Elektrounfall in der Medizintechnik
Bei Reparaturarbeiten kam es in der Medizintechnik am 20.03.2001 zu einem Stromschlag, 220 Volt mitten durch mein Herz und hat chronisches Vorhofflimmern ausgelöst.
Es war mein zweiter schwerer Arbeitsunfall und mit Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 als Arbeitsunfall nach § 8 SGB VII festgestellt wurde.
Dieser Bescheid (27.04.2004) ist eine merkwürdige Maßnahme, weil die BGHW keinen Gesundheitsschaden eingetragen hat. Und damit erspart sich die BGHW bisher jede mögliche Entschädigung.
Siehe dazu auch den Bescheid vom 11.11.2009
Nach dem Gesetz und § 8 SGB VII gibt es aber keinen Arbeitsunfall ohne Gesundheitsschaden. Insoweit wurde der Bescheid auch von der BGHW in eine Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit aufgenommen.
Alle Mediziner der BGHW haben mein chronisches Vorhofflimmern als Gesundheitsschaden festgestellt. Und dem Berufungsgericht (LSG) Bremen konnte glaubhaft gemacht werden, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von Vorhofflimmern. Jedoch habe ich bisher keine Entschädigung erhalten. Im Jahre 2004 kamen meine zwei Arbeitsunfälle vor das Sozialgericht (SG) Bremen und am 18.12.2008 sind meine Klagen vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen gescheitert.
Meinem Wunsch, dass sich ein Mitarbeiter der BGHW mit mir zusammen hinsetzt, um die Akten in Ruhe durchzugehen und Unterschlagungen aufzudecken wurde eine Absage erteilt. So hat es die BGHW mit dem Vermerk am 31.08.2009 dokumentiert.
Danach konnte mein Anwalt am 26.09.2009 Prozessdelikt aufdecken.
Bisher habe ich nicht erhalten, was mir nach Recht und Gesetz zusteht.
Dazu im Einklang liegt der folgende Bescheid vom 11.11.2009 vor.