Seit 2009 will die BGHW meine Bestrafung u. keine Schlichtung
Die BGHW folgt nicht dem Gesetz § 1 SGB VII und hat meinen einfachen Fall kriminell und kompliziert gemacht und seit dem 05.10.2009 ist dokumentiert, die BGHW will mich bestrafen. Das weitere Vorgehen will die BGHW telefonisch besprechen und ist am 08.04.2011 bestätigt.
19.10.2009
BGHW will keine psychischen Belastungen durch das Verwaltungshandeln der BGHW erkennen. Aber schon mit der Stellungnahme der Mediziner vom 28.11.2007 aktenkundig sind.
17.11.2009
28.11.2009
BGHW will sich nicht Rechtfertigen und hat die Grenze der Aufklärung gezogen.
Dazu hat die BGHW u.a. einen externen Anwalt in Hamburg eingeschaltet und kein Recht auf Akteneinsicht hat.
Mit dem Schreiben vom 07.03.2018 hat der interne Anwalt der BGHW dokumentiert:
"Es wird gerade an einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von Herrn Neumann gearbeitet."
Damit hat sich die Beklagte (BGHW) vor dem Landgericht (LG) zur Klägerin gegen meine Person und Webseite gemacht. Dabei habe ich weitere Merkwürdigkeiten erkannt. Und nun wollte die Klägerin plötzlich die Mediation. Das LG Hamburg hat darauf am 21.05.2019 mit Beschluss festgesetzt, es soll zur Mediation kommen. Danach habe ich am 11.07.2019 von der Mediatorin die Mitteilung erhalten:
"Wir Mediatoren bei dem LG Hamburg führen Mediationen im Rahmen der Güteverhandlung nur durch, wenn alle Seiten im Mediationstermin anwaltlich vertreten sind."
Der Senator für Justiz und Verfassung Bremen hat mit dem Schreiben vom 11.11.2013 erkennbar gemacht, im Rahmen der Güteverhandlung gibt es keinen Vertretungszwang. Die Mediatorin also auf einer falschen Tatsachenbehauptung die Mediation vom 21.05.2019 und das Öffnen der Akte verhindert. So etwas könnte Strafvereitelung im Amt und Prozessdelikt bedeuten, dafür ist die Staatsanwaltschaft Bremen zuständig. Auf jeden Fall muss der Beschluss zur Mediation abgearbeitet werden.
Dazu muss natürlich die vollständige Akte und die eid. Versicherung vom 5.10.2018 greifbar im Original vorgelegt werden.