Stichwort: "Fürsorgegesichtspunkt: 

Unter dem Stichwort "Fürsorgegesichtspunkt" hat die Geschäftsführung der BGHW in Bremen im Visier, ich soll bestraft werdenist aber nach Recht und Gesetz nicht möglich.

19.10.2009

BGHW will keine psychischen Belastungen durch das Verwaltungshandeln der BGHW in Bremen  erkennen. Aber schon mit der Stellungnahme der Mediziner vom 28.11.2007 aktenkundig sind. 

Seit 2009 will die BGHW meine Bestrafung u. keine Schlichtung

Die BGHW folgt nicht dem Gesetz § 1 SGB VII und hat meinen einfachen Fall kriminell und kompliziert gemacht und seit dem 05.10.2009 ist dokumentiert, die BGHW will mich bestrafen. Das weitere Vorgehen will die BGHW telefonisch besprechen und ist am 08.04.2011 bestätigt. Weil die Geschäftsführung der BGHW nicht kriminalisiert werden will und sich auch nicht in der Zeitung und im Fernsehen rechtfertigen kann/will, hat die Geschäftsführung der BGHW Bremen eine Grenze der Aufklärung gezogen. Und mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 haben die Behördenmitarbeiter der BGHW "Redeverbot" erhalten und ist bis dato am Wirken.

 

17.11.2009

28.11.2009

BGHW will sich nicht Rechtfertigen und hat die Grenze der Aufklärung gezogen.

 

Mein Vortrag wird wie folgt durch die Presse zementiert.

"Herr Neumann nervt"

Die Behörde fürchtet die Presse "wie der Teufel das WeihwasserEs ist im erweiterten Sinne die vierte Gewalt in der Demokratie. Und so bin ich mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm, das 4. Mal aus dem Gefängnis entlassen worden. Darüber hat die Presse am 21.10.2021 die Öffentlichkeit & Behörden wie folgt informiert. 

"Das nichts weiter zur Aufklärung passiert",

dafür sind die höchsten Amtsträger und Staatsanwaltschaft (STA)  Bremen verantwortlich und einige haben sich in der folgenden Fotostrecke der Öffentlichkeit Welt weit und in einem Video präsentiert & personifiziert. Und haben sich auch selbst in einer Strafanzeige am 02.09.2014 bei der STA Bremen personifiziert. Weitere Fotos liegen mir vor > Google Bilder.

Tatsächlich hat die BGHW einen externen Anwalt in Hamburg eingeschaltet und kein Recht auf Akteneinsicht hat. Und mit dem Schreiben vom 07.03.2018 hat der interne Anwalt der BGHW dokumentiert:

 

"Es wird gerade an einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von Herrn Neumann gearbeitet."

 

Damit hat sich die Beklagte (BGHW) vor dem Landgericht (LG) zur Klägerin gegen meine Person und Webseite gemacht. Dabei habe ich weitere Merkwürdigkeiten erkannt. Und nun wollte die Klägerin plötzlich die Mediation. Das LG Hamburg hat darauf am 21.05.2019 mit Beschluss festgesetzt, es soll zur Mediation kommen. Danach habe ich am 11.07.2019 von der Mediatorin die Mitteilung erhalten:

 

"Wir Mediatoren bei dem LG Hamburg führen Mediationen im Rahmen der Güteverhandlung nur durch, wenn alle Seiten im Mediationstermin anwaltlich vertreten sind."

 

Der Senator für Justiz und Verfassung Bremen hat mit dem Schreiben vom 11.11.2013 erkennbar gemacht, im Rahmen der Güteverhandlung gibt es keinen Vertretungszwang. Die Mediatorin also auf einer falschen Tatsachenbehauptung die Mediation vom 21.05.2019 und das Öffnen der Akte verhindert. So etwas könnte Strafvereitelung im Amt und Prozessdelikt bedeuten, dafür ist die Staatsanwaltschaft Bremen zuständig. Auf jeden Fall muss der Beschluss zur Mediation abgearbeitet werden. 

 

Dazu muss natürlich die vollständige Akte und die eid. Versicherung vom 5.10.2018 greifbar im Original vorgelegt werden. Und ist bis dato nicht geschehen.

 

Zweifelsfrei hat die BGHW meine Bestrafung im Visier: Mehr Lesen auf meiner Unterseite # 02.03.2011: Ich soll bestraft werden-E 29/11, ist nach Recht & Gesetz nicht möglich #.