In Bremen ist der Teufel los,
ich fühle mich in Bremen nicht mehr Sicher.
Amtsgericht Bremen:
Freitag, 28. August 2026 ist der Termin zur Hauptverhandlung:
Bürgermeister Bremen (SPD) beantwortet meine Schreiben nicht:
Im Rathaus Bremen kann die Ordnung nur hergestellt werden,
wenn die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bremen ihre Verwaltungsentscheidung v. 18.01.2010 mit dem "Redeverbot" ihrer Mitarbeiter aufhebt. Und sogleich die am 13.08.2019 auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzten 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW für die Öffentlichkeit und Gerichte freigibt.
Scheinbar wird der Bürgermeister Bremen bedroht und folgt dem "Redeverbot". Dazu im Einklang werden meine Schreiben nicht beantwortet. Mehr lesen
Ordnungsamt Bremen ist seit dem Bußgeldbescheid vom 06.03.2026 dabei die Ordnung in Bremen wieder herzustellen. Dabei ist bekannt, seit der internen Stellungnahme der BGHW in Bremen vom 05.10.2009, gerichtet an die Direktion in Mannheim, ist die Ordnung in Deutschland beseitigt.
Bürgermeister Bremen Herr Bovenschulte ist über meine Sache mit meinem "Hilferuf" seit meinem Schreiben vom 08.09.2020 bekannt. Herr Bovenschulte hat offenbar "Redeverbot" und bleibt stumm.
Vor dem Amtsgericht (AG) Bremen soll am 28.08.2026 geklärt werden, ob das Einschalten meiner amerikanischen Polizeisirene vor dem Rathaus in Bremen eine strafbare Handlung war/ist. In dem der Bürgermeister Bremen Herr Bovenschulte (SPD) das Sagen hat und meine Schreiben nicht beantwortet. Es ist der Ansatzpunkt, die Ordnung in Bremen ist beseitigt. Nur die Unsicherheit und weil ich kein Gehör bekommen habe, hat mich bewegt, die Sirene einzuschalten.
Erich Neumann (Versicherungsfall)
Ich möchte von meiner zuständigen Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bremen (vormals GroLa BG) nur haben was mir nach Recht und Gesetz zusteht, nicht mehr und nicht weniger. Meine Ermittlungen haben strafbare Handlungen bei der BGHW Bremen objektiviert und aktenkundig dokumentiert.
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Willkommen auf meiner Webseite im Kampf um Unfallrente.
Mein Name Erich Walter Neumann, alias Unfallmann.
Ich bin Bremer, durch Kriegswirren geb. 12.07.1942 in Liegau - Augustusbad Kreis Dresden.
Meine Behördenakte u. Zeitungsberichte bestätigen:
Eine "kriminelle Vereinigung" ist in Deutschland und international am Wirken.
Das Lesen der Behördenakte ist wie eine Reise durch das Strafgesetzbuch und so komplex, dass die Startseite überlastet wird und ich zum mehr lesen auf die Unterseiten verweisen muss. Ich berichte erst über einige kriminelle Handlungen der Beteiligten. Dem folgt mein Bericht von Anfang an chronologisch, seit 1968 und bis dato.
Wegen Falschurteile, Manipulation und Prozessdelikt
habe ich meine Klagen gegen die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bremen am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren.
Erfolglos haben wir das Bundessozialgericht (BSG) eingeschaltet. Am 26.08.2009 haben wir Prozessdelikt aufgedeckt. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
Richter am LSG Bremen hat die Wahrheit nicht aufgedeckt.
Dazu im Einklang hat der Prozessbevollmächtigte der Beklagten Herr [18] in seinem Bericht vom 05.01.2009 über die Vertretungen vor dem LSG Bremen in den mündlichen Verhandlung am 18.12.2008 wie folgt wörtlich dokumentiert:
"Während des Verhandlungsmarathons erhob Herr N. mehrmals Manipulations-Unterstellungen an die Adresse der BG. Unterzeichner wies diese als völlig ungerechtfertigt zurück. Der Vorsitzende gab Herrn N. u. a. zu bedenken, dass es auch Verfahren wegen unberechtigter Beschuldigungen geben könnte."
Die Beweise liegen aktenkundig vor:
1.) Der Prozessbevollmächtigte der Beklagten Herr [18] hat am 18.12.2008 vor Gericht gelogen. Denn meine Manipulations-Unterstellungen sind gerechtfertigt. Und wird mit dem Bericht über die Vertretungen vor dem LSG Bremen vom 05.01.2009 nachvollziehbar bestätigt.
2.) Ich bin von dem Vorsitzenden Richter [5] am Landessozialgericht (LSG) Bremen bei der mündlichen Verhandlung am 18.12.2008 eingeschüchtert und bedroht worden. Scheinbar wollte der Vorsitzende Richter von der Wahrheit nichts wissen. Auch dieses wird mit dem Bericht über die Vertretungen vor dem LSG Bremen vom 05.01.2009 nachvollziehbar.
3.) Ferner hat mein Anwalt dem Bundessozialgericht mit Schriftsatz vom 07.08.2009 (Seite 9) nachvollziehbar vorgetragen:
"Dass es zu einem Eklat zwischen dem Vorsitzenden Richter [5] und dem Kläger kam, an dessen Ende der Vorsitzende erklärte, es gäbe nicht nur den Tatbestand der Unterdrückung von Unterlagen, sondern auch - an den Kläger gerichtet - den Tatbestand der bewussten falschen Anschuldigung."
4.) Dem Richter [5] am LSG Bremen waren meine an die Beklagte gerichteten Manipulationsanschuldigungen bekannt. Und kündigte in den mündlichen Verhandlungen weitere Ermittlungen an. Aber meine Manipulationsvorwürfe hat der Richter nicht ins Visier genommen. So gab es gegen die Beklagte kein Strafverfahren wegen Prozessdelikt. Den ich mit meinem Anwalt objektiviert u. aktenkundig mit Schreiben vom 26.08.2009 dokumentiert habe.
5.) Später konnte ich aktenkundig mit dem Chefarztbericht vom 13.02.2011 das Zurückhalten von Beweismittel dokumentieren, womit die Beklagte das zweite Rentengutachten vom 05.09.2003 in ihrem Sinne manipuliert hat.
6.) Eidesstattliche Versicherung vom 05.12.2018 hat der Geschäftsführer der BGHW Bremen Herr [20-2] dem Landgericht (LG) Hamburg vorgelegt und den Irrtum erregt, er habe seinen Mitarbeitern kein "Redeverbot" erteilt. Mit der Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 liegt das "Redeverbot" aber aktenkundig vor und ist noch am Wirken.
Fazit: Herr Neumann wird "weitermachen" wahrscheinlich.
So hat es der Aktenbearbeiter Herr [18] und Prozessbevollmächtigte der der Beklagten (BGHW) richtig erkannt und am 07.01.2009 in der Gesprächsnotiz dokumentiert.
"Richten Sie Herrn [18] aus er ist ein Betrüger."
Dem folgte eine Gesprächsnotiz vom 09.06.2009 über ein persönliches Gespräch mit Herrn [18] vom 08.06.2009. Es war bei meiner letzten Akteneinsicht in der Verwaltung und der dokumentierten Bitte:
"Richten Sie Herrn [18] aus er ist ein Betrüger."
Herr Neumann wird wohl selbst eine Anzeige wegen Betrug einlegen.
So hat es die Geschäftsführung der BGHW Bremen durch ein Telefonat von meinem Anwalt erfahren, und ist mit dem Vermerk (27) vom 09.06.2009 dokumentiert.
Danach sind mir alle Aktenunterlagen zur Verfügung gestellt worden.
So ist es in dem Vermerk der BGHW vom 09.06.2009 (11) (Bl.1466/7) über ein persönliches Gespräch dokumentiert. Aber die Unterlagen in der Handakte sind ausdrücklich von den Kopien ausgenommen! Diesen Aktenvermerk hat die BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter der Nr. (11) festgesetzt.
Es kam zu meinem 1. Beschwerdeverfahren (E 207/09):
Mein Schreiben an die BGHW Direktion in Mannheim vom 15.09.2009 löste die Beschwerdeangelegenheit (E 207/09) aus. Dem folgte die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 (drei Seiten) aus der BGHW Bremen, gerichtet an die BGHW Direktion Mannheim. Darin ist u. a. zu lesen:
"Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert."
Die Übersendung an meine Person hat die Geschäftsführung der BGHW Bremen abgelehnt mit dem Hinweis, ich soll mein "Rentendasein genießen". So ist es in der Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 aktenkundig dokumentiert. Wie soll ich mein Rentendasein genießen, wenn mir die BGHW Bremen die sachgerechte Unfallrente aus meinen Arbeitsunfällen durch Manipulation und Prozessdelikt verweigert. Und sich nicht in die zutreffenden Anschuldigungen des Versicherten verlieren will.
Offensichtlich will sich die Geschäftsführung der BGHW Bremen nicht rechtfertigen und ist schon 10 Tage später am 28.11.2009 in der E-Mail zu der Auffassung gekommen:
"dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden".
Durch meine Ermittlungserfolge werde ich aktenkundig seit dem 05.10.2009 von den Beschuldigten als "gefährliche Person" benannt. Und sie haben mich in die Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen.
Dazu im Einklang folgt das Beweismittel:
Kripo Bremen hat die Stellungnahme (05.10.09) der BGHW gesichtet
und hat erkannt: Ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" an, die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Ich soll auf meine Gesundheit aufpassen, denn die Beteiligten gehen nach "Stasimanier" vor und haben mich in die Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Ferner könnte ich "Gustl Mollath" der Neuzeit werden. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt, konnten die Kripobeamten nicht glauben. Und die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen wird keine Ermittlungen einleiten, weil dabei die deutsche Sozialversicherung ihre Vorbildlichkeit in der ganzen Welt verliert.
Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
Die Zeitungsberichte liegen vor, es fehlt nur noch das Fernsehen.
Den Auftritt mit einer Waffe wird es von meiner Seite nicht geben. Ich habe aber eine amerikanische Polizeisirene, die wird eingeschaltet wenn es zu einer Bedrohungslage gegen meine Person kommt. So ist es am 08.11.2018 in der Behörde der BGHW Bremen auch geschehen. Die Polizei Bremen hat die Bedrohungslage mit einem Sondereinsatz beseitigt.
So konnte es in dem komplexen Fall nicht weitergehen:
Dieses hat die Beklagte schon mit der Stellungnahme vom 28.11.2007 von ihrem Beratungsarzt Dr. Dr. [23] erfahren. Und ist auch mit der Gesprächsnotiz am 01.09.2010 nachvollziehbar dokumentiert. Insoweit wünschte die Beklagte von der zuständigen Richterin / dem zuständigen Richter die Mediation (Schlichtung). Diesem Wunsch ist das Gericht nicht gefolgt. So kam es am 15.10.2010 zu 8 Falschurteilen, denn die Richterin [8-a] ist offensichtlich davon ausgegangen, ich hätte von Anfang an kein Recht gehabt. Dazu im Einklang liegt das Schreiben aus dem SG Bremen vom 19.02.2014 vor und dokumentiert wörtlich:
"so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, das ist vielfach gerichtlich bestätigt."
Vielfach ist somit bestätigt es liegen Falschurteile vor.
Denn es folgten sogleich meine Teilerfolge am 19.06.2014 und am 23.06.2015 und dokumentieren, ich habe von Anfang an Recht. Und damit hat auch die Presse nicht mehr gerechnet. Womit gerichtlich bestätigt wird: Es liegen Falschurteile vor.
"Ich soll für verrückt erklärt werden"
So war es im Weser Kurier zu lesen (29.11.2012). Denn über meinen Fall berichtet schon die Presse von Anfang an in Bremen. Jedoch das Bremer Fernsehen verweigert die Berichterstattung, wohl weil es eine Behörde ist.
Die Beamten fürchten die Presse, "wie der Teufel das Weihwasser"
Es ist im erweiterten Sinne die vierte Gewalt in der Demokratie.
Bitte lesen Sie die Zeitungsberichte, dann sind sie gut Informiert. Die Beteiligten sind durch die Presse und Foto personifiziert und sind für die Öffentlichkeit freigegeben.
Dazu ist zu sagen:
Haben die Mitarbeiter der BGHW Bremen für finanzielle Einsparungen gesorgt, dann erhalten sie das Bundesverdienst als Belohnung wie am 04.02.2013. In meinem Fall ist es den Mitarbeitern der BGHW gelungen durch gesetzwidriges Handeln Einsparungen zu erlangen. Insoweit kam es auch am 19.06.2014 nur zu meinem Teilerfolg. Seit dem 13.04.2011 ist aktenkundig, mein Fall ist kein Einzelfall. Ich habe das Beweismittel der gesetzwidrigen Handlungen in meiner Behördenakte gesichtet und der Öffentlichkeit mit meiner Webseite zugänglich gemacht.
Seit dem 13.08.2019 bin ich Geheimnisträger der BGHW Bremen
Denn die BGHW hat 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bedroht oder einem Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro. Auch das Kopieren ist mir untersagt. Diese Geheimakten dokumentieren, es ist eine "kriminelle Vereinigung" international am Wirken.
In Vietnam haben sich die "gesetzlosen Anführer" in der Fotostrecke erkennbar gemacht. Und haben sich in dem Video A und Video B in der Öffentlichkeit präsentiert. Mehr lesen
Meldung von der Spitze "Feind" erscheint mit Mütze.
Es ist Herr Dr. [8-1] Mitarbeiter der BGHW und ist nach seiner Pensionierung im WEISSER RING als Ehrenmitglied eingetragen. Mehr lesen
Kurzer Zwischenbericht:
Kripo Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW gesichtet
und hat erkannt: Ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" an.
Bearbeiter meiner Behördenakte haben "Redeverbot"
So ist es mit der Verwaltungsentscheidung der BGHW Bremen vom 18.01.2010 dokumentiert und ist bis dato am Wirken.
Wird ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt,
dann werden meine Wiederaufnahmeklagen (WA) zugelassen. So hat es der Richter [5] in der mündlichen Verhandlung am 22.11.2012 verkündet und selbst in Prozessdelikt verwickelt ist. Und war natürlich einverstanden, dass die Beklagte nicht in der mündlichen Verhandlung erscheint.
Im Rathaus Bremen kann die Ordnung nur hergestellt werden,
wenn die Bearbeiter meiner Akte eine Aussage gemacht haben und der Bürgermeister meine Schreiben beantwortet hat. Mehr lesen
Freitag, 28. August 2026 ist der Termin zur Hauptverhandlung
vor dem Amtsgericht (AG) Bremen. Hier soll am 28.08.2026 geklärt werden, ob das Einschalten meiner amerikanischen Polizeisirene vor dem Rathaus in Bremen eine strafbare Handlung war/ist. In dem der Bürgermeister Bremen Herr Bovenschulte (SPD) das Sagen hat und meine Schreiben nicht beantwortet. Und dokumentieren, die Ordnung in Bremen ist beseitigt. Nur die Unsicherheit hat mich dazu bewegt, die Sirene einzuschalten.
"Es liegen keine strafbaren Handlungen vor."
Ferner kam es wegen einer Bedrohungslage in der Behörde der BGHW Bremen schon am 08.11.2018 zum Einsatz meiner amerikanischen Polizeisirene. Der Sondereinsatz der Polizei Bremen hat die Bedrohungslage beseitigt. In dem Tätigkeitsbericht der Polizei Bremen vom 08.11.2018 (Vorgangsnummer; Vg / 227194 / 2018) ist dokumentiert: "Es liegen keine strafbaren Handlungen vor."
"So ein Verfahren will die Welt nicht haben"
Die Arbeitsweise am Amtsgericht Bremen ist mir wie folgt bekannt:
Das Verfahren wird vom Amtsgericht Bremen eingestellt, wenn dabei aufgedeckt wird, was die Welt nicht erfahren soll. Es waren damals zehn Bremer Polizeibeamten vorgeladen und keiner kam. Nachvollziehbar ist dieses in dem Beschluss aus dem AG Bremen vom 14.12.2017 mit dem Az.: (87 Ds 606 Js 21793/17 (46/17).
Rechtswidriges Hausverbot, verhindert ärztliche Hilfe.
Mit dem unrichtigen Hinweis ich hätte schon einmal ein Hausverbot erhalten habe ich am 15.09.2025 in der BG Ambulanz Bremen ein mündliches Hausverbot erhalten. Dazu habe ich sogleich das Schreiben vom 11.09.2025 erhalten. Dem folgte u. a. mein Schreiben vom 17.09.2025.
Und mit meinem Schreiben vom 28.05.2026 wird nachvollziehbar, es wird zu Strafanzeigen kommen.
Der Ordnungshalber wird es zu meiner Strafanzeige kommen, mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Üble Nachrede durch einen Chefarzt in der BG Ambulanz Bremen hat es in meinem Fall schon 1968 gegeben. So hat es auch mein Anwalt in dem Schreiben vom 22.12.2004 objektiviert und dokumentiert.
Mit dem Hausverbot ist mir sogleich ärztliche Hilfe versagt worden. Und wird zu einer weiteren Strafanzeige führen mit dem Tatvorwurf: Unterlassung ärztlicher Hilfe. Denn mein Behandlungsplan wurde durch das Hausverbot abgebrochen. Ich bin seit 1968 in der BG Ambulanz Bremen in Behandlung und habe niemals ein Hausverbot erhalten.
Ich bin zur "Verbrecherjagt" aufgefordert worden.
Wird nämlich ein Beteiligter strafrechtlich verurteilt, kommt es zur Wiederaufnahme meiner Verfahren und würde in der medizinischen Fachwelt deutliche Spuren hinterlassen.
ERINNERUNGEN; BERICHT IN DER NWS VOM 15.09.2012
"Als Chirurg unsterblich geworden"
Rudolf Eden hinterlässt in der medizinischen Fachwelt deutliche Spuren. Er ist mein Großonkel u. Schwiegersohn von Otto Schott dem Glasfabrikanten in Jena. Und ist an einem Arbeitsunfall (Wegeunfall) verstorben. Seinen Fall hat natürlich auch die Berufsgenossenschaft bearbeitet.
Ich lebe noch, es liegt auch keine "Verhandlungsunfähigkeit" vor.
Ich habe bereits deutliche Spuren in der deutschen Sozialversicherung und auf dem "Nebenkriegsschauplatz" hinterlassen. Und wird mit dem Schriftsatz der Beklagten vom 24.06.2013 nachvollziehbar dokumentiert.
Autos wirbelten durch die Luft.
So begann meine kriminelle Unfallsache am 19.06.1968 um Mitternacht. Weitere Zeitungen berichten bis dato über meinen Fall der kein Einzelfall ist.
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06.06.2026
Wird bearbeitet!
Sie wollen mehr erfahren, wie Unfallversicherte behandelt werden?
Dann bleiben sie dran, denn weitere Verfahren sind am laufen und die höchsten Amtsträger sind in meinem Fall verwickelt.
Chronologisch folgen die Einzelheiten, wie die Entschädigungsansprüche seit 1968 verhindert werden und keiner will/muss sich dafür rechtfertigen.
Der gesetzlose
"Kampf um Unfallrente" ist noch nicht verloren.
"Gerechtigkeit als Herzenssache"




















































