Am 05.10.2009 hat die BGHW ihr Problem dokumentiert und prognostiziert, wenn ich - Erich Neumann - feststellen sollte, dass in meiner Sache nichts weiter passiert, dann könnte es in der Behörde zu einem Auftritt mit einer Waffe (Amoklauf) kommen. Um einer möglichen Gefährdung für Leib und Leben aus dem Weg zu gehen hat mir die BGHW Hausverbote erteilt und die Mitarbeiter haben "Redeverbot" erhalten. Die Hausverbote wurden wegen Rechtswidrigkeit letztmalig am 19.06.2014 vom SG Bremen aufgehoben, aber das "Redeverbot" ist noch am Wirken.
6.)
13.04.2023
Untätigkeitsklage (S 2 U 39/23) bei Gericht eingereicht
Anlage in Kopie:
16.09.2019
Beschluss aus dem LG Hamburg
Anlage in Kopie:
29.11.2018
Verfügung aus dem LG Hamburg, es werden eid. Versicherungen gewünscht.
Anlage in Kopie:
16.04.2013
Gesprächsnotiz
17.04.2023
Untätigkeitsklage Az.: S 2 U 39/23 bei Gericht eingegangen am
18.04.2023
19.04.2023
Schriftsatz der Beklagten
25.04.2023
Mein Schriftsatz Stellungnahme
28.04.2023
Schreiben aus dem SG Bremen
01.05.2023
Mein Schriftsatz an das SG Bremen
Anlagen:
05.12.2018: Anwaltsschriftsatz
5.12.2018: Eidesstattliche Versicherung
17.05.2023
Unfallkrankenhaus HH, Auswertung/Interpretation meiner Akte