23.12.2008

15.04.2009

Meine Vorwürfe 

 

Was sagt die BG ETEM dazu?

 

Wörtlich schreibt die Geschäftsführung der BG ETEM am 07.05.2009: Ich weise diese Vorwürfe mit Nachdruck zurück und fordere Sie auf, derartige Unterstellungen und Äußerungen künftig zu unterlassen.

 

Die BG ETEM ist nämlich aktiv in meinem Fall verwickelt, denn der Mitarbeiter [10-2] hat in seinem Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) behauptet die Beklagte (BGHW vormals GroLa BG) habe die BG ETEM zur Begutachtung meines Stromunfalles vom 20.03.2001 beauftragt. Und diesen Begutachtungsauftrag hätte die BG ETEM mit seiner Stellungnahme vom 29.08.2003 (Bl.174) erledigt. 

 

Mit dieser Stellungnahme und dem weiteren Schreiben der BG ETEM vom 18.11.2004 (Bl.266) - beachte auch die Gesprächsnotiz der Beklagten vom 18.11.2004 (Bl.263) - hat die Beklagte und das SG Bremen in den damals laufenden Begutachtungsprozess bei dem Gerichtgutachter eingegriffen.

 

In meinem Fall ist das Sozialgericht Bremen aktiv verwickelt >Klick  

 

07.05.2009 (Bl.771/3)

Schreiben der Geschäftsführung

Mit dieser Stellungnahme und dem weiteren Schreiben der BG ETEM vom 18.11.2004 (Bl.266) - beachte auch die Gesprächsnotiz der Beklagten vom 18.11.2004 (Bl.263) - hat die Beklagte und das SG Bremen in den damals laufenden Begutachtungsprozess bei dem Gerichtgutachter eingegriffen.