08.03.2024

Das Schreiben aus dem SG Bremen vom 12.03.2024 bestätigt, meine Klage ist am 08.03.2024 unter dem Az.: S 2 U 26/24 bei Gericht eingegangen.

 

Beklagte ist die BG ETEM  

Die Anlage 

28.10.2015

 

21.10.2015

Mein damaliges Schreiben an die BG ETEM vom 21.10.2015

10.04.2024

Mit dem Schreiben aus dem SG Bremen vom 10.04.2024 habe ich den Schriftsatz der Beklagten vom 10.04.2024 in Kopie als Anlage erhalten. 

15.04.2024

Mit dem Schreiben aus dem SG Bremen vom 17.04.2024 habe ich den Schriftsatz der Beklagten vom 15.04.2024 in Kopie als Anlage erhalten.

 

 

Aktenzeichen: S 29 U 32/16

CD aus dem Jahre 2016

 

Dazu ist zu sagen:

Mit dem Az.: S 29 U 32/16 lenkt die Beklagte von meinem Klageziel ab.

 

Denn ich möchte aufklären ob und wann die BGHW der Beklagten erkennbar gemacht hat, dass der damalige Leiter im Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle Herr Dr. Ing. [10-2] mit seinem Schreiben vom 18.11.2004 u. a. wörtlich behauptet:

 

"Sehr geehrter Herr Neumann,

seitens der Großhandels- und und Lagerei - Berufsgenossenschaft (GroLa BG) wurde unsere Berufsgenossenschaft zur Begutachtung Ihres Stromunfalles vom 20.03.2001 beauftragt. [...]

 

Das Ergebnis war im Sinne der BGHW (vormals GroLa BG) und damit hat die BGHW meine mögliche Entschädigung abgelehnt.

 

Erst nach dem ich meinen Prozess am 18.12.2008 vor dem LSG Bremen verloren habe, hat die Beklagte mir gegenüber erkennbar gemacht. Herr Dr. Ing. [10-2], hat zu unrecht behauptet, von der GroLa BG sei die Beklagte zur Begutachtung beauftragt worden, ob zwischen meinem Stromunfall und den Herzrhythmusstörungen ein innerer Zusammenhang besteht.

 

Es stellt sich die Frage:

Wann und wo hat die BGHW dokumentiert, das Schreiben aus dem Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle vom 18.11.2004 muss entfernt werden, weil es den Irrtum erregt, es sei zu einem Begutachtungsauftrag zu meinem Fall gekommen.

 

Ich möchte die Frage beantwortet haben, dafür besteht Rechtsschutz:

Wann hat die Beklagte und die BGHW dem Gericht erkennbar gemacht, dass der Leiter im Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle Herr Dr. Ing. [10-2] falsches Beweismittel zum ablehnen meiner möglichen Ansprüche mit seinem Schreiben vom 18.11.2004 für das Sozialgerichtsverfahren (S 18 U 94/04) angefertigt hat.

 

Und damit kann ich beweisen, am 18.12.2008 kam es vor dem LSG Bremen zu einem Falschurteil, weil die damals Beklagte (BGHW) nicht die Wahrheit gesagt hat.

 

29.04.2024 Gästebucheintrag

Die Öffentlichkeit verfolgt meinen Fall genau

02.05.2024

Es folgt mein Schriftsatz, mit Anlagen in Kopie.

 

Es folgen die 2 Anlagen in Kopie.

06.06.2024

Aus dem SG Bremen folgte das Schreiben vom 06.06.2024 und kann nicht erkennen, dass ich bei der Beklagten einen Antrag gestellt habe.

06.06.2024

Aus dem SG Bremen folgte das Schreiben vom 06.06.2024 und kann nicht erkennen, dass ich bei der Beklagten einen Antrag gestellt habe.

13.06.2024 

Mein Schriftsatz vom 13.06.2024 und die Anlagen in Kopie dokumentieren meinen begründeten Antrag es soll zu Verwaltungsentscheidungen bei der BG ETEM und BGHW kommen.

Anlagen:

05.10.2015

14.10.2015

09.07.2024

Aus dem SG Bremen folgte das Schreiben vom 08.07.2024 und 

15.07.2024

Es folgt mein Schriftsatz vom 15.07.2024 mit Eingangsstempel.

15.07.2024

Sogleich habe ich mein folgendes Schreiben vom 15.07.2024 an die BGHW Bremen übersandt.