Tiefer eintauchen, von Anfang an:

Aus meinen mit Bescheid anerkannten Arbeitsunfällen habe ich meine Entschädigungsansprüche bei der BGHW-Bremen und am Sozialgericht Bremen eingefordert. Weil ich von der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht habe, bin ich im Gefängnis gelandet. Und am 06.09.2021 bin ich mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm entlassen worden. Wie die Bremer-Presse berichtet. 

 

Klagehäufung durch Untätigkeit der "kriminellen Vereinigung"

In den Schriftsätzen vom 25.10.2012 (39) hat die Beklagte wie folgt wörtlich vorgetragen:

 

"Der Kläger selbst hat durch sein Verhalten gezeigt, dass er die Rechtstaatlichkeit seiner Verfahren erst anerkennt, wenn er zu seinem vermeintlichen Recht gekommen ist. Bis dahin versucht er durch eine Klagehäufung, wie sie bisher noch nie beobachtet wurde, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm zu legen".

 

Dazu ist zu sagen:

Ich habe kein vermeintliches Recht sondern Tatsächliches Recht: Insoweit kam es auch am 19.06.2014 und 23.06.2015 zu Teilerfolgen. Ich erwarte weitere Erfolge, werden aber durch Untätigkeit der Beklagten verhindert und die Klagehäufung nimmt zu. 

 

Tiefer eintauchen, von Anfang an:

 

Ein Behandlungsfehler kann jedem passieren

und wird auf der Unterseite dokumentiert: 02.12.1968: Leit. Arzt vertuscht Behandlungsfehler u. wer mit macht. Mit dem Zwischenbericht der Unfallbehandlungsstelle Bremen vom 02.07.69 hat der leit. Arzt Dr. med. [4-1] nachvollziehbar dokumentiert, ich habe einen groben Behandlungsfehler an meinem li. Knie angezeigt. Von dem Fehler und meiner weiteren Arbeitsunfähigkeit wollte der leit. Arzt nichts wissen und hat mich ins schlechte Licht gesetzt und die Unwahrheit verbreitet: Ich wolle mir eine Umschulung erschleichen und Unfallfolgen auf dem Fachgebiet der Chirurgie würden nicht mehr vorliegen. Die BG ist dem leit. Arzt zu unrecht gefolgt und hat keine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) auf dem Fachgebiet der Chirurgie beziffert. Danach hat mein damaliger Anwalt Dr. jur. [7-6] dem SG Bremen seinen Schriftsatz vom 20.10.2004 vorgelegt (S 18 U 186/03) und meine Aussage zementiert. Ferner hat die BGHW das Schreiben vom 22.12.2004 zur besonderen Beachtung von meinem Anwalt erhalten.

 

Um die Sache kurz zumachen: Der Facharzt für Orthopädie hat mich weiter arbeitsunfähig geschrieben, so ist es mit dem Aktenvermerk der BG vom 18.08.1969 (Bl.114) dokumentiert. 1971-73 kam meine Umschulung zum Radio- u. Fernsehtechniker. Ferner hat der Rentengutachter mit Schreiben vom 13.02.2011 dokumentiert, in meinem li. Knie besteht eine MdE 10% und die BGHW (vormals GroLa BG) hat Beweismittel zurückgehalten.

 

Vor diesem Hintergrund wird ableitbar: Unwahre Beweismittel hat der leit. Arzt der Unfallbehandlungsstelle zu meinem Nachteil angefertigt und befinden sich in meiner Behördenakt. Aktenkundig liegen meine Schreiben vor, dass die Behördenakte zu überprüfen ist. Mit dem Tatvorwurf: Betrug habe ich in 44 Punkten bei der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen ein Ermittlungsverfahren angestrengt. Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat darauf mit Bescheid vom 17.11.2009 wörtlich festgestellt:

 

"Was meinem Wunsch anbelangt, aus den Akten der BGHW für Sie nachteilige Schriftstücke zu entfernen. so hat die Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft darauf keine Einfluss. Was in Verfahrensakten aufzubewahren ist, bestimmt - abgesehen von gesetzlichen Regelungen - allein die aktenführende Behörde."

 

Dem folgte das Schreiben der BGHW vom 26.07.2010 (4) mit dem wörtlichen Hinweis:

 

"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat."

 

Dieses Schreiben vom 26.07.2010 (4) hat die BGHW in einer Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW am 13.08.2019 auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt und dokumentieren:

Deutsche Sozialversicherung hat an Ansehen verloren. 

 

Vor diesem Hintergrund wird ableitbar, die Behörde, das Sozialgericht, die STA Bremen und keine Partei wird Ermittlungen zur vollständigen Wahrheit einleiten. Und schon mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 ist den Mitarbeitern der BGHW Bremen "Redeverbot" erteilt worden. Und keine Behörde wird wegen Untätigkeit angegriffen. Am 14.12.2017 kam es zur mündlichen Verhandlung beim Landgericht Bremen, 10 Polizeibeamte waren vorgeladen und sollten die Wahrheit sagen, keiner kam. Damit war das Strafgericht einverstanden und hat die Ermittlungen eingestellt. 

 

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