05.09.2003 (Bl.618/9)
Es folgt das Rentengutachten angefertigt von einem Arzt den sich die GroLa BG ausgesucht und nach ihren wünschen durch das Zurückhalten von Beweismittel hat anfertigen lassen. Dafür wurde der Arzt auch von der BG bezahlt. Und hat mit seiner Unterschrift auch noch eine "Dr." vorspiegelt.
14.10.2003 (Bl.624/6)
Es folgt mein Widerspruch und hat der GroLa BG (jetzt BGHW) den Fehler offensichtlich gemacht, dass der Gesundheitsschaden im li. Knie als Unfall unabhängige krankhafte Veränderung aufgeführt wurde.
15.08.2003 (Bl.627/9)
Es folgt mein Schreiben an den Rentengutachter Herrn Dr. med. [26] und wurde für die BGHW mit der Blattnummer 627/9 sogleich aktenkundig.
04.11.2003 (Bl.630/1)
Es folgt ein Aktenvermerk der BGHW und darin wurde der Irrtum erregt, die BGHW hätte zur Aufklärung alles getan.
15.08.2003 (Bl.632/4)
Noch einmal folgt mein Schreiben an den Rentengutachter Herrn Dr. med. [26] und wurde für die BGHW mit der Blattnummer 632-634 erneut aktenkundig.
13.02.2011 (Bl.2058/9)
Es folgt das Schreiben von dem Rentengutachter vom 13.02.20011 und deckt eine gefährliche Wahrheit auf. Nämlich der BGHW ist das Zurückhalten von Beweismittel anzulasten.
Und damit war/ist der BGHW sogleich Manipulation anzulasten.
Und das Gericht hat die wahre Sach- und Rechtslage nicht aufgeklärt.
§ Rechtsmissbrauch im Sozialsystem!?
Am 24.06.2013 hat die BGHW das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, wo es so richtig ballert.
Dazu fallen mir die "Korbmenschen" ein, die ich u. a. in der Medizintechnik kennen gelernt habe.
Wissen Sie was "Korbmenschen" sind!?
Ferner ist erkannt und dokumentiert, die BGHW zerrt die Sache mit ungeklärtem Sachverhalt vor das SG Bremen und als Beklagte muss sie keine Aufklärung mehr betreiben.
Denn nun ist das Gericht "Herr des Verfahrens".
Dazu erregt die Beklagte in dem Verfahren zur Verkehrsunfallsache mit dem Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) wörtlich den Irrtum:
"Durch Vorbringen des Bevollmächtigten im anschließenden Klageverfahren wurde der Fehler von Seiten der Verwaltung erkannt und es wurden dazu umfangreiche Ermittlungen durchgeführt."
Tatsächlich war der Fehler aber schon durch mein Vorbringen im Verwaltungsverfahren und meinem Widerspruch vom 14.10.2003 bekannt. Die BGHW lehnte aber eine weitere Aufklärung ab.
Wichtiger Hinweis:
Das Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) hat die BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung festgesetzt und darf von mir nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Wird aber im Internet durch andere Webseiten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die Feststellungen der Unfallfolgen ist von Bedeutung.
25.04.2008
Das Antwortschreiben von dem Geschäftsführer der BGHW Bremen hat offensichtlich gemacht, dass die BGHW an die Einschätzungen der Gutachter gebunden ist. Und ich möchte erreichen, dass die BGHW dieser Gesetzmäßigkeit folgt.
Und das Gutachten von Dr. Dr. [23] hat am 28.11.2007 dokumentiert, dass die Streitigkeiten eingestellt werden sollen.
Ferner kommt nun das interne Schreiben der BGHW Bremen vom 05.10.2009 (drei Seiten) erneut ins Blickfeld. Denn mit Bezug auf das Schreiben vom 05.10.2009 kam die BGHW Hauptverwaltung mit dem Schreiben vom 19.10.2009 zu dem wörtlichen Ergebnis:
"Eine Begutachtung auf psychologischen Fachgebiet - wie im Schreiben vom 05.10.2009 Ihrer Bezirksverwaltung angeregt - ist u.E. nicht angezeigt, da die Auseinandersetzung des Herrn Neumann mit unserer Berufsgenossenschaft im Rahmen des Verwaltungsverfahren nicht geeignet ist, psychische Beschwerden rechtlich wesentlich zu verursachen."
Das Schreiben der BGHW vom 25.04.2008 muss ich geheimhalten. Siehe die Geheimhaltungsliste der BGHW vom 13.08.2019.
Meine Unfallfolgen haben die Mediziner meiner zuständigen Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) im Verwaltungsverfahren diagnostiziert. Von der BGHW wurde auch meinen Stromunfall in der Medizintechnik (20.03.2001) als Arbeitsunfall mit Bescheid vom 27.04.2004 anerkannt.
Aber die Diagnose der Unfallfolgen hat die BGHW nicht im Bescheid eingetragen und so erhalte ich auch keine sachgerechte Unfallrente.
21.10.2011
17.11.2011 (Bl.2456/8)
Schon die allgemeine Stellungnahme aus dem Gutachtenzentrum hat eine Gesamt - MdE von 35% erkennbar gemacht.
Damit wurde sogleich dem Aktenvermerk der BGHW vom 04.11.2003 (Bl.630) widersprochen und nicht einmal eine Rentenerhöhung von 5% erkennen will.
Siehe Teilerfolg (19.06.2014) mit dem "Spatz in der Hand".