Whistleblowing:

 

22.01.2024

23.01.2024

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) >Klick

 

Die Öffentlichkeit will/muss die Wahrheit erfahren,

auch über die interne Stellungnahme der BGHW in Bremen vom 05.10.2009 und von der Geschäftsführung in Bremen am 13.08.2019 zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt wurde.

 

31.12.2022

06.01.2023

Gästebucheintragung

 

Meldestellenzugang beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)

03.01.2023

24.08.2020 

24.08.2020

 

02.02.2023

 

Antwortschreiben aus dem BAS

 

Meldestellenzugang bei der BGHW Bremen

 

03.01.2023

17.11.2009

28.11.2009

 

Meldestellenzugang bei der BGHW Mannheim

 

03.01.2023

28.11.2021 

 

 

Meldestellenzugang bei der BG ETEM in Köln (ist in der Bearbeitung)

Mitarbeiter der BG ETEM hat am 29.08.2003 für die BGHW (vormals GroLa BG) und für den damals laufenden Gerichtsprozess (Az.: S 18 U 94/04) falsches Beweismittel angefertigt und behauptet es sei das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW, tatsächlich gab es aber keinen Auftrag (Prozessdelikt).  

 

Wo bleibt der Staatsanwalt?

2019 wurde nachvollziehbar, in Deutschland gibt es eine mutmaßliche kriminelle Vereinigung.

Die Bande bleibt straffrei, dem Geschädigten (Erich Neumann) wird die Meinungsfreiheit genommen und er landet im Gefängnis.

 

 

Meldestellenzugang beim Sozialgericht Bremen

 

06.01.2023

26.11.2021 

28.11.2009

 

 

Meldestellenzugang beim Landessozialgericht Bremen

 

06.01.2023

28.10.2016 

28.11.2009

 

 

Meldestellenzugang bei meiner Krankenkasse (hkk)

 

07.01.2023

26.05.2015

21.05.2015

27.04.2004

 

Einen Arbeitsunfall - ohne Gesundheitsschaden - gibt es im Rahmen des Verwaltungsverfahrens nicht.  

Das Handeln der BGHW ist nicht im Rahmen der Gesetzmäßigkeit

so hat es der Geschäftsführer der BGHW Bremen mit seinem folgenden Schreiben vom 25.04.2008 selbst nachvollziehbar dokumentiert.

 

Dieses Schreiben hat die BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter Nr.: 2 festgesetzt. Und ist der Ansatzpunkt, die Gesetzmäßigkeit soll vertuscht werden.

 

27.04.2004

Abschrift über den Bescheid

 

26.05.2004

Der folgende Widerspruchsbescheid vom 26.05.2004 bestätigt, es wurde kein Gesundheitsschaden eingetragen obwohl alle medizinischen Gutachten mein Vorhofflimmern als Gesundheitsschaden am 15.11.2002 und 27.10.2003 diagnostiziert haben. 

 

Ferner würde in meinem Fall schon eine MdE von 10 % zur einer Unfallrente führen, weil es die sogenannte Stützrente aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 gibt.

Zeitungsbericht:

Weser-Kurier vom 09.05.2016

 

 

Mein aktuelles Thema, seit dem Bericht vom 23./24.08.2024:

 

Behördenmitarbeiter fühlen sich bedroht. 

Wie müssen sich die Behördenmitarbeiter der gesetzlichen Unfallversicherung verhalten, wenn sie erkannt haben, die Geschäftsführung folgt nicht dem Gesetzgeber und damit hat die Geschäftsführung eine Bedrohungslage aufgebaut.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Geschäftsführung Herr [18-3] in der E-Mail vom 28.11.2009 wörtlich dokumentiert:

 

"Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen!  Geschweige den, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u. E. beendet werden."

 

Bei dieser Sachlage können die Behördenmitarbeiter keine Fürsorgepflicht von ihrem Dienstherren erwarten. Denn ihr Dienstherr wird wahrscheinlich von dem Aussageverweigerungsrecht nach der Strafprozessordnung (StPO) § 136 Erste Vernehmung, gebrauch machen. Damit wird natürlich die Bedrohungslage durch die Geschäftsführung der BGHW in Bremen aufrecht erhalten.

 

Dazu im Einklang hat die Kriminalpolizei Bremen die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 gesichtet und kam zu der Wertung, ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten und niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede und keine Verleumdung.

 

05.10.2009 Az.: E207/09

Es folgt eine Abschrift, das Kopieren ist mir untersagt.

Bei der BGHW ist die Stellungnahme seit 20.12.2019 nicht mehr auffindbar.

Und das Kopieren hat mir die BGHW seit dem 13.08.2019 untersagt.

 

Gerne würde ich der BGHW den Gerichten und der Öffentlichkeit die interne Stellungnahme in Kopie vorlegen, dazu habe ich aber keine Erlaubnis. Und werde seit dem 13.08.2019 von der BGHW zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.00,-€ bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis.