21.12.2006

In meinem folgenden Schreiben vom 21.12.2006 und in dem Bescheid der BGHW vom 04.01.2007 geht es um meine sogenannten Folgeunfälle und die Entschädigung der Unfallfolgen. Wie sie in den medizinischen Gutachten festgestellt wurden. 

 

04.01.2007 (Bl.1007/ff)

Es wurde nach meinem Führerschein gefragt und ist der Ansatzpunkt für eine Existenzbedrohung, denn die Fahrerlaubnis könnte mir entzogen werden.

Bei den mündlichen Verhandlungen vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 18.12.2008 fühlte ich mich ebenfalls bedroht mit dem Hinweis auf die Staatsanwaltschaft (STA) und der Führerscheinbehörde. So hat es die Beklagte am 05.01.2009 in ihren Berichten auch nachvollziehbar dokumentiert. Es könnte auch ein Verfahren wegen unberechtigter Beschuldigungen geben.

 

05.01.2009

Bericht über die Vertretung vor dem LSD Bremen

Die erhobenen Manipulations-Unterstellungen sind dokumentiert.

Aber im Urteil findet sich davon nichts wieder. 

 

05.01.2009

Bericht über die Vertretung vor dem LSD Bremen

Die erhobenen Manipulations-Unterstellungen sind dokumentiert.

Aber im Urteil findet sich davon nichts wieder. 

Bearbeiter meiner Akte dokumentiert Gewissenskonflikt.

In meinem außergewöhnlichen Fall hat der Bearbeiter meiner Akte und Prozessbevollmächtigte der BGHW am 09.06.2009 Gewissenskonflikt dokumentiert u. folgte nicht mehr den Anweisungen der Geschäftsführung. Das Dokument hat die BGHW in die Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter Nr. 45 festgesetzt. 

 

Ferner wurde festgesetzt: "Wir haben nichts zu verbergen" und ist eine dokumentierte Unwahrheit.

  

 

 

Den Nationalsozialismus hat meine Kommissarleuchte (Kaiser Idell) überdauert und hat Licht in das Dunkel meiner Behördenakten gebracht. >Klick 

 

 

 

 

Az.: E 207/09

05.10.2009 

Ich konnte die Hintergründe für das merkwürdige Handeln der Beschuldigten in meiner Behördenakte ausleuchten und habe u.a. die sogenannte "Stasiakte" der BGHW vom 05.10.2009 (3 S.) mit der Nr.: 1234-2 und dem Az. E 207/09 in Mannheim ausfindig machen und von der BGHW in Bremen bis dato zurückgehalten wird. Und wurde von der BGHW zur weiteren Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vom 13.08.2019 unter Nr. 31 aufgenommen. 

 

Es folgt eine Abschrift der "Stasiakte" das Kopieren ist untersagt.

Bei der BGHW ist die "Stasiakte" seit 20.12.2019 nicht mehr auffindbar.

Und das Kopieren hat mir die BGHW seit dem 13.08.2019 untersagt.

 

Gerne würde ich der BGHW den Gerichten und der Öffentlichkeit die "Stasiakte" in Kopie vorlegen, dazu habe ich aber keine Erlaubnis. Und werde seit dem 13.08.2019 von der BGHW zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.00,-€ bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis. Auch mit diesem Schreiben wurde mein Bedrohung nachvollziehbar dokumentiert.

 

17.11.2009

Mein Beschwerdevorgang E 207/09 

Es folgt die E-Mail vom 17.11.2009 der BV Bremen und melden der HV Mannheim, dass die BGHW erfahren hat, ein Ermittlungsverfahren wurde gegen die Mitarbeiter der BGHW angestrengt, so darf es nicht weitergehen und die Maßnahmen gegen meine Person wurden festgesetzt.

 

Die Beteiligten wollen nicht kriminalisiert werden und setzen dazu alle Hebel in Bewegung. 

 

28.11.2009 

Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt.

 

04.03.2011

Es soll das weitere Vorgehen gegen meine Person geklärt werden.

 Geschäftsführer der BGHW Herr [20-1] benötigt eine "Signalwirkung" an sein eigenes Personal.  

 

08.04.2011 -108-

Strafanzeige als "Signalwirkung" an das eigene Personal

Am 08.04.2011 wünschte der Geschäftsführer der BGHW eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung an das eigene Personal.  

 

05.04.2011

Die BGHW überlegt meine Bestrafung. Es hat sich aber mit der Strafanzeige der BGHW vom 02.09.2014 gezeigt, meine Person ist nicht angreifbar.

 

 

 

13.04.2011 10:50

13.04.2011 15:39

22.10.2009 

Die nachstehende Vorgehensweise ist nur in der - Restakte - dokumentiert. Die BV Bremen möchte, dass die Sache von Mannheim übernommen wird, dem wurde eine absage erteilt. Bremen ist und bleibt die aktenführende Verwaltung. Und wurde schon mit dem Schreiben der Hauptverwaltung vom 22.10.2009 bestätigt. Dazu im Einklang möchte ich die Akte auch von der aktenführenden BV Bremen erhalten.

 

Hinsichtlich der Kopien sollten mir die Kosten auferlegt werden. Dieser "Plan" (Bedrohung) ist der BGHW aber nicht gelungen.

 

03.07.2012: > mehr lesen 

03.07.2012

Berichte über die zwei Termine mehr lesen 

22.11.2012

L 14 U 169/11 WA und L 14 U 170/11 WA 

Für die Beklagte kam keiner zu den mündlichen Verhandlungen

Damit war das Gericht einverstanden und ich fühlte mich durch die Anwesenheit der Justizbeamten bedroht, mehr lesen

 

02.09.2014

Von meiner Seite gab es keine unberechtigten Beschuldigungen:

Dieses hat sich BGHW mit einer Strafanzeige vom 02.09.2014 gegen meine Person von der Staatsanwaltschaft (STA) bestätigen lassen. Und nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die STA Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. Die BGHW (Antragsteller) hat keinen Widerspruch erhoben.

2014, Zeitungen berichten über meinen Teilerfolg

 

08.02.2015

26.05.2015

Meine Anschuldigungen bleiben bestehen!

Das Ermittlungsverfahren gegen meine Person wurde eingestellt. Es kam zu keiner Bestrafung. 

 

Jetzt musste "Plan B" her, denn zu einer Bestrafung wollen es die Beteiligten kommen lassen und nicht nur zur bloßen Bedrohung.

 

Die Amtsträger sehen keinen "ehrenvollen" Ausweg und wollen meine Bestrafung durch strafbewehrte Unterlassungsklagen durchsetzen.

 

07.03.2018 (-178/179-)

Betreff: Beschwerdeverfahren mit Anlage; 

Schr. vom 14.02.2018, 2013-04-16 von Neumann.pdf

Vertraulichkeit: Privat.

 

Die Beteiligten haben die Sache zu einem persönlichen Fall gemacht. 

13.08.2019

Am 13.08.2019 hat das Landgericht (LG) Hamburg (Az.: 324 O 128/19) einen Beschluss erlassen. Dieses Gericht mir zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen vorgelegt.

 

Die 45 Unterlagen darf ich der Öffentlichkeit nicht zugänglich machen und auch nicht kopieren. Und werde dazu mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro von der BGHW bedroht und Ersatzweise werde ich mit bis zu 2 Jahre Ordnungshaft bedroht.

 

Unter der Nr.: 21 ist auch das Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) aufgelistet und offensichtlich eine Verwaltungsentscheidung ist, mit der die BGHW an Ansehen verliert und dokumentiert:

 

Wie unfallverletzte Arbeitnehmer/innen von der BGHW behandelt werden. Dazu im Einklang folgte der Pressebericht der "taz" vom 21.10.2021.

 

Die Tat der gesetzwidrigen Bestrafung ist mit "Plan B" vollbracht. 

Am 24.12.2019 musste ich meine erste Ordnungshaft antreten, weil ich das Ordnungsgeld nicht zusammen bringen konnte und wurde letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen. Durchgehend haben die Zeitungen über meinen Fall berichtet, aber die BGHW hat sich bis dato nicht in der Öffentlichkeit gerechtfertigt. Es ist der Anknüpfungspunkt, dass die BGHW sich nicht rechtfertigen kann, weil meine Anschuldigungen zutreffend sind. 

22.11.2023

L 14 U 169/11 WA und L 14 U 170/11 WA 

Für die Beklagte kam keiner zu den mündlichen Verhandlungen

Damit war das Gericht einverstanden und ich fühlte mich durch die Anwesenheit der Justizbeamten bedroht, mehr lesen

2023