Will die BGHW einen Präzedenzfall verhindern?

 

 

 

Präzedenzfall zum Vorhofflimmern (VHF) soll m. M. verhindert werden.

"Dass es nach höchstrichterlicher Absicherung geradezu schreit" ist dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel seit dem 06.08.2009 mit meiner  Nichtzulassungsbeschwerde bekannt.

 

 

6 Millionen Menschen warten auf Telare, warum meldet er sich nicht?

 

Es folgt der Gästebucheintrag vom 24.01.2024 + 25.01.2024

 

Es liegt der Ansatzpunkt vor und ist von Telare mit seinem Eintrag in meinem Gästebuch vom 24.01.2024 22:16 unter #2117 dokumentiert. Nun könnten sich 6 Millionen Menschen in Europa bei Telare bedanken die unter chronischem VHF leiden. Denn eine Unfallrente wird möglich, wenn sie glaubhaft machen können bis zum Unfalltag war ihr Herz frei von VHF.

So haben es auch die medizinischen Gutachten der BGHW vom 15.11.2002 und 27.10.2003 in meinem Fall dokumentiert. Und im Verwaltungsverfahren müssen die medizinischen Gutachten dokumentieren, es gibt keine Risikofaktoren. Die verspätete Meldung wird als Unfallfolge von den Medizinern der Berufsgenossenschaft dokumentiert. 

 

Mit Bescheid vom 27.04.2004

wurde mein Stromunfall im Sinne des § 8 SGB VII von der BGHW als Arbeitsunfall anerkannt, es wurde aber überhaupt kein Gesundheitsschaden eingetragen.

 

Diesen Fehler hat die BGHW auch nicht in ihrem folgenden Widerspruchbescheid vom 26.05.2004 beseitigt. Auch das LSG Bremen hat diesen Fehler nicht in dem Urteil vom 18.12.2008 beseitigt. 

 

Könnte es sein, dass die Gerichte und die BGHW verhindern wollen, dass es zu einem Präzedenzfall kommt?  

 

Am 20.03.2001 habe ich in der Medizintechnik einen starken Stromschlag mitten durch mein Herz erlitten und hat chronisches Vorhofflimmern (VHF) ausgelöst. Ein Mediziner der Berufsgenossenschaft hat am 08.04.2009 die wichtige Tatsache dokumentiert:

 

"Dass die im Rahmen des Vorhofflimmerns auftretende Arrhythmie, die zu einer Unregelmäßigkeit des Herzschlags und des Pulses führt, aufgrund der Beschwerdearmut und oft sogar bestehenden subjektiven Beschwerdefreiheit häufig nicht oder erst verspätet zu einem Arztbesuch Anlass gibt."

 

Es ist also eine Unfallfolge, dass das VHF bei mir erst nach 7 Monaten mit EKG-Ableitung objektiviert und dokumentiert wurde und ist kein Ablehnungsgrund.

 

08.04.2009

 

In der Fachliteratur ist dokumentiert:  

Um den Zusammenhang zwischen Stromschlag und VHF herzustellen wird im Einzelfall ein Vorbefund gefordert, den konnte ich mit dem folgenden Notarztbericht vom 06.02.2001 beibringen und hat dem Landessozialgericht Bremen mit Urteil vom 18.12.2008 glaubhaft gemacht, bis zum Unfalltag den 20.03.2001 war mein Herz frei von VHF.

 

06.02.2001

Der Vorbefund:

Es ist bestätigt am 06.02.2001 war mein Herz frei von VHF

 18.12.2008 

Es folgt das Urteil aus dem LSG Bremen zum Stromunfall

 

Mit dem Urteil ist auf der Seite -10- die Tatsache dokumentiert:

"Dass das Vorhofflimmern nicht vor dem Unfall bestanden hat (Beweisantrag zu 3.) kann als wahr unterstellt werden.

06.08.2009

Es folgt der Schriftsatz an das BSG Kassel, wegen Gewährung einer Unfallrente bzw. Stützrente wegen Stromunfalls wird die Nichtzulassungsbeschwerde wie folgt begründet:

 

Auf der Seite 6 wurde dokumentiert.

 

"Dass es nach höchstrichterlicher Absicherung geradezu schreit."

 

13.08.2009

Beschluss aus dem BSG zum Stromunfall

 

24.08.2009

Schreiben von meinem Anwalt Dr. jur. mit dem Hinweis:

Wie bedauerlich der Beschluss aus dem BSG Kassel sei.

Und dieser Beschluss ist wahrhaftig auch für die Beklagte und das SG/LSG Bremen sehr bedauerlich. Denn nun wurde die Akte von mir intensiv studiert und Prozessdelikt wurde aufgedeckt. 

 

Mehr dazu auf meiner Unterseite:

 

X 26.08.2009: Mein Anwalt deckt Prozessdelikt auf

 

26.08.2009

26.08.2009

31.08.2009

Schreiben von meinem Anwalt Dr. jur. dokumentiert, wir überprüften die Behörden u. Gerichtsakte und haben Prozessdelikt erkannt. Und ist mit dem Schreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 und 07.09.2009 bestätigt.

Jedoch mit dem Vermerk vom 31.08.2009 ist erkannt, die Beklagte will keine Fehler eingestehen. 

 

01.09.2009

07.09.2009

Es folgen die Schreiben aus dem SG Bremen und dokumentieren Prozessdelikt. Mehr dazu auf meiner Unterseite:

X 26.08.2009: Mein Anwalt deckt Prozessdelikt auf

 

25.01.2024

Nur zwei konkrete Fragen, Herr Telare mit der Bitte um eindeutige Antwort für 6 Millionen Personen:

 

1.) Warum wurde mein Stromunfall vom 20.03.2001 im Sinne des § 8 SGB VII mit Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 als Arbeitsunfall anerkannt aber kein Gesundheitsschaden eingetragen?

 

2.) Könnte es sein, dass die Gerichte und die BGHW verhindern wollen, dass es zu einem Präzedenzfall kommt? 

 

Herr Telare, bitte enttäuschen Sie die vielen Unfallopfer nicht.