14.04.2008

Mein Schreiben an den Geschäftsführer der BGHW

 

25.04.2008 (Bl.1250)

Das Antwortschreiben von dem Geschäftsführer wurde am 13.08.2019 zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit festgesetzt unter der Nr. 2. 

 

In dem Antwortschreiben vom 25.04.2008 (Bl.1250) hat der Geschäftsführer der BGHW vorgetragen:

 

Bezug auf Ihr Schreiben vom 14.04.2008, wenden Sie sich an mich persönlich und bitten um Mithilfe. Sie tragen im Wesentlichen vor, dass die erlittenen Unfälle Folgen des seinerzeit anerkannten Arbeitsunfalls vom 19.06.1968 seien.

 

Dieses ist Gegenstand der anhängigen Klageverfahrens. Den Klageverfahren vorausgegangen sind umfangreiche Verwaltungsverfahren, in denen die GroLa BG, jetzt BGHW, ihre Entscheidung begründet hat. Hiervon abzuweichen ist kein Grund zu ersehen, zumal die Gutachten die Auffassung der BGHW begründen und bestätigen. An die Einschätzungen der Gutachter sind die Verwaltung im Rahmen der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns gebunden.

 

Auch Hinsichtlich der Bearbeitungszuständigkeit Ihrer Unfallangelegenheiten durch Herrn [18] ergibt sich für mich kein Handlungsbedarf. In jedem Fall ist sichergestellt, dass Ihre Unfallangelegenheiten kompetent bearbeitet werden.

 

Mit einem Vermerk wurde dokumentiert:

 (für Bereich Geschäftsführung vorerst erledigt)

 

22.09.2009

Der Geschäftsführer der BGHW will keine Überprüfung vornehmen

12.10.2009

Mein Schreiben an die Hauptverwaltung Mannheim (Az.: E 207/09)

13.10.2009

Mein Schreiben an den Geschäftsführer der BGHW

15.11.2021

Mein Schreiben an den Geschäftsführer der BGHW

Anlage:

25.04.2008 (Bl.1250) 

Dieses Schreiben hat die BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit am 13.08.2019 unter der Nr.2 festgesetzt.

 

19.10.2009

Interne Schreiben der BGHW Mannheim  zum Az. E 207/09

Sogleich wurde das interne Schreiben der BGHW Bremen vom 05.10.2009 (drei Seiten) aufgeführt und wurde am 13.08.2019 zur Geheimhaltung in der Öffentlichkeit unter der Nr. 21 festgesetzt.

03.01.2022

BGHW verweigert die Aufklärung