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"Kriminelle Vereinigung" wollte Staatsanwaltschaft Bremen austricksen
Die höchsten Amtsträger wollen gut dastehen und wissen aber genau mit einer Strafanzeige gegen meine Person werden sie scheitern. Und so hat die Direktion der BGHW-Mannheim am 08.04.2011 in einer internen Stellungnahme dokumentiert:
"Dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete. Der Geschäftsführer der BGHW-Bremen weist aber auf die "Signalwirkung" einer solchen Maßnahme beim eigenen Personal hin."
Drei Jahre später kam es dann am 02.09.2014 zu der Strafanzeige gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede u. Verleumdung. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die STA Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. Und für den Geschäftsführer der BGHW-Bremen "ist der Schuss nach hinten losgegangen." Denn die "Kriminellen" haben sich in der Strafanzeige personifiziert.
Geschäftsführer der BGHW Herr [20-1] benötigt eine "Signalwirkung" an sein eigenes Personal.
Dazu folgen die Beweismittel:
05.04.2011
Die BGHW überlegt meine Bestrafung. Es hat sich aber gezeigt, dafür gibt es keinen Grund.
08.04.2011 -108-
Strafanzeige als "Signalwirkung" an das eigene Personal
Am 08.04.2011 wünschte der Geschäftsführer der BGHW Bremen eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung an das eigene Personal.
08.04.2011 -109/110-
Die BGHW möchte nicht, dass ihre Unterlagen (Maßnahmen) an die Öffentlichkeit kommen.
02.09.2014
Erfolglose Strafanzeige gegen meine Person und Webseite:
Wurde von der Staatsanwaltschaft Bremen mit dem noch folgenden Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt.
Personifiziert ist auch der Richter Herr [5] am LSG Bremen.
Die vermeintlich "kriminelle Vereinigung" hat sich am 02.09.2014 bei der Strafanzeige gegen meine Person mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung selbst personifiziert. Nachdem ich am 08.02.20015 meine schriftliche Aussage gemacht habe, hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen die Ermittlungen gegen meine Person mit dem Schreiben vom 20.05.2015 eingestellt. Obwohl die Kriminalpolizei Bremen schon im Jahre 2012 erkannt hat, dass ich gegen eine "kriminelle Vereinigung" antrete, will die STA Bremen aber keine weiteren Ermittlungen aufnehmen, wie die Schreiben aus der STA Bremen vom 19.11.2013 & 17.05.2023 dokumentieren.
30.10.2014
Weser Kurier berichtet über "Liste gefährlicher Personen" = 05.10.2009
19.01.2015
28.01.2015
Die Vernehmung
08.02.2015
26.05.2015
Meine Anschuldigungen bleiben bestehen!
Das Ermittlungsverfahren gegen meine Person wurde eingestellt.
05.03.2021
Die BGHW möchte nicht, dass ihre Unterlagen (Maßnahmen) an die Öffentlichkeit kommen.
Damit bin ich einverstanden wenn ich erhalten habe, was mir nach Recht und Gesetz zusteht.
06.09.2021
Letztmalig bin ich am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden und hatte 45 Geheimunterlagen der "kriminellen Vereinigung" unter dem Arm. Mit dem Beweismittel stehe ich vor der Presse und werde zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld bis 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Die Ordnungshaft werde ich als anerkannter Schwerbehinderter (Unfallfolge) nicht überleben u. wäre mittelbare Unfallfolge aus meinen Arbeitsunfällen.
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