SoVD
10.11.2009
23.07.2013
Gemäß dem folgenden Schreiben vom 23.07.2013 hat der SoVD festgestellt, mein Fall würde das Leistungsvermögen der großen Organisation überschreiten. Und die sozialpolitischen Interessen aller Behinderten, Sozialrentner und Hinterbliebenen durch ständige Aufklärung, individuelle Beratung, sachkundige Beistände in allen Instanzen der Sozialgerichte und konstruktive Einwirkung auf die Gesetzgebung des Bundes und Länder vertritt.
Wenn der SoVD meinen Fall nach Recht und Gesetz abgearbeitet hat wird sich zeigen, es ist richtig, dass ich ein Mitglied dieser großen Organisation geworden bin. Sollte dieses nicht gelingen, könnte der SoVD auf seine Fahne schreiben. Größere Fälle überschreiten die Leistungsfähigkeit.
Damit wird nachvollziehbar, gelingt es der Beklagten und dem Gericht, dass es zu einer umfangreichen Akte kommt, ist selbst eine große Organisation überfordert und der Kläger wird verlieren.
Aktenkundig betreibt das Sozialgericht und die Beklagte keine vollständige Aufklärung. Und die vielen Klagen haben schon am 25.10.2012 etliche tausend Seiten produziert.
SoVD
10.11.2009
Ich benötige die Unterstützung vom SoVD.
Anlage
15.09.2009
Anlage
18.09.2009
Anlage
12.10.2009
Anlage
19.10.2009
Anlage
20.10.2009
Anlage
20.11.2009
22.02.2021
22.03.2021
Anlage
08.04.2011
Mit der Anlage hat die BGHW ihr dunkles Vorhaben dokumentiert.
Am 02.09.2014 hat die BGHW ihr dunkles Vorhaben durchgeführt und ist damit gescheitert.
02.09.2014
Strafanzeige gegen meine Person und Webseite
wurde von der Staatsanwaltschaft Bremen mit dem noch folgenden Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt.
08.04.2011
Strafanzeige als "Signalwirkung" an das eigene Personal
Am 08.04.2011 wünschte der Geschäftsführer der BGHW eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung an das eigene Personal.
08.03.2021
Die BGHW möchte nicht, dass ihre Unterlagen (Maßnahmen) an die Öffentlichkeit kommen.
02.09.2014
Strafanzeige der BGHW gegen meine Person (und Webseite)
Das Ermittlungsverfahren gegen meine Person wurde mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.05.2015 eingestellt. Dem hat der Anzeigeerstatter nicht widersprochen.
19.01.2015
28.01.2015
28.02.2015
26.05.2015
Meine Anschuldigungen bleiben bestehen!
Geheimunterlage Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten)
06.10.2016
10.10.2016
S 29 U 81/16
23.09.2016 und Vermerk eine Stellungnahme;
"nein, nicht vorgesehen (28.09.2016)
20.09.2016
S 29 U 81/16
19.10.2016 Stellungnahme nicht vorgesehen
17.10.2016
L 14 U 104/16
12.10.2016 nur zur Kenntnisnahme
10.10.2016
06.06.2016
08.10.2016
22.09.2016
18.06.2024
Nun bleibt abzuwarten wie der SoVD reagiert.