Ich - Erich Neumann - bin zum Geheimnisträger der BGHW geworden:
Mit dem Urteil aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 (Az. 324 O 128/19) bin ich Geheimnisträger - über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW - geworden. Die BGHW hat im Visier, dass die 45 Dokumente nicht der Öffentlichkeit und Gerichte zugänglich gemacht werden und dürfen auch nicht kopiert werden.
Ich werde in meiner Existenz bedroht:
Wenn ich der Geheimhaltung nicht folge, werde ich von einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Gefängnisstrafe bedroht. Die 45 Schriftstücke liegen mir vollständig vor und habe ich in einem roten Ordner abgeheftet. Und mit dem Schriftsatz der Beklagten vom 20.12.2019 ist bekannt geworden, dass die 45 Schriftstücke in der Behörde der BGHW nicht mehr vollständig auffindbar sein sollen. Insoweit sei auch das Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (3 S.) in der Behörde der BGHW nicht auffindbar. Und ich soll davon eine Kopie anfertigen.
Dazu ist zu sagen:
Mit dem Gerichtsbescheid vom SG Bremen (29.10.2021) wurde nachvollziehbar: 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der Beklagten (BGHW) sollen nicht auf den Richtertisch und die gefährliche Wahrheit, wie Prozessdelikt, soll geheim bleiben. Die 45 Dokumente dürfen nicht vernichtet werden und sind die Grundlage meiner Klagen.
Zum Widerstand benötige ich die Hilfe der Öffentlichkeit
Der letzte Schriftsatz (07.12.2021) liegt vor.
Bei meiner Berufung bitte ich die Öffentlichkeit um Unterstützung, denn ich leiste Widerstand und mache von dem Grundgesetz Art. 20 (4) gebrauch. Weil die mächtige Beklagte und das Sozialgericht (SG) Bremen die Ordnung in der BRD beseitigt haben. Und selbst die größten Sozialverbände haben mir die Unterstützung versagt, weil keiner das SG Bremen wegen Prozessdelikt angreifen will.
Grundgesetz Art. 20 (4)
Bisher hat kein Senator und auch der Bürgermeister von Bremen nicht offensichtlich gemacht, wer zu überprüfen hat, was es mit der merkwürdigen Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) auf sich hat.
Und warum hat der Bürgermeister, der Senator für Inneres und die Senatorin für Justiz und Verfassung, dass Geheimdokument und damit die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) einbehalten und nicht wie die Senatorin für Soziales. Jugend, Integration und Sport zurückgesandt?
Senatorin für Soziales
30.06.2020: Mit der Antwort vom 30.06.2020
Senator für Inneres
30.06.2020: Mein Anschreiben
Erst nach der Petition folgt die (unvollständige) Antwort
Senator für Inneres
15.12.2020: Mein Anschreiben
Senator für Inneres
11.10.2021
11.10.2021
Es folgt die unvollständige und ungenaue Antwort.
Senatorin für Justiz und Verfassung
01.07.2020: Erst nach der Petition folgt die (unvollständige) Antwort
Senatorin für Justiz und Verfassung
16.12.2020:
Senatorin für Justiz und Verfassung
30.06.2021
Es folgt die (unvollständige) Antwort.
Senatorin für Justiz und Verfassung
15.09.2021: Mein Antwortschreiben.
Senatskanzlei (Bürgermeister)
08.09.2020: Mein Anschreiben
Erst nach der Petition folgt die (unvollständige) Antwort
Senatskanzlei (Bürgermeister)
21.09.2020: Mein Anschreiben
Erst nach der Petition folgt die (unvollständige) Antwort
Senatskanzlei (Bürgermeister)
16.12.2020: Mein Anschreiben
09.06.2021: Antwortschreiben der Senatskanzlei
Senatskanzlei (Bürgermeister)
19.07.2021: Antwortschreiben der Senatskanzlei
Senatskanzlei (Bürgermeister)
14.09.2021: Mein Schreiben an den Petitionsausschuss
10.12.2021
Mit dem folgenden Schreiben soll das Petitionsverfahren beendet sein. Dem kann nicht gefolgt werden. Denn es wurde nicht einmal bekannt gegeben wo die Geheimunterlage vom 05.10.2009 (drei Seiten) verblieben ist.
Mit dieser Geheimunterlage hat die BGHW nachvollziehbar dokumentiert:
"Die Ordnung in Deutschland wurde beseitigt".
30.12.2021
Es war nur eine Beschlussempfehlung, wird die Sache weiter gehen?
Dieses Schreiben wurde per E-Mail versandt.