Zweifelsfrei, darf eine Behörde keine Irrenanstalt sein.

 

 

In meinem Fall wissen die Behörden in Bremen nicht mehr was sie tun sollen.

 

Insoweit muss ich mit mehr als nur Belästigungen rechnen.

 

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Dazu im Einklang sind auch die Eintragungen in meinem Gästebuch

 

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"Kriminelle Vereinigung" wollte Staatsanwaltschaft Bremen austricksen

 

Die höchsten Amtsträger wollen gut dastehen und wissen aber genau mit einer Strafanzeige gegen meine Person werden sie scheitern. Und so hat die Direktion der BGHW-Mannheim am 08.04.2011 in einer internen Stellungnahme dokumentiert:

 

"Dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete. Der Geschäftsführer der BGHW-Bremen weist aber auf die "Signalwirkung" einer solchen Maßnahme beim eigenen Personal hin."

  

Drei Jahre später kam es dann am 02.09.2014 zu der Strafanzeige gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede u. Verleumdung. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die STA Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. Und für den Geschäftsführer der BGHW-Bremen "ist der Schuss nach hinten losgegangen." Denn die "Kriminellen" haben sich in der Strafanzeige personifiziert.

 

 

Geschäftsführer der BGHW Herr [20-1] benötigt eine "Signalwirkung" an sein eigenes Personal. 

 

Dazu folgen die Beweismittel: 

05.04.2011

Die BGHW überlegt meine Bestrafung. Es hat sich aber gezeigt, dafür gibt es keinen Grund.

  

08.04.2011 -108-

Strafanzeige als "Signalwirkung" an das eigene Personal

Am 08.04.2011 wünschte der Geschäftsführer der BGHW Bremen eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung an das eigene Personal.  

 

08.04.2011 -109/110-

Die BGHW möchte nicht, dass ihre Unterlagen (Maßnahmen) an die Öffentlichkeit kommen.  

 

02.09.2014

 

Erfolglose Strafanzeige gegen meine Person und Webseite:

Wurde von der Staatsanwaltschaft Bremen mit dem noch folgenden Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt.

 

Personifiziert ist auch der Richter Herr [5] am LSG Bremen.

 

Die vermeintlich "kriminelle Vereinigung" hat sich am 02.09.2014 bei der Strafanzeige gegen meine Person mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung selbst personifiziert. Nachdem ich am 08.02.20015 meine schriftliche Aussage gemacht habe, hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen die Ermittlungen gegen meine Person mit dem Schreiben vom 20.05.2015 eingestellt. Obwohl die Kriminalpolizei Bremen schon im Jahre 2012 erkannt hat, dass ich gegen eine "kriminelle Vereinigung" antrete, will die STA Bremen aber keine weiteren Ermittlungen aufnehmen, wie die Schreiben aus der STA Bremen vom 19.11.2013 & 17.05.2023 dokumentieren.

30.10.2014

Weser Kurier berichtet über "Liste gefährlicher Personen" = 05.10.2009

 

19.01.2015

28.01.2015

Die Vernehmung

 

08.02.2015

26.05.2015

Meine Anschuldigungen bleiben bestehen!

Das Ermittlungsverfahren gegen meine Person wurde eingestellt. 

 

05.03.2021

Die BGHW möchte nicht, dass ihre Unterlagen (Maßnahmen) an die Öffentlichkeit kommen.

 

Damit bin ich einverstanden wenn ich erhalten habe, was mir nach Recht und Gesetz zusteht. 

 

06.09.2021

Letztmalig bin ich am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden und hatte 45 Geheimunterlagen der "kriminellen Vereinigung" unter dem Arm. Mit dem Beweismittel stehe ich vor der Presse und werde zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld bis 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Die Ordnungshaft werde ich als anerkannter Schwerbehinderter (Unfallfolge) nicht überleben u. wäre mittelbare Unfallfolge aus meinen Arbeitsunfällen. 

 

Schlüssel zur Wahrheit...

 

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