Grundgesetz Art. 5 (1) 

Es passt nicht in das Konzept der BGHW, dass ich von der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht habe, welches uns die Amerikaner im Jahre 1945 in Bremen verschafft haben. Und wird im folgenden nachvollziehbar dokumentiert.  

 

08.04.2011 (-108-)

Die Amtsträger wollen ihre Pflichtverletzungen unter dem Teppich kehren und wünschen sich meine Bestrafung. Und wollen strafbewehrte Unterlassungsklagen gegen meine Person durchsetzen.  

 

07.03.2018 (-178/9-)

In dem folgenden Schriftstück hat die BGHW und ihr Justiziar [19-2] u. a. wörtlich dokumentiert:

 

"Dass Herr Neumann grundsätzlich in dem Umfang, in dem er nach dem IFG Zugriff auf die Behördenunterlagen hat, diese auch" nutzen" darf - d. h. z. B. auch im Internet veröffentlichen darf -, wenn er keine rechtlich geschützten Interessen Dritter verletzt."

 

Wenn die BGHW mir gegenüber Nutzungsbestimmungen gemeldet hätte, so hätte ich diese ggf. auch eingehalten. Es gab also keine Nutzungsbestimmungen die ich verweigert habe.

 

 

 

22.09.2020

05.03.2021:

Unbekannte Aktenteile lässt die BGHW auftauchen.

 

Wie eine Ertrinkende greift die BGHW nach dem Strohhalm und hat am 07.03.2018 von einem Hamburger Anwalt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung anfertigen lassen, der kein Recht auf Akteneinsicht hat. Dieser hat dem LG Hamburg eine merkwürdige eid. Versicherung von dem Geschäftsführer der BV Bremen vom 05.12.2018 in Kopie vorgelegt. Dieses Beweisstück wird nicht im Original vorgelegt u. wurde scheinbar zusammenkopiert. Und ist nicht mit dem Tatbestand der Akte im Einklang.

Eine Ordnungshaft habe ich erstmalig am 24.12.2019 angetreten und wurde am 06.09.2021 letztmalig mit 79 Jahren als anerkannter Schwerbehinderter aus der Ordnungshaft entlassen.  

 

 

 Vor diesem Hintergrund entsteht der Eindruck es sei "HIGH NOON" 

 

Die BGHW hat am 07.03.2018 schon die strafbewehrte  Unterlassungserklärung gegen meine Person bearbeitet. Und für die BGHW gibt es kein zurück.

Wie werden unfallverletzte von den Berufsgenossenschaften behandelt? 

Berlin 1904

Wie werden unfallverletzte von den Berufsgenossenschaften behandelt? 

16.04.2013

26.04.2013

Mit meiner Webseite und Behördenakte sollte sich die Öffentlichkeit eine eigene Meinung darüber bilden, wie die Unfallverletzten von der Berufsgenossenschaft (BG) im Kampf um Unfallrente behandelt werden. Über mein Gästebuch, sollte es zu einem Erfahrungsaustausch kommen.

 

Leider hat die BGHW meine Webseite nicht unterstützt.  

 

BGHW verhindert eine Transparenz ihrer Verwaltungsentscheidungen:

Insoweit werden die 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auch nicht mehr seit dem Jahre 2019 auf meiner Webseite für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. 

Ferner hat sich herausgestellt, es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Verwaltungsentscheidungen und Akten der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und so verhindert die BGHW eine Transparenz ihrer Verwaltungsentscheidung vor der Öffentlichkeit.

 

Soll ich ein Geheimnisträger sein?

 

Dazu im Einklang wurde mir aus dem Landgericht (LG) Hamburg mit dem Versäumnisurteil vom 13.08.2019 ohne mündliche Verhandlung eine Liste über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit vorgelegt. Wenn ich dem Urteil nicht folge, werde ich von einem Ordnungsgeld bis 250.000 Euro bedroht und Ersatzweise werde ich von einer Ordnungshaft bis zu zwei Jahre bedroht.

 

Mit dem Schreiben vom 05.03.2021 hat die BGHW zementiert:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

13.08.2019

05.03.2021 

 

Die Geschäftsführung der BGHW hält 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vor der Öffentlichkeit mit allen Mitteln zurück. Dazu im Einklang hat die BGHW die Geheimhaltungsliste vom 13.08.2019 vorgelegt. Dass ich im Recht bin wurde nach 12 Jahren mit einem Teilerfolg am 19.06.2014 bestätigt.

 

Mit der Geheimhaltung kann ich nur einverstanden sein, wenn ich von der BGHW bekommen habe was mir nach Recht und Gesetz zusteht.

 

30.10.2014

05.03.2021

  

Keine Transparent, das Motiv und die Moral

  

Scheinbar verliert die deutsche Sozialversicherung an Ansehen und darum soll es keine Transparent geben. Damit wäre das Motiv erkannt.

Aber wo bleibt die Gerechtigkeit und die Moral? 

 

Und wie soll ich an meine sachgerechte Unfallrente kommen?

 

Die BGHW will keine Transparent und ein Motiv für das Zurückhalten von Akten und Verwaltungsentscheidungen wird in den folgenden Unterlagen erkannt. Scheinbar will die deutsche Sozialversicherung nicht weiter an Ansehen verlieren und soll auf meinem Rücken geschehen. Als anerkannter Schwerbehinderter (Unfallfolge) kann ich dieses aber nicht ertragen.

 

Wo bleibt die Moral in der deutschen Sozialversicherung?

Es liegen also Anknüpfungspunkte für die Mediation vor und nur mit einem Angebot dem ich nicht widersprechen kann, kann die deutsche Sozialversicherung ihre Vorbildlichkeit in der ganzen Welt zurück erhalten. 

  

17.11.2009

18.11.2009

28.11.2009

07.03.2018

05.03.2021

 

26.02.2024

10.12.2019: Anlage

Veröffentlichung von Akteninhalten.