Gustl Mollath

Dass ich im Recht bin wurde nach 12 Jahren mit einem Teilerfolg am 19.06.2014 bestätigt.

 

Mit der Geheimhaltung kann ich nur einverstanden sein, wenn ich von der BGHW bekommen habe was mir nach Recht und Gesetz zusteht. 

 

Vieles dreht sich um die sogenannte "Stasiakte" vom 05.10.2009. 

 

Die folgende Liste dokumentiert das Geheimhalten von Beweismittel 

 

Fazit: Herr Neumann wird "weitermachen" wahrscheinlich.

Das folgende Beweismittel dokumentiert, die BGHW hat erkannt, ich werde "weitermachen". Damit haben die Beteiligten ein "Problem" und wie folgt beseitigen wollen. 

 

Ich werde aber niemals mit einer Waffe in der Behörde erscheinen und bin auch kein "Amokläufer".

 

07.01.2009, 17.11.2009, 28.11.2009 und 28.12.2009

03.09.2019

19.09.2019

21.10.2019

Die "Stasiakte" der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) hat die BGHW dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vorgelegt und wird mit dem Antwortschreiben der BGHW vom 21.10.2019 nachvollziehbar.

 

20.12.2019

Die sogenannte "Stasiakte" der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) soll angeblich seit dem 20.12.2019 nicht mehr auffindbar sein.

 

24.12.2019

Dieser Roman wurde mir bei meiner 1. Ordnungshaft (Weihnacht 2019) in der JVA Bremen zum Lesen vorgelegt.

 

Sogleich haben die Justizbeamten gesagt, dass ich hier unter Schwerverbrechern eine Ordnungsstrafe antreten muss kann nicht richtig sein, denn ich hätte ja nur von meiner Meinungsfreiheit gebrauch gemacht. Und sie kennen meinen Fall aus der Presse und lesen meine Webseite.

 

 

"Starker Tobak"

Muss ich meine Ordnungshaft antreten, weil die BGHW nicht eingelenkt hat, so werde ich der Zelle einen Bericht über das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009* (drei Seiten) für meine Webseite und Öffentlichkeit vorbereiten. Natürlich werde ich meinen Bericht erst der BGHW vorlegen, damit bestätigt wird es liegt keine Schmähkritik vor. Und ich von der BGHW in eine Liste gefährlicher Personen aufgenommen wurde.

 

Dieses Schreiben hat die Polizei Bremen schon als "Starker Tobak" bewertet. Und war für die Polizei so unglaublich, dass sie davon eine Kopie wünschte zum Vorzeigen in der Wache.

 

Dieses  Schreiben vom 05.10.2009* (drei Seiten) hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen am 22.11.2012 sofort zu einem Ermittlungsverfahren mit dem Tatvorwurf üble Nachrede veranlasst. Jedoch hat die STA Bremen die BGHW zu keiner sofortigen Vernehmung vorgeladen. So ist es mit dem Schreiben der BGHW vom 22.05.2013 nachvollziehbar dokumentiert.

 

Die Kriminalpolizei Bremen hat das Schreiben vom 05.10.2009* (drei Seiten) ebenfalls aktenkundig gesichtet. Und mit dem Hinweis auf den Fall von "Gustl Mollath" wurden mir dazu Anweisungen erteilt wie ich mich zu verhalten habe.

 

Angeblich ist das Schreiben vom 05.10.2009* (drei Seiten) seit dem Schriftsatz der Beklagten (BGHW) vom 20.12.2019 in der Behördenakte der BGHW nicht mehr auffindbar, mir liegt aber ein Kopie greifbar vor.

 

Das Kopieren wurde mir von der BGHW seit dem 13.08.2019 mit der Androhung von bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld und Ersatzweise bis zu 2 Jahre Ordnungshaft untersagt.  

 

Das Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) liegt seit dem 31.05.2020 dem Bremer Senator für Justiz und seit 30.06.2020 dem Bremer Senator für Inneres sowie dem Bürgermeister Bremen seit dem 08.09.2020 vor. Bisher wurde aber nicht bekannt gemacht, ob das Schreiben vom 05.10.2009* (drei Seiten) an die richtige Behörde weitergeleitet wurde.

 

02.03.2020 = 05.10.2009

01.07.2020

Das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) darf nicht an die Öffentlichkeit kommen!!!

14.08.2020

BILD berichtet

 

07.09.2020

In der sogenannten "Stasiakte" vom 05.10.2009 will die Kriminalpolizei eine kriminelle Vereinigung erkennen.

 

08.10.2020

Die sogenannte "Stasiakte" vom 05.10.2009 ist angeblich nicht aufzufinden.

 

14.10.2020 die Geheimhaltungsliste

04.11.2020 die Geheimhaltungsliste 

18.12.2020 die Geheimhaltungsliste (13.08.2019)

 

Alles dreht sich um die sogenannte "Stasiakte" vom 05.10.2009

 

05.03.2021

 

 05.03.2021

Die Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW - wie auch die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010*und das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009* (drei Seiten) - hätte ich gerne der Öffentlichkeit in Kopie zugänglich gemacht, damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil über meinen Fall und die Bearbeitung meiner Akte bilden kann und sollte auch im Interesse der BGHW sein.

 

Jedoch die BGHW gibt mir mit dem Schreiben vom 05.03.2021 wörtlich bekannt:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW dass die Akten und Verwaltungsentscheidungengen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."   

 

 

 

27.07.2021

Es wurde auch über die "Stasiakte" vom 05.10.2009 berichtet