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Nachdem Sichten der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 aus meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) konnte die Kripo Bremen erkennen, die BGHW hat mich in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen und kam zu der Wertung, ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird und niemals Zurückrudern wird. Die interne Stellungnahme wurde als "Stasiakte" bewertet, dass es so etwas noch in Deutschland gibt konnten die Kripobeamten nicht glauben und wünschten von mir eine Kopie. Ferner sollte ich auf meine Gesundheit aufpassen und könnte der 2. Gustl Mollath" werden. Die Wertung der Kripobeamten habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Mir wurde noch erklärt, die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen wird keine Ermittlungen einleiten, ich sollte in ein anderes Bundesland gehen. 

 

Das interne Schreiben (05.10.2009) der BGHW ist zum Tatbestand in dem Urteil aus dem Sozialgericht (SG) Bremen vom 19.06.2014 (Az.: S 29 U 121/13) geworden und hat mein ungerechtfertigtes Hausverbot aufgehoben. Dabei wurde festgestellt ich bin keine "gefährliche Person" und war ein Teilerfolg im Streit um Unfallrente.

 

Mit meinem Schreiben vom 27.08.2010 habe ich um Mitteilung gebeten, wie die BGHW meine Sache beenden will. Danach hat die BGHW am 01.09.2010 dem SG Bremen die Mediation vorgeschlagen und wurde abgelehnt.

 

103.)

BGHW will sich nur direkt vor der Staatsanwaltschaft (STA) äußern

Am 08.05.2013 hat die BGHW nachvollziehbar dokumentiert:

 

"Wir werden kein weitere Stellungnahme mehr abgeben und uns ggf. direkt vor der Staatsanwaltschaft äußern."

 

104.)

Scheinbar gibt es keinen "ehrenvollen Ausweg" mehr. 

Am 07.03.2018 (-178/9) sehen die Amtsträger der BGHW keinen "ehrenvollen" Ausweg mehr. Sie wollen und werden meine Bestrafung durch strafbewehrte Unterlassungsklagen am Landgericht (LG) Hamburg durchsetzen, mit einem externen Anwalt aus Hamburg und einer merkwürdigen eidesstattlichen Versicherung vom 5.12.2018. >Klick  

 

105.)

Beweissicherung bei der BGHW & am SG Bremen 

Angeblich kann die BGHW ihr internes Schreiben vom 05.10.2009 nicht auffinden und benötigt meine Hilfe. So ist es in dem Schriftsatz der Beklagten an das SG Bremen vom 20.12.2019 dokumentiert. Es ist der Anhaltspunkt, bei der Beklagten (BGHW) verschwinden Beweismittel. Und am 10.03.2020 hat der in meinem Fall verwickelte Direktor am SG Bremen behauptet, die Gerichtsakte in der Stromunfallsache S 18 U 94/04 sei nicht mehr auffindbar. Diese Akte ist u. a. das Beweismittel für Prozessdelikt, also einer Straftat. Vor diesem Hintergrund wird zementiert, eine "kriminelle Vereinigung" ist am Wirken und lässt belastendes Beweismittel verschwinden. 

 

Diese Beweismittel kann ich in Kopie vorlegen, wenn das Urteil aus dem LG Hamburg vom 13.08.2019 aufgehoben wird und mir unter der Androhung von bis zu 250.000,-€ oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft das Kopieren untersagt.

 

106.)

BGHW erhält das Verdienstkreuz für finanzielle Einsparungen.

Dass die Generalstaatsanwaltschaft Bremen mit Bescheid vom 12.03.2020, zu dem Ergebnis kam, die Sache sei inzwischen verjährt. Damit wurde nachvollziehbar, die STA Bremen hat noch nicht erkannt, dass die "kriminelle Vereinigung" noch am Wirken ist und sich jeden Monat an meiner möglichen Unfallrente bereichert. Für die Einsparungen hat die BGHW am 04.02.2013 das Bundesverdienstkreuz erhalten.  

 

Dass die STA Bremen bei diesen Anknüpfungspunkten mit Schreiben vom 26.08.2022 vorträgt, weitere Ermittlungen und Beweissicherung werden nicht vorgenommen. Und die Akteneinsicht in den Räumlichkeiten der STA Bremen soll nicht möglich sein, ist schon mehr als Bemerkenswert. Ich benötige die Akteneinsicht, denn die BGHW behauptet im Schreiben vom 26.07.2010 es gibt keine Pflichtverletzungen und ob und gegebenenfalls in welchem Umfang tatsächlich Sorgfaltspflichtverletzungen vorlagen, wurde von der Generalstaatsanwaltschaft nicht geprüft. Ich muss also in der Akte Az.: 3 Zs  298/09 (140 Js 48585/09) aufklären, ob die Generalstaatsanwaltschaft die Überprüfung vorgenommen hat.  

 

107.)

BGHW befürchtet meinen Auftritt mit einer Waffe.

"Das Schwert der Gerechtigkeit" ist meine Waffe und über meinen Fall berichten die Zeitungen seit 1968.

 

Am 17. u. 28.11.2009 hat die Geschäftsführung der BGHW dokumentiert, sie wollen sich in der Presse nicht rechtfertigen, sie haben eine Grenze der Aufklärung gezogen und befürchten meinen Auftritt mit einer Waffe. 

 

108.)

Staatsanwaltschaft (STA) Bremen erkennt 44 Pflichtverletzungen. 

Ich habe die STA Bremen eingeschaltet und in 44 Punkten konnte die Generalstaatsanwaltschaft Bremen Pflichtverletzungen im Bescheid vom 17.11.2009 erkennen. Und für die Beseitigung der nachteiligen Schriftstücke sei die aktenführende Behörde zuständig. 

 

109.)

BGHW will keine Pflichtverletzung erkennen u. ist m. M. kriminell. 

Die aktenführende Behörde ist die BGHW Regionaldirektion Nord in Bremen die keine Pflichtverletzungen erkennen will und beseitigt auch keine für mich Nachteiligen Schriftstücke aus der Behördenakte. Mit der E-Mail vom 17.11.2009 & 28.11.2009 ist dokumentiert, die BGHW will nicht kriminalisiert werden und sich nicht rechtfertigen und hat eine Grenze der Aufklärung gezogen. So bereichert sich die BGHW an meiner möglichen Unfallrente und ist m. M. kriminell, wie das Schreiben der BGHW vom 26.07.2010 zementiert.

 

110.)

Kein Einzelfall: BGHW will nicht zahlen. 

Krank, arbeitsunfähig-allein gelassen, die BGHW will nicht zahlen, darüber berichtete das BR Fernsehen am 05.12.2018.

 

 

Kaum Rente nach Arbeitsunfall: 22.06.2018 

 

 

111.)

"Redeverbot" haben die Mitarbeiter der BGHW m. M. seit 18.01.2010.

 

Unter bghw.de/karriere/bremen 

hat die Regionaldirektion Nord der BGHW in Bremen und der Geschäftsführer wie folgt um neue Mitarbeiter geworben:

 

"Und so ist auch unser Team in Bremen:  gelassen, ausgeglichen und uneigennützig - werden Sie ein Teil davon!"

 

Ich habe die Meinung übernommen, dass die Regionaldirektion Nord der BGHW in Bremen das Mitglied einer "kriminellen Vereinigung" ist und der Geschäftsführer muss sein Personal vor einer möglichen Freiheitsstrafe schützen. Dazu im Einklang wünschte der Geschäftsführer am 08.04.2011 eine Strafanzeige gegen meine Person und wollte damit eine "Signalwirkung" beim eigenen Personal erreichen. Dafür bot sich aber keine Aussicht auf Erfolg. 

  

112.)

Staatsanwältin wollte m. M. die "kriminelle Vereinigung" aufdecken.

Am 22.11.2012 hat die Staatsanwältin die "Stasiakte" der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet. Mit einer Verleumdungsklage wollte die Staatsanwältin die vollständige Aufklärung ins Rollen bringen. Dieses Vorhaben wurde aufgegeben, wie die Generalstaatsanwaltschaft Bremen mit Bescheid vom 04.02.2014 dokumentiert. Und hätte m. M. eine "kriminelle Vereinigung" in der gesetzlichen Unfallversicherung bestätigt.

 

STA unterdrückt m. M., das Wirken einer "kriminellen Vereinigung" 

Erst danach hat die BGHW am 02.09.2014 eine Strafanzeige gegen meine Person angestrengt mit dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung. Aktenkundig kamen meine Beschuldigungen auf den Tisch, auch dass die BGHW eine "kriminelle Vereinigung" sei. Darauf wurde die Strafanzeige gegen meine Person mit dem Schreiben der STA Bremen vom 26.05.2015 eingestellt. M.M. will die STA Bremen keine Aufklärung betreiben und Strafvereitlung im Amt wurde ableitbar.

 

Am 23.02.2015 kam es zu meiner Strafanzeige gegen den Anzeigeerstatter der BGHW mit dem Tatvorwurf; falsche Verdächtigung / Verleumdung und Tatzeit: 02.09.2014. Auch dieses Verfahren hat die STA Bremen mit einem Bescheid vom 21.05.2015 eingestellt. Mein Beschwerde vom 29.05.2015 hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen mit Bescheid vom 17.08.2015 abgelehnt. Damit ist m. M. zementiert, das Ansehen der gesetzlichen Unfallversicherung soll geschützt werden. Die "kriminelle Vereinigung" soll im Dunkeln bleiben und darüber soll nicht diskutiert werden. 

 

"Meine Glaubhaftigkeit liegt über die von einem Polizeibeamten"

Und wurde mit dem Beschluss aus dem Amtsgericht Bremen vom 14.12.2017 nachvollziehbar. Es wurde 10 Polizeibeamten vorgeladen aber keiner kam. Und bestätigen die Ausführungen in meinem Schriftsatz vom 02.11.2017 und dem Schreiben (24.11.2017) von Herrn Manfred Zimmer.

 

Vor diesem Hintergrund ist zementiert, über die "Stasiakte" der BGHW vom 05.10.2009 sollte nicht diskutiert werden. Und die Verfügung der Staatsanwältin vom 19.06.2017 hätte aus mir den 2. "Gustl Mollath" machen können.

 

STA liegt Anzeige einer falschen eidesstattlichen Versicherung vor. 

Mit dem Schriftsatz vom 05.12.2018 hat der externe Hamburger Anwalt der BGHW eine merkwürdige eidesstattliche Versicherung vom 5.12.2018 in Kopie dem Landgericht (LG) Hamburg  vorgelegt. Und den Irrtum erregt, der Regionaldirektor aus Bremen habe kein "Redeverbot" im Sinne einer Verfügung oder Dienstanweisung ausgesprochen. Und wird sogleich mit dem Bescheid der BGHW vom 18.01.2010 widersprochen.

 

Der Bescheid vom 18.01.2010 ist auch zum Tatbestand in dem Urteil vom 28.02.2013 aus dem SG Bremen (Az.: S 29 U 99/12) geworden. 

 

M.M. soll auf meinem Rücken ein "Tumult" verhindert werden. 

Am 26.08.2022 (Az.: 140 AR 2442/19) hat die STA Bremen mit ihrem Schreiben u.a. dokumentiert, die STA Bremen wird weder die Ermittlungen wieder aufnehmen noch eine irgendwie geartete Sicherung von "Beweismittel" vornehmen. Ferne sei eine Akteneinsicht in den Räumlichkeiten der STA Bremen derzeit nicht möglich. Damit ist der Verdacht zementiert, hier liegt eine strafbare Handlung vor die nicht an die Öffentlichkeit kommen soll.

 

Externe Anwalt der BGHW meldet sich aus Hamburg, 

und will angeblich die Sache mit der eid. Versicherung vom 5.12.2018 bis zum 18.11.2022 aufklären. Kommt es zur vollständigen Aufklärung ohne Widerspruch, wäre dieses nicht im Interesse der STA Bremen die einen möglichen "Tumult" verhindern will.

 

Wie im NSU Prozess, soll meine Akte unter Verschluss bleiben.

Wie im NSU Prozess hält das LG Hamburg meine Behördenakten unter Verschluss. Ich muss dafür sorgen, dass die 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der staatlichen Einrichtung (BGHW) nicht mehr an die Öffentlichkeit kommen. Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€ oder bis zu 2 Jahren Gefängnis bedroht. Das Kopieren ist mir auch untersagt. 

Am 24.10.2021 hat die Zeitung online darüber berichtet.

Siehe auch mein Schreiben von 25.07.2022

  

Landgericht Hamburg will von der Wahrheit nichts wissen  

und hat mich am 13.08.2019 (gegen meinem Willen) zum Geheimnisträger der BGHW gemacht. Und bin letztmalig am 06.09.2021 als Geheimnisträger mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen worden. Darüber hat die Presse am 21.10.2021 berichtet.

 

 

Ein "rum hacken" auf der Politik in Bremen gibt es von mir nicht. 

Die Öffentlichkeit möchte von der Politik und aus dem Rathaus Bremen die Wahrheit erfahren. Und wie am 25.9.2022 kann mir auch nicht nachgesagt werden, dass ich auf der Politik in Bremen "rum hacken" würde. Dazu im Einklang hat die STA Bremen das Ermittlungsverfahren gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. 

 

Auf dem Bremer Marktplatz habe ich meinen Fall publiziert.

Damit habe ich den Nerv der Beteiligten getroffen, die sich in der Zeitung und Fernsehen nicht rechtfertigen will. So hat es die "kriminelle Vereinigung" selbst am 17. u. 28.11.2009. dokumentiert.

 

Wo bleibt der Staatsanwalt u. stelle die Frage: Bin ich noch in Deutschland?  Und rufe zum Widerstand auf! 

 

Grundgesetz Art. 20 (4) 

 

Von meinem Recht auf Widerstand mache ich - E. Neumann - gebrauch.

Denn im "Kampf um Unfallrente" bin ich einer "kriminellen Vereinigung" auf die Schliche gekommen und die Ordnung in der gesetzlichen Unfallversicherung beseitigt haben.

Es ist die BGHW Bremen, das Sozialgericht Bremen & BG ETEM in Köln. 

  

"Es schreit nach höchstrichterlicher Absicherung, aufgeben nein!"

Meinen "Kampf um Unfallrente" habe ich am 18.12.2008 vor dem Sozialgericht Bremen verloren. Schon in den Gerichtsverfahren vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen hatte mein Anwalt Manipulation, Prozessdelikt und Pflichtverletzungen mit dem Schriftsatz vom 10.06.2008 dem LSG angezeigt. Jedoch die Beklagte und das LSG Bremen hatten dafür kein "rechtliches Gehör" und haben auch keine Aufklärung betrieben. 

 

Dazu im Einklang hat mein Anwalt dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel am 06.08.2009 angezeigt "es Schreit nach Aufklärung". Jedoch das höchste Gericht hat die Revision nicht zugelassen. Danach habe ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt und Manipulation aufgedeckt. Nun war die BGHW Direktion Nord in Bremen und das Sozialgericht Bremen wegen Prozessdelikt und Manipulation angreifbar. Damit wollte mein Anwalt Dr. jur. nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. 

 

Die Kriminalpolizei Bremen erkennt eine "kriminelle Vereinigung" 

Ich habe nicht locker gelassen. Immer wieder forderte ich Akteneinsicht. Und mit dem Schreiben aus der Direktion Mannheim vom 27.05.2011 zum Beschwerdeverfahren (Az.: E 207/09) habe ich als Anlage in Kopie u. a. das interne Schreiben der Regionaldirektion Nord in Bremen vom 05.10.2009 erhalten. Was ich darin lesen konnte machte mich fassungslos und erst richtig krank und hat mein soziales Leben verändert. Dieses Schreiben habe ich der Kriminalpolizei Bremen vorgelegt und kam u. a. zu der Wertung, es sei eine "Stasiakte" und ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird, weil der Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe droht. Und auf meine Gesundheit soll ich aufpassen. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Immer wieder schreie ich im Schlaf um Hilfe bis am 15.07.2019 der Notarzt kam. 

 

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern" 

Dieser Hinweis kam am 29.02.2016 aus dem Sozialgericht Bremen. 

Es ist unglaublich was sich in den deutschen Amtsstuben abspielt und ich kann es nicht glauben, dass es dort eine "kriminelle Vereinigung" geben soll. Wenn ich von meiner BGHW erhalten sollte, was mir nach Recht und Gesetz zusteht. Oder ein Angebot erhalte, dem ich nicht widersprechen kann. Dann werde ich auf meiner Webseite weltweit bekannt geben, dass mir am 04.03.2019 von der Richterin [4-4] am Landessozialgericht (LSG) Bremen (Az.: L 14 U 263/18) offensichtlich gemacht wurde: 

 

"Es ist die Aufgabe des Sozialgerichts dafür zu sorgen, dass der Kläger zu seinem Recht kommt und wird nicht vom Sozialgericht über den Tisch gezogen." 

 

Ferner werde ich darauf hinweisen: 

"Wir leben in einem Rechtsstaat, seine Rechte einzufordern ist vor dem Sozialgericht Bremen möglich, auch wenn es viele Jahre dauert und zu einer Klagehäufung führt, wie sie bisher nie vorgekommen ist.

Nur wer aufgibt hat auf dem Nebenkriegsschauplatz verloren.

Oder wenn dem Kläger zu Unrecht Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt wird. Oder wenn das Gericht mit Mutwilligkeitskosten ein "schweres Geschütz" auffährt und den finanziell schwachen Kläger hart treffen und davon abhalten, sein Recht einzufordern. Und wenn der Kläger kein "rechtliches Gehör" bekommt, dann wird er über den Tisch gezogen und hat die Klage verloren. 

 

So haben es auch meine Teilerfolge vor dem Sozialgericht Bremen seit mehr als 20 Jahren gezeigt. Und die BGHW hat das Sozialgericht Bremen schon am 24.06.2013 als "Nebenkriegsschauplatz" bezeichnet und wollte auch, dass mir  Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt wird.

 

Es soll nicht beim Teilerfolg und einem "Spatz in der Hand" bleiben. Insoweit bin ich auch zur weiteren Klagehäufung bereit und werde auch mit Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm ins Gefängnis zu gehen. Wo der Gefängnisarzt schon auf mich wartet und dafür sorgt, dass ich den roten Ordner mit den 45 Geheimunterlagen der BGHW mit auf meine Zelle nehmen darf. 

 

Externer Anwalt der BGHW will scheinbar Aufklärung betreiben. 

Jetzt kümmert sich der externe Anwalt der BGHW aus Hamburg um eine Aufklärung, denn es besteht der dringende Verdacht, dass der externe Anwalt und der Geschäftsführer der Regionaldirektor in Bremen in einem Prozessdelikt und  Meineid verwickelt sind. Dazu im Einklang hat der externe Anwalt am 01.11.2022 um eine weitere Fristverlängerung gebeten. 

 

Am 03.11.2022 habe ich von der BGHW die Nachricht erhalten: 

 

"Aufgrund Ihrer jetzigen Ausführungen werden wir die Sach- und Rechtslage noch einmal eingehend prüfen. Sie erhalten unaufgefordert weitere Nachricht."  

 

Landessozialgericht (LSG) Bremen droht mit "schwerem Geschütz".

Ich habe den Beschluss aus dem LSG) Bremen vom 01.11.2022 erhalten und werde von Mutwilligkeitskosten bedroht und ist ein "schweres Geschütz" auf dem "Nebenkriegsschauplatz". Es soll dafür sorgen, dass ich meine Klage zurücknehme und das Recht auf Widerstand aufgebe. Damit zieht das LSG Bremen die Grenze der Aufklärung im Sinne einer "kriminellen Vereinigung". Und die Grenze der Aufklärung hat die Beklagte (BGHW) schon am 17.11.2009 gezogen. Mit dem Hinweis auf das Urteil aus dem LSG Bremen vom 17.09.2020 werde ich dem Gericht nicht folgen. 

 

Prozessbevollmächtigter will sich ein besseres Gewissen machen.

Der Sachbearbeiter meiner Fälle ist sogleich Prozessbevollmächtigte der BGHW und das Mitglied einer "kriminellen Vereinigung". Und wollte sich nun ein besseres Gewissen machen, weil er ein Strafverfahren gegen seine Person erwartet. Insoweit ist der Sachbearbeiter auch nicht mehr den Anweisungen der Geschäftsführung gefolgt. So ist es mit dem Vermerk vom 09.06.2009 (Bl.1464/Rs.) und der Akte nachvollziehbar dokumentiert. Und hat mir bei meiner letzten Akteneinsicht in der Behörde am 08.06.2009 die Rest-Handakte vorgelegt. Dazu wurde auch ein persönliches Gespräch geführt. In dieser Rest-Handakte war auch die Verfügung der Geschäftsführung eingebracht, dass mir auf keinem Fall die Rest-Akte bei der Akteneinsicht vorgelegt wird und der Sachbearbeiter nicht bei meiner Akteneinsicht anwesend sein soll. 

 

Dazu im Einklang liegt der Vermerk über ein persönliches Gespräch vor.

Dieser Vermerk dokumentierte sogleich am 09.06.2009 u. a. wörtlich:

 

"Herr Neumann ist der Auffassung, dass die BGHW bewusst den in seinen Verfahren beteiligten Ärzten und Gerichten nicht sämtliche Aktenunterlagen zur Verfügung gestellt hat.

Unterzeichner unterbreitete Herrn Neumann Rahmen der Akteneinsicht das Angebot, dass ihm alle Aktenunterlagen, die wesentlich sind (also keine Rechnungen usw.), nochmals zur Verfügung gestellt werden (die Unterlagen in der Handakte sind Ausdrücklich von den Kopien ausgenommen!). Das sei ein Entgegenkommen der BGHW, das nicht selbstverständlich ist.

 

So ist aber sichergestellt, dass Herr Neumann durch seine Anwesenheit in der Verwaltung nicht die Sachbearbeitung ständig still legt." 

 

Dem folgte am 21.07.2009 eine Verfügung und dokumentiert in einer Handakte - ohne Blattnummer - mein Sachbearbeiter und Prozessbevollmächtigte der BGHW wurde von der weiteren Bearbeitung meiner Fälle befreit. Tatsächlich ist dieses aber nicht der Fall, denn der Sachbearbeiter hat u. a. auch das Schreiben aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen vom 02.11.2010 (Bl.906) noch mit seiner Unterschrift bearbeitet (Az.: L 14 U 1 84/10). 

 

Dazu ist zu sagen:

Nachdem ich meinen "Kampf um Unfallrente" vor dem Sozialgericht (SG) Bremen mit meinem Anwalt am 18.12.2008 verloren habe, konnte ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt und Manipulation aufdecken. Nun war das SG Bremen und die Beklagte (BGHW) wegen Prozessdelikt und Manipulation angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Am 27.08.2009 habe ich die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen eingeschaltet. Und am 15.09.2009 habe ich mit einem Beschwerdeverfahren (Az.: 207/09) bei der BGHW weitergemacht. Darauf hat die Regionaldirektion Nord in Bremen der Direktion in Mannheim in dem internen Schreiben vom 05.10.2009 u. a. mitgeteilt: Wir werden Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen. Und die Generalstaatsanwaltschaft Bremen bestätigte mit Bescheid vom 17.11.2009 in 44 Punkten Pflichtverletzungen. Und es die Aufgabe der aktenführenden Behörde sei, die für mich nachteiligen Akten zu entfernen. Die BGHW will keine Pflichtverletzungen eingestehen und entfernt auch keine für mich nachteigen Schriftstücke, so ist es mit dem Schreiben der BGHW vom 26.07.2010 zum Az.: E 207/09 und Bl. 844/5 dokumentiert. 

 

Die BGHW will keine (vollständige) Aufklärung und hält dazu auch die Handakte zurück. Und hat damit eine Grenze der Aufklärung gezogen. Sogleich wurden persönliche Gespräche verhindert, welche die Grenze der Aufklärung durchbrechen können. Dazu im Einklang liegt auch die E-Mail der BGHW vom 17.11.2009 und 28.11.2009 vor. 

 

Dass mir von der BGHW die Akte kostenlos in Kopie übersandt wurde war nicht selbstverständlich. Jedoch in meinem Fall musste die BGHW mir entgegenkommen, denn es sollen die persönlichen Gespräche in der Behörde verhindert werden. Dazu im Einklang haben die Mitarbeiter der BGHW mit Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 "Redeverbot" erhalten und ich habe sogleich das erste rechtswidrige Hausverbot bekommen. Wie das Urteil aus dem Sozialgericht (SG) Bremen vom 28.02.2013 bestätigt (S 29 U 99/12).  

 

Geschäftsführer wünscht "Signalwirkung" aus der Staatsanwaltschaft!

Mit einer Strafanzeige gegen meine Person, wollte der Geschäftsführer bei seinem Personal eine "Signalwirkung" auslösen. Davon hat die Direktion in Mannheim aber am 08.04.2011 mit den Worten abgeraten: 

 

"Unterzeichner ist der Auffassung, dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete."

 

Einblick in die Regionaldirektion (RD) Nord der BGHW in Bremen:

Wo ein "merkwürdiger Geschäftsführer" und seine Mitarbeiter Kariere machen. Dort wird nun um neue Mitarbeiter geworben, die natürlich dem "merkwürdigen Geschäftsführer" und seinen "merkwürdigen Verfügungen" folgen müssen, sonst wird aus der Kariere nichts. 

 

Unter bghw.de/karriere/bremen 

hat die Regionaldirektion Nord der BGHW in Bremen wie folgt um neue Mitarbeiter geworben:

 

"Und so ist auch unser Team in Bremen:  gelassen, ausgeglichen und uneigennützig - werden Sie ein Teil davon!"

 

Dass die Regionaldirektion Nord der BGHW in Bremen das Mitglied einer "kriminellen Vereinigung" ist und ihre Mitarbeiter vor einer möglichen Freiheitsstrafe schützen muss, darüber wird kein Wort verloren.

 

Wahrhaftig hat die Geschäftsführung der Regionaldirektion Nord in Bremen der Direktion Mannheim auch im zweiten Beschwerdeverfahren (E 29/11) mit dem Schreiben vom 02.03.2011 wörtlich gemeldet:

 

"Um unsere Mitarbeiter zu schützen, hat Herr [20-2] Herrn Neumann mit Schreiben vom 18.01.2010 schriftlich untersagt die Verwaltung zu betreten und persönliche Gespräche zu führen." 

 

Keiner möchte ein Teil einer Behörde sein, wo der Geschäftsführer seinem Team persönliche Gespräche mit dem Kunden untersagt und somit "Redeverbot" erteilt. Dazu dem Kunden auch noch ein ungerechtfertigtes Hausverbot erteilt, wie das Urteil aus dem Sozialgericht (SG) Bremen vom 28.02.2013 dokumentiert. 

 

Am 07.03.2018 (-178/9-) hat die BGHW nachvollziehbar dokumentiert: Die Amtsträger der BGHW sehen keinen "ehrenvollen" Ausweg mehr und wollen meine Bestrafung durch strafbewehrte Unterlassungsklagen mit einem externen Hamburger Anwalt durchsetzen und kein Recht auf Akteneinsicht hat. Dieser Hamburger Anwalt hat mit dem Schriftsatz vom 05.12.2018 als Anlage in Kopie dem Landgericht (LG) Hamburg eine eidesstattliche Versicherung vom 5.12.2018 vorgelegt. Mit dem Hinweis:

 

"Ein Redeverbot im Sinne einer Verfügung oder Dienstanweisung ist nicht ersichtlich, insoweit hat Herr [20-2] die eidesstattliche Versicherung noch einmal ergänzt. 

Diese übersenden wir als Anlage Ast 8." 

 

Dazu ist zu sagen:  

Dem LG Hamburg - hätte nach Recht und Gesetz das Original der Eidesstattlichen Versicherung vom 5.12.2018 vorgelegt werden müssen, es wurde aber nur eine Kopie vorgelegt und offenbar Meineid dokumentiert. Und diesen Vorgang will der externe Anwalt der BGHW seit dem 14.10.2022 prüfen und bittet um Fristverlängerung.

 

Vor diesem Hintergrund wurde ableitbar, das Team in Bremen ist nicht ausgeglichen und ich bin als Kunde am 13.08.2019 zu einem Teil der BGHW in Bremen geworden und muss 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW gegen meinen Willen geheim halten, die u. a. Prozessdelikt und Manipulation dokumentieren. Und wurde letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen. Und habe dabei 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. 

 

Wer ein Teil im Bremer Team wird, muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Denn das Team besteht aus einer "kriminellen Vereinigung" und ist nicht uneigennützig, sondern versucht eine mögliche Entschädigung im Sinne des Arbeitgebers zu verhindern. So wurde auch am 21.07.2009 mein Aktenbearbeiter von meinem Fall abgezogen, weil er nicht mehr der Anordnung aus der Geschäftsführung gefolgt ist und von mir als "Betrüger" erkannt wurde.

 

Und am 28.11.2009 ist dokumentiert, für "kriminelle Handlungen" will sich das Team der BGHW nicht in der Presse und Fernsehen rechtfertigen.

 

Ferner hat die BGHW selbst am 02.03.2011 (Az.: E 29/11) dokumentiert:

 

"Es muss darauf hingewiesen werden, dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden ist, Mitarbeiter zu finden, die sich mit den Angelegenheiten des Herr Neumann auseinandersetzen, denn Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger" bezeichnet und ihnen unterstellt, Sachverhalte falsch darzustellen, Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw.."  

 

Dazu meine Meinung (m.M.):

Die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen hat die Ermittlungen gegen meine Person mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Meine sämtlichen Anschuldigungen sind also begründet. Und die BGHW sucht scheinbar neue Mitarbeiter, die ertragen können, dass sie als "Betrüger" bezeichnet werden. 

 

Das Bedrohungsmanagementteam:

Wahrhaftig ist das Team in Bremen nicht ausgeglichen, so musste auch am 29.04.2016 das Bedrohungsmanagement eingeschaltet werden.

 

Prozessdelikt und Manipulation:

In meinem Fall, ist die Regionaldirektion Nord in Bremen die aktenführende Verwaltung und ist m.M. in Prozessdelikt und Manipulation verwickelt.

 

Der Geschäftsführer und seine Mitarbeiter,

werden vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Einblick wie die Mitarbeiter sich Fit im Büro halten, habe ich durch die Presse am 09.04.2014 erfahren. Den Einblick zum Anwerben weiterer Mitarbeiter habe ich über das Internet am 30.10.2022 erhalten.    

 

Die Kriminalpolizei Bremen,

hat das interne Schreiben der RD Nord in Bremen vom 05.10.2009 gesichtet und ist zu der Wertung gekommen, es sei eine "Stasiakte" und ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitstrafe bedroht wird. Diese Wertungen habe ich übernommen und sind keine üble Nachrede. Der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen habe ich das interne Schreiben der RD Nord in Bremen vom 05.10.2009 am 22.11.2012 vorgelegt, es wurden aber keine vollständigen Ermittlungen durchgeführt. 

 

Rechtswidrige Handlungen, 

sind schon im Jahre 2009 der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen mit meinem EXTRA BLATT bekannt geworden. Darüber müssen natürlich neue Mitarbeiter informiert werden, damit sie entscheiden können ob sie damit etwas zu tun haben wollen. Denn mein Anwalt (Dr. jur.)  hat  Prozessdelikt und Manipulation zweifelsfrei dokumentiert, wollte damit aber nichts zu tun haben und wünschte mir beim "Weitermachen" viel Glück.

 

Die Presse fragt, wo bleibt die Staatsanwaltschaft Bremen? 

Von Anfang an berichten die deutschen Zeitungen über meinen Fall.

Wo bleibt das deutsche Fernsehen?  

 

Diese Frage wird noch beim Bremer Fernsehen (Radio Bremen) geklärt.

Staatsanwaltschaft erkennt, meine Anschuldigungen sind berechtigt

und hat die Ermittlungen gegen meine Person am 26.05.2015 eingestellt. 

Jedoch gegen die "kriminelle Vereinigung" bzw. dem Team der Regionaldirektion in Bremen hat die STA Bremen keine weiteren Ermittlung eingeleitet.

 

Der Leser kann seine Meinung in meinem Gästebuch hinterlassen. 

Auch die DGUV möchte die Meinung der Öffentlichkeit erfahren, wie die Versicherten einer Berufsgenossenschaft (BG) behandelt werden. >Klick 

 

Regionaldirektor in Bremen erteilte seinen Mitarbeitern "Redeverbot"

Die Sache ist noch nicht abgeschlossen und kann auch nicht abgeschlossen sein, weil der Geschäftsführer der Regionaldirektion in Bremen seinen Mitarbeitern schon mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt hat. Und wird u. a. mit meinem Widerspruch vom 28.10.2022 nachvollziehbar. Ferner warte ich seit vielen Jahren auf die vollständige Behördenakte und Akten sind bei dem Sozialgericht (SG) Bremen und bei der BGHW nicht mehr auffindbar.

 

Externer Anwalt der BGHW will scheinbar den Vorgang überprüfen.

Jetzt kümmert sich der externe Anwalt der BGHW aus Hamburg um eine Aufklärung, denn es besteht der dringende Verdacht, dass der externe Anwalt und der Geschäftsführer der Regionaldirektor in Bremen in einem Prozessdelikt und  Meineid verwickelt sind. Dazu im Einklang hat der externe Anwalt am 01.11.2022 um eine weitere Fristverlängerung gebeten. 

 

Am 18.12.2008 habe ich meine Gerichtsprozesse verloren. Danach habe ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war das Sozialgericht (SG) Bremen und BGHW angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ich habe die Staatsanwaltschaft (STA) zur Hilfe gerufen. Mit Bescheid vom 17.11.2009 hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen in 44 Punkten bloße Pflichtverletzungen erkannt und dazu wörtlich erklärt:

 

"Was Ihren Wunsch anbelangt, aus den Akten der BGHW für Sie nachteilige Schriftstücke zu entfernen, so hat die Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft darauf keinen Einfluss. Was in Verfahrensakten aufzubewahren ist, bestimmt - abgesehen von gesetzlichen Regelungen - allein die aktenführende Behörde."

 

Der aktenführenden BGHW RD Bremen habe ich mit Schreiben vom 24.11.2009 (Az.: E 207/09) den Bescheid in Kopie vorgelegt, wurde aber nicht in die Akte eingelegt. Wie der Posteingangsstempel bestätigt. So ist es auch mit meinem Schreiben vom 02.12.2009 geschehen. Und ein Posteingangsstempel wird mir von der BGHW mit einer neuen Hausordnung vom 24.09.2014 verweigert. Ferner ist die BGHW mit dem Schreiben vom 26.07.2010 zu dem merkwürdigen Ergebnis gekommen:

 

"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat."

 

Dieses Ergebnis kann die BGHW RD Bremen nicht glaubhaft machen und hat sogleich der Hauptverwaltung Mannheim schriftlich vorgetragen:

 

Wir wollen nicht kriminalisiert werden.

Wir wollen uns in der Presse und Fernsehen nicht rechtfertigen.

Wir haben eine Grenze der Aufklärung gezogen.

Wir müssen aufpassen, dass wir uns nicht der Gefahr einer Untätigkeitsklage aussetzen. Ferner bleibt der Versicherte in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollte. 

Wir befürchten, dass der Versicherte mit einer Waffe auftritt.

Wir werden den Versicherten in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen.

Wir werden den Versicherten untersagen die Verwaltung zu betreten.

Wir können unser Problem lösen und eine psychiatrische Untersuchung über die Gesundheit des Versicherten durchführen.

Wir überlegen mit einer Anzeige gegen den Versicherten vorzugehen.

 

Ich - Erich Neumann - bin der Versicherte, ich bin aber keine "gefährliche Person" und werde auch nicht mit einer Waffe in der Behörde auftreten.

 

All diese o. g. Vorhaben hat die BGHW auch durchgezogen,

ausgenommen der psychiatrischen Untersuchung meiner Gesundheit. Weil die BGHW Hauptverwaltung damit nicht einverstanden war, wie das interne Schreiben der Hauptverwaltung vom 19.10.2009 (Az.: E 207/09)  bestätigt.

Mit einem weiteren Schreiben und gleichem Datum vom 19.10.2009 wurde mir u. a. vorgespiegelt, mein Fragenkatalog vom 12.10.2009 sei beantwortet worden.

 

Mitarbeiter der BGHW haben seit 2010 "Redeverbot"

Seit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 haben die Mitarbeiter der BGHW "Redeverbot" und ist noch am Wirken. Dazu im Einklang liegt ein Gerichtsbescheid aus dem SG Bremen vom 28.02.2013 vor. Dem ein Widerspruchsbescheid der BGHW vom 15.04.2013 und mein neues Hausrecht vom 24.09.2014 folgte. Dazu hat die BGHW mir u. a. wörtlich mitgeteilt:

 

  • Im Hinblick auf Ihre bei der BGHW vorgelegten Schreiben im Zusammenhang mit Ihren gemeldeten Unfälle teilen wir Ihnen mit, dass wir diese Schreiben bis auf weiteres nicht mehr beantworten werden.
  • Außerdem ist nicht hinnehmbar, dass Sie die BGHW und die mit Ihren Unfällen betrauten Mitarbeiter diskreditieren, in dem Sie ihnen und der BGHW unlautere Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Bearbeitung der Akten oder sogar Manipulation vorwerfen.
  • Auch das Referat Entschädigung der BGHW hat sich auf Ihre Veranlassung hin mit Ihren Fällen befasst und Ihnen mitgeteilt, dass auch von dort keine Schreiben mehr von Ihnen beantwortet werden.
  • Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der BGHW in Bremen in der Falkenstraße und in der Alfred-Faust-Straße werden auch keine Telefonanrufe von Ihnen beantworten.
  • Außerdem werden mit Ihnen keine persönlichen Gespräche mehr in den Verwaltungen in Bremern geführt.
  • Wir erlauben Ihnen lediglich die Verwaltungsgebäude der BGHW in Bremen aufzusuchen, wenn Sie dort persönlich Ihre Post abgeben wollen.

Meine Anschuldigungen sind begründet.

Im Jahre 2014 hat sich die STA Bremen mit meiner Sache beschäftigt und hat die Strafanzeige der BGHW gegen meine Person mit dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Die BGHW hat nicht widersprochen. Die Indizien für strafbare Handlungen sind der STA Bremen mit meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 noch einmal bekannt geworden (Az.: 693 Js 68097/14).  

 

Seit 2018 kommt Meineid ins Spiel 

Dazu im Einklang hat die BGHW dem Landgericht (LG) Hamburg drei eidesstattliche Versicherungen vom 22.11.2018; 30.11.2018 und 5.12.2018 vorgelegt. Dabei wurde u. a. behauptet, dass der Geschäftsführer der BGHW BV Bremen kein "Redeverbot" erteilt habe. Und wurde sogleich mit seiner Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 widersprochen. 

 

 

Aktenführende BGHW BV Bremen hat ein "Problem" 

Mit der Stellungnahme vom 05.10.2009 ("Stasiakte") der BGHW BV Bremen ist gesichert, die aktenführende BGHW hat mit mir ein "Problem" und will es beseitigen. Dazu wurde am 29.11.2018 das Landgericht (LG) Hamburg und ein externer Anwalt in Hamburg eingeschaltet der kein Recht auf Akteneinsicht hat. So konnte die BGHW dem Anwalt einen falschen Tatbestand vorspiegeln. Und hat dazu geführt, dass ich letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen wurde und habe unter dem Arm 45 Geheimunterlagen der BGHW. Der Gefängnisarzt hat dafür gesorgt, dass ich die Geheimunterlagen mit auf die Zelle nehmen durfte.

 

Dieses ist keine üble Nachrede sondern seit dem 05.10.2009, 17.11.2009

und 28.11.2009 eine wahre Tatsachenfeststellung. Und dafür ist die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen zuständig, denn es liegen die Indizien vor, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. Eventuell ist auch die Opferschutzhilfe der Bremer Polizei zuständig. 

 

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern" 

Vor dem Sozialgericht (SG) Bremen muss man sein Recht einfordern, so hat es die Direktorin nach 15 Dienstjahren bekannt gemacht und ist in meinen Fall seit dem 04.11.2010 verwickelt. Der Direktorin folgte ein neuer Chef, der in meinem Fall seit den Urteilen vom 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen im Verkehrsunfall und Stromunfall verwickelt ist. Der neue Chef hat am 10.03.2020 bekannt gemacht, am SG Bremen sei meine Gerichtsakte nicht mehr auffindbar. Es ist die Akte: S 18 U 94/04 und Prozessdelikt dokumentiert.

 

Mit dem "Spatz in der Hand" konnte ich nach 12 Jahren am 19.06.2014 einen Teilerfolg erstreiten. Und bin dabei gegen eine "kriminelle Vereinigung" angetreten, die sich finanzielle Vorteile verschafft, sich dafür nicht Rechtfertigen kann und eine Grenze der Aufklärung gezogen hat.  

 

Ich will kein Geheimnisträger einer kriminellen Vereinigung sein,

denn ich bin ein Mann wie "Michael Kohlhaas" der Gerechtigkeit und sein Recht fordert. Dazu im Einklang liegt das Urteil aus dem SG Bremen vom 19.06.2014 vor. Und nachdem Sichten der internen Akte der BGHW vom 05.10.2009 ist die Kriminalpolizei Bremen zu der Wertung gekommen, das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 ist eine "Stasiakte", dass es so etwas noch in Deutschland gibt konnte die Kriminalpolizei nicht glauben. Und ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird, weil sie vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Ferner würde die "kriminelle Vereinigung" nach "Stasimanier" vorgehen und ich soll auf meine Gesundheit aufpassen und könnte mit einer "Verfügung" der 2. "Gustl Mollath" werden. Es wurde mir erklärt, die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen ist überlastet und wird keine Ermittlungen einleiten, ich sollte in ein anderes Bundesland gehen.

 

All diese Wertungen habe ich übernommen und sind keine üble Nachrede. 

 

Im Jahre 2014 hat sich die STA Bremen mit der "kriminellen Vereinigung" beschäftigt und hat die Strafanzeige der BGHW gegen meine Person mit dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Die "kriminelle Vereinigung" hat nicht widersprochen. Die Indizien für strafbare Handlungen sind der STA Bremen mit meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 noch einmal bekannt geworden (Az.: 693 Js 68097/14).  

 

Eine "kriminelle Vereinigung" hat mich zum Geheimnisträger gemacht.

Wenn für den externen Hamburger Anwalt der BGHW Bremen die genehmigte Fristverlängerung am 31.10.2022 abgelaufen ist. Und die Sach- und Rechtslage in meinem Fall ungeklärt bleibt, dann werde ich die vom Landgericht (LG) Hamburg zur Geheimhaltung festgesetzten 45 Geheimunterlagen der BGHW auf Wunsch der STA Bremen in Kopie vorlegen. Sogleich werde ich um Rechtsschutz und Personenschutz bitten, dafür liegen die Tatsachenfeststellungen vor. 

 

Mit dem Bescheid vom 18.02.2020 hat die STA Bremen wörtlich mitgeteilt:

 

"Ich teile Ihnen [deshalb] mit, dass Sie zukünftig auf Ihre Strafanzeigen und sonstigen Eingaben keine Bescheide erhalten werden. Ihre Schreiben werden jedoch stets daraufhin überprüft werden, ob sie Anlass für von Amtswegen durchzuführende Ermittlungen oder sonstige Maßnahmen geben."

 

Gegen den Bescheid habe ich bei der Generalstaatsanwaltschaft Bremen am 24.02.2020 meine begründete Beschwerde eingelegt.

 

Werden also der STA Bremen weitere Beweismittel, wie die zur Geheimhaltung festgesetzten 45 Geheimunterlagen der "kriminellen Vereinigung" vorgelegt, dann ergibt sich eine Tatsachenfeststellung, die der Gesetzgeber unterstrafe gestellt hat.

 

Dazu muss die STA Bremen aber die 45 Geheimunterlagen in der Behörde der BGHW sicherstellen. Es besteht auch Dinglichkeit, denn in der Behörde ist die "Stasiakte" vom 05.10.2009 seit dem 20.12.2019 angeblich nicht mehr auffindbar. Am 25.05.2022 hat die STA Bremen mitgeteilt, es werden keine Ermittlungen eingeleitet und es wird auch kein Beweismittel sichergestellt. Damit wäre nachvollziehbar, die STA Bremen ist überlastet und in der Bundesrepublik Deutschland kann eine "kriminelle Vereinigung" die Ordnung beseitigen und bleibt unbestraft.

Gemäß dem Grundgesetz Art. 20 (4) rufe ich zum Widerstand auf.

 

Ich lande im Gefängnis weil ich der kriminellen Vereinigung nicht folge

Am 06.09.2021 bin ich letztmalig als Geheimnisträger der BGHW Bremen aus dem Gefängnis entlassen worden. Und habe dabei 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm, die ich der Öffentlichkeit u. Gerichten nicht zugänglich machen darf. Wenn ich im Gefängnis mit den Geheimunterlagen der BGHW erscheine, dann sorgt der Gefängnisarzt dafür, dass ich die Geheimunterlagen mit auf meine Zelle nehmen darf, weil ich sonst nicht schlafen kann.

Zur Geheimhaltung, werde ich von der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis. Auch das Kopieren der 45 Geheimunterlagen wurde mir seit dem 13.08.2019 untersagt. Dieses sind Indizien, dass etwas vertuscht werden soll, dass der Gesetzgeber unterstrafe gestellt hat. 

Bei dem Aktenumfang und Akteninhalt ist eine grundsätzlich Klarstellung vorzunehmen. So hat es auch die BGHW in dem internen Schreiben vom 05.10.2009 der Hauptverwaltung in dem Beschwerdeverfahren zum Az.: E 207/09 gemeldet. Dieses interne Schreiben hat die Kriminalpolizei Bremen gesichtet und als "Stasiakte" bewertet. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Ferner wurde mir erklärt ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten, die niemals zurück Rudern wird, weil sie vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht werden. Auch diese Wertung habe ich übernommen. Es geht in meinem Fall um drei mit Bescheid der BGHW anerkannten Arbeitsunfälle.

Meine Gesundheitsschäden sind in den medizinischen Gutachten der BGHW im Verwaltungsverfahren diagnostiziert, wurden von der BGHW aber nicht im Bescheid übernommen. So hat die BGHW meine Sache vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt und wird in Folge als Beklagte genannt. Auf Anfrage der Beklagten haben die Mediziner schon am 28.11.2007 dokumentiert:

 

"Als vorrangig in dieser komplexen Angelegenheit ist der baldige Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zu sehen."

 

Beklagte bringt die Rechtsstreitigkeiten nicht zum Abschluss 

Die Beklagte lässt die Rechtsstreitigkeiten nicht zum Abschluss kommen und hat erfolglos meine mit Bescheid vom 12.09.2002 anerkannten "anfallsartigen Kopfschmerzen" als Unfallfolge mit dem Bescheid vom 25.02.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen angezweifelt. Und hat erst am 19.06.2014 zu einer merkwürdigen Rentenerhöhung von nur 5% und ohne Zinsbescheid geführt. Wobei m. M. das SG Bremen und die Beklagte einen Vergleich vorgespiegelt haben, der alle Ansprüche aus dem Arbeitsunfall vom 1968 abgegolten habe. So ist es auch danach am 23.06.2015 zu einem weiteren Teilerfolg mit Rentennachzahlung und Zinsbescheid gekommen. 

 

Das Vorgehen der Beklagten hat zu einer Klagehäufung geführt wie sie bisher noch nie vorkam, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen" und ist mit der Liste vom 25.10.2012 nachvollziehbar dokumentiert.

 

Herr Neumann wird "weitermachen" wahrscheinlich. 

Meine Klagen in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache habe ich mit meinem Anwalt Dr. jur. am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen verloren. Die Falschurteile hat der beisitzende Richter unterzeichnet der im Jahre 2016 zum neuen Direktor am SG Bremen ernannt wurde.

Dass es wahrhaftig Falschurteile waren haben die späteren Teilerfolge erkennbar gemacht. Es wird sich zeigen, dass der Direktor auch später in meinem Fall und Merkwürdigkeiten verwickelt ist. So wurde mit dem Schreiben vom 10.03.2020 dokumentiert, dass der Direktor am SG Bremen in der Sache Az.: S 18 U 94/04 bekannt gegeben hat:

 

"Dass die komplette Akte wohl vernichtet worden sei. Er konnte keine weiteren Angaben zum Zeitpunkt und zum Löschvorgang machen und gab an, dass dies nicht rekonstruierbar sei."

 

BGHW setzt Beweismittel zur Geheimhaltung fest.

Damit war sogleich das Beweismittel für Prozessdelikt im Original vernichtet und auch das manipulierte Gerichtsgutachten vom 03.05.2005. Die Beweismittel für Prozessdelikt liegen mir aber in Kopie vor. Jedoch hat die Beklagte diese Beweismittel mit 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen der Beklagten am 13.08.2019 zur Geheimhaltung mit einem Urteil aus dem Landgericht (LG) Hamburg festsetzen lassen (Az.: 324 O 128/19). 

 

Ich will kein Geheimnisträger einer kriminellen Vereinigung sein. 

Dazu ist zu sagen: Ich will kein Geheimnisträger einer kriminellen Vereinigung sein, denn ich bin ein Mann wie "Michael Kohlhaas" der Gerechtigkeit und sein Recht fordert. Dazu im Einklang liegt das Urteil aus dem SG Bremen vom 19.06.2014 vor. Eine kriminelle Vereinigung ist mächtig und könnte mich zum zweiten "Gustl Mollath" machen, der unter einem Justizskandal zu leiden hat. 

 

Unter der Androhung von bis zu 250.000 € oder bis zu zwei Jahren Gefängnis wurde ich zum Geheimnisträger der Beklagten das Kopieren der 45 Geheimunterlagen wurde mir auch untersagt 

 

Mit meinem Anwalt habe ich die Akten studiert und konnten am 26.08.2009 Prozessdelikt dokumentieren. Nun war die Beklagte, das SG Bremen und eine weitere BG nämlich die BG ETEM wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ohne Anwalt habe ich weitergemacht. Und in der Zusammenfassung vom 07.01.2009 (Bl.1390) hat die BGHW richtig dokumentiert: Herr Neumann wird "weitermachen" wahrscheinlich. 

 

 Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. 

Die Geschäftsführung (GF) der BGHW hat am 09.06.2009 (Bl.1464/Rs.) erfahren, die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen wird von mir eingeschaltet. Dem folgte sofort ein Vermerk über ein Telefonat mit meinem damaligen Anwalt vom 09.06.2009 (Bl.1465). Es wurde zementiert, die STA Bremen wird von mir eingeschaltet. Danach hat die GF am 28.11.2009 nachvollziehbar dokumentiert, im Sinne der GF musste etwas geschehen, so kann es nicht weitergehen.  

 

Es folgt das o. g. Beweismittel, die Meinung meiner Gäste ist gefragt.

Eine Mediation (Schlichtung) ist der Durchbruch

Am 01.09.2010 wollte die BGHW die Mediation und wäre der Durchbruch gewesen. So hat es mir die STA Bremen erklärt.

Jedoch das SG Bremen wollte keinen Durchbruch und sagte zur Mediation nein.

 

BGHW bezeichnet das SG Bremen als "Nebenkriegsschauplatz".

Ich bin anerkannter Schwerbehinderter aus Unfallfolgen.

Die Beklagte (BGHW) hat das SG Bremen am 24.06.2013 zum  Nebenkriegsschauplatz ernannt, wo es so richtig ballert siehe Korbmenschen. 

 

Erneut sollte es zur Mediation kommen und wäre der Durchbruch,

der Beschluss aus dem SG Bremen lag am 06.12.2013 vor. Mit dem Hinweis, ich hätte von Anfang an kein Recht, dass hätten die vielen Klagen ergeben. Die Mediation und der Durchbruch wurde von der Güterichterin mit dem Schreiben vom 13.03.2014 in vier Mediationsverfahren verhindert. 

Der zweite Güterichter hat sich nicht gemeldet und wurde im Jahre 2016 der neue Direktor am SG Bremen.

 

BGHW bezeichnet das SG Bremen als "Nebenkriegsschauplatz".

Ich möchte meinen "Kampf um Unfallrente" gewinnen. Aber die BGHW hat den Wunschtraum, dass das SG Bremen mir Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. Und ich den "Kriegsschauplatz" nicht mehr betreten kann. Und hätte damit auch nicht den Teilerfolg vor dem SG Bremen am 19.06.2014 und den Teilerfolg am Landessozialgericht (LSG) Bremen am 23.06.2015 nicht mehr erkämpfen können. Ich auch nicht mehr bekannt machen können, dass die Beteiligten vorgetäuscht haben, der Bescheid über mein Hausverbot vom 10.05.2013 sei aufgehoben. Denn nach Eingang des Urteils (19.06.2014) welches mein Hausverbot in der Behörde der BGHW aufgehoben hat. Hat die Beklagte mein Hausrecht in der Behörde geregelt und ist mit dem ersten rechtswidrigen Hausverbot vom 18.01.2010 im Einklang. Diese Teilerfolge sind der Beweis ich habe von Anfang an Recht und sind mein Ansporn zum Weitermachen. 

 

Strafanzeige sollte mein Weitermachen verhindern. 

Natürlich möchte die BGHW mein Weitermachen verhindern und hat es am 02.09.2014 bei der STA Mannheim zu einer Strafanzeige mit dem Tatvorwurf kommen lassen: Üble Nachrede und Verleumdung. Dass der Justitia in Mannheim die Sache bearbeitet ist bemerkenswert. Denn die vollständige Akte wird in der Bezirksverwaltung Bremen geführt. 

 

Meine Webseite hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen überprüft.

Am 02.09.20014 hat die BGHW es zu einer Strafanzeige mit dem Tatvorwurf kommen lassen: Üble Nachrede und Verleumdung. Mit meiner schriftlichen Aussage vom 28.02.015 habe ich in 24 Punkten meine Anschuldigungen vor der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen erweitert. Wonach die STA Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 und Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens eingestellt hat. Dagegen hat die BGHW keinen Einspruch erhoben.

 

Meine sämtlichen Anschuldigungen sind in der Akte dokumentiert: 

Nun kam die Frage auf, wie ist es der BGHW gelungen, dass ich im Gefängnis gelandet bin, wenn doch keine üble Nachrede und Verleumdung vorliegt? Die Antwort ist ganz einfach:

 

Die BGHW hat nicht mehr ihren Justitia, wie am 02.09.2014 eingeschaltet und das Recht auf Akteneinsicht hat und somit auch die Wahrheit kennt, wenn ihm die vollständige Akte vorgelegt wird. Jetzt wurde ein externer Anwalt aus Hamburg beauftragt und  kein Recht auf Akteneinsicht hat.

So konnte der externe Anwalt, das LG Hamburg und LG Bremen nicht erkennen, in der vorgelegten  eidesstattlichen (eid.) Versicherungen vom 22.11.2018 (LG Bremen Az.: 1 O 1922/18 "Polizeisirene") und der eid. Versicherung vom 30.11.2018 (LG Hamburg Az.: 324 O 532/18 "Tietjensee) sowie in gleicher Sache die eid. Versicherung vom 5.12.2018 sind die Beteiligten nicht ihrer Wahrheitspflicht gefolgt. Und werden mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Richtig muss erkannt werden: Keiner will sich kriminalisieren lassen und haben eine Grenze gezogen.

 

Wieder sollte es zur Mediation kommen und wäre der Durchbruch.

Am 14.05.2019 hat das SG Bremen fünf Mediationssitzungen auf den 05.06.2019 festgesetzt. Zu den Mediationssitzungen hat die Beklage kein Angebot mitgebracht und so kam es auch zu keiner Mediation und der Durchbruch wurde verhindert. Mediationsrichter war der Direktor am SG Bremen

  

Richtig muss erkannt werden:

Im "Kampf um Unfallrente" hat die BGHW Regionaldirektion (RD) Nord in Bremen erkannt, mit meinem Anwalt habe ich am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt und die STA Bremen eingeschaltet habe.

Darauf hat die BGHW Bremen der Hauptverwaltung Mannheim mit der E-Mail vom 17. und 28.11.2009 gemeldet:

 

"Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv. [...]

Der Rest des Schreibens ist sicherlich dazu geneigt, dem Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollen.

 

Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus denen hervor geht, dass gegen unseren Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde.

 

Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt.

Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden."

 

Die Beteiligten haben also schon im Jahre 2009 die Gefahr erkannt. Und mit dem Zeitungsbericht vom 19.10.2010 habe ich den Durchbruch geschafft. Denn die Beteiligten fürchten die Zeitungsberichte.  

 

Gefahr erkannt und nicht gebannt, BGHW hat keine "Goldene Hand"

 

Nachdem die Kriminalpolizei Bremen das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet hat, wurde mir erklärt:

 

"Ich würde gegen eine kriminelle Vereinigung antreten die niemals Zurückrudern wird, weil sie vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird."

 

Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

Den Beteiligten ist also bewusst, sie werden von einer Freiheitsstrafe bedroht und wollen meine Aufklärung verhindern und behindern. Und wollten schon am 08.04.2011 meine Person mit einer Strafanzeige angreifen. Wegen wenig Aussichten auf Erfolg ist es dazu nicht gekommen. So ist es erst am 02.09.2014 zu der erfolglosen Strafanzeige gekommen mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Die Ermittlungen hat die STA Bremen gegen meine Person mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Die BGHW hat keinen Widerspruch eingelegt.

 

Beteiligten ist ihre Strafe bekannt u. haben die "Notbremse" gezogen. 

Am 29.04.2016 wurde das Bedrohungsmanagementteam der BGHW eingeschaltet. Im Jahre 2018 hat der Geschäftsführer der BGHW mit einem externen Anwalt aus Hamburg die "Notbremse" gezogen. Zu Unrecht hat die BGHW dazu das Landgericht (LG) Hamburg benutzt.

 

 

Jeder Mißbrauch wird beim ziehen dieser "Notbremse" bestraft. 

In dieser Sache ist die Aufklärung am Laufen und die STA Bremen soll zugeschaltet werden. Der externe Anwalt der BGHW bittet um Fristverlängerung für 2 Wochen und möchte den Vorgang prüfen.

Dazu gehören 45 Geheimunterlagen der BGHW & Unterlassungserklärung vom 07.03.2018. Damit bin ich einverstanden und habe es mit meiner E-Mail vom 15.10.2022 bestätigt.

 

Aber was und wo, will der externen Anwälte überprüfen, wenn er kein Recht auf Akteneinsicht hat und die Geheimunterlagen nicht vorliegen hat? 

 

Können Betrugshandlungen inzwischen verjährt sein,

obwohl meine Rente darunter jeden Monat leidet? Siehe Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 12.03.2020

Indizien, dass  eine "kriminelle Vereinigung" etwas rechtswidriges zu Verbergen hat, hat die Kriminalpolizei Bremen schon in dem internen Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 erkannt. Insoweit auch als "Stasiakte" bewertet wurde. Ferner hat die STA Bremen selbst erkannt , meine Vorhaltungen sind begründet und hat die Ermittlungen gegen meine Person und dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Der STA Bremen müssen also Indizien vorliegen, die meine Anschuldigungen begründen.

 

Meine Glaubhaftigkeit ist nicht anzweifelbar und wird nicht nur mit dem Beschluss aus dem Amtsgericht Bremen vom 14.12.2017 nachvollziehbar. Und drei Klagen gegen meine Person eingestellt hat.

 

Widerstand ist angesagt:

Seit 1968 ist mit meiner Behördenakte dokumentiert, die BGHW (vormals GroLa BG) betreibt keine (vollständige) Aufklärung. Und niemals bin ich mit einer Waffe in der Behörde aufgetreten. Vor diesem Hintergrund rufe ich die Öffentlichkeit zum Widerstand auf. Vom Grundgesetz Art. 20 (4) wird Gebrauch gemacht, weil andere Abhilfe nicht möglich ist. Dieses hat die Liste über die Rechtsstreitigkeiten mit einer Klagehäufung schon am 25.10.2012 ergeben, wie sie bisher noch nie vorkam, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". 

 

Die BGHW Bremen betreibt auch wahrhaftig keine vollständige Aufklärung, obwohl sie erkannt hat, dass es so nicht weitergeht. Und hat in dem internen Schreiben vom 05.10.2009 gegenüber der Hauptverwaltung Mannheim eine detaillierte Stellungnahme zu meinem Vorbringen verweigert. Und mit dem Schreiben aus der Hauptverwaltung Mannheim vom 18.09.2009 dazu aufgefordert wurde. Das interne Schreiben vom 05.10.2009 hat die Kriminalpolizei Bremen als "Stasiakte" bewertet. Die Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. 

 

Dazu später mehr. 

 

10.10.2022  

Wann wird das Bremer Fernsehen über meinen Fall berichten? 

Diese Frage wird nachdem Dialog vom 10.10.2022 von Radio Bremen (Fernsehen) beantwortet. Mein Fall ist Radio Bremen schon mit meiner E-Mail vom 02.03.2012 bekannt geworden. Radio Bremen im Dialog. - Einladung -

 

 

 

Das Personal der BGHW Bremen leidet unter Stress.

So hat es das Bedrohungsmanagementteam der BGHW am 29.04.2016 festgestellt. Und auf dem Bürohausdach der BGHW hält sich das Personal Fit. Wie der Weser Kurier in Bremen berichtet

 

 

Für die Entschädigung meiner Unfallfolgen ist die BGHW Bremen zuständig. Die Entschädigung meiner Unfallfolgen aus dem Stromunfall vom 20.03.2001 hat die BGHW damit verhindert, dass im Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 der meinen Arbeitsunfall bestätigt, einfach kein Gesundheitsschaden eingetragen wurde. Und in den medizinischen Gutachten der BGHW als Vorhofflimmern festgestellt ist. Und hat damit die Sache vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt.

 

Bemerkenswert ist in dieser Sache:

Das SG Bremen erkennt nicht, dass die Beklagte keinen Gesundheitsschaden im Bescheid vom 27.04.2004 eingetragen hat. Und macht von einem einfachen Fall eine komplexe Angelegenheit die nicht zum Abschluss der Rechtsstreitigkeiten kommt. Denn das SG verurteilt die Beklagte nicht nach § 44 SGB X einen Gesundheitsschaden einzutragen. Dem Gericht muss aber doch bekannt sein, es gibt keinen Arbeitsunfall ohne Gesundheitsschaden oder Tod (§ 8 SGB VII).

In dem damals laufenden Gerichtsprozess hat die Beklagte (BGHW) von der Berufsgenossenschaft ETEM in Köln weiteres Irrtum erregendes Beweismittel erhalten und hat es dem SG Bremen vorgelegt. Dabei ist die Beklagte nicht ihrer Wahrheitspflicht gefolgt. Dass SG Bremen hat das Beweismittel aufgegriffen und an den Gerichtgutachter weitergeleitet. Diese Abläufe hat das SG Bremen und die Beklagte meinen Anwalt und mir unbekannt gelassen. Und konnten erst nachdem rechtskräftigen Urteil vom 18.12.2008 aufgedeckt werden. 

 

Meine Klagen habe ich am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) verloren. Danach habe ich mit meinem Anwalt Prozessdelikt am 26.08.2009 aufgedeckt. Nun war das Sozialgericht (SG) Bremen die BGHW & BG ETEM wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ich habe ohne Anwalt weitergemacht. Und habe mit der Verwaltungsentscheidung der BGHW am 18.01.2010 mein 1. Hausverbot erhalten  und den Mitarbeitern der BGHW wurde sogleich m. M. "Redeverbot" erteilt. Und mit meiner Webseite habe ich mir die Hilfe von außen geholt. 

Mit dem Urteil aus dem SG Bremen vom 19.06.2014 wurden scheinbar mein letztes (rechtswidriges) Hausverbot aufgehoben, wahrhaftig hat die BGHW aber dem SG Bremen mit dem Schriftsatz vom 24.09.2014 mein Hausrecht bekannt gemacht und kommt dem 1. rechtswidrigen Hausverbot und der Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 gleich.

 

Damit ist sogleich nachvollziehbar, sehr wohl hat der Regionaldirektor der BGHW Bremen mir ein Hausverbot erteilt und hat es auch dem SG Bremen am 24.09.2014 in der Sache Az.: S 29 U 121/13 gemeldet. 

Diese Tatsache muss dem LG Hamburg und LG Bremen bekannt werden und wird Prozessdelikt aufdecken, weil der Geschäftsführer der BV Bremen nicht seiner prozessualen Wahrheitspflicht gefolgt ist.

  

Meine Webseite hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen überprüft.

Meine Webseite wurde auch von der BGHW gesichtet. Und am 02.09.20014 hat die BGHW es zu einer Strafanzeige mit dem Tatvorwurf kommen lassen: Üble Nachrede und Verleumdung. Mit meiner schriftlichen Aussage vom 28.02.015 habe ich in 24 Punkten meine Anschuldigungen vor der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen erweitert. Wonach die STA Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 und Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens eingestellt hat. Dagegen hat die BGHW keinen Einspruch erhoben.

 

Meine sämtlichen Anschuldigungen sind begründet:

Nun kam die Frage auf, wie ist es der BGHW gelungen, dass ich im Gefängnis gelandet bin?

 

Meiner Meinung (m. M.) haben die Mitarbeiter der BGHW "Redeverbot". 

Dazu kann ich sagen:  

Der Regionaldirektor der BGHW Bremen hat einen externen Hamburger Anwalt beauftragt, der nach einer Verfügung aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 29.11.2018 mit seinem Schriftsatz vom 05.12.2018 dem LG Hamburg wie folgt vorgetragen hat:

 

"In Sachen BGHW ./. Neumann - 324 O 532/18 -

teilen wir mit, dass der Regionaldirektor noch Prüfungen durchgeführt hatte, ob ein Redeverbot gegenüber dem Antragsgegner in den Akten vorhanden ist oder durch ein anderes Mitglied der Geschäftsleitung ausgesprochen wurde.

 

Ein Redeverbot im Sinne einer Verfügung oder einer Dienstanweisung ist nicht ersichtlich, insofern hat der Geschäftsführer der BGHW Bremen die eidesstattliche Versicherung noch einmal ergänzt. Diese übersenden wir als Anlage Ast 8."

 

Wörtlich ist aber in der eid. Versicherung (Anlage Ast 8) dokumentiert:

 

"Ich habe den Mitarbeitern der BGHW Regionaldirektion auch kein "Redeverbot", in Form einer Allgemeinverfügung erteilt. Jeder Mitarbeiter konnte mit Herrn Neumann dienstlich sprechen. Auch faktisch haben die Mitarbeiter nach meiner Kenntnis mit Herrn Neumann gesprochen. Mir ist auch nicht bekannt, dass eine solche Allgemeinverfügung erteilt wurde." 

 

Als Anlage wurde eine merkwürdige eid. Versicherung vom 5.12.2018 in Kopie übersandt und wahrhaftig nicht mit dem Tatbestand meiner Behördenakte im Einklang ist. Insoweit wurde auch nicht erkannt, von dem Regionaldirektor gibt es die Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 über mein 1. Hausverbot und das "Redeverbot" seiner Mitarbeiter festgesetzt hat. Bisher wurde die eid. Versicherung von dem Anwalt nicht dem LG Hamburg im Original übersandt und zementiert den Verdacht, hier liegt Prozessdelikt vor und könnte zu einer Freiheitsstrafe führen. So wurde nachvollziehbar, warum es plötzlich mit Beschluss aus dem LG Hamburg vom 21.05.2019 zur Mediation (Schlichtung) kommen sollte.

 

Wahrhaftig ist in der Akte nachvollziehbar, dass das "Redeverbot" weiter Wirkung hat. Denn mit dem Hinweis auf den Gerichtsbescheid aus dem SG Bremen vom 28.02.2013 (Az.: S 29 U 99/12) hat die BGHW mit dem Widerspruchsbescheid vom 15.04.2013 festgesetzt, scheinbar wurde nur das 1. Hausverbot aufgehoben und das "Redeverbot" seiner Mitarbeiter vom 18.01.2010 hat weiter Wirkung. Wahrhaftig ist aber auch das Hausverbot noch am Wirken und wurde in der Sache S 29.U 121/13 mit dem Schriftsatz der BGHW vom 24.09.2014 über mein Hausrecht dem SG Bremen nachvollziehbar bekannt gemacht. Und ist mit dem 1. rechtswidrigem Hausverbot vom 1018.01.2010 im Einklang.  

 

Externer Anwalt der BGHW in Prozessdelikt verwickelt?

Nun ist bekannt geworden, nach Recht und Gesetz muss eine eid. Versicherung dem Gericht im Original vorgelegt werden, bisher ist dieses nicht geschehen. Die Anknüpfungspunkte für Prozessdelikt liegen also vor. Denn der externe Anwalt sowie der Regionaldirektor der BGHW Bremen und das LG Hamburg präsentieren nicht die eid. Versicherung vom 5.12.2018 im Original. So ist die Kopie einer merkwürdigen eid. Versicherung vom 5.12.2018 zum Vorteil der BGHW als Beweismittel für den Beschluss aus dem LG Hamburg vom 10.12.2018 in der Sache "Tietjensee" geworden (Az.: 324 O 532/18).

 

Ich habe erkannt, die Staatsanwaltschaft muss eingeschaltet werden. 

Dazu im Einklang wollte ich am 17.10.2022 bei der Staatsanwaltschaft Bremen meinen Strafantrag abgeben. Und hätte nach dem Gesetz zu einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren führen können. Es ist nicht mein Ziel, dass es zur Freiheitsstrafe kommt und habe der Kanzlei des externen Anwalts der BGHW mein Vorhaben per Tel. am 14.10.2022 gemeldet und auch per E-Mail. Denn zu den Schlichtungen mit einem Angebot dem ich nicht widersprechen kann, bin ich zur Sache "Geheimunterlagen" (Az.: 324 O 128/19) und zur Sache "Tietjensee" (Az. 324 O 532/18) weiterhin bereit.

 

14.10.2022: Externe Anwalt der BGHW bittet um Fristverlängerung 

Die erste Rückmeldung kam am 14.10.2022 um 17:30 per Telefon von dem externen Anwalt der BGHW und stellte in einem freundlichen Gespräch den Antrag, ich möge die Sache mit der Staatsanwaltschaft Bremen um 14 Tage verschieben. Habe dazu im Einklang von dem Anwalt eine E-Mail erhalten. 

 

Ich bin Geschädigter und die BGHW macht mich zum Geheimnisträger.

Den Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 der meinen Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall dokumentiert, hat die BGHW in eine Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt. So kann ich die Beweismittel - die mir greifbar vorliegen - nicht für weitere Gerichtsverfahren verwerten. Und darf diese auch nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen. Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis 250.000 Euro, oder 2 Jahren Gefängnis bedroht. Das Kopieren ist mir auch untersagt und verwerte die 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW nur noch in Abschrift und sind keine Kopie.

 

Diese 45 Geheimunterlagen möchte ich dem Fernsehen und Radio Bremen vorlegen. Und habe mich am 10.10.2022 im Dialog mit Radio Bremen in der Öffentlichkeit dazu entschlossen. Weil ich dem Bremer Sender vertraue.  

28.11.2009

BGHW Bremen will sich im Fernsehern nicht rechtfertigen

und meldet am 28.11.2009 der Hauptverwaltung wie folgt wörtlich:

 

"Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u. E. beendet werden."

 

Dieses ist eine üble Nachrede und Verleumdung. Damit wurde ich zum "Amokläufer" abgestempelt und war Aufhänger für (ungerechtfertigte) Strafanzeigen und Hausverbote. Das Schlagwort "Amoklauf" habe ich von der BGHW aus der E-Mail vom 07.03.2012 an die Polizei Bremen übernommen. 

 

Kriminalpolizei Bremen erkennt, BGHW handelt nach "Stasimanier".

Internes Schreiben (05.10.2009) wurde als "Stasiakte" bewertet.

Nachdem die Kriminalpolizei Bremen, das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet hat wurde mir erklärt:

Das interne Schreiben sei wie eine "Stasiakte" und die Beteiligten gehen nach "Stasimanier" vor. Ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten, die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber nach dem Strafgesetzbuch (§ 263 Betrug) mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren bedroht wird. Ich könnte der "2. Gustl Mollath" werden und soll auf meine Gesundheit aufpassen. Die Kriminalpolizei konnte die Sache nicht weiter verfolgen, weil es keinen Auftrag von der Staatsanwaltschaft Bremen gibt. So wurde mir angeraten, ich soll in ein anderes Bundesland gehen. Dem Rat bin ich gefolgt aber erfolglos, denn den Strafantrag muss ich in Bremen an meinem Wohnsitz stellen. Und der Polizeipräsident Bremen konnte am 12.03.2012 auch nicht weiterhelfen.  

 

Personal der BGHW wird vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe bedroht

und die BGHW hat ihr Bedrohungsmanagementteam am 29.04.2016 eingeschaltet. Und versucht mit sogenannten Bumerangsätzen die Aufklärung zu verzögern. Denn die mögliche Freiheitsstrafe belastet die Mitarbeiter der BGHW sehr und sich Fit auf dem Bürohausdach der BGHW halten.

 

 

 

* 

 

 

Von Anfang an und am laufenden Band wurde/wird Manipuliert:

 

So war das Ganze für die BG-Unfallärzte auch schon seit dem Unfall im Jahre 1968 etwas unverständlich, wie der Bericht vom 18.08.1968 bestätigt. Die Regie der Aufklärung wollte der BG-Unfallarzt übernehmen und hat die BGHW am 12.01.2004 um die vollständige Akte gebeten.

 

Arzt fertigt gegen Bezahlung für BGHW falsches Rentengutachten an.

Die BGHW hat mit dem Schreiben vom 30.01.2004 die Akte vor dem Unfallarzt zurückgehalten. Und hat dazu ein falsches Rentengutachten vom 05.09.2003 vorgelegt und von einem Arzt angefertigt wurde, der dafür nach § 200 SGB VII keine Berechtigung gehabt hat. Und dafür von der BGHW bezahlt wurde. Mit dem rechtswidrigen Rentengutachten (05.09.03) hat die BGHW dem Unfallarzt vorgespiegelt es sei alles geklärt.

Mit meinem Widerspruch vom 14.10.2003 (Bl.624/6) habe ich die Rechtswidrigkeiten angezeigt und in einem persönlichen Gespräch bei der BGHW unterstrichen. So ist es mit dem Aktenvermerk vom 04.11.2003 dokumentiert.

 

Insoweit ist damit dokumentiert, den Widerspruchsbescheid der BGHW vom 07.11.2003 hat der Widerspruchsausschuss im Sinne der BGHW auf einer falschen Tatsachenfestsetzung angefertigt. Die Manipulation ist mit dem Chefarztbrief vom 13.02.2011 zweifelsfrei dokumentiert. 

 

Geschäftsführung begrenzt Aufklärung und erwartet Amoklauf.

So ist es mit der Akte, der E-Mail an die Kriminalpolizei Bremen vom 07.03.2012 und dem internen Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 zweifelsfrei dokumentiert. Die Kriminalpolizei Bremen hat das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 als "Stasiakte" bewertet. Ferner wurde mir erklärt, ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten und könnte der "2. Gustl Mollath" werden. Diese Wertungen habe ich übernommen und sind keine üblen Nachreden. 

 

Mit dieser Feststellung verliert die BGHW an Ansehen  Dazu im Einklang hat die BGHW mit dem Schreiben vom 05.03.2021 offensichtlich gemacht:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW  kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

05.10.2022: Die BGHW hält durchgehend die Akte zurück,

wie sich am 21.09.2022 in drei Widerspruchsbescheide der BGHW gezeigt hat. So musste ich drei weitere Klagen am Sozialgericht (SG) Bremen einreichen: Zur Sache Unfall 19682001 und Schlaganfall vom 07.12.2021.

  

Ein "rum hacken" auf der Politik in Bremen gibt es von mir nicht.

Die Öffentlichkeit möchte von der Politik und aus dem Rathaus Bremen die Wahrheit erfahren. Und wie am 25.9.2022 kann mir auch nicht nachgesagt werden, dass ich auf der Politik in Bremen "rum hacken" würde. Dazu im Einklang hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen das Ermittlungsverfahren gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. 

Es ist auch unwahr, dass ich bereits vor 10 Jahren von der BGHW ausbezahlt wurde. Denn damals (19.06.2014) gab es nur einen Teilerfolg und schon in dem Gerichtsprozess als "Spatz in der Hand" erkannt wurde.

 

Dass es die gesetzliche Unfallversicherung gibt ist eine gute Sache. 

Von dem BG-Unfallarzt wurde schon am 02.12.1968 erkannt, es muss zu einem Berufswechsel kommen und bin 4 Jahre später auf kosten der BGHW vom Tischler zum Radio u. Fernsehtechniker ausgebildet worden. Ich war seit 1984 bis Ende 2001 in der Medizintechnik tätig und habe Kontakt zu Unfallopfern und der deutschen Sozialversicherung gehabt.  

 

"Wir wollen N. hier in der Unfallstation nicht mehr sehen"

Jedoch habe ich von Anfang an erkannt, ich werde um eine sachgerechte Unfallrente betrogen. Und habe den leit. Arzt der BG Unfallstation auf seine zum meinem Nachteil falsche Tatsachenfeststellungen hingewiesen. Dieses konnte der leit. Arzt der BG Unfallstation m. M. nicht ertragen und hat der BGHW am 10.07.1969 gemeldet: "Wir wollen N. hier in der Unfallstation nicht mehr sehen". Und die falsche Tatsachenfeststellung in meinem li. Knie wurde nie beseitigt und im Bescheid der BGHW vom 28.05.1970 übernommen. So verschafft sich die BGHW von Anfang finanzielle Vorteile.

 

Arztfehler in der BG Unfallstation:

Kniescheibenfraktur und Rippenbruch zu spät erkannt.

Der Abbruch an der li. Kniescheibenunterseite ist mit Versatz verheilt und die Brustrippen stehen am Brustkorb li. seit dem Unfall von 1968 vor. Dazu im Einklang kommt es zu Beschwerden. Die merkwürdige Sache im li. Knie und das Verhalten der BG Unfallstation wurde auch von meinem Anwalt mit dem Schreiben vom 22.12.2004 der BGHW angezeigt.

 

Labyrinth des Schweigens  >Video

Meine Story ist eine kriminelle Geschichte und läuft seit 53 Jahren, weil die Beteiligten schweigen und sich nicht in der Zeitung rechtfertigen wollen.

Sie wollen nicht kriminalisiert werden und haben eine Grenze der Aufklärung gezogen. 

 

Was jetzt folgt lässt erkennen;

gegen wen und was ich seit vielen Jahren antreten muss.

Ich beginne mit dem internen Schreiber der BGHW vom 05.10.2009 und von der Kriminalpolizei als "Stasiakte" bewertet wurde und ist nur eine Abschrift, weil mir das Kopieren von der BGHW untersagte wurde.

Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Dem folgt ein Dokument der BGHW vom 08.04.2011 und hat wörtlich festgesetzt: "Eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann als "Signalwirkung" an das eigene Personal wenig Aussicht auf Erfolg biete."

Vor diesem Hintergrund hat die BGHW es zu einer erfolglosen Strafanzeige gegen meine Person am 02.09.2014 bei der Staatsanwaltschaft (STA) Mannheim angestrengt und hat dazu meine Anschuldigen aufgelistet.

 

Mit meiner schriftlichen Aussage (08.02.2015) habe ich meine Anschuldigungen bei der STA Bremen erweitert. Darauf hat die STA Bremen die Ermittlungen gegen meine Person mit dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. 

 

Eine "Signalwirkung" wie am 08.04.2011 an sein Personal gewünscht, ist dem Geschäftsführer der BGHW Bremen nicht gelungen. Darauf folgte ein Zeitungbericht und dokumentierte am 09.04.2014, dass die Mitarbeiter sich auf dem Bürohausdach der BGHW Fit halten. 

 

 

Fazit:

 

Die kriminelle Vereinigung ist gescheitert und muss sich etwas neues einfallen lassen. Dazu haben sie das LG Hamburg und einen externen Anwalt eingeschaltet der kein Recht auf Akteneinsicht hat.

Nun wurde die Sache noch krimineller und zeigt hier sind Profis am Wirken.

Seit dem 16.04.2013 berichte ich auf meiner Webseite über die Merkwürdigkeiten im Kampf um Unfallrente. Und habe meine Behördenakte zugänglich gemacht, damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil bilden kann. Dabei habe ich Gebrauch von der Meinungsfreiheit gemacht. Und so etwas kann die BGHW natürlich nicht ertragen.  

 

Für die BGHW ist meine Webseite ein "rotes Tuch"

Mit welchen Pflichtverletzungen die BGHW und Sozialgericht (SG) Bremen im Kampf um Unfallrente vorgehen, darüber berichte ich auf meiner Webseite und ist für die BGHW ein "rotes Tuch". So bin ich im Gefängnis gelandet und wurde letztmalig am 06.09.2021 entlassen. 45 Geheimunterlagen der BGHW durfte ich mit auf meine Zelle nehmen, dafür hat der Gefängnisarzt gesorgt. 

 

Informationszugang & Veröffentlichung & § 4 Nutzungsbestimmungen.

 

Unter Vertraulichkeit hat die BGHW in der internen E-Mail vom 07.03.2018 zur Nutzungsbestimmung meiner Akte wörtlich dokumentiert:

 

"Man könnte zwar gegenüber Herrn Neumann Nutzungsbestimmungen festlegen, dass der Akteninhalt nur ohne ehrverletzende Kommentierungen u. dgl. veröffentlicht werden darf. Allerdings wird gerade an einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von Herrn Neumann gearbeitet, sodass solche Nutzungsbestimmungen eher selbstschädigender Natur wären."

 

Damit wird klar, ob mit oder ohne meine Kommentierung, 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW sollen auf unbestimmte Zeit unbekannt bleiben. Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,- € oder bis zu 2 Jahren Gefängnis durch ein Urteil aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 bedroht und auch das Kopieren ist mir untersagt (Az. 324 O 128/19).

 

In einem weiteren Schreiben hat die BGHW am 21.10.2019 gegenüber der Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Information wie folgt wörtlich behauptet:

 

"Im Weiteren ist es nicht das vorrangige Ziel der BGHW, Herrn Neumann an die Veröffentlichung von Dokumenten zu hindern. Problematisch und damit Ziel des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist die sinnentfremdende Darstellung von Dokumenten im Zusammenhang mit einer nicht zulässigen Schmähkritik an die Handlungsweise der BGHW und der Unterstellung, dass die BGHW und ihre Mitarbeitenden Straftaten im Zusammenhang mit der Entscheidung über Sozialleistungen begehen oder Beweise für eben solche Straftaten unterdrücken, verändern oder vernichten."

 

Dazu ist zu sagen:

Mit der E-Mal vom 07.03.2018 hat die BGHW schon dokumentiert, es ist das vorrangige Ziel die Veröffentlichung von Dokumenten zu verhindern. Darum kommt auch keine Nutzungsbestimmung in Frage und wäre für die BGHW selbstschädigender Natur. 

 

Die BGHW hat ihr Ansehen von Anfang an verloren und ist mit dem Strafantrag der BGHW vom 02.09.2014 gegen meine Person und Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung nachvollziehbar dokumentiert. Dazu im Einklang wurden nach meiner Aussage vom 29.08.2014 die Ermittlungen gegen meine Person mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen vom 26.05.2015 eingestellt.

 

Fazit:

Es gab von Anfang an keine sinnentfremdende Darstellung von Dokumenten im Zusammenhang mit einer nicht zulässigen Schmähkritik. Ansonsten hätte die STA Bremen weitere Ermittlungen eingeleitet. Und die BGHW hätte bei der Generalstaatsanwaltschaft Bremen auch Widerspruch einlegen können.

 

Anwalt legt die Kopie einer merkwürdigen eid. Versicherung vor. 

Die BGHW hat nun externe Anwälte aus Hamburg einschalten, die keine Akteneinsicht haben und mit einer merkwürdigen eid. Versicherung vom 5.12.2018 (die nicht im Original vorgelegt wurde) haben die Anwälte dafür gesorgt, dass das Landgericht (LG) Hamburg mit einem Urteil vom 13.08.2019 eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW angefertigt hat. Die ich unter der Androhung von bis zu 250.000,- € oder bis zu 2 Jahren Gefängnis auf unbestimmte Zeit geheim halten muss und das Kopieren ist mir auch untersagt, dazu später mehr. 

 

Wie schon berichtet habe ich vier mit Bescheid der BGHW anerkannte Arbeitsunfälle erlitten und berichte auf meiner Webseite seit dem 16.04.2013 über das merkwürdige Handeln der BGHW. Damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil bilden kann, habe ich meine Behördenakte zugänglich gemacht. Darauf habe ich von der BGHW die wörtliche Information erhalten:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

Schon vor diesem Hintergrund wird klar, die BGHW hat etwas zu verbergen.

Und weil die BGHW seit dem 13.08.2019 mit einem Ordnungsgeld bis 250.000,- Euro oder bis zu 2 Jahren Gefängnis droht und auch das Kopieren untersagt wurde, wird Jedem klar, hier soll mehr als eine bloße Pflichtverletzung vertuscht werden. Von Anfang an berichten die Zeitungen über meinen Fall aber nicht das regionale Fernsehen. 

 

Mediziner raten zum Abschluss der Rechtsstreitigkeiten. 

Die Fachärzte für Nervenheilkunde haben der BGHW schon am 28.11.2007 in einer Stellungnahme angeraten:  

 

 

"Als vorrangig, in dieser komplexen Angelegenheit ist der baldige Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zu sehen."

 

11 Mediationen (Schlichtung) mit Beschluss erfolglos festgesetzt.

Seit 2010 bis 2019  wünschte die BGHW in 11 Klagen die Schlichtung (Mediation). Jedoch keine konnte erfolgreich sein. Weil die Mediatoren die Mediation abgelehnt haben, oder die BGHW kein Angebot mit gebracht hat.

Grundsätzlich müssen die Parteien etwas zum Anbieten haben. Die BGHW hat in der Gesprächsnotiz vom 27.02.2004 nachvollziehbar dokumentiert:

 

"Aufgrund der festgestellten Unfallfolgen und der beantragten Rentenerhöhung habe ich eine Rente und Rentenerhöhung zu erwarten. So dann wird erkannt ich bin ein sogenannter Schwerverletzter und meine abgefundene Rente lebt vollumfänglich auf.

 

 

Sogleich wird erkannt die Minderung der Erwerbsfähig (MdE) lag von Anfang an über einer Gesamt-MdE von 25% und die  Abfindung der Rente auf Lebenszeit war 1975 rechtswidrig."  

Noch am 05.10.2009 wollte die BGHW meine Bestrafung und sich nicht für Pflichtverletzungen rechtfertigen. Dazu hat die BGHW eine Grenze der Aufklärung gezogen. Danach hat die BGHW erkannt, so kann es nicht weitergehen. Und wollte meine Klagen am 01.09.2010 mit einer Mediation (Schlichtung) vor dem Sozialgericht (SG) Bremen beenden, aber das SG Bremen sagte nein. So hat es die BGHW in der Gesprächsnotiz vom 01.09.2010 dokumentiert. Und das SG Bremen hat die viel Zahl meiner Klagen mit einer merkwürdigen Gerichtswahrheit am 15.10.2010 zurückgewiesen. Darüber hat die Presse berichtet. In der Presse will sich die BGHW nicht rechtfertigen und hält die wahre Sach- und Rechtslage vor der Öffentlichkeit zurück. 

 

Am 25.10.2012 hat die BGHW eine Klagehäufung erkannt, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist. Und am 24.06.2013 hat die BGHW das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, wo es so richtig ballert.

All dieses hätte die Beklagte (BGHW) mit einer Mediation verhindert. Und nun erregt das SG Bremen mit dem Schreiben vom 19.02.2014 den Irrtum; die Mediation hätte ich vorgeschlagen. Tatsächlich kam der Vorschlag aber von der BGHW schon am 01.09.2010 und wurde vom SG Bremen abgelehnt. Ferner wurde der Irrtum erregt:

 

"Forderungen durchzusetzen so als ob ich von Anfang an Recht gehabt hätte. Das könnte ich gerade nicht und wäre vielfach gerichtlich bestätigt." 

 

Schon vier Monate später haben die Urteile aus dem SG Bremen vom 19.06.1968 zu einer Rentennachzahlung geführt und mein Hausverbot wurde aufgehoben. Ferner kam es am Landessozialgericht (LSG) Bremen zu einem Urteil am 23.06.2015 und bestätigt: Von Anfang an habe ich Recht und es kam zu einer Rentennachzahlung mit Zinsbescheid.

 

Mit dem weiteren Schreiben aus dem SG Bremen vom 13.03.2014 wird m.M. Strafvereitelung im Amt ableitbar, denn die Richterin verlangt:

 

"Es soll die wahre Sach- und Rechtslage nicht im Beisein der Beklagten diskutiert und auch nicht zur Niederschrift kommen."

 

Teilerfolge haben gezeigt, die BGHW ist bei ihren Entscheidungen von falschen Tatsachenfeststellungen ausgegangen und ist nun mit den Teilerfolgen gerichtlich bestätigt. Mit dem Schreiben vom 19.02.2014 ist die Mediatorin von einer falschen Tatsachenfeststellung ausgegangen. So wird es auch in Zukunft sein, bis die Beklagte dem SG Bremen die (vollständige) Akte vorgelegt hat. Und natürlich müssen die 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vorgelegt werden und zur Geheimhaltung von der BGHW am 13.08.2019 aufgelistet wurden.

 

Ferner hat die Aktenführende BGHW Bremen die Beschwerdeakte zum Az.: E 207/09 und Az.: E 29/11 in Kopie mit durchlaufender Blattnummer dem Gericht vorzulegen. Davon benötige ich eine Kopie in Papier, damit ich meine Klagen sachgerecht begründen und mit einer Kopie als Anlage beweisen kann. Dazu ist das Urteil aus dem LG Hamburg vom 13.08.2019 vollständig aufzuheben und mir das Verwerten der Beweismittel untersagt. 

    

Mit dem Beweismittel in der Hand, trete ich auf der Stelle

Die BGHW hat mir die Beweismittel mit dem Urteil aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 aus der Hand geschlagen.

 

 

 

Anwalt legt dem Gericht eine zusammenkopierte eid. Versicherung vor.

Danach wünschte die BGHW die Mediation (Schlichtung)

 

BGHW hat einen externen Anwalt beauftragt, der kein Recht auf Akteneinsicht hat. Der Anwalt hat dem LG Hamburg eine merkwürdige und zusammenkopierte eid. Versicherung vom 5.12.2018 in Kopie übersandt und nicht mit dem Tatbestand der Akte im Einklang ist.

Hinweis:

 

Die eidesstattliche (eid.) Versicherung muss man persönlich unterschreiben und im Original an den Empfänger senden. M.M. kann die BGHW die eid. Versicherung nicht im Original vorlegen, weil die BGHW diese nicht angefertigt hat, sondern der externe Anwalt. Und war der Grund warum die BGHW die Mediation gewünscht hat.

 

Die Mediation wurde mit Beschluss aus dem LG Hamburg zugelassen aber von den Mediatoren verweigert, weil ich keinen Anwalt habe. So wurde ich mit dem Urteil aus dem LG Hamburg vom 13.08.2019 zum Geheimnisträger und muss 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW geheim halten. Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,- € oder bis zu 2 Jahren Gefängnis bedroht. Auch das Kopieren wurde mir untersagt.

 

 

Ich komme aus dem Gefängnis, mit Geheimunterlagen unterm Arm

Mit 45 Geheimunterlagen der BGHW gehe ich ins Gefängnis und aufgeben werde ich nicht. Als Deutscher folge ich dem Grundgesetz Art. 20 (4).

 

"Gegen jeden, der es unternimmt, die Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

 

Ich habe eine Rentennachzahlung über 12 Jahre erhalten. Die Nachzahlung ist nur ein "Spatz in der Hand", dokumentiert aber die Tatsache: "Von Anfang an habe ich Recht". Und mit dem Bescheid vom 11.11.1969 hat die BGHW (vormals GroLa BG) meine Unfallrente unrichtig festgestellt. Ferner ist nun dokumentiert, das SG Bremen hat von Anfang an Falschurteile angefertigt. So konnte auch mit dem folgenden Schreiben vom 20.08.2012 und 05.09.2012 aufgedeckt werden, der Vorsitzende der BGHW hat eine falsche Tatsachenfeststellung getroffen und hat den Irrtum wie folgt wörtlich erregt:

 

"Mein Vorbringen ist ja auch vollumfänglich in mehreren sozialgerichtsverfahren überprüft worden. Ihre unsachlichen Vorwürfe weise ich zurück, gehe auch darauf mangels sachlicher Grundlage nicht ein.

 

Auch nach nochmaliger Überprüfung liegen mir keine Anhaltspunkte vor, dass der Sachverhalt von Seiten der BGHW unvollständig ermittelt worden ist."

 

Ferner ist das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 dem Vorsitzenden bekannt u. ist von der Kriminalpolizei Bremen als "Stasiakte" bewertet worden. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Danach kam es am 05.06.2019 zu fünf erfolglosen Mediationssitzungen, weil der Prozessbevollmächtigte der BGHW von der Geschäftsführung kein Angebot mitbekommen hat.

 

Und mit Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 21.05.2019 ist bestätigt, die BGHW wünschte (als Klägerin) plötzlich in zwei Verfahren die Mediation. Und kann mit einer merkwürdigen eid. Versicherung der Klägerin vom 5.12.2018 in Verbindung gebracht werden und dem LG Hamburg nicht im Original vorgelegt wurde. Es ist zu keiner Mediation kommen, weil die Mediatoren von mir einen Anwalt verlangt haben, den ich nicht vorzeigen konnte.

 

Damit die deutsche Sozialversicherung nicht noch mehr an Ansehen verliert sollte es zu einer Schlichtung kommen, mit einem Angebot dem ich nicht widersprechen kann. Dafür sorgen, könnte der Vorsitzende der BGHW - Herr Dr. jur. Udo Schöpf - und ist über meine Akte und Vorgänge in meinem Beschwerdeverfahren zum Az.: E 207/09 bestens informiert.

 

Auf dem folgenden Foto ist der Tischnachbar von dem Vorsitzenden der BGHW ein Mitarbeiter der BG ETEM und ist in Prozessdelikt verwickelt. In einer Fotostrecke wird erkannt, was die Herren in Vietnam machen.

 

Auf dem folgenden Foto ist der Tischnachbar von dem Vorsitzenden der BGHW ein Mitarbeiter der BG ETEM und ist in Prozessdelikt verwickelt. In einer Fotostrecke wird erkannt, was die Herren in Vietnam machen.

Die im Verwaltungsverfahren der BGHW in den medizinischen Gutachten diagnostizierten Unfallfolgen hat das Personal nicht in dem Bescheid der BGHW eingetragen. Vielmehr wurden falsche Tatsachenfeststellungen mit Bescheid festgesetzt.

So erspart sich die BGHW jede Entschädigung der diagnostizierten Unfallfolgen und das SG Bremen macht mit. Es sind mehr als bloße Pflichtverletzungen, denn an die Einschätzungen der Gutachter sind die Verwaltungen im Rahmen der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns gebunden. Diese Tatsache hat der Geschäftsführer der BGHW Bremen mit seinem Schreiben vom 25.04.2008 bestätigt. Sofort nachdem die BGHW erfahren hat, die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen ist eingeschaltet, wurde am 21.07.2009 in der "Handakte" dokumentiert, mein Aktenbearbeiter und Prozessbevollmächtigte der BGHW wurde von der weiteren Bearbeitung meiner Fälle befreit. Und in dem internen Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 ist u. a. dokumentiert, das Personal der BGHW folgt nicht mehr den Anweisungen und hat eine detaillierte Stellungnahme verweigert. 

 

Die Kriminalpolizei Bremen hat das internes Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet und als "Stasiakte" bewertet. Dazu wurde mir erklärt, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken, die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertungen habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Dazu im Einklang hat die BGHW am 02.09.2014 eine erfolglose Strafanzeige gegen meine Person angestrengt mit dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung. Die Ermittlungen gegen meine Person hat die Staatsanwaltschaft Bremen sofort nach meiner Aussage vom 08.02.2015 mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt (Az.: 693 Js 68097/14). In meiner Aussage habe ich die "kriminelle Vereinigung" personifiziert. Diese Personen wollen sich nicht in der Zeitung und Fernsehen rechtfertigen und haben die Grenze der Aufklärung gezogen. So ist es mit der E-Mail vom 17./28.11.2009 dokumentiert. Und seit dem 18.01.2010 habe ich von der BGHW rechtswidrige Hausverbote erhalten, so hat es das SG Bremen am 19.06.2014 mit Urteil festgestellt. 

 

Bremer Fernsehen berichtet nicht über meinen Fall, aber die Zeitung. 

 

Im Verwaltungsverfahren der BGHW (vormals GroLa BG) zu meinem Arbeitsunfall vom 20.03.2001 in der Medizintechnik, ist es wie folgt abgelaufen. Mit Bescheid vom 27.04.2004 hat die BGHW meinen Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall anerkannt. Im Rahmen der Gesetzmäßigkeit hätte die BGHW auch mein chronisches Vorhofflimmern (VHF) als Gesundheitsschaden eintragen müssen. Tatsächlich haben auch alle medizinischen Gutachten vom 15.11.2002 und 27.10.2003 mein VHF als Gesundheitsschaden im Verwaltungsverfahren diagnostiziert. Aber die BGHW trägt keinen Gesundheitsschaden im Bescheid vom 27.04.2004 ein. Mit einer falschen Tatsachenfeststellung erregt die BGHW den Irrtum, ich könnte keine Unfallrente erwarten, weil die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) unter 20% liegen würde. Tatsächlich habe ich aber eine Unfallrente zu erwarten, auch wenn die MdE unter 20% liegt, weil eine Stützrente aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 vorliegt. Es besteht somit auch Rechtsanspruch. Diese Sache kam vor das SG Bremen und die Beklagte wurde bis dato nicht verurteilt einen Gesundheitsschaden in den Bescheid vom 27.04.2004 einzutragen.

 

So bin ich mit meinen Klagen am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen gescheitert und habe mit meinem Anwalt Prozessdelikt am 26.08.2009 aufgedeckt. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

Hinweis: Seit dem 10.03.2020 ist bekannt; im SG Bremen ist die Gerichtsakte

nicht mehr auffindbar und Prozessdelikt dokumentiert. 

 

Ohne Anwalt habe ich damals weitergemacht und hatte auch in der Verkehrsunfallsache vom 19.06.1968 Glück. Denn der Rentengutachter hat mir sein Schreiben an die BGHW (vormals GroLa BG) vom 13.02.2011 vorgelegt und das Zurückhalten von Beweismittel dokumentiert, womit das Rentengutachten vom 05.09.2003 manipuliert wurde. In einer mündlichen Verhandlung fragte der Vorsitzende Richter am LSG Bremen wörtlich:

 

"Wie sind Sie an dieses Schreiben gekommen." 

Darauf konnte ich nur Antworten: "Diese Frage verstehe ich nicht".

M.M. wollte der Richter erfahren, wer die Person ist und eine kriminelle Vereinigung aufdeckt, die so raffiniert vorgeht, dass auch der Richter getäuscht wurde. Die Manipulation hätte das Urteil aus dem LSG Bremen vom 18.12.2008 aufdecken und dokumentieren müssen. Als "Herr des Verfahrens" hätte der Richter die Staatsanwaltschaft Bremen einschalten müssen. Auf jeden Fall hat die BGHW mit dem Widerspruchsbescheid vom 07.11.2003 eine falsche Tatsachenfeststellung getroffen und gemäß § 44 Abs. 1 SGB X aufzuheben war/ist. Mehr falsche Tatsachenfeststellungen  werden von mir noch im Bescheid der BGHW vom 28.05.1970 aufgedeckt.

 

BGHW verliert an Ansehen und schaltet externe Anwälte ein.

Meine Aufklärungsarbeit war so erfolgreich, dass die BGHW an Ansehen verloren hat. Darauf hat die BGHW externe Anwälte aus Hamburg eingeschalten die kein Recht auf Akteneinsicht haben. Diese Anwälte haben sich von dem Landgericht (LG) Hamburg ein Urteil vom 13.08.2019 (Az.: 324 O 128/19) im Sinne der BGHW anfertigen lassen. Dazu verlangte das LG Hamburg von dem Geschäftsführer der BGHW eine eid. Versicherung. Diese hat der Geschäftsführer bis dato nicht vorgelegt. Sondern die externen Anwälte haben dem LG Hamburg eine zusammenkopierte eid. Versicherung vom 5.12.2018 vorgelegt und konnte bis dato nicht im Original greifbar vorgelegt werden. Dieses ist dem LG Hamburg bekannt und hat sich aber nicht das Original vorlegen lassen. Mit dem Urteil vom 13.08.2019 habe ich die Liste über 45 Akten & Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung auf unbegrenzte Zeit erhalten, das Kopieren wurde mir auch untersagt.

Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich mit einem Ordnungsgeld bis 250.000,- € oder bis zu zwei Jahren Gefängnis in meiner Existenz bedroht. 

 

Mit diesem Urteil hat die BGHW dafür gesorgt, dass ich wider Willen zum "Geheimnisträger" der BGHW geworden bin.

Wie schon berichtet, habe ich im Jahre 1968 und 2001 jeweils einen schweren Arbeitsunfall überlebt. Aus Anlass des Unfalles vom 19.06.1968 und meinen Kopfbeschwerden mit Nebenerscheinungen habe ich einen Verschlimmerungsantrag bei der BGHW am 14.12.2001 gestellt. Sogleich habe ich meinen Stromunfall vom 20.03.2001 mit meinem Schreiben vom 31.01.2002 zur Anzeige gebracht und chronisches Vorhofflimmern (VHF) ausgelöst hat.

 

Ich möchte von der BGHW die Unfallfolgen entschädigt haben, wie sie in den medizinischen Gutachten der BGHW im Verwaltungsverfahren festgestellt wurden. Dazu lässt es die BGHW aber seit 20 Jahren nicht kommen und wird vom Sozialgericht (SG) Bremen dabei interstützt. Dem nicht genug hat die BGHW mich wider Willen am 13.08.2019 zum "Geheimnisträger" der BGHW gemacht.

 

Die Beweismittel mit welchen Pflichtverletzungen die BGHW dabei vorgegangen ist liegen mir in Kopie greifbar vor und habe ich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Und ist seit dem Urteil vom 13.08.2019 nicht mehr möglich. Mit dem Urteil vom 13.08.2019 hat mir die BGHW 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aus der Hand geschlagen, die ich für meine Klageverfahren vor dem SG Bremen dringend benötige. Und in Kopie auch der Polizei und Staatsanwaltschaft Bremen als Beweismittel bei meiner Anzeige weiter vorlegen muss.

 

Von dem Grundgesetz der Meinungsfreiheit Art. 5 (1) kann ich seit dem Urteil vom 13.08.2019 kein gebrauch mehr machen.

 

Als "Geheimnisträger" (wider Willen) lande ich im Gefängnis.

Letztmalig bin ich am 06.09.2021 als Geheimnisträger der BGHW mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen worden. Auch darüber hat die Presse am 21.10.2021 berichtet. Damit habe ich den Nerv der BGHW getroffen und sich in der Presse nicht rechtfertigen will. Siehe E-Mail vom 17. u. 28.11.2009.

 

Zwei Arbeitsunfälle habe ich schwer verletzt überlebt

Der erste Arbeitsunfall geschah am 19.06.1968 und hat durch eine sogenannte Fallhand zu einer Unfallrente mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) 25% geführt. Die weiteren diagnostizierten Unfallfolgen hat die BGHW nicht im Bescheid aufgeführt und so ist mir von Anfang an eine sachgerechte Unfallrente entgangen.

 

Der zweite schwere Arbeitsunfall geschah am 20.03.2001 in der Medizintechnik, wobei es zu einem starken Stromschlag mitten durch mein Herz kam und chronisches Vorhofflimmern als Unfallfolge ausgelöst hat. So haben es die medizinischen Gutachten meiner zuständigen BGHW vom 15.11.2002  und 27.10.2003 dokumentiert. Die BGHW hat in dem Bescheid vom 27.04.2004 der meinen Stromunfall als Arbeitsunfall anerkannt hat keinen Gesundheitsschaden eingetragen und so erhalte ich von Anfang an keine Unfallrente. Mit diesen Pflichtverletzungen erspart sich die BGHW meine (sachgerechten) Unfallrenten von Anfang an und wird vom SG Bremen dabei unterstützt.

 

Durch Unfallfolgen bin ich als Schwerbehinderter anerkannt und habe von Anfang an keine sachgerechten Unfallrenten von BGHW erhalten. Ich liege im Streit mit der BGHW, die in der Öffentlichkeit nicht ihr Ansehen verlieren will und somit keine Aufklärung betreibt. Die Mediziner haben der BGHW schon am 28.11.2007 angeraten, die komplexen Rechtsstreitigkeiten sollen eingestellt werden. Aber die BGHW beendet die Rechtsstreitigkeiten nicht. Als Lösung kommt die Mediation (Schlichtung) in Frage. Die BGHW und ich wollten auch die Mediation, aber nicht das Sozialgericht (SG) Bremen. So ist es mit dem Schreiben vom 01.09.2010 und 13.03.2014 dokumentiert. Denn bei einer Mediation würde das SG Bremen an Ansehen verlieren, weil schon erkannt ist, dass das SG Bremen von Anfang an Falschurteile angefertigt hat und Prozessdelikt, Manipulation etc. im Spiel ist. Und von meinem Anwalt und mir am 26.08.2009 aufgedeckt wurde. Ferner hat der Chefarzt und Rentengutachter mit dem Arztbrief vom 13.11.2011 die  Manipulation dokumentiert. Weiter kam es nach vielen Jahren am 19.06.2014 und 23.06.2015 zu Teilerfolgen, darüber hat die Zeitung berichtet und meine Webseite ist auch der Öffentlichkeit bekannt und geht an die Nerven der Beteiligten, die sich nicht rechtfertigen wollen. So ist es mit der E-Mail vom 17.11.2009 und 28.11.2009 dokumentiert.

 

Fazit:

 

Würde es tatsächlich bei einer Schlichtung zu sachgerechten Unfallrentennachzahlungen mit Zinsbescheid über 20 Jahre  kommen, dann müsste hinterfragt und aufgeklärt werden, wie kann so etwas in Deutschland geschehen?

 

Und genau dieses wird von den höchsten Amtsträgern verhindert und sich in der Strafanzeige vom 02.09.2014 selbst personifiziert haben.

 

Zu meiner Person und Sache ist weiter zu sagen.

 

Ich bin am 12.07.1942 geboren habe Tischler gelernt und wurde wegen Unfallfolgen zum Radio-Fernsehtechniker umgeschult und war die letzten 16 Jahre und bis 2001 in der Medizintechnik beschäftigt. Die Unfallfolgen aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 hatten sich soweit verschlimmert, dass ich durch unregelmäßige Arbeitsaufnahme meinen Arbeitsplatz in der Medizintechnik mit 59 verloren habe und nicht mehr vermittelbar war. Ich möchte nur mein Recht und die in den medizinischen Gutachten festgestellten Unfallfolgen entschädigt haben. Und liege seit vielen Jahren mit der BGHW im Streit um sachgerechte Unfallrenten. Die Mediziner haben der BGHW am 28.11.2007 angeraten, die komplexen Rechtsstreitigkeiten sollten eingestellt werden. Aber die BGHW beendet die Rechtsstreitigkeiten nicht und versinkt in einem Sumpf von Pflichtverletzungen. Damit dieses nicht an die Öffentlichkeit kommt wurde ich am 13.08.2019 zum Geheimnisträger der BGHW verurteilt.  

 

Ich bin Geheimnisträger der BGHW

Nun bin ich seit dem Urteil vom 13.08.2019 gegen meinen Willen zum Geheimnisträger der BGHW geworden. Und kann 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW nicht mehr verwerten.

Vor diesem Hintergrund wurde nachvollziehbar:

 

Ausschlaggebendes Beweismittel soll im Dunkeln bleiben.

Denn mit den 45 Geheimunterlagen werden die Pflichtverletzungen der BGHW dokumentiert und eine sachgerechte Unfallrente verhindern. Damit verliert die deutsche Sozialversicherung sogleich an Ansehen. 

 

Seit dem Urteil aus dem LG Hamburg vom 13.08.2019 bin ich Geheimnisträger der BGHW und bin danach mit 45 Geheimakten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW unter dem Arm im Gefängnis gelandet. 

 

Dazu ist zu sagen:  

Mit meinem Anwalt bin ich am 18.12.2008 vor dem Sozialgericht (SG) Bremen in der Berufung gescheitert. Danach hat mein Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt und nun war das SG Bremen und die BGHW angreifbar. Damit wollte mein Anwalt aber nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. 

 

 

"Kampf um Unfallrente" 

 

Ich habe weitergemacht und auf meiner Webseite über meinen Fall berichtet und habe von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht. Ich konnte feststellen, die BGHW wird von allen Ämtern, Behörden und Gerichten dabei unterstützt, dass ihre Pflichtverletzungen, Manipulation und Prozessdelikt etc. nicht an die Öffentlichkeit kommen. Ich konnte das merkwürdige Handeln der BGHW für die Öffentlichkeit mit 45 Geheimakten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW Transparent machen und die Zeitungen haben darüber berichtet. Damit habe ich den Nerv der Behörde getroffen den die BGHW will sich nicht in der Presse und Fernsehen rechtfertigen, so hat es die BGHW in der E-Mal vom 17./28.11.2009 dokumentiert. Und ich bin im Gefängnis gelandet. Auch darüber hat die Zeitung am 21.10.2021 berichtet.  

12.08.2014: Das Bremer Fernsehen erreicht die Versicherten im ganzen Land, die einen Unfall wie ich überlebt haben. Das Fernsehen könnte etwas über Pflichtverletzung der BGHW berichten. Die Akteneinsicht würde ich auf Anfrage erlauben.

 

Autotransporter rammt Museum. Stromschlag auf der Arbeit.

 

"Stasiakte"

Nun wird die BGHW von allen Ämtern, Behörden und Gerichten dabei unterstützt, dass ihre Pflichtverletzungen, Manipulation und Prozessdelikt etc. nicht an die Öffentlichkeit kommen. Und meine Person wurde schon in dem Bericht der BG-Unfallstation vom 10.07.1969 ins schlechte Licht gesetzt wie mein Anwalt in dem Schriftsatz vom 22.12.2004 dokumentiert.  So ist auch in der "Stasiakte" der BGHW vom 05.10.2009 zu vermelden.

Dazu im Einklang war die erste Reaktion der Staatsanwaltschaft Bremen am 22.11.2012.

 

 

Gesetzliche Unfallversicherung will nicht an Ansehen verlieren.

M. M. sind sich darüber alle Behörden und Senatoren in Bremen einig. Insoweit nimmt die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen auch seit dem 26.08.2009 keine Ermittlungen auf. So bleibt im Dunkeln was nicht für die Öffentlichkeit aufgedeckt werden soll.  

Am 05.10.2009 hat die BGHW eine sogenannte "Stasiakte" angefertigt. Darin wurde festgehalten wie gegen meine Person vorzugehen ist. Und eine Bestrafung meiner Person wurde angedacht. Diese Akte vom 05.10.2009 hat die Kriminalpolizei Bremen als "Stasiakte" bewertet. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Dem folgte eine E-Mail vom 17. u. 28.11.2009 darin hat die BGHW dokumentiert: Wir wollen nicht kriminalisiert werden und haben eine Grenze der Aufklärung gezogen.

 

die Aufklärung und dokumentiert:

 

Ich wurde also in die Liste "gefährlicher Personen aufgenommen. wurde ich in eine Ferner wurde ich als Person dagestellt, die mit einer Waffe in der Behörde erscheit. Ich wurde in die Liste gefährlicher Person aufgenommen. Dazu dargestellt die mit einer Waffe in der Behörde erscheint. Es wader Befaffnet in der Behörde erscheinen könnt. ie BGHW will jeden Kontakt mit einstellen.

Dazu wurde ich als gefährliche Person und Amokläufer dar gestellt. 

 

01.09.2010: Mediation (Schlichtung) ist die Lösung,

dass hat die BGHW schon am 01.09.2010 erkannt und wollte die Mediation. Damit ist das SG Bremen aber nicht einverstanden und ist auch am 13.03.2014 nachvollziehbar dokumentiert.

 

Ich soll Abstand nehmen von der weiteren Aufklärung  

Mit meinem Schreiben vom 15.11.2010 habe ich von der Direktorin am Sozialgericht (SG) Bremen um eine Stellungnahme zur Sachaufklärung gebeten. Mit dem Antwortschreiben vom 29.12.2010 hat die Direktorin sogleich wörtlich gebeten:

 

 

"Ich soll Abstand nehmen von weiteren Ersuchen der Aufklärung". Ich soll also etwas im Dunkeln lassen, was nicht für die Öffentlichkeit aufgedeckt werden soll. Ferner hat die Direktorin über die Presse wörtlich bekannt gemacht: "Es ist wichtig, seine Rechte einzuklagen".

 

Dabei kann natürlich nicht im Dunkeln bleiben, was die Öffentlichkeit nicht erfahren soll. Und so habe ich auch mit meinem Schreiben vom 10.01.2011, 23.02.2011, 16.11.2011, 29.12.2011 etc. um weitere Aufklärung gebeten.  

 

Scheinbar ist eine mächtige "kriminelle Vereinigung" am Wirken und  schon personifiziert ist. Dieses ist keine üble Nachrede, wie das Schreiben der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen vom 26.05.2015 nachvollziehbar bestätigt. Ansonsten wäre ich wegen übler Nachrede auch bestraft worden. 

 

Die Beklagte (BGHW) wurde vorgeladen und keiner kam.

Am 22.11.2012 ist es vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen zur mündlichen Verhandlung in zwei Wiederaufnahmeverfahren gekommen. Aber für die vorgeladene Beklagte (BGHW) ist keiner erschienen. Damit war der Richter am LSG Bremen einverstanden und die Wiederaufnahmeklagen wurden eingestellt. So ist im Dunkeln geblieben was nicht aufgedeckt werden soll.  

  

Bremer Staatsanwältin stellte Strafantrag u. war erfolglos.

Am 22.11.2012 hat die Staatsanwältin die "Stasiakte" der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet. Damit sollte die Aufklärung ins Rollen gebracht werden. Dieses Vorhaben wurde aber aufgegeben. Wie der Bescheid aus der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 04.02.2014 bestätigt. So ist im Dunkeln geblieben was nicht aufgedeckt werden soll.

 

13.03.2014: Mediation (Schlichtung) ist weiterhin die Lösung,

 

dass hat die BGHW schon am 01.09.2010 erkannt, aber das SG Bremen lehnte die Mediation am 13.03.2014 erneut ab.

 

14.12.2017

10 Polizeibeamten wurden in 3 Verfahren vorgeladen und keiner kam.

Eine mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Bremen wurde am 14.12.2017 mit einem merkwürdigen Beschluss in drei Verfahren erledigt. 10 Polizeibeamten wurden als Zeugen vorgeladen und keiner kam. Damit war das Gericht einverstanden und hat die drei Verfahren eingestellt. So ist im Dunkeln geblieben was nicht aufgedeckt werden soll.

 

 

Es liegt eine Liste zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit vor.

Mit dieser Liste ist die Tatsache gesichert, dass das Landgericht (LG) Hamburg mit dem Urteil vom 13.08.2019 dafür gesorgt hat, es wird nicht aufgedeckt was die Öffentlichkeit nicht erfahren soll.

Es liegt nur die Kopie einer merkwürdigen eid. Versicherung vor.

Als Tatbestand hat sich das Gericht für das Urteil vom 13.08.2019 eine merkwürdige eid. Versicherung vom 5.12.2018 in Kopie vorlegen lassen und das Original ist bis dato nicht im Original greifbar vorgelegt worden.

 

BGHW dokumentiert die "Stasiakte" (05.10.2009) ist nicht auffindbar.

Mit dem Schriftsatz vom 20.12.2019 hat die BGHW dokumentiert, die "Stasiakte" der BGHW vom 05.10.2009 ist nicht mehr auffindbar. Es bleibt also im Dunkeln was die Öffentlichkeit nicht erfahren soll.   

 

Gerichtsakte dokumentiert Prozessdelikt und ist verschwunden

Dazu im Einklang ist am 10.03.2020 bekannt geworden, am SG Bremen ist die Gerichtsakte ( S 18 U 94/04) nicht mehr auffindbar. 

Natürlich müsste die STA Bremen auch in dieser Sache die Ermittlungen aufnehmen. Die Ermittlungen werden aber nicht aufgenommen. So hat es der Staatsanwalt mit seinem Schreiben vom 26.08.2022 dokumentiert.

Es bleibt also im Dunkeln was die Öffentlichkeit nicht erfahren soll. Und die Beweismittel liegen mir in Kopie vor.

 

Von der BGHW wurde unbekanntes Beweismittel vorgelegt.

Mit dem Schreiben vom 05.03.2021 hat die BGHW neues Beweismittel in Kopie vorgelegt mit dem Hinweis:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

Die Mediation (Schlichtung) ist die Lösung,

dass hat die BGHW schon am 01.09.2010 erkannt, aber damit ist das SG Bremen nicht einverstanden und ist auch am 13.03.2014 nachvollziehbar dokumentiert.

 

Damit ist die Tatsache dokumentiert: Es soll etwas im Dunkeln bleiben was die Öffentlichkeit nicht erfahren soll. Und die Behörden halten im Dunkeln was die Öffentlichkeit nicht erfahren soll. Und damit wird mir sogleich eine sachgerechte Unfallrente versperrt.

 

Für die Entschädigung meiner Unfallfolgen ist die BGHW Bezirksverwaltung (BV) Bremen, Falkenstr. zuständig und ist leider eine Berufsgenossenschaft (BG) die nicht zahlen will.

 

 

Es ist erschütternd, was in der Unfallversicherung passiert 

Bei mir hat die Zeit von 20 bzw. 54 Jahren noch nicht ausgereicht, dass ich meine Unfallrenten erhalte. Und andere sterben bevor sie eine sachgerechte Unfallrente erhalten. Darüber wurde in meinem Gästebuch am 12.09.2022 berichtet. Und so wird es auch wohl in meinem Fall sein.

Auf dieser Webseite wird dokumentiert, wie eine "kriminelle Vereinigung" in meinem Fall und seit 1968 vorgegangen ist und noch vorgeht. 

 

 

Wie werden Versicherte der Unfallversicherung behandelt,

 

 

möchte die Aufsichtsbehörde (DGUV) der Berufsgenossenschaften erfahren

So ist es in dem Begleitheft zur ständigen Ausstellung in dem Deutschen Historischem Museum in Berlin dokumentiert. Das Museum und DGUV lassen sich meine Akte aber nicht vorlegen. Und wollen offenbar nicht erfahren was in der Unfallversicherung tatsächlich passiert.

Und mit dem Schreiben vom 18.12.2020 wurde mir von der BGHW untersagt, dass ich meine Akte dem Deutschen Historischem Museum übergebe.

 

 

High Noon, im Kampf um Gerechtigkeit.

Für jeden Menschen schlägt einmal die Stunde der Wahrheit!

  

 

 

Trauriges Jubiläum: Mehr als 50 Jahre "Kampf um Unfallrente" 

Im Jahre 2004 haben die Ärzte der BG Unfallstation Bremen den Überblick verloren und wollten die Regie der Aufklärung übernehmen. Dazu sollte die BGHW (vormals GroLa BG) die vollständige Akte übersenden. So ist es mit dem Schreiben vom 12.01.2004 dokumentiert. Die BGHW will aber keine Aufklärung und lässt von einem mir unbekannten Arzt ein rechtswidriges Rentengutachten vom 05.09.2003 fälschlich anfertigen und hält dabei Beweismittel zurück. Damit hat die BGHW in dem Schreiben vom 30.01.2004 den Ärzten der BG Unfallstation eine falsche Tatsache vorgespielt und die Aufklärung verhindert.

Die Manipulation hat der Chefarzt und Rentengutachter mit seinem Schreiben vom 13.02.2011 nach 7 Jahren aufgedeckt.

 

Damit war sogleich erkannt, im Jahre 1969 hat der leit. Arzt der BG Unfallstation mit seiner unrichtigen Diagnose u. a. im Bericht vom 02.07.1969 der BGHW bis dato finanzielle Vorteile verschafft.

 

Ich decke auf was nicht aufgedeckt werden soll.

So wird nachvollziehbar warum in dem Zwischenbericht vom 10.07.1969 dokumentiert wurde: "N. wollen wir hier nicht mehr sehen".

Und in der E-Mail vom 28.11.2009 hat die BGHW 40 Jahre später dokumentiert: "Jeder Kontakt mit mir soll beendet werden". Weiter wurde am 13.08.2019 von der BGHW eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung festgesetzt.

 

26.08.2009

Ich habe die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen eingeschaltet.

Denn Prozessdelikt ist aufgetaucht.

Jedoch die STA Bremen sieht sich nicht in der Lage in Ermittlungen einzutreten und ist nur erklärbar, wenn verhindert werden soll, dass die deutsche Sozialversicherung an Ansehen verliert.

 

Die BGHW hat erkannt so geht es nicht weiter.

Und wollte schon am 01.09.2010 die Mediation (Schlichtung). Jedoch das Sozialgericht (SG) Bremen wollte keine Mediation und ist nur erklärbar, weil die Schlichtung offenbart, ich habe von Anfang an Recht und die Gerichte haben von Anfang an Falschurteile angefertigt. So verliert die deutsche Sozialversicherung und das SG Bremen natürlich an Ansehen.

 

"Signalwirkung" an das eigene Personal 

Durch die Generalstaatsanwaltschaft Bremen sind in 44 Punkten Pflichtverletzungen der BGHW mit Bescheid vom 17.11.2009 dokumentiert. Am 08.04.2011 ist dokumentiert, der Geschäftsführer der BGHW Bremen wünscht sich eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung" an das eigene Personal, es bietet aber keine Aussicht auf Erfolg. Am 2014 habe ich erneut eine Strafanzeige gestellt. Nun war die BGHW zu einer gegen Anzeige gedrängt und hat 5 Tage später am 02.09.2014 einen Strafantrag gegen meine Person angestrengt und die Ermittlungen wurde am 26.06.2015 erfolglos eingestellt. 

 

Der Durchbruch

Ich nerve die Beteiligten weil ich seit 50 Jahren Pflichtverletzungen und Manipulation aufdecke. Die Zeitungen berichten über meinen Fall seit 1968.

 

Keiner will kriminalisiert werden und sich auch nicht in der Zeitung und Fernsehen rechtfertigen. Ferner hat die BGHW am 17./28.11.2009 eine Grenze der Aufklärung gezogen, aber umsonst. Denn mit Bescheid vom 17.11.2009 hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen in 44 Punkten Pflichtverletzungen erkannt. Und die für mich nachteiligen Schriftstücke sollte die BGHW aus meiner Akte entfernen. Die BGHW entfernt aber keine für mich nachteiligen Schriftstücke. Vielmehr will die BGHW mich bestrafen und hat es auch u. a. in dem internen Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 in meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) dokumentiert und von der Kriminalpolizei Bremen als "Stasiakte" bewertet wurde. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Die "Stasiakte" habe ich dem Bremer Bürgermeister Herrn Andreas Bovenschulte am 08.09.2020 vorgelegt und auch seinen Senatoren. Keiner gibt eine Stellungnahme ab, wie mit der "Stasiakte" umzugehen ist. Und von der BGHW in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung durch das Landgericht (LG) Hamburg festgesetzt wurde (Az.: 324 O 128/19). 

 

 

Ins Gefängnis, mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unterm Arm. 

 

Wo bleibt der Bürgermeister von Bremen?

Ich wurde bestraft bin im Gefängnis gelandet und wurde letztmalig am 06.09.2021 mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm entlassen. Und der Bürgermeister Bremen Herr Bovenschulte ist durch eine Eintragung in meinem Gästebuch am 07.06.2022 in meinen Fall verwickelt.

  

 

Die BGHW will nicht zahlen und wie gehen die Beteiligten dabei vor? 

 

"BGHW will nicht zahlen" 

Mit welchen Pflichtverletzungen die BGHW und Sozialgericht (SG) Bremen dabei vorgehen, darüber berichte ich auf meiner Webseite und ist für die BGHW ein "rotes Tuch". So bin ich im Gefängnis gelandet und wurde letztmalig am 06.09.2021 entlassen. 45 Geheimunterlagen der BGHW durfte ich mit auf meine Zelle nehmen, dafür hat der Gefängnisarzt gesorgt.

1968

So fing alles an:

1968 habe ich als gelernter Tischler und Parkettleger die Auftragsflaute als Fahrer eines Autotransporters der Firma E. H. Harms Bremen überbrückt

Ich bin zum Geheimnisträger der BGHW gedrängt worden. 

Dass es überhaupt (interne) Geheimisse bei der BGHW geben könnte und wahrhaftig auch gibt, ist mit der E-Mail vom 13.04.2011 und der Geheimhaltungsliste der BGHW vom 13.08.2019 über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW dokumentiert. 

 

Ich bin Schwerbehindert u. fühle mich durch die BGHW bedroht 

Ich kann meine Rechte als Geheimnisträger der BGHW nicht einfordern, weil ich die 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW nicht verwerten darf/kann. Denn ich werde von der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis 250.000,- € oder bis zu zwei Jahren Ordnungshaft bedroht, wenn ich die 45 Geheimunterlagen Kopiere und einem Gericht vorlege. Auch das Urteil aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 (Az.: 324 O 128/19) muss ich Geheimhalten.

 

Noch eine Information

Für die Durchsetzung meiner Ansprüche auf Sozialleistungen sind Kenntnisse des Verwaltungsverfahrens und des Sozialgerichtsverfahrens unerlässlich. Die gesetzlichen Vorschriften gehen im Grundsatz davon aus, dass man ohne juristische Vorkenntnisse zu >seinem Recht< kommen kann. Dies nützt jedoch oft dann nichts, wenn die in meinem Fall zuständige BGHW nicht zahlen will und dazu Unwahrheiten behauptet, Manipuliert und die (vollständige) Akte zurückhält. Und das Sozialgericht glaubt nicht mir, sondern der Beklagten. Und durch Prozessdelikt hat sich eine "kriminelle Vereinigung" abgezeichnet. Die Kriminalpolizei Bremen und die Richter am SG Bremen haben das Schlagwort "kriminelle Vereinigung" benutzt. Das Schlagwort habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.   

Symbolbild
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Im Container kamen die Autos aus Amerika und England in Bremerhaven an und wurden auf den Autotransporter verladen. Dann begann die Fahrt ins Verderben und war am 19.06.1968 um Mitternacht zu Ende.

Als Fahrer dieses Autotransporters der Firma. E. H. Harms kam mir - Erich Neumann - ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere und kostete meinem Beifahrer das Leben und meine Gesundheit.  

 

Mein Berufsleben 

Durch die Unfallfolgen war ich als gelernter Tischler/Parkettleger und LKW- Fahrer nicht mehr einsetzbar. Und wurde zum Radio-Fernsehtechniker umgeschult. Die letzten 16 Jahre war ich bis Ende 2001 in der Medizintechnik im Außendienst tätig. Die Unfallfolgen hatten sich 2001 so weit verschlimmert, dass es zu einer unregelmäßigen Arbeitsaufnahme und Abmahnung kam. Das Arbeitsverhältnis wurde zu lasten des Arbeitgebers vor dem Arbeitsgericht Bremen aufgehoben. 

Am 20.03.2001 kam es bei meinen Arbeiten in der Medizintechnik zu einem Stromschlag 220 Volt mitten durch mein Herz und hat chronisches Vorhofflimmern (VHF) als Gesundheitsschaden ausgelöst.

 

So haben es alle medizinischen Gutachten der BGHW dokumentiert. Im Bescheid vom 27.04.2004 hat die BGHW meinen Stromunfall als Arbeitsunfall anerkannt aber keinen Gesundheitsschaden eingetragen. Mit dieser Pflichtverletzung erspart sich die BGHW jede mögliche Entschädigung, auch gegenüber meiner Krankenkasse (HKK).

 

Der Bescheid vom 27.04.2004 wurde in eine Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt. 

 

Scheinbar hat die Geschäftsführung der BGHW auf ihre Fahne geschrieben: "BGHW will nicht zahlen". Tatsächlich bin ich kein Einzelfall und ist keine üble Nachrede.

 

 

Bearbeiter meiner Akte dokumentiert Gewissenskonflikt.

In meinem außergewöhnlichen Fall hat der Bearbeiter meiner Akte und Prozessbevollmächtigte der BGHW am 09.06.2009 Gewissenskonflikt dokumentiert u. folgte nicht mehr den Anweisungen der Geschäftsführung. Und wurde angeblich mit Aktenvermerk vom 21.07.2009 von meinem Fall abgezogen. Den Aktenvermerk hat die BGHW in eine Handakte abgelegt und wurde am 13.08.2019 unter der Nr.: 28 + 29 in eine Liste zur Geheimhaltung mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW festgesetzt. Dem ist ein Anhaltspunkt für ein strafbares Verhalten zu entnehmen.

 

Staatsanwaltschaft (STA) Bremen verweigert die Ermittlungen 

Die STA Bremen sollte die Ermittlungen wieder aufnehmen und die Sicherung von Beweismittel vornehmen. Aber dazu ist die STA Bremen nicht bereit und ist mit dem Schreiben vom 26.08.2022 dokumentiert. 

 

Die STA Bremen kennt meine Webseite und Zeitungsberichte und muss doch erkannt haben: In der deutschen Sozialversicherung ist scheinbar eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken und hat die Ordnung beseitigt. Gemäß dem Grundgesetz Art. 20 (4) muss Widerstand geleistet werden. So konnte es auch erst nach 12 Jahren am 19.06.2014 zu einem Teilerfolg mit dem "Spatz in der Hand" kommen. Weiter haben alle medizinischen Gutachten der BGHW meinen Herzschaden (chronisches Vorhofflimmern) als Unfallfolge aus dem Arbeitsunfall (Stromunfall) vom 20.03.2001 dokumentiert. Aber die BGHW hat keinen Gesundheitsschaden im Bescheid (27.04.2004) eingetragen und ist eine Pflichtverletzung. Ferner hat die BGHW in dem Bescheid den Irrtum erregt, ich hätte keinen Anspruch auf Rente, weil die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wenigstens 20 % betragen müsste. Dieses ist in meinem Fall tatsächlich Falsch, denn ich habe eine sogenannte Stützrente aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968, somit habe ich auch einen Anspruch auf Rente unter einer MdE von 20%. Die BGHW bereichert sich also seit vielen Jahren an meiner möglichen Entschädigung mit einfachen "Luftnummern".  

 

Das geht aber nur weil das SG Bremen keine vollständige Aufklärung betreibt und die STA Bremen die Ermittlungen verweigert. 

 

Die Ordnung wurde beseitigt die Öffentlichkeit will mehr erfahren.

Gemäß dem Grundgesetz Art. 20 (4), muss Widerstand geleistet werden. 

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Kaum zu glauben aber wahr,

die BGHW hat meinen Anwalt mit dem Schreiben vom 30.04.2008 wie folgt aufgefordert: 

 

"Im Übrigen sollten Sie Ihrem Mandanten mitteilen, dass den Gerichten sämtliche Aktenunterlagen zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage vollumfänglich vorliegen."

 

Dazu ist zu sagen:

Dieses war der Aufruf zu einer Lüge, denn dem Gericht hat die BGHW tatsächlich keine vollständige Akte vorgelegt. Und nun hat die BGHW das Schreiben vom 30.04.2008 am 13.08.2019 in eine Liste zur Geheimhaltung von 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW unter Nr. 17 aufgenommen.

 

Wahrhaftig gibt es in der Stromunfallsache zwei Akten vom 18.11.2004, die eine Akte mit der Blattnummer Bl.266 ff und mit dem Vermerk:

 

"Kopie an SG nicht erforderlich

(keine inhaltliche Aussage, Bl. 263)"

 

Diese Akte wurde gemäß dem Vermerk nicht dem SG Bremen übersandt.

 

Es wurde drei Monate später nur eine Akte ohne dem Vermerk und ohne Blattnummer dem Gericht übersandt. So ist es mit dem Schriftsatz der Beklagten vom 28.02.2005 (Bl.270) und der Anlage in Kopie dokumentiert und hat in der Gerichtsakte Az.: S 18 U 94/04 die Nr. 27 erhalten.

 

Dem Gericht wurden also tatsächlich nicht sämtliche Aktenunterlagen zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage vollumfänglich vorgelegt. 

 

Das Gericht hat den Schriftsatz der Beklagten vom 28.02.2005 mit den Anlagen in Kopie auch nur an den Gerichtsgutachter weitergeleitet und nicht Pflichtgemäß an meinen Anwalt. Dem ist ein Anhaltspunkt für strafbares Verhalten zu entnehmen. 

 

Das Gericht hat schon mit der Beweisanordnung vom 15.02.2005 falsches Beweismittel (angefertigt von der Beklagten) dem Gerichtsgutachter vorgelegt. Dieses hat mein Anwalt erkannt und dem Gericht mit dem Schriftsatz vom 21.03.2005 angezeigt. Scheinbar ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken und wurde von der Staatsanwaltschaft Bremen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 nicht widersprochen. 

 

Wo bleibt das Bundeskriminalamt 

Das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 ("Stasiakte") ist angeblich seit dem 20.12.2019 in der Behörde der BGHW nicht mehr auffindbar. Und wurde am 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter der Nr. 21 festgesetzt. Weiter ist die Gerichtsakte seit dem 10.03.2020 nicht mehr auffindbar. Und der Schriftsatz vom 28.02.2005 (Bl.270) wurde am 13.08.2019 in die Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit unter Nr. 10 festgesetzt.

 

Mit der Liste vom 13.08.2019 ist dokumentiert, was alles vertuscht werden soll. So ist auch am SG Bremen die Gerichtsakte seit dem 10.03.2020 nicht mehr auffindbar und Prozessdelikt dokumentiert. Es wurde auch der Bescheid vom 27.04.2004 am 13.08.2019 zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit vom Landgericht (LG) Hamburg festgesetzt. Die STA Bremen hat mit Schreiben vom 26.08.2022 mitgeteilt, es werden keine Ermittlungen aufgenommen und auch keine Beweismittel sichergestellt. Dem ist ein Anhaltspunkt für strafbares Verhalten und Strafvereitelung im Amt zu entnehmen. Vor diesem Hintergrund wird ableitbar, das Bundeskriminalamt muss einschreiten, denn die Beteiligten sind nicht nur in Bremen sondern auch in Hamburg und Köln tätig, also Bundesweit.

 

Auf den Schultern eines Schwerbehinderten wird Krieg geführt.

Schon am 24.06.2013 hat die BGHW das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, wo es so richtig ballert. Ich bin anerkannter Schwerbehinderter und mir sollte das SG Bremen Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen und war ein Wunschtraum der Beklagten (BGHW). Der Kampf um Gerechtigkeit wurde zum Psychothriller mit amerikanischer Polizeisirene und Sondereinsatz der Polizei Bremen. Den Mitarbeitern der BGHW wurden persönliche Gespräche mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 untersagt. Es kam zu gesetzwidrigen Hausverboten und merkwürdigen Gefängnisstrafen mit einem Gefängnisarzt der die Sache durchschaut hat. Und dafür gesorgt hat, dass ich die Akte mit den 45 Geheimunterlagen der BGHW mit auf die Zelle nehmen durfte. 

 

Ich könnte der 2. "Gustl Mollath" werden, so hat es die Kriminalpolizei Bremen in der "Stasiakte" vom 05.10.2009 erkannt und seit dem 13.08.2019 für unbegrenzte Zeit vom Landgericht (LG) Hamburg zur Geheimhaltung im Sinne der BGHW festgesetzt wurde. 

 

Meine Webseite ist das Regiebuch für eine mögliche Filmserie: 

 

 

Unfallmann deckt Sozial.- Justiz,- Wirtschaftsskandal auf. 

 

Auf Anfrage, würde ich meine Verletztenakt freigeben.

 

2019

 

Ich wurde zur Geheimhaltung gedrängt  

Unter der Androhung eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder 250.000 € Ordnungsgeld wurde mir eine Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung vorgelegt.

 

Die 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW sowie 6000 Blatt Beweismittel und Geheimunterlagen der BGHW hätten durch ein Feuer wie in meinem Nachbarhaus am 21.01.2019 vernichtet werden können.

 

 

Über Google konnte ich die Beteiligten mit einer Fotostrecke bis Vietnam verfolgen. Das Fotomaterial könnte im Fernsehen verwertet werden.

Denn der Vorsitzende Geschäftsführer der BGHW ist in meinem Fall verwickelt und hat die Bilder freigegeben. 

 

 

Hier zu folgt eine kleine Auswahl: 

Auf meiner Webseite berichte ich über meinen Kampf um Unfallrente und die Durchsetzung von Sozialleistungen. Dabei bin ich auf eine kriminelle Vereinigung gestoßen. Ich habe von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht und bin letztmalig mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden. Darüber hat die Presse berichtet. Damit ich im Gefängnis ruhig schlafen konnte hat der Gefängnisarzt dafür gesorgt, dass ich die 45 Geheimunterlagen mit auf die Zelle nehmen durfte. Zu der Gefängnisstrafe konnte es nur kommen, weil dem Landgericht (LG) Hamburg die Kopie über eine merkwürdige eid. Versicherung vom 5.12.2018 vorgelegt wurde. Als ich die "Merkwürdigkeit" erkannt habe, hat das LG Hamburg die Mediation mit Beschluss festgesetzt. Auf Meineid steht bis zu drei Jahren Gefängnis und diese Strafe wollte man wohl der Klägerin (BGHW) ersparen. Dazu im Einklang haben die Mediationsrichter die Mediation verweigert. Denn bei der Mediation wäre die merkwürdige eid. Versicherung auf den Tisch gekommen. Und nach Recht und Gesetz hätte das LG Hamburg dann die Staatsanwaltschaft einschalten müssen. Insoweit ist die Sache noch nicht erledigt und die Sicherung von Beweismittel ist vorzunehmen, wird aber von der Staatsanwaltschaft Bremen mit dem Schreiben vom 26.08.2022 verweigert.

 

2022

Staatsanwaltschaft Bremen will keine Ermittlungen einleiten: 

"Rosen für den Staatsanwalt" >Video 

Für die Sicherung von Beweismittel ist der Staatsanwalt zuständig. Die Staatsanwaltschaft Bremen will aber keine Ermittlungen aufnehmen und auch keine Sicherung von Beweismittel vornehmen. So ist es mit dem Schreiben vom 26.08.2022 und 05.09.2022 dokumentiert. Und Strafvereitelung im Amt wird ableitbar. 

 

Teilerfolge bestätigen, von Anfang an habe ich Recht

Die BGHW RD Bremen ist für die Entschädigung meiner Unfallfolgen zuständig. Pflichtverletzungen haben zu Rechtsstreitigkeiten vor dem SG Bremen geführt. Meine Klagen in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache habe ich am 18.12.2008 verloren.

 

 

Kein rechtliches Gehör 

 

Die BGHW Bezirksverwaltung (BV) Bremen hält die Akte vor den Gutachtern und dem SG Bremen und auch später im Beschwerdeverfahren (E 207/09) zurück. Und manipuliert damit die Urteile die Gutachten und Beschwerdeverfahren in ihrem Sinne.

 

"Das Ergebnis ist so ungewöhnlich und neuartig, dass es nach höchstrichterlicher Absicherung gerade zu schreit."

 

 

So hat es mein damaliger Anwalt Dr. jur. mit seinem Schriftsatz vom 06.08.2009 und 07.08.2009 dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel gemeldet, aber rechtliches Gehör haben wir nicht bekommen.

 

2009

Prozessdelikt wurde aufgedeckt und dokumentiert

Unmittelbar danach konnte ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt dokumentieren. Nun war die Beklagte und das SG Bremen angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim weitermachen viel Glück.  

 

Ich habe weitergemacht

Am 15.09.2009 habe ich das Beschwerdeverfahren (E 207/09) eingeleitet. 

Dazu gehört die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 mit dem Az.: 207/09. Und wurde von der Kriminalpolizei Bremen als "Stasiakte" bewertet. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Die "Stasiakte" ist in der BGHW nicht mehr auffindbar und im Sozialgericht ist eine Gerichtsakte seit dem 10.03.2020 verschwunden. Die wichtigen Akten liegen mir aber in Kopie greifbar vor und können jeder Zeit abgelichtet werden. Dieses wurde mir aber seit dem 13.08.2019 verboten.

 

Extra-Blatt

Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung   

Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen ermittelt.

Prozessdelikt in der Stromunfallsache. Bei der Anfertigung falscher Beweismittel spielt die BG ETEM und der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle eine Hauptrolle. Dazu im Einklang habe ich im November 2009 mein Extra-Blatt angefertigt und verteilt. 

 

Das Extra-Blatt habe ich allen Beteiligten zur Kenntnisnahme vorgelegt. Einen Widerspruch konnte es nicht gegeben, weil meine Vorwürfe begründet sind. 

 

 

Danach hat die BGHW am 17.11.2009 und 28.11.2009 dokumentiert, eine Rechtfertigung in der Zeitung und im Fernsehen soll es nicht geben und die Grenze der Aufklärung wurde gezogen.

 

2010

 

BGHW wünscht die Schlichtung, aber nicht das SG Bremen.

 

Nachdem Aufdecken von Prozessdelikt hat die Beklagte (BGHW) erkannt, es sollte zur Mediation (Schlichtung) kommen. Jedoch das SG Bremen verweigerte die Mediation am 01.09.2010 und läßt es zu Urteilen mit einer merkwürdigen Gerichtswahrheit kommen.  

   

BGHW hat das Rentengutachten vom 05.09.2003 manipuliert

In der Verkehrsunfallsache konnte ich mit dem Schreiben des Rentengutachters vom 13.02.2011 dokumentieren, die BGHW hat durch das Zurückhalten von Beweismittel das Rentengutachten vom 05.09.2003 manipuliert. So hat die BGHW eine mögliche Rentenerhöhung verhindert. Dem ist ein Anhaltspunkt für ein strafbares Verhalten zu entnehmen. 

 

2011

Strafanzeige gegen meine Person als "Signalwirkung" an das Personal. 

Die BGHW hat am 08.04.2011 dokumentiert, eine Strafanzeige gegen meine Person biete wenig Aussicht auf Erfolg. Und so war die Strafanzeige mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung gegen meine Person auch am 02.09.2014 bei der Staatsanwaltschaft erfolglos.

Bürohaus der BGHW
Bürohaus der BGHW

Unglaublich aber wahr, die Strafanzeige sollte eine "Signalwirkung" an das eigene Personal sein. Und sich auf dem Bürohausdach der BGHW Fit hält, wie die Zeitung am 09.04.2014 berichtet. Scheinbar ist das Personal für die Geschäftsführung der BGHW ein Risiko. Dem sind Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten zu entnehmen und konnte erst 10 Jahre später aufgedeckt werden. Denn erstmalig mit dem Schreiben vom 05.03.2021 hat die BGHW als Anlage in Kopie die Akte vorgelegt. Dazu im Einklang liegt das merkwürdige Dokument der BGHW vom 08.04.2011 vor. 

  

 

2012 

"Klagehäufung" legt das Gericht und die Behörde lahm.

Mit dem Schriftsatz vom 25.10.2012 hat die Beklagte (BGHW) dokumentiert, das Gericht und die Behörde sei durch eine Klagehäufung "lahm gelegt". 

 

Dazu ist zu sagen:

Das SG hat erst nach 12 Jahren und am 19.06.2014 erkannt, ich habe Recht. Und ohne eine Klagehäufung hätte ich kein Recht bekommen. Dieses war nur ein Teilerfolg und die Klagehäufung steigt weiter an.   

 

IM NAMEN DES VOLKES

 

Prozessdelikt und Manipulation hat der Richter nicht beseitigt.

Mit dem Urteil vom 22.11.2012 hat der Richter am Landessozialgericht (LSG) Bremen meine Wiederaufnahmeklagen als unzulässig verworfen. Für die Beklagte kam keiner zur mündlichen Verhandlung. Es konnte also überhaupt nicht über Prozessdelikt und Manipulation verhandelt werden. Damit war der Richter - der in meinem Fall verwickelt ist - einverstanden und hat auf ungeklärtem Tatbestand die Urteile erlassen. 

 

 

2015

"Kriminelle" haben sich vor der Staatsanwaltschaft personifiziert.

Die Rechtsstreitigkeiten nehmen kein Ende, weil eine "kriminelle Vereinigung" keine detaillierte Stellungnahme vorlegt. Die Kriminalpolizei Bremen und die Richter am SG haben das Schlagwort "kriminelle Vereinigung" benutzt. Das Schlagwort habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. 

So hat es die Staatsanwaltschaft Bremen am 26.05.2015 auch nachvollziehbar dokumentiert. Die Beteiligten haben sich selbst vor der Staatsanwaltschaft Bremen personifiziert und es sind die höchsten Amtsträger in der deutschen Sozialversicherung.

 

 

Pflichtgemäß folge ich dem Grundgesetz Art. 20 (4),

denn ich bin ein Deutscher. Zum Widerstand benutze ich meine Webseite und keine Postkarten wie vor 80 Jahren und "jeder stirbt für sich allein". 

 

Ich werde auch nach 20 Jahren das Beseitigen von Fehlern nicht aufgeben. Denn in der Medizintechnik habe nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet: Fehler müssen vollständig beseitigt und dokumentiert werden und dürfen sich nicht wiederholen. Und so bearbeite ich auch meine Verletztenakte:

"Dem Sterben zum Trotz"

 

Nach Recht u. Gesetz möchte ich die in den medizinischen Gutachten dokumentierten Gesundheitsschäden von Anfang an entschädigt haben.

 

2019

"Schwert der Gerechtigkeit" führte zu Teilerfolgen 

 

Nach Jahre langen Rechtsstreitigkeiten und dem Aufdecken von Prozessdelikt und Manipulation, wünschte die Beklagte (BGHW) es sollte zur Mediation (Schlichtung) kommen. Jedoch das SG Bremen verweigerte die Mediation am 01.09.2010 und am 19.02.2014 mit der unrichtigen Tatsachenbehauptung: 

 

 

"Ich hätte von Anfang an kein Recht gehabt und dieses wäre vielfach gerichtlich bestätigt." 

 

Dieses ist eine falsche Tatsachenbehauptung um damit eine Mediation zu verhindern. Denn tatsächlich habe ich von Anfang an Recht gehabt, wie die Teilerfolge dokumentieren. Dem ist ein Anhaltspunkt für ein strafbares Verhalten zu entnehmen.  

 

Die falsche Tatsachenbehauptung vom 19.02.2014, ist mit dem Teilerfolg vom 25.02.2008 + 19.06.2014 + 19.06.2014 + 23.06.2015 stichhaltig dokumentiert. Darüber hat auch die Presse berichtet.

 

Ich werde weiterkämpfen,

 

bis die Ordnung in unserer Sozialversicherung wieder hergestellt ist, auch wenn mein Leben dabei "vor die Hunde geht". Ich habe Insider wissen und gelernt Fehler zu beseitigen. Mit meiner Hilfe konnte die Staatsanwaltschaft schon einmal eine Bande festsetzen, die Millionen Beute gemacht hat.

 

Az.: E 207/09

Die Presse fragt, wo bleibt die Staatsanwaltschaft Bremen?

Diese Frage ist berechtigt, denn die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 zu meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) hat die Presse gesichtet und wurde von der Kriminalpolizei Bremen als "Stasiakte" bewertet. Diese Wertung habe ich übernommen u. ist keine üble Nachrede.

 

In dem Beschwerdeverfahren (E 207/09) hat die Bremer BGHW von der Hauptverwaltung Mannheim mit dem Schreiben vom 18.09.2009 den wörtlichen Auftrag erhalten:

 

"Bitte nehmen Sie detailliert zu dem Vorbringen des Herrn Neumann Stellung und legen Sie uns die Unfallakten vor."

 

Diesen Auftrag hat die Bremer BGHW mit der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 ("Stasiakte") mit "krimineller Energie" wie folgt verweigert:

 

"Es erscheint bei dem Aktenumfang erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren.[...] 

 

Dass man sich nun völlig zurückzieht, ist nicht zu raten, da man sich dann der Gefahr einer möglichen Untätigkeitsklage aussetzt. Auch wollen wir nicht angreifbar sein, wenn die Auseinandersetzungen mit Herrn Neumann weiter eskalieren sollten. Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollte.

 

Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert."

 

Die Bremer BGHW ist nicht der Hauptverwaltung gefolgt und hat auch keine detaillierte Stellungnahme zu meinem Vorbringen angefertigt. Die BGHW möchte sich völlig zurückziehen, fürchtet aber eine Untätigkeitsklage. Und sollte festgestellt werden, dass nichts weiter passieren sollte, dann würden die Mitarbeiter um Leib und Leben fürchten. 

 

Die Kriminalpolizei Bremen hat das Vorgehen als "Stasi-Manier" erkannt. Dazu hat die Staatsanwaltschaft Bremen am 22.11.2012 erklärt, hier würde üble Nachrede vorliegen. Denn die BGHW habe mich in die Liste gefährlicher Personen aufgenommen und tatsächlich werde ich bei der Staatsanwaltschaft Bremen nicht als gefährliche Person geführt.

Auch mein zweites Beschwerdeverfahren zum Az. E 29/11 wurde ohne detaillierte Stellungnahme abgearbeitet. Es gab auch an anderer Stelle zu meinem Vorbringen keine detaillierte Stellungnahme.  

 

BGHW will nicht zahlen - ich bin kein Einzelfall - Fernsehen berichtet 

 

Krank, arbeitsunfähig-allein gelassen, die BGHW will nicht zahlen. Darüber berichtet das Fernsehen am 05.12.2018.

 

Mein Fall ist kein Einzelfall und es wäre gut wenn mein Fall tatsächlich vom Fernsehen übertragen wird. Denn es muss zum bundesweiten Widerstand kommen, weil die Ordnung beseitigt wurde. Ferner geht es um das hohe Gut der Meinungsfreiheit. Der Öffentlichkeit habe ich Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zugänglich gemacht, damit sich die Öffentlichkeit eine eigene Meinung bilden kann. Danach bin ich am 24.12.2019 erstmalig im Gefängnis gelandet und so etwas hat es schon vor 80 Jahren gegeben. > "Jeder stirbt für sich allein" (05.11.2014) 

 

Damit ich im Gefängnis ruhe finde hat der Gefängnisarzt dafür gesorgt, dass ich den Ordner mit den 45 Geheimunterlagen der BGHW mit auf die Zelle nehmen darf. 

 

Es geht um die berechtigte Entschädigung meiner Unfallfolgen und in den medizinischen Gutachten der BGHW im Verwaltungsverfahren festgestellt wurden. Im Bescheid hat die BGHW aber keinen Gesundheitsschaden eingetragen. Damit bin ich schon beim Abrechnungsdelikt in der Sozialversicherung. Denn meine Krankenkasse (HKK) zahlt zu Unrecht und hält still.

 

Am 07.12.2021 kam es zu meinem 1. Schlaganfall und wurde meinem Vorhofflimmern aus dem Arbeitsunfall im Jahre 2001 angelastet.

 

Dem folgte am 07.08.2022 eine komplizierte Migräneattacke mit Gesichtsfeldausfällen links, Verdacht auf DD TIA im Posteriorstromgebiet rechts. Und wurde meinen "anfallsartigen Kopfschmerzen" aus dem Arbeitsunfall im Jahre 1968 angelastet. Weiter zahlt nicht die BGHW die Behandlungskosten sondern meine Krankenkasse.

 

Auf meiner Webseite habe ich für die Öffentlichkeit die merkwürdigen Handlungen dokumentiert, mit der sich die deutsche Sozialversicherung die Entschädigung von Gesundheitsschäden nach einem Arbeitsunfall erspart.

 

Am 13.08.2019 hat die BGHW mir eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung vorgelegt. 

 

Dem folgte ein Schreiben der BGHW vom 05.03.2021 mit der Anlage in Kopie über 184 Seiten meiner Beschwerdeakte der BGHW E 29/11.

 

Dazu kam der Hinweis:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass die Akte und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

Mit diesen Unterlagen ist der Nachweis erbracht, mit welchen Pflichtverletzungen die BGHW die Entschädigung der in den medizinischen Gutachten der BGHW festgestellten Unfallfolgen verhindert.

Es ist u. a. mein schwerer Herzschaden (Vorhofflimmern), eine schwere Migräne, ein Kniescheibenabbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe, Muskelschwäche im li. Arm/Hand und im li Bein.

  

BGHW hält die Akte zurück

Tatsächlich hat die Beklagte auch die Akte vom 05.03.2021 mit den 184 Aktenseiten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aus dem Beschwerdeverfahren E 207/09 und E 29/11 keinem Gericht vorgelegt. 

 

 

Nun geht es mit weiteren Merkwürdigkeiten von  vorne los:  

 

20.03.2001

 

19.06.1968

Am 19.06.1968 kam mir - E. Neumann, alias Unfallmann - als Fahrer dieses Autotransporters der Firma. E. H. Harms ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere und kostete meinem Beifahrer das Leben u. meine Gesundheit.

Am 20.03.2001 kam es bei meinen Arbeiten in der Medizintechnik zu einem Stromschlag 220 Volt mitten durch mein Herz und hat chronisches Vorhofflimmern (VHF) als Gesundheitsschaden ausgelöst. 

 

So haben es alle medizinischen Gutachten der BGHW dokumentiert. Im Bescheid vom 27.04.2004 hat die BGHW meinen Stromunfall als Arbeitsunfall anerkannt aber keinen Gesundheitsschaden eingetragen. Mit dieser Pflichtverletzung erspart sich die BGHW jede mögliche Entschädigung, auch gegenüber meiner Krankenkasse (HKK).  

 

Pflichtverletzungen der BGHW haben die sachgerechte Entschädigung der Unfallfolgen verhindert. Die BGHW will sich nicht rechtfertigen und verweigert mit allen Mitteln, dass die für mich nachteiligen Schriftstücke aus den Akten entfernt werden. Dabei wird die Beklagte (BGHW) vom SG Bremen durch Prozessdelikt unterstützt.

 

In meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) konnte am 29.09.2009 dokumentiert werden, die BGHW hat die Akte zurückgehalten und damit wurde das Ergebnis im Beschwerdeverfahren manipuliert. Und mit dem Schreiben vom 19.10.2009 hat die BGHW den Irrtum wörtlich erregt:

 

"Ihr Fragenkatalog vom 12.10.2009 ist mit diesem Schreiben ebenfalls abschließend beantwortet."

 

Die Kriminalpolizei Bremen hat später erkannt, ich kämpfe gegen eine kriminelle Vereinigung die niemals zurückrudern wird und eine Freiheitsstrafe vom Gesetzgeber erwartet. Die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 (Az. E 207/09) wurde als "Stasiakte" bewertet. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Ich habe weitergemacht 

Am 13.02.2011 hat der Rentengutachter dokumentiert, die BGHW hat medizinische Unterlagen aus der BG Unfallstation Zurückgehalten. Nun war bestätigt, im Jahre 1969 hat der leit. Arzt der BG Unfallstation mit seiner unrichtigen Diagnose u. a. im Bericht vom 02.07.1969 der BGHW finanzielle Vorteile verschafft. Der Fehler ist nicht beseitigt und konnte auch nicht beseitigt werden, weil die BGHW der BG-Ambulanz die Regie der Aufklärung mit dem Schreiben vom 12.01.2004 verweigert hat. 

 

Der Öffentlichkeit habe ich 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zugänglich gemacht. Darauf landete ich im Gefängnis u. durfte die 45 Geheimunterlagen & "Stasiakte" der BGHW mit in die Zelle nehmen. Dafür hat der Gefängnisarzt in der JVA Bremen gesorgt.  

 

Dazu liegt mir die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 zu meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) vor und von der Kriminalpolizei Bremen als "Stasiakte" bewertet wurde. Diese Wertung habe ich - Erich Neumann alias Unfallmann - übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Kriminalpolizei Bremen warnt, ich könnte der 2. "Gustl Mollath" werden.

19.08.2022: Berufsgenossenschaft wird u. a.  Abrechnungsdelikt vorgehalten. Beweismittel, dass die Beklagte (BGHW) die Akte zurückhält und damit die Verwaltungsentscheidungen und Urteile manipuliert, habe ich für die Öffentlichkeit am 22.08.2022 zugänglich gemacht. So kann sich die Öffentlichkeit weiterhin ein eigenes Urteil bilden.

 

 

Ins Gefängnis, mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unterm Arm. 

 

Landgericht Hamburg hat am 13.08.2019 Unfallmann zum Geheimnisträger der BGHW gemacht und wurde letztmalig am 06.09.2021 mit 45 Geheimunterlagen unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen. Vor dem Gefängnis kam es zu einem erfolgreichen Zeitungsinterview.

 

 

BGHW will keine für mich nachteiligen Schriftstücke entfernen

In meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) hat die aktenführende Bezirksverwaltung (BV) Bremen mit der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 der Hauptverwaltung (HV) Mannheim das weitere Vorgehen gegen meine Person vorgetragen.

 

Dazu ist zu sagen:

Von mir ist bisher keine Gefährdung ausgegangen und wird es auch nicht geben. Die Mitarbeiter betreiben keine (vollständige) Aufklärung und darum befürchten sie einen Auftritt mit einer Waffe.

 

Der BGHW sind 44 Pflichtverletzungen durch den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 bekannt geworden. Und es ist die Aufgabe der aktenführenden BGHW Bremen die für mich nachteiligen Schriftstücke aus der Akte zu entfernen.

 

Dazu ist die aktenführende BGHW Bezirksverwaltung (BV) Bremen aber nicht bereit und hat sofort am 17.11.2009 und 28.11.2009 der Hauptverwaltung (HV) Mannheim gemeldet: 

 

"Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er [E. Neumann] hier mit einer Waffe auftritt.

 

Jeder Kontakt mit ihm muss u. E. beendet werden."  

 

Meine Waffe ist das "Schwert der Gerechtigkeit"

Dazu ist zu sagen, meine Waffe ist das "Schwert der Gerechtigkeit". Die Kommissarleuchte bringt Delikte ans Licht. Und wenn ich mich bedroht fühle rufe ich - wie am 08.11.2018 - mit meiner amerikanischen Polizeisirene die Polizei um Hilfe und ist keine strafbare Handlung.

Die Webseite habe ich eröffnet um mir von außen Hilfe zu holen, denn mein Anwalt hatte im Jahr 2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Das Sozialgericht (SG) Bremen und die Beklagte (BGHW) waren nun angreifbar.

Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben, wünschte mir beim weitermachen viel Glück.

Ich habe weitergemacht und konnte 6000 Blatt, Unfallakten- und Geheimakten mit viel Glück aufstöbern. Und bin 10 Jahre später mit 45 Geheimunterlagen unter dem Arm im Gefängnis gelandet. 

 

Im Kampf um Gerechtigkeit werde ich an meinen Bruder Hayo, Alamo und Michael Kohlhaas erinnert.

 

"Jeder stirbt für sich allein", dazu im Einklang liegt die Feldpost vom 23.10.1942 vor mit der schlimmsten Meldung über unseren Vater.  

  

 

 

IM NAMEN DES VOLKES 

 

SG Bremen hat rechtswidriges Handeln der BGHW zur Tatsache gemacht.

Am 19.06.2014 kam es zu Teilerfolgen und das interne Schreiben der Beklagten (BGHW) vom 05.10.2009 kam auf den Richtertisch und ist von der Kriminalpolizei Bremen als "Stasiakte" bewertet worden. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Meine Vorwürfe wiegen schwer und werden erneut mit meinem Schreiben vom 15.08.2022 begründet. Staatsanwaltschaft Bremen hat mit meinem Schreiben vom 17.08.2022 und 05.09.2022 weitere Informationen erhalten.   

 

Arbeitsunfall - Bedeutung der Feststellung der Unfallfolgen. 

Bei der Verkehrsunfallsache (1968) hat sich gezeigt, dass bewusst oder unbewusst bei den Feststellungen der im Bescheid der BGHW vom 28.05.1970 vom 12.09.2002 und 07.11.2003 der Unfallfolgen Unstimmigkeiten/Differenzen zu den vorhandenen medizinischen Gutachten bestehen. 

 

In der Stromunfallsache liegt der Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 vor, in dem hat die BGHW meinen Stromunfall als Arbeitsunfall anerkannt. Einen Gesundheitsschaden hat die BGHW aber nicht im Bescheid eingetragen. Obwohl die vorhandenen medizinischen Gutachten der BGHW mein Vorhofflimmern als Gesundheitsschaden dokumentiert haben. 

Diese Pflichtverletzungen verhindern eine sachgerechte Entschädigung. 

 

BGHW hat eine Grenze der Aufklärung gezogen u. Redeverbot erteilt. 

Leider reagiert die BV Bremen so als muss sie etwas verbergen und hat m. M. den Mitarbeitern am 18.01.2010 Redeverbot erteilt und wurde von dem Geschäftsführer mit einer merkwürdigen eid. Versicherung v. 5.12.2018 vor dem Landgericht (LG) Hamburg dementiert. Ferner ist der Telefonzentrale untersagt meine Anrufe weiter zu leiten. Und nun habe ich mein Schreiben vom 12.08.2022 an den Vorsitzenden der BGHW Hauptverwaltung (HV) Mannheim gerichtet. Darüber habe ich meinen jetzigen Anwalt mit Schreiben vom 15.08.2022 informiert.  

Am 19.06.1968 kam mir - E. Neumann - als Fahrer dieses Autotransporters der Firma. E. H. Harms ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere und kostete meinem Beifahrer das Leben und meine Gesundheit. 

 

Es kam auch zu einem Schädelhirntrauma (SHT) und eine "schwere Migräne" hat sich unmittelbar nach dem Unfall eingestellt. Erst 34 Jahre später hat die BGHW mit Bescheid vom 12.08.2002 "anfallsartige Kopfschmerzen" als Gesundheitsschaden anerkannt und ist nur ein Teil der diagnostizierten "schweren Migräne". Dazu im Einklang liegt die Stellungnahme aus dem Gutachtenzentrum der BG Hamburg vom 17.11.2011 vor. 

 

Am Sonntag 07.08.2022 kam ich wegen "schwerer Migräne" mit dem Notarztwagen in die Bremer Notfallklinik. Ich konnte eine Person die vor mir stand nicht mehr als meine Ehefrau erkennen. Und aus dem Gedächtnis waren meine zwei Kinder gestrichen. Solche Ereignisse kenne ich seit dem Unfalltag, so haben es auch die Mediziner der BGHW aktenkundig dokumentiert. Dazu im Einklang liegt der Notarztbericht vor. 

 

Am 20.03.2001 kam es bei Arbeiten an einem medizinischen Gerät zu einem

Stromschlag 220 Volt mitten durch mein Herz und hat chronisches Vorhofflimmern (VHF) ausgelöst. 

 

So haben es alle medizinischen Gutachten der BGHW dokumentiert. Im Bescheid vom 27.04.2004 hat die BGHW meinen Stromunfall als Arbeitsunfall anerkannt aber keinen Gesundheitsschaden eingetragen. Mit dieser Pflichtverletzung erspart sich die BGHW jede mögliche Entschädigung, auch gegenüber meiner Krankenkasse (HKK). 

 

Am 07.12.2021 kam es zum Schlaganfall und die Mediziner haben als Genese (Auslöser) mein Vorhofflimmern genannt. So ist es in dem Arztbericht vom 09.12.2021 dokumentiert. Im Rahmen der Gesetzmäßigkeit muss die BGHW einen Gesundheitsschaden (Vorhofflimmern) in den Bescheid vom 27.04.2004 eintragen, aber dieses verweigert die BGHW beharrlich seit 18 Jahren und wird vom Sozialgericht (SG) Bremen dabei unterstützt.

 

Seit 1968 berichtet die Presse über meinen Fall und am 17./28.11.2009

hat die BV Bremen der Hauptverwaltung (HV) Mannheim mitgeteilt, keiner will sich in der Presse rechtfertigen, es wird eine Grenze der Aufklärung gezogen. Öffnen Sie das Forum f. Unfallopfer: JVA Bremen + Unfallmann

 

Damit Sie gut informiert sind, lesen Sie bitte die Zeitungsberichte. Rufen Sie mich an, wenn Sie fragen haben oder melden Sie sich in meinem Gästebuch. Ich informiere Sie gerne. 

Vorwort

Es erscheint bei dem Aktenumfang erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten [Erich Neumann] zu verlieren. So beginnt die Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 auf drei Seiten zu meinem Beschwerdeverfahren E 207/09 und von der Kriminalpolizei Bremen als "Stasiakte" bezeichnet wurde. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Ferner soll ich auf meine Gesundheit achten, weil ich gegen eine "kriminelle Vereinigung" antrete die niemals zurückrudern wird u. vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren bedroht wird. So habe ich auch die Bezeichnung "kriminelle Vereinigung" übernommen und ist keine üble Nachrede und Verleumdung. 

 

Ich berichte über die Handlungen einer "kriminelle Vereinigung" und habe der Öffentlichkeit meine Behördenakte der BGHW zugänglich gemacht und ist natürlich für die Behörde ein "rotes Tuch".

Darauf hat die BGHW am 02.09.2014 bei der Staatsanwaltschaft einen Strafantrag gestellt mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung.

 

Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 (drei Seiten) hat die Staatsanwaltschaft Bremen die Ermittlungen gegen meine Person mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt.

 

Dieses war der Durchbruch und nun hat auch die Öffentlichkeit und Presse erkannt, meine sämtlichen Vorhaltungen sind berechtigt. 

 

Strafbewehrte Unterlassungsklagen mussten angestrengt werden. 

Die BGHW wünschte über den Abschluss des Verfahrens in Kenntnis gesetzt zu werden und hat mit dem Schreiben vom 26.05.2015 erfahren, die Ermittlungen wurden eingestellt. Die BGHW hat es zu keinem Widerspruch kommen lassen und zementiert die Tatsache, der BGHW ist die Wahrheit bekannt.

Nach dieser erfolglosen Strafanzeige gegen meine Person musste sich die BGHW etwas neues einfallen lassen und hat strafbewerte Unterlassungsklagen angestrengt. So ist es mit der vertraulichen E-Mail der BGHW am 07.03.2018 bekannt geworden.

 

Nun darf ich 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW nicht mehr der Öffentlichkeit zugänglich machen und auch nicht Kopieren. Damit ich dem Urteil aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,- € bedroht oder bis zu zwei Jahre Ordnungshaft.

 

Mit dem Urteil aus dem Landgericht (LG) Hamburg bin ich gegen meinem Willen zum "Geheimnisträger" einer "kriminellen Vereinigung" geworden. Und bin letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden. Mit den 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm, kam es vor dem Gefängnis zu einem Gespräch mit der Bremer Tageszeitung "taz".

 

Fazit

Ich wollte von der Sozialversicherung nur haben was mir nach Recht & Gesetz zusteht und landete im Gefängnis unter Schwerverbrechern!