Wahrheitsgetreue & vollständige Behördenakte, muss dem Gericht zur Urteilsfindung vorgelegt werden.
Bereinigung meiner Behördenakte wird gefordert, so ist es wie folgt dokumentiert. Jedoch die Beklagte (BGHW)
17.06.2024
19.06.2024
Dazu im Einklang folgen die Schriftstücke.
21.06.2024
01.07.2024
Dazu im Einklang folgen die Schriftstücke.
15.07.2024
17.07.2024
Dazu im Einklang folgen die Schriftstücke.
23.07.2024
Dazu im Einklang folgen die Schriftstücke.
08.08.2024
08.08.2024
08.08.2024
Dazu im Einklang folgen die Schriftstücke.
An dieser Stelle muss bekannt werden:
05.03.2021
Ich habe aus der Direktion Mannheim mit Schreiben vom 05.03.2021 Schriftstücke mit 184 Seiten erhalten und mir von der RD-Bremen (aktenführende Behörde) bis dato nicht vorgelegt wurden. Insoweit auch dem Gericht nicht vorliegen.
Diese wurden am 13.08.2019 von der RD-Bremen zur Geheimhaltung festgesetzt.
30.07.2024
Dazu im Einklang folgen die Schriftstücke.
Die BGHW will die Aufklärung nicht im Verwaltungsverfahren vornehmen!
Mit anderen Worten die BGHW will sich nicht rechtfertigen!
02.11.2024
01.11.2024: Anlage
08.11.2024
Die BGHW will die Aufklärung nicht im Verwaltungsverfahren vornehmen!
Mit anderen Worten die BGHW will sich nicht rechtfertigen!
06.11.2024
Dazu im Einklang folgt mein Schriftstück.
13.11.2024
Die BGHW will die Aufklärung nicht im Verwaltungsverfahren vornehmen!
Mit anderen Worten die BGHW will sich nicht rechtfertigen!
10.12.2024
Bereinigung meiner Behördenakte wird gefordert.
13.12.2024
Die BGHW will die Aufklärung nicht im Verwaltungsverfahren vornehmen!
Mit anderen Worten die BGHW will sich nicht rechtfertigen!
18.12.2024
Die BGHW will die Aufklärung nicht im Verwaltungsverfahren vornehmen!
Mit anderen Worten die BGHW will sich nicht rechtfertigen!
Jetzt kommt auch noch WEISSER RING ins Spiel.
27.12.2024
Die BGHW will die Aufklärung nicht im Verwaltungsverfahren vornehmen!
Es folgt ein Entwurf