Aktuelle News: 04.05.2022
Antrag auf Beweissicherung bei der BGHW
Aktuelle News: 04.05.2022
Antrag auf Beweissicherung bei der BGHW
Mit dem Hinweis auf meinen Strafantrag vom 28.12.2018 habe ich am 04.05.2022 bei der Staatsanwaltschaft Bremen den Antrag zur Beweissicherung gestellt. Denn es wurde bekannt der Geschäftsführer ist jetzt krankgeschrieben und beabsichtigt danach in den Ruhestand zu treten. Es wird seitens der BGHW angenommen, dass er die erteilten eidesstattlichen Versicherungen aus den Akten "verschwinden" lässt.
04.05.2022
Antrag auf Beweissicherung bei der BGHW
Mit dem Hinweis auf meinen Strafantrag vom 28.12.2018 habe ich am 04.05.2022 bei der Staatsanwaltschaft Bremen den Antrag zur Beweissicherung gestellt. Denn es wurde bekannt der Geschäftsführer ist jetzt krankgeschrieben und beabsichtigt danach in den Ruhestand zu treten. Es wird seitens der BGHW angenommen, dass er die erteilten eidesstattlichen Versicherungen aus den Akten "verschwinden" lässt.
04.05.2022
Antrag auf Beweissicherung bei der BGHW
28.12.2018
06.08.2019
30.11.2018
Es folgt die eidesstattliche Versicherung vom 30.11.2018
Es folgt die eidesstattliche Versicherung vom 5.12.2018
mit dem Anschreiben an das Landgericht (LG) Hamburg vom 05.12.2018
26.01.2019
12.02.2019
01.04.2019
16.04.2019
Dem folgte mein Schreiben vom
19.05.2019
20.05.2019
08.06.2019
12.07.2019
10.092019
Und es folgt mein Schreiben vom
12.09.2019
Vertuschung statt Aufklärung
Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat mit Bescheid vom 17.11.2009 in 44 Punkten Pflichtverletzungen erkannt. Ferner wurde zur Tatsache gemacht, die aktenführende Behörde hat die für mich nachteiligen Schriftstücke zu entfernen. Die BGHW ist nicht bereit diese Schriftstücke zu entfernen. Und behauptet in dem Schreiben vom 26.07.2010 zum Beschwerdeverfahren (E 207/09) wie folgt wörtlich:
"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat."
Vertuschung statt Aufklärung
Danach wurden die Pflichtverletzungen und wem was anzulasten erneut am 30.01.2011 und 03.03.2011 dokumentiert. Wieder haben sich die Mitarbeiter und der Geschäftsführer der BGHW nicht für die Pflichtverletzungen gerechtfertigt.
Geschäftsführer wünscht meine Bestrafung, die Hauptverwaltung hat aber erkannt, dass hat wenig Aussicht auf Erfolg.
Rechtsmissbrauch wird ableitbar
08.04.2011
Strafanzeige als "Signalwirkung" an das eigene Personal
Am 08.04.2011 wünschte der Geschäftsführer der BV Bremen eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung an das eigene Personal.
Rechtsmissbrauch wird ableitbar
02.09.2014
Erfolglose Strafanzeige gegen meine Person hat die BGHW am 02.09.2014 angestrengt, mit dem Tatvorwurf: Üble Nachreden und Verleumdung.
08.04.2011
Strafanzeige als "Signalwirkung" an das eigene Personal
Am 08.04.2011 wünschte der Geschäftsführer der BGHW eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung an das eigene Personal.
08.03.2021
Die BGHW möchte nicht, dass ihre Unterlagen (Maßnahmen) an die Öffentlichkeit kommen.
02.09.2014
Strafanzeige der BGHW gegen meine Person (und Webseite)
Das Ermittlungsverfahren gegen meine Person wurde mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.05.2015 eingestellt.
19.01.2015
28.01.2015
28.02.2015
26.05.2015
Meine Anschuldigungen bleiben bestehen!
06.10.2016
10.10.2016
Die Beschuldigten sind personifiziert.
S 29 U 81/16
20.09.2016
23.09.2016 und Vermerk eine Stellungnahme;
"nein, nicht vorgesehen (28.09.2016)
S 29 U 81/16
17.10.2016
19.10.2016 Stellungnahme nicht vorgesehen
L 14 U 104/16
06.06.2016
10.10.2016
12.10.2016 nur zur Kenntnisnahme
22.09.2016
08.10.2016
26.08.2022
Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen dokumentiert:
Es wird keine Ermittlungen geben.
Es wird keine Sicherung von Beweismittel geben.
Eine Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft ist derzeit nicht möglich.
Vor diesem Hintergrund möge die Staatsanwaltschaft erklären, welches Beweismittel noch fehlt, damit die Ermittlungen ausgelöst werden?
Was wird gewünscht, damit die Sicherung der eid. Versicherung vom 5.12.2018 im Original vorgenommen wird?
Wann wird die Akteneinsicht in den Räumlichkeiten der Staatsanwaltschaft wieder möglich?
Erst wenn die eid. Versicherung im Original greifbar vorliegt, kann doch die Entscheidung getroffen werden ob die Ermittlungen einzustellen sind.
Ansonsten wäre m. M. Strafvereitelung im Amt ableitbar.
05.09.2022
Mein Antwortschreiben an die Staatsanwaltschaft Bremen mit 19 Punkten:
Dazu ist zu sagen:
Eine Urkundenfälschung ist eine Täuschung über den wirklichen Aussteller der Urkunde, also eine Identitätstäuschung.
Wenn dieses geklärt ist muss mit der Akte geprüft werden ob Meineid vorliegt: "Es passiert nichts"
26./27.11.2022
Weser Kurier berichtet: "Es passiert nichts"
So ist es auch in meinem Fall seit der Strafanzeige vom 27.08.2009
27.08.2009
(1.) Verkehrsunfall: Registriernummer
So ist es auch in meinem Fall seit der Strafanzeige vom 27.08.2009
27.08.2009
(2.) Stromunfall: Registriernummer