Kartenhaus der Betrügereien:
Kartenhaus der Betrügereien bricht in der Stromunfallsache mit dem Notarztbericht vom 06.02.2001 zusammen.
Und in der Verkehrsunfallsache vom 19.06.1968 mit Chefarztbericht vom 13.02.2011.
Das Kartenhaus der Betrügereien stürzt ein:
In der Stromunfallsache liegt dazu der Notarztbericht vom 06.02.2001 und das Schreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 vor. Und in der Verkehrsunfallsache vom 19.06.1968 liegt der Chefarztbericht vom 13.02.2011 vor. Gewollt oder ungewollt die Beklagte (BGHW) und Gerichte haben unrichtige Entscheidungen getroffen. Dazu haben sie unrichtige Beweismittel anfertigen lassen, womit sich die Beklagte von Anfang an finanzielle Vorteile verschaffen konnte. Nennt es wie ihr wollt für mich ist es Betrug.
28.05.1970
Bescheid über Unfallfolgen:
Falsche Tatsachenfeststellungen
12.12.2002
Schon dem Neurologen wurde wörtlich vorgespiegelt:
"Unfallfolgen auf chirurgischem Fachgebiet liegen nicht vor.
28.04.2003
Begutachtungsauftrag für das Rentengutachten in Stenum
28.04.2003
Begutachtungsauftrag für das Rentengutachten und die Blattnummern dokumentieren, das Zurückhalten von Beweismittel.
18.06.2003
Bl.611 fehlt vgl. Akten-Id: 458 u. Manipulation wird ableitbar.
19.06.2003 (Bl.614)
22.06.2003 (Bl.615)
01.07.2003 (Bl.616)
02.07.2003 (Bl.616a)
11.08.2003 (Bl.616b)
13.08.2003 (Bl.616c)
29.08.2003 (Bl. 617)
Die Unterlagen sind nicht aufzufinden
05.09.2003 (Bl.618-620)
Zweites Rentengutachten
07.11.2003
Widerspruchsbescheid
13.02.2011
Das Zurückhalten von Beweismittel wurde durch den Rentengutachter aufgedeckt
Zwischenbericht
12.10.1968
Kniescheibenabbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe und ist die Reibefläche mit ihren Beschwerden.
Zwischenbericht
02.12.1968
Kniescheibenabbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe und ist die Reibefläche mit ihren Beschwerden.
28.01.2003
29.01.2003
31.01.2003
Es wurde eine Teil-MdE 10% im li. Knie bestätigt und mit dem Zurückhalten von Beweismittel von der BGHW vom Tisch gewischt..
07.11.2003
Widerspruchsbescheid
Die BGHW hat die Feststellung der Unfallfolge - Teil-MdE 10% - im li. Knie mit dem Zurückhalten von Beweismittel in ihrem Sinne verhindert.
12.07.2018
BGHW hält den Irrtum aufrecht, dass es keine RPA als Unfallfolge im li. Knie gibt. Dazu wurde die Tatsache unterdrückt, dass es zu einer Fraktur an der li. Kniescheibenunterseite mit all seinen Beschwerden gekommen ist. Und sich im li. Bein eine Muskelschwäche als Unfallfolge eingestellt hat und im Bescheid von 12.05.1970 als Unfallfolge anerkannt ist.
Ferner wurde auf das Gutachten vom 15.06.2005 hingewiesen, dem nicht gefolgt werden kann. Weil das Gutachten nicht erkannt hat, dass es an meiner li. Kniescheibenunterseite zu einer Fraktur gekommen ist mit all seinen Beschwerden.