26.08.2009
Mein Anwalt deckt Prozessdelikt auf.
01.09.2009: Schreiben aus dem SG Bremen
Anlagen
28.02.2005
18.11.2004
18.11.2004
18.11.2004
Richter haben im Sinne der Beklagten eine unrichtige Auffassung
Meinem Wunsch, dass sich ein Mitarbeiter der BGHW mit mir zusammen (3 Stunden) hinsetzt, um die Akten in Ruhe durchzugehen und Unterschlagungen aufzudecken wurde mit dem Vermerk vom 31.08.2009 (Bl. 588 AU 2001 u. Bl. 1560 AU 1968) eine Absage erteilt.
Der Vermerk wurde von der BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in die Liste vom 13.08.2019 aufgenommen. Und erregt den Irrtum, mein Wunsch wäre schon einmal erfüllt worden.
Danach konnte mein Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufdecken.
So hat ein Mitarbeiter der BG ETEM für die BGHW (vormals GroLa BG) Irrtum erregende Beweismittel angefertigt für den damals laufenden Gerichtsprozess (Az.: S 18 U 94/04).
Und hat die falsche Tatsache behauptet, die BG ETEM habe von der BGHW einen Begutachtungsauftrag erhalten und wäre mit seiner Stellungnahme vom 29.08.2003 abgearbeitet worden.
Schon im November 2009 hätte die Öffentlichkeit von dem mutmaßlichem Betrug erfahren können. Aber leider hatte die Presse damals noch nicht über meinen Fall berichtet. >Klick
Aktenmanipulation:
Meine Prozesse habe ich am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen mit meinen Anwalt Dr. jur. verloren und in einem ruhigen Gesprächsverlauf kam der Bearbeiter [18] meiner Fälle am 07.01.2009 zu dem Ergebnis:
Herr Neumann wird "weitermachen" wahrscheinlich.
Am 08.06.2009 habe ich bei meiner letzten Akteneinsichtnahme in der Behörde eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen den Bearbeiter [18] meiner Akte wegen Aktenmanipulation angekündigt.
Mit Aktenvermerk vom 21.07.2009 hat der Geschäftsführer der BGHW -Bremen in der Handakte dokumentiert, dass die weitere Bearbeitung meiner Fälle nicht mehr von dem Bearbeiter [18] durchgeführt werden.
Tatsächlich wurde der Bearbeiter [18] aber weiter auch in meiner Stromunfallakte unter Bl. 888, 906, 959 und 982 vom 23.02.2011 gesichtet.
06.01.2009
Aktenmanipulation:
Meine Prozesse habe ich am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen verloren und in einem ruhigen Gesprächsverlauf kam der Bearbeiter [18] meiner Fälle am 06.01.2009 zu dem Ergebnis:
Herr Neumann wird weitermachen" wahrscheinlich.
07.01.2009
Aktenmanipulation:
Mein Telefonat vom 06.01.2009 hat zu dem folgenden Schreiben geführt.
08.06.2009*
Am 08.06.2009* habe ich bei meiner letzten Akteneinsichtnahme in der Behörde eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen den Bearbeiter [18] meiner Akte wegen Aktenmanipulation angekündigt.
21.07.2009
Mit Aktenvermerk vom 21.07.2009 hat der Geschäftsführer der BGHW -Bremen in der Handakte dokumentiert, dass die weitere Bearbeitung meiner Fälle nicht mehr von dem Bearbeiter [18] durchgeführt werden.
Der Bock wurde zum Gärtner gemacht.
Wahrhaftig hat der Bearbeiter [18] aber noch ein Beschwerdeverfahren gegen seine Person mit dem Az. E 207/09 und Schreiben vom 05.10.2009* (drei Seiten) abgearbeitet. Und wurde auch als Ansprechperson aufgeführt.
Damit hat die BGHW natürlich "den Bock zum Gärtner gemacht".
Dieses drei Seiten Schreiben vom 05.10.2009 wird von der BGHW in der Liste vom 13.08.2019 geheim gehalten.
21.07.2009
Den Aktenvermerk für die Handakte
muss ich seit dem 13.08.2019 geheimhalten.
03.01.2012
Das Foto zeigt den Mitarbeiter der BGHW aus der Obersten-Etage und hat mit seinem Antwortschreiben vom 30.01.2012 die Unwahrheit behauptet, das (falsche) Beweismittel vom 29.08.2003 (Bl.174) sei nicht zur Urteilsfindung verwertet worden. Und ist mit dem ausgefertigtem Urteil aus dem LSG Bremen vom 18.12.2008 auf der 4. Seite widersprochen.
Seit dem 13.08.2019 ist das Schriftstück auf unbegrenzten Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt worden.
13.02.2012
BG ETEM will mein Schreiben nicht beantworten
BG ETEM hat am 02.03.2012 erklärt mein Schreiben vom 13.02.2012 wird nicht beantwortet.
Insoweit ist die Untätigkeit dokumentiert.
13.02.2012
02.03.2012