Medizintechniker folgen. Mehr lesen
Aktenlage ist anfechtbar, nicht eindeutig &
medizinische Amtshilfe wurde abgelehnt.
Dazu im Einklang ist es auch in meiner Stromunfallsache zu keiner Amtshilfe gekommen, obwohl dieses vom Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle und Dr. med. [26-1] angeboten wurde, wie mein Schreiben v. 19.06.2007 nachvollziehbar dokumentiert. Mehr lesen
Ich erlaube mir den Hinweis:
Das SG Bremen und die Beklagte (BGHW) folgen nicht dem Untersuchungsgrundsatz gem. § 20 SGB X und halten sich dumm.
Für Sozialskandal verantwortliche Personen in Vietnam gesichtet.
Es sind die Amtsträger der Berufsgenossenschaften BG ETEM & BGHW.
"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den
Berufsgenossenschaften behandelt?"
Mit meinem Schreiben vom 16.04.2013 und 29.04.2013 ist der BGHW bekannt geworden, ich werde im Sinne der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in der Öffentlichkeit mit meiner Webseite und Behördenakte dokumentieren: "Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den Berufsgenossenschaften behandelt?" Damit habe ich sogleich die Broschüre "Der Kampf um die Unfallrente" von Carl Hofstädt aus dem Jahre 1904 aufgegriffen. Jedoch mit dem Antwortschreiben vom 26.04.2013 ist erkannt, davon war/ist die BGHW nicht begeistert und ich werde bedroht.
Danach hat die BGHW in meiner Beschwerdeangelegenheit mit dem Schreiben vom 05.03.2021 (Az.: E 207/09 und E 29/11) erklärt:
" Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."
Und zementiert, die BGHW muss rechtswidrige Handlungen verbergen:
"Die deutsche Sozialversicherung steht in der ganzen
Welt nicht mehr vorbildlich und unerreicht da."
Wie folgt, werden unfallverletzte Arbeiter von der BGHW behandelt.
Arbeitsunfall - Bedeutung - der Feststellungen der Unfallfolgen! Mehr lesen
Dazu ist zu sagen und wird mit meiner Verletztenakte bestätigt:
Hat die BGHW (vormals GroLa BG) im Rahmen ihrer Ermittlungen erkannt, es wird zu einer Unfallrente oder Unfallrentenerhöhung kommen, dann folgt die BGHW nicht mehr dem Gesetzgeber und hat den Kontakt mit der Unfallfirma (Reha Team) und dem Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle, bei der ihr nahestehenden Berufsgenossenschaft Textil Elektro Medienerzeugnisse Energie (BG ETEM) in Köln aufgenommen. Und es setzten kriminelle Handlungen ein die finanzielle Entschädigungen verhindern. Nun werden die Beteiligten vom Gesetzgeber (§ 129 StGB) als Bildung einer kriminellen Vereinigung erkannt und werden mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Dazu im Einklang liegen in der Akte die Gesprächsnotizen der BGHW vom 27.02.2004 und 03.03.2004 vor. Ferner Schreiben an die BG ETEM (vormals BG FE) vom 07.01.2003 und 18.03.2003.
Noch ein wichtiger Hinweis:
Meine Unfälle vom 19.06.1968, 17.09.1992, 06.02.2001 und 20.03.2001 sind im Sinne von § 8 SGB VII von der BGHW als Arbeitsunfälle anerkannt. Jedoch bei den Feststellungen der Unfallfolgen sind erhebliche Unstimmigkeiten und Differenzen zu den vorhandenen medizinischen Gutachten erkennbar.
Eine sorgfältige Prüfung war/ist unbedingt erforderlich.
Mit meinem Schreiben vom 04.04.2013 ist der BGHW (vormals GroLa BG) bekannt geworden, es soll überprüft werden ob in meiner Streitsache ein Beteiligter strafrechtlich zu verurteilen ist, weil er Tatsachen, die für die Entscheidung der Streitsache von wesentlicher Bedeutung waren, wissentlich falsch behauptet oder Vorsätzlich verschwiegen hat. Ferner habe ich mit meinem Schreiben vom 16.04.2013 deutlich gemacht, ich möchte meine Verletztenakte der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und der Öffentlichkeit mit meiner Webseite zugänglich machen. Denn die DGUV wünscht von den Versicherten zu erfahren: "Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den Berufsgenossenschaften behandelt?"
Davon war die Geschäftsführung der BGHW nicht begeistert.
Von der BGHW fühle ich mich bedroht und schreie Nachts um Hilfe.
Seit der internen Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 und dem Antwortscheiben der BGHW vom 26.04.2013 fühle ich mich bedroht. Es war/ist der Ansatzpunkt, den Beteiligten sind ihre strafbaren Handlungen bekannt. Und haben 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen der BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einer Geldstrafe bis zu 250.000 Euro oder bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Auch das Kopieren ist mir Untersagt.
Die deutsche Sozialversicherung steht in der ganzen
Welt nicht mehr vorbildlich und unerreicht da.
Dazu im Einklang liegen mir 6000 Blatt, Unfall- u. 45 Geheimakten der BGHW Bremen greifbar vor (Namen habe ich durch Nummern ersetzt). Diese Akten werden weiter für die Öffentlichkeit und DGUV mit meiner Webseite erkennbar gemacht, bis ich erhalten habe, was mir nach Recht u. Gesetz zusteht. Erst dann kann für richtig erkannt werden: Die deutsche Sozialversicherung steht in der ganzen Welt vorbildlich und unerreicht da.
25 Jahre dauert mein Kampf in der deutschen Sozialversicherung.
"Mein Kampf" und Recherche hat die BGHW behindert, mit Lügen, Manipulation, Hausverbot, Redeverbot, Meineid, Gefängnisstrafen und letztmalig bin ich am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden, mit 45 Geheimakten der BGHW unter dem Arm. Keine Behörde in Bremen unterstützt die Aufklärung. Und Herr Bovenschulte Bürgermeister Bremen (SPD) schweigt.
BGHW hat das Sozialgericht zum "Kriegsschauplatz" ernannt!
Mit Schriftsätzen vom 24.06.2013 hat die BGHW das Landessozialgericht (LSG) Bremen schon zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Und mir sollte das Gericht "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigen. Damit hätte ich meine Klagen nicht mehr weiter führen können.
Vorwärts Kammeraden wir müssen zurück,
der Endkampf hat begonnen!
Fahrradsturz (Wegeunfall) am 08.04.2020 auf der Weserbrücke.
Ausgelöst durch Unfallfolgen aus Arbeitsunfällen die im Sinne von § 8 SGB VII von der BGHW anerkannt sind, kam es auf dem Wege zum "Kriegsschauplatz" zum Fahrradsturz und Wirbelsäulen Fraktur. Nun müssen sämtliche Unfallakten von Anfang an geöffnet werden. Und wird mit dem Beschluss aus dem LSG Bremen vom 12.02.2024 nachvollziehbar dokumentiert. Mehr lesen
Denn das Gericht hat am 12.02.2024 mit Beschluss festgestellt ich sage die Wahrheit, alles geht zurück und die Beklagte wird eine neue Verwaltungsentscheidung treffen. Damit war die Beklagte einverstanden und nun muss die BGHW ihr rechtswidriges Vorgehen in dem neuen Verfahren 12.02.2024 (Az.: S 2 U 12/24) aufdecken und beseitigen. Tatsächlich hat sich aber schon gezeigt, die Beklagte deckt keine rechtswidrigen Handlungen und auch keine Pflichtverletzungen auf.
Ein weiterer Überblick über das Vorgehen der Berufsgenossenschaften:
Ferner hat die BGHW die Sache bis vor das Landessozialgericht (LSG) Bremen gezerrt und hat am 05.01.2009 in der Stromunfallsache selbst dokumentiert:
"Während des Verhandlungsmarathons erhob Herr N. mehrmals Manipulations-Unterstellungen an die Adresse der BG. Unterzeichner [18] wies diese als völlig ungerechtfertigt zurück. Der Vorsitzende [5] gab Herrn N. u. a. zu bedenken, dass es auch Verfahren wegen unberechtigter Beschuldigungen geben könnte."
Wenn meine schlimmen Anschuldigungen völlig ungerechtfertigt sein sollen, warum hat die Beklagte nicht sofort bei der Staatsanwaltschaft (StA) einen Strafantrag gestellt?
Die Antwort: Weil eine Strafanzeige gegen meine Person wenig Erfolg bietet. So hat es die BGHW selbst am 08.04.2011 auf Blatt -108- dokumentiert. Dazu im Einklang ist nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 das Ermittlungsverfahren gegen meine Person sofort mit dem Schreiben der StA Bremen vom 26.05.2015 eingestellt worden.
Das Gericht glaubte nicht mir sondern der Beklagten,
Das Gericht gab der Beklagten nicht den Hinweis; die Wahrheit zu sagen. Es ist der Ansatzpunkt, das Gericht glaubt nicht mir sondern der Beklagten. Das Gericht hat auch keine weiteren Ermittlungen eingeleitet und auch die StA Bremen wurde nicht eingeschaltet. Dieses war aber erforderlich, wie die Falschurteile bestätigen.
Die Beklagte wird mit einer Freiheitsstrafe bedroht.
Jedoch in einer nicht Öffentlichen-Sitzung hat LSG Bremen erkannt, dass ich mit einem Anwalt erscheine wäre gut. Sogleich hat das Gericht erkannt, ich sage die Wahrheit. (12.02.2024). Und die Beklagte soll eine Verwaltungsentscheidung treffen und würde dabei natürlich ihre kriminellen Handlungen aufdecken. Und in der mündlichen Verhandlung müssten die Justizbeamten die kriminellen Personen sogleich festnehmen und vom Gesetzgeber mit eine Freiheitsstrafe bedroht werden. Mehr lesen.
Und in der mündlichen Sitzung, am 19.07.2023 konnte es zu keiner Falschaussage kommen, weil die Beklagte dem Prozessbevollmächtigten seit dem 18.01.2010 Redeverbot erteilt hat. Tatsächlich hat die Richterin der Beklagten die Möglichkeit gegeben, die Sache mit einem Vergleich oder einer neuen Verwaltungsentscheidung zu erledigen.
Beklagte sitzt im Sumpf ihrer kriminellen Handlungen fest.
Die BGHW hat sich für eine neue Verwaltungsentscheidung entschieden und sitzt im Sumpf ihrer kriminellen Handlungen fest. Und kann somit keine vollständige Aufklärung betreiben.
Auf meiner Webseite soll auch das Motiv erkennbar werden:
Warum das Personal der BGHW in Bremen sich nur direkt vor der Staatsanwaltschaft (StA) Bremen äußern will. Und warum die Wahrheit nicht an die Öffentlichkeit kommen soll. Dazu im Einklang liegt das Dokument: BEV 08.04.2011 mit der "Signalwirkung" an das Personal vor. Ferner die Schreiben der BGHW vom 08.05.2013 u. 22.05.2013. Mehr lesen
Mein Fall ist aktenkundig kein Einzelfall:
Mit der Frage: "War's das, was Sie hören wollten?
Hat sich Mazi als Meinungsmelder in mein Gästebuch am 25.10.2025 eingetragen. Und hat über seine Arbeit in Moskau und seinem Unfall berichtet, mit dem wörtlichen Hinweis:
[…] Bei einem Autounfall wurde ich verletzt und bin dabei auch dem Tod "von der Schippe gesprungen".
Jetzt wissen Sie einiges zu mir und weshalb ich so furchtlos bin.
Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung:
Das Lesen meiner Akte ist wie eine Reise durch das Strafgesetzbuch.
Staatsanwaltschaft will Kriminalität bekämpfen und kommt nicht voran.
Staatsanwaltschaft (StA) Bremen beschäftigt sich mit meinem Fall
seit dem 25.08.2009. Und die Mitarbeiter der BGHW haben mir mit Schreiben vom 08.05.2013 wörtlich bekannt gemacht:
"bezüglich Ihres erneuten Schreibens vom 06.05.2013 verweisen wir auf unsere Schreiben vom 28.03.13 und 02.05.13. Wir werden Ihnen gegenüber dazu auch keine weitere Stellungnahme mehr abgeben und uns ggf. direkt vor der Staatsanwaltschaft äußern."
Sogleich folgte das Schreiben vom 22.05.2013 und hat bestätigt:
"Sollte sich die Staatsanwaltschaft dann tatsächlich an uns wenden, werden wir deren Fragen wahrheitsgemäß beantworten."
Die StA Bremen wendet sich nicht an die BGHW, hält Betrugstatbestand im Dunkeln, so geht es auch nicht voran und die StA wird angreifbar. Dazu im Einklang verweigert die StA Bremen meine Schreiben und Fragen an das Personal der BGHW weiterzuleiten. Die BGHW Bremen verweigert eine Detailbeschreibung zu meinen Anschuldigungen. So ist es mit der internen Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 in meiner Behördenakte der BGHW Bremen dokumentiert. Mehr lesen
Am 27.08.2014 hat die Rechtsantragstelle richtig dokumentiert:
"Weil das Sozialgericht den Berufsgenossenschaften mehr glaubt als mir, bekomme ich nicht mein Recht."
Der objektive Betrugstatbestand dürfte der StA Bremen bekannt sein:
Was damit gemeint ist, hat die GStA Bremen mit dem Schreiben vom 23.11.2009 auf zwei Seiten erklärt.
Hausverbot und "Redeverbot" in Eigenverantwortung.
Geschäftsführer der BGHW Bremen, handelt in Eigenverantwortung:
Ich bekam von dem Geschäftsführer der BGHW Bremen Herrn [20-2] keine Strafanzeige, sondern mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 mein erstes Hausverbot und hat seinem Personal sogleich "Redeverbot" erteilt. Es ist der Ansatzpunkt, kriminelle Handlungen sollen nicht diskutiert werden. Und daran muss sich das Personal halten, ansonsten könnte das Personal seinen Arbeitsplatz verlieren.
Personal der BGHW will die Wahrheit direkt vor der StA sagen.
Und haben mir im Schreiben vom 08.05.2013 wörtlich mitgeteilt:
"Wir werden Ihnen gegenüber dazu auch keine weitere Stellungnahme mehr abgeben und uns ggf. direkt vor der Staatsanwaltschaft äußern."
Offensichtlich will die StA Bremen keine Strafbaren Handlungen in den Behörden aufdecken und wendet sich nicht nicht an das Personal. Dazu im Einklang liegt der StA mein Vernehmungsprotokoll vom 08.02.2015 vor. Und danach hat die StA Bremen die Ermittlungen gegen meine Person mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. Da nichts weiter passiert, habe ich erneut mit Schreiben vom 06.10.2025 die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Bremen angeschrieben und warte auf eine Antwort.
10 Polizeibeamten waren vorgeladen keiner kam.
Am 14.12.2017 waren 10 Polizeibeamten vorgeladen und sollten im Strafprozess Az.: 87 Ds 606 Js 21793/17 (46/17) die Wahrheit sagen, aber keiner kam. Damit war die Staatsanwaltschaft Bremen und der Richter einverstanden. So wurde der Strafprozess gegen meine Person eingestellt. Und die schlimme Wahrheit bleibt ungeklärt.
45 Beweismittel aus der Hand geschlagen
Wahrhaftig hat mir das Hamburger Landgericht am 13.08.2019 auf einen Streich 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur weiteren Verwertung untersagt und den Betrugstatbestand in meiner Behördenakte objektivieren/dokumentieren.
Darüber hat auch die Presse am 21.10.2021 wie folgt berichtet.
Die Behörde fürchtet die Presse "wie der Teufel das Weihwasser"
Es ist im erweiterten Sinne die vierte Gewalt in der Demokratie. Die BGHW fürchtet sich auch vor Untätigkeitsklagen.
Wo bleibt die Staatsanwaltschaft Bremen?
Es folgen sogleich die Presseberichte zu meinem Fall.
Eine Rechtfertigung hat es in der Öffentlichkeit nicht gegeben.
Und die Presse hat gefragt: Wo bleibt die Staatsanwaltschaft?
Ich bin "Verbrecherjäger" und lasse nicht locker:
Ich lande im Gefängnis u. die Gerichtsakte ist am Sozialgericht (SG) Bremen nicht mehr auffindbar. Ferner hat die BGHW 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW seit dem 13.08.2019 auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einer Geldstrafe von 250.000 Euro bedroht oder einer Gefängnisstrafe bis zu 2 Jahren. Auch das Kopieren ist mir Untersagt. Ich bin "Verbrecherjäger", lasse nicht locker und lande im Gefängnis. Mehr lesen
Dazu ist zu sagen:
Der Vorsitzende Richter [5] am Landessozialgericht (LSG) Bremen
hat mich quasi zum "Verbrecherjäger" gemacht.
Mit dem Urteil aus der Verkehrsunfallsache vom 22.11.2012 und dem Urteil aus der Stromunfallsache vom 22.11.2012 ist dokumentiert, wenn ich meine Klagen gewinnen will, dann soll ich dafür sorgen, dass ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde. Leider erhalte ich keine Hilfe aus dem SG Bremen, den Berufsgenossenschaften, der StA Bremen und Bürgermeister Bremen Herrn Bovenschulte (SPD). Dazu im Einklang läßt sich das SG Bremen von der Beklagten auch keine Stellungnahme zu meinem Anschuldigungen vorlegen, wie die Schreiben aus dem SG Bremen vom 23.09.2016 und 19.10.2016 bestätigen. Ferner liegt das Schreiben aus dem LSG Bremen vom 12.10.2016 (L 14 U 104/16) vor und dokumentiert:
Mein Schriftsatz vom 10.10.2016 ist der Beklagten nur zur Kenntnisnahme übersandt worden.
Gesetzgeber droht mit Freiheitsstrafen:
Es kam zu meiner Beschwerdeangelegenheit (E 207/09) u. mit der internen Stellungnahme der Geschäftsführung (BGHW Bremen) vom 05.10.2009 ist dokumentiert: Eine Detailbeschreibung zu meinem Vorbringen im Schreiben vom 15.09.2009, wie von der Direktion der BGHW Mannheim mit Schreiben vom 18.09.2009 gewünscht, wird es nicht geben.
"Da ist viel kriminelle Energie im Spiel"
Die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009, gerichtet an die Direktion der BGHW in Mannheim, sollte ich aktenkundig von Anfang an nicht erhalten, wie die Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 dokumentiert. Jedoch mein Schreiben an den Vorsitzenden der BGHW in Mannheim Herrn Dr. [8-1] vom 02.05.2011 hat zu dem Antwortschreiben vom 27.05.2011 geführt mit dem angeblich vollständigen Ausdruck über meine Beschwerde zum Az.: E 207/09. Jetzt lag auch die internen Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 als Anlage in Kopie vor.
Damit war der Betrugstatbestand in der Behördenakte objektiviert und die Geschäftsführung der BGHW war als kriminell erkannt. Dieses will die Geschäftsführung natürlich verschleiern und setzt alle Hebel in Bewegung.
Es folgt das unglaubliche interne Beweismittel der BGHW in Bremen,
gerichtet an die Direktion der BGHW in Mannheim. Dazu ist zu sagen, die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 darf ich seit dem 13.08.2019 nicht mehr kopieren und werde zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis. Es ist die Nummer 21 in der Liste der 45 Beweismittel und Betrugstatbestand objektivieren. Das Ergebnis der Stellungnahme ist durch das Zurückhalten der Akte (Bl.241-531) von der BGHW manipuliert und ist in der Zusammenfassung vom 29.09.2009 dokumentiert.
Kripo Bremen erkennt "kriminelle Vereinigung" & "Stasi-Manier"
Die Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 gesichtet und kam zu der Wertung: Der 2. Gustl Mollath könnte ich werden, mein Fall könnte einer der größten Justizskandale in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik werden und kam zu dem Ergebnis, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die niemals zurückrudern wird, die nach "Stasi-Manier" vorgeht und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Ich soll auf meine Gesundheit aufpassen, die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen wird keine Ermittlungen einleiten. Die Wertungen habe ich übernommen und sind keine üblen Nachreden.
"Harter Tobak"
Ein weiterer Kripobeamter wünschte auf der Messe in Bremen eine Kopie u. hat diese auch erhalten, wollte damit seinen Kollegen, den "Harten Tobak" glaubhaft machen und in der Öffentlichkeit zum "Tumult" führen kann.
Die interne Stellungnahme v. 05.10.2009 dokumentiert:
Angeblich hat die Geschäftsführung wegen dem Aktenumfang und Akteninhalt keine Detailbeschreibung vorgelegt.
Dem folgte sogleich die E-Mail vom 17.11.2009 und 28.11.2009 und dokumentieren wie folgt den wahren Grund:
"Wir werden Herrn Neumann mal seine Grenzen aufzeigen. Ich sehe es nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollen."
"Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u. a. Unterlagen zugesandt aus denen hervorgeht, dass gegen unseren Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde.
Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt! Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden."
Im Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 sind in 44 Punkten Pflichtverletzungen erkannt. Davon will die BGHW nichts wissen wie das Schreiben vom 26.07.2010 (4) bestätigt.
Die Beklagte (BGHW) wollte diesen komplexen Fall mit einer Mediation (Schlichtung) erledigen u. sich so einer möglichen Freiheitsstrafe entziehen. Damit war das Sozialgericht nicht einverstanden, wie die Gesprächsnotiz vom 01.09.2010 dokumentiert. Danach hat die Beklagte am 24.06.2013 das Sozialgericht Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt.
Und ich befinde mich nun "Im Labyrinth des Schweigens".
Mein Bruder Hayo ist durch einen Unfall verstorben und war bereit nach
Recht und Gesetz in der Behörde aufzuräumen.
Wem was anzulasten ist;
ist in der Stromunfallsache (20.03.2001) dokumentiert am 30.01.2011
ist in der Verkehrsunfallsache (19.06.1968) dokumentiert am 03.03.2011
Ich erwarte von den Beteiligten "klare belastbare Antworten,
keine Ausflüchte und keine Ausreden."
Das Thema nervt die Beklagte
Mein Anwalt Dr. jur. [7-6] folgte am 22.10.2004 den Darlegungen in meinem Schriftsatz vom 28.07.2004. Und die Beklagte dokumentierte am 28.12.2009 (20) das Thema nervt.
Wunschgemäß:
Siehe mein Schreiben an die BGHW vom 16.04.2013 habe ich für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und Öffentlichkeit auf der Grundlage meiner Behördenakte dokumentiert:
"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den
Berufsgenossenschaften behandelt."
Zweifelsfrei will die BGHW einen Betrugstatbestand verbergen und hat
am 05.03.2021 erklärt:
" Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."
Wie Hitlers (gefälschte) Tagebücher,
werde ich der Presse meine Behördenakte mit 45 Geheimakten der BGHW vorlegen bei Zahlung von 250.000 Euro. Es ist das Strafgeld, welches ich zahlen muss wenn u. a. die Geheimakte der BGHW Bremen vom 05.10.2009 mit drei Seiten an die Öffentlichkeit kommt. Kann ich das Strafgeld nicht zahlen, komme ich als Schwerbehinderter für zwei Jahre hinter Gittern und die Täter laufen draußen frei herum.
2003 begann die kriminelle Geschichte am Sozialgericht (SG) Bremen.
Im "Kampf um Unfallrente" habe ich bei der BGHW mit meinem Schreiben vom 08.05.2008 (Bl.1267-1270 Rs.) die gesichteten Merkwürdigkeiten vorgetragen. Das Schreiben hat die Beklagte an das Landessozialgericht (LSG) Bremen mit dem Schriftsatz vom 19.05.2008 (Az.: L 15 U 199/06) weitergeleitet und dem Hinweis:
"Eine Antwort der Beklagten ist nicht vorgesehen."
Es ist der Ansatzpunkt, die Beklagte hat auch vor dem Sozialgericht Bremen die Wahrheit unterdrückt und hat eine Grenze der Aufklärung gezogen. Ich habe meine Klagen mit Fachanwalt verloren. Es kam zu meiner Beschwerdeangelegenheit (E 207/09). Und mit dem Schreiben der BGHW Direktion Mannheim vom 18.09.2009 hat der Geschäftsführer Herr [20-2] der BGHW Bremen den Auftrag wie folgt erhalten:
"Bitte nehmen Sie detailliert zu dem Vorbringen des Herrn Neumann Stellung und legen Sie uns die Unfallakte vor."
Mit der internen Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 ist dokumentiert, eine Detailbeschreibung wurde verweigert. Und auf drei Seiten ist der "Plan" dokumentiert, wie gegen meine Person vorzugehen ist. Und würden sich im "Kampf um Unfallrente" gerne vollständig zurückziehen. Das man sich nun völlig zurückzieht, war nicht zu raten, da man sich der Gefahr einer Untätigkeitsklage aussetzt. Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollte. Und haben mich in die Liste der "gefährlichen Personen" aufgenommen. Und es wäre sinnvoll, weiteres Vorgehen telefonisch abzusprechen. So ist es auch am 08.04.2011 geschehen.
BGHW Bremen hat somit auch im Beschwerdeverfahren die Wahrheit unterdrückt und eine Grenze der Aufklärung gezogen. Dazu im Einklang liegt die E-Mail vom 17. u. 28.11.2009 aus der Geschäftsführung der BGHW Bremen vor.
Dem folgte:
E-Mail vom 28.12.2009 13:39 (20)
E-Mail vom 28.12.2009 13:51 (20)
E-Mail vom 30.12.2009 13:08:17 (20)
E-Mail vom 26.01.2011 13:10
E-Mail vom 13.04.2011 10:50
Es sind interne Informationen zwischen Bremen und Mannheim:
Uns nervt das Thema, weil wir keinen Schritt weiterkommen.
Es ist keinem MA zuzumuten, sich mit dem Thema zu beschäftigen.
In der Sache wird nie Neues vorgebracht, sodass wir eigentlich das Ganze beenden könnten. Wir würden aber lieber ein Hausverbot selbst aussprechen und ihn darauf hinweisen, das seine Schreiben nicht mehr beantwortet werden. Für die Erteilung eines Hausverbots besteht kein Anlass. Das Personal ist von meinem Thema genervt.
BGHW kommt keinen Schritt weiter. Mehr lesen
Tatsächlich liegen meine Anschuldigungen aktenkundig vor,
werden aber mit keiner Detailbeschreibung der BGHW abgearbeitet. Insoweit wird es in dem Thema auch keinen Schritt weiterkommen. Die Beklagte hatte in der Gesprächsnotiz am 01.09.2010 dokumentiert, in diesem komplexen Fall sollte es zur Schlichtung kommen. Jedoch das Sozialgericht Bremen hat keiner Schlichtung zugestimmt und hat am 15.10.2010 merkwürdige Urteile angefertigt. Darüber hat auch die Presse am 18.10.2010 berichtet.
Gefahr einer Untätigkeitsklage hat die BGHW in Kauf genommen
und hat mir am 18.01.2010 Hausverbot erteilt und dem Personal wurde "Redeverbot" erteilt. Das Hausverbot war ungerechtfertigt und hat eine Grenze der Aufklärung gezogen. Und wurde nach Gerichtsbeschluss vom 28.02.2013 aus dem SG Bremen (Az.: S 29 U 99/12) und mit dem Widerspruchsbescheid der BGHW vom 15.04.2013 aufgehoben, aber das "Redeverbot" ist weiter am Wirken. Es war nur ein Teilerfolg, darüber hat auch die Presse berichtet.
Ich bin nicht angreifbar, stellt die BGHW im Telefongespräch fest.
Es folgte das Telefongespräch vom 08.04.2011 über das weitere Vorgehen. In dem Gespräch wünschte sich der Geschäftsführer der BGHW Bremen Herr [20-2] eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung" an sein eigenes Personal. Denn schon mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 hat der Geschäftsführer seinem eigenen Personal "Redeverbot" erteilt und mir ist sogleich rechtswidriges "Hausverbot" erteilt worden. Offensichtlich sollte die StA mit einem Schreiben "Signalisieren" das Hausverbot und "Redeverbot" sei berechtigt. Dem Vorschlag konnte die Direktion der BGHW Mannheim nicht folgen und wörtlich ist dokumentiert:
"Entsprechend den Hinweisen des Dezernats Personal sind Herr [20-2] und der Unterzeichner [7-4] der Auffassung, dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete. Herr [20-2] weist aber auf die "Signalwirkung" einer solchen Maßnahme beim eigenen Personal hin."
Das Vorgehen der Beklagten hat zu einer "Klagehäufung geführt,
wie sie bisher noch nie beobachtet wurde, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". So hat es die Beklagte in ihren Schriftsätzen vom 25.10.2012 dem SG Bremen gemeldet. Und mit den Schriftsätzen vom 24.06.2013 hat die Beklagte das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, wo es so richtig ballert. Wie "Korbmenschen" sollte mir "Verhandlungsunfähigkeit" vom Gericht bescheinigt werden.
Ich will nicht angreifbar sein
und habe die Namen der Beteiligten durch Nummern auf meiner Webseite ersetzt. Siehe Schreiben vom 26.04.2013.
"Ohne Presse bin ich machtlos" und die Öffentlichkeit muss erfahren:
Offensichtlich will der Geschäftsführer der BGHW verhindern, dass ich in der Behörde zur Akteneinsicht erscheine und hat mir weitere ungerechtfertigte Hausverbote erteilt. Mit Urteil vom 19.06.2014 (AZ.: S 29 U 121/13) hat das SG Bremen die Hausverbote aufgehoben. Jedoch meine Akteneinsicht in der Behörde ist weiterhin nicht möglich, weil ich keinen Besuchstermin erhalte. Dazu im Einklang liegt die für mich angefertigte Hausordnung vom 24.09.2014 vor.
Meine Webseite ist keine üble Nachrede und Verleumdung:
Denn nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen das Ermittlungsverfahren gegen meine Person mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung sofort mit dem Schreiben vom 26.05.2015 (Az.: 693 Js 68097/14) eingestellt.
Das Vorgehen der Geschäftsführung bedroht das Personal:
Offensichtlich hat das Personal der BGHW erkannt, das rechtswidrige Handeln der Geschäftsführung hat zu einer Bedrohungslage geführt. Dazu im Einklang liegt der Aktenvermerk vom 29.04.2016 aus dem Bedrohungsmanagementteam vor.
Das Hamsterrad und die Aktentasche neben dem Geldautomat
Mit den Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm, hat mich die BGHW in ein Gefängnis und "Hamsterrad" verfrachtet, wo kein Ausgang zu finden war. Dieses hat auch die tageszeitung taz am 21.oktober 2021 erkannt.
LSG Bremen hat an die Schilderung des Klägers keinen Zweifel.
So ist es im Schreiben aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen vom 11.09.2023 dokumentiert (Az.: L 14 U 132/21). Auf dieser Grundlage kam es zu meiner erneuten Klage (Az.: S 2 U 12/24) am 12.02.2024 vor dem SG Bremen und sich mit meinen sämtlichen Arbeitsunfällen beschäftigt die im Sinne von § 8 SGB VII anerkannt sind. Mehr lesen
Von der Entscheidung der Richter hängt ab, ob man ja oder nein sein Recht bekommt. Bis dato konnte ich Teilerfolge erkämpfen und der Direktor am SG Bremen Herr Dr. [19-14] ist in meiner Verkehrsunfallsache & Stromunfallsache als Richter und Mediator verwickelt. Und die Gerichtsakte zur Stromunfallsache ist seit dem 20.12.2019 am SG Bremen nicht mehr auffindbar. >Video
Auf der Grundlage meiner Behördenakte wird nun dokumentiert:
"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den Berufsgenossenschaften behandelt." Mehr lesen
"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern" Mehr lesen
Gut zu wissen!
Es ist Aufgabe des Sozialgerichts dafür zu sorgen, dass der Kläger zu seinem Recht kommt und ist für den Direktor am SG Bremen Herrn Dr. [19-14] ein spannender Beruf. >Video
Und hat als Richter die falsche Entscheidung getroffen, ich soll keine Entschädigung erhalten. Und kann seit dem 20.12.2019 die Gerichtsakte nicht mehr ausfindig machen.
Offensichtlich erspart sich das Gericht den Mehrbedarf auf meinen Schultern. Dazu im Einklang ist mit Schreiben aus dem SG vom 14.02.2005 (Az,; S 18 U 186/03) wie folgt nachvollziehbar dokumentiert:
"Das Gericht ist mit einer Begutachtung, wie im Schreiben vom 07.02.2004 vorgeschlagen, einverstanden und übersendet gleichzeitig die Verwaltungsakte zur Durchführung der Begutachtung."
Im Schreiben vom 07.02.2004 (richtig ist 07.02.2005) hat die Beklagte nachvollziehbar vorgeschlagen, es soll zu einer Begutachtung kommen wie im Verwaltungsverfahren, also im Sinne der Beklagten. Und so wurde das Gutachten mit dem Begutachtungsauftrag vom 16.03.2005 von Dr. med. [9] am 15.06.2005 im Sinne der Beklagten unter Erklärungsnot angefertigt und auf ungeklärtem Sachverhalt zur Urteilsfindung vorgelegt.
Weil die Beklagte offensichtliche keine Aufklärung betreibt und auch nicht betreiben will/kann, insoweit hat auch die Richterin Frau [4-4] am Landessozialgericht (LSG) Bremen im Beschluss vom 22.09.2023 (Az.: L 14 U 132/21) nach Recht und Gesetz für richtig erkannt und dokumentiert:
"Die Beklagte hebt ihren Bescheid vom 26.06.2020 und ihren Widerspruchsbescheid vom 16.09.2020 auf und verpflichtet sich, hinsichtlich des Unfalls des Klägers vom 08.04.2020 erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt.
Sofern die Beklagte es nach der entsprechenden Prüfung erneut ablehnen sollte, die Folgen des Unfalles vom 08.04.2020 mittelbar auf die bereits für den Kläger anerkannten Folgen früherer Arbeitsunfälle zurückzuführen, könnte der Kläger sich dagegen erneut mit dem Widerspruch, bzw. nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens mit der Klage wehren.
"Es folgen die Beweismittel und dokumentieren, ich muss mich erneut mit einer Klage seit dem 12.02.2024 wehren (S 2 U 12/24). Das Gericht ist "Herr des Verfahrens" und wird die Beweisanordnung durchführen. Und nicht nur die Erklärungsnot muss aufgedeckt werden und beseitigt werden, damit ich zu meinem Recht kommen kann.
Es folgt der 2. Teil
**
Wem was anzulasten ist:
In der Stromunfallsache vom 20.03.2001 dokumentiert am 30.01.2011
In der Verkehrsunfallsache vom 19.06.1968 dokumentiert am 03.03.2011
Ich erwarte von den Beteiligten "klare belastbare Antworten,
keine Ausflüchte und keine Ausreden."
Für Sozialskandal verantwortliche Personen in Vietnam gesichtet.
Es sind die Amtsträger der Berufsgenossenschaften BG ETEM & BGHW.
Meine Unfall-Story begann im Jahre 1968 in Amerika.
Hier wurden die Fahrzeuge noch in Containern auf Schiffen verstaut. In Bremerhaven aus den Containern entladen und mit Autotransportern zum Zielort gefahren.
Im "Kampf um Unfallrente" habe ich keinen Vater an meiner Seite.
Denn mit Schreibmaschine geschrieben, kam die Feldpost aus Rschew am 23.10.1942 mit der traurigen Nachricht, unser Vater hat im Kampf sein Leben verloren. Jedoch habe ich im Jahre 2003 den Anwalt Dr. jur. [7-6] ausfindig gemacht und mich bis vor dem Bundessozialgericht (BSG) am 06.08.2009 vertreten hat. Unmittelbar danach haben wir (26.08.2009) Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war die Beklagte (BGHW) und das Sozialgericht (SG) Bremen wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben. Es hat sich gezeigt, so ein Angriff ist sehr gefährlich und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
BGHW Bremen hält interne Stellungnahme vom 05.10.2009 zurück.
Mit einer Beschwerdeangelegenheit (E 207/09) habe ich mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 bei der BGHW Mannheim weitergemacht.
Dazu hat die BGHW Bremen ihre interne Stellungnahme vom 05.10.2009 über drei Seiten der Direktion Mannheim wie folgt vorgelegt. Und war bis zum Schreiben vom 27.05.2011 zur Einsicht versperrt. Und ist unter der Androhung von bis 250 000 Euro oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft seit dem 13.08.2019 zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt.
Detailbeschreibung zur Aufklärung wurde durchgängig verweigert.
Erstürmung zum Sichern der Akten ist angesagt. Siehe Video
Ich habe weitergemacht und die Presse eingeschaltet. Mein Fall, ist aktenkundig kein Einzelfall ist.
Deutsche Sozialversicherung steht nicht mehr vorbildlich da.
So ist es in 6000 Blatt, Unfall-u. Geheimakten der BGHW und mit den Presseberichten objektiviert und dokumentiert.
"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den
Berufsgenossenschaften behandelt."
Diese Frage sollte beantwortet werden. Diesem Wunsch der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bin ich mit meiner Webseite gefolgt und habe es der BGHW mit Schreiben vom 16.04.2013 gemeldet, weil ich nichts zu verbergen habe. Jedoch in dem Antwortschreiben vom 26.04.2013 ist erkannt, die BGHW war nicht davon begeistert.
Wie verschafft sich die Berufsgenossenschaft Vermögensvorteile?
Da ich seit vielen Jahren mit meiner Berufsgenossenschaft (BG) im Rechtsstreit stehe, ist auch mir der Instanzenweg mit den dazu gehörigen Unannehmlichkeiten ganz genau bekannt.
Ob Carl Hofstädt sein Klageziel zu Lebzeiten erreicht hat daran darf gezweifelt werden. Denn es ist die Taktik der BG, im Rahmen des Verwaltungsverfahrens keine Aufklärung zu betreiben und so kommt die Sache auf ungeklärtem Sachverhalt vor das SG. In der Hoffnung, dass das Gericht "Herr des Verfahrens" keine Aufklärung betreiben wird.
Jedoch in meinem laufenden Klageverfahren hat die Beklagte mit dem Hinweis auf eine Stellungnahme ihrer Beratungsärztin [8-3] vom 02.02.2005 erkannt, es sollte ein weiteres Gutachten nach ihren Wünschen wie im Verwaltungsverfahren angefertigt werden. Es war aber die Aufgabe des Sozialgerichts dafür zu sorgen, dass der Kläger zu seinem Recht kommt und die Beklagte hat nur das Ziel der Ablehnung im Visier.
Beklagte ist "Herr des Verfahrens"
Das SG hat keine Ermittlungen durchgeführt sondern die Beklagte und das Gericht war mit der Begutachtung wie im Schreiben vom 07.02.2004 vorgeschlagen einverstanden und übersendete gleichzeitig die Verwaltungsakte zur Durchführung der Begutachtung. So ist die Beklagte zum "Herr des Verfahrens" geworden und ist mit dem Schreiben aus dem SG Bremen vom 14.02.2005 dokumentiert.
Es folgte im Sinne der Beklagten das gewünschte Gutachten v. 15.06.2005 unter Erklärungsnot. Es ist also kein weitere Aufklärung erkennbar. Und diesem Gutachten ist das Gericht vollumfänglich gefolgt. Damit verschafft sich die Beklagte einen Vermögensvorteil. So etwas führt zu Jahre langen Streitigkeiten und "Klagehäufung". Dazu im Einklang liegen die Schriftsätze der BGHW vom 24.06.2013 vor. Und schon mit der Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 hat die BGHW deutlichgemacht: Ich müsste mich künftig auf längere Bearbeitungszeiten einstellen.
Zwei schwere Arbeitsunfälle und eine "kriminelle Vereinigung"
Mit meinem schweren Verkehrsunfall am 19.06.1968 und meinem schweren Arbeitsunfall im MED: TECHN. NOTDIENST am 20.03.2001 mit einem starken Stromschlag mitten in mein Herz, begann der Kontakt mit meiner Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bremen (vormals GroLa BG). Und ist mit HUNDERT PROZENT eine internationale "kriminelle Vereinigung". Die sich in der Fotostrecke "Einmal Vietnam und zurück" in der Öffentlichkeit präsentiert. Video u. Fotostrecke. Mehr lesen
Vermeintliche international Betrüger in Vietnam gesichtet
Täuschungen sind objektiviert
Die objektive Beweislage für Täuschungen zum Zwecke der Erlangung eines Vermögensvorteils liegt mit der Behördenakte meiner BGHW Bremen vor.
Es kam zu Folgeunfällen u. Fahrradsturz am 08.04.2020 mit Wirbelsäulen
Fraktur. Meine im Sinne von § 8 SGB VII anerkannten Arbeitsunfälle müssen nun im Rahmen der Ermittlungen bearbeitet werden. Mehr lesen
Justizbeamten zum Schutz
Bei einer mündlichen Verhandlung sollten nun auch Justizbeamten anwesend sein, wie es schon in der nicht öffentlichen Verhandlung am 19.07.2023 (L 14 U 132/21) der Fall war. Hier hatte das Gericht auch erkannt, ich sage die Wahrheit.
Gericht hat erkannt ich sage die Wahrheit
Nun ist meine Klage am Sozialgericht (SG) Bremen am laufen
(Az.: S 2 U 12/24) und sich mit meinen sämtlichen Arbeitsunfällen beschäftigt die im Sinne von § 8 SGB VII anerkannt sind. Mehr lesen
Ich bin der Mann der vieles kann. Mehr lesen
Ich war schon einmal erfolgreicher Verbrecherjäger. Dazu liegen mir die Presseberichte und ein Schreiben der StA Niedersachen greifbar vor. Im MED. TECHN. NOTDIENST habe ich auch im Bremer-Gefängnis gearbeitet.
SG Bremen glaubt der Beklagten und nicht mir
und hat am 25.10.2012 zu einer Klagehäufung geführt wie sie bisher noch nie vorgekommen ist u. Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen".
In den Berichten vom 05.01.2009 über die Vertretung vor dem LSG Bremen am 18.12.2008 hat die Beklagte wörtlich dokumentiert:
"Während des Verhandlungsmarathons erhob Herr N. mehrmals Manipulations-Unterstellungen an die Adresse der BG. Unterzeichner wies diese als völlig ungerechtfertigt zurück. Der Vorsitzende gab Herrn N. u. a. zu bedenken, dass es auch Verfahren wegen unberechtigter Beschuldigungen geben könnte."
Ich musste die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen einschalten,
denn es waren Anhaltspunkte für Betrug ersichtlich! Und konnte diese auch mit meinem Anwalt im Jahre 2009 und im Jahre 2011 mit dem Chefarzt und Rentengutachter Herrn Dr. [26] stichhaltig dokumentieren.
Dazu gehörte auch das rechtswidrig angefertigte Gutachten der BG ETEM (vormals BGFE) mit der Stellungnahme vom 29.08.2003. Mehr lesen.
Dazu noch folgendes:
Ich habe im Aug. 2009 zwei Ermittlungsverfahren gegen Herrn [18] u. a. wegen Betruges u. a. - 140 Js 48585/09 - bei der StA Bremen angestrengt. Darauf hat die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Bremen mit Bescheid vom 17.11.2009 (Az.: 3 Zs 298/09) in 44 Punkten Sorgfaltspflichtverletzungen zur Tatsache gemacht. Es wurde aber nicht dafür gesorgt, dass die bloßen Sorgfaltspflichtverletzungen durch ein Urteil/Beschluss beseitigt wurden.
Mit dem erweiterten Bescheid vom 23.11.2009 habe ich von der GStA Bremen den freundlichen Hinweis erhalten:
"Es sei müßig über Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu diskutieren, weil keine objektive Beweislage für Täuschungen zum Zwecke der Erlangung eines Vermögensvorteils vorliegen würde."
Tatsächlich lag aber die objektive Beweislage vor und ist von meinem damaligen Anwalt mit Schriftsatz vom 26.08.2009 aufgedeckt worden. Ferner hat der Rentengutachter mit Schreiben vom 13.02.2011 die objektive Beweislage dokumentiert. Mit diesen Täuschungen konnte die BGHW Vermögensvorteile erlangen.
Beschwerdeangelegenheit E 207/09
Sogleich habe ich mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 meine Beschwerdeangelegenheit (E 207/09) bei der BGHW Direktion Mannheim angestrengt. Zu meinen begründeten Anschuldigungen will die BGHW Bremen keine Detailbeschreibungen vorlegen und hat es der Direktion Mannheim mit der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 auch gemeldet. Diese Stellungnahme wurde verheimlicht und erstmalig mit Schreiben vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie aus Mannheim übersandt.
*
22.12.2025
Wird bearbeitet!
Sie wollen mehr erfahren, wie Unfallversicherte behandelt werden?
Dann bleiben sie dran, denn weitere Verfahren sind am laufen und die höchsten Amtsträger sind in meinem Fall verwickelt.
Chronologisch folgen die Einzelheiten, wie die Entschädigungsansprüche seit 1968 verhindert werden und keiner will/muss sich dafür rechtfertigen.
13.02.1925:
Schwerer Fahrradsturz: Als Chirurg unsterblich geworden,
ist mein Großonkel Prof. Dr. med. Rudolf Theis Eden - Schwiegersohn von Otto Schott dem Glasfabrikanten in Jena - und verstarb als "Unfallmann" am 13. Februar 1925 an den Folgen seines schweren Fahrradsturzes auf dem Heimweg von der Klinik. Wegeunfall = Arbeitsunfall im Sinne § 8 SGB VII.
Ich habe meinen schweren Fahrradsturz am 08.04.2020 mit einem Wirbelsäulenbruch überlebt und wurde als mittelbar Unfallfolge aus meinen drei anerkannten Arbeitsunfällen aus dem Jahre 1968; 1992 und 2001 ausgelöst und hat zu nicht mehr abklingen Beschwerden geführt. Dazu später mehr.
23.10.1942
Feldpost stellte 1. Kontakt zur Sozialversicherung her.
Es ist die letzte Feldpost vom "Kriegsschauplatz" und war am 23.10.1942 mit Schreibmaschine geschrieben. Das Schlimmste war eingetreten, unsere liebe Mutter ist Kriegerwitwe und mein Bruder Hayo und ich sind Halbwaisen. Mehr lesen.
18.06.1968
Meine UNFALL-STOTY geht um die ganze Welt
18.06.1968
Meine Unfallakte beginnt mit den Ladepapieren der Firma E. H. Harms vom 18.06.1968 und dokumentiert u.a. den Autotransport eines Chevrolets aus Amerika über Bremerhaven. Der Transport endete am 19.06.1968 um Mitternacht auf der B 51. Es war mein erster schwerer Arbeitsunfall.
Dem folgte am 20.03.2001 ein starker Stromschlag mitten in mein Herz und war mein zweiter schwerer Arbeitsunfall. Dazu später mehr.
Meine im Sinne von § 8 SGB VII anerkannten Arbeitsunfälle:
Am 19.06.1968 habe ich meinen schweren Verkehrsunfall überlebt und am 20.03.2001 meinen schweren Stromunfall im Med. Techn. Notdienst. Dazu kam mein Arbeitsunfall vom 17.09.1992 und 06.02.2001. Mit meiner Berufsgenossenschaft (BGHW) liege ich im Streit um Entschädigung der Unfallfolgen. In der Medizintechnik habe ich nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet: "Fehler müssen vollständig beseitigt werden." So bearbeite ich auch meine Verwaltungsakte bei der aktenführenden BGHW in Bremen. Dabei wurde aufgedeckt, im Ermittlungsverfahren ist die BGHW nicht dem Untersuchungsgrundsatz gemäß § 20 SGB X gefolgt und hat die Sachen auf ungeklärtem Sachverhalt vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt. Wohl in der Hoffnung, das SG wird keine vollständige Aufklärung betreiben und so ist es auch geschehen. Mit diesen Pflichtverletzungen erspart sich die BGHW meine möglichen Entschädigungsansprüche. Das "merkwürdige Handeln" ist aktenkundig und mit meinem Schreiben vom 14.10.2003 nachvollziehbar dokumentiert.
Seit meinem ersten Arbeitsunfall am 19.06.1968
sind mehr als 50 Jahre vergangen und ich kämpfe um die Anerkennung meiner Unfallfolgen und einem Behandlungsfehler an meinem li. Knie, die auf chirurgischem Fachgebiet liegen. Und diese haben am 08.04.2020 zu meinem Fahrradsturz mit Wirbelsäulenbruch und all seinen Beschwerden geführt. Über meinen Fall berichten die Zeitungen seit 1968 und ist kein Einzelfall. Die Kriminalpolizei Bremen hat in der internen Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 deutliche Spuren gesichtet und erkannt, mein Fall könnte einer der größten Justizskandale in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik werden.
Am 19.06.1968 kam es zu meinem erster schwerer Arbeitsunfall
Vier Arbeitsunfälle habe ich seit 1968 erlitten (mehr lesen).
Am 19.06.1968 kam es zu meinem ersten schweren Verkehrsunfall. Als Fahrer eines Autotransporters der Fa. E. H. Harms (jetzt BLG Bremen) kam mir ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere. Es kostete meinem Beifahrer das Leben und meine Gesundheit. Ein Behandlungsfehler auf chirurgischem Fachgebiet kam hinzu. Es ist ein Kniescheibenabbruch auf der Unterseite (Kniescheibenrückfläche) meiner li. Kniescheibe mit all seinen Beschwerden. So ist es im medizinischen Bericht der BG Unfallambulanz Bremen vom 12.10.1968 auf der Rückseite von Bl.62 als Unfallfolge dokumentiert, wie der Zwischenbericht vom 02.12.1968 (Bl.73) zementiert. Dazu im Einklang hat die BGHW am 31.01.2003 die Mitteilung erhalten, im li. Knie hat sich eine Teil-Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) 10 v. H. eingestellt. Darauf hat die BGHW von ihrer ärztlichen Beraterin ein rechtswidriges Gutachten vom 02.02.2005 nach ihren Wünschen anfertigen lassen und hat damit feststellen lassen eine Teil-MdE 10 v. H. im li. Knie würde nicht vorliegen. Mehr lesen
01.07.1968
Mit dem Zwischenbericht der BG-Unfallambulanz Bremen vom 01.07.1968 ist ein grober Behandlungsfehler an meinem li. Knie dokumentiert und ist von dem leit. Arzt [4-1] gegenüber der Insassen-Versicherung mit seiner Beurteilung vertuscht worden. Und hat meine mögliche Entschädigung auf dem chirurgischen Fachgebiet verhindert. So hat es mein Anwalt mit Schreiben vom 22.12.2004 klargestellt. Dem nicht genug hat die BGHW Beweismittel vor dem Rentengutachter zurückgehalten. So hat es mein Anwalt dem SG Bremen mit Schriftsatz vom 20.10.2004 angezeigt. Wenn die für mich nachteiligen Schriftstücke nicht aus der Behördenakte entfernt werden, kann auch mein Fahrradsturz am 08.04.2020 nicht als mittelbare Unfallfolge anerkannt werden.
12.10.1968
Mein Kampf um Entschädigung begann in der BG Ambulanz Bremen.
Hier hat der leit. Chefarzt mit Arztbericht vom 12.10.1968 einen groben Behandlungsfehler an meinem li. Knie vertuscht. Und hat dazu behauptet, auf dem chirurgischen Fachgebiet sind keine Unfallfolgen verblieben. Dieses habe ich schon damals vorgetragen. Darauf wollte mich der Chefarzt in der BG Ambulanz nicht mehr sehen. Ich war als Kraftfahrer nicht mehr einsatzfähig. Und die BGHW hat meine Gesundheitsschäden auf dem chirurgischen Fachgebiet bis dato nicht entschädigt. Ich erwarte also eine Entschädigung seit mehr als 57 Jahren. Mehr lesen
12.10.1968
Konflikt mit der BGHW von Anfang an wegen Arztfehler.
Es hat sich im Bescheid der BGHW (vormals GroLa BG) vom 28.05.1970 gezeigt, bei den Feststellungen der Unfallfolgen bestehen Unstimmigkeiten und Differenzen zu den vorhandenen medizinischen Gutachten. Damit ich auch zukünftig keine Nachteile erleide, müssen die für mich nachteiligen Schriftstücke aus der Akte der BGHW Bremen entfernt werden.
12.10.1968 (Bl.62/Rs.)
Einen schweren Arztfehler an meinem li. Knie
habe ich in dem Arztbericht vom 12.10.1968 (Bl.62/Rs.) erkannt und liegt auf dem chirurgischen Fachgebiet.
Darüber hat auch mein Anwalt am 22.12.2004 (Bl.718/20) berichtet.
12.10.1968
Seit 1968 wird Betrug auf meinem Schultern vertuscht.
Und ist in der Stromunfallsache mit den Antwortschreiben aus dem Sozialgericht Bremen vom 26.08.2009 und 04.09.2009 dokumentiert (Az.: S 18 U 94/04). In der Verkehrsunfallsache ist mit dem Zwischenbericht der BG Ambulanz vom 12.10.1968 und 10.07.1969 dokumentiert, die Wahrheit wurde vertuscht. Damit will niemand etwas zutun haben und die Bande handelt nach Stasi-Manier. Die Wahrheit würde die deutsche Sozialversicherung schädigen. Ich bin Schwerbehindert und seit 1968 wird alles auf meinen Schultern vertuscht.
08.07.1969:
Fehler können in jeder BG-Behandlungsstelle passieren.
AU-19.06.1968: Jedoch in meinem Fall - der kein Einzelfall ist- hat der leit. Arzt [4-1] in Bremen einen groben Behandlungsfehler auf dem Fachgebiet der Chirurgie vertuscht. So wurde auch von Anfang mit dem Aktenvermerk vom 08.07.1969 (Bl.102) der wörtliche Irrtum erregt:
"Auf chirurgischem Gebiet lägen keine Unfallfolgen mehr vor."
10.07.1969:
Wir wollen Neumann hier nicht mehr sehen:
Lagebesprechung zwischen Unfallarzt u. BG vom 10.07.1969
"Falls es noch zu einer chirurgischen Begutachtung kommen sollte, die Unfallfolgen liegen jetzt nur noch auf neurologischem Gebiet, so bitten wir die B.-G., einen anderen Gutachter damit zu beauftragen, weil wir N. hier nicht mehr sehen wollen, zumal das Vertrauensverhält zwischen Arzt und Patient nach heutigen Auftreten von N. bei uns nicht mehr gegeben ist. Sollte erneut von anderer Stelle A.u.f. wegen Unfallfolgen ausgesprochen werden, dann ist dieses meines Erachtens nicht gerechtfertigt. Sollte N. sich erneut wegen anderer Erkrankungen a.u.f. schreiben lassen, empfehle ich der Krankenkasse umgehend Vorstellung bei der VÄD."
10.07.1969
Wir wollen Neumann hier nicht mehr sehen, war kein Hausverbot.
Mit dem Zwischenbericht vom 12.10.1968 hat der Unfallarzt Dr. [7-1] seinen Behandlungsfehler dokumentiert. Danach wurde von dem leit. Unfallarzt in seinem Zwischenbericht vom 10.07.1969 vorgetragen, wir wollen Neumann hier nicht mehr sehen. Denn ich hatte den groben Behandlungsfehler gemeldet. Nun versucht der leitende Unfallarzt den Behandlungsfehler auf dem Fachgebiet der Chirurgie zu vertuschen und setzte mich dazu ins schlechte Licht. Wie es mein Anwalt Dr. jur. [7-6] in seinem Schreiben vom 22.12.2004 für die BGHW dokumentiert hat. Jedoch die für mich nachteiligen Schriftstücke hat die aktenführende BGHW Bremen nicht aus meiner Behördenakte entfernt. Und so erhalte ich auch keine Entschädigung auf dem Fachgebiet der Chirurgie. Dazu wurde der Irrtum erregt:
"Falls es noch zu einer chirurgischen Begutachtung kommen sollte, die Unfallfolgen liegen jetzt nur noch auf neurologischem Gebiet."
Der Bescheid der BGHW (vormals GroLa BG) vom 28.04.1970 hat meine Muskelschwäche im li. Bein und li. Arm/Hand auch als Unfallfolge auf dem chirurgischen Fachgebiet zur Tatsache gemacht, aber eine MdE wurde nicht beziffert. Obwohl die BGHW auf Anfrage am 31.01.2003 (Bl.561) aus der BG Unfallambulanz erfahren hat, im li. Knie liegt eine MdE 10 v.H. vor, habe ich keine Entschädigung erhalten. Mehr lesen
15.08.1969
Meine erneute Arbeitsunfähigkeit war vom VÄD als Unfallfolge bestätigt. Siehe Schreiben vom 15.08.1969 (Bl.118) mit Anlage in Kopie (Bl.119/Rs.).
Mit Schriftsatz vom 20.10.2004 hat mein damaliger Anwalt Dr. jur. [7-6] die gesichteten Merkwürdigkeiten dem SG Bremen vorgetragen. Ferner wurde mit dem Schriftsatz vom 22.12.2004 das Verschweigen wichtiger Zwischenberichte zementiert. Ein grober Behandlungsfehler wurde in meinem li. Knie auf chirurgischem Fachgebiet zur Entschädigung angezeigt. Und ich wurde ins schlechte Licht gesetzt. Denn im Zwischenbericht (02.12.1968) hatte der Unfallarzt einen Berufswechsel schon angekündigt. Insoweit bin ich auch zum Radio und Fernsehtechniker umgeschult worden.
Weitere Akten dokumentieren (u.a. 18.08.1969, Bl.114) wie der leit. Arzt vorgegangen ist, damit keine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) auf chirurgischem Gebiet beziffert wurde. Mit Bescheid vom 28.05.1970 (Bl.173/Rs.) hat die BGHW (vormals GroLa BG) Unfallfolgen auf dem chirurgischem Gebiet anerkannt, jedoch die MdE hat die BGHW im Verwaltungsverfahren nicht beziffert. So erspart sich die BGHW die mögliche Entschädigung auf chirurgischem Gebiet. Dazu im Einklang liegt das Schreiben von meinem damaliger Anwalt Dr. jur. [7-6] vom 22.12.2004 (Bl.718/20) vor.
11.11.1969
Tatsächlich ist aber von Anfang an und zum Vorteil der BGHW (vormals GroLa BG) mein Jahresarbeitsverdienst (JAV) mit Bescheid vom 11.11.1969 unvollständig ermittelt worden. Dazu im Einklang liegt das Urteil aus dem LSG Bremen vom 23.06.2015 vor.
28.05.1970 (Az.: 70 U 00009-68 R)
Die Beklagte (BGHW vormals GroLa BG) hat als Folge des Arbeitsunfalls nicht im Bescheid vom 28.05.1970 und 12.09.2002 die Diagnose der Mediziner 1:1 übernommen und muss nun nachgeholt werden.
In den Verwaltungsentscheidungen der BGHW hat sich auch im Bescheid der BGHW vom 28.05.1970 gezeigt, bei der Feststellung der Unfallfolgen bestehen Unstimmigkeiten und Differenzen zu den vorhandenen medizinischen Gutachten.
24.08.1970
Die Fehlersuche war in der Fernsehbranche mein Beruf. Und die Kosten der Umschulung hat die BGHW Bremen übernommen. Die Umschulung in Bremen-Friedehorst war eine gute Sache und hat der BG-Unfallarzt Dr. [7-1] angeregt, jedoch die BGHW wollte die Umschulung gemäß dem Aktenvermerk vom 24.08.1970 verhindern. Darauf habe ich erfolgreich den Reichsbund der Kriegs- und Zivilbeschädigten zugeschaltet (jetzt SoVD). So kam es auch zu meiner Umschulung. Mehr lesen
Ich habe weitere Arbeitsunfälle erlitten und hier sind die Unstimmigkeiten ebenfalls erkannt. Damit ich auch zukünftig keine Nachteile erleide, müssen die für mich nachteiligen Schriftstücke aus der Akte der BGHW Bremen entfernt werden und ist mir bis dato nur mit Teilerfolgen gelungen. Die festgestellten Unfallfolgen haben im Jahre 1972 zu meiner Umschulung als Radio und Fernsehtechniker geführt.
24.08.1972
Kein Bild kein Ton wir kommen schon"
Durch die Unfallfolgen konnte ich meinen erlernten Beruf als Tischler/Parkettleger und Kraftfahrer nicht mehr ausüben und bin in Friedehorst zum Fernsehtechniker umgeschult worden. Siehe dazu den merkwürdigen Aktenvermerk vom 08.07.1969. Und war später (1987 bis Ende 2001) im Med. Techn. Notdienst beschäftigt. Und habe in der Medizintechnik nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet:
"Fehler müssen vollständig beseitigt werden"
In der Medizintechnik habe ich 17 Jahre nach diesem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet. So bearbeite ich auch meine Akte mit 6000 Blatt, Unfall- u. Geheimakten bei der BGHW in Bremen und die Gerichtsakten am Sozialgericht (SG) Bremen. Mein Weitermachen und das Ermitteln von Fehlern in meiner Behördenakte ist nicht im Sinne der BGHW. Aktenkundig ist mein Fall kein Einzelfall.
Mit meiner Hilfe konnte auch eine bewaffnete Bande festgenommen werden, die Schaden in Millionenhöhe angerichtet hat. Dazu im Einklang liegen mir die Presseberichte und das Schreiben der Staatsanwaltschaft (StA) Niedersachsen vor. In der Sozialversicherung habe ich schon einmal für Ordnung gesorgt und habe Insider wissen.
17.09.1992
Arbeitsunfall in der Medizintechnik (Az.: 70 U 31988-92 S)
Am 17.09.1992 im Rahmen eines Dienstweges, kam es zu einer Prellung des rechten Kniegelenks. Einwandfrei ist mit Arztbericht am 08.03.1994 eine Chondropathie der re. Kniescheibe als Unfallfolge diagnostiziert. Jedoch hat die BGHW (vormals Einzelhandels-BG) das Verfahren formlos im Juli 1994 beendet und erwarte noch eine Verwaltungsentscheidung.
Dazu im Einklang liegen die Arztberichte seit dem 17.09.1992 vor und diagnostizieren einen Gesundheitsschaden im re. Knie.
Die Beklagte (BGHW vormals BGE) hat als Folge des Arbeitsunfalls u. a. eine Prellung des Kniegelenkes rechts als Unfallfolge im Bescheid vom 16.05.2006 anerkannt und ist keine Diagnose der Unfallfolge. Tatsächlich haben die Mediziner am 08.03.1994 eine Chondropathie der Kniescheibe als Unfallfolge diagnostiziert. Und die Beweglichkeit des Kniegelenkes endgradig schmerzhaft einschränkt. Die Beklagte muss die Diagnose im Bescheid 1:1 eintragen.
23.08.2000
Abmahnung, Arbeitsplatz Verlust und nicht mehr vermittelbar
20.03.2001
In der Medizintechnik kam es zu meinem schweren Stromunfall
am 20.03.2001 und löste chronisches Vorhofflimmern (VHF) aus. So haben es alle Gutachten der BGHW im Verwaltungsverfahren festgestellt.
Aus mittelbarer Unfallfolge ist der Gesundheitsschaden erstmalig mit EKG am 25.10.2001 (78 Rs.) objektiviert. Und am 31.01.2002 schriftlich der BGHW gemeldet worden. Dazu im Einklang gab es den Notarztbericht und Vorbefund vom 06.02.2001 aus meinem Arbeitsunfall vom 06.02.2001. Und hat glaubhaft gemacht, bis zum Stromunfalltag (20.03.2001) war mein Herz frei von Vorhofflimmern. Diesen ausschlaggebenden Vorbefund hat die Beklagte und das LSG Bremen keinem Sachverständigen vorgelegt und so wird mir das Recht einer möglichen Entschädigung bis dato versperrt. Dazu im Einklang hat die BGHW meinen Stromunfall vom 20.03.2001 im Sinne von § 8 SGB VII als Arbeitsunfall anerkannt, aber im Bescheid vom 27.04.2004 (Bl.227) hat die BGHW bis dato keinen Gesundheitsschaden eingetragen. Und erspart sich damit meine mögliche Entschädigung und die Behandlungskosten werden Mitgliedern meiner Krankenkasse auferlegt.
Die Beklagte muss die Diagnose chronisches Vorhofflimmern im Bescheid 1:1 eintragen und zu einer Leistungsminderung beim Radfahren führt.
14.12.2001
Die Unfallfolgen aus dem Arbeitsunfall 1968 haben sich verschlimmert. Nach einer Abmahnung vom 23.08.2000 wegen der unregelmäßigen Arbeitsaufnahme aus der Grunderkrankung meines Arbeitsunfalls von 1968 habe ich meinen Arbeitsplatz verloren. Siehe Schriftsatz vom 31.10.2008 und habe am 14.12.2001 (Bl.433) einen Verschlimmerungsantrag gestellt.
31.02.2002
Die Unfallfolgen haben sich verschlimmert,
so habe ich am 14.12.2001 bei meiner zuständigen Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bremen (vormals GroLa BG) meinen Verschlimmerungsantrag gestellt. Sogleich habe ich über meinen schweren Stromunfall vom 20.03.2001 berichtet. Den ich schriftlich mit Schreiben vom 31.01.2002 zur Anerkennung meiner BGHW Bremen gemeldet habe.
12.09.2002
Die BGHW hat "Anfallsartige Kopfschmerzen" mit Bescheid vom 12.09.2002 als Unfallfolge mit einer Teil-MdE 15 % anerkannt. Jedoch eine Änderung der MdE sollte sich daraus nicht ergeben und war der Ansatzpunkt, die BGHW will sich Entschädigungsansprüche ersparen. Durch die Mitteilung der BG Ambulanz vom 31.01.2003 (Bl.561) ist in meinem li. Knie auf chirurgischem Fachgebiet nun auch noch eine Teil-MdE 10 % dokumentiert. Mit Schreiben vom 28.04.2003 (Bl.605/6) kam es zu dem Auftrag für ein 2. Rentengutachten auf chirurgischem Fachgebiet. Mit dem Hinweis:
"Unfallfolgen ergeben sich aus dem Bescheid vom 28.05.1970 (Bl.173). Unfallfolgen auf chirurgischem Fachgebiet lagen nicht mehr vor."
Dazu im Einklang wurde dem Rentengutachter eine reduzierte Akte vorgelegt. Die ausschlaggebenden Unterlagen auf dem Fachgebiet der Chirurgie wurden zurückgehalten. So hat es der Rentengutachter und Chefarzt Dr. med. [26] mit Schreiben vom 13.02.2011 (Bl.2058/9) dokumentiert. Ein unbekannter Arzt [19] hat das Rentengutachten angefertigt und hatte dafür keine Berechtigung.
07.11.2003
Vor diesem Hintergrund hat die BGHW (vormals GroLa BG) den Widerspruchsbescheid vom 07.11.2003 (Bl.636/7) erstellt und hat die Sache mit einem manipulierten Rentengutachten vom 05.09.2003 (Bl.618/9) vor das Sozialgericht (SG) und Landessozialgericht (LSG) Bremen gezerrt und hat dabei keine Unfallfolgen auf chirurgischem Fachgebiet mit einer MdE beziffert. So wird mir das Recht einer möglichen Entschädigung bis dato versperrt. Siehe Schriftsatz vom 22.12.2004 von meinem Anwalt.
Nach der Verschlimmerung der Unfallfolgen, u. a. wegen "anfallsartiger Kopfschmerzen" habe ich meinen Arbeitsplatz durch unregelmäßiger Arbeitsaufnahme - nach der Abmahnung vom 23.08.2000 - verloren.
Ich habe bei der BGHW meinen begründeten Verschlimmerungsantrag gestellt. Sogleich habe ich meinen Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall angezeigt und als Gesundheitsschaden chronisches Vorhofflimmern ausgelöst hat. So haben es alle medizinischen Gutachten der BGHW dokumentiert. Eine Entschädigung für den schweren Herzschaden habe ich bis dato nicht erhalten. Obwohl der Stromunfall im Sinne von § 8 SGB VII mit Bescheid vom 27.04.2004 als Arbeitsunfall anerkannt ist.
Ich erwarte von den Beteiligten "klare belastbare Antworten,
keine Ausflüchte und keine Ausreden."
28.04.2003
Stenum: Die BGHW (vormals GroLa BG) hat in der Verkehrsunfallsache am 28.04.2003 ein gesetzwidriges Rentengutachten anfertigen lassen, und hat dabei sogleich Beweismittel zurückgehalten. Dieses hat der Chefarzt Dr. med. [26] mit seinem Schreiben vom 13.02.2011 aufgedeckt.
29.08.2003
Die Recherche hat ergeben, Herr Dr. Ing. [10-2] ist der Leiter des renommierten Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM in Köln und ist Generalsekretär der ISSA. Herr Dr. Ing. [10-2] ist in meinem Prozess (Elektrounfall vom 20.03.2001) verwickelt. Und hat für die Beklagte (BGHW) und ihrem Vorsitzenden Herrn Dr. [19-17] Irrtum erregende Beweismittel am 29.08.2003 und 18.11.2004 für den Gerichtsprozess angefertigt. Der Vorsitzende der BGHW Herr Dr. [19-17] ist sogleich bei der ISSA der Vize-Präsident.
05.09.2003
Tatbestand: Rentengutachten ist manipuliert:
Dazu im Einklang hat der Rentengutachter nach 8 Jahren mit seinem Schreiben am 13.02.2011 dokumentiert, die BGHW (vormals GroLa BG) hat das 2.Rentengutachten vom 05.09.2003 durch das Zurückhalten von Beweismittel in ihrem Sinne manipuliert.
07.11.2003 (1)
Meinen Widerspruch hat die BGHW abgelehnt
Meinen begründeten Widerspruch gegen den Bescheid der BGHW vom 12.09.2002 hat die BGHW mit dem Widerspruchsbescheid vom 07.11.2003 abgelehnt. Und unter der Listennummer (1) hat die BGHW ihren Widerspruchsbescheid zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen der BGHW eingetragen. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Auch das Kopieren ist mir untersagt. Und am 06.09.2021 bin ich letztmalig aus dem Gefängnis entlassen worden, mit den 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. Darüber hat auch die Presse berichtet. BGHW will sich nicht rechtfertigen und schweigt.
12.01.2004
Regie der Aufklärung:
Die Unfallambulanz Bremen hat den Überblick verloren und wollte mit Schreiben vom 12.01.2004 die "Regie" der Aufklärung übernehmen. Dieses konnte Herr [18] aber nicht zulassen, weil dabei ein Skandal aufgedeckt wird. Dieses hat Herr [18] mit Schreiben vom 30.01.2004 verhindert. Und konnte weiter gefahrlos Irrtum erregen. Und hat dazu auch das 2. manipulierte Rentengutachten vom 05.09.2003 der Unfallstation vorgelegt. Und mit dem Schreiben vom 13.02.2011 hat der Rentengutachter dokumentiert, dass die BGHW ausschlaggebendes Beweismittel zurückgehalten hat. Mehr lesen
30.01.2004
Mit dem mit Antwortscheiben v. 30.01.2004 hat mein Aktenbearbeiter im Sinne der BGHW dafür gesorgt, dass der BG-Unfallarzt Dr. [11-2] der BG Unfallambulanz Bremen keine "Regie" der Aufklärung übernehmen konnte.
21.02.2004
Mein Hausarzt hat am 21.04.2004eingestanden, dass er keine sachgerechte Entscheidung getroffen hat.
27.02.2004
BGHW hat in der Gesprächsnotiz vom 27.02.2004 festgestellt:
"Er wurde darüber informiert, dass aufgrund der festgestellten Unfallfolgen und der beantragten Rentenerhöhung [...] keine Aussicht mehr besteht, ihn durch finanzielle Unterstützung wieder beruflich einzugliedern."
Zu dieser Aussage konnte die BGHW nur kommen, weil die medizinischen Gutachten aus dem Verkehrsunfall und Stromunfall mit der Diagnose der Unfallfolgen vorlagen. Dem folgte der Bescheid vom 27.04.2004 zum Stromunfall, dem fehlte aber die Diagnose meiner Unfallfolgen, nämlich chronisches Vorhofflimmern.
Und im Widerspruchsbescheid vom 07.11.2003 (1) zum Verkehrsunfall hat die BGHW es zu keiner Rentenerhöhung kommen lassen. Und die in den medizinischen Gutachten festgestellten Unfallfolgen, hat die BGHW auch nicht im Widerspruchsbescheid vom 07.11.2003 (1) übernommen.
27.04.2004
Im Bescheid 27.04.2004 ist kein Gesundheitsschaden eingetragen und ich hätte keinen Anspruch auf Unfallrente, weil die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) nicht um wenigstens 20% gemindert sei. Es besteht aber eine Stützrente aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968, so wird eine Unfallrente auch unter 20% MdE möglich. Diesen Fehler muss die BGHW Bremen gemäß § 44 SGB X von Anfang an beseitigen.
27.04.2004
BGHW führt Abrechnungsbetrug bei meiner Krankenkasse durch
Die HKK hat den Abrechnungsbetrug schon mit dem Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 im Sinne der BGHW zugelassen. Sonst hätte die BGHW ihre Betrügereien nicht fortsetzen können und wird auch mit dem Schreiben vom 23.10.2025 aufgedeckt. Mehr lesen
Pflichtverletzungen können in jeder Behörde passieren.
Meinen Arbeitsunfall vom 20.03.2001 hat die BGHW mit Bescheid vom 27.04.2004 (9) anerkannt. Eine Rente wurde abgelehnt, weil meine MdE nicht um wenigstens 20% gemindert sei. Dieses ist ein Irrtum, denn aktenkundig habe ich eine Stützrente (AU 1968) und somit Anspruch auf Rente auch unter 20%. M. M. liegt eine strafbare Pflichtverletzung vor.
HKK geht nicht gegen Pflichtverletzungen der BGHW vor. > Klick
Auch nicht gegen die "kriminelle Vereinigung" bei der BGHW in Bremen, gegen die ich antreten muss (27.04.2004).
28.07.2004
Tatsächlich ist die Auffassung des Gerichts u. Beklagten falsch.
So verhindert das SG Bremen und Beklagte eine mögliche Entschädigung. Denn die Sachverständigen im Herzzentrum Hamburg haben in ihrem Gutachten vom 21.07.2008 dokumentiert.
"Die Auffassung des Gerichts entspricht nicht dem technischen, bzw. medizinisch-wissenschaftlichen Standard, der an Notfall-EKG-Gerät gestellt wird, bzw. der an die Kriterien für die Diagnose von Vorhofflimmern gestellt wird."
Die Auffassung des Gerichts ist falsch, dazu im Einklang ist auch das Urteil aus dem SG Bremen vom 10.10.2006 (S 18 U 94/04) falsch. Dem folgte das Urteil aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen v. 18.12.2008 (Az.: L 14 U 199/06) und ist auch falsch, weil es dem Gerichtsgutachten vom 03.05.2005 vollumfänglich gefolgt ist, welches nicht erkannt hat, dass es den ausschlaggebenden Vorbefund (Notarzt-Einsatzbericht) vom 06.02.2001 gibt. Nach diesem ausschlaggebenden Vorbefund hat auch der Gerichtsgutachter in seinem Gutachten vom 03.05.2005 verlangt. Das Gerichtsgutachten ist also im Sinne der Beklagten manipuliert und konnte mein VHF nicht als Unfallfolge bestätigen. Mit dem Vorbefund aus dem Notarztbericht vom 06.02.2001 konnte dem LSG Bremen im Urteil (18.12.2008) glaubhaft gemacht werden, bis zum Unfalltag (20.03.2001) war mein Herz frei von VHF. Mit dem Schriftsatz vom 12.07.2005 hat die Beklagte u. personifiziert Herr Dr. [8-1] unaufgefordert den Irrsinn angemerkt, dass der Vorbefund vom 06.02.2001 nicht geeignet sein soll, die von der Beklagten getroffene Entscheidung in Zweifel zu ziehen. Denn ein Vorbefund ist für die Begutachtung bei chronischem VHF ausschlaggebend und ist der Beklagten auch bekannt. Wie der Schriftsatz der Beklagten vom 28.07.2004 mit dem Hinweis auf die Fachliteratur dokumentiert.
03.11.2004
Herr Dr. [8-1] hat von Herrn [18] - dem Verw.-Amtsrat die Vorschläge erhalten, wie im Kampf um Unfallrente mit krimineller Energie vorzugehen ist. So ist es mit dem Schriftstück vom 03.11.2004 nachvollziehbar dokumentiert.
18.11.2004
Ferner ist aktenkundig, wo Herr [18] auftaucht ist Manipulation im Spiel. Dazu im Einklang gibt es das Schreiben der BG ETEM (vormals BG FE) vom 18.11.2004 (Bl. 266) mit dem Vermerk von Herrn [18]. Welches ohne den Vermerk in der Gerichtsakte unter G 27 auftaucht. Nun hat der Direktor am SG Bremen Herr Prof. Dr. [19-14] vorgetragen, wann und wo die Gerichtsakte (Az.: S 18 U 94/04) verblieben ist, sei nicht mehr feststellbar und zementiert Verdunklungsgefahr.
So ist die Manipulation in der Stromunfallsache abgelaufen:
Herr Dr. Ing. [10-2] hat mit seinem Antwortschreiben vom 18.11.2004 zum Vorteil der BGHW den Irrtum erregt, seine Stellungnahme vom 29.08.2003 sei das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW zu meinem konkreten Fall. Und hat meinem Aktenbearbeiter Herrn [18] davon eine Kopie übersandt. Dieses Schreiben vom 18.11.2004 hat Herr [18] mit dem Vermerk erweitert:
"Kopie an SG nicht erforderlich (keine inhaltliche Aussage, Bl.263) gez. [18]"
Herr [18] hat die Behördenakte manipuliert und vorgetäuscht, die Stellungnahme vom 18.11.2004 wird nicht an das SG weitergeleitet.
Denn mit Schriftsatz vom 28.02.2005 (Bl.270) und der Anlage in Kopie ist stichhaltig dokumentiert, die Beklagte hat das Schreiben vom 18.11.2004 an das Gericht in Kopie weitergeleitet. Das Gericht hat den Schriftsatz aufgegriffen und nicht an den Kläger, sondern nur an den Gerichtsgutachter übersandt. So hat die Beklagte und das SG in den seit 15.02.2005 laufenden Begutachtungsprozess eingegriffen. Und der Vermerk wurde erkennbar entfernt: "Kopie an SG nicht erforderlich (keine inhaltliche Aussage, Bl.263) gez. [18]" Mehr lesen
Dazu ist zu sagen:
Leiter im Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle, ist Dr. Ing. [10-2] bei der BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) in Köln (vormals BG ETE) und ist sogleich Präsident der internationalen BG (ISSA).
Herr Dr. [19-17] ist sein Stellvertreter und sogleich Vorsitzender meiner Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) in Mannheim (vormals GroLa BG).
07.02.2005
Beklagte hat sich zum "Herr des Verfahrens" gemacht!
Wie der Schriftsatz der Beklagten vom 07.02.2005 nachvollziehbar dokumentiert, hat die Beklagte von Richter [11-15] die Erlaubnis erhalten, ein Gutachten wie im Verwaltungsverfahren nach ihren Wünschen anfertigen zu lassen. So kam es am 15.06.2005 zu einem fehlerhaften Gutachten bei Dr. [9] unter Erklärungsnot. Damit wird meine sachgerechte Unfallrente bis dato verhindert. Mehr lesen .
16.03.2005
Es folgt der Begutachtungsauftrag vom 16.03.2005.
Mit einem Ausrufungszeichen wurde der Gutachter darauf hingewiesen, dass ich über die medizinischen Unterlagen der Behördenakt verfüge!
Sollte der Gutachter damit gewarnt werden?
Ich erwarte von den Beteiligten "klare belastbare Antworten,
keine Ausflüchte und keine Ausreden."
AU-1968: Erklärungsnot, es passiert nichts.
Das SG Bremen hat im Klageverfahren keine Aufklärung betrieben und hat der Beklagten - wie im Verwaltungsverfahren - die Aufklärung überlassen. Mit dem Begutachtungsauftrag vom 16.03.2005 hat die Beklagte (BGHW) den Gutachter mit "Ausrufungszeichen angeschrien" und somit warnend darauf hingewiesen:
"Es werden Unterlagen vom Verletzten übersandt, der durch Akteneinsicht über die medizinischen Unterlagen unserer Akte verfügt!"
So ist das Gutachten vom 15.06.2005 nach Wünschen der Beklagten unter Erklärungsnot angefertigt worden. Dem Gutachten ist das SG/LSG Bremen vollumfänglich gefolgt und haben keine weitere Aufklärung betrieben.
15.06.2005
So kam es am 15.06.2005 zu einem fehlerhaften Gutachten bei Dr. [9] unter Erklärungsnot. Insoweit auch meine sachgerechte Unfallrente bis dato verhindert. Mehr lesen
10.10.2006
Gericht hat eine falsche Auffassung.
Am 20.03.2001 kam es in der Medizintechnik zu einem starken Stromschlag mitten in mein Herz und hat chronisches Vorhofflimmern (VHF) ausgelöst. So haben es die medizinischen Gutachten vom 15.11.2002 und 27.10.2003 festgestellt, alle, von der BGHW selbst in Auftrag gegeben. Im Ermittlungsverfahren hat die BGHW nicht gemäß dem Untersuchungsgrundsatz aufgedeckt, dass es vorab zu meinem Arbeitsunfall am 06.02.2001 kam. Und der Notarzt-Einsatzbericht hat dokumentiert, mein Herz war frei von Vorhofflimmern (VHF). Diesen ausschlaggebenden Vorbefund hat das Gericht und die Beklagte keinem Sachverständigen vorgelegt.
Die BGHW hat meinen Stromunfall im Sinne von § 8 SGB VII als Arbeitsunfall anerkannt, ein Gesundheitsschaden hat die Beklagte aber nicht im Bescheid vom 27.04.2004 eingetragen. Mit diesem unvollständigen Bescheid, hat die BGHW die Sache vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt. Der Vorsitzende Richter [11-15] am SG Bremen hat gewollt oder ungewollt den unvollständigen Bescheid im Sinne der Beklagten akzeptiert. So wurde bis dato verhindert, dass mein Vorhofflimmern (VHF) als Unfallfolge zur Tatsache wird. Offensichtlich hat auch das SG Bremen das gleiche Ziel im Visier, dazu im Einklang hat das Gericht ein unrichtiges Gerichtsgutachten vom 03.05.2005 anfertigen lassen. Mit der Beweisanordnung vom 15.02.2005 hat das Gericht dem Gerichtsgutachter unbestätigte Schriftstücke vorgelegt welche die Beklagte selbst angefertigt hat. Dazu im Einklang hat mein Anwalt seinen Schriftsatz vom 21.03.2005 dem Sozialgericht vorgelegt und sollte weitergeleitet werden an den Sachverständigen, dieses ist nicht geschehen. Dem Gerichtsgutachten (03.05.2005) ist nicht bekannt geworden, dass es den ausschlaggebenden Vorbefund aus meinem Arbeitsunfall vom 06.02.2001 gibt.
Auf jeden Fall, war aber dem Vorsitzenden Richter [11-15] am SG Bremen der Vorbefund bekannt, und hat meine Klage mit dem Urteil vom 10.10.2006 und der unrichtigen wörtlichen Auffassung wie folgt abgelehnt:
"Zunächst kann aus den vom herangezogenen Notarztbericht über einen Einsatz und Transport des Klägers nach einem PKW-Unfall vom 06.Februar 2001 kein sicherer Beweis dafür abgeleitet werden, dass der Kläger zu diesem Zeitpunkt frei von Störungen war, die als Herzvorhofflimmern zu bezeichnen sind."
19.06.2007
"Amtshilfe" hat die "kriminelle Vereinigung" nicht zugelassen.
So ist es mit dem Schreiben vom 19.06.2007 und 25.06.2007 nachvollziehbar dokumentiert. Und zementiert, die Wahrheit soll nicht aufgedeckt werden.
25.06.2007
In meiner Stromunfallsache (AU 20.03.2001) ist mit meinem Schreiben vom 19.06.2007 und dem Schriftsatz der Beklagten vom 25.06.2007 nachvollziehbar dokumentiert: In dem damals laufenden Berufungsverfahren vor dem LSG Bremen (L 14 U 199/06) hat die Beklagte und das Gericht die angebotene medizinische Amtshilfe nicht zugelassen. Es ist eine Betrugsmasche die sich in meinen bei der BGHW gemeldeten Arbeitsunfällen wiederholt. Damit erspart sich die BGHW eine sachgerechte Entschädigung der Unfallfolgen aus meinen mit Bescheid und im Sinne von § 8 SGB VII anerkannten Arbeitsunfällen von Anfang an. Wie das Urteil aus dem LSG Bremen vom 23.06.2015 u. Beschluss vom 22.09.2023 nachvollziehbar dokumentieren.
26.06.2007
Mein Anwalt Dr. jur. [7-6] hat den Inhalt meines Schreiben vom
26.06.2007 zu eigen gemacht.
Wie sein Schriftsatz vom 19.09.2007 bestätigt. Dem vorliegenden Gutachten vom 25.01.2007 von Dr. [13-2] aus Rotenburg konnte im Wesentlichen nicht gefolgt werden. Dieses habe ich dem Gutachter mit meinem Schreiben vom 26.06.2007 vorgetragen. Mein Schreiben hat der Gutachter an das LSG Bremen mit seinem Schriftsatz vom 27.06.2007 weitergeleitet. Mit Schreiben vom 05.07.2007 hat das LSG der Beklagten eine Abschrift des Schriftsatzes von Dr. [13-2] nebst Anlagen nur zur Kenntnisnahme übersandt. Das Gericht wünschte keine Stellungnahme und will m. M. die Wahrheit nicht dokumentieren.
19.09.2007
Mein Anwalt Dr. jur. [7-6] hat den Inhalt meines Schreiben vom
26.06.2007 zu eigen gemacht.
Wie sein Schriftsatz vom 19.09.2007 bestätigt. Dem vorliegenden Gutachten vom 25.01.2007 von Dr. [13-2] aus Rotenburg konnte im Wesentlichen nicht gefolgt werden. Dieses habe ich dem Gutachter mit meinem Schreiben vom 26.06.2007 vorgetragen. Mein Schreiben hat der Gutachter an das LSG Bremen mit seinem Schriftsatz vom 27.06.2007 weitergeleitet. Mit Schreiben vom 05.07.2007 hat das LSG der Beklagten eine Abschrift des Schriftsatzes von Dr. [13-2] nebst Anlagen nur zur Kenntnisnahme übersandt. Das Gericht wünschte keine Stellungnahme und will m. M. die Wahrheit nicht dokumentieren.
02.11.2007
Mein Aktenbearbeiter Herr [18], rief zum Kampf auf.
Herr [18] hat mit Schreiben vom 02.11.2007 bei Dr. Dr. [23] eine Stellungnahme vom 28.11.2007 abgerufen, mit dem Ziel, dass meine mit Bescheid am 12.09.2002 anerkannten "anfallsartigen Kopfschmerzen" als Unfallfolge aufgehoben wird. Und verhindern würde, dass weitere folge Unfälle als mittelbare Unfallfolgen erkannt werden. Siehe u.a. mein Fahrradunfall vom 08.04.2020. Mit der Gesprächsnotiz vom 15.04.2008 ist bekannt, Herr [18] sollte meinen Fall abgeben. Dieses hat der Herr [20-2] Geschäftsführer der BGHW leider nicht zugelassen, wie das Antwortschreiben vom 25.04.2008 dokumentiert.
07.11.2007
Herr [18] hatte am 02.11.2007 erfolglos seine Strippen gezogen.
Denn Herr [18] wollte die mit Bescheid vom 12.09.2002 anerkannten "anfallsartigen Kopfschmerzen" Rückgängig machen. Und hat dazu Dr. Dr. [23] eingeschaltet. Jedoch das LSG Bremen hat nicht mitgemacht, wie das Urteil vom 18.12.2008 bestätigt. Mehr Lesen
25.04.2008
Geschäftsführung der BGHW will keinen Handlungsbedarf sehen
Geschäftsführer der BGHW Bremen Herr [20-2] hat mit Schreiben vom 25.04.2008 (2)* wörtlich dokumentiert: Hinsichtlich der Bearbeitungszuständigkeit Ihrer Unfallangelegenheiten durch Herrn [18] ergibt sich für mich kein Handlungsbedarf.
Warum kann ich mein Recht nicht bekommen?
Weil die BGHW die Einschätzungen der Gutachter nicht 1:1 im Bescheid einträgt. Der Geschäftsführer der BGHW Bremen Herr [20-2] hat in seinem Antwortschreiben vom 25.04.2008 selbst wörtlich dokumentiert:
"An die Einschätzungen der Gutachter sind die Verwaltungen im Rahmen der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandeln gebunden."
Dieser Gesetzmäßigkeit ist die Beklagte (BGHW) nicht gefolgt.
30.04.2008
Mit Schreiben vom 30.04.2008 wollte die BGHW von meinem Anwalt bestätigt haben, die Akten werden von der BGHW dem Gericht immer vollständig vorgelegt.
05.05.2008
Dieses hat mein Anwalt mit seinem Antwortschreiben vom 05.05.2008 nicht bestätigt.
Mein Anwalt hat den Überblick verloren.
Herr [18] hat keine Aufklärung betrieben und führte zu einem Aktenberg, dass selbst mein Fachanwalt für Sozialrecht Herr Dr. jur. [7-6] den Überblick vollständig verloren hat, siehe Schreiben vom 05.05.2008.
Ich erwarte von den Beteiligten "klare belastbare Antworten,
keine Ausflüchte und keine Ausreden."
16.06.2008
Kritikpunkte waren bekannt, sind aber nicht beseitigt worden:
Im Klageverfahren vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen waren die Kritikpunkte mit meinem Schriftsatz vom 16.06.2008 und der Anlage vom 10.06.2008 bekannt.
21.07.2008
Tatsächlich hat BGHW aber nicht einmal die Ursache für meinen Arbeitsplatzverlust ermittelt, war auch nicht bereit dieses nach zu holen. Wie das Antwortschreiben der BGHW vom 21.07.2008 bestätigt.
18.12.2008
Es ist bekannt,
seit dem Jahre 2003 liege ich mit meiner Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) in Bremen (vormals GroLa BG) im Streit um Unfallrenten. Aus drei mit Bescheid anerkannten Arbeitsunfällen vom 19.06.1968 ; 17.09.1992 u. 20.03.2001. Weil das Sozialgericht (SG) nicht mir sondern der Beklagten glaubt, kam es am 18.12.2008 zu Falschurteilen vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen womit sich die Beklagte meine möglichen Entschädigungsansprüche erspart.
Meine Klagen habe ich vor dem Landessozialgericht (LSG)
Bremen mit den Urteilen v. 18.12.2008 in der Stromunfallsache und Verkehrsunfallsache verloren. In den mündlichen Verhandlungen sind keine Fehler beseitigt worden. Die Revision wurde nicht zugelassen. Nichtzulassungsbeschwerden am 06.08.2009 und 07.08.2009 waren erfolglos eingereicht
Danach haben wir Prozessdelikt am 26.08.2009 aufgedeckt. Nun war das Sozialgericht (SG) Bremen und die Beklagte (BGHW) wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
Mein Teilerfolg:
Das Urteil (18.12.2008) aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen hat nachvollziehbar aufgedeckt, Herr [18] wollte etwas gesetzwidriges Durchboxen. Und in der Gesprächsnotiz vom 07.01.2009 hat Herr [18] wörtlich dokumentiert:
"Es kam auch aus dem Gespräch heraus zu der Aussage von Unterzeichner, dass der Fall leider kaum von einem anderen Bearbeiter der BG weiterbearbeitet werden wird (bis zum Ruhestand)."
18.12.2008
Teilerfolg, der Bescheid vom 25.02.2008 wurde aufgehoben.
Damit sind die "anfallsartigen Kopfschmerzen" weiter Unfallfolge aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968. Es ist aber nur ein Teilerfolg, denn die gravierenden Nebenerscheinungen sind weiterhin in keinem Bescheid aufgenommen.
Nur eine bloße Pflichtverletzung?
Was nicht im Bescheid als Unfallfolge aufgenommen wird, wird auch nicht entschädigt. Mit dieser Pflichtverletzung, verhindert die BGHW jeden möglichen Entschädigungsanspruch.
Manipulation in meiner Behördenakte und Lügen vor Gericht:
Dafür ist war der Verw.-Amtsrat Herr [18] bei der BGHW Bremen zuständig.
18.12.2008
Es ist ein Sozial.- Justiz und Wirtschaftsskandal:
Dass das LSG Bremen in seinem Urteil (18.12.2008) dem unrichtigen Gerichtsgutachten vom 03.05.2005 vollumfänglich gefolgt ist und keine Revision zugelassen hat, ist mehr als eine bloße Pflichtverletzung. Es ist ein unglaublicher Skandal und der beteiligte Richter [19-14] ist nun Direktor am SG Bremen und seit dem 10.03.2020 ist bekannt, dass die Gerichtsakte (S 18 U 94/04) am SG Bremen nicht mehr auffindbar sein soll.
Höchsten Amtsträger sind in Betrug verwickelt
laufen frei herum und ich sitze im Gefängnis mit 45 Geheimunterlagen der BGHW. Und die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen leitet keine weiteren Ermittlungen ein.
18.12.2008
Meine Klagen habe ich vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen mit den Urteilen v. 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren. Danach haben wir Prozessdelikt am 26.08.2009 aufgedeckt. Nun war das Sozialgericht (SG) Bremen und die Beklagte (BGHW) wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
18.12.2008
Das LSG Bremen
hat in den mündlichen Verhandlungen keine Fehler beseitigt und ist mit den Urteilen vom 18.12.2008 in der Verkehrsunfall und Stromunfallsache nachvollziehbar dokumentiert und die Revision wurde nicht zugelassen. Dem konnte mein Anwalt Dr. jur. nicht folgen und hat die Nichtzulassungsbeschwerden am 06.08.2009 und 07.08.2009 erfolglos eingereicht.
18.12.2008
Die Sache kam vor das Sozialgericht (SG) Bremen
und auf ungeklärtem Tatbestand habe ich meine Klagen vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 18.12.2008 verloren in der Verkehrsunfallsache (19.06.1968) und Stromunfallsache (20.03.2001).
18.12.2008
Es ist bekannt,
seit dem Jahre 2003 liege ich mit meiner Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) in Bremen (vormals GroLa BG) im Streit um Unfallrenten. Aus drei mit Bescheid anerkannten Arbeitsunfällen vom 19.06.1968 ; 17.09.1992 u. 20.03.2001. Weil das Sozialgericht (SG) nicht mir sondern der Beklagten glaubt, kam es am 18.12.2008 zu Falschurteilen vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen womit sich die Beklagte meine möglichen Entschädigungsansprüche erspart.
18.12.2008
Kein rechtliches Gehör erhalten
Für Manipulationsvorwürfe habe ich von dem Richter [5] kein rechtliches Gehör erhalten und habe natürlich meine Klagen mit den zwei Urteilen aus Landessozialgericht (LSG) Bremen vom 18.12.2008 Verkehrsunfall und Stromunfall verloren.
05.01.2009
Prozessbevollmächtigter [18] der BGHW hat vor den Gerichten gelogen
und wird gemäß § 153 SGB vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht. Am 05.01.2009 hat der Prozessbevollmächtigte der Beklagten (BGHW) Herr [18] seine Berichte über die Vertretung vor dem LSG Bremen in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache vorgelegt. Und hat damit sogleich den Tatbestand seiner Prozesslügen festgesetzt. Denn Herr [18] hat in den zwei mündlichen Verhandlung vor dem Gericht behauptet es gäbe überhaupt keine Manipulation. Diese Lüge habe ich erkannt und hat der Rentengutachter später mit seinem Schreiben vom 13.02.2011 bestätigt. Und mit einem Vermerk wurde in der Behördenakte vorgetäuscht, das Schreiben vom 18.11.2004 wird nicht dem Gericht vorgelegt. Wahrhaftig ist es aber dem Gericht vorgelegt worden und das Gericht hat den Vorgang verheimlicht.
05.01.2009
Aktenkundig ist bestätigt, die Beklagte ist notorische Lügnerin.
Die Beklagte hat auch während des Verhandlungsmarathons vor dem LSG Bremen am 18.12.2008 meine Manipulations-Vorhaltungen an die Adresse der BGHW als völlig ungerechtfertigt zurückgewiesen. Und ist in den Berichten der BGHW vom 05.01.2009 über die Vertretungen vor dem LSG Bremen nachvollziehbar dokumentiert. Mehr lesen
05.01.2009
Beklagte BGHW hat vor Gericht die Unwahrheit gesagt
und hat in den vielen Gerichtsverfahren die Manipulationsvorwürfe zurückgewiesen. Wie u. a. die Schriftstücke über die Vertretung vor dem LSG Bremen vom 05.01.2009 bestätigen.
Wenn nichts weiter passieren sollte, wird ein "Amoklauf" befürchtet.
Ohne Anwalt habe ich mit meiner Beschwerdeangelegenheit (E 207/09) weitergemacht. So kam es zu der internen Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 gerichtet an die Direktion Mannheim. Die BGHW Bremen hat vorgetragen:
"Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollte.
Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen."
Dazu ist zu sagen:
Das Personal erwartet einen "Amoklauf" und ist mit der E-Mail vom 17.11.2009; 28.11.2009; 14.04.2010; 07.03.2012 und dem Aktenvermerk vom 29.04.2016 zementiert.
Es hat sich in den vielen Jahren gezeigt, es kam zu keinem "Amoklauf". Und eine "gefährliche Person" bin ich nur für das Personal welches sich nicht in der Presse und Fernsehen rechtfertigen will.
Kampf gegen "kriminelle Vereinigung" in der Sozialversicherung.
Kriminalhauptkommissar Herr [13-5] Polizei Bremen, und ich, konnten nach 2 Jahren das Geheimdokument mit der internen Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 (21) sichten und Ansprechperson war Herr [18]. Der Kommissar hat mir erklärt, ich könnte der 2. Gustl Mollath werden, mein Fall könnte einer der größten Justizskandale in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik werden und kam zu dem Ergebnis, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die niemals zurückrudern wird, die nach "Stasi-Manier" vorgeht und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Ich soll auf meine Gesundheit aufpassen, die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen wird keine Ermittlungen einleiten. Die Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Ein weiterer Kripobeamter wünschte auf der Messe in Bremen eine Kopie und wollte damit seinen Kollegen, das Unglaubliche glaubhaft machen.
07.01.2009
Wer weitermacht ist für Betrüger eine gefährliche Person!
Als ich meine zwei Klagen am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache mit Falschurteilen verloren habe, hat der Prozessbevollmächtigte der Beklagten Herr [18] am 07.01.2009 nach dem Gespräch vom 06.01.2009 wörtlich dokumentiert;
Fazit: Herr Neumann wird "weitermachen" wahrscheinlich.
Offensichtlich hat die BGHW im Schriftstück vom 09.06.2009 (45) erkannt, Herr [18] will sein Gewissen erleichtern und die Wahrheit aufdecken. Und haben Herrn [18] von meinen Fällen abgezogen, wie die Verfügung vom 21.07.2009 (28)+(29) dokumentiert. Danach hat die BGHW mich in eine Liste gefährlicher Personen aufgenommen, so hat es die BGHW Bremen in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 (21) gerichtet an die Hauptverwaltung in Mannheim in meiner Beschwerdesache (E 207/09) dokumentiert und ist der Ansatzpunkt:
Wer weitermacht ist für die BGHW & Gerichte eine gefährliche Person.
und wird in die Liste gefährlicher Personen aufgenommen. Mehr lesen
14.01.2009
Zum Eingreifen sieht die BGHW keinen Bedarf.
So hat es der Geschäftsführer der BGHW Bremen Herr [20-2] mit Antwortschreiben vom 14.01.2009 vorgetragen.
Meinem Sachbearbeiter & Prozessbevollmächtigten der BGHW Herrn [18], habe ich am 08.06.2009 bei meiner letzten Akteneinsicht als Betrüger erkannt und benannt. Und war zu keiner Selbstanzeige bereit. Rief zum Streit in der Behörde auf und hat damit am 18.01.2010 mein ungerechtfertigtes "Hausverbot" durchgeboxt. Wie der Gerichtsbescheid aus dem SG Bremen vom 28.02.2013 nachvollziehbar dokumentiert (S 29 U 99/12).
Herr [18] hat ein persönliches Strafverfahren erwartet und die Geschäftsführung der BGHW Bremen wollte m. M. mit Hausverbot und "Redeverbot" die weitere Aufklärung von rechtswidrigen Handlungen in der Behörde verhindern. Herr [18] täuschte vor, er will sich persönlich ein besseres Gewissen machen und hat mir dazu die Rest - Handakte zur Akteneinsicht am 08.06.2009 persönlich vorgelegt. Obwohl die Geschäftsführung der BGHW dieses untersagt hat. So ist es in der Gesprächsnotiz vom 09.06.2009 (45) nachvollziehbar dokumentiert. So hat Herr [18] eine Bedrohungslage provoziert und damit wurde mein Hausverbot begründet. Und Herr [20-2] hat Herrn [18] von meinen Fällen abgezogen. Durch Herrn [19-1] und Herrn [11-4] erfolgte die weitere Bearbeitung und ist mit dem Aktenvermerk vom 21.07.2009 (28) + (29) in der Handakte dokumentiert und haben die gleiche merkwürdige Arbeitsweise von Herrn [18] übernommen.
Es hat zu einer Klagehäufung geführt, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist und sowohl die Verwaltung und Gerichte "lahm legen". So hat es die Beklagte dem SG Bremen mit Schriftsätzen vom 25.10.2012 (39+40+41+42) vorgetragen. Und mir sollte das SG Bremen Rechtsmissbrauch anlasten, weil ich weiterhin mein Recht einfordre. Mit Schriftsätzen vom 24.06.2013 hat die Beklagte das Landessozialgericht Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt.
20.01.2009:
BGHW will keine weiteren Ermittlungen durchzuführen.
Wie das Antwortschreiben der BGHW vom 20.01.2009 dokumentiert.
11.03.2009
Ich soll die Akte nur noch erhalten wenn ich dafür bezahlt habe.
Am 11.03.2009 hat die Beklagte (BGHW) nachvollziehbar dokumentiert, ich soll bestraft werden und die Behördenakte werde ich nur in Kopie erhalten, wenn ich dafür bezahlt habe.
08.04.2009
Und in der Stromunfallsache hat die BGHW nicht ermittelt, dass ein verspäteter Arztbesuch bei Vorhofflimmern eine mittelbare Unfallfolge ist. Und ist mit der Stellungnahme vom 08.04.2009 dokumentiert.
09.06.2009
Durch das Handeln der Berufsgenossenschaften und "zwei glorreichen Halunken" bin ich zum "Kriminalitätsopfer" geworden, die sich in der Öffentlichkeit mit Foto und 1. Video und 2. Video präsentieren. Sie können sich die Elite-Anwälte nach 1945 leisten, die ohne Akteneinsicht für meine Freiheitsstrafen vor dem Landgericht (LG) Bremen und Hamburg gesorgt haben. Ein dritter Halunke ist Ehrenmitglied im WEISSER RING. Ferner ist mein Aktenbearbeiter Herr [18] ein Handlanger und hat am 09.06.2009 die Entscheidung getroffen, alles vorzulegen, weil er ein Strafverfahren gegen seine Person erwartet und wollte sich damit ein besseres Gewissen machen. Rief nach meiner Akteneinsicht, dem Aktenbearbeiter Herrn [18] hinter her, er sei ein Betrüger.
Dazu im Einklang liegt das Schreiben von meinem damaligen Anwalt Dr. jur. [7-6] vom 22.12.2004 vor. Und mit dem Vermerk vom 09.06.2009 ist u. a. wörtlich dokumentiert:
"Herr Dr. [7-6] riet der Verwaltung vor dem Hintergrund des Auftretens von Herrn Neumann im Haus der BGHW, dass nur die Einleitung eines Strafverfahrens wegen übler Nachrede verhindern könne, dass Herr Neumann weiterhin die Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft als Betrüger bezeichnet."
Der BGHW ist natürlich bekannt, eine Strafanzeige gegen meine Person hat wenig Aussicht auf Erfolg und hat dieses auch in dem Vermerk vom 08.04.2011 (-108-) dokumentiert. Diesen Vermerk hat die BGHW zur Geheimhaltung am 13.08.2019 unter der Listennummer (27) festgesetzt. Dazu werde ich von der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Auch das Kopieren ist mir untersagt.
Seit dem Vermerk vom 09.06.2009 (27) ist der BGHW bekannt,
von meiner Seite wird es gegenüber der BGHW eine Anzeige wegen Betrug geben. In meiner Beschwerdesache (E 207/09) hat die BGHW in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 (21) dokumentiert, wir haben Herrn Neumann in die "Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Und am 17.11.2009 und 28.11.2009 hat die Geschäftsführung der BGHW u. a. wörtlich vermerkt:
"Wir werden Herrn Neumann mal seine Grenzen aufzeigen. Ich sehe es nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollen."
"Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt! Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden."
Nachdem ich meine Klagen vor dem LSG Bremen mit meinem Anwalt Dr. jur. am 18.12.2008 verloren habe, ist die Beklagte von meinem Anwalt darüber informiert worden, dass es zu meiner Strafanzeige wegen Betrug gegen die Beklagte kommen wird. Darauf hat die BGHW mein Hausverbot ins Visier genommen. So ist es in dem Aktenvermerk vom 09.06.2009 über ein Telefonat dokumentiert.
09.06.2009
Herr [18] hat angeblich ein schlechtes Gewissen:
Nach dem Urteil am 18.12.2008 Verkehrsunfall und Stromunfall hat Herr [18] selbst am 09.06.2009 (45) dokumentiert, er habe ein schlechtes Gewissen, hat aber eine Selbstanzeige (13.07.2009) verweigert. Und ist mit Aktenvermerk am 21.07.2009 (28)+(29) von der Bearbeitung meiner Fälle angeblich befreit worden, nachdem er mir Geheimunterlagen der BGHW vorgelegt hat und das Kopieren wurde mir untersagt. Herr [18] wird aber weiter als Ansprechperson in der internen Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 (21) aufgeführt. Damit hat Herr [18] weiter die Strippen in der Hand und bestimmt wie es weiter gehen soll.
Herr [18] wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht.
Herr [18] ist mein Aktenbearbeiter & Prozessbevollmächtigter der Beklagten BGHW Bremen. Herr [18] ist Verw.-Amtsrat und hat einen Amtseid abgelegt. Gemäß dem Gesetzgeber (§ 153 StGB) wird Herr [18] mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bedroht.
Dazu ist zu sagen:
Herr [18] hat in den mündlichen Verhandlungen vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 18.12.2008 meine Manipulationsvorhaltungen an die Adresse der Beklagten als völlig ungerechtfertigt zurückgewiesen. Diesen Tatbestand hat Herr [18] in den zwei Berichten über die Vertretung vor dem LSG Bremen vom 05.01.2009 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache selbst dokumentiert.
09.06.2009
Herr [18] ist m. M. das Mitglied einer "kriminellen Vereinigung"
Herr [18] war von mir bei meiner letzten Akteneinsicht am 08.06.2009 (45) in der Behörde als "Betrüger" erkannt und benannt worden. Diese Anschuldigung halte ich aufrecht und habe erkannt, Herr [18] ist eine Person, die etwas unrechtes für die Geschäftsführung der BGHW Bremen durchboxt. Dazu im Einklang habe ich Herrn [18] ein Gesicht und Boxhandschuhe verpasst. Mit Schriftstück vom 09.06.2009 hat Herr [18] nachvollziehbar dokumentiert: Dass mir bei der Akteneinsicht alles vorgelegt wurde und war bei meiner Akteneinsicht auch Anwesend. Diese Entscheidung hatte Herr [18] selbst getroffen, weil er ein persönliches Strafverfahren erwartet hat und wollte sich damit ein besseres Gewissen machen.
09.06.2009
Akteneinsicht im Beisein eines Aktenbearbeiters gab es nicht.
Dafür hat der Geschäftsführer der BGHW Bremen von Anfang an gesorgt. Mit dem Vermerk vom 10.11.2009 (32) ist mein Antrag auf Akteneinsicht dokumentiert. Damit ich in der Behörde nicht mehr zur Akteneinsicht erscheine habe ich am 18.01.2010 rechtswidriges Hausverbot erhalten. Und die umfangreichen Akten wurden mir in Kopie kostenlos übersandt.
22.06.2009
Die Akten erhalte ich kostenlos
Verbrecherjagt in der Behörde: Akteneinsicht ist das A und O.
Die Akteneinsicht konnte die BGHW nicht mit Hausverboten und Gefängnisstrafen verhindern. So konnte ich einen Sozial.-Justiz.- und Wirtschaftsskandal aufdecken. Die Täter sind Amtsträger in der obersten Etage der gesetzlichen Unfallversicherung und sind international am Wirken. Mehr lesen
13.07.2009
Zur Selbstanzeige war mein Sachbearbeiter nicht bereit.
Und hätte sich damit ein besseres Gewissen machen können.
Mit Schreiben vom 13.07.2009 hatte ich Herrn [18] die Möglichkeit einer "Selbstanzeige" eingeräumt. Davon hat Herr [18 ] keinen gebrauch gemacht. Jedoch in meiner Beschwerdeangelegenheit (E 207/09) gegen Herrn [18], hat die BGHW-Bremen eine interne Stellungnahme vom 05.10.2009 (21) der BGHW-Hauptverwaltung vorgelegt und hat Herrn [18] als Ansprechperson eingesetzt. Natürlich hat Herr [18] als Ansprechperson seine rechtswidrigen Handlungen vertuscht, die sein Gewissen belasten. Dabei wurde ich als "gefährliche Person" dargestellt, der ein schriftliches Hausverbot zu erteilen ist.
Es folgen die zwei Berichte (05.01.2009) über die Vertretung:
21.07.2009 (28 + 29)
Bearbeitungszuständigkeit wurde aufgehoben
Danach hat der Geschäftsführung Herrn [18] von meinen Fällen abgezogen. So ist es mit dem Aktenvermerk vom 21.07.2009 (28 + 29) in der Handakte nachvollziehbar dokumentiert. In der Verfügung hat die Geschäftsführung vorgetragen:
"Da Herr [18] wiederholt von Herrn Neumann u.a. persönlich angegangen wurde und er deswegen auch zu Recht gebeten hat von der weiteren Bearbeitung der Fälle befreit zu werden, wird aus Fürsorgegesichtspunkten die weitere Bearbeitung der Fälle nicht mehr von Herrn [18] durchgeführt."
06.08.2009
Es folgte der Schriftsatz an das BSG Kassel,
wegen Unfallrente betr. Stromunfall vom 20.03.2001.
In dem Schriftsatz vom 06.08.2009 hat mein Anwalt Dr. jur. [7-6] dem BSG auf der Seite 6 wörtlich vorgetragen:
"Dass es nach höchstrichterlicher Absicherung geradezu schreit."
07.08.2009
Es folgte der Schriftsatz an das BSG Kassel, wegen Unfallrentenerhöhung betr. Verkehrsunfall vom 19.06.1968.
In dem Schriftsatz vom 07.08.2009 ist auf der Seite 9 anwaltlich versichert und wörtlich dokumentiert:
"Dass es zu einem Eklat zwischen dem Vorsitzenden und dem Kläger kam, an dessen Ende der Vorsitzende erklärte, es gäbe nicht nur den Tatbestand der Unterdrückung von Unterlagen, sondern auch - zum Kläger gerichtet - den Tatbestand der bewussten falschen Anschuldigung."
26.08.2009:
Ich habe mit meinem Anwalt und Schreiben aus dem Sozialgericht (SG) Bremen v. 26.08.2009 u. 07.09.2009 Prozessdelikt in der Stromunfallsache aufdeckt. Nun war das SG Bremen und die Beklagte wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ich habe weitergemacht, darüber hat auch die Presse berichtet. Es folgte mein Schreiben vom 15.09.2009, damit hat die Direktion der BGHW Mannheim, meine Beschwerdeangelegenheit (E 207/09) ausgelöst.
Die Antwortschreiben aus dem SG Bremen v. 01.09.2009 u. 07.09.2009 haben aufgedeckt, das SG Bremen und die Beklagte (BGHW) Bremen sind wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir viel Glück beim Weitermachen und war schon Bemerkenswert.
26.08.2009
Mein Anwalt Dr. jur. [7-6] deckt mit mir Prozessdelikt auf.
So ist es mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 26.08.2009 und 07.09.2009 nachvollziehbar dokumentiert. Nun war das SG Bremen, die BGHW und die BG ETEM wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
31.08.2009
Meine Anschuldigungen sind berechtigt.
Mit dem Vermerk vom 09.06.2009 (11) und 31.08.2009 (31) hat die BGHW Bremen den Irrtum erregt, meine Vorhaltungen wären unberechtigt.
Dem folgte die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 (19), damit ist dokumentiert: Die Geschäftsführung hat den Mitarbeitern "Redeverbot" erteilt, auch Herrn [18] der schon seit dem 21.07.2009 (28) + (29) von meinen Fällen abgezogen war. Ferner habe ich "Hausverbote" erhalten. Meine Hausverbote waren natürlich rechtswidrig und wurden mit Urteil vom 19.06.2014 letztmalig aufgehoben. Aber das "Redeverbot" der Mitarbeiter ist weiter am wirken. Und Akteneinsicht in der Behörde erhalte ich nicht.
01.09.2009:
Prozessdelikt aufgedeckt:
Mit dem Schreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 und 07.09.2009 konnte ich mit meinem Anwalt Prozessdelikt aufdecken. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
Meine Strafanzeigen waren bei der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen schon am 25.08.2009 u. 26.08.2009 mit 44 Pflichtverletzungen eingegangen.
01.09.2009:
Mein Anwalt Dr. jur. [7-6] deckt Prozessdelikt auf
und ist mit dem Antwortschreiben aus dem Sozialgericht (SG) Bremen vom 01.09.2009 (Bl.714) in der Sache S 18 U 94/04 dokumentiert. Dem folgte ein weiteres Antwortschreiben vom 07.09.2009 (Bl.700 ff) und zementiert Prozessdelikt. Nun war das SG Bremen, die BGHW und BG ETEM wegen Prozessbetrug angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Und wollte nicht, dass sein Name auf meiner Webseite erscheint.
01.09.2009
Danach konnte ich mit meinem Anwalt und Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 und 07.09.2009 Prozessdelikt aufdecken, nun war das Gericht, die Beklagte und Herr Dr. Ing. [10-2] der Leiter im Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle in Köln (BG ETEM) wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben, wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Natürlich habe ich weitergemacht und habe bei der BGHW mit Schreiben vom 15.08.2009 die Beschwerdeangelegenheit (E 207/09) eingeleitet. Sogleich habe ich ein Ermittlungsverfahren (17.11.2009) bei der Staatsanwaltschaft Bremen angestrengt, denn die fehlerhaften Schriftstücke müssen aufgedeckt und aus der Akte entfernt werden. Dazu ist zu sagen: Die BGHW hat die Akte schon mehrmals überprüft u. konnte oder wollte keine fehlerhaften Schriftstücke aufdecken.
Dazu im Einklang hat der Geschäftsführer der BGHW Bremen Herr [20-2] mit Schreiben vom 25.04.2008 (2) wörtlich erklärt.
"Auch hinsichtlich der Bearbeitungszuständigkeit Ihrer Unfallangelegenheiten durch Herrn [18] ergibt sich für mich kein Handlungsbedarf. In jedem Fall ist sichergestellt, dass Ihre Unfallangelegenheiten kompetent bearbeitet werden."
01.09.2009
Prozessbetrug, ist eine schwere Anschuldigung,
konnte mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 und 07.09.2009 nachvollziehbar dokumentiert werden und wurde mit viel krimineller Energie eingefädelt (Az.: S 18 U 94/04).
Mein Anwalt wollte mit der Sache nichts mehr zu tun haben,
wünschte mir beim Weitermachen viel Glück und ich habe ohne Anwalt Weitergemacht. Es kam zu Teilerfolgen und mit dem Schreiben vom 10.03.2020 ist bestätigt, die Gerichtsakte ist nicht auffindbar. Mehr lesen.
01.09.2009
Und auch in der Stromunfallsache konnte mein Anwalt und ich mit dem Schreiben aus dem Sozialgericht (SG) Bremen vom 01.09.2009 und 07.09.2009 stichhaltig Manipulation und Prozessdelikt dokumentieren und damit war die Beklagte und Richter Herr [11-15] am SG Bremen wegen Manipulation angreifbar.
01.09.2009
Mein Fall ist kein Einzelfall & bekam eine neue Qualität. Mehr lesen
Mein Anwalt und ich haben Prozessdelikt aufgedeckt. Ich konnte nicht verstehen, warum mein Anwalt nicht mehr weitermachen wollte und mir Glück wünschte. Prozessbetrug war doch eindeutig mit dem Schreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 (Bl.714) und 07.09.2009 (Bl.700) dokumentiert und die vermeintlichen Täter waren personifiziert und sind international am Wirken. Dazu kam noch das Schreiben von dem Geschf. der jetzigen BG ETEM Herrn [16-4] vom 07.05.2009 (Bl.771/3). Welches in Verbindung mit Schreiben von Dr. Ing. [10-2] vom 18.11.2004 (Bl.266) das Vertuschen von Prozessdelikt dokumentiert. Jetzt wurde die Sache International, denn Dr. Ing. [10-2] ist Präsident der Internationalen Berufsgenossenschaft ISSA und sein Vizepräsident ist Dr. [19-17] Vorsitzende der BGHW und tauchen in Vietnam und in meinem Fall auf.
07.09.2009
Raffiniert eingefädelte Betrugsmaschen aufgedeckt
Auf der Grundlage meiner Verletztenakten u. Gerichtsakten konnte mit meinem Anwalt Dr. jur. [7-6] eine viel Zahl raffiniert eingefädelter Betrugsmaschen aufgedeckt werden. Wie die Schreiben aus dem Sozialgericht (SG) Bremen vom 01.09.2009 u. 07.09.2009 nachvollziehbar bestätigen. So hat sich meine zuständige BGHW in Bremen mit Falschurteilen finanzielle Vorteile verschafft. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. M.M. hat mein Anwalt eine Bedrohungslage erkannt und will sich nicht mehr zu dem Fall äußern. Darüber hat die Zeitung (18.10.2010) berichtet.
15.09.2009
Mit zwei Strafanzeigen am 27.08.2009 und 28.08.2009 sowie mit meiner Beschwerdeangelegenheit (Az.: E 207/09) vom 15.09.2009 habe ich weitergemacht.
05.10.2009
Gewollt oder ungewollt,
habe ich die interne Stellungnahme der BGHW Bremen, gerichtet an die Direktion Mannheim, vom 05.10.2009 (3 Seiten) aus meiner Beschwerdesache (E 207/09) erhalten, die ich aktenkundig niemals erhalten sollte und fühle mich in Bremen nicht mehr sicher.
"Wer amtliche Akten manipuliert ist für den öffentlichen Dienst nicht
länger tragbar". Täter sind auf manipulierten Akten als Ansprechpersonen personifiziert. Mehr lesen
In meinem Fall ist Aktenbearbeiter der Verw.-Amtsrat Herr [18] und ist sogleich Prozessbevollmächtigter der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) in Bremen (vormals GroLa BG). Herr [18] ist Profi im Manipulieren und hat meine Behördenakte bei der BGHW Bremen mit unglaublicher Raffinesse manipuliert und ist m. M. ein Betrüger und hat vor dem Sozialgericht (SG) Bremen und Landessozialgericht (LSG) Bremen gelogen. Gegen das Verhalten der Verwaltung und Herrn [18] habe ich am 15.09.2009 ein Beschwerdeverfahren angestrengt (E 207/09).
Dazu hat die BGHW Bremen die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 angefertigt und die Ansprechperson ist sogleich der Aktenbearbeiter Herr [18]. Die interne Stellungnahme (05.10.2009) und folgenden Schriftstücke dokumentieren, sie wollen sich nicht Rechtfertigen und wie weiter gegen meine Person vorzugehen ist und auch vorgegangen sind. Dem folgen 5 Schriftstücke und dokumentieren, den Verteidigungsplan. Mehr lesen
15.09.2009
Es kam zu meinem Beschwerdeverfahren -E 207/09-.
Mit Schreiben v. 15.09.2009 habe ich meine Beschwerdesache E 207/09 in der BGHW Direktion Mannheim ausgelöst. Dem folgte die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 und als Ansprechperson war Herr [18] genannt. Der im Prozess als Lügner erkannt und keine Aufklärung betrieben hat, sondern dokumentiert wie die weitere Aufklärung mit viel krimineller Energie zu verhindern ist.
15.09.2009
Falschurteile waren der Anlass für mein Beschwerdeverfahren
und ist mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 bei der BGHW-Mannheim eingegangen (E 207/09). Und die BGHW Bremen hat mit Schreiben der Direktion vom 18.09.2009 (Bl.599) den wörtlichen Auftrag erhalten:
"Bitte nehmen Sie detailliert zu dem Vorbringen des Herrn Neumann Stellung und legen Sie uns die Unfallakten vor."
Mit der folgenden Stellungnahme vom 05.10.2009 ist dokumentiert, eine detaillierte Stellungnahme zu meinem Vorbringen wird es aus der BGHW Bremen nicht geben. Es ist der Ansatzpunkt, die Ansprechperson Herr [18] hat etwas zu verbergen. Dazu im Einklang hat die Geschäftsführung am 17.11.2009 eine Grenze der Aufklärung gezogen und am 28.11.2009 wurde der Direktion gemeldet:
"Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt.
Jeder Kontakt mit ihm u. E. beendet werden."
29.09.2009
Es kam zu meinem 1. Beschwerdeverfahren (E 207/09),
mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 und hat eine "kriminelle Vereinigung" aufgedeckt.
"Kriminelle Vereinigung" ist bis dato zweifelsfrei am Wirken.
Darüber besteht kein Zweifel, dazu im Einklang musste Herr [18], die gegen seine Person gerichtete Beschwerde ohne Behördenakt und aus dem Gedächtnis chronologisch abarbeiten. So ist es mit der Zusammenfassung der Unfallsache vom 29.09.2009 und der Unterschrift des Herrn [18] auf Bl. 1237-2 vom 30.09.2009 zum Tatbestand geworden und hier ist viel kriminelle Energie im Spiel.
Herr [18] ist offenbar Strippenzieher einer "kriminellen Vereinigung"
Herr [18] hat die Vorschläge gemacht, wie im Streit um Unfallrente gesetzeswidrig vorzugehen ist und ist mit der internen Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 zementiert. So konnte sich die BGHW eine Entschädigung u. a. in meinem li. Knie und Arztfehler ersparen. So ist es mit dem Schriftstück v. 03.11.2004 und 22.12.2004 erkannt. Als Aktenbearbeiter hat Herr [18] dafür gesorgt, dass die Beteiligten den Überblick verlieren.
Interne Stellungnahme vom 05.10.2009 (21) - Ansprechperson [18]
05.10.2009
Die BGHW ist eine Behörde und geht nach "Stasi-Manier" vor.
Die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 ist ein wichtiges Geheimdokument aus meiner Beschwerdesache (E 207/09) und löst bei mir psychosomatische Belastungsstörungen aus. Mehr lesen
Kampf gegen "kriminelle Vereinigung" in der Sozialversicherung
Kriminalhauptkommissar Herr [13-5] Polizei Bremen, hat im Jahre 2011 die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 (21) gesichtet, hier wurde als Ansprechperson Herr [18] benannt. Es wurde sofort erkannt, ich könnte der 2. Gustl Mollath werden, mein Fall könnte einer der größten Justizskandale in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik werden und kam zu dem Ergebnis, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die niemals zurückrudern wird, die nach "Stasi-Manier" vorgeht und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Ich soll auf meine Gesundheit aufpassen, die STA Bremen wird keine Ermittlungen einleiten. Die Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Ein weiterer Kripobeamter wünschte auf der Messe in Bremen eine Kopie und wollte damit seinen Kollegen, das Unglaubliche glaubhaft machen.
In der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 (E 207/09), gerichtet an die Direktion Mannheim hat die Geschäftsführung der BGHW Bremen mich als gefährliche Person dargestellt. Sie haben auf drei Seiten ihren "Plan" dokumentiert, wie gegen meine Person vorzugehen ist. Und würden sich im "Kampf um Unfallrente" gerne vollständig zurückziehen. Das man sich nun völlig zurückzieht ist nicht zu raten, da man sich dann der Gefahr einer Untätigkeitsklage aussetzt. Und es wäre sinnvoll, das weitere Vorgehen telefonisch abzusprechen.
Es ist unglaublich, die Behörde geht nach Stasi-Manier vor,
ich fühle mich in Bremen nicht mehr sicher. Dazu im Einklang liegt das Schreiben (26.05.2015) der STA Bremen vor. Und die vermeintlichen Täter sind personifiziert.
16.11.2009
Das SG Bremen und die Beklagte (BGHW) sind in Prozessdelikt verwickelt. Und soll nicht an die Öffentlichkeit kommen. Bremer-Fernsehen ist eine Behörde und der Ansatzpunkt warum die Sache nicht ausgestrahlt wird (16.11.2009). Mein Fall wurde als "Hochwichtig" eingestuft und dafür muss es eine Erklärung geben. Denn die Öffentlichkeit muss vor dem Auftritt mit einer Waffe gewarnt werden. Dazu im Einklang behauptet der Sender: Wir melden was "buten un binnen" passiert. Eine nachvollziehbare Erklärung der Ablehnung habe ich seit dem 16.11.2009 nicht von Radio-Bremen erhalten.
17.11.2009
Die Öffentlichkeit soll endlich erfahren!
Die "kriminelle Vereinigung" der BGHW Bremen kennt meine Behördenakte und die Fehler. Und hat der Direktion Mannheim schon mit der E-Mail vom 17. u. 28.11.2009 in meiner Beschwerdeangelegenheit (E 207/09) vorgetragen was geschehen könnte und wie man sich wie folgt vor dem Aufdecken krimineller Handlungen schützen wird:
"Wir werden Herrn Neumann mal seine Grenzen aufzeigen. Ich sehe es nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollen."
"Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt! Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden."
Die BGHW ist nicht dem Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X) gefolgt und hat mir mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 das 1. Hausverbot erteilt und die Mitarbeiter der BGHW haben "Redeverbot" erhalten. Das Hausverbot wurde am 28.02.2013 mit Gerichtsbescheid aus dem SG Bremen aufgehoben aber das "Redeverbot" ist noch am Wirken.
Die BGHW und "kriminelle Vereinigung" hat richtig eingeschätzt,
demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen. Bei dem Fernsehauftritt möchte ich natürlich anwesend sein.
Mit dem "Schwert der Gerechtigkeit" wird mein Auftritt erfolgen,
es ist kein blutiges Schwert. Aber das Bremer-Fernsehen verhindert meinen Auftritt, mit dem Hinweis:
"Wenn die Bremer Straßenbahn die Haltestelle verlegt, dass bringen wir aber nicht Ihren Fall."
Filmemacherin hat den Bremer-Film vorgelegt "Dem Sterben zum Trotz" und würde gerne meinen Fall bearbeiten. Aber ohne Auftrag kann nicht produziert werden. Es ist der Ansatzpunkt, das Handeln der Berufsgenossenschaft (Behörde) soll nicht durch das Bremer-Fernsehen bekannt werden. Mehr lesen
BGHW hat die Grenze überschritten und konnte nicht mehr aufhören.
Dazu im Einklang liegt die Behördenakte vor.
17.11.2009
Generalstaatsanwalt sichtet in 44 Punkten Pflichtverletzungen
Das entfernen nachteiliger Schriftstücke ist die Aufgabe der aktenführenden Behörde. So hat es am 17.11.2009 die Generalstaatsanwaltschaft Bremen mit Bescheid dokumentiert. Jedoch im Schreiben vom 26.07.2010 will die BGHW keine Pflichtverletzungen erkennen. Mehr lesen
Aktenführende BGHW verweigert Berichtigung der Behördenakte.
Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat mit Bescheid vom 17.11.2009 festgesetzt, es ist allein die Aufgabe der aktenführenden Behörde, die Berichtigung in meiner Behördenakte vorzunehmen. Beklagte BGHW will aber von Anfang an keine Berichtigung der Akte vornehmen, setzt dazu alle Hebel in Bewegung und ist der Ansatzpunkt, hier soll etwas strafbares vertuscht werden.
17.11.2009
Geschäftsführung der BGHW Bremen will nicht kriminalisiert werden.
Und mit der E-Mail vom 17.11.2009 (E 207/09) wird in der Akte das Ziel dokumentiert:
"Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv. [...] Der Rest des Schreibens ist sicherlich dazu geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzeigen, Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten."
18.11.2009
BGHW verweigert die Übersendung der internen Stellungnahme
vom 05.10.2009. So ist es mit der Gesprächsnotiz der BGHW Bremen am 18.11.2009 dokumentiert.
18.11.2009
Ich soll doch endlich mein Rentendasein genießen.
In der umfangreichen Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 (Bl.1697/8) hat der Unterzeichner u.a. dokumentiert, das Schreiben der BGHW Bremen vom 05.10.2009 über den internen Vorgang werde ich nicht erhalten. Und die Aktenlage sei eindeutig und nicht anfechtbar und somit auch nicht angreifbar. Sämtliche Verfahren liefen rechtmäßig ab. Er müsse doch auch an seine Ehefrau denken, die er ebenfalls - ebenso wie sich selbst - stark psychisch und körperlich stark belasten würde. Ich konnte nicht verstehen warum die Aktenlage eindeutig sein soll und ich mein Rentendasein ohne Unfallrente genießen soll.
Erst durch meine Schreiben vom 02.05.2011 (Bl.1006) und 15.06.2011(Bl.1024) habe ich aus der BGHW Mannheim mit Schreiben 27.05.2011 (Bl.1019/20) als Anlage in Kopie die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 zu meiner Beschwerdeangelegenheit (E 207/09) erhalten u. deckte auf:
Kampf gegen "kriminelle Vereinigung" in der Sozialversicherung.
Kriminalhauptkommissar Herr [13-5] Polizei Bremen, und ich, konnten nach 2 Jahren das Geheimdokument mit der internen Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 (21) sichten und Ansprechperson war Herr [18]. Der Kommissar hat mir erklärt, ich könnte der 2. Gustl Mollath werden, mein Fall könnte einer der größten Justizskandale in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik werden und kam zu dem Ergebnis, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die niemals zurückrudern wird, die nach "Stasi-Manier" vorgeht und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Ich soll auf meine Gesundheit aufpassen, die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen wird keine Ermittlungen einleiten. Die Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Ein weiterer Kripobeamter wünschte auf der Messe in Bremen eine Kopie und wollte damit seinen Kollegen, das Unglaubliche glaubhaft machen.
Gegen das Sozialgericht & Beklagte anzutreten, ist gefährlich.
Damit war geklärt, warum mein Anwalt Dr. jur. nicht weiter machen wollte.
Wichtigkeit: Hoch
BGHW Direktion Mannheim hat am 14.04.2010 von der DGUV die wörtliche Warnung erhalten:
"In diesem Fall droht zumindest eine Beschwerde übers BVA. Herr Neumann hat jedoch auch angekündigt, die Sache öffentlich machen zu wollen."
Die BGHW hat die Warnung verstanden und wünschte am 01.09.2010 die Mediation. Aber das Sozialgericht Bremen hat keine Mediation zugelassen und hat mit merkwürdigen "Gerichtswahrheiten" in gleich acht Fällen meine Klagen abgewiesen. Darüber hat die Presse am 18.10.2010 berichtet, mit der Schlagzeile: Gerechtigkeit als Herzenssache.
28.11.2009
BGHW will jeden Kontakt mit mir einstellen (Hausverbot & Redeverbot)
Dem folgte die E-Mail der BGHW vom 28.11.2009 und auch damit hat die Geschäftsführung in der Akte ihren Mitarbeitern, den Gutachtern und Gerichten das Ziel bekannt gemacht:
"Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden.
Damit ist erkannt, die Geschäftsführung der BGHW wünscht keine Aufklärung und will sich nicht in der Zeitung und im Fernsehen rechtfertigen. Und zu unrecht bin ich als eine Person dargestellt worden, die mit einer Waffe in der Behörde erscheinen könnte (Amokläufer) und jeder Kontakt soll mit mir beendet werden.
28.11.2009:
Das Schwert der Gerechtigkeit ist meine Waffe
In der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 (E 207/09) hat die Geschäftsführung der BGHW Bremen mich als eine gefährliche Person dargestellt. Und haben auf drei Seiten ihren "Kriegsplan" dokumentiert, wie gegen meine Person vorzugehen ist. Dem folgte sogleich die E-Mail vom 17.11.2009 und 28.11.2009 (E 207/09), damit hat die Geschäftsführung in der Akte ihren Mitarbeitern, den Gutachtern und Gerichten das Ziel bekannt gemacht:
Wir wollen nicht kriminalisiert werden und haben eine Grenze der Aufklärung gezogen. Ferner hat Herr Neumann ein Ermittlungsverfahren gegen unsere Mitarbeiter angestrengt. Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe aufritt! Jeder Kontakt mit ihm muss u. E. beendet werden.
Bei dem Öffnen der Akte wird natürlich jeder Bearbeiter sofort erkennen, die Geschäftsführung der BGHW wünscht keine Aufklärung. Und die Aufklärung soll mit Bumerangsätzen verhindert werden. Siehe Vermerk vom 29.04.2016 aus dem "Bedrohungsmanagementteam" der BGHW.
28.12.2009
30.12.2009
Herr Neumann nervt.
So hat es die Geschäftsführung der BGHW Bremen - Herr [18-3] - in der E-Mail vom 28.12.2009 und 30.12.2009 nachvollziehbar dokumentiert und das Ganze sollte mit einem rechtswidrigen Hausverbot beendet werden.
30.12.2009
"Meldung von der Spitze Feind erscheint mit Mütze"
Es ist Herr Dr. [8-1] ein Mitglied der BGHW aus der obersten Etage und taucht als Ehrenmitglied im WEISSER RING unter. Mehr lesen
Geschäftsführer der BGHW Bremen schützt sich durch Hausverbote vor dem Aufdecken strafbarer Pflichtverletzungen. Mehr lesen.
18.01.2010 (19)
Ich habe Hausverbot u. Mitarbeitern wurde "Redeverbot" erteilt.
Wie die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 bestätigt.
Geschäftsführer Herr [20-2] hat seinen Mitarbeitern mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt. Und hat seine Verwaltungsentscheidung zur Geheimhaltung in die Liste vom 13.08.2019 unter Nr.: (19) eingetragen.
Mein Hausverbot wurde mit dem Gerichtsbescheid vom 28.02.2013 aus dem SG Bremen (Az.: S 29 U 99/12) aufgehoben, aber das "Redeverbot" ist weiter am Wirken.
18.01.2010
Wie bei der "Stasi": Hausverbot und "Redeverbot"
Dazu im Einklang folgte mit Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 (19) mein 1. Hausverbot und den Mitarbeitern der BGHW wurde "Redeverbot" erteilt. Mehr lesen
18.01.2010
Vor diesem Hintergrund habe ich mit Verwaltungsentscheidung der BGHW Bremen am 18.01.2010 mein 1. Hausverbot erhalten und den Mitarbeitern der BGHW wurde "Redeverbot" erteilt.
18.01.2010:
Ich habe Hausverbot u. Mitarbeitern wurde "Redeverbot" erteilt.
Wie die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 bestätigt.
Geschäftsführer Herr [20-2] hat seinen Mitarbeitern "Redeverbot" erteilt und ich habe "Hausverbot erhalten. Die Entscheidung wurde zur Geheimhaltung in die Liste vom 13.08.2019 unter Nr.: (19) eingetragen.
Mein Hausverbot wurde mit dem Gerichtsbescheid vom 28.02.2013 aus dem SG Bremen (Az.: S 29 U 99/12) aufgehoben, aber das "Redeverbot" ist weiter und bis dato am Wirken.
18.01.2010
BGHW hat die Grenze überschritten & konnte nicht mehr zurückrudern.
Jetzt sollte mein Hausverbot und das "Redeverbot" der Aktenbearbeiter meine Aufklärung verzögern. Dazu hat die Geschf. Herr [20-2] der BGHW Bremen am 18.01.2010 die rechtswidrige Verwaltungsentscheidung erlassen und hat nicht gewirkt.
18.01.2010
Die Geschäftsführung meiner zuständigen BGHW Bremen ist aktenkundig in Prozessdelikt verwickelt und will sich nicht rechtfertigen. Dazu im Einklang haben die Mitarbeiter seit dem 18.01.2010 "Redeverbot" und schädigt das Ansehen der deutschen Sozialversicherung in der ganzen Welt. Pflichtverletzungen werden Geheimgehalten.
Ich erwarte von den Beteiligten "klare belastbare Antworten,
keine Ausflüchte und keine Ausreden."
26.07.2010
Dass die für mich nachteiligen Schriftstücke von der aktenführenden BGHW Bremen aus meiner Akte zu entfernen hat, ist mit Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 festgestellt. Jedoch in meiner Beschwerdeangelegenheit erregt die BGHW mit Schreiben vom 26.07.2010 (E 207/09) den wörtlichen Irrtum:
"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat."
26.07.2010
Die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen habe ich eingeschaltet.
Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen meldet sich mit Bescheid vom 17.11.2009 und dem Hinweis, für das Entfernen meiner nachteiligen Schriftstücke ist die aktenführende BGHW Bremen zuständig. Aber die BGHW Bremen entfernt keine nachteiligen Schriftstücke. In meiner Beschwerdeangelegenheit (E 207/09) hat die BGHW im Schreiben vom 26.07.2010 wörtlich erklärt:
"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat."
Dieses Schreiben vom 26.07.2010 hat die BGHW zur Geheimhaltung in die Liste vom 13.08.2019 mit der Nr.: (4) aufgenommen.
01.09.2010
BGHW hat erkannt, so kann es nicht weitergehen
und wünschte am 01.09.2010 die Mediation (Schlichtung) als Lösung strafbarer Probleme. Jedoch das SG Bremen wollte keine Mediation und versuchte am 15.10.2010 mit 8 Falschurteilen die strafbaren Probleme zu beseitigen.
12.10.2010
Mitarbeiter der BGHW wissen nicht wie es weitergehen soll
Das SG Bremen macht eine Mediation o.ä. nicht möglich, wie die Gesprächsnotiz der Beklagten (BGHW) vom 01.09.2010 dokumentiert. Mein Fall ist kein Einzelfall wie die E-Mail der BGHW vom 13.04.2011 von Herrn [19-1] dokumentiert. Und der Bearbeiter meiner Akte [11-4] hat schon in der E-Mail am 12.10.2010 wörtlich dokumentiert:
"Ich bin mir im Moment im unklaren, wie wir die Bearbeitung dieses außergewöhnlichen Falles weiter betreiben sollen.
15.10.2010
Mit Falschurteilen sollte die Sache erledigt werden.
Auch die Presse berichtet über die merkwürdige Gerichtswahrheiten
18.10.2010:
Mein Anwalt will sich nicht äußern!
Dass sich mein Anwalt zu meinem Fall nicht mehr geäußert hat, war unter der Schlagzeile; "Gerechtigkeit als Herzenssache" für die Zeitung am 18.10.2010 schon ungewöhnlich. Warum hat mein damaliger Anwalt keinen Strafantrag gestellt? Mein damaliger Anwalt Dr. jur. [7-6] wird die Frage nicht beantworten. Dazu im Einklang hat die Zeitung am 18.10.2010 wörtlich berichtet:
"Heute will er sich nicht mehr zu dem Fall äußern."
04.11.2010
Ich fordere mein Recht,
dazu muss ich Beweismittel aus dem SG Bremen anfordern. Mit dem Antwortschreiben vom 04.11.2010 (Az.: S 18 U 94/04) hat mir die Direktorin am SG Bremen Frau [8-19] wörtlich vorgetragen:
"Das Verfahren ist sowohl durch Urteil des Sozialgerichts und des Landessozialgerichts abgeschlossen. Von weiteren Anforderungen sollte daher Abstand genommen werden."
29.12.2010
Ich soll Abstand nehmen von weiteren Ersuchen.
So hat es die Direktorin Frau [8-19] im Schreiben aus dem SG Bremen vom 29.12.2010 dokumentiert. Ich habe weitergemacht und wünschte, von der Direktorin [8-19], dass das unrichtige Gerichtsgutachten vom 03.05.2005 aus meiner Gerichtsakte entfernt wird. Dieses ist verweigert worden und Prof. Dr. [19-14] hat den Posten als Direktor am SG Bremen übernommen, war als Richter in meinem Fall verwickelt und hat unglaubwürdig der Datenschutzbeauftragten gemeldet, dass die Gerichtsakte in meiner Stromunfallsache nicht mehr auffindbar sein soll. Wie das Schreiben der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 10.03.2020 dokumentiert. Das merkwürdige Verschwinden ist nicht der STA Bremen gemeldet worden.
29.12.2010:
Aktenkundig kannte die Direktorin am Sozialgericht (SG) Bremen meinen Fall, wollte aber keine weitere Aufklärung vornehmen, wie das Schreiben vom 29.12.2010 aus dem SG Bremen bestätigt. Es ist der Ansatzpunkt, Akten sollen geheim bleiben, womit ich mein Recht einfordern kann. Es ist aber wichtig seine Rechte einzufordern, dieses hat die Direktorin am SG Bremen der Öffentlichkeit am 29.02.2016 bekannt gemacht.
2011
An dieser Stelle muss deutlich werden:
Kriminalhauptkommissar Herr [13-5] Polizei Bremen, hat im Jahre 2011 die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 (21) gesichtet und hat sofort erkannt, ich könnte der 2. Gustl Mollath werden, mein Fall könnte einer der größten Justizskandale in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik werden und kam u. a. zu dem Ergebnis, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die niemals zurückrudern wird, die nach "Stasi-Manier" vorgeht und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Ich soll auf meine Gesundheit aufpassen. Und die STA Bremen wird keine Ermittlungen einleiten. Mehr lesen
Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
06.01.2011:
Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
habe ich mit Schreiben vom 06.01.2011 die Merkwürdigkeiten in meiner Angelegenheit angezeigt. Mit Antwortschreiben vom 17.01.2011 habe ich die Mitteilung erhalten, leider kann meine geschilderte Angelegenheit von Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unmittelbar nicht tätig werden. Insoweit ist mein Schreiben an das Bundesversicherungsamt (BVA) weitergeleitet worden. Der BGHW wurde die Gelegenheit gegeben, sich zu meinem Anliegen zu äußern. Das BMAS wünscht über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet zu werden. Dazu im Einklang liegt das Schreiben aus dem BVA vom 07.02.2011 vor (Az.: III 2 - 0550/11) und hat bei der BGHW das Az.: E 29/11 erhalten.
Mit Schreiben v. 09.02.2011 habe ich als Anlage in Kopie mein Schriftstück vom 30.01.2011 (8 S.) als weitere Eingabe beigefügt und dokumentiert, wem was anzulasten ist. Dieses Schreiben hat das BVA an die BGHW und BG ETEM weitergeleitet. Und mit meinem Schreiben vom 09.03.2011 habe ich eine weitere Eingabe mit meinem Schriftstück vom 03.03.2011 (20 S.) vorgelegt und dokumentiert, wem was anzulasten ist.
Ich erwarte von den Beteiligten "klare belastbare Antworten,
keine Ausflüchte und keine Ausreden."
30.01.2011
Wem was anzulasten ist, habe ich für die BGHW dokumentiert.
Dazu liegen meine Schreiben vom 30.01.2011 und 03.03.2011 aktenkundig vor. Jedoch eine gewünschte Verwaltungsentscheidung darüber habe ich nicht von der BGHW erhalten.
13.02.2011
Rentengutachter deckt manipuliertes 2. Rentengutachten auf.
Mit dem Arztbrief vom 13.02.2011 ist dokumentiert. Die BGHW (vormals GroLa BG) hat das 2. Rentengutachten vom 05.09.2003 durch das Zurückhalten von Beweismittel manipuliert. Mehr lesen
Die gebotene Sorgfalt war also nicht gegeben und verhindert meine mögliche Entschädigung.
Damit war sogleich aufgedeckt, warum es in dem Gutachten vom 15.06.2005 zur Erklärungsnot kam. Das Gericht hat nicht mir, sondern Herrn [18] geglaubt, der gelogen hat.
Hausverbot & Redeverbot kann meine Aufklärung nicht verhindern
02.03.2011
Kriminelle Vereinigung" nimmt Rache, Staatsanwalt schaut zu:
Ich decke auf "wem was anzulasten ist" und dokumentiere: Mitarbeiter der BGHW haben mich in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Sie haben das Landessozialgericht (LSG) Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt und das Gericht soll mir "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigen. Sie haben mich als Amokläufer dargestellt und "Hausverbote" erteilt. Meinem Aktenbearbeiter und Prozessbevollmächtigten Herrn [18] hat die BGHW "Redeverbot" erteilt und hat zu einer noch nie beobachteten Klagehäufung geführt. Die Verhandlungen vor dem LSG Bremen werden mit Justizbeamten begleitet, wie in einem Strafprozess.
Geschäftsführung der BGHW hat mit Schreiben vom 02.03.2011 vorgetragen: Es ist zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden einen Mitarbeiter zu finden, die sich mit den Angelegenheiten des Herrn Neumann auseinandersetzt, denn Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger" bezeichnet und ihnen unterstellt Sachverhalte falsch darzustellen. Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw.. Er hat sogar ein Strafverfahren gegen Herrn [18] angestrengt. Die Mitarbeiter fühlen sich genötigt und haben Sorge, dass die Situation um Herrn Neumann weiter eskaliert und erklären sich daher als befangen. Herr [23-1] hat sich letztendlich bereit erklärt, die Beschwerde des Herrn Neumann aufzuarbeiten und die Stellungnahme für das BVA vorzubereiten.
Um unsere Mitarbeiter zu schützen, hat Herr [20-2] Herrn Neumann mit Schreiben vom 18.01.2010 schriftlich untersagt die Verwaltung zu betreten (Hausverbot) und persönliche Gespräche zu führen ("Redeverbot").
Im Hinblick auf die Vorwürfe des Herrn Neumann gegen die BGHW und ihren Mitarbeitern bitte ich zusätzlich (und allein schon aus Fürsorgesichtspunkten) zu prüfen, ob strafrechtlich gegen ihn vorgegangen werden soll. Siehe Schreiben der BGHW vom 02.03.2011 (Bl.974 ff).
Ich erwarte von den Beteiligten "klare belastbare Antworten,
keine Ausflüchte und keine Ausreden."
03.03.2011
Wem was anzulasten ist, habe ich für die BGHW dokumentiert.
Dazu liegen meine Schreiben vom 30.01.2011 und 03.03.2011 aktenkundig vor. Jedoch eine gewünschte Verwaltungsentscheidung darüber habe ich nicht von der BGHW erhalten.
BGHW will sich nicht rechtfertigen, meine Bestrafung war beschlossen:
In den internen Unterlagen hat die "kriminelle Vereinigung" der BGHW Bremen mit der Direktion in Mannheim beschlossen, wie und ob ich bestraft werden soll. Mehr lesen
04.03.2011
Kriminelle bedankten sich (intern) für die gute Arbeit...
Mitglieder der "kriminellen Vereinigung" bedankten sich bei Herrn [23] in der E-Mail v. 04.03.2011 für seine gute Arbeit in meiner Beschwerdesache (E 29/11) vor dem Bundesversicherungsamt (BVA).
05.04.2011:
"Kriminelle Vereinigung" hat meine Bestrafung im Visier.
So ist es mit dem Schreiben der BGHW vom 05.04.2011 dokumentiert.
08.04.2011
Strafanzeige, als "Signalwirkung" an das eigene Personal.
Herr [7-4] ist der Auffassung, dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete. Herr [20-2] weist aber auf die "Signalwirkung" einer solchen Maßnahme beim eigenen Personal hin. Wie das Dokument (BEV 08.04.2011 -108- ) dokumentiert.
Es erscheint bei dem kriminellen Inhalt erforderlich,
eine weitere Klarstellung vorzunehmen. Denn aktenkundig hat die BGHW Rachegefühle und meine Bestrafung im Visier. Dazu im Einklang liegen die Schriftstücke der BGHW vom 02.03.2011; 05.04.2011 und 08.04.2011 vor.
Meine Person ist nicht angreifbar, wie das Dokument der BGHW (BEV vom 08.04.2011 -108-) bestätigt. Dazu im Einklang liegt das Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 20.05.2015 aktenkundig vor.
Zu Unrecht kann jeder im Gefängnis landen,
wenn die Behörde eine "Signalwirkung" an das eigene Personal benötigt.
BGHW wollte meine Bestrafung (Dokument: BEV 08.04.2011) und hat eine rechtswidrige Verleumdungsklage angestrengt. Wie das Schreiben der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen (26.05.2015) nachvollziehbar bestätigt.
13.04.2011
Nun sollte ich für das Kopieren eine Aufwandsentschädigung zahlen.
Wie die E-Mail der BGHW v. 13.04.2011 10:50 & 13.04.2011 15:39 dokumentiert. War aber wegen der Unterbindung meiner Akteneinsicht nicht machbar.
Intern hat die BGHW am 13.04.2011 dokumentiert, ich bin kein Einzelfall, es gibt bei der BGHW ähnlich gelagerte Fälle. Sogleich kam die wörtliche Frage:
"Die Frage ist nun, wie wir mit den "internen" Vermerken verfahren wollen/sollen. Meines Erachtens bergen diese keine Geheimnisse und sollten - Ihrer Zustimmung vorausgesetzt - Herrn Neumann in Kopie übersandt werden."
Interne Vermerke/Unterlagen habe ich mit Schreiben der BGHW Mannheim vom 27.05.2011 zum Az.: E 207/09 erhalten und auch verwertet.
Das weitere Studieren der Behördenakte und Gerichtsakten haben
Sozial,- Justiz und Wirtschaftsskandal zementiert.
27.04.2011:
Aus dem BVA kam das Ergebnis und war unakzeptabel:
Denn zu meiner Eingabe vom 9. Februar 2011 mit dem Schriftstück vom 30.01.2011 (8 S.) hat das BVA mit Schreiben vom 27.04.2011 nicht einmal erkannt und aufgedeckt, dass die BGHW im Sinne von § 8 SGB VII meinen Stromunfall v. 20.03.2001 als Arbeitsunfall mit Bescheid vom 27.04.2004 anerkannt hat, aber keinen Gesundheitsschaden eingetragen hat. Der Bescheid ist somit unvollständig und auch unrichtig, denn es liegt eine Stützrente aus meinem Unfall v. 19.06.1968 vor und macht die Unfallrente mit einer MdE unter 20 % möglich.
Zu meiner Eingabe vom 09.03.2011 mit dem Schriftstück vom 03.03.2011 (S. 20) hat das BVA mit Schreiben vom 27.04.2011 nicht aufgedeckt, dass im Röntgenbefund vom 12.10.1968 (Bl. 62 Rs.) ein kleiner Abbruch an der Kniescheibenunterseite meiner li. Kniescheibe diagnostiziert wurde und nicht 1:1 im Bescheid vom 28.05.1970 der BGHW (vormals GroLa BG) übernommen wurde. Dazu wurde nicht erkannt, dass die BGHW nicht die ärztliche Diagnose "Migräne mit Nebenerscheinungen" (Migräne accompagnée) im Bescheid vom 12.09.2002 eingetragen hat.
Leider konnte oder wollte das BVA nicht aufdecken, welcher Tatbestand sich hinter der Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 (3 S.) verbirgt.
27.05.2011
Nach 2 Jahren tauchten am 27.05.2011 Geheimunterlagen auf.
Es sind Geheimunterlagen aus meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) und habe diese mit dem schreiben vom 27.05.2011 aus der Direktion Mannheim erhalten.
10.06.2011
"Warum und wie sich die Mitarbeiter der Berufsgenossenschaften gegen das Aufdecken ihrer Pflichtverletzungen schützen"
Im Jahre 2011
Kripo Bremen hat die Stellungnahme gesichtet und erkannt:
Ich könnte der 2. Gustl Mollath werden, mein Fall könnte einer der größten Justizskandale in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik werden und kam zu dem Ergebnis, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die niemals zurückrudern wird, die nach "Stasi-Manier" vorgeht und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Ich soll auf meine Gesundheit aufpassen, die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen wird keine Ermittlungen einleiten. Die Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Ein weiterer Kripobeamter wünschte auf der Messe in Bremen eine Kopie und wollte damit seinen Kollegen, das Unglaubliche glaubhaft machen. Deutliche Spuren sind auch in den Schriftsätzen der Beklagten BGHW vom 24.06.2013 erkannt, denn die Beklagte hat SG/LSG Bremen zum Nebenkriegsschauplatz ernannt. Und wünscht vom Gericht, mir soll Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden. Dazu im Einklang hat die BGHW 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen der BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Es sind deutliche Spuren, dass die Sache zum Psychothriller geworden ist, siehe u. a. Überweisungsschein vom 03.11.2025.
Die Beklagte hat und will offensichtlich auch keine vollständige Aufklärung betreiben, weil dabei eine "kriminelle Vereinigung" in der deutschen Sozialversicherung und in der ganzen Welt aufgedeckt wird. Die neue Klage (S 2 U 12/24) liegt seit dem 12.02.2024 dem SG Bremen vor. Sämtliche Arbeitsunfälle und rechtswidrige Handlungen müssen nun auf den Tisch. Insbesondere die 45 Geheimunterlagen und Verwaltungsentscheidungen der BGHW.
14.10.2011
Mein Vortrag beim Leser-Telefon des "Weser-Kuriers"
Der Redakteur vom "Weser-Kurier" Bremen sandte der BGHW am 19.09.2011 den Entwurf eines Artikels über meine Arbeitsunfälle und bat um Stellungnahme.
Die Stellungnahme der BGHW 14.10.2011 mit dem Az.: E 207/09, E 29/11 aus der Beschwerdeangelegenheit habe ich mit Anlage Schreiben aus dem Bundesversicherungsamt (BVA) vom 27.04.2011 erhalten und dokumentiert unrichtige Tatsachen:
"Es ist auch unter vollständiger Würdigung und Berücksichtigung Ihrer aktuell dargestellten Sichtweise weiterhin nicht erkennbar, Ihnen durch weiteres Verwaltungshandeln der Berufsgenossenschaft zukünftig relevante rechtliche oder wirtschaftliche Vorteile entstehen könnten. Ihre zahlreichen vergangenen Beschwerden konnten wir daher in keinem Fall als Begründet bewerten."
Die Stellungnahme der BGHW & Schreiben der BVA verschweigen die Wahrheit. Denn wahrhaftig ist es am 19.06.2014 zu relevanten rechtlichen und wirtschaftlichen Teilerfolgen gekommen und meine zahlreichen Beschwerden waren/sind auch weiter begründet bei dem BVA. Und über meine Teilerfolge berichtet auch die Zeitung.
17.11.2011
Den Entscheidungen der BGHW konnte nicht gefolgt werden.
Dazu im Einklang liegt die allgemeine Stellungnahme aus dem Gutachtenzentrum der BG Hamburg vom 17.11.2011 vor und bestätigt:
Als Richtgröße könnte eine Gesamt-MdE 40 v. H. angegeben werden. So kam die Sache vor das Sozialgericht (SG) Bremen und habe am 18.12.2008 meine Klagen vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen mit meinem Fachanwalt Dr. jur. [7-6] für Sozialrecht verloren. Die "anfallsartigen Kopfschmerzen" sind weiter als Teilerfolg mit dem Urteil vom 18.12.2008 (Az.: L 14 U 183/05) als Unfallfolge mit einer Teil-MdE 15 v. H. anerkannt. Eine Rentenerhöhung habe ich nicht erhalten und die gravierenden Nebenerscheinungen aus der "Migräne mit Nebenerscheinungen" hat die BGHW auch nicht bei der Teil-MdE 15 v. H. berücksichtigt.
12.03.2012
STA Bremen hat der Kriminalpolizei Bremen die Hände gebunden.
Kripo Bremen hat keinen Ermittlungsauftrag von der STA erhalten und der Polizeipräsident Bremen Herr [13-8] konnte mir auch nicht helfen. So ist es, mit dem Antwortschreiben vom 12.03.2012 bestätigt. Mehr lesen
27.03.2012
Meine Waffe ist "Das Schwert der Gerechtigkeit"
und hat zum Teilerfolg im Streit um Unfallrente geführt.
Die BGHW hat ein Ermittlungsverfahren gegen meine Person angestrengt, mit dem Tatvorwurf: Bedrohung. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 14.03.2012 hat die STA Bremen die Ermittlungen sofort mit dem Schreiben vom 27.03.2012 eingestellt.
29.03.2012
Dauerthema Mehrbedarf & Prozessdelikte am LSG Bremen
Darüber hat www.kreiszeitung.de am 29.03.2012 mit Foto berichtet. Und Vorsitzende Richter am Landessozialgericht (LSG) Bremen Herr [5] ist auch dabei. Dieser Richter ist m. M. in Prozessdelikt verwickelt. Der Mehrbedarf ist durch die KLagehäufigkeit und Prozessdelikte von Anfang an erklärbar. Und wird durch meine Teilerfolge zementiert. Mehr lesen
29.03.2012
Willkommen im SG Bremen, Am Wall 198, neben der Polizeiwache. M. M. haben "juristische Luftnummern" am 29.03.2012 Mehrbedarf zum Dauerthema am SG/LSG Bremen gemacht. Mehr lesen. Denn die Beklagte BGHW Bremen, hat das Landessozialgericht (LSG) Bremen mit Schriftsätzen vom 24.06.2013 zum Nebenkriegsschauplatz ernannt und mir sollte das LSG Bremen Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen. Denn die festgestellte Klagehäufung legt SG und Beklagte lahm. Mehr lesen
29.03.2012:
Dauerthema Mehrbedarf
Am 29.03.2012 hat die Kreiszeitung über das "Dauerthema Mehrbedarf" am SG/LSG Bremen berichtet. Das Pressefoto zeigt u.a. den Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht (LSG) Niedersachen-Bremen Herrn [5]. Dieser ist in meinem Fall verwickelt und für den Mehrbedarf verantwortlich, weil seinen Urteilen nicht gefolgt werden kann.
Danach hat die Beklagte in ihren Schriftsätzen vom 25.10.2012 wörtlich dokumentiert:
"Der Kläger selbst hat durch sein Verhalten gezeigt, dass er die Rechtstaatlichkeit seiner Verfahren erst anerkennt, wenn er zu seinem vermeintlichen Recht gekommen ist. Bis dahin versucht er durch eine Klagehäufung, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm zu legen". Hier liegt eindeutig ein Rechtsmissbrauch vor.
Wir behalten uns daher vor, einen Antrag auf Feststellung der mutwilligen Prozessführung mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGG zu stellen."
07.05.2012:
Mehrbedarf wegen Besonderheit der Fälle.
In der Gesprächsnotiz (07.05.2012) hat die Beklagte dokumentiert:
"Herr Richter [5] teilt mit, dass beabsichtigt ist in Kürze einen Erörterungstermin anzuberaumen. Dies wird jedoch erst erfolgen wenn klar ist, wann die in Bau befindliche Sicherheitsschleuse fertig gestellt ist. Aufgrund der Besonderheit des Falles sieht er genau wie wir die Notwendigkeit ggf. auch einen Polizeibeamten im Sitzungssaal zur Verfügung zu haben."
Es ist der Ansatzpunkt, die "kriminelle Vereinigung" leidet unter Angstzuständen.
22.11.2012
LSG Bremen will nicht über die Wahrheit diskutieren.
Am 22.11.2012 ist es zur mündlichen Verhandlungen vor dem LSG Bremen gekommen. Auch hier konnte nicht über die interne Stellungnahme der Beklagten vom 05.10.2009 (21) diskutiert werden, weil der Vorsitzende Richter Herr [5] der Beklagten erlaubt hat fern zu bleiben. Das LSG Bremen will also nicht über "Stasi-Manier" mit der Beklagten diskutieren.
22.11.2012
Richter [5] am LSG Bremen hat mich zum "Verbrecherjäger" gemacht.
In der Klage zur Wiederaufnahme meiner Verfahren, hat der Richter [5] in den mündlichen Verhandlung am 22.11.2012 die Entscheidung getroffen, meine Klagen werden zugelassen, wenn ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde. Dass ein Beteiligter auch wahrhaftig strafrechtlich zu Verurteilen ist konnte in der mündlichen Verhandlung nicht diskutiert werden, denn der Vorsitzende Richter [5] hat es zugelassen, dass die Beklagte nicht zur mündlichen Verhandlung erscheint. Der Richter hat also dafür gesorgt, Fragen zu strafbaren Handlungen konnte die Beklagten in der mündlichen Verhandlung nicht beantworten. Und die STA Bremen musste keine Ermittlungen einleiten.
Ich erwarte von den Beteiligten "klare belastbare Antworten,
keine Ausflüchte und keine Ausreden."
05.09.2012
Vorsitzender der Geschäftsführung der BGHW, Herr Dr. [19-17]
will die Wahrheit nicht diskutieren u. gibt in meinem Beschwerdeverfahren E 207/09 wörtlich bekannt:
"Auch nach nochmaliger Überprüfung liegen mir keine Anhaltspunkte vor, dass der Sachverhalt von Seiten der BGHW unvollständig ermittelt worden ist."
Die Grundlage war aber die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 (21) und darüber wurde überhaupt nicht diskutiert.
Herr [18] hat die Vorschläge gemacht, wie im Streit um Unfallrente gesetzeswidrig vorzugehen ist und ist mit der internen Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 zementiert. So konnte sich die BGHW eine Entschädigung u. a. in meinem li. Knie und Arztfehler ersparen. So ist es mit dem Schriftstück v. 03.11.2004 und 22.12.2004 erkannt. Als Aktenbearbeiter hat Herr [18] dafür gesorgt, dass die Beteiligten den Überblick verlieren.
05.09.2012
Dr. [19-17]zementiert mit seinem Antwortschreiben vom 05.09.2012, die Wahrheit soll nicht in meinem Beschwerdeverfahren E 207/09 aufgedeckt werden. Und erregt den Irrtum, für meine Vorwürfe würde es keine Grundlage geben. Die interne Stellungnahme (05.10.2009) und "Stasi-Manier" soll also in meinen drei Arbeitsunfällen nicht als Grundlage diskutiert werden. Dieses ist aber nicht möglich, weil die psychiatrischen Probleme auf die Auseinandersetzungen mit der BG zurückzuführen sind.
"Kriminelle Vereinigung" ist international am Wirken.
"Zwei glorreiche Halunken" sind in meinem Fall verwickelt.
Sind beschäftigt bei der BG ETEM & BGHW. Sie präsentieren sich in der Öffentlichkeit auf den folgenden Fototostrecken (17.-18.03.2014 in Vietnam) und wurden bis dato nicht zur Rechenschaft gezogen. Weil dabei ein Sozialskandal objektiviert wird, der zu einem "Tumult" führen kann.
05.09.2012
Jedoch das Schreiben (E 207/09) von dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der BGHW Herrn Dr. [19-17] hält den Irrtum aufrecht, die gebotene Sorgfalt habe die BGHW in ihren Vorgängen beachtet. Und hat dazu im Einklang am 05.09.2012 wörtlich vorgetragen:
"Ihr Vorbringen ist ja auch vollumfänglich in mehren sozialgerichtlichen Verfahren überprüft worden. Ihre unsachlichen Vorwürfe weise ich zurück, gehe auch darauf mangels sachlicher Grundlage nicht ein.
Auch nach nochmaliger Überprüfung liegen mir keine Anhaltspunkte vor, dass der Sachverhalt von Seiten der BGHW unvollständig ermittelt worden ist."
Vor diesem Hintergrund wird ableitbar, die BGHW kann sich nicht mehr die Wahrheit sagen und befinde sich im Labyrinth des Schweigens.
Damit ist erkannt, die Geschäftsführung der BGHW wünscht keine Aufklärung und will sich nicht in der Zeitung und im Fernsehen rechtfertigen und ich werde dazu als eine Person dargestellt, die mit einer Waffe in der Behörde erscheinen könnte (Amokläufer) und jeder Kontakt soll mit mir beendet werden.
Jedermann und die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen
wird beim lesen meiner Akte erkennen, die Geschäftsführung der BGHW will nicht kriminalisiert werden, wünscht keine Aufklärung und will sich nicht in der Zeitung und im Fernsehen rechtfertigen. Es ist der Ansatzpunkt und zementiert: Hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken.
15.09.2012
Ein Arbeitsunfall kann jedem passieren.
So ist auch mein Großonkel Prof. Dr. med. Rudolf (Theis) Eden an einem Arbeitsunfall im Jahr 1925 verstorben und ist der Schwiegersohn von Otto Schott dem Glasfabrikanten in Jena. Am 15.09.2012 hat die Zeitung mit der Schlagzeile darüber berichtet: "Als Chirurg unsterblich geworden."
15.09.2012
Als Chirurg unsterblich geworden ist mein Großonkel
Prof. Dr. med. Rudolf (Theis) Eden, nach einem Fahrradsturz im Februar 1925 (Wegeunfall). Und ist der Schwiegersohn von Otto Schott dem Glasfabrikanten in Jena. Darüber hat die Zeitung am 15.09.2012 berichtet. In seinem Sinne werde ich die Wahrheit aufdecken. Mehr lesen.
Auch Herr Egon H. Harms - Chef der Unfallfirma - und die Nachfolgerin Bremer Lagerhaus Gesellschaft (BLG LOGISTICS) sollen erfahren, ob bei der Beklagten BGHW Bremen alles mit Rechtendingen zugeht. Denn bekanntlich geschehen weiter schwere Arbeitsunfälle auch bei der BLG LOGISTICS.
Als Chirurg unsterblich geworden
ERINNERUNGEN, Bericht in der NWZ vom 15.09.2012
Prof. Dr. med. Rudolf Theis Eden hinterlässt in medizinischer Fachwelt deutliche Spuren und ist mein Großonkel und Schwiegersohn von Otto Schott, dem Glasfabrikanten in Jena. Mein Großonkel ist im Februar 1925 an den Folgen eines schweren Sturzes mit dem Fahrrad gestorben und wird als Arbeitsunfall erkannt. 100 Jahre später könnte mit Verwaltungsentscheidung der BGHW bekannt werden, auch mein schwerer Fahrradsturz am 08.04.2020 ist als Arbeitsunfall anerkannt und ist von der BG-Unfallstation Bremen behandelt worden.
Dazu ist zu sagen:
Meinen schweren Fahrradsturz (Arbeitsunfall) habe ich am 08.04.2020 mit einer Wirbelsäulenfraktur überlebt. Ob der Sturz meinen bei der Beklagten gemeldeten Arbeitsunfällen und den Unfallfolgen anzulasten ist, hat die Beklagte bis dato nicht im Verwaltungsverfahren ermittelt und folgt nicht dem Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X). Denn jeder meiner bei der Beklagten gemeldeten Arbeitsunfälle und den von den Medizinern diagnostizierte Gesundheitsschaden muss als gesamt Ursache oder einzelne Ursache für meinen Fahrradsturz berücksichtigt werden. Dazu im Einklang muss die Beklagte die Ermittlungen vornehmen.
25.10.2012
Ich bin seit dem Jahre 2004 dabei, meine Rechte einzuklagen
und hat zu einer Klagehäufung geführt wie sie bisher noch nie beobachtet wurde und die Gerichte und Verwaltung lahm legen. So hat es die Beklagte (BGHW) in ihren vier Schriftsätzen vom 25.10.2012 dem SG Bremen vorgetragen. Rechtsmissbrauch soll vorliegen, weil ich nicht aufhöre mein Recht einzufordern. Dafür will die Beklagte mich bestrafen und setzt alle Hebel in Bewegung.
Klagehäufung durch Untätigkeit der "kriminellen Vereinigung"
In den Schriftsätzen vom 25.10.2012 (39) hat die Beklagte wie folgt wörtlich vorgetragen:
"Der Kläger selbst hat durch sein Verhalten gezeigt, dass er die Rechtstaatlichkeit seiner Verfahren erst anerkennt, wenn er zu seinem vermeintlichen Recht gekommen ist. Bis dahin versucht er durch eine Klagehäufung, wie sie bisher noch nie beobachtet wurde, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm zu legen".
Dazu ist zu sagen:
Ich habe kein vermeintliches Recht sondern tatsächliches Recht: Insoweit kam es auch am 19.06.2014 und 23.06.2015 zu Teilerfolgen. Ich erwarte weitere Erfolge, werden aber durch Untätigkeit der Beklagten verhindert und die Klagehäufung nimmt zu.
25.10.2012 (39-42)
Gerichte und Verwaltung sind lahm gelegt,
durch eine noch nie beobachtet Klagehäufung. Diese Tatsache hat die Beklagte selbst erkannt und mit 4 Schriftsätzen vom 25.10.2012 dem SG Bremen mitgeteilt.
25.10.2012
Herr [18] hat vor Gericht gelogen, es hat zu Fehlurteilen geführt:
So kam es einer Klagehäufung, wie sie bisher noch nie beobachtet wurde, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". So hat es die BGHW mit dem Schriftsatz vom 25.10.2012 selbst festgestellt.
25.10.2012
Die Beklagte kann/will sich nicht rechtfertigen
und hat mit Schriftsätzen vom 25.10.2012 (39)+(40)+41)+(42) das Landessozialgericht (LSG) Bremen zum Nebenkriegsschauplatz ernannt. Mir sollte Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden und ist mit dem Schriftsatz der Beklagten vom 24.06.2013 dokumentiert.
22.11.2012
Richter [5] am LSG Bremen hat mich im erweiterten Sinne zum Verbrecherjäger gemacht.
Zwei glorreiche Halunken sind international am Wirken.
"Der dritte Mann" ist Herr Dr. [8-1] und ist im WEISSER RING als Ehrenmitglied untergetaucht.
Darüber hat die Presse mit Foto berichtet. Mehr lesen
Den Auftrag habe ich am 22.11.2012 in den mündlichen Verhandlungen vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen von dem Vorsitzenden Richter [5] in der Sache L 14 U 169/11 WA und L 14 U 170/11 WA erhalten. Hier wurde erkannt, die Beklagte will sich nicht rechtfertigen und ist nicht zu den mündlichen Verhandlungen vor dem LSG erschienen.
22.11.2012
Als "Verbrecherjäger" habe ich erneut und sofort am 22.11.2012 die STA Bremen (Az.: 150 AR 63481/12) eingeschaltet. Bei der STA ist mein Fall unter dem Az.: 140 Js 48585/09 seit dem Jahre 2009 bekannt.
22.11.2012
Ich -Erich Neumann - bin keine "gefährliche Person".
Am 22.11.2012 hat die Staatsanwältin Frau [11-1] meine Strafanzeige (Az. 150 AR 63481/12) wegen übler Nachrede aufgenommen und hat sofort erkannt ich bin keine "gefährliche Person". Die Staatsanwältin hat aber kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil wohl der vorliegende Sozialskandal nicht aufgedeckt werden soll.
22.11.2012
Ich kämpfe um Unfallrente und der Vorsitzende Richter Herr [5] am LSG Bremen ist in Prozessdelikt verwickelt und hat mich in seinen Urteilen (22.11.2012) nachvollziehbar zum Verbrecherjäger gemacht. Und habe den Auftrag, dafür zu sorgen, dass ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wird. Die Aufsichtsbehörde der Berufsgenossenschaften (DGUV) wünscht zu erfahren, wie die Versicherten von den Berufsgenossenschaften behandelt werden. Diesem Wunsch bin ich mit meiner Webseite seit 16.04.2013 gefolgt. Und bin letztmalig mit 45 Geheimunterlagen der BGHW am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden. Diese Geheimunterlagen bestätigen rechtswidriges Handeln und haben bei der BGHW & BG ETEM aufgedeckt:
Zwei glorreiche Halunken sind international am Wirken.
"Der dritte Mann" ist im WEISSER RING untergetaucht.
22.11.2012
BGHW Bremen erwartet einen Amoklauf,
wenn festgestellt wird, dass nichts weiter passieren sollte.
So ist es der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen mit meiner Strafanzeige vom 22.11.2012 bekannt geworden. Auch der Bürgermeister Bremen ist darüber mit meinem Schreiben vom 08.09.2020) informiert. Denn die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 liegt allen Beteiligten aus meiner Beschwerdeangelegenheit (E 207/09) vor. Dieses muss auch der Chefarzt der BG Ambulanz Bremen bei der Suche nach einem Hausverbot in der Behördenakte erkannt haben, siehe Schreiben vom 01.10.2025.
Am 22.11.2012 setzte meine "Verbrecherjagt" ein,
denn das LSG Bremen teilte in den mündlichen Verhandlungen am 22.11.2012 (Az.: L 14 U 16/11 WA und L 14 U 170/11 WA) mit, wenn ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde, dann kommt es zur Wiederaufnahme meiner Verfahren. Es war also der Anlass für ein Strafverfahren gegeben. Sogleich habe ich die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen eingeschaltet. Ich konnte es nicht glauben, aber mit Schreiben vom 19.11.2013 hat die Staatsanwältin Frau [11-1] wörtlich mitgeteilt:
"ich sehe keinen Anlass, auf Ihre Anzeige hin ein förmliches Ermittlungsverfahren einzuleiten."
Ich will nicht nur an das Schlechte glauben:
Es war aber die Bestätigung von dem Kriminalkommissar Herrn [13-5], dass die STA Bremen keine Ermittlungen einleitet, weil dabei die deutsche Sozialversicherung ihre Vorbildlichkeit in der ganzen Welt verliert.
22.11.2012
LSG Bremen will nicht über die Wahrheit diskutieren.
Am 22.11.2012 ist es zur mündlichen Verhandlungen vor dem LSG Bremen gekommen. Auch hier konnte nicht über die interne Stellungnahme der Beklagten vom 05.10.2009 (21) diskutiert werden, weil der Vorsitzende Richter Herr [5] der Beklagten erlaubt hat fern zu bleiben. Das LSG Bremen will also nicht über "Stasi-Manier" mit der Beklagten diskutieren.
22.11.2012
Scheinbar fühlte sich der Vorsitzende Richter [5] bedroht:
Dazu ist zu sagen:
In der Verkehrsunfallsache (1968) habe ich das Zurückhalten von Beweismittel aufgedeckt und in der Stromunfallsache (2001) habe ich Prozessdelikt aufgedeckt. Dass die Beklagte vor Gericht gelogen hat, habe ich auch aufgedeckt. Der Vorsitzende Richter [5] am Landessozialgericht (LSG) in der Zweigstelle Bremen muss mein Talent zum Aufdecken von Rechtswidrigkeiten erkannt haben. Dass der Richter damit einverstanden war, dass die Beklagte nicht zu den zwei mündlichen Verhandlungen am 22.11.2012 erscheint, ist der Ansatzpunkt, dass der Richter [5] sich von der Beklagten bedroht fühlt. Und will die Wiederaufnahme meiner Klagen nur zulassen, wenn ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde und hat mir die Aufgabe der Ermittlungen überlassen. Denn dem Richter [5] war scheinbar bekannt, dass ich ein erfolgreicher & internationaler "Verbrecherjäger" bin und wollte wohl dem LSG Bremen und dem kleinsten Bundesland, die Ermittlungskosten ersparen. Oder hatte Angst um seine Gesundheit, wenn er die Sache bearbeitet. Denn aktenkundig hat die Beklagte mit Schriftsätzen am 24.06.2013 das LSG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt und Richter [5] sollte mir "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigen. Dem ist der Richter [5] nicht gefolgt und ist der Ansatzpunkt, der Richter wird bedroht und ich konnte die "Verbrecherjagt" fortsetzen. Darauf hat die Beklagte - mit dem Hinweis auf meine Webseite - am 02.09.2014 gegen meine Person eine Strafanzeige angestrengt mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen die Ermittlungen mit Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. Darauf hat die BGHW ihr Bedrohungsmanagementteam am 29.04.2016 eingeschaltet und sollte die Aufklärung verhindern. Aber auch dieses war erfolglos. Jetzt kam es am 13.08.2019 mit Meineid zur Notbremsung vor dem Landgericht (LG) Hamburg. Hier hat die BGHW 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe bedroht oder bis zu 250.000 € Ordnungsgeld. Auch das Kopieren ist mir untersagt.
22.11.2012
Aufklärung verhindert Richter [5] & macht mich zum Verbrecherjäger
So ist es am 22.11.2012 in der mündlichen Verhandlung zu meinen zwei Wiederaufnahmeklagen (WA) geschehen. Denn der Richter [5] hat die Entscheidung getroffen, die Beklagte soll nicht in der mündlichen Verhandlung auftreten. Und meine WA werden erst zugelassen, wenn ich dafür gesorgt habe, dass ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde.
22.11.2012
Zur Verbrecherjagt habe ich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet
Als Verbrecherjäger auf eine "kriminellen Vereinigung" habe ich am 22.11.2012 sofort die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen zur Hilfe eingeschaltet. Jedoch die STA Bremen hat keine Ermittlungen eingeleitet, obwohl ich das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 in Kopie als erstes Beweismittel überreicht habe. Wie das Schreiben der STA Bremen vom 19.11.2013 bestätigt. Und Herr [18] als Ansprechperson bekannt war.
22.11.2012:
Auftrag zur Verbrecherjagt durch Richter am LSG Bremen?!
Seit dem Urteil aus dem LSG Bremen vom 22.11.2012 Seite 7 (L 14 U 170/11 WA) fühlt sich der Kläger durch den Richter [5] zur Verbrecherjagt beauftragt. Denn das Gericht hat dem Kläger wörtlich vorgetragen:
"Im Übrigen ist weder ersichtlich noch vom Kläger vorgetragen worden, dass wegen der von ihm angenommenen Herstellung falscher Urkunden eine rechtskräftige Verurteilung ergangen ist oder wenn die Einleitung oder Durchführung eines Strafverfahrens aus anderen Gründen als wegen Mangels an Beweisen nicht erfolgen konnte (§ 581 Abs. 1 ZPO)."
Dazu ist zu sagen:
Gemäß § 581 Abs. 1 ZPO liegt ein Grund vor. Und habe ein Strafverfahren am 22.11.2012 bei der Staatsanwältin [11-1] in Bremen angestrengt. Dazu habe ich als erstes die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 (3 Seiten) aus meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) in Kopie übergeben. Dem folgten weitere Aktenteile als Beweismittel, darauf hat die Staatsanwältin (11-1) am 19.11.2013 plötzlich und unerwartet die wörtliche Entscheidung getroffen:
"Aus Ihrem Vorbringen sind tatsächliche zureichende Anhaltspunkte für ein strafrechtlich zu beurteilendes Fehlverhalten der Beteiligten nicht abzuleiten. Deshalb war die Aufnahme von Ermittlungen und die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens abzulehnen."
Danach hat die BGHW das Beweismittel aus meiner (erfolglosen) Strafanzeige (22.11.2012) mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Unter der Androhung von bis zu 250.000 € Ordnungsgeld oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Auch das Kopieren ist mir untersagt.
29.11.2012
Darüber hat der Weser-Kurier am 29.11.2012 berichtet und hat dazu die interne Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 gesichtet. Damit wurde bestätigt, was die Kriminalpolizei Bremen schon erkannt hat, dass die kriminelle Vereinigung nach Stasi-Manier vorgeht.
Wo bleibt die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen, haben die Journalisten im Interview gefragt. Ich konnte nur vortragen, nachdem mein Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt hat und die Generalstaatsanwaltschaft STA Bremen am 17.11.2009 in 44 Punkten Pflichtverletzungen erkannt hat, sind die Ermittlungen eingestellt worden.
Seit einem schweren Arbeitsunfall vor elf Jahren streitet Erich Neumann mit der Berufsgenossenschaft um Leistungen - bis lang vergeblich. Am 29.11.2012 kam dieser Bericht und war natürlich für die BGHW ein Dornen im Auge. Denn die BGHW will sich in der Zeitung nicht rechtfertigen.
04.02.2013
"Kriminelle Vereinigung" bekam das Bundesverdienstkreuz
Auf meinem Rücken verschafft sich die BGHW finanzielle Einsparungen und damit sind die besten Juristen & Richter beschäftigt, also die Elite nach 1945. Und so gab es für die BGHW am 04.02.2013 die hohe Auszeichnung.
Wahrhaftig hat aber die Witwe & Kanzlei [2-13] in Düsseldorf die hohe Auszeichnung verdient, denn sie haben weitergemacht und haben nach 20 Jahren ihr Recht bekommen.
28.02.2013
Mein 1. Hausverbot (18.01.2010)
hat das SG Bremen mit Gerichtsbescheid vom 28.02.2013 aufgehoben, aber nicht das "Redeverbot" und ist bis dato am Wirken.
16.04.2013
Zum Thema Akteneinsicht
hat die BGHW am 16.04.2013 dokumentiert, es geht mir lediglich noch darum, Fehler in der Auswertung/ Interpretation der Akteninhalte aufzuzeigen. Sachbearbeiter Herr [11-3] gab bekannt, momentan keine Zeit zuhaben, mit mir noch einmal einzelne Akteninhalte stundenlang zu erörtern. Erklärte aber seine Bereitschaft, mit mir, eventuell in 3 Monaten einzelne Aktenteile auf meine Vorwürfe hin zu überprüfen. Herr [11-3] ist ein "Lügner" u. hat Unwahrheiten vorgetragen. So gab es auch keine Auswertung und kein Protokoll über den Akteninhalt. Denn seit der Entscheidung der BGHW vom 18.01.2010 (19)* hat auch Herr [11-3] "Redeverbot" und persönliche Gespräche sind ihm mit mir untersagt.
16.04.2013
"Da ist viel kriminelle Energie im Spiel"
Die DGUV möchte von der Öffentlichkeit erfahren, wie die Unfallverletzten von den Berufsgenossenschaften behandelt werden. Dazu im Einklang habe ich am 16.04.2013 meine Webseite eröffnet u. habe mir die Gerechtigkeit als Herzenssache gemacht. Mein Kampf um Unfallrente und die Verletztenakte sind das Fundament. "Da ist viel kriminelle Energie im Spiel", wie auch der Weser-Kurier am 09.05.2016 berichtet. Mehr lesen
16.04.2013
Wie folgt kam es zu meiner Webseite die keine üble Nachrede ist.
Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist die Aufsichtsbehörde der Berufsgenossenschaft (BG) und wünschte von den Versicherten etwas über die Handlungen der BG zu erfahren. Dem Wunsch bin ich mit meiner Webseite gefolgt und habe es mit Schreiben vom 16.04.2013 meiner Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) vormals GroLa BG gemeldet.
16.04.2013
DGUV wünscht von den Versicherten seit 2010 zu erfahren:
"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den
Berufsgenossenschaften behandelt."
Diesem Aufruf - mit dem Hinweis auf Franz Kafka und Carl Hofstädt- bin ich gefolgt, so kam es zu meiner Webseite, wie mein Schreiben an die BGHW vom 16.04.2013 bestätigt. Das Antwortschreiben der BGHW vom 26.04.2013 konnte mich nicht davon abhalten und war als Lüge & Drohung erkannt. Denn die BGHW hat in dem Dokument: BEV 08.04.2011 (-108-) wörtlich festgestellt: Dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete. Die "kriminelle Vereinigung" hat es aber mit der Strafanzeige am 02.09.2014 (erfolglos) versucht und sich dabei personifiziert.
16.04.2013
DGUV hat aufgerufen, sich kritisch mit der Broschüre von 1904 - Der Kampf um die Unfallrente - auseinander zusetzen. Dazu bin ich bereit und habe meiner zuständigen BGHW im Schreiben 16.04.2013 angekündigt: Ich möchte meine Verwaltungsakte für die Öffentlichkeit zugänglich machen. Davon war die BGHW aber nicht begeistert, wie das Antwortschreiben vom 26.04.2014 bestätigt.
Meine umfangreiche Unfallgeschichte begann 1968 in Amerika, geht über Bremerhaven, Bremen, Mannheim, Köln bis Vietnam und zurück nach Hamburg. Und letztmalig bin ich am 06.09.2021 aus dem Bremer Gefängnis entlassen worden mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. Die höchsten Amtsträger in der gesetzlichen Unfallversicherung sind darin international verwickelt und haben sich auf der folgenden Fotostrecke und im 1. Video und 2. Video in der Öffentlichkeit präsentiert. Siehe auch Karriere bei der BGHW Bremen. Und tauchen im WEISSER RING als Ehrenmitglied in der Presse am 04.04.2023 und 06.07.2023 auf.
16.04.2013
"Wie werden unfallverletzte Arbeiter/innen von den Berufsgenossenschaften behandelt?"
DGUV hat aufgerufen, sich kritisch mit der Broschüre von 1904 - Der Kampf um die Unfallrente - auseinander zusetzen. Dazu war ich mit meiner Webseite bereit und habe meiner zuständigen BGHW im Schreiben 16.04.2013 angekündigt: Ich möchte meine Verwaltungsakte für die Öffentlichkeit zugänglich machen. Denn schon an dieser Stelle ist dokumentiert, wie unfallverletzte Arbeiter/inne von den Berufsgenossenschaften behandelt werden. Und mit der E-Mail vom 13.04.2011 ist gesichert, es gibt bei der BGHW ähnlich gelagerte Fälle.
16.04.2013
Gemäß dem Wunsch der DGUV,
berichte ich über Kritik bei den Berufsgenossenschaften:
Im Jahre 2010 hat die DGUV in dem Begleitmaterial zur ständigen Ausstellung, deutsche Geschichte in Bildern und Zeugnissen im deutschen Museum Berlin dokumentiert, die Öffentlichkeit möge feststellen:
"Wie werden unfallverletzte Arbeiter/innen von den
Berufsgenossenschaften behandelt?"
Weil ich auf dem juristischen/medizinischen Fachgebiet von der BGHW seit meinem ersten Unfall (19.06.1968) und Arztbericht vom 12.10.1969 merkwürdig behandelt wurde, wie das Schreiben meines Anwalts vom 22.12.2004 (Bl.718/20) zementiert, habe ich der BGHW mit Schreiben vom 16.04.2013 mitgeteilt, das Thema der DGUV wird mit meiner Webseite für die Öffentlichkeit aufgegriffen.
16.04.2013
Gemäß dem Wunsch der DGUV,
berichte ich über Kritik bei den Berufsgenossenschaften:
Kulturbericht über "Kohlhaas (No Limits)" >Klick
16.04.2013:
Es möge endlich Gerechtigkeit geschehen"
Mit dem Hinweis auf die Novelle Michael Kohlhaas von Heinrich von Kleist habe ich der BGHW mit Schreiben vom 16.04.2013 mein Verlangen deutlich gemacht. Denn aktenkundig ist der BGHW Untätigkeit anzulasten und auch dem Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X) nicht folgt.
24.06.2013
Die Beklagte will sich einfach nicht rechtfertigen,
und hat in ihren Schriftsätzen vom 24.06.2013 das LSG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Und möchte, dass das Landessozialgericht (LSG) Bremen mir "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt.
26.04.2013
Die BGHW hat die Aktion der DGUV mit ihrem Antwortschreiben vom 26.04.2013 nicht unterstützt. Vielmehr wurde meine Person mit der üblen Nachrede wörtlich angegriffen:
"In der Vergangenheit und Gegenwart haben Sie falsche, unvollständige und unwahre ehrenrührige Behauptungen über die BGHW und über unsere Mitarbeiter etc. aufgestellt und verbreitet."
In meiner Verwaltungsakte ist u. a. die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 und E-Mail vom 17.11.2009 und 28.11.2009 zu sichten. Und mit der E-Mail vom 13.04.2011 ist gesichert, es gibt bei der BGHW ähnlich gelagerte Fälle.
08.05.2013
BGHW will sich nur direkt vor der Staatsanwaltschaft (STA) äußern,
so hat es die BGHW mit Schreiben vom 08.05.2013 auch vorgetragen:
"Wir werden Ihnen gegenüber keine Stellungnahme mehr abgeben und uns ggf. direkt vor der Staatsanwaltschaft äußern."
Die STA Bremen hat von mir das Schreiben vom 07.11.2013 erhalten und sofort mit Bescheid vom 19.11.2013 bekannt gemacht, ein förmliches Ermittlungsverfahren zum Az. 150 AR 63481/12 wird abgelehnt. Es ist der Ansatzpunkt die STA Bremen will die Wahrheit nicht dokumentieren und hat keine Ermittlungen eingeleitet, weil dabei ein unglaublicher Sozialskandal aufgedeckt wird. Mehr lesen
08.05.2013
Wo bleibt die Staatsanwaltschaft (STA), fragen die Journalisten!
Mitarbeiter wollen sich nur direkt vor der STA äußern, wie das Schreiben vom 08.05.2013 bestätigt. Es ist der Ansatzpunkt, sie dürfen nicht schriftlich auf mein Schreiben (28.05.2013) reagieren und haben seit dem 18.01.2010 "Redeverbot". Sie leiden unter einer Bedrohungslage und halten sich Fit auf dem Behördendach. Muss ich erst (wie am 08.11.2018) meine amerikanische Polizeisirene einschalten, damit es zu einem Polizeieinsatz in der Behörde kommt und die Sache ins Rollen bringt?
08.05.2013
BGHW will sich zur Wahrheit nur direkt vor der STA äußern,
so ist es mit dem Schreiben der BGHW vom 08.05.2013 dokumentiert.
Ich bin an eine "kriminelle Vereinigung" geraten,
die meine Recherche mit Hausverboten, Falschurteilen, Gefängnisstrafen, Meineid, Geheimhaltung von 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW bis dato behindern. Und wollen die Wahrheit nur noch direkt vor der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen sagen, aber die STA Bremen leitet keine Ermittlungen ein.
Ich lasse nicht locker und werde weiterkämpfen auch wenn mein Leben
dabei "vor die Hunde geht". Denn in dem MED. TECHN. NOTDIENST habe ich 17 Jahre nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet:
Fehler müssen vollständig beseitigt werden.
So bearbeite ich auch meine Verletztenakte.
10.05.2013
Mein 3. Hausverbot (10.05.2013)
hat das SG Bremen mit Urteil am 19.06.2014 aufgehoben auf dem Tatbestand meiner Webseite.
24.06.2013
"Nebenkriegsschauplatz" & "Verhandlungsunfähigkeit"
Das LSG Bremen hat die Beklagte (BGHW) mit Schriftsätzen am 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Dem Gericht wurde angeraten, mir soll Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden.
SG Bremen und die Beklage (BGHW) haben am 19.06.2014 mit einem Vergleich erfolglos versucht, dass die Akte nicht mehr geöffnet wird. Das Berufungsgericht hat die Aufklärung verweigert, weil ich angeblich den falschen Klageweg beschritten habe. Wie die Sitzungsniederschriften vom 23.06.2015 dokumentieren. M.M. muss das Gericht den richtigen Klageweg vorschlagen/einschlagen damit der Kläger zu seinem Recht kommt. Ferner ist seit dem Schreiben vom 10.03.2020 dokumentiert, dass die Gerichtsakte (Az.: S 18 U 94/04) am SG Bremen nicht mehr auffindbar sein soll.
06.12.2013
Am 06.12.2013 hat das SG Bremen die Mediation (Schlichtung) mit
Beschluss zugelassen. Jedoch ohne die Akte richtig gelesen zu haben, hat die Güterichterin die Mediation abgebrochen und in dem Schreiben vom 19.02.2014 sogleich den Irrtum behauptet:
"Ich hätte von Anfang an kein Recht gehabt und dieses wäre vielfach gerichtlich bestätigt."
Dem folgten nämlich vier Monate später am 19.06.2014 die ersten Teilerfolge und bestätigten, von Anfang an habe ich Recht gehabt und so habe ich auch ein Nachzahlung über 12 Jahre erhalten.
Und musste mich mit dem Spatz in der Hand zufrieden geben
12.01.2014
Es wurde keine medizinische Amtshilfe zugelassen,
damit wurde der Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X) ausgehebelt.
So ist es nachvollziehbar mit dem Schreiben der BG-Unfallstation vom 12.01.2004 dokumentiert. Denn der Unfallarzt Dr. [11-2] wollte die Regie der Aufklärung meiner sämtlichen Arbeitsunfälle in den Behördenakten vornehmen und wünschte die Akteneinsicht. Dazu hat es die BGHW nicht kommen lassen, wie das Antwortschreiben vom 30.01.2004 dokumentiert und ist eine Betrugsmasche der BGHW. Insoweit hat die BGHW auch ein gesetzwidriges 2. Rentengutachten vom 05.09.2003 anfertigen lassen.
22.01.2014
Ein erster Blick ins Internet...
hat aufgedeckt, Unfallmann, eine andere Person und die Kanzlei, die ja um Recht kämpfen hat die Gewerkschaft und Berufsgenossenschaft (BG) im Seminar in Berchtesgaden am 22.01.2014 als "Hyänen des Systems" dargestellt. Und haben im Internet keine Berichtigung vorgenommen.
Damit ich nicht als "Hyäne des Systems" dargestellt werde, muss erkannt werden, welche Zahlung mir zusteht, wenn u. a. die 45 Geheimunterlagen der BGHW aus meiner Akte entfernt wurden.
"Hetze im Netz"
hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) mit der Gewerkschaft veranstaltet. Mehr lesen
22.01.2014
"Hyänen des Systems"
Ein erster Blick ins Internet hat aufgedeckt, Unfallmann, eine andere Person und die Kanzlei sind von der Gewerkschaft und BG im Seminar in Berchtesgaden am 22.01.2014 als "Hyänen des Systems" dargestellt worden. Und haben die Berichtigung im Internet verweigert.
Radio Bremen bringt meinen Fall nicht über den Sender
Ich erwarte von den Beteiligten "klare belastbare Antworten,
keine Ausflüchte und keine Ausreden."
19.02.2014
Danach war die Beklagte und das SG Bremen zur Mediation bereit. Jedoch ist es zu keiner Güterichterverhandlung gekommen. Und im Schreiben vom 19.02.2014 hat die Güterichterin wörtlich vorgetragen:
"Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, das ist vielfach gerichtlich bestätigt."19.02.2014
Ich soll von Anfang an kein Recht gehabt haben.
Mit Schreiben aus dem SG Bremen vom 19.02.2014 ist dokumentiert, es sollte zu vier Mediationen kommen (S 32 SF 1/14 GR) und ist mit dem wörtlichen Hinweis verweigert worden:
"Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, das ist vielfach gerichtlich bestätigt."
Wahrhaftig habe ich aber Recht und ist danach auch mit meinen Teilerfolgen von Anfang an bestätigt. Darüber hat auch die Presse am 30.10.2014 und 5.11.2014 berichtet. Offensichtlich konnte die Richterin meine Akte nicht richtig gelesen, so hatte ich Glück, dass es zu keiner Mediation kam.
Zwei glorreiche Halunken sind international am Wirken.
"Der dritte Mann" ist im WEISSER RING untergetaucht.
Darüber hat die Presse mit Foto berichtet. Mehr lesen
17.03.2014
ZWEI GLORREICHE HALUNGEN präsentieren sich in der Öffentlichkeit
17/18.03.2014
"Zwei glorreiche Halunken" sind in meinem Fall verwickelt.
Und sind bei der BG ETEM & BGHW. beschäftigt. Sie präsentieren sich in der Öffentlichkeit auf der folgenden Fototostrecke in Vietnam und wurden bis dato nicht zur Rechenschaft gezogen. Weil dabei drastische Schilderungen über Prozessbetrug an die Öffentlichkeit kommen würden.
Kriminelle Amtsträger präsentieren sich in der Öffentlichkeit
auf einer Fototostrecke in Vietnam (17.-18.03.2014) und wurden von der STA Bremen bis dato nicht zur Rechenschaft gezogen. Wohl weil dabei ein internationaler Sozial.- Justiz u. Wirtschaftsskandal aufgedeckt wird und die deutsche Sozialversicherung ihre Vorbildlichkeit in der ganzen Welt verliert.
BGHW kann dem Gesetzgeber nicht mehr folgen.
BGHW kann ihrer Amtsermittlungspflicht u. dem Untersuchungsgrundsatz nicht mehr folgen, denn dabei würde die BGHW in der gesetzlichen Unfallversicherung die höchsten Amtsträger als "kriminelle Vereinigung" international aufdecken. Vor diesem Hintergrund fühlen sich die Personen sicher und präsentieren sich weltweit mit Foto/Video der Öffentlichkeit.
09.04.2014
Fit im Büro;
halten sich die Mitarbeiter meiner zuständigen BGHW in Bremen auf dem Bürohausdach an der Falkenstraße. Darüber hat der Weser Kurier am 09.04.2014 berichtet. Sie müssen das Aufdecken von Betrug und Pflichtverletzungen verhindern und geht den Bearbeitern meiner Fälle an die Nerven.
19.06.2014
Teilerfolg im Streit um Unfallrente & Das Schwert der Gerechtigkeit
Am SG Bremen ist meine Webseite zur Urteilsfindung am 19.06.2014 (Az.: S 29 U 121/13) zum Tatbestand geworden und dokumentiert:
"dass endlich Gerechtigkeit geschehen möchte".
Tatsächlich ist es zu Teilerfolgen gekommen und war eine Nachricht, mit der nicht so ohne Weiteres zu rechnen war. Darüber hat die Presse berichtet.
19.06.2014
Teilerfolg im Streit um Unfallrente
Es war richtig, dass ich nicht aufgegeben habe, denn am 19.06.2014 kam es zu Teilerfolgen und danach hat die Beklagte ihre Schriftsätze v. 25.10.2012 auf unbestimmte Zeit in eine Liste vom 13.08.2019 mit 45 Geheimakten zur Geheimhaltung aufgenommen.
Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder einer Ordnungshaft bis zu 2 Jahren. Auch das Kopieren ist mir untersagt.
19.06.2014
Die "anfallsartigen Kopfschmerzen" kamen auf den Richtertisch
und haben 6 Jahre später in der mündlichen Verhandlung (19.06.2014) zu der außergewöhnlichen Rentenerhöhung von nur 5 v.H., also unter 10 v. H. und ohne Zinsbescheid geführt. Dazu bin ich mit dem folgenden Hinweis der Beklagten und dem Gericht eingeschüchtert worden:
"Ich soll mich mit dem Spatz in der Hand zu frieden geben, sonst werde ich gar nichts bekommen."
Beklagte und Gericht wünschen, es soll nichts weiter passieren
So hat das Gericht und die Beklagte am 19.06.2014 einen Vergleich vorgespiegelt, der sämtliche Ansprüche aus meinem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 abgegolten haben soll und meine Verletztenakte soll nicht mehr zur weiteren Aufklärung geöffnet werden.
Staatsanwaltschaft Bremen hat meine Webseite überprüft
und ist keine üble Nachrede
BGHW hat es mit dem Hinweis auf meine Webseite am 02.09.2014 zur Strafanzeige mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung kommen lassen. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen mit Schreiben vom 26.05.2015 die Ermittlungen gegen meine Person sofort eingestellt. Obwohl die BGHW Bremen wusste eine "Signalwirkung" ist erfolglos, wurde der Strafantrag gestellt. Siehe Dokument: BEV 08.04.2011
19.06.2014
Schwert der Gerechtigkeit & Teilerfolg im Kampf um Unfallrente.
Jetzt hat Herr Neumann doch noch Recht bekommen, ein Stück weit zumindest. Und war eine Nachricht in der Presse mit der nicht so ohne weiteres zurechnen war. Denn die BGHW (vormals GroLa BG) wollte mit Bescheid vom 12.09.2002 die Anerkennung meiner "anfallsartigen Kopfschmerzen" als Unfallfolge aus meinem schweren Arbeitsunfall vom 19.06.1968 rückgängig machen. Und hätte sich damit meinen Teilerfolg und Rentenzahlung wie mit dem Urteil vom 19.06.2014 aus dem SG erspart.
Es folgte der Bericht über die Vertretung am 24.06.2014 vor dem SG Bremen. Damit hat die Beklagte den Irrtum erregt, es sei zu einem Vergleich gekommen, der sämtliche Ansprüche wegen des Arbeitsunfalles vom 19.06.1968 abgegolten hätte. Dazu hat die BGHW meine auf Lebenszeit abgefundene Rente mit einer MdE 5% ab dem 01.07.2002 aufleben lassen. Es ist keine wesentliche Verschlimmerung und damit kam das "System" bei der BGHW nicht klar.
02.09.2014:
Am 02.09.2014 hat die BGHW mit dem Hinweis auf meine Webseite, eine Strafanzeige gegen meine Person bei der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen angestrengt mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die STA Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt und die Täter waren sogleich personifiziert. Es passiert nichts und es werden auch keine Ermittlungen gegen den Anzeigeerstatter und Justitia der BGHW Herrn [19-2] gemäß der Wahrheitspflicht eingeleitet (§ 57 StPO). Es ist der Ansatzpunkt, der STA Bremen ist "Strafvereitlung im Amt" anzulasten (§ 258a StGB).
Die Amtsträger haben sich in der folgenden Fotostrecke, Zeitungsberichten und Video in der Öffentlichkeit präsentiert. >Klick Es ist der Ansatzpunkt, die Sache führt zu einem Sozialskandal und könnte nicht nur in Bremen einen Tumult auslösen. Insoweit musste die STA Bremen die Ermittlungen sofort einstellen. So gab es auch kein Ermittlungsverfahren gegen den Anzeigeerstatter [19-2] und offensichtlich nicht seiner Wahrheitspflicht gemäß § 57 StPO gefolgt ist. Meine Webseite ist keine üble Nachrede.
Die BGHW hat ihren Justitia Herrn [19-2] beauftragt und das Recht auf Akteneinsicht hat. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die STA Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben v. 26.05.2015 sofort eingestellt. Bemerkenswert ist sogleich, die vermeintlichen Täter sind personifiziert und der Anzeigeerstatter geht straffrei aus.
02.09.2014
Meine Webseite ist nicht angreifbar und keine üble Nachrede.
Nach einer Strafanzeige der BGHW vom 02.09.2014 gegen meine Person und Webseite - mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung - hat die STA Bremen die Ermittlungen eingeleitet und nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die STA Bremen die Ermittlungen gegen meine Person und Webseite sofort mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Dass die STA Bremen weitere Ermittlungen durchgeführt hat, ist nicht erkennbar. Mehr lesen
02.09.2014
BGHW kann die Anschuldigungen nicht im Raum stehen lassen,
weil die Presse schon über meinen Fall berichtet. Und die Öffentlichkeit mit meiner Webseite informiert wird. Insoweit hat die BGHW mit dem Hinweis auf meine Webseite am 02.09.2014 eine erfolglose Verleumdungsklage angestrengt. Denn nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen die Ermittlungen mit Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. Mit dieser Strafanzeige hat der Anzeigeerstatter Herr [19-2] - gewollt oder ungewollt - sogleich die vermeintlichen Betrüger personifiziert. Herr [19-2] ist Justitia der BGHW hat das Recht auf Akteneinsicht und konnte offensichtlich die Akte nicht richtig lesen. Es bestätigt den Verdacht, Herr [18] ist ein Profi und stiftet Verwirrung in der Akte. Insoweit müssen sämtliche Schriftstücke auf Manipulation überprüft werden, die seinen Namen [18] tragen.
02.09.2014
Meine Webseite ist keine üble Nachrede und Verleumdung
Die BGHW in Bremen hat gegen meine Person am 02.09.2014 eine umfangreiche Strafanzeige angestrengt, mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Es folgte meine schriftliche Aussage vom 08.02.2015. Danach hat die STA Bremen mit Schreiben v. 26.05.2015 die Ermittlungen sofort eingestellt und auch keine Ermittlungen gegen den Anzeigeerstatter eingeleitet. Es ist der Ansatzpunkt, die Sache soll nicht weiter aufgeklärt werden.
02.09.2014
Meine Webseite ist keine üble Nachrede
Erfolglose Strafanzeige gegen meine Person.
Danach hat die BGHW - mit dem Hinweis auf meine Webseite - gegen meine Person am 02.09.2014 eine erfolglose Strafanzeige angestrengt mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Meine Anschuldigungen sind zutreffend und das Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. Damit waren sogleich die Beteiligten personifiziert. Es sind die höchsten Amtsträger in der gesetzlichen Unfallversicherung und mussten sich bis dato nicht vor der STA Bremen rechtfertigen. Über das Ergebnis wollte die BGHW bzw. der Justitia [19-2] auch informiert werden.
Erfolglose Strafanzeige gegen meine Person & Webseite.
Nach meiner schriftlichen Aussage v. 08.02.2015 hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen mit Schreiben v. 26.05.2015 die Ermittlungen gegen meine Person & Webseite mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung sofort eingestellt. Die BGHW musste sich etwas anderes für meine Bestrafung ausdenken.
02.09.2014
Kriminelle Vereinigung stellt Strafanzeige.
Mit dem Hinweis auf meine Webseite hat die kriminelle Vereinigung am 02.09.2014 gegen meine Person einen Strafantrag gestellt, mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die STA Bremen sofort mit Schreiben vom 26.05.2015 die Ermittlungen eingestellt. Die Täter und der Anzeigeerstatter Herr [19-2] sind personifiziert wurden aber wegen der Wahrheitspflicht (§ 57 StPO) nicht zur Rechenschaft gezogen. Als "Verbrecherjäger" ist dieses aber mein Ziel.
02.09.2014
Erfolglose Strafanzeige gegen meine Person
Mit dem Hinweis auf meine Webseite, hat die BGHW und "kriminelle Vereinigung" am 02.09.2014 eine Strafanzeige gegen meine Person angestrengt, mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Nach der Vernehmung am 19.01.2015 und meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die STA Bremen die Ermittlungen mit Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. Dabei habe ich weitere Kriminelle personifiziert. Mehr lesen
24.09.2014:
Merkwürdiges Hausrecht
Meine Schreiben haben die Behörde der BGHW mit Eingangsstempel erreicht aber nicht die Behördenakte und ist sehr Merkwürdig. Denn das Schriftstück vom 24.11.2009 mit der Anlage vom 17.11.2009 und 23.11.2009 berichten über rechtswidrige Handlungen der Mitarbeiter.
Danach hat die BGHW mit Schreiben vom 24.09.2014 dem SG Bremen gemeldet, für mich wurde eine neue Hausordnung festgesetzt, u. a. werde ich keinen Eingangsstempel mehr erhalten.
30.10.2014 + 05.11.2014
30.10.2014
Heiße Schokolade für meinen damaligen Anwalt Dr. jur. [7-6]
Es wurde nachvollziehbar, warum mein damaliger Fachanwalt für Sozialrecht Herr Dr. jur. [7-6] mir viel Glück gewünscht hat und mit der Sache nichts mehr zutun haben wollte. Als jedoch die Zeitung über meinen Teilerfolg im Streit um Unfallrente am 30.10.2014 und über die Nachzahlung von 12.000 Euro und ohne Zinsbescheid berichtet. Hat der Anwalt mich beim Weser Kurier getroffen und sagte mir freundlich: Hallo Herr Neumann, ich habe gelesen, Sie haben Geld bekommen, davon könnten Sie mir doch etwas abgeben. Darauf habe ich geantwortet, ich bedanke mich dafür, dass Sie die Sache bis vor das Bundessozialgericht getrieben haben, aber wir mussten wegen Prozessdelikt scheitern. Aber ich verspreche, wenn ich die Nachzahlung über 100.000 € erhalte, dann werde ich Sie zur heißen Schokolade einladen. Damit war mein damaliger Anwalt einverstanden.
05.11.2014
Das Schwert der Gerechtigkeit
Unter dieser Schlagzeile berichtet auch die "taz":
Jetzt hat Herr Neumann doch noch Recht bekommen, ein Stück weit zumindest. Und das ist eine Nachricht, mit der nicht so ohne Weiteres zu rechnen war.
26.05.2015
Ich bin erfolgreicher "Verbrecherjäger" & deutliche Spuren liegen vor.
Dazu im Einklang gibt es diese Webseite und ist keine üble Nachrede. So hat die Staatsanwaltschaft Bremen auch nach meiner schriftlichen Aussage (08.02.2015) die Ermittlungen mit Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt.
26.05.2015
Zu Unrecht kann jeder im Gefängnis landen,
wenn die Behörde eine "Signalwirkung" an das eigene Personal benötigt.
BGHW wollte meine Bestrafung (Dokument: BEV 08.04.2011) und hat eine rechtswidrige Verleumdungsklage angestrengt. Wie das Schreiben der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen (26.05.2015) nachvollziehbar bestätigt.
29.02.2016
"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern"
So hat es die Direktorin Frau [8-19] am SG Bremen über die Presse am 29.02.2016 publiziert. Wie man gegen eine "kriminelle Vereinigung" vorgeht, ist mir leider nicht im damaligen Antwortschreiben (29.12.2010) der Direktorin Frau [8-19] erklärt worden.
29.03.2016
Akte soll nicht mehr geöffnet werden
Ferner hat die Beklagte ihren Schriftsatz vom 29.03.2016 vorgelegt, damit wurde nachvollziehbar, die Beklagte und das Sozialgericht Bremen haben im Visier, dass die Akte nicht mehr geöffnet wird. Mit Schreiben vom 10.03.2020 ist bekannt, die Gerichtsakte soll nicht mehr auffindbar sein u. dokumentiert Prozessdelikte (Az.: S 18 U 94/04).
Darin ist das Sozialgericht (SG) Bremen und die Beklagte verwickelt.
09.05.2016
Da ist viel kriminelle Energie im Spiel"
Die DGUV möchte von der Öffentlichkeit erfahren, wie die Unfallverletzten von den Berufsgenossenschaften behandelt werden. Dazu im Einklang habe ich am 16.04.2013 meine Webseite eröffnet u. habe mir die Gerechtigkeit als Herzenssache gemacht. Mein Kampf um Unfallrente ist das Fundament. "Da ist viel kriminelle Energie im Spiel", wie auch der Weser-Kurier am 09.05.2016 berichtet. Mehr lesen
29.02.2016:
"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern";
war am 29.02.2016 im Weser Kurier zu lesen und ist die Meinung der Direktorin am Sozialgericht (SG) Bremen. Meine Teilerfolge vor dem SG Bremen dokumentieren, ich habe von Anfang an Recht und das SG Bremen und die Beklagte (BGHW) sind in Prozessdelikt verwickelt. Und soll nicht an die Öffentlichkeit kommen. Bremer-Fernsehen ist eine Behörde und der Ansatzpunkt warum die Sache nicht ausgestrahlt wird (16.11.2009). Vor diesem Hintergrund bin ich am 06.09.2021 letztmalig aus der Ordnungshaft entlassen worden, mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm, die Presse hat darüber berichtet.
29.04.2016
Die Aufklärung soll mit Bumerangsätzen verhindert werden. Siehe den Vermerk vom 29.04.2016 aus dem "Bedrohungsmanagementteam" der BGHW. Den Bearbeitern meiner Akte wurde wörtlich angeraten:
"Überlegen Sie sich Bumerangsätze für einen Kontakt mit Herrn Neumann. Bumerangsätze sind Formulierungen, die man immer wieder wiederholen kann und dabei weder den anderen direkt zurückweist, noch ihm einen Ansatzpunkt für Diskussionen liefert. Ein Beispiel hierfür ist: "Wir können Ihnen leider nicht weiter helfen. [...]"
14.07.2016:
Bundeskriminalamt (BKA) habe ich am 14.07.2016 eingeschaltet.
Mein Anruf am 27.07.2016 beim BKA hat ergeben, meine E-Mail ist eingegangen und ist der Abteilung für schwere und organisierte Kriminalität (SO) Az.: IZ35-8 vorgelegt und an das zuständige Landeskriminalamt (LKA) Bremen weitergeleitet worden. Es ist mir nicht bekannt, dass das LKA Bremen Ermittlungen eingeleitet hat.
12.12.2016:
"Da ist viel kriminelle Energie im Spiel"
Darüber hat der Weser Kurier am 09.05.2016 berichtet.
Der Prüfgruppe habe ich meine Ermittlungen bekannt gemacht. Und haben sich mit Schreiben vom 12.12.2016 bedankt, mehr ist nicht passiert.
24.01.2017:
"U" wie Unbekannt
Beschuldigten sind personifiziert, STA Bremen es übersehen.
Darüber wurde die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen mit meinem Einschreiben vom 24.01.2017 u. Az.: 693 UJs 1448/17 aber informiert.
Von einem Justizbeamten, wurde mir zum Az.: 693 UJs 1448/17 erklärt, das "U" bedeutet Unbekannt. STA Bremen hat mit dem "U" den Irrtum erregt, es sei eine Strafanzeige gegen Unbekannt und hat damit ungewollt oder gewollt die Namen der höchsten Amtsträger aus dem Blickfeld genommen. So konnten auch im Vorgang zur Prüfung eines Anfangsverdachts gegen Herrn Richter am Landessozialgericht [5], Herrn Dr. [8-1] und Herrn Dr. [10-2] - 693 UJs 1448/17 - auch keine Ermittlungen eingeleitet werden.
29.02.2017
"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern"
Wie die Direktorin am SG Bremen der Öffentlichkeit in dem Zeitungsbericht vom 29.02.2017 bekannt gemacht hat. Und hat sich auch mit meinem merkwürdigen Fall beschäftigt. Mehr lesen
14.10.2017
10 Polizisten waren vorgeladen, keiner kam.
Dazu im Einklang kam es am 14.12.2017 zu meiner mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht (LG) Bremen. 10 (Zehn) Polizisten wurden vorgeladen und sollten die Wahrheit sagen, keiner kam. Damit hat der Richter drei mündliche Verhandlungen als erledigt erklärt, wohl weil der Skandal nicht aufgedeckt werden soll.
14.12.2017
10 Polizeibeamte Bremen waren vorgeladen, keiner kam.
Verfahren gegen die Polizei und einer Staatsanwältin Bremen,
daran habe die Öffentlichkeit keine Interesse. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht Bremen meine Klagen mit Beschluss vom 14.12.2017 eingestellt. Die Staatsanwältin hatte das Vorgehen wie im Fall von "Gustl Mollath" im Visier und hätte zu einem Justizskandal führen können.
14.12.2017:
10 Polizeibeamte sind nicht zur mdl. Verhandlung gekommen.
§ 258a StGB - Strafvereitelung im Amt
So haben die Polizeibeamten natürlich in meiner Strafsache vor Gericht die Wahrheit verschwiegen. Offensichtlich im Sinne der "kriminellen Vereinigung" und Staatsanwältin wie auch der Polizei. Denn mit Beschluss vom 14.12.2017 hat das Amtsgericht Bremen die Strafsache auf ungeklärtem Sachverhalt eingestellt. So entsteht der Eindruck, das Amtsgericht wurde durch eine "kriminelle Vereinigung" eingeschüchtert.
07.03.2018
Die Angelegenheit ist rechtlich und praktisch nicht erfreulich
und sollte mit dem Fachanwalt abgestimmt werden.
So hat es der Justitia der BGHW Herr [19-2] in der E-Mail vom 07.03.2018 dokumentiert. Ferner wurde wörtlich dokumentiert:
"Man könnte zwar gegenüber Herrn Neumann Nutzungsbestimmungen festlegen, dass der Akteninhalt nur ohne ehrverletzende Kommentierungen u. dgl. veröffentlicht werden darf. Allerdings wird gerade an einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von Herrn Neumann gearbeitet, sodass solche Nutzungsbestimmungen eher selbstschädigender Natur wären."
07.03.2018
Veröffentlichung meiner Behördenakte:
Mit Schreiben der BGHW Mannheim vom 05.03.2021 habe ich als Anlage in Kopie u. a. die E-Mail vom 07.03.2018 erhalten. Und der Justitia der BGHW in Mannheim Herr [19-2] hat nachvollziehbar dokumentiert:
"Herr Neumann darf seine Verwaltungsakten 1:1 im Internet veröffentlichen. Um dieses zu verhindern, müsste die BfDI davon überzeugt werden, dass es hier nicht nur um eine neutrale Nutzung geht, sondern um Ehrverletzungen von Beschäftigten, Gutachtern, Richtern u.dgl. eingetreten sind und drohen."
21.05.2018
Meineid war am 21.05.2018 erkannt, darauf wünschte die BGHW die Mediation, damit war ich einverstanden. Das Landgericht (LG) Hamburg hat zur Mediationssitzung einen Anwalt verlangt. Den konnte ich nicht herbei schaffen. Mein Wunsch nach einem Pflichtanwalt wurde nicht erfüllt, so bin ich im Gefängnis gelandet.
30.05.2018:
Arbeitsunfall - Bedeutung der Feststellung der Unfallfolgen
"Es ist wichtig seine Rechte einzufordern" >Klick
Nur so erhält man eine sachgerechte Unfallrente und die Hilfsmittel zum bewältigen der Unfallfolgen. Richtig hat dazu der Unfallarzt in seinem Befund vom 30.05.2018 die Bezuschussung eines E-Bikes angeraten. Leider ist die BGHW nicht dem Mediziner gefolgt. So kam es am 08.04.2020 zum Fahrradsturz mit Wirbelsäulenbruch. Mein Recht auf Entschädigung wird nun am Sozialgericht (SG) Bremen mit meiner Klage vom 12.02.2024, unter dem Az.: S 2 U 12/24 eingefordert.
Letzte Sachstand in dieser Auseinandersetzung:
Am SG Bremen - Az.: S 2 U 12/24 - kommen nun meine Arbeitsunfälle auf den Richtertisch, die im Sinne von § 8 SGB VII von der BGHW anerkannt sind. Meine Recht habe ich seit 2003 am Sozialgericht (SG) Bremen eingefordert, Teilerfolge bestätigen ich habe von Anfang an Recht. Die BGHW-Bremen ist die aktenführende Behörde und behindert mit "Bumerangschreiben" die Ermittlungen im Verwaltungsverfahren.
08.11.2018
Es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich
grundsätzliche Klarstellungen vorzunehmen und sich nicht in den unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen einer "kriminellen Vereinigung" bei der aktenführenden BGHW Bremen zu verlieren. Wo sich die Mitarbeiter auf dem Bürohausdach an der Falkenstraße Fit halten. Darüber hat der Weser Kurier am 09.04.2014 berichtet. Die Geschäftsführung muss das Aufdecken von Pflichtverletzungen in der Behörde verhindern und geht nur mit "Redeverbot" der Mitarbeiter, "Hausverbot" des Versicherten und Geheimhaltung von Verwaltungsentscheidungen & Akten der BGHW. Und wenn die Bearbeiter ein Gewissen haben, werden sie von meinen Fällen abgezogen. Dazu im Einklang hat die BGHW in der E-Mail vom 28.11.2009 dokumentiert:
"Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt.
Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden."
Diese Auffassung nervt und führte zu einer Bedrohungslage in der Behörde am 08.11.2018. Die Zeitungen berichten über meinen Fall und keiner will sich rechtfertigen.
08.11.2018
Durch Mitarbeiter der BGHW, kam es am 08.11.2018 zu einer Bedrohungslage in der Behörde und konnte mit meiner amerikanischen Polizeisirene und Sondereinsatz der Polizei Bremen beseitigt werden.
08.11.2018
Bedrohungslage in der Behörde der BGHW.
Der Vorfall war mit dem Ausschalten meiner amerik. Polizeisirene erledigt. Es war keine strafbare Handlung, wie der Tätigkeitsbericht der Polizei Bremen vom 08.11.2018 bestätigt. Die Mitarbeiter der BGHW haben die Bedrohungslage durch ihr Verhalten ausgelöst. Aktenkundig hat die BGHW meine Bestrafung im Visier und hat es nun zu meiner ungerechtfertigten Strafe kommen lassen. Dazu im Einklang liegt das Schreiben der BGHW Bremen vom 05.04.2011 an die Direktion Mannheim vor.
Am 08.11.2018 kam es in der Behörde der BGHW zu einer Bedrohungslage - ausgelöst durch eine "kriminelle Vereinigung" - und konnte mit meiner amerik. Polizeisirene beseitigt werden. Mehr lesen im Polizeibericht.
30.11.2018:
BGHW schaltet Anwalt ein, der kein Recht auf Akteneinsicht hat.
Die BGHW hat einen externen Anwalt eingeschaltet und kein Recht auf Akteneinsicht hat. Auf Grund einer Verfügung vom 29.11.2018 hat dieser Anwalt die eid. Versicherung von dem Geschäftsführer der BGHW Bremen vom 30.11.2018 dem LG Hamburg vorgelegt. Und war nicht in der Lage die eid. Versicherung mit der Behördenakte abzugleichen.
Antrag 1)b):
"Herr [20-2] müsste eid. Versicherung abgeben, was heißt kein generelles Redeverbot in der eid. Versicherung, von § 938 ZPO wird Gebrauch gemacht, wohl dann begründet."
Antrag 1)f):
"Gebrauch von § 938 ZPO, eid Versicherung zum Hausverbot und Redeverbot fehlen. Vortrag zur angeblich nicht vollständigen Akte fehlt."
So konnte der externe Anwalt und das LG Hamburg am 13.08.2019 dafür sorgen, dass ich 45 Akten & Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit geheimhalten muss auch das Kopieren ist mir untersagt. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft.
21.01.2019:
Ein Feuer - wie in meinem Nachbarhaus - hätte im Sinne der BGHW zu meiner in den Schriftsätzen der Beklagten am 24.06.2013 gewünschten Verhandlungsunfähigkeit vor dem Sozialgericht geführt und hätte sogleich die Geheimunterlagen der BGHW in meinem Haus vernichtet. Dieses Möglichkeiten musste aber scheitern, weil der Weser-Kurier der BGHW mit E-Mail vom 19.09.2011 nicht meine Hausnummer sondern die von meinem Nachbarhaus angegeben hat. Ich habe niemals behauptet, die BGHW habe das Nachbarhaus angezündet, so ist es auch der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen mit meinem Schreiben vom 15.11.2019 und weiteren Schreiben bekannt geworden. Mehr lesen
21.01.2019
Feuer im Nachbarhaus, konnten keine Akten vernichten.
Ein Feuer - wie in meinem Nachbarhaus - hätte meine Akten und Beweismittel vernichtet. Dieses ist aber nicht geschehen. Und weil der BGHW vom Weser Kurier die Hausnummer von meinem Nachbarhaus vorgelegt wurde, konnte es auch nicht geschehen. >Video
05.06.2019
BGHW hat kein Angebot zur Schlichtung mitgebracht
Schon im Vermerk vom 01.09.2010 hat die BGHW Bremen dokumentiert, so kann es nicht weitergehen, es sollte zur Mediation (Schlichtung) kommen. Später haben die Gerichte und die Beklagte (BGHW) immer wieder vorgetäuscht, es wird zur Mediation kommen. So hat die BGHW am 05.06.2019 auch kein Angebot zur GÜTERICHTERVERHANDLUNG mitgebracht.
05.06.2019
Die Mediation (Schlichtung) mein Ziel:
"Ich möchte nur haben was mir nach Recht und Gesetz zusteht, nicht mehr und nicht weniger, dann können sie die Akte in die Weser schmeißen und muss nicht mehr geöffnet werden."
Das Gericht hat in der Mediationssitzung (Schlichtung) am 05.06.2019 bestätigt, dieses ist ein gutes Angebot. Und fragte die Beklagte, was sie mitgebracht hat. Beklagte antwortet, sie habe nichts mitgebracht. Damit war die Mediationssitzung im Sinne der Beklagten und dem Gericht gescheitert. Denn es musste der Irrtum aufrecht erhalten bleiben, dass ich nichts zu erwarten habe. Dieses haben ja die vielen Falschurteile schon festgeschrieben. Wie die Gerichtsmediatorin im Schreiben vom 19.02.2014 vorgetragen hat (S 32 SF 1/14 GR). Mehr lesen.
23.07.2019
Bürgermeister von Bremen antwortet nicht.
Mein Fall ist kein Einzelfall und durch das Handeln der BGHW so umfangreich geworden, dass der große Sozialverband Deutschland (SoVD) die Bearbeitung meiner Angelegenheit mit Schreiben vom 23.07.2019 ablehnen musste.
13.08.2019
Deutsche Sozialversicherung geht nach "Stasi-Manier" vor:
Diese schlimme Anschuldigung ist mit 45 Geheimunterlagen meiner zuständigen BGHW Bremen dokumentiert, die mir greifbar vorliegen. Mein Schreiben vom 15.09.2009 hat eine begründete Beschwerdeangelegenheit (E 207/09) bei der BGHW Direktion Mannheim ausgelöst. Die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 - gerichtet an die Direktion Mannheim - ist von ausschlaggebender Wichtigkeit. Denn damit wird ein Vorgehen nach "Stasi-Manier" dokumentiert. Dazu im Einklang habe ich am 05.03.2021 die Mitteilung erhalten: "Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden". Es ist aber mein gutes Recht. Das Landgericht Hamburg hat mich am 13.08.2019 (Az.: 324 O 128/19) zur gesetzwidrigen Geheimhaltung verurteilt und bin als Kriminalitätsopfer im Gefängnis gelandet. Ohne Presse und Webseite bin ich machtlos.
13.08.2019
Die höchsten Amtsträger sind in Bandenbetrug verwickelt.
Die höchsten Amtsträger der deutschen Sozialversicherung sind in Bandenbetrug verwickelt und sind international am Wirken. Sie haben 45 Beweismittel am 13.08.2019 auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit bis zu 250 000 € Ordnungsgeld bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis. Das Kopieren ist mir auch untersagt. Mehr lesen
13.08.2019
BGHW hat 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung auf unbegrenzte Zeit festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Auch das Kopieren ist mir untersagt.
13.08.2019
Ich bin Geheimnisträger der Beklagten, gegen meinem Willen
Als "Verbrecherjäger" konnte ich das Beweismittel für strafbare Handlungen aufdecken. Darauf hat die BGHW 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung am 13.08.2019 auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250 000 € bedroht. Oder bis zu 2 Jahren Gefängnis. Auch das Kopieren ist mir untersagt.
13.08.2019
Falschaussage vor Gericht: Was nun?
Nun hat die BGHW "Elite Juristen nach 1945" eingeschaltet und kein Recht auf Akteneinsicht haben. Diese Juristen haben am 13.08.2019 eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vor dem Landgericht (LG) Hamburg zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt (Az.: 324 O 128/19). Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld bis 250 000 € bedroht oder bis zu zwei Jahren Ordnungshaft. Das Kopieren ist mir auch untersagt. Es sind 45 Beweismittel welche das Lügen der BGHW zementieren. Das LG Hamburg hat m. M. richtig erkannt, hier wird gelogen und es muss zur Mediation (Schlichtung) kommen. Verlangte aber, dass ich mit Anwalt erscheine und war nicht möglich, weil ich derzeitig keinen Anwalt auftreiben konnte der mich in dieser kriminellen Sache vertreten will. So kam es am 13.08.2019 zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung. So ein Unrecht gab es schon vor mehr als 80 Jahren und war nur mit "Elite Juristen nach 1945" möglich die kein Recht auf Akteneinsicht haben. Denn wer das Recht auf Akteneinsicht hat hätte sofort erkannt, vor dem LG Hamburg wurde gelogen und die Sache muss mit einer Mediation und Pflichtanwalt erledigt werden.
Ermittlungen gegen "kriminelle Vereinigung" soll es nicht geben,
weil dabei ein internationaler Sozialskandal aufgedeckt wird. Dazu im Einklang hat die BGHW am 13.08.2019 externe Anwälte eingeschaltet und kein Recht auf Akteneinsicht haben. Diese Elite Anwälte nach 1945 haben 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Die höchsten Amtsträger der deutschen Sozialversicherung sind als "kriminelle Vereinigung" erkannt und sind international am Wirken. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit bis zu 250 000 € Ordnungsgeld bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis. Das Kopieren ist mir auch untersagt.
13.08.2019
Geheimhaltung der für Prozessbetrug vorgelegten Schriftstücke
In dieser Sache hat die Beklagte am 13.08.2019 ihren Schriftsatz vom 28.02.2005 (10) und 12.07.2005 (13) in eine Liste mit 45 Schriftstücken der BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt.
13.08.2019
Ich bin Geheimnisträger der BGHW
Seit dem 13.08.2019 hat die oberste Etage der BGHW 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich mit Ordnungsgeld bis zu 250 000,00 Euro bedroht oder bis zu zwei Jahren Ordnungshaft. Auch das Kopieren ist mir Untersagt. Damit hat die BGHW Bremen die "Elite Juristen nach 45" beauftragt.
13.08.2019
BGHW will sich nicht rechtfertigen und schweigt.
Am 13.08.2019 hat die BGHW 45 Akten und Verwaltungsentscheidung der BGHW auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Auch das Kopieren ist mir untersagt.
13.08.2019
Ich befinde mich seit 2019 in einer unglaublichen Bedrohungslage
Bis dato und seit dem 13.08.2019 werde ich von der BGHW Bremen zur Geheimhaltung von 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW gezwungen. Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro bedroht oder einer Gefängnisstrafe bis zu 2 Jahren. Auch das Kopieren ist mir Untersagt.
Ich bin wahrhaftig auch mit den 45 Geheimunterlagen der BGHW in Bremen im Gefängnis gelandet. Darüber hat die Zeitung am 21.10.2021 berichtet. Dass ich die Geheimunterlagen der BGHW mit auf meine Zelle nehmen durfte, war eine Ausnahme und dafür hat der Mediziner im Gefängnis gesorgt. Für so eine Ausnahme hätte auch mein Großonkel Prof. Dr. med. Rudolf Theis Eden gesorgt, davon bin ich überzeugt.
Die Stasi-Manier ist noch vorhanden.
Die Arbeiter/innen der Glasfabrik "Schott" in Jena sind zu befragen, ob sie die "Stasi-Manier" in der gesetzlichen Unfallversicherung beseitigen wollen, wie sie auch erfolgreich die "Mauer" beseitigt haben.
13.08.2019
Haus.- und Redeverbot soll eine Grenze der Aufklärung ziehen.
Dazu im Einklang liegt die E-Mail vom 17.12.2009 und 28.12.2009 vor. Dem sogleich die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 folgt, gerichtet an die Direktion der BGHW in Mannheim. Die aus meiner Beschwerdeangelegenheit zum Az.: E 207/09 hervorgeht. Und seit dem 13.08.2019 von der BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt wurde. Mehr lesen
13.08.2019
Beklage BGHW & Sozialgericht (SG) Bremen
folgen nicht dem Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X) und ist eine "Betrugsmasche" der "kriminelle Vereinigung" von Anfang an, die noch am Wirken ist. Sämtliche Behörden in Bremen, auch die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen und der Bürgermeister sind machtlos. Denn dieser Sozialskandal soll nicht an die Öffentlichkeit kommen. Dazu im Einklang hat die BGHW 45 Akten und Verwaltungsentscheidung der BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt und ziehen sich wie ein "Roterfaden" durch meine Behördenakten.
13.08.2019
*Hinweis & Ansatzpunkt für "kriminelle Handlungen":
Die BGHW hat eine Liste über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Die Nummer (1-45) in der runden Klammer () ist der Liste entnommen. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu zwei Jahren Ordnungshaft . Auch das Kopieren ist mir untersagt.
13.08.2019:
Danach fühle ich mich von der BGHW bedroht!
Landgericht (LG) HH hat mir 45 Beweismittel aus der Hand geschlagen und damalige Bürgermeister war Olaf Scholz (SPD).
Denn die BGHW hat 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen der BGHW am 13.08.2019 auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe. Auch das Kopieren ist mir untersagt. Vor diesem Hintergrund bin ich am 06.09.2021 letztmalig aus dem Gefängnis entlassen worden, mit den 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm und die Presse hat darüber berichtet. Teilerfolge dokumentieren, ich bin auf dem richtigen Weg, die Kriminalpolizei hat die Sache richtig durchschaut und der Polizeipräsident von Bremen Herr [13-8] kann mir nicht helfen. Siehe Antwortschreiben vom 12.03.2012. Mein Anwalt Dr. jur. [7-6] hat vor der Presse eine Erklärung verweigert. STA Bremen hat am 19.11.2013 mit Verwaltungsentscheidung dokumentiert, ein Ermittlungsverfahren wurde abgelehnt. Mit der internen E-Mail vom 13.04.2011 hat die BGHW-Bremen dokumentiert, es gibt ähnlich gelagerte Fälle. Und international ist die "kriminelle Vereinigung" am Wirken. Die BGHW kann und will sich nicht rechtfertigen und schweigt. Nennt es wie ihr wollt, ich bin ein "Kriminalitätsopfer" und befinde mich "Im Labyrinth des Schweigens"
20.12.2019:
Mit Schriftsatz v. 20.12.2019 hat die Beklagte gewünscht, ich sollte ihre interne Stellungnahme vom 05.10.2009 (Az.: E 207/09) vorlegen, die angeblich in der Behörde nicht mehr auffindbar sein soll. Ich muss aber der Geheimhaltungspflicht seit dem 13.08.2019 folgen und von der BGHW nicht aufgehoben wird.
10.03.2020
Sozialskandal soll ich geheimhalten,
und werde von der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis 250 000 € bedroht oder bis zu zwei Jahren Ordnungshaft, wenn ein Dokument an die Öffentlichkeit kommt. Auch das Kopieren für das SG Bremen ist mir untersagt. Und kann mein Recht nicht mehr mit den vorliegenden Akten & Verwaltungsentscheidungen der BGHW einklagen. Dazu im Einklang ist mit dem Schreiben vom 10.03.2020 dokumentiert, die Gerichtsakte soll nicht mehr auffindbar sein. Keiner hat die STA Bremen eingeschaltet und wäre auch zwecklos, denn es ist aktenkundig, dass die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen keine Ermittlungen einleitet. Wohl weil der Skandal nicht aufgedeckt werden soll.
10.03.2020:
Gerichtsakte am Sozialgericht Bremen nicht auffindbar"
Herr Prof. Dr. [19-14] ist in meinem Fall als Richter und in Prozessdelikt verwickelt. Und ist nun Direktor am SG Bremen. Und die Landesbeauftrage für Datenschutz hat mit Schreiben vom 10.03.2020 dokumentiert:
"Herr Dr. [19-14], Direktor des Sozialgerichts, hat sich bei uns telefonisch gemeldet. Er gab an, dass die komplette Akte zum Az.: S 18 U 94/04, wohl vernichtet worden sei. Er konnte keine weiteren Angaben zum Zeitpunkt und zum Löschvorgang machen und gab an, dass dies nicht mehr rekonstruierbar sei."
Es ist der Ansatzpunkt, die Gerichtsakte wurde unerlaubt entfernt, ansonsten wäre der Zeitpunkt über den Löschvorgang rekonstruierbar.
08.04.2020
Dieses ist aber nicht möglich,
weil im Rahmen weiterer Unfälle - wie mein Fahrradsturz am 08.04.2020 mit Wirbelsäulenbruch - geklärt werden muss, ob mittelbare Unfallfolge aus meinen Arbeitsunfällen eingetreten ist, die im Sinne von § 8 SGB VII von der BGHW anerkannt sind. Davon will die BGHW aber nichts wissen, denn es soll ja nichts weiter passieren. Mehr lesen
08.04.2020
Ich sage die Wahrheit
Die 45 Geheimunterlagen der BGHW durfte ich mit auf meine Zelle nehmen, dafür hat der Gefängnisarzt gesorgt. Und bin am 06.09.2021 letztmalig entlassen worden. Die Presse hat mich vor dem Gefängnis mit den Geheimunterlagen unter dem Arm interviewt. 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW hält die BGHW seit dem Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 (Az.: 324 O 128/19) auf unbestimmte Zeit geheim. Auch das Kopieren ist mir untersagt.
14.08.2020
21.09.2020
Herr Bovenschulte (SPD) hat mit Schweigen geantwortet
und ist der Bürgermeister von Bremen. Wie mein Schreiben vom 21.09.2020 nachvollziehbar dokumentiert. Und so arbeiten auch seine Senatoren.
21.09.2020:
In Bremen scheint einiges in der Justiz im Argen zu sein!
Hier regiert der Präsident des Bremer Senats, Herr Andreas Bovenschulte (SPD). Siehe u. a. die Eintragung #3614# von Mazi am 19.02.2025 und #3617# vom 21.02.2025 in meinem Gästebuch. Der Präsident ist über Sozialskandal informiert u. schweigt. Scheinbar ist das kleinste Bundesland mit meinem Fall überlastet. Denn ich warte bis dato auf die pflichtgemäße Antwort auf mein Schreiben vom 21.09.2020 an den Bürgermeister.
05.03.2021
"Kampf um die Akten"
Dem folgte das Schreiben vom 05.03.2021, mit dem wörtlichen Hinweis:
"Anbei erhalten Sie den vollständigen Ausdruck des hier geführten Vorgangs E 29/11. Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."
05.03.2021
Mit Schreiben der BGHW Mannheim vom 05.03.2021 habe ich als Anlage in Kopie u. a. die E-Mail vom 07.03.2018 erhalten. Und der Justitia der BGHW in Mannheim Herr [19-2] hat nachvollziehbar dokumentiert:
"Herr Neumann darf seine Verwaltungsakten 1:1 im Internet veröffentlichen. Um dieses zu verhindern, müsste die BfDI davon überzeugt werden, dass es hier nicht nur um eine neutrale Nutzung geht, sondern um Ehrverletzungen von Beschäftigten, Gutachtern, Richtern u.dgl. eingetreten sind und drohen."
31.07.2021
Forum für Unfallopfer hat dazu am 31.07.2021 einen Kommentar abgegeben.
30.08.2021
Ich sitze mit 45 Geheimunterlagen der BGHW im Gefängnis und draußen laufen die Täter frei herum.
Mein Fall ist scheinbar zu einer der größten internationalen Justizskandale in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik geworden. Die Recherche hat u. a. ergeben, ich kämpfe bei der Berufsgenossenschaft (BG) gegen eine "kriminelle Vereinigung" die niemals zurückrudern wird, die nach "Stasi-Manier" vorgeht und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht wird. Keine Behörde und kein Politiker will sich der Sache annehmen.
30.08.2021
Meine Fehlersuche war auch im Gefängnis möglich.
Die Fehlersuche in meinen Behördenakte kann und werde ich vorantreiben auch im Gefängnis. Denn hier hat mir der Gefängnisarzt am 30.08.2021 die 45 Geheimunterlagen der BGHW von einem Justizbeamten auf meine Zelle bringen lassen. Den Justizbeamten waren die Presseberichte und meine Webseite bekannt. Sie fragten mich, was wollen sie den hier Herr Neumann, sie haben doch nur von ihrer Meinungsfreiheit gebrauch gemacht und dafür kommt man in Deutschland nicht ins Gefängnis unter Schwerverbrechern die 10 Jahre absitzen müssen.
Bankdirektor konnte nicht ertragen das ich ins Gefängnis muss
weil ich von der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht habe. So etwas gab es schon vor 80 Jahren in der Nazi-Zeit. Und hat 1000 € an das Landgericht (LG) Hamburg überwiesen und konnte die Gefängnisstrafe verhindern. Mehr lesen
06.09.2021
Am 06.09.2021 bin ich letztmalig aus dem Gefängnis entlassen worden, mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. Darüber hat auch die Presse berichtet. BGHW will sich nicht rechtfertigen und schweigt.
06.09.2021
Mit 45 Geheimunterlagen der BGHW im Gefängnis gelandet
und bin letztmalig am 06.09.2021 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen worden.
06.09.2021
Ich kämpfe für Gerechtigkeit und gehe dafür auch ins Gefängnis
Die Behörde dokumentiert: "Herr Neumann nervt.
Mich nervt die Sache auch, denn ich bin Geheimnisträger der BGHW. Dazu im Einklang bin ich am 06.09.2021 das 4. Mal aus dem Gefängnis entlassen worden und hatte 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm, die niemals an die Öffentlichkeit kommen sollen. Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich seit dem 13.08.2019 mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnisstrafe. Auch das Kopieren ist mir untersagt. Ich werde kein "Redeverbot" unterzeichnen, wie das Personal der BGHW am 18.01.2010. Mehr lesen.
06.09.2021:
Ich sitze mit 45 Geheimunterlagen der BGHW im Gefängnis
und draußen laufen die Täter frei herum.
06.09.2021
Landgericht (LG) HH hat mir 45 Beweismittel aus der Hand geschlagen.
Die 45 Geheimunterlagen der BGHW durfte ich mit auf meine Zelle nehmen, dafür hat der Gefängnisarzt gesorgt. Und bin am 06.09.2021 letztmalig entlassen worden. Die Presse hat mich vor dem Gefängnis mit den Geheimunterlagen unter dem Arm interviewt. 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW hält die BGHW seit dem Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 (Az.: 324 O 128/19) auf unbestimmte Zeit geheim. Auch das Kopieren ist mir untersagt.
06.09.2021
In Bremen hat der Gefängnisarzt dafür gesorgt, dass ich den Roten-Ordner mit 45 Geheimakten der BGHW mit auf meine Zelle nehmen konnte. Und hat erkannt, ohne die Geheimakten werde ich keine Ruhe geben/finden.
Jeder kann im Gefängnis landen, wenn er seine Rechte einfordert
Aus meinen mit Bescheid anerkannten Arbeitsunfällen habe ich meine Entschädigungsansprüche bei der BGHW-Bremen und am Sozialgericht Bremen eingefordert. Weil ich von der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht habe, bin ich im Gefängnis gelandet. Und am 06.09.2021 bin ich mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm entlassen worden. Wie die Bremer-Presse berichtet.
06.09.2021
Herr Neumann nervt.
Letztmalig bin ich am 06.09.2021 das 4. Mal aus dem Gefängnis entlassen worden, mit 45 Geheimunterlagen der BGHW Bremen unter dem Arm. Darüber hat die Zeitung mit der Schlagzeile berichtet:
"Herr Neumann nervt"
Die Behörde fürchtet die Presse "wie der Teufel das Weihwasser"
Es ist im erweiterten Sinne die vierte Gewalt in der Demokratie.
06.09.2021
Über meinen "Kampf um Unfallrente" haben die Zeitungen berichtet. Und als ich am 06.09.2021 das 4-Mal aus dem Gefängnis entlassen wurde - mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm - hat die Tageszeitung (taz) am 21. Oktober 2021 berichtet:
"Erich Neumann hat niemanden etwas Böses getan. Das steht fest, auch wenn die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) auf die Frage, wann u. wo Neumann Leib und Leben von Mitarbeitenden
21.10.2021
Elite Anwälte nach 1945 haben für meine Gefängnisstrafen gesorgt.
Viermal bin ich in der JVA Bremen gelandet. Die Justizbeamten der JVA Bremen kennen meine Webseite und die Presseberichte zu meinem Fall und haben erkannt, hier liegt muss ein Justizirrtum vorliegen. Der Gefängnisarzt hat sich darum gekümmert, dass ich die Geheimakten der BGHW auf meine Zelle bekam, sonst könnte ich nicht zur Ruhe kommen. Und konnte im Gefängnis die Geheimunterlagen studieren. Es ist unglaublich aber wahr und darüber hat auch die Presse am 21.10.2021 berichtet.
Es gab besondere Ereignisse und die Öffentlichkeit hat mich unterstützt. Das Aufgeben habe ich nicht gelernt und Teilerfolge sind mein Ansporn. Und habe Post aus München in meiner Zelle erhalten.
Fehlersuche ist meine Lebensaufgabe geworden
Zu meiner Person ist noch zu sagen, ich habe Tischler/Parkettleger gelernt und war auch als Kraftfahrer tätig. Wegen der Unfallfolgen musste ich Umgeschult werden und habe die Fehlersuche als Fernsehtechniker gelernt. Nach dem ungeschriebenem Gesetz - Fehler müssen vollständig beseitigt werden - war ich 17 Jahre im MED. TECHN. NOTDIENST tätig - so bearbeite ich auch meine umfangreiche Behördenakte und ist zur ungewollten Lebensaufgabe geworden.
Dazu im Einklang hat mein Hausarzt auf dem Überweisungsschein vom 03.11.2025 diagnostiziert: deutliche psychische Beeinträchtigung im Rahmen der Grunderkrankungen (Migräne ac., Radialislähmung). Mit der Frage, psychologische Begleitung über BG möglich?
Es folgen Beweismittel und Zeitungsberichte
im chron. Ablauf und sind nur ein Teil von 6000 Blatt, Unfall- u. Geheimakten, die mir greifbar vorliegen. Die Polizei hat sich davon überzeugt aber mehr ist nicht passiert.
Viermal bin ich in der JVA Bremen gelandet. Die Justizbeamten der JVA Bremen kennen meine Webseite und die Presseberichte zu meinem Fall und haben erkannt, hier liegt ein Justizirrtum. Der Gefängnisarzt hat sich darum gekümmert, dass ich die Geheimakten der BGHW auf meine Zelle bekam, sonst könnte ich nicht zur Ruhe kommen. Und konnte im Gefängnis die Geheimunterlagen studieren. Es ist unglaublich aber wahr und darüber hat auch die Presse am 21.10.2021 berichtet.
Es gab besondere Ereignisse und die Öffentlichkeit hat mich unterstützt. Das Aufgeben habe ich nicht gelernt und Teilerfolge sind mein Ansporn.
Fehlersuche ist meine Lebensaufgabe geworden
Zu meiner Person ist noch zu sagen, ich habe Tischler/Parkettleger gelernt und war auch als Kraftfahrer tätig. Wegen der Unfallfolgen musste ich Umgeschult werden und habe die Fehlersuche als Fernsehtechniker gelernt. Nach dem ungeschriebenem Gesetz - Fehler müssen vollständig beseitigt werden - war ich 17 Jahre im MED. TECHN. NOTDIENST tätig - so bearbeite ich auch meine umfangreiche Behördenakte und ist zur ungewollten Lebensaufgabe geworden.
Dazu im Einklang hat mein Hausarzt auf dem Überweisungsschein vom 03.11.2025 diagnostiziert: deutliche psychische Beeinträchtigung im Rahmen der Grunderkrankungen (Migräne ac., Radialislähmung). Mit der Frage, psychologische Begleitung über BG möglich?
Es folgen Beweismittel und Zeitungsberichte
im chron. Ablauf und sind nur ein Teil von 6000 Blatt, Unfall- u. Geheimakten, die mir greifbar vorliegen. Die Polizei hat sich davon überzeugt aber mehr ist nicht passiert.
Ich bin kein Einzelfall und mein berechtigter Antrag auf Entschädigung und mein Aufdecken krimineller Handlungen und Prozessdelikt, nervt die BGHW Bremen und hat zu ungerechtfertigten Strafen meiner Person geführt. So bin ich letztmalig mit 45 Geheimakten der BGHW unter dem Arm am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden. In Bremen hat der Gefängnisarzt dafür gesorgt, dass ich die 45 Geheimakten der BGHW mit auf meine Zelle nehmen konnte. Denn er hat erkannt, ohne die Geheimakten der BGHW werde ich keine Ruhe geben/finden.
Am 21. 0ktober 2021 hat die Zeitung gemeldet:
Das Schwert der Gerechtigkeit:
"Herr Neumann nervt" mit den Geheimunterlagen unterm Arm
Dazu ist zu sagen:
Mit krimineller Energie und Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 hat die BGHW 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW Bremen zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250000 € bedroht oder einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren. Auch das Kopieren ist mir untersagt. Am 06.09.2021 bin ich das letztmalig mit den 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen worden und die Presse hat auf ein Interview gewartet. beeinträchtigt habe, auf den Vorfall vom 8. November 2018 verweist."
30.12.2021
Bürgermeister und Senatskanzlei kennen meinen Fall
und haben u. a. dazu mein Schreiben vom 21.09.2020 vorliegen. Die Sache wurde an den Petitionsausschuss /Stadt) weitergeleitet und mit Schreiben vom 10.12.2021 eingestellt. In der E-Mail vom 30.12.2021 wurde erörtert, eine weitere Petition auf einem anderen Aspekt einzureichen.
14.07.2022:
Grundgesetz Artikel 20 (Ordnung in Deutschland wurde beseitigt)
Pflichtgemäß sollte Bürgermeister und Senatskanzlei eine Petition auf dem Aspekt der Eintragung in meinem Gästebuch vom 03.Juni 2022 u. 13. Juli 2022 und meinem Schreiben vom 07.06.2022 und 14.07.2022 einleiten. Oder aus einem anderen Aspekt. Denn ich fühle mich durch solche Eintragungen in Bremen nicht mehr sicher.
24.08.2022
Filmemacherin hat meine Webseite als "Drehbuch" gelesen
und hat u.a. den Bremer-Film gedreht: "Dem Sterben zum Trotz" und würde gerne meinen Fall bearbeiten. Am 24.08.2022 kam aber die Meldung: Ohne Auftrag kann nicht produziert werden. Es ist der Ansatzpunkt, mein Fall soll nicht durch das Bremer-Fernsehen bekannt werden. Mehr lesen
Es ist unglaublich aber wahr!
06.07.2023:
"Kriminelle Vereinigung" arbeitet international, es sind die
höchsten Amtsträger in unserem Sozialsystem.
Sie arbeiten zusammen als Präsident [10-2] u. Vize-Präsident [19-17] bei der "issa". Im WEISSER RING ist Herr Dr. [8-1] Ehrenmitglied. Sie haben sich in Fotostrecken aus Vietnam präsentiert, ebenso im Video und Zeitungsberichten am 04.04.2023 u. 06.07.2023.
06.07.2023
Presse meldet am 06.07.2023, Mitarbeiter der BGHW Herr Dr. [8-1] taucht als ehrenamtliche Mitarbeiter des Weißen Rings auf.
Wollen aufklären und beraten (v.l.): Dierk W., Kontaktbeamter von der Polizei Syke, Horst G. und Herr Dr. [8-1] ehrenamtliche Mitarbeiter des Weißen Rings. © Florian Adolph
Polizei und Weißer Ring klären in der Seniorenberatungsstelle in Bassum über Enkeltrick, Schockanruf und andere Betrugsmaschen auf.
Polizei und Weißer Ring klären in der Seniorenberatungsstelle in Bassum über Enkeltrick, Schockanruf und andere Betrugsmaschen auf.
Bassum – Das Telefon klingelt. Auf dem Display steht die Notfallnummer 110. Am anderen Ende der Leitung ist ein Polizist. Der warnt, dass es in der Gegend eine Einbruchsserie gibt und versucht, sein Opfer zu überreden, alle Wertsachen bei einem Beamten abzugeben, zur sicheren Verwahrung – von wegen!
Dabei habe ich erfahren, Herr Dr. [8-1] ist Ehrenmitglied im WEISSER RING u. sogleich Mitglied einer "kriminellen Vereinigung" im Team der BGHW.
Mein Ziel:
Die Vorbildlichkeit in der deutschen Sozialversicherung soll wieder hergestellt werden und die kriminellen Täter sollen ihren Hut nehmen und nicht als Ehrenmitglied im WEISSER RING e.V. erscheinen. Denn die Unfallopfer und Kriminalitätsopfer sollen ihre mögliche Entschädigung erhalten. Ich habe Insiderwissen und möchte der Öffentlichkeit zeigen, wie kriminelle Täter vorgehen. Dazu habe ich von den Mitarbeitern der BGHW Unterlagen erhalten. Wie u.a. die interne Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 (drei Seiten) und das Vorhaben der Täter dokumentiert und sich wie ein "roter Faden" durch die Behördenakten der BGHW & Gerichtsakten zieht.
11.09.2023
Gerechtigkeit als Herzenssache
ACHTUNG!
Die deutsche Sozialversicherung
steht in der ganzen Welt nicht mehr vorbildlich da.
LSG Bremen hat an die Schilderung des Klägers keinen Zweifel.
So ist es im Schreiben aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen vom 11.09.2023 dokumentiert (Az.: L 14 U 132/21). Auf dieser Grundlage kam es zu meiner erneuten Klage (Az.: S 2 U 12/24) am 12.02.2024 vor dem SG Bremen.
An die Schilderungen des Klägers bestehen keine Zweifel,
11.09.2023:
Richterin hat keine Zweifel an meiner Schilderung.
Erstmalig nach vielen Jahren und vielen Klagen hat die Richterin [4-4] am Landessozialgericht (LSG) Bremen im Schreiben vom 11.09.2023 in der Sache (L 14 U 132/21) erkannt und wörtlich dokumentiert:
"Nachdem ich bereits im Erörterungstermin am 19.Juli 2023 darauf hingewiesen hatte, dass ich an der Schilderung des Klägers keinen Zweifel habe und der Kläger durch die nach dem Termin am 19.Juli 2023 nachgelieferten Informationen diesen Eindruck aus meiner Sicht noch bekräftigt hat, geht nunmehr auch die Beklagte davon aus, dass das Unfallereignis sich so zugetragen hat, wie der Kläger es geschildert hat."
11.09.2023
An die Schilderungen des Klägers bestehen keine Zweifel,
so hat es die Richterin am Landessozialgericht (LSG) Bremen im Schreiben vom 11.09.2023 in meiner Sache Fahrradunfall vom 08.04.2020 dokumentiert.
Die Beklagte (BGHW) hat sich vor dem LSG Bremen in einem Vergleich verpflichtet, erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt. In diesem Zusammenhang wird die Beklagte bei ihrer erneuten Prüfung unterstellen, dass das Unfallereignis am 08.04.2020 sich so zu getragen hat wie der Kläger es geschildert hat. Aktenkundig ist der Beklagten bekannt, meine im Sinne von § 8 SGB VII anerkannten Arbeitsunfälle waren der Auslöser. Und hat die Beklagte im Verwaltungsverfahren die Einschätzungen der medizinischen Gutachten nicht übernommen, dann ist es eine Pflichtverletzung die gemäß § 44 SGB X von Anfang an zu beseitigen war. Denn an die Einschätzungen der Gutachter sind die Verwaltungen im Rahmen der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns gebunden. So hat es die Beklagte schon in dem Antwortschreiben vom 25.04.2008 selbst dokumentiert.
11.9.2023
Der Kläger sagt die Wahrheit
Nach einer Klagehäufung wie sie noch nie beobachtet wurde und die Gerichte und Verwaltung "lahm legen", hat die Beklagte (BGHW) mit Schriftsätzen vom 25.10.2012 und 24.06.2013 das Landessozialgericht (LSG) Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Und vom Gericht gewünscht, dem Kläger soll Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden. Nach mehr als 20 Jahren hat das LSG Bremen mit Schreiben vom 11.09.2023 in der nicht öffentlichen Verhandlung (L 14 U 123/21) festgestellt:
"Das Gericht habe an die Schilderung
des Klägers keinen Zweifel."
STA Bremen und Beklagte wollen keine Ermittlungen einleiten.
Es wurde am 11.09.2023 beschlossen, die Beklagte wird eine weitere Entscheidung treffen. Die Beklagte hat aber weiter keine vollständige Aufklärung betrieben. So ist die Sache erneut am 12.02.2024 auf ungeklärtem Sachverhalt vor das SG Bremen gezerrt worden (Az.: S 2 U 12/24). Damit ist bestätigt, die STA Bremen und die Beklagte wollen keine (weiteren) Ermittlungen einleiten. Weil ein internationaler Sozialskandal vertuscht werden soll.
11.09.2023
"Elite Anwälte nach 1945" (siehe Video)
haben dafür gesorgt, dass ich im Gefängnis gelandet bin. Der Gefängnisarzt hat dafür gesorgt, dass ich 45 Geheimunterlagen der BGHW mit auf meine Zelle nehmen konnte. Die Gerichtsakte u. Beweismittel ist nicht mehr auffindbar, liegt mir aber in Kopie vor und kann von mir zusammengestellt werden. LSG hat mit Schreiben vom 11.09.2023 dokumentiert: An meinen Schilderungen bestehen keine Zweifel (Az.: L 14 U 132/21).
11.09.2023
In meinem Fall will die BGHW den Unfall nicht im Sinne von § 8 SGB VII als mittelbare Unfallfolge anerkennen. Darauf hat das LSG Bremen am 11.09.2023 (Az.: L 14 U 123/21) dokumentiert, die Beklagte möge eine erneute Verwaltungsentscheidung vorlegen. Denn das Gericht habe an die Schilderungen des Klägers keine Zweifel.
11.09.2023
Die Unfallfolgen haben u. a. zu meinem Fahrradsturz am 08.04.2020 mit Wirbelsäulenfraktur geführt. Das LSG Bremen hat mit Schreiben vom 11.09.2023 (L 14 U 132/21) erkannt: Die weitere Aufklärung soll die Beklagte übernehmen und eine erneute Verwaltungsentscheidung treffen. Es ist meine Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik in Bremen.
Tatsächlich habe ich von Anfang an keine sachgerechte Entschädigung der festgestellten Unfallfolgen erhalten. Meine Klagen habe ich am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen verloren. Danach wurde Prozessdelikt aufgedeckt und es kam zu meiner Beschwerdeangelegenheit (E 207/09). Dazu hat die BGHW Bremen für die Direktion in Mannheim eine interne Stellungnahme vom 05.10.2009 angefertigt und übersandt. Die BGHW Bremen hat mir das Sichten ihrer interne Stellungnahme verweigert. Jedoch ist es mir gelungen, dass ich die interne Stellungnahme mit dem Schreiben der BGHW aus Mannheim vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie erhalten habe. Es war der ausschlaggebender Teilerfolg und nachvollziehbar dokumentiert, die BGHW Bremen will untätig sein und sich nicht in die Vielzahl meiner Anschuldigungen verlieren.
11.09.2023
Ferner hat die Richterin [4-4] am LSG Bremen in dem Vergleichsvorschlag vom 11.09.2023 dokumentiert:
"An die Schilderungen des Klägers besteht kein Zweifel"
Diese Richterin hatte in einem der vielen Verfahren klargestellt:
"Es ist die Aufgabe des Gerichts dafür zu sorgen, dass der Kläger zu seinem Recht kommt. Und hier wird keiner über den Tisch gezogen."
Mit Schreiben aus dem LSG Bremen vom 11.09.2023 (L 14 U 132/21) folgte die Abschrift des Schriftsatzes vom 30.08.2023 zur Kenntnisnahme.
Damit hatte die Beklagte vom LSG Bremen die Möglichkeit erhalten, die Ermittlungen erneut vorzunehmen. Die "kriminelle Vereinigung" der BGHW hat davon keinen gebrauch gemacht und ist mit dem Schreiben vom 08.02.2015 bei der STA Bremen personifiziert. So geht der "Kampf um Unfallrente" mit meiner am 12.02.2024 am SG Bremen eingegangenen Klage (S 2 U 12/24) weiter.
11.09.2023
So hat es die Richterin am Landessozialgericht (LSG) Bremen im Schreiben vom 11.09.2023 in der Sache Fahrradunfall vom 08.04.2020 dokumentiert.
Die Beklagte (BGHW) hat sich vor dem LSG Bremen in einem Vergleich verpflichtet, erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt. In diesem Zusammenhang wird die Beklagte bei ihrer erneuten Prüfung unterstellen, dass das Unfallereignis am 08.04.2020 sich so zu getragen hat wie der Kläger es geschildert hat. Aktenkundig ist der Beklagten bekannt, meine im Sinne von § 8 SGB VII anerkannten Arbeitsunfälle waren der Auslöser. Und hat die Beklagte im Verwaltungsverfahren die Einschätzungen der medizinischen Gutachten nicht übernommen, dann ist es eine Pflichtverletzung die gemäß § 44 SGB X von Anfang an zu beseitigen ist. Denn an die Einschätzungen der Gutachter sind die Verwaltungen im Rahmen der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns gebunden. So hat es die Beklagte schon in dem Antwortschreiben vom 25.04.2008 dokumentiert.
22.09.2023:
Jetzt soll/muss die Wahrheit auf den Richtertisch,
denn das Landessozialgericht (LSG) Bremen hat in der nicht öffentlichen Verhandlung am 22.09.2023 (Az.: L 14 U 132/21) mit Beschluss erkannt, ich sage die Wahrheit u. die BGHW soll eine Verwaltungsentscheidung treffen.
22.09.2023
Von Anfang an u. seit 2001 gibt es bei der BGHW erneut Probleme.
Mit meiner zuständigen Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bremen (vormals GroLa BG) liege ich seit meinem Verschlimmerungsantrag (14.12.2001) im Streit um sachgerechte Unfallrenten aus meinem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 und 20.03.2001. Das Sozialgericht (SG) Bremen glaubte nicht mir sondern der Beklagten (BGHW). Erstmalig - nach vielen Klageverfahren - hat das Landessozialgericht (LSG) Bremen nach dem Erörterungstermin am 19.07.2023 in der nichtöffentlichen Sitzung und in dem Vergleichsvorschlag vom 11.09.2023 dokumentiert:
"An die Schilderung des Klägers besteht kein Zweifel."
Darauf ist zwischen den Beteiligten am 22.09.2023 folgender außergerichtlicher Vergleich zustande gekommen:
"Die Beklagte hebt ihren Bescheid vom 28. Juni 2020 und ihren Widerspruchsbescheid vom 16. September 2020 auf und verpflichtet sich, hinsichtlich des Unfalls des Klägers vom 08. April 2020 erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt. In diesem Zusammenhang wird die Beklagte bei ihrer Prüfung unterstellen, dass das Unfallereignis am 08. April 2020 sich so zugetragen hat, wie der Kläger es geschildert hat."
Aktenkundig folgt die Beklagte nicht dem außergerichtlichen Vergleich und hat meine im Sinne des § 8 SGB VII anerkannten Arbeitsunfälle vom 17.09.1992; 06.02.2001 und 20.03.2001 nicht berücksichtigt und auch nicht erwähnt. Es zementiert, dass die BGHW keine Aufklärung wünscht.
6000 Blatt, Unfall- u. Geheimakten
Im "Kampf um Unfallrente" ist viel kriminelle Energie im Spiel.
Die deutsche Sozialversicherung steht in der ganzen Welt
nicht mehr vorbildlich und unerreicht da.
Es war bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine Klarstellung vorzunehmen und ist mit meiner Webseite geschehen.
Ich habe mein bestes gegeben und ist meine Lebenszeit.
22.09.2023
"An die Schilderung des Klägers besteht kein Zweifel."
So hat es das LSG Bremen in dem Beschluss vom 22.09.2023 zum Tatbestand gemacht. Darauf ist zwischen den Beteiligten am 22.09.2023 folgender außergerichtlicher Vergleich zustande gekommen:
"Die Beklagte hebt ihren Bescheid vom 28. Juni 2020 und ihren Widerspruchsbescheid vom 16. September 2020 auf und verpflichtet sich, hinsichtlich des Unfalls des Klägers vom 08. April 2020 erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt. In diesem Zusammenhang wird die Beklagte bei ihrer Prüfung unterstellen, dass das Unfallereignis am 08. April 2020 sich so zugetragen hat, wie der Kläger es geschildert hat."
Aktenkundig folgt die Beklagte nicht dem außergerichtlichen Vergleich und hat meine im Sinne des § 8 SGB VII anerkannten Arbeitsunfälle vom 17.09.1992; 06.02.2001 und 20.03.2001 nicht berücksichtigt und auch
nicht erwähnt. Es zementiert, dass die BGHW keine Aufklärung wünscht.
12.02.2024:
Darauf hat die BGHW erneut eine unrichtige Entscheidung getroffen und seit dem 12.02.2024 ist die Klage am Sozialgericht (SG) Bremen mit dem Az.: S 2 U 12/24 anhängig. Jetzt müssen meine sämtlichen Unfallfolgen auf den Richtertisch aus den im Sinne des § 8 SGB VII von der BGHW anerkannten Arbeitsunfällen. Dazu wird auch aufgeklärt, dass die Kosten für meinen Herzschrittmacher nicht von meiner Krankenkasse (HKK) sondern von der BGHW zu übernehmen sind (27.04.2002).
12.02.2024
Von Anfang an hat die Beklagte (BGHW) mich betrogen & belogen
und hat in ihren Verwaltungsentscheidungen nicht die Diagnose der Unfallfolgen 1:1 übernommen. So kann natürlich nicht erkannt werden, dass die diagnostizierten Unfallfolgen den Fahrradsturz ausgelöst haben.
Dazu wurde in meinem li. Knie auch der Arztfehler vertuscht.
Wieder hat die Beklagte in ihrem Sinne auf ungeklärtem Sachverhalt eine falsche Verwaltungsentscheidung getroffen und hat erneut die Sache am 12.02.2024 vor das SG Bremen gezerrt (Az.: S 2 U 12/24). Weiter hat die Beklagte die unvollständigen und unrichtigen Verwaltungsentscheidungen seit dem 13.08.2019 zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Und das Kopieren ist mir auch untersagt.
12.04.2024
BGHW legt keine vollständigen Akten vor, weil nichts passieren soll.
Meine Unfälle sind im Sinne von § 8 SGB VII als Arbeitsunfälle anerkannt. Es müssen nun alle Akten geöffnet werden, ab meinem ersten Arbeitsunfall am 19.06.1968 und bis dato (über 57 Jahre). Dabei wird aufgedeckt was im Sinne der Beklagten und dem SG Bremen nicht aufgedeckt werden soll. Siehe Klageverfahren vor dem SG Bremen vom 12.04.2024 (S 2 U 12/24).
10.10.2024
Amtsträger haben sich bis dato nicht gerechtfertigt.
Es hat sich heraus kristallisiert, die höchsten Amtsträger der deutschen Sozialversicherung sind international am Wirken und in Prozessdelikt verwickelt. Sie haben sich mit der folgenden Fotostrecke und dem 1. Video; 2. Video sowie in Zeitungsberichten am 04.04.2023; 06.07.2023; 10.10.2024 in der Öffentlichkeit präsentiert.
02.11.2024:
Witwe kämpfte erfolgreich für Recht. >Klick
Es ist jetzt schon im Bescheid der BGHW vom 02.11.2023 und Widerspruchsbescheid vom 07.02.2024 dokumentiert, dass die BGHW nur meinen Arbeitsunfall vom 19.06.1968 bei den Ermittlungen berücksichtigt hat. Die BGHW will m. M. keine vollständige Aufklärung betreiben und hofft wohl auf mein Lebensende. Dieses wird aber noch länger dauern, denn mein Arzt hat mir versichert, ich könnte 100 Jahre alt werden. So kann ich noch weiter für die Beteiligten nervende Merkwürdigkeiten aufdecken, bis ich mein Recht erhalten habe.
18.12.2024
Ich bin ein "Kriminalitätsopfer", siehe mein Schreiben vom 18.12.2024.
Dr. [8-1] war als Geschäftsführer der BGHW Bremen in meinem Fall verwickelt und ist nun Ehrenmitglied im WEISSER RING und sich um "Kriminalitätsopfer" kümmert, wie die Presse berichtet.
18.12.2024:
Ich habe mich an WEISSER RING e.V. gewandt (18.12.2024):
04.02.2025:
Abrechnungsbetrug in Millionenhöhe
Wie Bremer Kassen gegen falsche Angaben vorgehen und welche Bereiche betroffen sind, darüber hat der Weser Kurier am 04.02.2024 erneut berichtet und habe mich am 04.02.2025 bei der Prüfgruppe gemeldet. Es ist aber in der Sache nichts passiert. Und zeigt wie mächtig die "kriminelle Vereinigung" ist. "Wir ermitteln gerne," berichtet die Staatsanwaltschaft Bremen am 03.04.2025 im Weser Kurier. Aber warum nicht in meinem Fall?
19.02.2025:
Was ist ein Bumerangschreiben?
Mit Schreiben vom 19.02.2025 hat die BGHW u. a. von mir gewünscht:
"Bitte teilen Sie uns zu unserem Verständnis mit, was ein Bumerangschreiben ist."
Gerne bin ich dem Wunsch mit meinem Schreiben vom 28.02.2025 und 03.03.2025 gefolgt u. habe auf den Aktenvermerk aus dem Bedrohungsmanagementteam der BGHW-Bremen v. 29.04.2016 (Akten -ID 1506 / Seite 1-4) verwiesen. Mit dem folgenden Aktenvermerk wird den Beschäftigten erklärt was Bumerangschreiben sind und wie die Bumerangsätze in meinem Fall anzufertigen sind. Offensichtlich hat der Aktenbearbeiter meine Akte nicht gesichtet.
18.03.2025
Selbst der Bremer-Senat und Bürgermeister konnten mein Schreiben vom 18.03.2025 bis dato nicht beantworten.
18.03.2025
Bürgermeister Bremen Herr Bovenschulte (SPD) schweigt
und antwortet nicht auf meine Schreiben vom 21.09.2020 u. 18.03.2025.
10.06.2025
Die Bearbeiter meiner Fälle folgen nicht dem Gesetzgeber und verhindern die sachgerechte Entschädigung der festgestellten Unfallfolgen. Diese Tatsache habe ich - Erich Neumann - dem Sozialgericht (SG) Bremen mit meinem Schriftsatz vom 10.06.2025 in dem laufenden Klageverfahren (S 2 U 12/24) erneut vorgetragen. Mit der vorliegenden Webseite wird der Öffentlichkeit, den Aufsichtsbehörden und Sozialgerichten etc. bekannt gemacht:
30.06.2025
Mein Fall ist kein Einzelfall u. keiner will sich rechtfertigen:
Wie kam ich an 6000 Blatt Unfall- u. Geheimunterlagen der BGHW?
Die BG-Unfallstation Bremen hat mit der Überweisung für den Termin am 30.06.2025 bei der Zweigstelle für Sportmedizin am Weser-Stadion gesorgt. Hier ist meine Webseite bekannt und sie wollten erfahren, wie ich an die Unterlagen gekommen bin. Dazu ist zu sagen: Die BGHW will sich nicht in der Presse und Fernsehen rechtfertigen und hat jeden Kontakt mit mir eingestellt. Siehe E-Mail vom 17.11.2009 und 28.11.2009. Dazu wurden mir seit 18.01.2010 ungerechtfertigte Hausverbote erteilt und die Mitarbeiter haben "Redeverbot" erhalten. Damit war mein Recht auf Akteneinsicht in der Behörde versperrt und die BGHW musste mir die Akten in Kopie und kostenlos überlassen. So hat es die BGHW selbst u.a. im Aktenvermerk vom 09.06.2009 (11)* nachvollziehbar dokumentiert. Mein Fall ist kein Einzelfall, so hat es die BGHW selbst am 13.04.2011 erkannt und dokumentiert.
06.08.2025
SG Bremen möchte meine Fragen nicht beantworten.
Dazu im Einklang liegt das Schreiben aus dem SG Bremen vom 06.08.2025 (S 2 U 12/24) vor und dokumentiert wörtlich:
"Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an Ihren Prozessbevollmächtigten."
Mein Prozessbevollmächtigter ist kein "Verbrecherjäger" sondern Anwalt für Sozialrecht. Mit dem Hinweis auf den Schriftsatz (16.06.2008) meines damaligen Prozessbevollmächtigten Dr. jur. [7-6], werde ich meinem jetzigen Prozessbevollmächtigten bitten, dass auch er meine Fragen bei Gericht zu eigen macht.
Ferner wird meine Sache mit meiner Klage vor dem SG Bremen vom 08.03.2024 bearbeitet (Az.: S 2 U 26/24) und dafür habe ich keinen Prozessbevollmächtigten.
11.08.2025
Die Polizei, mein Freund und Helfer!
Nach diversen Strafanzeigen hat die Polizei Bremen erneut am 11.08.2025 meine Strafanzeige aufgenommen mit dem Hinweis auf meine Webseite www.unfallmann.de und dem Tatvorwurf: Prozessbetrug.
11.08.2025
Prozessbetrug:
Mit dem Hinweis auf meine Webseite kam es am 11.08.2025 erneut zu meiner Strafanzeige, gegen BGHW u. Sozialgericht Bremen, mit dem Tatvorwurf: Prozessbetrug. Bis dato hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen keine Ermittlung eingeleitet, weil dabei ein Sozial.- Justiz.- Wirtschaftsskandal aufgedeckt wird, der offensichtlich nicht in den Behörden aufgedeckt und nicht an die Öffentlichkeit kommen soll.
Dazu im Einklang hat die BGHW Bremen in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 zu meiner Beschwerdesache (E 207/09) der Direktion in Mannheim vorgetragen:
"Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die "Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten."
In dieser internen Stellungnahme ist Herr [18] die Ansprechperson und war angeblich schon am 21.07.2009 (28) +(29) von der Bearbeitung meiner Fälle befreit. Weil er ein schlechtes Gewissen hat und nicht mehr den Anweisungen der Geschäftsführung gefolgt ist.
Sozial.-Justiz.-u. Wirtschaftsskandal kein Einzelfall!
Mein Fall liest sich wie das Drehbuch zu einem internationalen Krimi. Zwei glorreichen "Halunken" - die in meinem Fall verwickelt sind - haben sich in Vietnam in der folgenden Fotostrecke präsentiert u. für die Öffentlichkeit freigegeben.
28.08.2025
Diese Führungskräfte müssen sich nicht für ihre Lügen rechtfertigen, weil die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen keine Ermittlungen einleitet. Und könnte sich bald ändern, siehe News 28.08.2025. Mehr lesen
08.09.2025
Vertrauen an unseren Rechtstaat habe ich nicht verloren,
sonst würde ich die Behördenakte nicht mehr öffnen. Und habe nun mit der Vorgangsnummer: 191753/2025 bei der Polizei Bremen am 08.09.2025 einen erneuten Strafantrag wegen Betrug angestrengt.
08.09.2025
An die Generalstaatsanwaltschaft Bremen...
15.09.2025
Hausverbot:
Wenn ich schweige, dann wird mein Hausverbot vom 15.09.2025 aufgehoben u. meine Behandlung in der BG Ambulanz Bremen fortgesetzt. So ist es im Schreiben der BG Ambulanz Bremen vom 01.10.2025 festgesetzt. Damit wurde eine Bedrohungslage erzeugt die meine Gesundheit bedroht.
Am 15.09.2025 hat mir der Chefarzt [13-9] der BG Ambulanz Bremen ein schriftliches Hausverbot überreicht, mit dem mündlichen Hinweis ich hätte schon einmal ein Hausverbot erhalten. Ein Beleg über das angebliche Hausverbot konnte nicht vorgelegt werden, weil es kein Hausverbot in der BG Ambulanz gab. Eine weitere Diskussion sollte es nicht geben. Ich habe die BG Ambulanz sofort verlassen und musste die Behandlung abbrechen. Mit meinen Schreiben vom 17.09.2025, 11.10.2025 und 18.10.2025 habe ich gegenüber der BG Ambulanz Bremen reagiert Und mit Schreiben vom 18.09.2025, 10.10.2025 und 15.10.2025 gegenüber meiner zuständigen BGHW Bremen.
Dazu ist zu sagen:
Ich habe niemals ein berechtigtes Hausverbot in der BG Ambulanz erhalten und habe den Antrag gestellt, dass die Mediziner der BG Ambulanz die Regie der Aufklärung in meiner Behördenakte übernehmen. Wie es Dr. [11-2] vor 20 Jahren mit Schreiben vom 12.01.2004 gewünscht hat, damit ich weiter zur Behandlung erscheinen darf und nicht als eine Person behandelt werde die Hausverbote erhalten hat. Die für mich nachteiligen Schriftstücke müssen endlich von der aktenführenden BGHW aus meiner Akte entfernt werden. Dazu liegt ein Bescheid der Generalstaatsanwalt Bremen vom 17.11.2009 vor (140 Js 48585/09). Mehr lesen
15.09.2025
Hausverbot in der BG Ambulanz habe ich am 15.09.2025 erhalten.
Mit meinem Schreiben vom 06.10.2025 habe ich für die GStA Bremen und Öffentlichkeit dokumentiert, um was es von Anfang an geht. Mehr lesen
Damit ich meine Geschichte nicht in der Wartezone der BG Ambulanz Bremen vortragen kann, hat mir der Chefarzt [13-9] am 15.09.2025 - ohne eine Ankündigung - ein Hausverbot ausgesprochen. Damit ist sogleich meine Behandlungsplan - nach Wirbelsäulenfraktur - unterbrochen worden.
26.09.2025
Nachzahlung von bald 250.000,00 Euro stehen im Raum
Teilerfolge bestätigen von Anfang an habe ich Recht. Bei einer Schlichtung steht eine Zahlung in Höhe von 250.000,00 Euro im Raum, den die BGHW mit Schreiben vom 26.09.2025 nicht erkennen will. Mehr lesen
06.10.2025
Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat am 06.10.2025 von mir Post erhalten. Die BGHW will nur direkt vor der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen die Fragen wahrheitsgemäß beantworten. So ist es seit dem Jahre 2013 aktenkundig dokumentiert. Nun ist am 06.10.2025 der Antrag gestellt, dass sich die STA alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten läßt. Wie mit der Wahrheit umzugehen ist, könnte mit einer Mediation (Schlichtung) geklärt werden.
06.10.2025
Generalstaatsanwaltschaft (GStA) kann nicht erkennen um was es geht
Mit meinem Schreiben vom 08.09.2025 habe ich erneut mit der GStA Bremen kontakt aufgenommen. Jedoch das Antwortschreiben vom 12.09.2025 dokumentiert, es soll nicht erkennbar sein um was es geht.
11.10.2025
Für meine drastischen Schilderungen wird ein Seminarraum benötigt.
So ist es mit meinem Schreiben vom 11.10.2025 angeregt.
27.10.2025
Die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen leitet keine Ermittlungen ein, weil dabei aufgedeckt wird, in unserem Sozialsystem haben sich kriminelle internationale Amtsträger etabliert und würde natürlich weltweit einen "Skandal" auslösen. Mit Schreiben v. 27.10.2025 habe ich dokumentiert, wie die "HOCHWICHTIGE" Sache zu erledigen ist. Mehr lesen
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Der gesetzlose
"Kampf um Unfallrente" ist noch nicht verloren.
"Gerechtigkeit als Herzenssache"







































































































































































































































































































