SoVD

10.11.2009

  

23.07.2013

Gemäß dem folgenden Schreiben vom 23.07.2013 hat der SoVD festgestellt, mein Fall würde das Leistungsvermögen der großen Organisation überschreiten. Und die sozialpolitischen Interessen aller Behinderten, Sozialrentner und Hinterbliebenen durch ständige Aufklärung, individuelle Beratung, sachkundige Beistände in allen Instanzen der Sozialgerichte und konstruktive Einwirkung auf die Gesetzgebung des Bundes und Länder vertritt.

 

Wenn der SoVD meinen Fall nach Recht und Gesetz abgearbeitet hat wird sich zeigen, es ist richtig, dass ich ein Mitglied dieser großen Organisation geworden bin. Sollte dieses nicht gelingen, könnte der SoVD auf seine Fahne schreiben. Größere Fälle überschreiten die Leistungsfähigkeit.

 

Damit wird nachvollziehbar, gelingt es der Beklagten und dem Gericht, dass es zu einer umfangreichen Akte kommt, ist selbst eine große Organisation überfordert und der Kläger wird verlieren.

 

Aktenkundig betreibt das Sozialgericht und die Beklagte keine vollständige Aufklärung. Und die vielen Klagen haben schon am 25.10.2012 etliche tausend Seiten produziert.

SoVD

10.11.2009

Ich benötige die Unterstützung vom SoVD.

 

Anlage

15.09.2009

Anlage

18.09.2009

Anlage

12.10.2009

Anlage

19.10.2009

Anlage

20.10.2009

Anlage

20.11.2009

 

22.02.2021

22.03.2021

 

Anlage

08.04.2011

Mit der Anlage hat die BGHW ihr dunkles Vorhaben dokumentiert.

Am 02.09.2014 hat die BGHW ihr dunkles Vorhaben durchgeführt und ist damit gescheitert.

02.09.2014

 

Strafanzeige gegen meine Person und Webseite

wurde von der Staatsanwaltschaft Bremen mit dem noch folgenden Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt.

  

08.04.2011

Strafanzeige als "Signalwirkung" an das eigene Personal

Am 08.04.2011 wünschte der Geschäftsführer der BGHW eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung an das eigene Personal. 

 

08.03.2021

Die BGHW möchte nicht, dass ihre Unterlagen (Maßnahmen) an die Öffentlichkeit kommen. 

 

 

 

 

02.09.2014

Strafanzeige der BGHW gegen meine Person (und Webseite)

Das Ermittlungsverfahren gegen meine Person wurde mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.05.2015 eingestellt. Dem hat der Anzeigeerstatter nicht widersprochen.

 

19.01.2015

28.01.2015

 

28.02.2015

26.05.2015

Meine Anschuldigungen bleiben bestehen! 

Geheimunterlage Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) 

 

06.10.2016

10.10.2016 

 

S 29 U 81/16

23.09.2016 und Vermerk eine Stellungnahme;

                                                   "nein, nicht vorgesehen (28.09.2016)

20.09.2016  

S 29 U 81/16

19.10.2016 Stellungnahme nicht vorgesehen

17.10.2016 

L 14 U 104/16 

12.10.2016 nur zur Kenntnisnahme 

10.10.2016

06.06.2016

08.10.2016

22.09.2016 

18.06.2024

Nun bleibt abzuwarten wie der SoVD reagiert.