Hier haben wir den Betrug und Willkür! >Klick  

 

Hier haben wir die Manipulationen! >Klick  

 

Hier haben wir die Gerichtslügen! >Klick 

 

Und hier haben wir Prozessdelikt! >Klick 

 

Ich lande im Gefängnis, dafür haben höchste Amtsträger im Sozialsystem gesorgt 

 

Darauf hat die BGHW Bremen mit dem internen Schreiben vom 05.10.2009 der Hauptverwaltung Mannheim gemeldet, mit mir haben sie ein "Problem" und werden mich in die Liste "gefährlicher Personen" aufnehmen.

 

Eine "kriminelle Vereinigung" hat die Kripo Bremen erkannt. 

Nachdem Sichten der internen Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 gerichtet an die Direktion-Mannheim, hat die Kripo Bremen mir erklärt ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird u. vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Und die STA Bremen wird keine Ermittlungen einleiten und ich soll in ein anderes Bundesland gehen. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. 

 

BGHW in Bremen ist die aktenführende Behörde und hat einen neuen Geschäftsführer: "Neue Besen kehren gut". "Aber die alten kennen die schmutzigen Ecken". Das interne Schreiben der BGHW Bremen vom 05.10.2009, gerichtet an die Hauptverwaltung Mannheim, hat die Kripo Bremen gesichtet und kam zu der Wertung, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung", die nicht zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Und ich könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Aber wer ist "Gustl Mollath"?!

 

Sofort hat die BGHW-Bremen unter dem Az.: E 207/09 mit der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 auf drei Seiten der BGHW Hauptverwaltung Mannheim gemeldet: Es gibt mit mir ein "Problem" und weiter wurde vorgetragen:

 

Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen.

 

05.10.2009 

Eine "kriminelle Vereinigung" ist am Wirken.

Kriminalpolizei (Kripo) Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet und kam zu dem Ergebnis, ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Sie werden mich in die Liste "gefährlicher Personen" aufnehmen und gehen nach "Stasi-Manier" vor. So könnte ich der 2. Gustl Mollath werden und könnte in der Irrenanstalt landen. Ich soll auf meine Gesundheit aufpassen.

 

Diese Wertungen habe ich übernommen 

und sind keine üblen Nachreden. Dazu im Einklang liegt die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 und die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.05.2015 vor.

 

05.10.2009

IReferat Entschädigungsabteilung, ist die interne Stellungnahme der BGHW RD Nord in Bremen vom 05.10.2009 eingegangen. Und schilderte damit ihre Sicht des Sachverhaltes und wie gegen meine Person vorzugehen ist. Die interne Stellungnahme sollte ich nicht erhalten, ist mir aber mit Schreiben vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie von dem Team der BGHW Direktion Mannheim übersandt worden. Darin ist auf drei Seiten dokumentiert, wie weiter gegen meine Person Vorzugehen ist und beginnt wie folgt wörtlich:

 

"es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren."  

 

Mit dem Hinweis auf die E-Mail vom 17./28.11.2009 ist damit der Ansatzpunkt zementiert, meine Anschuldigungen sollen nicht diskutiert werden, weil sich die BGHW Bremen nicht rechtfertigen will.

 

05.10.2009  

Nach dem Sichten, der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 (3 Seiten) war das Vertrauensverhältnis zwischen der BGHW und mir nicht mehr gegeben.

 

Plan über das weitere Vorgehen nach "Stasi-Manier"   

Im "Kampf um Unfallrente" ist mir die interne Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 vorgelegt worden, die ich niemals erhalten sollte und an die Hauptverwaltung Mannheim gerichtet war. Es war der Plan wie weiter vorzugehen ist. 

 

Kriminalpolizei Bremen hat Geheimdokumente der BGHW gesichtet:

Es ist auch die interne Stellungnahme der Bezirksverwaltung Bremen vom 05.10.2009 an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung, hier schildert die Bezirksverwaltung Bremen ihre Sicht des Sachverhaltes und teilte u. a. mit, sie werde den Kläger in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen, da nicht vorhersehbar sei, wie er künftig reagiere.

Die Kripo kam u. a. zu dem Ergebnis ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede und keine Verleumdung.

 

Bei der Beklagten (BGHW) ist eine "kriminelle Vereinigung" am wirken.

 

Es muss an dieser Stelle und von Anfang an bekannt werden, in dem Urteil vor dem SG Bremen vom 19.06.2014 (Az.: S 29 U 121/13) ist die interne Stellungnahme der Beklagten v. 05.10.2009 zum Tatbestand geworden. Und ist am 13.08.2019 zum Geheimdokument auf unbestimmte Zeit festgesetzt worden. 

 

Die interne Stellungnahme habe ich der Kriminalpolizei (Kripo) Bremen zur Bewertung vorgelegt Die Kripo kam u.a. zu dem Ergebnis es sei eine "Stasiakte" und eine "kriminelle Vereinigung" sei am Wirken die nach "Stasi-Manier" vorgeht. Die Beteiligten werden vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe bedroht und werden nicht Zurückrudern. Ich soll auf meine Gesundheit aufpassen und könnte der "2. Gustl Mollath" werden. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt konnte die Kripo nicht glauben und wünschte eine Kopie von der "Stasiakte", dem Wunsch bin ich gefolgt. 

 

Die Wertung der Kripo habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Dazu im Einklang liegt ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 vor. Ferner das Schreiben vom 26.05.2015 aus der Staatsanwaltschaft Bremen.  

 

Die Zeitung hat über die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 berichtet, die ich mit meiner Webseite für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht habe.

 

Und danach wurde der Aktenvermerk in eine Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung festgesetzt mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW. Der Geheimhaltung muss ich folgen, denn ich werde von dem Team der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Es entsteht der Eindruck, wenn ich im Gefängnis sitze, dann ist die Ordnung in unserem Sozialsystem wiederhergestellt. Und die "kriminelle Vereinigung" kann sich den nächsten Fall vornehmen.

 

Plan über das weitere Vorgehen nach "Stasi-Manier"   

Das "Team" der BGHW Bremen hat in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 (drei Seite) gerichtet an die BGHW Hauptverwaltung Mannheim u. a. wörtlich vorgetragen:

 

"es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren.

 

Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich des Problems anzunehmen. So könnte die Verwaltung eine psychiatrische Überprüfung der Gesundheit des Herrn N. durchführen lassen.

 

Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen aufnehmen" und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten." 

 

Am 17./28.11.2009 hat die BGHW ihr "Problem" mit mir wie folgt dokumentiert:

 

Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv. […] Der Rest des Schreibens ist sicherlich dazu geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollen.

 

Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus denen hervorgeht, dass gegen unseren Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde. Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht! Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u. E. beendet werden.“

 

"Kriminelle Vereinigung" rechtfertigt sich nicht  

Dazu ist zu sagen, mein Fall steht schon seit vielen Jahren in den Zeitungen aber die BGHW rechtfertigt sich nicht. Weitere Aufklärung soll es nicht geben und dabei geht das Team der BGHW nach "Stasi-Manier" vor. So hat das Team mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 mein erstes rechtswidriges Hausverbot erlassen und seinen Mitarbeitern wurde "Redeverbot" erteilt, welches noch am Wirken ist. Und so befinde ich mich natürlich seit 13 Jahren "Im Labyrinth des Schweigens". 

 

Die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 

ist in dem Urteil vor dem SG Bremen am 19.06.2014 zum Tatbestand geworden (vgl.: Az.: S 29 U 121/13), dem Gericht ist wörtlich bekannt:

 

"Wegen beiden Unfallsachen forderte der Kläger die Beklagte wiederholt mit außergerichtlichen Schreiben und in persönlichen Vorsprachen dazu auf, den Sachverhalt weiter aufzuklären und bisherige Mängel in der Sachaufklärung einzugestehen und zu erläutern. Nach Einsicht in die Verwaltungsakten im Jahre 2009 beschwerte sich der Kläger zudem in diversen Schreiben über festgestellte "Merkwürdigkeiten", eine mangelhafte Sachverhaltsaufklärung und den Verdacht auf gezielte Erregung von Irrtümern. Mit internem Schreiben vom 05.10.2009 an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung, schilderte die Bezirksverwaltung Bremen ihre Sicht des Sachverhaltes und teilte mit, sie werde den Kläger in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen, da nicht vorhersehbar sei, wie er künftig reagiere."

 

Insofern war dem Gericht bekannt, die Sache könnte gefährlich werden.

Mehr zum Urteil vom 19.06.2014 >Klick.  

 

Mit dem Schriftsatz vom 20.12.2019 hat die Beklagte dem Gericht mitgeteilt, dass die interne Stellungnahme nicht mehr auffindbar sei.

 

18.11.2009

Die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 sollte ich niemals erhalten. Wie die Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 (Bl.1697) dokumentiert. Jedoch mit dem Schreiben der Hauptverwaltung Mannheim v. 27.05.2009 habe ich  v. 27.05.2011 habe ich als Anlage in Kopie die interne Stellungnahme aus der BGHW Bremen vom 05.10.2009 zum Beschwerdeverfahren (E 207/09) erhalten. Die Kripo Bremen hat die interne Stellungnahme gesichtet und kam zu der Wertung, ich trete gegen eine "kriminelle Vereinigung" an, die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede und keine Verleumdung.

 

Dazu wurde mir erklärt, ich könnte der zweite "Gustl Mollath" werden, denn die Verwaltung hat eine psychiatrische Überprüfung meiner Gesundheit im Visier, vgl. Gesprächsnotiz vom 28.10.2011. Die STA Bremen wird keine Ermittlungen einleiten. Damit sind der Kripo und dem Polizeipräsidenten Bremen die Hände gebunden, vgl. Schreiben vom 12.03.2012. Und wurde mit meiner erfolglosen Strafanzeige bei der STA Bremen vom 22.11.2012 zementiert. Dazu im Einklang liegt der STA Bremen die Strafanzeige vom 02.09.2014 vor und bestätigt, meine sämtlichen Anschuldigungen im Schreiben vom 08.02.2015 sind begründet. Mit dem Schreiben vom 26.05.2015 hat die STA Bremen die Ermittlungen eingestellt. Und die "kriminelle Vereinigung" war personifiziert.

 

Mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 hat der Geschäftsführer der BGHW Bremen und m. M. Boss der "kriminellen Vereinigung" seinen Mitarbeitern "Redeverbot" erteilt. Und verhindert damit die weitere Aufklärung.

 

Nennt es wie ihr wollt für mich ist es Betrug.

 

Freie Meinungsäußerung ist das erste Sinnbild der Demokratie.  

Wo haben die Behörden das erste Sinnbild der Demokratie gelassen, über welches der Weser-Kurier am 19.09.1945 berichtet hat?

 

17.11.2009  

Es ist die Aufgabe der Behörde, Fehler aus der Akte zu beseitigen 

 

Der Öffentlichkeit ist das EXTRA BLATT bekannt, liegt auch den beteiligten Behörden, der Presse und der Staatsanwaltschaft Bremen greifbar vor. Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat ermittelt und mit Bescheid vom 17.11.2009 in 44 Punkten Pflichtverletzungen bestätigt. Dazu habe ich aus der Generalstaatsanwaltschaft die wörtliche Erklärung erhalten:

  

"Was Ihren Wunsch anbelangt, aus den Akten der BGHW für Sie nachteilige Schriftstücke zu entfernen, so hat die Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft darauf keinen Einfluss. Was in Verfahrensakten aufzubewahren ist, bestimmt - abgesehen von gesetzlichen Regelungen - allein die aktenführende Behörde." 

 

Der Öffentlichkeit ist mein EXTRA BLATT bekannt, es liegt auch den beteiligten Behörden, der Presse und Staatsanwaltschaft Bremen greifbar vor. Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat ermittelt und mit Bescheid vom 17.11.2009 in 44 Punkten Pflichtverletzungen bestätigt. Danach haben die Mitarbeiter der BGHW "Redeverbot" mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 erhalten u. ist noch am wirken. Mir wurden Hausverbote erteilt und wegen Rechtswidrigkeit wieder aufgehoben.

 

 

Beschwerdeverfahren (E 207/09): Die interne Stellungnahme der BGHW Bremen gerichtet an die Hauptverwaltung Mannheim vom 05.10.2009 hat die Kriminalpolizei Bremen gesichtet und kam zu dem Ergebnis ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen, es ist keine üble Nachrede und habe es auch publiziert. 

 

 

Mir gegenüber hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen mit Bescheid vom 17.11.2009 den Tatbestand wörtlich festgesetzt:

 

 

" Sie haben sich sorgfältig mit dem Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Bremen auseinandergesetzt und in 44 Punkten aufgelistet, warum sehr wohl Straftaten vorliegen. [...] Was Ihren Wunsch anbelangt, aus den Akten der BGHW für Sie nachteilige Schriftstücke zu entfernen, so hat die Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft darauf keinen Einfluss. Was in Verwaltungsakten aufzubewahren ist, bestimmt - abgesehen von gesetzlichen Regelungen - allein die aktenführende Behörde."

 

Dazu ist zu sagen:

Die aktenführende Behörde ist die BGHW in Bremen und verweigert das Entfernen der nachteiligen Schriftstücke. So kam es mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 zum Beschwerdeverfahren (Az.: 207/09). Und mit dem Schreiben vom 18.09.2009 hat die BGHW Bremen von der Direktion Mannheim wie folgt den Auftrag erhalten:

 

"Sie erhalten Kopien des o. g. Schreibens des Herrn Neumann sowie der umfangreichen Anlagen. Bitte nehmen Sie detailliert zu dem Vorbringen des Herrn Neumann Stellung und legen Sie uns die Unfallakten vor.

Für die bevorzugte Erledigung wären wir dankbar."

 

Mit dem Antwortschreiben vom 05.10.2009 hat die BGHW Bremen die detaillierte Stellungnahme u. a. mit dem Hinweis verweigert:

 

"es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren.

 

Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich des Problems anzunehmen. So könnte die Verwaltung eine psychiatrische Überprüfung der Gesundheit des Herrn N. durchführen lassen.

 

Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen aufnehmen" und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten."  

 

Diese interne Stellungnahme vom 05.10.2009 hat die Kripo Bremen gesichtet und kam zu der Wertung, ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird und auf meine Gesundheit soll ich aufpassen und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Die Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.  

 

17.11.2009 

Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung

 

Es liegt ein Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft (STA) Bremen vom 17.11.2009 vor und dokumentiert in 44 Punkten Pflichtverletzungen. Und die für mich nachteiligen Schriftstücke hat allein die aktenführende Behörde zu entfernen. Also die BGHW Bezirksverwaltung Bremen

 

 

17./28.11.2009

Und mit der E-Mail vom 17./28.11.2009 hat die BGHW Bremen der Hauptverwaltung Mannheim gemeldet: 

 

"Wir werden eine Grenze aufzeigen und wollen uns nicht kriminalisieren lassen. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, das er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder kontakt mit ihm muss u. E. beendet werden."

 

Dazu ist zu sagen:

Es ist der Ansatzpunkt, ich habe eine "kriminelle Vereinigung" aufgespürt und jeder kontakt mit mir soll beendet werden, damit die weitere Aufklärung verhindert wird. 

 

Am 28.11.2009 haben die Mitarbeiter der BGHW dokumentiert, in der Behörde wird der Auftritt mit einer Waffe erwartet.

Die "kriminelle Vereinigung" will sich nicht rechtfertigen und so wird die Ursache der Bedrohung nicht weiter diskutiert. Dazu ist zu sagen:

 

Nach dem Grundgesetz Art. 20 (4)

bin ich verpflichtet die Ordnung aufrecht zu erhalten. Presseberichte u. ein Schreiben der Staatsanwaltschaft (STA) liegen mir vor u. dokumentieren: Durch meine Aufmerksamkeit konnte eine bewaffnete Bande dingfest gemacht werden die Millionen-Beute gemacht haben. Dafür habe ich damals eine Belohnung erhalten.  

 

18.01.2010 

Mitarbeiter erhalten "Redeverbot" und ist noch am Wirken

Dazu im Einklang liegt die Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 vor. Das Betreten der Behörde ist mir nur noch mit Polizeischutz möglich, wie die Verwaltungsentscheidung vom 09.03.2012 bestätigt. Die Hausverbote musste die BGHW nachdem Gerichtsbeschluss aus dem SG Bremen vom 28.02.2013 aufheben. Aber das "Redeverbot" ist noch am Wirken.

"Strippenzieher", Anführer & Täter haben sich im Internet präsentiert.

  

Dr. [8-1] ist "Strippenzieher" bei der BGHW und findet sich u. a. in der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 wieder. Und mit dem Schreiben vom 18.12.2009 hat Dr. [8-1] festsetzen lassen, im Beschwerdeverfahren (E 207/09) werden meine Eingaben nicht mehr beantwortet.

 

Seit dem 18.01.2010 haben die Mitarbeiter der Beklagten "Redeverbot" und zementiert die Geheimhaltung. Es muss kein Urteil geben, denn es gibt die Mediation (Schlichtung) und dazu war die Beklagte seit dem Schriftstück vom 01.09.2010 bereit, aber nicht das SG Bremen. Und auch die zuletzt angesagten Mediationen sind mit Schreiben aus dem SG Bremen vom 10.07.2019 zum Abschluss gekommen & sind juristische "Luftnummern". 

 

Am 28.11.2009 hat die "kriminelle Vereinigung" schon richtig dokumentiert: So kann es nicht weitergehen, demnächst müssen sie sich in der Presse und Fernsehen rechtfertigen und haben eine Grenze der Aufklärung gezogen. Von dem Geschäftsführer der BGHW wurde mir mit Bescheid vom 18.01.2010 Hausverbot erteilt und die Mitarbeiter haben "Redeverbot" erhalten. Das Hausverbot hat die Beklagte mit dem Widerspruchsbescheid vom 15.04.2013 aufgehoben, aber das "Redeverbot" ist noch am Wirken.

 

18.01.2010

Mitarbeiter der BGHW erhalten "Redeverbot" u. ich Hausverbot:

Dazu liegt die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 vor.

Wegen Rechtswidrigkeit wurde mein Hausverbot mit dem Gerichtsbescheid aus dem SG Bremen vom 26.02.2013 aufgehoben. Aber das "Redeverbot" ist weiter am Wirken.

 

  

18.01.2010

Mittarbeiter der BGHW haben "Redeverbot" 

Die Pflichtverletzungen können von den Mitarbeitern nicht diskutiert und somit auch nicht entfernt werden. Denn der Geschäftsführer Herr [20-2] hat seinem Personal mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt. Dieses "Redeverbot" haben die Mitarbeiter mit ihrer Unterschrift bestätigt und ist noch am Wirken. Es belastet natürlich das Gewissen der Mitarbeiter, weil sie etwas in ihrem Sinne bzw. der BGHW verbergen müssen, vgl. Schriftstück vom 09.06.2009 (Bl.1464/Rs.) und verhindern auch die am 16.04.2013 zugesagte Interpretation über den Akteninhalt. 

 

18.01.2010 

Es folgten "Redeverbot" und rechtswidrige Hausverbote.

Geschäftsführer der Beklagten [20-2] hat seinen Mitarbeitern mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt und mir wurden Hausverbote erteilt. Die Hausverbote wurden wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben, das "Redeverbot" ist noch am Wirken. Und hat schon am 25.10.2012 zu einer Klagehäufung geführt wie sie bisher noch nie beobachtet wurde und Verwaltung & Gerichte "lahm legen." 

 

14.04.2010 

Wichtigkeit: Hoch 

Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat meinen Fall am 14.04.2010 mit der "Wichtigkeit: Hoch" eingestuft und hat darauf hingewiesen, dass die Öffentlichkeit bzw. die Presse von mir eingeschaltet wird. Ferner hat die DGUV im Jahre 2010 das Begleitmaterial 125 JAHRE GESETZLCHE UNFALLVERSICHERUNG veröffentlicht. Über Franz Kafka den namhaften Experten auf dem Gebiet der Unfallversicherung hat die DGUV berichtet und fast jeden Gerichtsfall im Namen der Versicherung gewinnt und von seinen Vorgesetzten hochgeschätzt wird. mehr Kafka (4): BureauFerner wurde über die Broschüre aus dem Jahre 1904 von Carl Hofstädt berichtet "Der Kampf um die Unfallrente". Die DGUV wollte erfahren wie die Versicherten von der Berufsgenossenschaft (BG) behandelt werden und ich fühlte mich angesprochen. 

 

Mitarbeiter der BGHW werden von den Vorgesetzten hochgeschätzt 

M.M. gibt es auch in meinem Fall bei der BGHW Mitarbeiter die von den Vorgesetzten hochgeschätzt werden, wenn sie den Gerichtsfall im Namen der BGHW gewinnen. Sie werden auch die Bearbeitungszuständig behalten und werden nur ausgetauscht, wenn sie der Geschäftsführung nicht mehr folgen, weil sie ein persönliches Strafverfahren erwarten. So ist es mit dem Schreiben der BGHW vom 25.04.2008, der Gesprächsnotiz vom 09.06.2009 und dem Aktenvermerk der BGHW vom 21.07.2009 dokumentiert. Sie werden gelobt, wenn sie bereit sind meine Akte zu bearbeiten und wie sie dabei vorgehen siehe Schreiben vom 02.03.2011 und E-Mail vom 04.03.2011Ferner soll an dieser Stelle bekannt werden:

 

Die BGHW verschafft sich m. M. auf dem Rücken der Unfallopfer finanzielle Einsparungen. Beschäftigt sind damit die besten Juristen und Richter also die Elite nach 1945. Das Bundesverdienstkreuz gab es am 04.02.2013. für finanzielle Einsparungen. Siehe auch Weser-Kurier vom 19.09.1945. 

 

26.07.2010

Die BGHW entfernt keine für mich nachteiligen Schriftstücke und hat in dem Schreiben vom 26.07.2010 wörtlich behauptet:

 

"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat.

 

Natürlich war es ein falsches Ergebnis und am 01.09.2010 wünschte die Beklagte die Mediation oder ähnliches. Damit war das SG Bremen aber nicht einverstanden und hat am 15.10.2010 in acht Fällen meine Klagen mit einer merkwürdigen Gerichtswahrheit abgeschmettert. Darüber hat auch

die Presse am 18.10.2010 berichtet.

 

Die Verwaltungsentscheidung über das "Redeverbot" vom 18.01.2010 und Schreiben vom 26.07.2010 (Az. E 207/09) hat die BGHW zur Geheimhaltung in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen aufgenommen. Und dabei werde ich mit einer Strafe bedroht.

 

Von Anfang an habe ich Recht 

Es ist stichhaltig dokumentiert, von Anfang an habe ich Recht und es kam zu einer viel Zahl von Falschurteilen und einer merkwürdigen Gerichtswahrheit. Bei einer Mediation, die von der Beklagten schon am 01.09.2010 gewünscht wurde, steht mir eine maximale Entschädigung auch von Anfang an zu. Aber das SG Bremen ist dazu noch nicht bereit, siehe mein Schriftsatz vom 27.01.2014. 

 

01.09.2010

Schlichtung (Mediation)  

Mit einer Mediation (Schlichtung) wollte die Beklagte in diesem komplexen Fall weiter Vorgehen. Dieses hat die zuständige Richterin nicht zugelassen. Vgl. Gesprächsnotiz vom 01.09.2010. Am 15.10.2010 kam es zu 8 Urteilen und keinen Konflikt beseitigt haben. 

 

01.09.2010

Dem folgte die Gesprächsnotiz der BGHW vom 01.09.2010 mit dem SG Bremen und es wurde wörtlich dokumentiert:

 

"Ziel des Gesprächs war es mit der zuständigen Richterin/ dem zuständigen Richter über das weitere Vorgehen in diesem komplexen Fall zu reden (evtl. Mediation o.ä. möglich?).

 

 

Man teilte mit, dass die Sache (wohl alle Verfahren) in Kürze terminiert werden. Insoweit ist ein Gespräch zur Zeit nicht erforderlich." 

 

15.10.2010

So konnte es nicht weitergehen

Nach dieser Sache hat die BGHW erkannt, so konnte es in dem komplexen Fall nicht mehr weitergehen und wünschte am 01.09.2010 die Mediation (Schlichtung), aber nicht die Richterin und hat meine acht Klagen am 15.10.2010 mit einer merkwürdigen "Gerichtswahrheit" zurückgewiesen. Darüber hat auch die "taz" mit der Schlagzeile am 18.10.2010 berichtet: Gerechtigkeit als Herzenssache. 

 

15.10.2010

 

Die Beklagte hat das LSG Bremen mit dem Schriftsätzen vom 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, wo es so richtig ballert. Denn das SG Bremen wollte keine Mediation und lehnte meine 8 Klagen am 15.10.2010 in den mündlichen Verhandlungen mit einer merkwürdigen Gerichtwahrheit ab. Und Verhandlungsunfähigkeit sollte mir vom Sozialgericht bescheinigt werden. 

 

18.10.2010  

Gerechtigkeit als Herzenssache 

Die Beklagte hat meine Gesundheitsschäden mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit als Unfallfolge festgestellt und wollte die Schlichtung, aber nicht die Richterin am Sozialgericht (SG) Bremen. Und hat meine acht Klagen am 01.09.2010 mit einer merkwürdigen "Gerichtswahrheit" zurückgewiesen. Darüber hat auch die Presse am 18.10.2010 berichtet. 

 

29.12.2010 

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern" 

Am 29.12.2010 habe ich von der Direktorin am SG Bremen eine Nachricht zum Verfahren mit den Az.: S 18 U 94/04 erhalten und hat ein besonderes Verfahren erkennbar macht. Denn von der Sachaufklärung über "Merkwürdigkeiten" soll ich Abstand nehmen. Und ist der Ansatzpunkt, es ist ein rechtswidrig abgeschlossenes Verfahren. 

 

Dazu kommt die merkwürdige Tatsache:

Nach einer Klagehäufung, wie sie schon am 25.10.2012 noch nie vorgekommen ist, hat die BGHW das Sozialgericht (SG) Bremen am 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Und vom LSG Bremen sollte mir "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt werden.

 

Dem folgte ein Schreiben vom 20.12.2019 und nun wurde bekannt, die Gerichtsakte zum Az.: S 18 U 94/04 ist im SG Bremen nicht auffindbar und somit können auch keine für mich nachteilige Schriftstücke aus der Akte entfernt werden.

 

30.01.2011, 03.03.2011

Wem was anzulasten war/ist,

 

hatte ich schon am 30.01.2011 und 03.03.2011 dokumentiert. Eine detaillierte Stellungnahme hat es von der BGHW bis dato nicht gegeben.

 

Mit Volldampf ins Verderben, "Signalwirkung" gibt es nicht. 

BG Unfallarzt Dr. [11-2] hat erkannt, meine Behördenakte muss überprüft werden und wollte mit seinem Schreiben vom 12.01.2004 die Regie der Aufklärung übernehmen. Dem folgte der Rentengutachter & Chefarzt Dr. [26] mit seinem Schreiben vom 13.02.2011. Danach hat der Richter [5] am LSG Bremen seit meinem Schriftsatz vom 24.02.2011 (L 14 U 187/10) in der mündlichen Verhandlung hinterfragt, wie ich an das Schreiben vom 13.02.2011 von dem Chefarzt [26] gekommen bin und dokumentiert, dass das 2. Rentengutachten vom 05.09.2003 von der Beklagten mit dem Zurückhalten von Beweismittel manipuliert wurde. Scheinbar wollte der Richter [5] erfahren wo in der Kette der kriminellen Vereinigung die Schwachstelle ist und ich habe damals geantwortet: "Diese Frage verstehe ich nicht". Der Richter [5] ist mit der Strafanzeige vom 02.09.2014 bei der STA Bremen auch als Mitglied einer kriminellen Vereinigung aufgelistet.

 

13.02.2011

Die Gesetzwidrigkeit ist mit dem Schreiben vom 13.02.2011 stichhaltig dokumentiert. 

 

13.02.2011

Gutachter deckt auf, BGHW hat 2. Rentengutachten manipuliert.

In der Verkehrsunfallsache (1968) hat der Rentengutachter mit dem Schreiben vom 13.02.2011 dokumentiert, die BGHW (vormals GroLa BG) hat das zweite Rentengutachten vom 05.09.2003 mit dem Zurückhalten von Beweismittel in ihrem Sinne manipuliert. Den Fehler hat die BGHW und das SG Bremen bis dato nicht beseitigt. So gibt es auch kein zweites Rentengutachten.

 

13.02.2011

Rentengutachter dokumentiert, Gutachten ist manipuliert. 

Am 13.02.2011 konnte mit dem Schreiben des Rentengutachters dokumentiert werden, die BGHW (vormals GroLa BG) ist eine Berufsgenossenschaft, die sich durch das Zurückhalten von Beweismittel ein Rentengutachten vom 05.09.2003 hat anfertigen lassen und erspart sich damit meine mögliche finanzielle Entschädigung seit 55 Jahren. Denn der Behandlungsfehler und Abbruch an der Unterseite meiner linken Kniescheibe ist bis dato nicht entschädigt worden. So ist es auch mit meiner Muskelschwäche im linken Arm/Hand und linken Bein. 

 

13.02.2011  

Rentengutachter hat mit dem Schreiben vom 13.02.2011 Manipulation aufgedeckt, die BGHW hat zu meinem Nachteil Beweismittel zurückgehalten und so hat die BGHW das Rentengutachten vom 05.09.2003 manipuliert.

 

BGHW hat meine Bestrafung ins Visier genommen.  

Und mit dem Schreiben der BGHW vom 02.03.2011 Bl.974/82 (Stromunfall) wird auf Bl.982 bestätigt, Herrn [18] wurde die Akte weiterhin vorgelegt, in dem zweiten Beschwerdeverfahren (Az.: E 29/11). Eine Verwaltungsentscheidung gemäß § 44 SGB X werde ich nicht erhalten und meine Bestrafung wurde ins Visier genommen.

 

03.03.2011

Die Behörde fürchtet die Presse "wie der Teufel das Weihwasser" 

Dass die Presse meinen Fall bringt ist wichtig, ansonsten wäre ich machtlos. Aktenkundig und mit der Stellungnahme vom 02.03.2011 ist zementiert, das Team der BGHW hat meine Bestrafung im Visier und dieses muss die Öffentlichkeit auch über die Presse erfahren.  

 

02.03.2011

Die BGHW will meine Bestrafung auch wenn sie rechtswidrig ist. 

Am 02.03.2011 und 05.04.2011 hat die BGHW intern dokumentiert: 

 

"Leider steht Ihre Mitteilung weiterhin aus, wie gegenüber Herrn Neumann künftig verfahren werden und wie seinen Vorwürfen entgegnet werden soll und ob er, trotz seiner Verfehlungen, straffrei ausgeht." 

 

BGHW sucht Mitarbeiter die meinen Fall bearbeiten wollen.

 

Auf dem Dach der Behörde hält sich das Team der BGHW Fit.

Und die BGHW sucht Mitarbeiter, die meinen Fall bearbeiten. >Klick

Und am 02.03.2011 hat die BGHW in meinem Beschwerdeverfahren (Az. E 29/11) wörtlich dokumentiert:

 

"Es muss darauf hingewiesen werden, dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden ist, Mitarbeiter zu finden, die sich mit den Angelegenheiten des Herrn Neumann auseinandersetzen, denn Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger" bezeichnet und ihnen unterstellt Sachverhalte falsch darzustellen, Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw.. Er hat sogar ein Strafverfahren gegen Herrn [18] angestrengt. Die Mitarbeiter fühlen sich genötigt und haben Sorge, dass die Situation um Herrn Neumann weiter eskaliert und fühlen sich daher für befangen."

 

Stellungnahme zur Beschwerde des Herrn Neumann beim BVA. 

Weitere umfangreiche Eingaben hat die BGHW nicht bearbeitet. Siehe die E-Mail vom 28.03.2011 (Bl.987) 

Dazu kam noch meine Beschwerde am 06.01.2011 (Az.: E 29/11) beim Bundesversicherungsamt (BVA). Mit meinem Schreiben vom 30.01.2011 hatte ich nachvollziehbar dokumentiert, "wem was anzulasten ist". Darauf hat die BGHW in der Stellungnahme vom 02.03.2011 schon auf der ersten Seite wörtlich eingestanden: 

 

"Es muss darauf hingewiesen werden, dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden ist, Mitarbeiter zu finden, die sich mit der Angelegenheit des Herrn Neumann auseinandersetzen, denn Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger" bezeichnet und ihnen unterstellt, Sachverhalte falsch darzustellen, Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw.. Er hat sogar ein Strafverfahren gegen Herrn [18] angestrengt. Die Mitarbeiter fühlen sich daher für befangen."   

 

02.03.2011

Mitarbeiter der BGHW verweigern die Bearbeitung meiner Akte 

Es ist am 02.03.2011 dokumentiert, Mitarbeiter der BGHW verweigern die Bearbeitung meiner Akte und ist auch Begründet. Denn zweifelsfrei wurde in meiner Behördenakte bereits ZUVIEL gelogen, betrogen und getrickst. 

 

02.03.2011

Die Öffentlichkeit muss erfahren, wie ich behandelt wurde/werde. 

Dass die Presse meinen Fall bringt ist wichtig, ansonsten wäre ich machtlos. Aktenkundig und mit der Stellungnahme vom 02.03.2011 ist zementiert, das Team der BGHW hat meine Bestrafung im Visier und dieses muss die Öffentlichkeit auch über die Presse erfahren. 

 

Die Unfallfolgen und die Pflichtverletzungen meiner gesetzlichen Unfallversicherung (BGHW) haben mein Leben verändert. Und am Sozialgericht (SG) Bremen muss ich um mein Recht kämpfen. Schon in der internen Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 ist nachvollziehbar dokumentiert:

 

"Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorher, wie Herr Neumann künftig reagiert. Und Herr Neumann bleibt in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollte."

 

Damit am Sozialgericht Bremen etwas passiert, muss ich dafür sorgen, dass ein Beteiligter strafrechtlich Verurteil wird. So hat es der Vorsitzende Richter [5] am LSG Bremen in seinen Urteilen vom 22.11.2012 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache nachvollziehbar dokumentiert. 

 

Die Mediation (Schlichtung) ist die Lösung und ich bin bereit. 

Somit wird klar: Die Mediation (Schlichtung) ist für das Sozialgericht und die Beklagte die letzte Lösung um sich nicht in der Presse und Fernsehen rechtfertigen zu müssen.   

   

03.03.2011  

"Wem was anzulasten ist" hatte ich mit dem Schreiben vom 03.03.2011 dokumentiert. Eine detaillierte Stellungnahme hat es von der BGHW bis dato nicht gegeben.

 

"Wem was anzulasten ist" 

war schon in meinem Katalog vom 30.01.2011 und 03.03.2011 dokumentiert. Konnte aber wegen dem "Redeverbot" vom 18.01.2010 nicht mehr diskutiert werden. 

 

04.03.2011, (-60-)

BGHW verzichtet auf Einscannen von Unterlagen. 

BGHW-Mannheim hat in der Sache BEV am 04.03.2011 -60-  wie folgt wörtlich dokumentiert: 

 

"Wegen des großen Umfangs der Dokumente und weil der Vorgang im Dezernat letztlich bekannt ist, wurde darauf verzichtet, die in der Stellungnahme der RD Nord/Bremen zitierten Schreiben/Unterlagen einzuscannen und zum Vorgang zu nehmen." 

 

05.04.2011 

Welche Strafe werde ich am Ende erhalten und warum???

Ich decke auf was die Behörde unter dem Teppich kehrt und dafür soll ich bestraft werden. So ist es schon in der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 dokumentiert. Dem folgte das interne Schreiben der BGHW Bremen vom 05.04.2011 (Bl.2094/Rs.) gerichtet an die Direktion Mannheim und stellt wörtlich fest:

  

"Leider steht Ihre Mitteilung weiterhin aus, wie gegenüber Herrn Neumann künftig verfahren werden und wie seinen Vorwürfen entgegnet werden soll und ob er, trotzseiner Verfehlungen, straffrei ausgeht." .

 

Die Geschäftsführung der BGHW wünscht aktenkundig, dass ich vom Sozialgericht mit "Mutwilligkeitskosten" angegriffen werde und ist nach Meinung meines Anwalts ein "schweres Geschütz".    

 

Dem folgte sogleich das Dokument: BEV 08.04.2011 -108-

 

08.04.2011

Lagebesprechung zum weiteren Vorgehen gegen meine Person. 

Regionaldirektor wünscht/benötigt die Bestrafung meiner Person.

 

Strafanzeige: "Als Signalwirkung" an das Personal der BGHW

Am 08.04.2011 hat die BGHW Mannheim und Bremen über das weitere Vorgehen gegen meine Person dokumentiert: 

 

"Entsprechend den Hinweisen des Dezernats Personal sind Herr RD und Unterzeichner der Auffassung, dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete. Herr RD weist aber auf die "Signalwirkung" einer solchen Maßnahme beim eigenen Personal hin." 

 

M. M. wollte der Geschäftsführer vor dem eigenen Personal gut dastehen und ich soll meinen Kopf hinhalten. 

 

Wahrhaftig ist es am 02.09.2014 zur erfolglosen Strafanzeige gegen meine Person gekommen. Damit hat sich die "kriminelle Vereinigung" selbst personifiziert und steht beim eigen Personal besonders schlecht da.

Und Rechtsmissbrauch wird ableitbar.

 

BGHW hat die Vorbereitung für einer Straftat getroffen. 

Dokumentiert: BEV 08.04.2011 -108-. Zur Vollendung benötigte die BGHW Bremen die Unterstützung der Direktion Mannheim und hat die Unterstützung mit der Strafanzeige am 02.09.2014 gegen meine Person aus der Direktion Mannheim und dem Justitia Herrn [19-2] erhalten. Und sollte eine "Signalwirkung" beim eigenen Personal auslösen.

 

13.04.2011

Mein Fall ist kein Einzelfall und bereitet der BGHW viel Arbeit. 

 

Wie die E-Mail der BGHW vom 13.04.2011 nachvollziehbar dokumentiert, hat sich die BGHW in Bremen in der "kriminellen Aktefestgefahren und die Mitarbeiter wollen meinen Fall nicht mehr bearbeiten. Und haben dazu im Einklang am 13.04.2011 wörtlich dokumentiert: 

 

"Herr Neumann bereitet so viel Arbeit, dass man ganz allein für diese Person einen eigene Bearbeiter abstellen könnte. Organisatorisch ist dies natürlich von der Abteilung nicht zu leisten. Hier könnte man die Frage aufwerfen, ob dieser Fall und auch ähnlich gelagerte Fälle anderer Regionaldirektionen - wie auch den Fall der Sparte E - künftig vom Referat bearbeitet werden sollte(n)/könnte(n)."

 

Es ist der Ansatzpunkt, es besteht Personalmangel denn die Mitarbeiter der BGHW wollen keine "kriminelle Akte" bearbeiten. Und ist mit dem Schreiben der BGHW vom 02.03.2011 (E 29/11) über 9 Seiten zementiert.

 

Wie die BGHW mit der "kriminellen Akte" und "internen" Vermerken

verfahren wollen, wurde nun geklärt. 

Und Herr [19-1] hat mit seiner E-Mail vom 13.04.2011 10:50, wie folgt wörtlich festgesetzt:

 

 "Meines Erachtens bergen diese keine Geheimnisse und sollten - Ihrer Zustimmung vorausgesetzt - Herrn Neumann in Kopie übersandt werden." 

 

27.05.2011

 

Gewollt oder ungewollt:

Ich habe die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 mit dem Schreiben der BGHW Direktion Mannheim vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie erhalten.

Ich erhalte unvollständigen Ausdruck aus BGHW Mannheim,

mit dem Schreiben vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie. Es ist ein unvollständiger Ausdruck, über den Vorgang E 207/09 und sich mit meinem Beschwerdeverfahren befasst. Dieser Ausdruck ist natürlich unvollständig, weil nur die aktenführende BGHW Bremen einen vollständigen Ausdruck vorlegen kann. Aber von der aktenführenden BGHW Standort Bremen erhalte ich keine Rest/Handakte, so hatte es Herr [7-4] mit dem Schreiben vom 27.05.2011 schon festgesetzt. Denn der Standort Bremen ist auch unter Berücksichtigung der derzeitigen Bedingungen zu der Auffassung gelangt, mir eine weiteres Mal eine Akteneinsicht nicht zu gewähren. Die Nichtgewährung der Akteneinsicht bezieht sich damit auch auf die Handakte. So habe ich bis dato keine Rest/Handakte von dem Standort Bremen und der aktenführenden BGHW erhalten.

 

Gewollt oder ungewollt: 

Ich habe die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 mit dem Schreiben der BGHW Direktion Mannheim vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie erhalten.

 

27.05.2011 

BGHW Akte E 207/09 wurde als "Stasi-Akte" bewertet. 

Mit dem Schreiben vom 27.05.2011 habe ich als Anlage in Kopie die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 erhalten und habe diese Stellungnahme der Kripo Bremen vorgelegt. Die Kripo kam u. a. zu der Wertung es sei eine "Stasi-Akte" und ich soll auf meine Gesundheit aufpassen, denn ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird und niemals Zurückrudern wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Dazu im Einklang hat die STA Bremen die Ermittlungen gegen meine Person mit Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. 

 

28.10.2011

Es ist richtig, die Mitarbeiter der BGHW habe ich beschuldigt.

Denn für rechtswidrige Handlungen liegen mir die Beweismittel greifbar vor.

In der Gesprächsnotiz vom 28.10.2011 wurde ich ins schlechte Licht gestellt, obwohl die BGHW dafür kein Beweismittel vorlegen kann. So wurde ich als Person dargestellt, die nicht ganz Zurechnungsfähig sein soll.

Dabei denke ich an den Fall von "Gustl Mollath".

 

17.11.2011 

Diagnostizierter Gesundheitsschaden unterschlagen.

 

Die BGHW (vormals GroLa BG) hat den Bescheid vom 12.09.2002 angefertigt. Und mit der Stellungnahme vom 17.11.2011 hat das Gutachtenzentrum der BG Hamburg nachvollziehbar dokumentiert: Meine Begleiterscheinungen - wie sie bei meiner Migräne mit Nebenerscheinungen (Migräne accompagnée) auftreten, hat die BGHW in ihrem Bescheid unterschlagen.

 

06.03.2012

Die Kripo Bremen hat bei meiner Vernehmung erklärt, ich müsste mir wegen einer Strafanzeige der BGHW vom 06.03.2012 keine sorgen machen und wird von der STA Bremen eingestellt. So ist es mit dem Schreiben der STA Bremen vom 27.03.2012 auch geschehen. Schuldunfähigkeit wurde nicht überprüft. So konnte ich auch kein 2."Gustl Mollath" werden, der 7 Jahre zu Unrecht in einer Anstallt verbracht hat. Es wurde aber an anderer Stelle mit dem Schriftsatz der BGHW am 24.06.2013 und der Verfügung aus der STA Bremen vom 19.06.2017 erneut versucht.

Die Generalstaatsanwalt Bremen hat es aber mit dem Bescheid vom 27.01.2017 nicht zugelassen. M. M. will die Generalstaatsanwaltschaft jede weitere Ermittlungen verhindern, weil dabei das Ansehen der deutschen Sozialversicherung leidet.

 

07.03.2012 

Mitarbeiter der BGHW kennen ihre Fehler und können nicht mehr zurückrudern, weil sie vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht werden. Und erwarten einen Amoklauf, weil sie keine Aufklärung betreiben können/dürfen und haben "Redeverbot". Nur vor diesem Hintergrund wird ableitbar, warum die Geschäftsführung der BGHW die Kriminalpolizei Bremen mit der E-Mail vom 07.03.2012 eingeschaltet hat. Denn auf diesem Wege sollte die Sicherheit ihrer Mitarbeiter gewährleistet werden. Die Staatsanwaltschaft Bremen konnte keinen "Amokläufer" erkennen. Und hat das Ermittlungsverfahren gegen meine Person und Tatvorwurf: Bedrohung mit dem Schreiben vom 27.03.2012 eingestellt. Die Geschäftsführung der BGHW Bremen hat der Direktion Mannheim schon mit der E-Mail vom 28.11.2009 wörtlich darauf hingewiesen: 

 

"Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden."  

 

Warum hat die Geschäftsführung nicht sofort die Polizei eingeschaltet und warum erst drei Jahre später mit der E-Mail vom 07.03.2012. Der Auftritt mit einer Waffe (Amoklauf) ist durch nichts bestätigt worden.

 

12.03.2012  

Die höchsten Amtsträger im Sozialsystem sind in meinem Fall verwickelt und der Bürgermeister von Bremen (SPD) und seine Senatoren kennen meinen Fall. Auch der Polizeipräsident Bremen kennt meinen Fall und die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009, wie das Schreiben vom 12.03.2012 bestätigt, aber die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 wurde nicht einmal als "Merkwürdig" erwähnt. 

 

29.03.2012 

Dauerthema Mehrbedarf:

 

Über dieses Thema berichtet die Presse am 29.03.2012 und wird natürlich auch durch meine Klagehäufung ausgelöst, die ich nicht verhindern kann.

05.09.2012

Boss dieser "kriminellen Vereinigung" ist Herr Dr. jur. [19-17]

Mit dem Antwortschreiben v. 05.09.2012 hat Dr. [19-17] Vorsitzender der Geschäftsführung m. M. zementiert, er ist der Boss einer "kriminellen Vereinigung" und fühlt sich durch den Gesetzgeber bedroht. Insoweit wird es auch keine widerspruchslose Sachaufklärung geben. Und der Boss wird mit der Bumerangantwort (siehe 29.04.2016) weiter behaupten:  

 

"Auch nach nochmaliger Überprüfung liegen mir keine Anhaltspunkte vor, dass der Sachverhalt von Seiten der BGHW unvollständig ermittelt worden ist." 

 

Dazu im Einklang folgen einige Beweismittel. 

 

25.10.2012  

Die Elite nach 1945 hat sich mit meinem Fall nicht beschäftigt, ansonsten wäre mein Fall schon lange erledigt und hätte am 25.10.2012 zu keiner Klagehäufung geführt.

 

Es ist aktenkundig, von Anfang an bin ich vom Gericht und der Beklagten um die Entschädigung meiner Unfallfolgen betrogen worden. Und hat schon am 25.10.2012 zu einer Klagehäufigkeit geführt, wie sie noch nie beobachtet wurde und die Verwaltung und Gerichte "Lahmlegen".  

 

Klagehäufung, Dauerthema Mehrbedarf, Gericht ist "lahmgelegt" 

In meinem Fall hat sich die Beklagte über die Klagehäufung mit den Schriftsätzen vom 25.10.2012 beim SG Bremen beschwert. Über das Dauerthema Mehrbedarf hat auch das LSG Bremen in der Kreiszeitung 29.03.2012 berichtet. Und das LSG Bremen mit dem Vorsitzenden Richter am LSG Bremen wird natürlich auch "lahmgelegt".

 

22.11.2012

Für die Beklagte kam niemand im Termin am 22.11.2012 zur mündlichen Verhandlung. Damit war der Vorsitzende Richter [5] am LSG Bremen einverstanden. Und hatte schon am 03.07.2012 zur mündlichen Verhandlungen die Anwesenheit von zwei bewaffneten Justizbeamten angeordnet. In der mündlichen Verhandlung am 22.11.2012 konnte es zu keiner Aufklärung kommen, denn der Vorsitzende Richter Herr [5] war damit einverstanden, dass die Beklagte nicht im Termin zur mündlichen Verhandlung erscheint.

  

Der Vorsitzende Richter am Landessozialgericht (VRLSG) Bremen Herr [5] ist in meinem Fall verwickelt und hat mit seinem Urteil v. 22.11.2012 zur Sache L 14 U 169/11 WA u. L 14 U 170/11 WA erkennbar gemacht, meine Wiederaufnahmeklagen (WA) werden nur zugelassen wenn ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde. Nun musste ich dafür sorgen, dass ein Beteiligter strafrechtlich verurteilt wird. Damit wurde ich quasi vom Gericht zum "Verbrecherjäger" gemacht.

 

Wie die BGHW vorgeht kann ich nicht ertragen. 

Und habe am 22.11.2012 sofort die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen aufgesucht, denn ich muss ja dafür sorgen, dass ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wird. So kann ich auch nicht ertragen, dass ich in die Liste der "gefährlichen Personen" aufgenommen wurde. Die Staatsanwältin wollte erfahren wo dieses geschrieben steht. Ich legte die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 als Beweisstück vor. Darauf wurde mir gesagt, ich sei keine "gefährliche Person" und die Ermittlungen werden nun mit einer Verleumdungsklage von der STA Bremen eingeleitet und ich könnte die STA beruhigt verlassen. Wahrhaftig ist aber nichts passiert und die STA hat keine Ermittlungen eingeleitet, wie die Verwaltungs-entscheidung vom 19.11.2013 bestätigt. Und wird mit dem Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 04.02.2014 zementiert.

 

Keiner sagt die Wahrheit, ich bin "Im Labyrinth des Schweigens."  

"7 Mal in der Woche" möchte ich mein Rentendasein genießen (Trailer). 

 

Ist aber seit den Urteilen vom 22.11.2012 nicht möglich, weil ich auf Verbrecherjagt bin, mit all seinen Gefahren und schlaflosen Nächten. 

Und muss dafür sorgen, dass ein Beteiligter strafrechtlich verurteilt wird.

Und mit dem Schreiben vom 26.08.2022 hat der Staatsanwalt erklärt, es werden keine Ermittlungen aufgenommen.  

 

22.11.2012 

Mit meinen angestrengten Wiederaufnahmeklagen (WA) hat sich am 22.11.2012 vor dem LSG Bremen gezeigt, der selbe Vorsitzende Richter [5] wünschte von mir ich soll dafür sorgen, dass jemand wegen der von mir behaupteten Straftat rechtskräftig verurteilt wird (vgl. hierzu § 581 Abs. 1 ZPO). Sodann werden meine zwei WA auch zulässig sein. Siehe AU-1968 und AU-2001.

 

22.11.2012

Die Staatsanwaltschaft Bremen sollte

 

nun nach Recht & Gesetz dafür sorgen, dass eine Person strafrechtlich Verurteilt wird. Damit würden die Voraussetzungen vorliegen, dass es zur Wiederaufnahme meiner Klagen kommt. Siehe Urteile vom 22.11.2012 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache. Und der Vorsitzende Richter Herr [5] hätte keinen Grund meine Klagen abzulehnen. Jedoch die Staatsanwaltschaft Bremen wird keine Ermittlungen einleiten, weil die höchsten Amtsträger in meinem Fall verwickelt sind. Und die deutsche Sozialversicherung würde in der ganzen Welt an Ansehen verlieren. Dazu im Einklang liegt das Schreiben der STA Bremen vom 26.05.2015 vor. 

 

05.12.2012  

Vorsitzende der BGHW konnte angeblich keine Pflichtverletzung erkennen. So ist es in seinem Schreiben vom 05.12.2012 dokumentiert. 

 

21.12.2012 

Mit Schreiben vom 21.12.2012 hat der Richter [5] am LSG Bremen dokumentiert, die sitzungspolizeiliche Maßnahme war umsonst, weil von mir überhaupt kein Anlass gegeben wurde. Der Richter hatte also die Aktenlage unrichtig eingeschätzt. Der Richter hat nicht die "kriminelle Vereinigung" erkannt und nicht zur mündlichen Verhandlung gekommen ist, weil sich die Beklagte nicht Rechtfertigen will/kann. 

 

22.11.2012

Damit am Sozialgericht Bremen etwas passiert, muss ich dafür sorgen, dass ein Beteiligter strafrechtlich Verurteil wird. So hat es der Vorsitzende Richter [5] am LSG Bremen in seinen Urteilen vom 22.11.2012 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache nachvollziehbar dokumentiert. 

 

Die Mediation (Schlichtung) ist die Lösung & ich bin bereit.

Somit wird klar: Die Mediation (Schlichtung) ist für das Sozialgericht und die Beklagte die letzte Lösung um sich nicht in der Presse und Fernsehen rechtfertigen zu müssen.  

 

04.02.2013

Bis dato habe ich keine sachgerechte Entschädigung erhalten und so kommt es bei der BGHW zu finanziellen Einsparungen und dafür hat der Mitarbeiter ein Bundesverdienstkreuz erhalten vgl. 04.02.2013. 

 

Hohe Auszeichnung für BGHW Vorstandsvorsitzenden. 

Belohnung für finanzielle Einsparungen

Die BGHW verschafft sich m. M. auf dem Rücken der Unfallopfer finanzielle Einsparungen. Beschäftigt sind damit die besten Juristen & Richter, also die Elite nach 1945. Und so gab es am 04.02.2013 auch ein Bundesverdienstkreuz.

 

Siehe auch Weser-Kurier vom 19.09.1945.

 

16.04.2013 

Der BGHW habe ich mit Schreiben vom 16.04.2013 gemeldet, mit meiner Webseite werde ich der Öffentlichkeit und der DGUV meine Behördenakte zugänglich machen, damit auch IM DEUTSCHEN HISTORISCHEN MUSEUM BERLIN erkannt wird: 

 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den Berufsgenossenschaften behandelt?"

 

16.04.2013

Offensichtlich war auch das positive Gespräch vom 16.04.2013 für meinen Sachbearbeiter Herrn [11-3] mit mir nicht erlaubt. Denn Herr [11-3] hatte von der Geschäftsführung seit dem 18.01.2010 "Redeverbot". Welche Rüge Herr [11-3] für das positive Gespräch erhalten hat ist unbekannt.

 

Meine Webseite habe ich der BGHW mit meinem Schreiben vom 16.04.2013 angekündigt und ist quasi die Fortsetzung einer Broschüre aus dem Jahre 1904 von dem Berliner Carl Hofstädt über seinen Kampf um Unfallrente und die gleiche Frage hat auch die DGUV gestellt: 

 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter/innen von den Berufsgenossenschaften behandelt?"   

 

Meine Unfälle und Korbmenschen als Unfall-Opfer. 

 

International sind die Berufsgenossenschaften tätig, 

die in meinem Fall verwickelt sind. Und die Mitarbeiter haben sich mit der folgenden Fotostrecke in der Öffentlichkeit präsentiert. >Klick

 

20.04.2013

Wie das "Team Wallrafffürchte auch ich um meine Sicherheit. 

 

Denn durch meine Aufklärungserfolge sind die Beteiligten genervt. Schon im Jahre 2013 haben die Mitarbeiter der BGHW mein Haus beobachtet, so ist es mit dem Schreiben vom 20.04.2013 dokumentiert.

 

26.04.2013 

Am 26.04.2013 habe ich meine Webseite nach wünschen der BGHW geändert, jedoch am 02.09.2014 kam es zu einer Strafanzeige gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Diese Strafanzeige der BGHW war unbegründet u. wurde nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.05.2015 sofort eingestellt. So war es auch begründet, dass ich auf meiner Webseite berichtet habe, bei der BGHW ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken.

 

26.04.2013 

Meine Webseite ist für die Berufsgenossenschaften ein rotes TuchDazu im Einklang hat die BGHW mit dem Schreiben vom 26.04.2013 geantwortet und sogleich wurde ich bedroht. Ferner wurde die Unwahrheit wörtlich behauptet:  

 

"In der Vergangenheit und Gegenwart haben Sie falsche, unvollständige und unwahre ehrenrührige Behauptungen über die BGHW und über unsere Mitarbeiter etc. aufgestellt und verbreitet." 

 

"Verbrecherjäger" war nun in der gesetzlichen Sozialversicherung meine Mission. Dazu im Einklang musste ich auf meine Gesundheit aufpassen. 

 

24.06.2013 

BGHW hat das LSG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt.

Die Beklagte hat das Landessozialgericht mit Schriftsätzen vom 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt und das Gericht sollte mir Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen und Mutwilligkeitskosten auferlegen. Die Beklagte hat offensichtlich meine Bestrafung im Visier und fährt dazu ein schweres Geschütz auf. Am 24.06.2013 hat die Beklagte das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, wo es so richtig ballert. Und mir sollte sollte "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt werden. 

 

Termine vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen wurden von bewaffneten Justizbeamten begleitet und machen keinen Sinn. Dieses hat die Beklagte (BGHW) mit ihren Schriftätzen am 24.06.2013 dem LSG Bremen mitgeteilt. Denn die Prozessbevollmächtigten und Mitarbeiter der Beklagten (BGHW) haben seit 18.01.2010 "Redeverbot" und ist noch am Wirken.  

 

02.07.2013

Danach hat das SG die Mediation mit Schreiben vom 02.07.2013 angeboten. Und mit dem Schreiben vom 13.03.2014 hat die Güterichterin die Mediation verweigert.

 

Für Kriminelle bin ich eine gefährliche Person.

Denn ich bin der Mann der alles aufdeckt. So konnte "das Schwert der Gerechtigkeit" am 19.06.2014 zweimal zuschlagen, es kam zu Teilerfolgen, aber nicht kräftig genug. Auch darüber hat die Zeitung berichtet. Ich musste also weiterkämpfen, auch wenn mein Leben dabei "vor die Hunde geht." Am 23.06.2015 war mir der nächste wichtige Teilerfolg gelungen. Denn die abgefundene Unfallrente hat wieder eingesetzt. Danach hat die BGHW dafür gesorgt, das ich unter Schwerverbrechern im Gefängnis lande und letztmalig am 06.09.2021 bin ich aus dem Gefängnis entlassen worden mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. Die ich auf unbegrenzte Zeit unter der Androhung einer Gefängnisstrafe bis zu 2 Jahren oder bis zu 250.000 € Geldstrafe geheimhalten muss. Vor dem Gefängnis kam es zum Interview mit der "taz.bremen" die meinen "Kampf um Unfallrente" und Gerechtigkeit - wie der Weser-Kurier u. Bild-Bremen - seit 2010 verfolgen. 

 

06.12.2013 

Danach hat das SG Bremen mit Beschluss vom 06.12.2013 die erste Mediationen  festgesetzt. Dem folgte das Schreiben aus dem SG vom 19.02.2014 und dokumentiert wörtlich: 

 

"Das Ziel des Verfahrens ist eine einvernehmliche, konstruktive Konfliktschichtung.

 

Es geht um neue Kooperationsansätze, zur Vereinfachung und Entspannung vielschichtiger Konflikte. Diese Ansätze bestehen nicht darin, Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, das ist vielfach gerichtlich bestätigt."  

 

Dazu ist zu sagen: 

Nachdem die BGHW ihre Ermittlungen mit den medizinischen Gutachten abgeschlossen hat und das Bundessozialgericht im Aug. 2009 meine Klagen abgelehnt haben, hat die Beklagte m. M. richtig erkannt, es ist zu Falschurteilen gekommen, denn wahrhaftig bestehen Ansprüche und es muss in diesem komplexen Fall zur Mediation o.ä. kommen. 

 

Das SG Bremen verhindert die Mediationen, weil damit aufgedeckt wird, in diesem komplexen Fall habe ich von Anfang an Recht. Und die Gerichte haben falsche Entscheidungen getroffen, für die sich keiner rechtfertigen will. Dazu im Einklang ist der Pressebericht der "taz" vom 18.10.2010 mit der Schlagzeile: "Gerechtigkeit als Herzenssache" 

 

Insoweit kam es auch am 19.06.2014 und 23.06.2015 zu Teilerfolgen. 

  

22.01.2014

Hetze im Netz: "Hyänen des Systems"  

Ich möchte nur haben was mir nach Recht und Gesetz zusteht, nicht mehr und nicht weniger. Und wurde von der Berufsgenossenschaft als "Hyäne im System" verhetzt.

 

Ein erster Blick ins Internet...   

als Unfallmann fordere ich mein Recht und die Elite nach 1945 hat mich am 22.01.2014 als "Hyäne des Systems" verhetzt. 

 

Ich bin damit einverstanden, wenn es in Berchtesgaden zu einem Seminar in meiner Sache und meinem Beisein kommt. Und werde es auch in einer Schlichtung (Mediation) vortragen, vgl. Schreiben vom 22.01.2014. 

 

19.02.2014

Ich werde von einer "kriminellen Vereinigung" betrogen und belogen.

So hat das SG Bremen die vier angesagten Mediationen mit Schreiben vom 13.03.2014 abgesagt und dazu im Schreiben vom 19.02.2014 wörtlich vorgetragen:

 

"...Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, dass ist vielfach gerichtlich bestätigt.

 

Mediation ist nur möglich, wenn die Gegenseite und ihre Position respektiert und Angriffe auf sie unterlassen werden."

 

13.03.2014

Elite nach 1945, die Mediation, Geheimunterlagen und Gefängnisstrafe

Juristen am Sozialgericht, also die soziale Elite nach 1945 haben meinen Fall wohl nicht bearbeitet, sonst wäre meine Sache auch schon lange mit dem Beschluss aus dem SG Bremen vom 06.12.2013 und der Mediation erledigt worden. Dieses konnte aber nicht gelingen weil die Güterichterin nicht die wahre Sach- und Rechtslage in der Akte erkennen konnte/wollte. So ist die Güterichterin in dem Schreiben v. 19.02.2014 zu dem unrichtigen Ergebnis gekommen:

 

"Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, das ist vielfach gerichtlich bestätigt." 

 

Tatsächlich ist es nämlich 4 Monate später am 19.06.2014 zum Teilerfolg gekommen. Damit ist dokumentiert, dass ich von Anfang an Recht gehabt habe. Sogleich wurde nachvollziehbar, vielfach ist es zu Falschurteilen gekommen und meine Klagen waren und sind berechtigt.

 

17./18.03.2014

Arbeitsschutz ohne Grenzen, siehe Video 

Im Grunde ist die Berufsgenossenschaft & BGHW eine gute Sache. 

Natürlich müssen sich die Beteiligten rechtfertigen, weil sie nicht dem Sozialgesetzbuch (SGB) und § 1 SGB VII gefolgt sind. Vorsitzender der Geschäftsführung der BGHW und Vizepräsiden der IVSS bzw. issa muss natürlich die Verantwortung für sein Personal übernehmen. Und sich in dem folgenden Video der Öffentlichkeit präsentiert.   

 

17-18 März 2014

Über Google konnte ich aufdecken, zwei vermeintliche "Täter" aus der Chefetage der BGHW und BG ETEM haben sich am 17-18 März 2014 in Vietnam aufgehalten. Und sind in meinem Fall und Prozessdelikt verwickelt. Es ist der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM Köln und ist sogleich Präsident der IVSS, engl. ISSA. Ferner der Vorsitzende meiner BGHW vgl. Fotostrecke. 

 

08.04.2014

Fit im Büro halten sich die Mitarbeiter der BGHW auf dem Behördendach. Darüber hat der Weser-Kurier am 09.04.2014 berichtet.

 

30.04.2014

"Teilerfolg im Streit um Unfallrente". Darüber hat der Weser-Kurier am am 30.10.2014 berichtet. 

 

05.11.2014

"Das Schwert der Gerechtigkeit". Darüber hat die "taz" am 05.11.2014. 

 

 

19.06.2014 und 23.06.2015

Ich habe viel Glück, so kam es auch ohne Anwalt am 19.06.2014 und 

am 23.06.2015 zu Teilerfolgen. Zeitungen haben über meinen Fall berichtet und ohne Zeitung bin ich machtlos.

 

Es kam zu Teilerfolgen am 19.06.2014 und dokumentieren, von Anfang an habe ich Recht und die Gerichte haben vielfach Falschurteile angefertigt. Es kam zum Teilerfolg mit dem "Spatz in der Hand:

Das Gericht hat erkannt die Verschlimmerung der Unfallfolgen müssen zu einer Rentenerhöhung führen. Die Beklagte hat 5% angeboten und damit sollte alles erledigt sein und die Akte sollte nicht mehr geöffnet werden. Ich habe erklärt dieses ist nicht richtig. Darauf wurde ich vom Gericht mit dem Hinweis bedrängt: 

 

"Ich soll mich mit dem Spatz in der Hand zufrieden geben sonst werde ich überhaupt nichts bekommen."

 

19.06.2014

Sozialgericht Bremen verschweigt die volle Wahrheit 

So hat das SG Bremen in dem Urteil vom 19.06.2014 (S 29 U 121/13) mit dem Hinweis auf das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 nur wie folgt zum Tatbestand gemacht: 

 

"an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung, schilderte die Bezirksverwaltung Bremen ihre Sicht des Sachverhaltes und teilte mit, sie werde den Kläger in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen, da nicht vorhersehbar sei, wie er künftig reagiere." 

 

Auf dem Tatbestand meiner Webseite hat das SG Bremen mit dem Urteil vom 19.06.2014 mein rechtswidriges Hausverbot aufgehoben (Az. S 29 U 121/13). Das "Redeverbot" der Mitarbeiter ist aber weiter am Wirken.

 

Drei Monate später (02.09.2014) hat die BGHW bei der Staatsanwaltschaft (STA) ein Strafverfahren mit dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung gegen meine Person angestrengt. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die STA Bremen die Ermittlungen mit Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt.   

 

Deutsche Sozialversicherung verliert in der ganzen Welt ihr Ansehen  

In dem Urteil aus dem SG Bremen vom 19.06.2014 (Az.: S 29 U 121/13) ist auch das interne Schreiben vom 05.10.2009 mit drei Seiten wie folgt zum Tatbestand geworden: 

 

"Mit internem Schreiben vom 05.10.2009 an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung, schilderte die Bezirksverwaltung Bremen ihre Sicht des Sachverhaltes und teilte mit, sie werde den Kläger in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen, da nicht vorhersehbar sei, wie er künftig reagiere."

 

Natürlich habe ich reagiert, aber nur auf dem Sozialgerichtsweg. 

So hat es auch der Polizeipräsident Bremen im Schreiben v. 12.03.2012 nachvollziehbar als richtig bestätigt. Weil die Sozialversicherung nicht ihr Ansehen verlieren darf und die Sache in der Öffentlichkeit einen "Tumult" auslösen könnte, ist der Sozialgerichtsweg aber erfolglos. 

 

11.08.2014

Schott in Jena ist Welt bekannt und die Unfallfirma BLG Logistics  

 

Seit 20 Jahren trete ich gegen eine mächtige Behörde (BGHW) an und überlege ob ich die Beschäftigten von dem Glasfabrikanten Otto Schott in Jena um Unterstützung bitten soll. Denn Otto Schott steht in meinem Stammbuch, es ist der Schwiegervater von meinem Großonkel Prof. Dr. med. Rudolf Theis Eden. Ferner könnte ich die Kollegen meiner Unfallfirma E. H. Harms (jetzt BLG) um Unterstützung bitten. Denn hier sind schwere Arbeitsunfälle keine Seltenheit, wie der Zeitungsbericht (11.08.2014) bestätigt. Weimar: LKW rammt Goethe- und Schiller Archiv

 

12.08.2014

Autotransporter rammte am 11.08.2014 Goethe/Schiller Archiv Fahrer schwerverletzt. Ist in meiner Unfallfirma BLG Bremen vormals E. H. Harms.

kein Einzelfall. Darüber hat auch der Weser-Kurier in Bremen am 12.08.2014 berichtet.  

 

 

02.09.2014 

Am 02.09.2014 kam es zur Strafanzeige gegen meine Person.

Meine Anschuldigungen sind dokumentiert, die Taten sind vollendet. 

 

15.04.2015 

Strafvereitlung im Amt wird ableitbar. 

Und dabei hat die BGHW meine (berechtigten) Vorhaltungen aufgelistet. Und nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die STA Bremen die Ermittlungen gegen meine Person mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt.

 

"Kriminelle Vereinigung" hat sich selbst personifiziert.  

Bei der Strafanzeige vom 02.09.2014 hat sich die "kriminelle Vereinigung" selbst personifiziert. Und auf der folgenden  Fotostrecke sind zwei Personen dieser "Vereinigung" in Vietnam abgelichtet. So auch Dr. Ing[10-2]. und mit dem Hinweis auf sein Schreiben vom 18.11.2004 wird erkannt, ich wurde von Dr. Ing. [10-2] angetrieben, dem Sozialgericht sein falsches Beweismittel vorzulegen und dieser raffiniert eingefädelter Plan, ist gescheitert. Und so hat die Beklagte das falsche Beweismittel in den damals laufenden Prozess - ohne wissen des Klägers eingebracht. Und das SG Bremen hat es durch Prozessdelikt ermöglicht. Mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen v. 26.08.2009 und 07.09.2009 konnte Prozessdelikt dokumentiert werden. Nun war auch das SG Bremen angreifbar und seit dem 10.03.2020 ist die Gerichtsakte am SG Bremen nicht mehr auffindbar (Az.: S 18 U 94/04), aber mir liegen die Beweismittel in Kopie vor.

 

Mit meiner Webseite und Behördenakte 

habe ich für die Öffentlichkeit und das Bundesversicherungsamt (BVA) - Aufsichtsbehörde - nachvollziehbar dokumentiert, wie die Versicherten von der Berufsgenossenschaft behandelt werden. Darüber war die BGHW mit meinem Schreiben vom 16.04.2013 informiert und hat im Antwortschreiben vom 26.04.2013 auf eine mögliche Bestrafung meiner Person verwiesen. Dem folgte am 02.09.2014 eine Strafanzeige gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Die Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. Die Bestrafung meiner Person war nicht möglich. Und so hat sich die "kriminelle Vereinigung" an einen externen Hamburger Anwalt gewandt und sich mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen auskennt. 

 

Staatsanwaltschaft Bremen leitet keine Ermittlungen ein. 

Am 02.09.2014 hat die BGHW eine Strafanzeige gegen meine Person angestrengt mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 über drei Seiten hat die STA Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. Aber gegen den Anzeigeerstatter - Justitia der BGHW - wurden keine Ermittlungen eingeleitet und ist der Ansatzpunkt, hier liegt Strafvereitlung im Amt vor.

 

Die höchsten Amtsträger der Sozialversicherung sind personifiziert. 

Mit der Strafanzeige (02.09.2014) hat der Anzeigeerstatter die höchsten Amtsträger am LSG Bremen und die Geschäftsführung der BGHW aufgelistet und personifiziert, die ihre Fehler & Pflichtverletzungen unter den Teppich kehren, für die es keine Rechtfertigung gibt.  

 

Höchste Amtsträger als "kriminelle Vereinigung" personifiziert. 

Mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung hat die BGHW am 02.09.2014 den nächsten Strafantrag gestellt. Und ist mit dem Schreiben der STA Bremen vom 26.05.2015  eingestellt worden. Dabei sind die höchsten Amtsträger als "kriminelle" Vereinigung" personifiziert.

  

24.09.2014

BGHW hat am 24.09.2014 eine besondere Hausordnung erlassen, die meine Aufklärungsarbeit erheblich behindert.   

 

Oktober/November 2014

"Teilerfolg im Streit um Unfallrente"

"Das Schwert der Gerechtigkeit"  

Pressenachrichten, mit denen nicht so ohne Weiteres zu rechnen war. 

Am 15.04.2015 wollte ich meine Anzeige bei der Polizeiwache in Bremen Am Wall 200 erweitern. Dazu ist es nicht gekommen, denn ich wurde von dem Polizeibeamten wie folgt wörtlich angeschrien:

 

"Hauen Sie ab ich will von ihrer Scheiße nichts wissen."

 

Offensichtlich war dem Polizeibeamten mein Fall bekannt. Denn ich bin in der Polizeiwache "Revier bekannt" (vgl. Schreiben 10.06.2015) und die Polizeibeamten hätten natürlich ausgesagt, was im Revier bekannt" ist. Dass nämlich am SG Bremen eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken ist. Genau dieses soll nicht zur Niederschrift kommen. Und so hat der Richter das Strafverfahren mit Beschluss vom 14.12.2017 abgebrochen. Für das Ausbleiben wurden die zehn Polizeibeamten (Zeugen) nicht bestraft. Ich wurde aber nicht nur angeschrien und geschlagen, sondern auch noch Festgenommen und wurde in der Wache eingesperrt. Am 14.12.2017 kam es vor dem Amtsgericht Bremen zur mündlichen Hauptverhandlung vor dem Strafrichter. Zwischenzeitlich hat der Polizeibeamte die Unwahrheit behauptet ich hätte zu ihm "Arschloch" gesagt. Und die Staatsanwältin hatte am 19.06.2017 die Verfügung erlassen, es soll zur Begutachtung meiner Schuldfähigkeit kommen. Weil ich angezeigt habe, dass die Staatsanwältin nicht richtig ermittelt habe. 

Wieder denke ich an "Gustl Mollath". 

 

Dazu ist an dieser Stelle schon erkannt: 

Wenn 10 Polizisten nicht zur Aufdeckung der Wahrheit vor Gericht erscheinen, dann muss etwas Außergewöhnliches vorliegen und die öffentliche Interesse wird geweckt. Offensichtlich hat der Richter eine "juristische Notbremse" gezogen und wollte nicht zur Niederschrift bringen, am SG Bremen ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. 

  

 

26.05.2015

Kriminelle rechtfertigen sich nicht, ich soll bestraft werden.  

Am 02.09.2014 hat die "Kriminelle Vereinigung" ein Ermittlungsverfahren gegen meine Person eingeleitet, mit dem Hinweis auf meine Webseite und dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen die Ermittlungen gegen meine Person sofort mit Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Damit war geklärt, meine Anschuldigungen sind berechtigt, jedoch hat die STA keine weiteren Ermittlungen gegen die "kriminelle Vereinigung" angestrengt. Sie werden bis dato von weiteren Behörden geschützt, scheinbar soll unser Sozialsystem nicht an Ansehen verlieren. Es ist ein Ansatzpunkt für Strafvereitelung im Amt vgl. StGB § 263 Betrug Denn der Anzeigeerstatter ist nicht seiner Wahrheitspflicht gemäß § 57 StPO gefolgt und wurde nicht zur Rechenschaft gezogen.

 

Anschuldigungen sind begründet & hohe Amtsträger sind verwickelt: 

Dazu im Einklang hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen mit Schreiben vom 26.05.2015 nachvollziehbar dokumentiert: Das Ermittlungsverfahren gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung wurde eingestellt. Und jetzt waren die höchsten Amtsträger in unserem Sozialsystem bei der STA Bremen personifiziert. 

 

 

Damit ist der STA Bremen bekannt, in Bremen ist eine personifizierte "kriminelle Vereinigungam Wirken. Es wurde ihnen aber bis dato nicht das Handwerk gelegt. M. M. soll die Sache vertuscht werden. So habe ich auch keine Hilfe vom Bürgermeister Bremen und seinen Senatoren erhalten. Und im Gefängnis habe ich erfahren  "Jeder stirbt für sich allein" und was es bedeutet, wenn die Feldpost (23.10.1942) mit Schreibmaschine geschrieben wurde. 

 

23.06.2015 

Es kam zum 3.Teilerfolg am 23.06.2015 und dokumentiert, von Anfang an habe ich Recht und die Gerichte haben vielfach Falschurteile angefertigt. Und das Gericht hat festgestellt, die Beklagte hat meinen Jahresarbeitsverdienst zu ihrem Vorteil falsch ermittelt und finanziell bereichert, vgl. StGB § 263 Betrug.

 

04.01.2016

Es bestehen Ansprüche wegen der seinerzeit fehlgeschlagenen beruflichen Eingliederung vgl. E-Mail vom 04.01.2016. Scheinbar hat sich die BGHW mit meinem Arbeitgeber (Reha Team) über die Rückzahlung einer Eingliederungshilfe gestritten. BGHW ermittelte nicht die Ursache für den Kündigungsgrund. 

 

29.02.2016

Am 29.02.2016 gab die Direktorin am SG Bremen der Öffentlichkeit bekannt: "Es ist wichtig seine Rechte einzufordern"  

 

Ich bleibe auf dem rechten Weg & folge der Direktorin am SG Bremen. 

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern" 

 

So hat es die Direktorin am Sozialgericht (SG) Bremen bekannt gemacht. Ich bin der Direktorin gefolgt. Und muss nun 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW im Sinne der "kriminellen Vereinigung" auf unbestimmte Zeit geheimhalten, die ich zum Einfordern meiner Rechte benötige. Dazu werden ich mit dem Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Das Kopieren ist mir auch untersagt. 

 

29.04.2016

Danach hat die Beklagte das Bedrohungsmanagementteam der BGHW und mit dem Aktenvermerk vom 29.04.2016 eingeschaltet. Dabei wurden den Mitarbeitern erklärt, wie die Aufklärung zu verzögern ist und wie sie sich zu verhalten haben, wenn ich ihnen gegenüberstehe. Und haben den Mitarbeitern erklärten, die sofortige Aufklärung kann mit Bumerangsätzen verhindert werden.

 

29.04.2016

Bedrohungsmanagementteam der BGHW meldet sich. 

BGHW befindet sich durch den Gesetzgeber in einer Bedrohungslage und wird damit gefährlich und unberechenbar. Dazu im Einklang hat die BGHW am 29.04.2016 das Bedrohungsmanagementteam eingeschaltet. Und den Mitarbeitern wurde u. a. erklärt, auch mit Bumerangsätzen kann im Sinne der BGHW die Aufklärung von Pflichtverletzungen verzögert werden.

 

14.07.2017

10 Polizisten sollten vor Gericht die Wahrheit sagen, keiner kam: 

Ich konnte der STA Bremen unrichtige Ermittlungen anlasten. Darauf hat die STA Bremen mit der folgenden Verfügung vom 19.06.2017 wörtlich dokumentiert:

 

"Es erscheint eine Begutachtung im Hinblick auf die Schuldfähigkeit des Angeschuldigten angezeigt."

 

Die Generalstaatsanwaltschaft wollte keine weiteren Ermittlungen und zur mündlichen Verhandlung am 14.12.2017 vor dem Landgericht (LG) Bremen kam auch kein Polizeibeamter. Und so hat der Richter das Verfahren mit Beschluss vom 14.12.2017 (87 Ds 606 Js 21793/17 (46/17) und der wörtlichen Begründung eingestellt:

 

"[...] da die Schuld des Angeklagten gering wäre und an der weiteren Verfolgung kein öffentliches Interesse besteht."

 

Dazu ist zu sagen:

M.M. will die Öffentlichkeit (wie auch ich) erfahren: Warum ein Beamter von meinem Fall nichts wissen will und mich geschlagen und Festgenommen hat. Warum kein Polizeibeamter vor Gericht erscheint. Und warum die STA Bremen keine sachgerechte Aufklärung durchführt.

 

Denn dadurch wird Justizirrtum ausgelöst und darf nicht geschehen. 

 

07.03.2018

BGHW gibt ihre Straftaten nicht auf,

und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung soll folgen und ist in der E-Mail (07.03.2018) dokumentiert.  

 

07.03.2018

BGHW hat die Vorbereitung einer Straftat getroffen.

Die Angelegenheit ist rechtlich und praktisch nicht erfreulich, so hat es die BGHW am 07.03.2018 -178/9 - in einer E-Mail festgesetzt. Und hat sogleich die Vorbereitung einer weiteren Straftat wie folgt wörtlich dokumentiert.

 

"Man könnte zwar gegenüber Herrn Neumann Nutzungsbestimmungen festlegen, dass der Akteninhalt nur ohne ehrverletzende Kommentierungen u. dgl. veröffentlicht werden darf. Allerdings wird gerade an einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von Herrn Neumann gearbeitet, sodass solche Nutzungsbestimmungen eher selbstschädigender Natur wären."

 

Und hat zum Ordnungshaftantritt geführt am:

24.12.2019, 06.07.2021, 30.07.2021, 30.08.2021 bis 06.09.2021

 

Dazu ist zu sagen.

Mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen vom 26.05.2015 wurde das Ermittlungsverfahren gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung, eingestellt. Diese Tatsache ist der BGHW bekannt und die BGHW hat nicht Widersprochen. Es gab/gibt also keine ehrverletzende Kommentierung.

 

4 Bestrafungen, mit Ordnungsgeld und Ordnungshaft.

Meine Bestrafung durch strafbewehrte Unterlassungserklärungen: 

 

 

In der Sache TietjenseePolizeisireneFeuer im Nachbarhaus und 45 Geheimunterlagen der BGHW, bin ich von der BGHW mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen angegriffen worden. Und war schon am 07.03.2018 von der BGHW und ihrem externen Hamburger Anwalt geplant, der kein Recht auf Akteneinsicht hat. Der Anwalt hat eine merkwürdige eidesstattliche Versicherung vom 5.12.2018 dem Gericht in Kopie vorgelegt u. den Irrtum erregt, der Geschäftsführer der BGHW Herr [20-2] habe seinen Mitarbeitern kein "Redeverbot" erteilt. Zur Geheimhaltung war auch die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 aufgelistet und die Verwaltungsentscheidung zum "Redeverbot" vom 18.01.2010

 

Vollendung der Straftat mit Beschuss aus dem Landgericht Hamburg 

 vom 19.08.2019.

 

08.11.2018: Sondereinsatz der Polizei Bremen

08.11.2018:

Besuch in der Behörde mit Polizeischutz: 

Die Beteiligten sitzen in dem mächtigen Bürohaus der BGHW Regionaldirektion Nord in Bremen. "Fit im Büro" hält sich das Personal auf dem Bürohausdach. Ein Besuch in der Behörde ist nur noch unter Polizeischutz möglich. Und dazu im Einklang musste ich die Polizei bei meinem letzten Besuch am 08.11.2018 mit meiner amerikanischen Polizeisirene zum Sondereinsatz rufen.   

Bei meinem Besuch in der Behörde am 08.11.2018 habe ich aus Sicherheitsgründen meine amerikanische Polizeisirene mitgenommen. "Bad Boys" haben es bei der BGHW zur Bedrohungslage kommen lassen, mit meiner Polizeisirene konnte ich die Polizei zur Hilfe rufen. Siehe Polizeibericht vom 08.11.2018

 

BGHW hat am 29.04.2016 das Bedrohungsmanagementteam eingeschaltet und eine Bedrohungslage festgestellt. Insoweit kann ich die BGHW nur noch mit Polizeischutz & Polizeisirene betreten, sowie am 08.11.2018.  

 

08.11.2018

Amerikanische Polizeisirene brachte am 08.11.2018 Hilfe

Am 08.11.2018 war das Betreten der Behörde eine gefährliche Sache, denn mir gegenüber stand eine mächtig "kriminelle Vereinigung". So habe ich meine amerikanische Polizeisirene zur Sicherheit mitgenommen, mit der ich die Polizei auch wahrhaftig zur Hilfe rufen konnte als ich mich bedroht fühlte. Dass ich die Sirene eingeschaltet habe, war keine strafbare Handlung, jedoch die mächtige BGHW hat für eine Ordnungshaft gesorgt.

 

08.11.2018

Polizeischutz ist nötig,  

denn das etwas merkwürdiges in der Verwaltung der BGHW abläuft ist mit dem Tätigkeitsbericht der Polizei Bremen vom 08.11.2018 dokumentiert. So hat die Polizei Bremen in dem Einsatzbericht dokumentiert, dass der Einsatz meiner amerikanischen Polizeisirren keine strafbare Handlung war. Jedoch die BGHW hat davon eine strafbare Handlung gemacht. Ferner soll es auch unter Polizeischutz zum Widerstand gemäß dem GG Art 20 (4) kommen.

 

Aus Gründen der Sicherheit

 

hatte ich bei meinem Behördenbesuch am 08.11.2018 meine amerik. Polizeisirene dabei und mein Einschalten hat zum Sondereinsatz der Polizei Bremen geführt und war keine Straftat. An diesem Ereignistag wurde meine Webseite in dem Bürohaus bekannt und 480 mal geöffnet. Danach hat die BGHW dafür gesorgt, dass ich im Gefängnis gelandet bin und ein Unbekannter hat mein Gästebuch gelöscht.  

 

30.11.2018

Mit einem Klick im Netz, sucht die BGHW neue Mitarbeiter.

Geschäftsführer der BGHW Bremen hat am 30.11.2018 dem Gericht in einer - Eidesstattlichen Versicherung - u. a. wörtlich vorgetragen: 

 

"Wir sind im erheblichen Maße auf das Vertrauen der Mitglieder und unser öffentliches Ansehen angewiesen, sodass falsche Behauptungen über kriminelle Taten unsere Aufgabenerfüllung in nachhaltiger Weise beeinträchtigen würde." 

 

30.11.2018

05.12.2018 

"Fehler müssen vollständig beseitigt werden".

So bearbeite ich auch meine Verletztenakte, nachdem es am 20.03.2001 bei Reparaturarbeiten zu einem Stromschlag mitten in mein Herz kam.

Ich möchte nur haben, was mir aus anerkannten Arbeitsunfällen zusteht. Im "Kampf um Unfallrente" liege ich im Streit mit meiner BGHW in Bremen seit dem Jahre 2001. Die Klagen habe ich im Jahre 2009 verloren. Danach habe ich mit meinem Anwalt einen unglaublichen Sozial.- Justiz.- Wirtschaftsskandal aufgedeckt. Und habe es in der Öffentlichkeit publiziert. Vor diesem Hintergrund hat Herr [20-2] in seinen merkwürdigen eid. Versicherungen vom 30.11.2018 u. 5.12.2018 dokumentiert:

 

"Die Äußerungen des Herrn Neumann stellen eine unmittelbare Bedrohung für die Tätigkeit unserer Berufsgenossenschaft dar. Wir haben erst ca. 19.10.2018 von den Äußerungen auf der Webseite von Herrn Neumann erfahren. [...]

 

Wir sind im erheblichen Maße auf das Vertrauen der Mitglieder und unser öffentliches Ansehen angewiesen, sodass falsche Behauptungen über kriminelle Taten unsere Aufgabenerfüllung in nachhaltiger Weise beeinträchtigen würden.

 

Entsprechendes Verhalten von Mitarbeitern wird innerhalb der Berufsgenossenschaft von mir nicht geduldet." 

 

So möge Herr [20-2] doch erklären, warum er sein Personal nicht schon im Jahre 2011 aus der Verwaltung entfernt hat. Denn es war doch schon im Jahre 2011 bekannt, "wem was anzulasten ist" und dass die Mitarbeiter wie eine "kriminelle Vereinigung" auftreten.

 

Und warum kann/will sich Herr [20-2] als Geschäftsführer der BGHW Bremen nicht in der Zeitung für kriminelles Handeln seiner Mitarbeiter rechtfertigen, siehe E-Mail vom 17.11.2009 und 28.11.2009?  

 

05.12.2018

Dem Landgericht (LG) Hamburg wurde ein Schriftstück vom 5.12.2018 in Kopie vorgelegt, welches offensichtlich Meineid dokumentiert. Damit wurde die "Lüge" verbreitet, der Geschäftsführer der Beklagten Standort Bremen Herr [20-2] habe seinen Mitarbeitern kein "Redeverbot" erteilt. Und wird sogleich mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 von dem Geschäftsführer Herrn [20-2] widersprochen. 

 

21.01.2019  

Feuer im Nachbarhaus & Meinungsfreiheit 

Am 21.01.2019 kam es zu einem Großfeuer im Nachbarhaus. So ein Feuer hätte meine sämtlichen Beweismittel vernichtet die strafbare Handlungen einer "kriminellen Vereinigung" dokumentieren. Der Staatsanwaltschaft Bremen habe ich zur möglichen Brandstiftung gemeldet, der BGHW wurde die Hausnummer von meinem Nachbarn genannt und dieses Haus ist abgebrannt. Weil ich meine Meinung vorgetragen habe, hat die BGHW es zu einer Ordnungsstrafe kommen lassen.

 

13.08.2019

Arbeitsweise einer "kriminellen Vereinigung"  

M. M. will sich die BGHW meine mögliche finanzielle Entschädigung ersparen und hat in ihrem Sinne unrichtige Schriftstücke und Verwaltungsentscheidungen  getroffen. Ich bin der BGHW auf die Schliche gekommen.

 

 

Danach hat die BGHW am 13.08.2019 ihre 45 "internen" Vermerke, 

 

Schriftstücke und Verwaltungsentscheidungen zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit mit dem Urteil aus dem Landgericht (LG) Hamburg festsetzen lassen (Az.: 324 O 128/19). Und hat der Geschäftsführer Herr [20-2] der BGHW am Standort Bremen mit Meineid vom 5.12.2018 möglich gemacht. Nun werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahre Ordnungshaft. Auch das Kopieren ist mir untersagt.

 

Ich konnte keine Erklärungen unterzeichnet, denn ich möchte/muss von meiner Meinungsfreiheit weiter gebrauch machen Grundgesetz Art 5 (1). Die Nutzung meiner Verwaltungsakte 1:1 im Internet ist mir erlaubt.

 

Es gibt eine konkrete Tat und konkretes Opfer. (Trailer) 

Verdächtigt sind alle die sich mit meiner Akte beschäftigt haben und dafür sorgen, das nichts weiter passiert. Und die Mitarbeiter der BGHW haben seit 18.01.2010 "Redeverbot". Wem was anzulasten ist habe ich schon am 30.01.2011 und am 03.03.2011 dokumentiert. Und bei der BGHW gibt es seit 13.08.2019 eine Liste zur Geheimhaltung über 45 Beweismittel, die so brisant sind, dass ich von dem "Kapitän" der BGHW mit Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht werde. Natürlich ist mir auch das Kopieren der Geheimunterlagen untersagt. 

 

Dabei wird  u. a. der Bescheid vom 27.04.2004 unter der Nr.: 9 aufgeführt und dokumentiert eine Pflichtverletzung, womit sich die BGHW jede mögliche finanzielle Entschädigung erspart und für finanzielle Einsparungen hat die BGHW am 04.02.2013 das Bundesverdienstkreuz erhalten. 

 

Widerwillen bin ich seit dem Urteil aus dem Landgericht Hamburg vom 13.08.2019 (Az.: 324 O 28/19) zum Geheimnisträger über 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit geworden.

 

Ja ich habe Redeangst, denn ich werde bedroht. 

Denn ich werde von bis zu 250.000 € Ordnungsgeld oder bis 2 Jahren Ordnungshaft von der BGHW bedroht. Von den 45 Geheimunterlagen der BGHW darf ich keine Kopie vorlegen, sondern nur veränderte Abschriften. 

 

45 Geheimunterlagen dokumentieren, BGHW hat an Ansehen verloren. Dazu im Einklang habe ich später das Schreiben der BGHW vom 05.03.2021 erhalten, mit dem wörtlichen Hinweis: 

 

"...es  ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."   

 

 

In der Behörde der BGHW-Bremen, Falkenstr. liegen 45 Geheimakten, die mir greifbar in Kopie vorliegen. Es sind u. a. folgende "Abschriften":  

 

20.12.2019

Ansehen der BGHW ist untergegangen, Ruder wurde nicht rumgerissen.

Angeblich ist die interne und brisante Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 seit dem Schriftsatz der Beklagten vom 20.12.2019 nicht mehr auffindbar. Womit das Ansehen der BGHW untergegangen ist. 

 

Ferner hat der Direktor am SG Bremen Herr Prof. Dr. [19-14] bekannt gemacht, dass die Gerichtsakte zum Az.: S 18 U 94/04 nicht mehr auffindbar sei. So ist es mit dem Schreiben vom 10.03.2020 dokumentiert.

 

20.12.2019: BGHW kann ihre interne Stellungnahme vom 05.10.2009

nicht mehr ausfindig machen. 

So ist es mit dem Schriftsatz der Beklagten vom 20.12.2019 zum Az.: S 2 U 125/19 bzw. S 29 U 108/19 und L 14 U 103/20 nachvollziehbar dokumentiert.  

 

24.12.2019

"Ein Mann der die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd." [Buffalo Bill]. Ich hatte kein Pferd & keinen Anwalt und habe von dem Grundgesetz der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht und bin 4 mal im Gefängnis unter Schwerverbrechern gelandet. Als ich meine erste Haft am 24.12.2019 angetreten habe, hat die Justizbeamtin wörtlich gefragt:

 

"Was wollen Sie den hier Herr Neumann, Sie haben doch nur von Ihrer Meinungsfreiheit gebrauch gemacht und dafür kommt man nicht ins Gefängnis, wo Schwerverbrecher sitzen."

 

Auf meine Frage, woher kennen sie meinen Fall wurde geantwortet:

 

"Wir lesen die Zeitungsberichte und kennen ihre Webseite."

 

 

Und bei meinem letzten Haftbesuch am 30.08.2021 wurde mir durch den Gefängnisarzt erlaubt, dass ich den Ordner mit 45 Geheimunterlagen der BGHW mit auf die Zelle und unter mein Kopfkissen legen durfte, damit ich in Ruhe schlafen kann. Auch darüber hat die Zeitung am 21.10.2021 berichtet. Und wahrhaftig wurde ich im Gefängnis bestohlen.

 

10.03.2020

Gerichtsakte ist nicht mehr auffindbar 

Seit dem 10.03.2020 ist schriftlich bekannt, am SG Bremen ist das Beweismittel mit der Gerichtsakte (S 18 U 94/04) nicht mehr auffindbar. Die Beweismittel und Geheimunterlagen der BGHW liegen mir aber in Kopie vor. >Klick  

M.M. ist das SG Bremen befangen.

 

In der Stromunfallsache (S 18 U 94/04) hat die Datenschutzbeauftrage mit Schreiben vom 10.03.2020 wie folgt wörtlich dokumentiert:

 

 

"Wie versprochen, bestätigen wir Ihnen schriftlich, wie bereits mit Ihnen telefonisch erläutert, dass auf unsere Aufforderung zur Stellungnahme bezüglich der Löschung des medizinischen Gutachtens des Herrn [11-7] vom 3. Mai 2005 zum Az. S 18 U 94/04, Herr Dr. [19-14], Direktor der Sozialgerichts, sich bei uns telefonisch gemeldet hat. Er gab an, dass die komplette Akte wohl vernichtet worden sei. Er konnte keine weiteren Angaben zum Zeitpunkt und zum Löschvorgang machen und gab an, dass dies nicht mehr rekonstruierbar sei."  

Neuer Direktor am SG Bremen ist in meinem Fall verwickelt und gibt bekannt: Die Gerichtsakte ist im SG nicht mehr auffindbar. So ist es von der Datenschutzbeauftragten Bremen mit dem Schreiben vom 10.03.2020 dokumentiert. In dieser Gerichtsakte (Az.: S 18 U 94/04) habe ich mit meinem Anwalt [7-6] am 26.08.2009 & 04.09.2009  Prozessdelikt objektiviert. Nun war das SG Bremen u. die Beklagte angreifbar.

 

Mehr zu meiner Person und Familie:

Mein Großonkel ist Prof. Dr. med. Rudolf Theis Eden Schwiegersohn von Otto Schott dem Glasfabrikanten in Jena. Erlitt auf dem Heimweg von der Klinik einen Fahrradsturz mit einer Schenkelhalsfraktur, der eine tödliche Lungenarterienembolie folgte und verstarb im Febr. 1925 an den Folgen (Wegeunfall im Sinne von § 8 SGB VII). Wie die Zeitung am 15.09.2012 berichtet, ist er "Als Chirurg unsterblich geworden".

 

Ich bin Halbweise und mit der Feldpost wurde am 23.10.42 bekannt, unser Vater wird vermißt. Danach hat sich unser Opa (Paul Eden) - der Bruder von Prof. Dr. med. Rudolf Theis Eden und Schwiegersohn des Glasfabrikanten Otto Schott in Jena - um uns gekümmert. Mein Großonkel Rudolf ist im Jahre 1925 an einem Arbeitsunfall (Fahrradsturz) verstorben und "Als Chirurg unsterblich geworden", darüber hat auch die Zeitung  am 15.09.2012 berichtet.

 

08.04.2020  

 

Auch ich habe einen schweren Fahrradsturz erlitten. 

Aus mittelbare Unfallfolgen meiner Arbeitsunfälle im Jahre 1968, 1992 und 2001 kam es am 08.04.2020 zu meinem Fahrradsturz. Und hat zur Wirbelsäulenfraktur geführt, mit nicht mehr abklingenden Beschwerden. 

 

20.04.2020

Ich soll meine Webseite löschen.  

Mit dem Schreiben vom 20.04.2020 hat der externe Anwalt der BGHW meine Schreiben an die BGHW vom 20.03.2020 und 23.03.2020 auftragsgemäß beantwortet. Scheinbar ist meine Webseite für die BGHW ein "rotes Tuch" und mit allen Mitteln wird meine Webseite und meine Person angegriffen. Und ich habe den Hinweis bekommen: 

 

"Ich soll meine Webseite löschen, damit ich meinen Lebensabend genießen kann." 

 

Die Veröffentlichung dieses Antwortschreibens (20.04.2020) ist mir untersagt und ist zur Geheimakte geworden.

 

26.06.2020

Zur Sache Fahrradsturz hat die Beklagte keinen Sachverständigen eingeschaltet und am 26.06.2020 wörtlich dokumentiert:

 

"Wir wollen die Möglichkeit eines ursächlichen Zusammenhanges des Unfalls vom 08.04.2020 mit den Folgen des Unfalls vom 19.06.1968 zwar nicht komplett ausschließen, eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs vermögen wir jedoch nicht zu erkennen". 

 

"Weitere Zweifel an den von Ihnen geschilderten Hergang, gründen sich auf die in der Vergangenheit mehrfach mit unterschiedlichsten Unfallschilderungen erfolgten Versuche, Unfälle als Folge des Unfalles vom 19.06.1968 anerkannt zu bekommen." 

 

05.03.2021 (184 Seiten) 

Mein 2. Beschwerdeverfahren Az.: E 29/11.

Das "Redeverbot" vom 18.01.2010 ist weiterhin am Wirken und das Team der BGHW Direktion Mannheim, aus dem Dezernat Reha und Leistung hat mit dem Schreiben vom 05.03.2021 zweifelsfrei eingestanden, im Dezernat Reha und Leistung ist etwas schief gelaufen,  was die Öffentlichkeit nicht erfahren soll. Und dazu gibt es den Hinweis:  

 

"es ist nicht im Interesse der BGHW, dass die Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."  

 

Offensichtlich dokumentieren die Schriftstücke, "wem was anzulasten ist." und dieses soll die Öffentlichkeit nicht erfahren. 

 

 

06.09.2021

Redeangst und die Gefahr einer Gefängnisstrafe

Von meinem Recht der Meinungsfreiheit habe ich Gebrauch gemacht. Bin im Gefängnis gelandet. Bin letztmalig am 06.09.2021 mit 45 Geheimunterlagen der BGHW (Behörde) unter dem Arm entlassen worden. Die Zeitung stand vor dem Gefängnis und hat über meinen Fall berichtet, aber nicht das Fernsehen. 

 

21/24.10.2021

Herr Neumann nervt

Am 24.10.2021 hat die taz berichtet:

Streit mit Berufsgenossenschaft Herr Neumann nervt 

Erich Neumann ist überzeugt, dass sein Herzleiden von einem Arbeitsunfall herrührt. Anstelle einer Entschädigung bekommt er eine Freiheitstrafe. 

Täter sollen endlich die Wahrheit sagen (Trailer).

 

Das Sprechen über meinen Fall ist sehr gefährlich und ich habe Angst, dass ich erneut mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm im Gefängnis lande, womit ich am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen wurde. Die Angst löst natürlich psychosomatische Belastungsstörungen aus.

 

Zum 4. Mal sitze ich im Gefängnis und habe die Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. Und in der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 hat die Kriminalpolizei Bremen erkannt, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. 

 

07.12.2021

Diagnosen: Akuter Schlaganfall im Mediastromgebiet links, am ehesten kardioembolischer Genese bei Vorhofflimmern. Zu dem Schlaganfall kam es bei meinem Besuch in der STA Bremen (07.12.2021).  

So ist es mit meinem Schreiben vom 28.12.2021 dokumentiert. 

 

26.08.2022

"Im Labyrinth des Schweigens"

Es ist eine Schande, wenn ein Bremer Staatsanwalt nicht weiß und auch nicht wissen will was bei der BGHW in Bremen passiert. Und keine Sicherung von Beweismittel vornehmen will. Dazu im Einklang hat der Staatsanwalt im Schreiben vom 26.08.2022 nachvollziehbar dokumentiert:

 

Er werde weder die Ermittlungen wieder aufnehmen noch eine irgendwie geartete Sicherung von "Beweismittel" vornehmen.

  

12.09.2022

Es ist erschütternd, was da passiert, so hat es "Der Telefonmann" auch 

in meinem Gästebuch am 12.09.2022 dokumentiert.

 

10.10.2022 

Radio Bremen bringt meinen Fall nicht über den Sender 

 

Die Öffentlichkeit wünschte am 10.10.2022 darüber eine Erklärung, warum mein Fall - der als Kriminell erkannt wurde -nicht von Radio Bremen ausgestrahlt wird. Am 05.03.2024 habe ich noch einmal nachgefragt. Radio Bremen Filmaufnahmen Marktplatz Bremen liegen zu meinem Fall vor, werden aber bei Radio Bremen in keiner Serie und anderen Formaten Verwendung finden. Es ist der Ansatzpunkt, das unglaubliche Fehlverhalten der Behörden, könnte einen Tumult auslösen & soll verhindert werden. E-Mail vom 04.04.2024 dokumentiert, die Sache ist am laufen. 

 

10.10.2022 

Ich habe Insiderwissen bin Whistleblower und recherchiere wie ein investigativ Journalist. Mein Schwerpunkt liegt auf Sozialskandal und unterdrückter Pressefreiheit. Dazu im Einklang wurde meine Sache bis dato nicht über das Bremer Fernsehen ausgestrahlt. Das Fernsehen ist eine "Behörde" und will m. M. nicht über Pflichtverletzungen der Behörden berichten. Ich habe beim Bremer Fernsehen nachgefragt und bekam (10.10.2022) die wörtliche Antwort: 

 

"Wenn die Bremer Straßenbahn die Haltestelle verlegt, dass bringen wir, aber nicht Ihren Fall."  

 

Filmemacher/in würden meinen Fall bringen, es fehlen nur die Gelder vgl. 10.10.2022   

 

17.05.2023

Hier haben wir m. M. Strafvereitlung im Amt! 

Obwohl die Kriminalpolizei Bremen schon im Jahre 2012 erkannt hat, dass ich gegen eine "kriminelle Vereinigung" antrete, will die STA Bremen keine Ermittlungen aufnehmen, wie die Schreiben der STA Bremen vom 19.11.2013 & 17.05.2023 dokumentieren.  

 

"In Bremen ist der Teufel los"

"Seit mehr als 10 Jahren ist in Bremen der Teufel los. So konnte auch im Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage am 19.07.2023 von dem Prozessbevollmächtigten der Beklagten Herrn [19-1] keine Aussage gemacht werden. Weil er seit dem 18.01.2010 "Redeverbot" hat. Damit war die Erörterung der Sach- und Rechtslage mit der Beklagten überhaupt nicht möglich und ein "Tumult" bahnte sich an.

 

15.06.2023  

Durchbruch im Kampf um Unfallrente.

Externer Anwalt der BGHW gibt Geheimhaltungsinteresse bekannt.

  

Denn die Auswertung/Interpretation über den Akteninhalt muss die BGHW nun vornehmen. Denn die BGHW muss natürlich dokumentieren, welche Schriftstücke und warum sie für die BGHW eine Geheimhaltungsinteresse darstellen. Und der Geheimhaltungsgrad muss dokumentiert werden.

 

 

Wie kann ich die eidesstattliche Versicherung vom 5.10.2014 jeder Zeit bei dem externen Anwalt der BGHW in Hamburg einsehen, wenn doch das Original beim Landgericht Hamburg in der Akte zu liegen hat.

  

21.06.2023

Nächster Termin am 19.Juli 2023 zur mündlichen Verhandlung vor dem LSG Bremen und die Bearbeiter meiner Behördenakte haben "Redeverbot". Darüber ist mein Anwalt mit dem Schreiben vom 21.06.2023 informiert. 

  

22.06.2023 

22.06.2023, Generalstaatsanwaltschaft Bremen ist der Meinung, im vorliegenden Fall würden keine Indizien vorhanden sein, die nach kriminalistischen Erfahrungen einen Verstoß gegen Strafnormen als möglich erscheinen lassen. Diese Meinung zementiert m. M. wurde die Geheimhaltungsinteresse einer "kriminellen Vereinigung" respektiert.

 

22.06.2023 

Und die am 13.08.2019 zur Geheimhaltung festgesetzten Schriftstücke werden dringend für die weiteren Ermittlungen zur Sache Fahrradsturz vom 08.04.2020 benötigt. So auch in der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 22.06.2023. 

 

19.07.2023:

Sozialgericht (SG) hat die Aufgabe mit einem Urteil dafür zu 

 

sorgen, dass der Kläger zu seinem Recht kommt.   

Diese Aufgabe kann das SG Bremen seit dem Schreiben vom 28.02.2005 wegen Prozessdelikt nicht erfüllen und ist befangen. Die Gerichtsakte ist seit dem 10.03.2020 nicht mehr auffindbar. Und in der nichtöffentlichen Sitzung hat das Landessozialgericht am 19.07.2023 für Richtig erkannt, der Kläger sagt die Wahrheit.

 

19.07.2023

Nun hat das LSG Bremen die Urteile vom 19.07.2023 aus meinem Verkehrsunfall (L 14 U 149/21) und Stromunfall (L 14 U 171/21) vorgelegt und dokumentieren, wie die Berichterstatterin an der Aufklärung vorbei steuert. Mutwilligkeitskosten sind ein schweres Geschütz, aber die Urteile konnte das Landessozialgericht (LSG) damit nicht verhindern. Diese Urteile werden nun als Beweismittel für meine Klage (L 14 U 132/21) zum Fahrradsturz am 08.04.2020 verwertet. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.  

 

19.07.2023 

Geheimhaltungsinteresse der Beklagten hat m. M. am 19.07.2023, 13:00 Uhr, zur NICHTÖFFENLICHEN Sitzung (L 14 U 132/21) geführt.

 

19.07.2023

Prozessbevollmächtigte der Beklagten (BGHW) hat "Redeverbot" 

und zwei Justizbeamten waren bei der mündlichen Verhandlung vor dem LSG Bremen am 19.07.2023 anwesend. Mein Anwalt stellt die Frage in den Raum, ob es ein Strafverfahren oder Sozialgerichtsverfahren sei. 

 

26.07.2023

Wie schon oben berichtet hat die Richterin mit Schreiben vom 26.07.2023 der Beklagten wörtlich vorgetragen:  

 

"Je nachdem, ob Sie den vom Kläger geschilderten Unfall akzeptieren, werde ich im Anschluss einen rechtlichen Hinweis bzw. Vergleichsvorschlag machen." 

 

02.08.2023 

Ich bin keine "gefährliche Person" und dieses soll auch die Öffentlichkeit von Amts wegen von der BGHW erfahren. Dazu habe ich dem Geschäftsführer der BGHW Bremen mein Schreiben vom 02.08.2023 vorgelegt.  

 

10.08.2023

BGHW Regionaldirektion Bremen hat neuen Geschäftsführer.

Seit dem 10.08.2023 ist bekannt, ein neuer Geschäftsführer ist angetreten, wird es seinen Arbeitsplatz bzw. "Tatort" reinigen???

Sind die "Tatortreiniger" schon in meiner Behördenakte am Wirken? Mit Schreiben vom 10.08.2023 und freundlichen Telefonat am 15.08.2023 hat mir der neue Geschäftsführer der BGHW Bremen Herr [19-24] seinen Namen genannt, ist über meine Fälle - die seit mehr als 20 Jahren nicht abgeschlossen sind - bestens informiert, und hat über mein Wohnmobil und amerikanische Polizeisirene berichtet. Einen "sauberen Arbeitsplatz" möchte der neue Geschäftsführer von seinem Vorgänger Herrn [20-2] übernehmen. M. m. wird Herr [19-24] die Behördenakten durch seine Mitarbeiter überprüfen und reinigen lassen, insbesondere aus rechtlicher Sicht. Ist der Auftrag erledigt wird ein umfangreicher Abschlussbericht auflisten, wo etwas zu bereinigen war/ist und ggf. wie bereinigt wurde.

 

Wir haben auch über Mutwilligkeitskosten gesprochen. M. M. sollte die BGHW und das Gericht diese Kosten übernehmen, weil mutwillig bis dato an der Aufklärung der Wahrheit vorbei gesteuert wurde, darüber hat Herr [19-24] gelacht.  

 

17.08.2023

Das Gericht hat zwei bewaffnete Justizbeamten am 17.08.2023 zu den mündlichen Verhandlungen angeordnet. Und ist der Ansatzpunkt, hier wird etwas kriminelles Bearbeitet. Und könnte zu einer weiteren Klagehäufung, führen, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". Diesen Tatbestand hat die Beklagte schon in den Schriftsätzen vom 25.10.2012 vor zehn Jahren dem Gericht gemeldet. 

 

22.08.2023

"Auf die große Leinwand"   

Über meinen Fall kam es am 22.08.2023 zu einem spontanen Dreh auf dem Bremer-Marktplatz. Die Filmemacherin entscheidet, wie es weitergeht. 

 

11.09.2023

Damit war nicht mehr zu rechnen: 

Am 11.09.2023 hat die Richterin am LSG Bremen einen Vergleich vorgeschlagen und erkannt, an meinen Aussagen bestehen keine Zweifel. Gemäß dem Vorschlag hat sich die BGHW mit dem Beschluss von 22.09.2023 dazu verpflichtet weitere Ermittlungen/Prüfungen wie im Verwaltungsverfahren durchzuführen. Nun hat die Beklagte ihren Bescheid vom 02.11.2023 vorgelegt dem ich sogleich mit meinem Schreiben vom 11.11.2023 und  12.12.2023 Widersprochen habe, weil die Beklagte offensichtlich keine weiteren Ermittlungen durchgeführt hat.

 

11.09.2023

Aktiv kämpfe ich seit 2001 um mein Recht, jedoch nahe zu erfolglos, denn das Sozialgericht Bremen glaubt nicht mir sondern der Beklagten (BGHW)  und die Beklagte erfüllt nicht ihre Aufklärungspflicht. Dieses hat sich mit dem Schreiben aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen vom 11.09.2023 geändert, denn die Richterin hat wörtlich festgesetzt:

 

"Nachdem ich bereits im Erörterungstermin am 19.Juli 2023 darauf hingewiesen hatte, dass ich an die Schilderung des Klägers keinen Zweifel habe und der Kläger durch die nach dem Termin am 19. Juli 2023 nachgelieferten Informationen diesen Eindruck aus meiner Sicht noch bekräftigt hat, geht nunmehr auch die Beklagte davon aus, dass das Unfallereignis sich so zugetragen hat, wie der Kläger es geschildert hat."  

 

Juristen und Richter also die "Elite nach 1945" haben meinen Fall bearbeitet. >Video Bremens Richter und die Nachkriegszeit: >Video 

 

25.10.2012

Rechtsmissbrauch ist die Waffe der BGHW

Rechtsmissbrauch hat zu einer Klagehäufung geführt, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch Gerichte "lahmlegt". So hat es die Beklagte (BGHW) in Bremen, dem LSG Bremen (14 Senat) mit den Schriftsätzen vom 25.10.2012 vorgetragen. Und mir hat die Beklagte die Klagehäufung zu Unrecht angelastet. Nun hat das LSG Bremen (14 Senat) richtig erkannt: Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens ist die Beklagte nicht dem § 20 SGB X Amtsermittlungsgrundsatz gefolgt, und hat zu unrichtigen Entscheidungen geführt. So wurde die Sache auf ungeklärtem Sachverhalt vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt. Und hat zu unrichtigen Urteilen und Klagehäufung geführt, womit mir eine mögliche Unfallrente seit 20 Jahren versperrt wird und ist natürlich Rechtsmissbrauch. 

 

22.09.2023

Vor diesem Hintergrund (25.10.2012) hat das LSG Bremen (14 Senat) am 22.09.2023 nachvollziehbar beschlossen: Die Beklagte verpflichtet sich im Rahmen des Verwaltungsverfahrens erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei Fahrradsturz um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten drei Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt.   

 

Dazu im Einklang folgen einige Beweismittel, mehr mit einem >Klick.  

 

 

22.09.2023

Das LSG Bremen hat mit Beschluss am 22.09.2023  festgestellt:

 

"Hinsichtlich des Unfalls vom 08.04.2020 wird die Beklagte erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt."

 

 

 Es ist eine gute Entscheidung zur Sachaufklärung von Anfang an. 

 

*************************************** 

22.09.2023

Mit Beschluss vom 22.09.2023 ist gesichert: 

Die Elite am Sozial/Landessozialgericht Bremen wird sich weiter um meinen Fall kümmern, wenn die Beklagte keine vollständige Aufklärungsarbeit im Verwaltungsverfahren durchführt. Mit dem Bescheid der BGHW vom 02.11.2023 wird nachvollziehbar bis dato hat die BGHW keine weitere Aufklärung betrieben. Dazu im Einklang liegen weitere Schreiben vor, so auch mein Schreiben vom 12.12.2023. 

 

22.09.2023

Gericht gibt der BGHW die Möglichkeit ihr Ansehen zu retten.

Am 22.09.2023 kam es vor dem LSG Bremen zu einem Beschluss. Und die Öffentlichkeit wurde dabei ausgeschlossen. Nun hat sich Beklagte (BGHW) zur Sachaufklärung verpflichtet. Wobei es sich um meine anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt.   

 

22.09.2023

LSG Bremen hat keinen Staatsanwalt zugeschaltet.

Das Landessozialgericht (LSG) Bremen hat keine Ermittlungen eingeleitet und mit Beschluss vom 22.09.2023 war die Beklagte bereit weitere Ermittlungen durchzuführen. Gegen die BGHW habe ich am 23.11.2023 Untätigkeitsklagen eingereicht. 

 

22.09.2023

Die Richterin am LSG Bremen hat einen Vergleichsvorschlag mit Schreiben vom 11.09.2023 angekündigt und wie das Gericht vorgehen will ist schon bemerkenswert, wie mein Schriftsatz vom 18.09.2023 dokumentiert.

Zur Sache Fahrradsturz wird nun im Verwaltungsverfahren erneut eine Entscheidung von der Beklagten erwartet. Dazu im Einklang liegt der Beschluss aus dem LSG Bremen vom 22.09.2023 vor.  

  

22.09.2023

"Da haben wir den Salat und der stinkt zum Himmel"  

Es ist der Gästebucheintrag vom 22.09.2023 aus Bayern. Mediation konnte den "Gestank" von 45 Geheimunterlagen der BGHW nicht beseitigen, vgl. Schreiben vom 27.01.2014

 

Auf ungeklärtem Sachverhalt

kam die Sache vor das Landessozialgericht (LSG) Bremen. Mit dem Beschluss vom 22.09.2023 hat sich die BGHW verpflichtet, erneut zu Prüfen, ob es sich bei meinem Fahrradsturz um eine mittelbare Folge, der mit Bescheid anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt und als Tatbestandsmerkmal muss aber ein Gesundheitsschaden oder Tod festgestellt sein.  

 

22.09.2023

Das LSG Bremen hat mit Beschluss am 22.09.2023  festgestellt:

 

"Hinsichtlich des Unfalls vom 08.04.2020 wird die Beklagte erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt."  

 

 Dieses ist eine gute Entscheidung zur Sachaufklärung von Anfang an.

 

22.09.2023 

Schlichtung: Möglichkeit zum beseitigen der Pflichtverletzungen. 

 

Mit Beschluss aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen vom 22.09.2023 wird nachvollziehbar, es kam zu einem Vergleich.  Nun muss die Beklagte Flagge zeigen und überprüfen ob die Unfallfolgen aus meinen Arbeitsunfällen im Sinne des § 8 SGB VII zu meinem Fahrradsturz am 08.04.2020 geführt haben. Wird die wahre Sach und Rechtslage widerspruchslos dokumentiert, werde ich erhalten was mir von Anfang an zusteht. Und die Staatsanwaltschaft Bremen müsste keine Ermittlungen einleiten vgl. Schreiben vom 17.05.2023. Und das Ansehen der deutschen Sozialversicherung schädigen würde. Dazu muss die BGHW auch die für mich nachteiligen Schriftstücke aus der Akte entfernen. Siehe Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009

Unter bghw.de/karriere/bremen  hat der Regionaldirektor (RD) der Regionaldirektion Nord der BGHW in Bremen um neue Mitarbeiter geworben, die auch erforderlich sind. Denn schon am 02.03.2011 ist dokumentiert, Mitarbeiter der BGHW verweigern die Bearbeitung meiner Akte und ist auch Begründet. Denn zweifelsfrei wurde in meiner Behördenakte bereits ZUVIEL gelogen, betrogen und getrickst.  

 

22.09.2023

Ich habe Glück, denn das LSG Bremen hatte im Erörterungstermin am 

19.07.2023 keine Zweifel an meinen Schilderungen. So ist es in dem Schreiben aus dem LSG Bremen vom 11.09.2023 dokumentiert. Und mit Beschluss vom 22.09.2023 wurde festsetzt, die Beklagte wird eine erneute Entscheidung treffen und meine drei Arbeitsunfälle sind eingebunden. 

 

22.09.2023

Das LSG Bremen hat mit Beschluss am 22.09.2023  festgestellt:

 

"Hinsichtlich des Unfalls vom 08.04.2020 wird die Beklagte erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt."  

 Dieses ist eine gute Entscheidung zur Sachaufklärung von Anfang an.

 

02.11.2023

Beklagte folgt nicht der zugesagten Verpflichtung

Am 02.11.2023 hat die BGHW einen Bescheid angefertigt u. dokumentiert, die Beklagte ist nicht dem Beschluss aus dem LSG Bremen vom 22.09.2023 gefolgt. So hat die BGHW auch keine Überprüfung vorgenommen, ob es sich bei diesem Unfall um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten drei Arbeitsunfälle im Sinne des § 8 SGB VII handelt. Die anerkannten Arbeitsunfälle aus dem Jahre 1992 und 2001 hat die Beklagte nicht einmal im Bescheid aufgeführt.  

 

Dazu ist zu sagen: 

Meine Behördenakte hat gezeigt, dass bewusst oder unbewusst bei der Feststellung der Unfallfolgen Unstimmigkeiten und Differenzen zu den vorhandenen medizinischen Gutachten bestehen. Damit ich keine Nachteile erleide, muss unbedingt eine sorgfältige Prüfung erfolgen. Insoweit sind die Mitarbeiter zu befragen, wie es zu den Pflichtverletzungen bzw. Unstimmigkeiten kommen konnte!? Und die für mich nachteiligen Schriftstücke müssen natürlich aus der Akte entfernt werden.

 

16.01.2024:

Hallo Anonymous, bitte melden Sie sich unter "Buntes Tor".

Denn seit dem 22.11.2012 bin ich beauftragt, dafür zu sorgen, dass ein Beteiligter "strafrechtlich Verurteilt" wird. Sie könnten mir helfen und vom Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchGgebrauch machen. Seit dem 22.01.2024 erwarte ich von dem Geschäftsführer der BGHW einen Hinweis, womit sich die Sache erledigen könnte. Ansonsten werde ich weitermachen und in der BGHW-Mannheim bin schon als Whistleblower erkannt. 

 

Whistleblowing:

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist da. >Klick  

 

23.01.2024

Ich werde bestraft, weil ich auf Merkwürdigkeiten hinweise. 

Ich bin Whistleblower und seit dem Jahre 2023 gibt es das HinSchG davon möchte ich gebrauch machen und dafür gibt es Gründe.

 

24.01.2024 

Viele Menschen warten auf eine vollständige Aufklärung.

 

Es liegt der Ansatzpunkt vor und ist von Telare mit seinem Eintrag in meinem Gästebuch vom 24.01.2024 22:16 unter #2117 dokumentiert. Nun könnten sich viele Menschen in Europa bei Telare bedanken die unter chronischem VHF leiden. Denn eine Unfallrente wird möglich, wenn sie glaubhaft machen können bis zum Unfalltag war ihr Herz frei von VHF. Und die verspätete Meldung wird als Unfallfolge von den Medizinern der Berufsgenossenschaft dokumentiert, siehe mehr unter Telare mit einem >Klick.

 

 26.01.2024

Unbekannte Person hat dem Amtsgericht (AG) Bremen eine

Betreuungsanregung vorgeschlagen und dazu Kopien bzw. Ausdrucke meiner Webseite beigefügt. So ist es in dem Bericht des Sozialarbeiters vom 26.01.2024 dokumentiert. Scheinbar hat die Person auf meiner Webseite erkannt, ich muss gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten und benötige Unterstützung aus dem AG Bremen. Die mir mit dem Beschluss aus dem AG Bremen vom 14.12.2017 und 10 Polizeibeamten als Zeugen versagt wurde, siehe Az.: 87 Ds 606 Js 21793/17 (46/17).

 

07.02.2024

BGHW verhindert weiter die sachgerechte Entschädigung 

Die BGHW legte mir nun ihren Widerspruchsbescheid vom 07.02.2024 vor und verhindert damit jede mögliche Entschädigung meiner Gesundheitsschäden aus den Unfällen im Jahre 1968, 1992, 2001 und im Sinne des § 8 SGB VII als Arbeitsunfälle von der BGHW anerkannt sind. Und keiner hat den Widerspruchsbescheid der BGHW unterzeichnet. Mit dem Hinweis auf das Schreiben der BGHW vom 02.03.2011 (Az.:E 29/11) wird ableitbar: Die Mitarbeiter der BGHW sind nicht mehr bereit meinen Fall zu bearbeiten, sie fühlen sich scheinbar durch den Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Das Bedrohungsmanagementteam der BGHW hat sich mit einem Aktenvermerk am 29.04.2016 gemeldet und die weitere Aufklärung soll durch "Bumerangsätze" verzögert werden.    

 

12.02.2024

Meine Klage ist am 12.02.2024 beim SG Bremen eingegangen

und meine sämtlichen Arbeitsunfälle bearbeitet, die im Sinne des § 8 SGB VII von der Beklagten mit Bescheid anerkannt sind und einen Gesundheitsschaden ausgelöst haben. Ferner hat die Richterin am LSG Bremen richtig erkannt, Herr Neumann sagt die Wahrheit (Az.: L 14 U 132/21).

08.03.2024

 

 

BG ETEM fertigt für BGHW falsche Beweismittel an.

Am 08.03.2024 ist meine Klage am Sozialgericht (SG) Bremen eingegangen,

mit dem Klageziel, dass die BG ETEM gegenüber der BGHW und dem SG Bremen eingesteht, im Sinne der BGHW (vormals GroLa-BG) hat der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle Herr Dr. Ing. [10-2] u. a. sein Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) mit unwahren Tatsachen angefertigt und an die BGHW übersandt.

 

04.04.2024

Kampf um Unfallrente, so ist die Lage am 04.04.2024: 

Mit einem Beschluss aus dem Landgericht Hamburg vom 13.08.2019 hält die BGHW ihre 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen zurück. Und dokumentieren das unglaubliche Fehlverhalten der BGHW, bis hin zum Meineid der Geschäftsführung. Das Fernsehen hat diesen Skandal in der deutschen Sozialversicherung bis dato nicht ausgestrahlt. Und wird auf meiner Webseite nachvollziehbar dokumentiert. 

 

07.05.2024

Dass etwas passieren soll, hat die BGHW in der beratungsärztlichen Stellungnahme vom 28.11.2007 von Dr. Dr. [23] wie folgt wörtlich erfahren:

 

"Als vorrangig in dieser komplexen Angelegenheit ist der baldige Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zu sehen."

 

Dazu ist zu sagen:

Die BGHW hat in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 erkannt und wörtlich dokumentiert:

 

"Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollte." 

 

Vor diesem Hintergrund muss die BGHW dafür sorgen, dass etwas passiert. Sollte die BGHW dazu nicht in der Lage sein, so erwarte ich eine nachvollziehbare Erklärung. Ferner erwarte ich von der BGHW einen Hinweis darüber, was ich machen soll oder nicht machen soll damit etwas passiert. Ich erwarte die Nachricht per Brief, per E-Mail und in meinem Gästebuch, bis zum 07.05.2024. Es kam  aber keine Nachricht. 

 

Ich bin der Mann der alles kann

Als Tischler/Parkettleger, Fernfahrer, Fernsehtechniker und durch meine Tätigkeit im Med. Techn. Notdienst kann ich nahe zu alles. Geht nicht gibt es nicht, dieses hat mir mein Tischlermeister schon 1958 beigebracht. Als Fernsehtechnik habe ich die Fehlersuche gelernt und in der Medizintechnik habe ich nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet

 

"Fehler müssen vollständig beseitigt werden". 

 

So bearbeite ich auch meine Verletztenakte bei der für meine Fälle zuständigen BGHW in Bremen. Und bin an Insider wissen und Geheimunterlagen gekommen. 

 

Danach habe ich einen Sozialskandal aufgedeckt, für den sich keiner rechtfertigen will. Und bis in die Chefetagen der gesetzlichen Unfallversicherungen und am SG Bremen geht und zementiert, hier ist eine mächtige "kriminelle Vereinigung" am wirken.

 

Ich bin der Unfallmann der vieles kann und auch der Staatsanwaltschaft schon dabei helfen konnte, dass einer bewaffneten Bande das Handwerk gelegt wurde und Millionen-Schaden angerichtet haben. Übrigens darf bei diesem Elend auch mal gelacht werden: 

 

Es muss erkannt werden, ich bin Einzelermittler in eigener Angelegenheit und gehöre nicht dem SEK=Sondereinsatzkommando Bremen an. 

 

 

Ich bin Deutscher und habe die Verantwortung für unsere Demokratie

  

 

 

 

"Mein Kampf" gegen Amtsträger in unserem Sozialsystem

"Redeverbot"

Unter bghw.de/karriere/bremen  hat der Regionaldirektor (RD) der Regionaldirektion Nord der BGHW in Bremen um neue Mitarbeiter geworben, die auch erforderlich sind. Denn schon am 02.03.2011 ist dokumentiert, Mitarbeiter der BGHW verweigern die Bearbeitung meiner Akte und haben seit dem 18.01.2010 nicht nur "Redeverbot" und die Begründung ist zweifelsfrei:

In meiner Behördenakte wurde ZUVIEL gelogen, betrogen und getrickst.  

 

Ein Schuss nach hinten, war die Strafanzeige gegen meine Person 

 

 

Ich bin wider Willen Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung".

Von meiner zuständigen Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) werde ich seit dem 13.08.2019 mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,- € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Damit will die BGHW verhindern, dass von mir 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW der Öffentlichkeit u. den Gerichten zugänglich gemacht werden, das Kopieren ist mir auch untersagt. Schon das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 hat die Kriminalpolizei Bremen als "Stasiakte" bewertet. Dazu wurde mir erklärt, gegen eine "kriminelle Vereinigung" würde ich antreten die niemals zurückrudern wird, weil sie mit einer Freiheitsstrafe vom Gesetzgeber bedroht werden. Auf meine Gesundheit soll ich aufpassen und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Diese Wertungen habe ich übernommen und sind keine üble Nachrede. 

 

"Herr Neumann nervt" 

und verlässt mit 45 Geheimunterlagen unter dem Arm das Gefängnis,

es war der 06.09.2021. Der Gefängnisarzt hat dafür gesorgt, dass ich die Akte ausnahmsweise mit auf meine Zelle nehmen durfte. Darüber hat die Zeitung berichtet. Ich habe bedenken, dass ich mit 45 Geheimunterlagen einer "kriminellen Vereinigung" beerdigt werde, weil ich keinen Zugang zu einer Meldestelle gefunden habe, wo ich als Hinweisgeber ohne Bestrafung die 45 Geheimunterlagen der BGHW vorlegen kann und Leistungsbetrug einer Behörde dokumentieren.

 

Jetzt kommt die gute Nachricht: 

 

16.12.2022: Bundestag stimmt für Whistleblower-Gesetz. 

Meine Schreiben vom 03.01.2023 dokumentieren ich wünsche den Zugang zur Meldestelle bei dem Bundesamt für Soziale Sicherheit (BAS) und der BGHW. Und werde offensichtlich machen, dass ich von einer "kriminellen Vereinigung" bedroht werde. Ich muss von dem Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) gebrauch machen. Mit mehr als 45 Geheimakten der BGHW unter dem Arm werde ich in den Meldestellen erscheinen. Denn mit dem Schreiben der BGHW Direktion Mannheim vom 27.05.2011 [Bl.1190 bis 3042] habe ich weitere Akten in Kopie erhalten. Dem folgte mit dem Schreiben 05.03.2021 eine weitere Akte mit 184 Seiten in Kopie und dem Hinweis:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

Dazu ist zu sagen.

Meine Behördenakte ist nicht im Rahmen der Gesetzmäßigkeit angefertigt worden, womit sich die BGHW meine möglichen Entschädigungen erspart. Die Beteiligten wollen nicht kriminalisiert werden (17.11.2009) und erwarten vom Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe. Sie wollen sich nicht in der Öffentlichkeit rechtfertigen (28.11.2009) und darum sollen die Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auch nicht von mir der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und das Kopieren wurde mir auch untersagt.

 

Dass die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen nach meiner Aussage vom 28.02.2015 das Ermittlungsverfahren gem. § 153 StPO. eingestellt hat, weil u. a. kein öffentliches Interesse an der Verfolgung und Aufklärung bestehen soll, kann nicht Glaubhaft gemacht werden.

 

Denn gerade die Öffentlichkeit und die vielen Versicherten der BGHW wollen die Wahrheit erfahren, wie die Unfallopfer von der BGHW behandelt werden. Darüber hat auch die Presse berichtet und mit meiner Webseite habe ich für die Öffentlichkeit meine Behördenakte zugänglich gemacht. Ich habe von meiner Meinungsfreiheit gebrauch gemacht. Darauf hat die BGHW mit ihrem externen Anwalt aus Hamburg dafür gesorgt, dass ich viermal im Gefängnis gelandet bin und mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm letztmalig am 06.08.2021 aus dem Gefängnis entlassen wurde. Und war nur möglich weil der externe Anwalt dem Landgericht (LG) Hamburg eine eidesstattliche Versicherung vom 5.10.2019 vorgelegt hat und vortäuscht, der Geschäftsführer der BGHW habe seinen Mitarbeitern kein "Redeverbot" erteilt. Wahrhaftig liegt aber die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 über ein nachvollziehbares "Redeverbot" vor.

 

Die Öffentlichkeit will/muss die Wahrheit erfahren!

Dass die Sache gem. § 153 Strafprozessordnung erledigt sein soll ist so gleich mit der folgenden Eintragung in meinem Gästebuch vom 31.12.2022 14:56 widersprochen. Denn die Öffentlichkeit will erfahren, welche Behörde zuständig ist für Leistungsbetrug. Meine Anfrage läuft seit 03.01.2023

 

"Es wird hochinteressant, welche Behörde sich zuständig sehen sollte, wegen Ermittlungen gegen die BGn, wegen eindeutigen Leistungsbetruges."

Als "Kunde" meiner zuständigen Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord (RN) Bremen bin ich von Anfang an um eine sachgerechte Entschädigung meiner Unfallfolgen aus 3 Arbeitsunfällen im Jahre 1968, 1992 und 2001 betrogen & belogen worden. 

 

Ich bin auf dem richtigen Weg u. Zeitungen berichten über meinen Fall.

Wie bei meinem Großonkel berichten die Zeitungen von Anfang an über meinen Fall. Seit 2013 habe ich die Öffentlichkeit mit meiner Webseite  darüber informiert, dass die Ordnung in Deutschland wurde und nicht mit geheimen Postkarten, wie es zur NS-Zeit. Dazu habe ich meine Akte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil bilden kann und ich von außen Hilfe erhalte. Nachdem Feuer im Nachbarhaus am 21.01.2019 kam am 12.11.2019 die Hilfe. Denn ein Bankdirektor hat 1.023,50 € Ordnungsgeld an das Landgericht (LG) Hamburg überwiesen, weil er nicht ertragen kann, dass ein Deutscher von seiner Meinungsfreiheit gebrauch macht und dafür ins Gefängnis gehen soll. Wie es in der NS-Zeit geschehen ist. Letztmalig bin ich am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden. Im Gefängnis ist mir der Roman vorgelegt worden: "Jeder stirbt für sich allein".

 

BGHW bezeichnet Sozialgericht (SG) als "Nebenkriegsschauplatz" .  

Nachdem Scheitern vor der höchsten Sozialgerichtsbarkeit am 06.08.2009 und 07.08.2009 kam es zu einer Klagehäufung (25.10.2012) wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". Und am 24.06.2013 hat die Beklagte das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt und mir sollte Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden.

 

Teilerfolg mit einem "Spatz in der Hand"

Am 19.06.2014 kam es vor dem SG Bremen zu einem Teilerfolg. Schon in der mündlichen Verhandlung hat das Gericht und die Beklagte erklärt, ich soll mich mit dem "Spatz in der Hand" zu frieden geben, sonst werde ich gar nichts bekommen. So kam es nach 13 Jahren zu einem Teilerfolg.

 

Ich habe Insiderwissen der BGHW

und wurde wider willen mit dem Urteil aus dem Landgericht Hamburg vom 13.08.2019 zum "Geheimnisträger" der BGHW über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbegrenzte Zeit. 

Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€, oder bis zu zwei Jahren Ordnungshaft bedroht. Das Kopieren ist mir auch untersagt.   

 

16.12.2022: Bundestag stimmt für Whistleblower-Gesetz  

Mit Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm will ich nicht beerdigt werden. Und werde nun von dem Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) gebrauch machen. >Klick

 

BGHW will nicht zahlen, mein Fall ist kein Einzelfall

Die Öffentlichkeit und Kundschaft der BGHW muss erfahren, wie die Behörde vorgeht. Krank, arbeitsunfähig-allein gelassen, die BGHW will nicht zahlen, darüber berichtete auch das BR Fernsehen am 05.12.2018.

 

 

Hausverbot, Redeverbot u. meine Schreiben werden nicht beantwortet.

Mit Urteil vom 19.06.2014 wurde die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 über mein Hausverbot wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. Jedoch das "Redeverbot" und die nicht Beantwortung meiner Schreiben hat weiter Wirkung.

 

Bedrohungsmanagementteam der BGHW schaltet sich ein.

Mit Schreiben vom 29.04.2016 hat das Bedrohungsmanagementteam der BGHW den Mitarbeitern erklärt, mit welcher Raffinesse sie bei dem "Redeverbot" und der nicht Beantwortung meiner Schreiben vorgehen können. Dabei sind Bumerangsätze aufgeführt worden und keine meiner Fragen beantworten.

 

SG/LSG Bremen verlangt keine Stellungnahme von der Beklagen 

Aktenkundig legt das SG/LSG Bremen der Beklagten meine Schriftsätze vor und die Beklagte kann entscheiden ob meine Fragen mit einer Stellungnahme beantwortet wird. Die Beklagte hatte sich u. a. schon am 10.06.2008 für ein "nein" entschieden. Wobei ich mit meinem Anwalt die Kritikpunkte an der erstinstanzlichen Entscheidung und an den bislang erstellten Gutachten zusammengefasst habe.  

 

Seit dem 13.08.2019 bin ich wider Willen Geheimnisträger der BGHW.

Mit einer Liste vom 13.08.2019 wurden mir 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung bekannt gemacht. Ich werde bis auf unbegrenzte Zeit zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€ oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Auch das Kopieren ist mir untersagt und darf die Geheimunterlagen auch nicht dem SG Bremen vorlegen. Damit wurden mir die Beweismittel aus der Hand geschlagen, die ich bei meinen Klagen dem Gericht vorlegen muss. Aber gerade die 45 Geheimunterlagen dokumentieren, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am wirken und den Mitarbeitern der BGHW mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 ein "Redeverbot" erteilt haben und dazu auch die Beantwortung meiner Schreiben untersagt wurde. 

 

Als "Kunde" meiner zuständigen Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord (RN) Bremen, wünsche ich die Entschädigung meiner Unfallfolgen aus den anerkannten Arbeitsunfällen im Jahre 1968, 1992 und 2001. Wie sie von den Medizinern der BGHW in den Gutachten festgestellt wurden. Vor dem Sozialgericht (SG) Bremen bin ich mit meinem Anwalt am 18.12.2008 gescheitert. Danach konnte ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt dokumentieren. Nun war das SG Bremen und die BGHW angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Mit dem Hinweis auf Pflichtverletzungen in 44 Punkten habe ich am 27.08.2009 Strafanträge bei der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen gestellt.

 

Unglaublich aber wahr  

Mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 habe ich sogleich bei der BGHW ein Beschwerdeverfahren (Az. E 207/09) ausgelöst.

Dazu hat die BGHW Bremen der BGHW Mannheim ihre interne Stellungnahme vom 05.10.2009 übersandt. Die ich erstmalig mit Schreiben der BGHW Mannheim vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie erhalten habe.

Es war aber nicht im Sinne der BGHW Bremen, denn die BGHW hat am 10.11.2009 und 18.11.2009 dokumentiert, die interne Stellungnahme (05.10.2009) und die Rest/Handakte soll ich auf keinem Fall erhalten. Das Zurückhalten ist nachvollziehbar, denn in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 hatte die BGHW Bremen das weitere Vorgehen gegen meine Person dokumentiert. Und nachdem Sichten der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 kam die Kriminalpolizei Bremen zu der Wertung: Es sei eine "Stasiakte" und ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die nach "Stasimanier" vorgeht und niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Sie haben mich in die Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen und ich soll auf meine "Gesundheit aufpassen". Und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden werden. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt hat der Kripobeamte nicht gedacht.

Die Wertungen habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

An anderen Stelle wünschte ein Kripobeamter eine Kopie von der "Stasiakte" damit er das Unglaubliche auf seiner Dienststelle glaubhaft machen kann. 

 

15.09.2009 

Meine Beschwerde über merkwürdiges Verhalten der BGHW Bremen

 

§ Hinweisgeberschutzgesetz (§ HinSchG)

 

BGHW hat Racheaktionen gegen meine Person im Visier. 

Was nun folgt muss der Meldestelle (HinSchG) und Polizei bekannt werden. 

 

Wider willen bin ich Geheimnisträger der BGHW.

Nachdem ich am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt habe und die BGHW und das SG Bremen angreifbar wurden, habe ich die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen am 27.08.2009 zur Hilfe eingeschaltet. Mit meinem folgenden Schreiben vom 15.09.2009 habe ich sogleich bei der BGHW ein Beschwerdeverfahren (Az. E 207/09) ausgelöst.

 

Wem was anzulasten ist. 

 

05.10.2009  

Mit der internen Stellungnahme ("Stasiakte") vom 05.10.2009 erregt die BGHW Bremen von Anfang an den wörtlichen Irrtum:  

 

"Es sind natürlich keine Ärzte beeinflusst worden oder Unterlagen zurückgehalten/unterschlagen worden usw. Es haben vielmehr auf chirurgischem und orthopädischem Gebiet umfassende Feststellungen statt gefunden, die auch gerichtlich überprüft worden sind." 

 

13.02.2011

Chefarzt deckt Manipulation auf, Richter bekommt hochroten Kopf. 

Zur Aufklärung der Wahrheit habe ich den folgenden Chefarztbericht vom 13.02.2011 der Beklagten und dem Gericht vorgelegt und dokumentiert:

"Dass zum damaligen Zeitpunktpunkt die Blatt Nr. 62/Rs.  und damit der Röntgenbefund von Dr. [7-1] vom 12.10.1968 in dem eine Patellafraktur als Unfallfolge objektiviert und dokumentiert wurde, von der BG nicht vorgelegt wurde und damit auch in unserem Gutachten keine Beachtung finden konnte."

 

Damit hat sich die BGHW meine mögliche Unfallrentenerhöhung mit einer Teil MdE 10% erspart. Nennt es wie ihr wollt, für mich ist es Betrug. 

Denn die BGHW (vormals GroLa BG) hat tatsächlich Ärzte beeinflusst und Unterlagen zurückgehalten bzw. unterschlagen. Sogleich wurde nachvollziehbar auch das SG Bremen hat von Anfang an keine vollständige Überprüfung zur Urteilsfindung vorgenommen. Gemeinsam wollen sich die Beklagte und das Gericht in keinem weiteren Urteil rechtfertigen.

 

In einer mündlichen Verhandlung vor dem LSG Bremen hat der Vorsitzenden Richter [5] mit hochrotem Kopf (Flushing) wörtlich gefragt:

 

"Wie sind Sie an dieses Schreiben gekommen?

 

Darauf konnte ich nur antworten: "Diese Frage verstehe ich nicht."

 

13.02.2011 

Die vorliegenden Akten dokumentieren wem was anzulasten ist. Darüber habe ich schon am 30.01.2011 & 03.03.2011 

den Beteiligten einen Bericht zur Stellungnahme vorgelegt. Danach sind weitere ausschlaggebende Beweismittel aufgetaucht und sich mit folgen Tatsachen beschäftigen:

 

  • Prozessbevollmächtigte der BGHW will bei einem persönlichen Verfahren ein besseres Gewissen haben und folgt nicht mehr den Anweisungen.
  • Liste "gefährlicher Personen", auftritt mit einer Waffe" in der Verwaltung
  • Anfertigen falscher Beweismittel, Manipulation, Prozessdelikt, Kriminelle Vereinigung, "Stasiakte", Stasimanier, Gustl Mollath, Mediation, Abrechnungsbetrug bei der Krankenkasse.
  • Sozialgericht Bremen als Nebenkriegsschauplatz erkannt, amerikanische Polizeisirene und Sondereinsatz der Polizei Bremen,
  • 10 Polizeibeamten vorgeladen keiner kam
  • Hausverbot, Redeverbot, Feuer im Nachbarhaus, Tietjensee, Geheimhaltungsliste, Polizeisirene, Gerichtsakte nicht mehr auffindbar, "Stasiakte" in der Verwaltung nicht mehr auffindbar,
  • Meineid, 45 Geheimunterlagen, Ordnungsgeld bis 250.000,- Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, Gefängnisarzt und wider willen Geheimnisträger der BGHW. 

Für Delikte,

will sich die BGHW und das SG Bremen nicht rechtfertigen. Ich muss mein Recht aber vor dem SG Bremen einklagen und hat schon am 25.10.2012 zu einer "Klagehäufung" geführt wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen".

 

Fazit 

 

Schon an dieser Stelle ist dokumentiert, dass die BGHW (vormals GroLa BG) sehr wohl Ärzte beeinflusst und Unterlagen zurückgehalten bzw. unterschlagen hat. Sogleich wurde nachvollziehbar auch das SG Bremen hat von Anfang an keine vollständige Überprüfung zur Urteilsfindung vorgenommen und hat im Sinne der Beklagten zu falschen Urteilen geführt. Die Beklagte und das SG Bremen werden als "kriminelle Vereinigung" zementiert. Gemeinsam verhindern sie, dass sie sich in einem weiteren Urteil rechtfertigen müssen.

 

Die Gangart wurde härter und die Beklagte hat das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt.

 

So ist es in dem Schriftsatz der Beklagten vom 24.06.2013 an das Landessozialgericht (LSG) Bremen nachvollziehbar dokumentiert. Und immer wieder werde ich vom SG/LSG Bremen mit sogenannten Mutwilligkeitskosten bombardiert. So auch mit dem Schreiben aus dem LSG Bremen vom 15.03.2022 (Az.: L 14 U 149/21). Am 24.06.2014 wünschte die Beklagte sogar, das LSG Bremen möge mir Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen.

 

Die Gangart hat scheinbar ihren Höhepunkt erreicht.

Denn die BGHW hat einen externen Anwalt aus Hamburg eingeschalten, der dafür zu sorgen hatte, dass mir eine Liste vom 13.08.2019 über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vom LG Hamburg zur Geheimhaltung vorgelegt wurde. Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€ oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Auch das Kopieren ist mir untersagt.

In diese Liste ist auch die sogenannte "Stasiakte" eingebunden. 

 

 

Kripo hat interne Stellungnahme der BGHW als "Stasiakte" bezeichnet. 

Im Beschwerdeverfahren hat die BGHW (Bremen) der BGHW (Mannheim) die interne Stellungnahme ("Stasiakte") vom 05.10.2009 vorgelegt. Und wurde in eine Liste vom 13.08.2019 mit 45 Verwaltungsentscheidungen und Akten der BGHW zur Geheimhaltung festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000,-€ bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Das Kopieren wurde mir auch untersagt. So bin ich wider willen zum "Geheimnisträger" der BGHW geworden. Insoweit benötige ich natürlich einen "Hinweisgeberschutz".

 

Mit der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 erregt die BGHW von Anfang an den wörtlichen Irrtum:  

 

"Es sind natürlich keine Ärzte beeinflusst worden oder Unterlagen zurückgehalten/unterschlagen worden usw. Es haben vielmehr auf chirurgischem und orthopädischem Gebiet umfassende Feststellungen statt gefunden, die auch gerichtlich überprüft worden sind." 

 

  

05.10.2009 

Zur Racheaktion ist zu sagen:

In der internen Stellungnahme (05.10.2009) hat die BGHW dokumentiert:  

 

"Wir werden Herrn Neumann in die "Liste gefährlicher Personen" aufnehmen und überlegen, mit einer Anzeige gegen Herrn Neumann vorzugehen."

 

Es ist ein Ansatzpunkt, dass die BGHW "Rache" im Visier hat. 

 

 

17.11.2009

Generalstaatsanwaltschaft hat Pflichtverletzungen festgesetzt. 

 

Im Bescheid vom 17.11.2009 hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen  nachvollziehbar festgesetzt. Ich habe mich sorgfältig mit der Sache beschäftigt. Es konnten in den 44 Punkten nur bloße Pflichtverletzungen erkannt werden, die der Gesetzgeber in Ausnahmefällen unterstrafe gestellt hat. Und das Entfernen der für mich nachteiligen Schriftstücke ist Aufgabe der aktenführenden Behörde. 

 

18.11.2009 [1249-1]

Die "Stasiakte" der BGHW vom 05.10.2009 sollte mir auf keinem Fall vorgelegt werden. Dazu im Einklang wurde die Überweisung abgelehnt.

 

Mit dem o. g. Schreiben vom 19.10.2009 wurde nachvollziehbar es gibt die interne Stellungnahme ("Stasiakte") vom 05.10.2009 aus der aktenführenden Regionaldirektion Bremen.

 

Mit der folgenden Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 wurde die "Geheimhaltung" festgesetzt. 

 

Jedoch mit dem Schreiben der Hauptverwaltung Mannheim vom 27.05.2011 habe ich die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 ("Stasiakte") in Kopie als Anlage erhalten.

 

24.11.2009

BGHW hat den Bescheid erhalten.

Den Bescheid (17.11.2009) habe ich der aktenführenden (BGHW Bremen) mit meinem Schreiben vom 24.11.2009 als Anlage in Kopie vorgelegt. Der Posteingangsstempel bestätigt, mein Schreiben mit den Anlagen in Kopie ist in der Poststelle eingegangen finden sich aber nicht in dem Geschehensablauf der Akte wieder. Das Beweismittel wurde also unterdrückt. 

 

24.11.2009

 

Mein Schreiben hat die Verwaltung mit Anlage erreicht, findet sich aber nicht in dem Geschehensablauf der Akte wieder.

Anlage 

17.11.2009

Anlage 

23.11.2009

 

17./28.11.2009

Mit der folgenden E-Mail vom 17./28.11.2009 ist dokumentiert, die BGHW will sich nicht kriminalisieren lassen und hat erkannt, ich habe bei der STA Bremen ein Ermittlungsverfahren gegen die Mitarbeiter der BGHW angestrengt. Und sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Sie fürchten die Presse und das Fernsehen und den auftritt mit einer Waffe.

 

25.11.2009

Anlage : 23.11.2009

Mein Schreiben hat die Verwaltung mit Anlage erreicht, findet sich aber nicht in dem Geschehensablauf der Akte wieder.

Auch dieses Schreiben vom 26.07.2010 hat die BGHW nun nach neun Jahren zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit aufgenommen, in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW. 

 

26.07.2010

Dem nicht genug behauptet die BGHW durchgehend und aktenkundig auch mit dem Schreiben vom 26.07.2010 wie folgt wörtlich:

 

"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat." 

 

Die BGHW entfernt keine nachteiligen Unterlagen aus der Akte. Und behauptet durchgehend und aktenkundig alles überprüft zu haben und es wären keine Fehler vorhanden. Auch das Schreiben vom 26.07.2010 (Bl.844/5) zum Az.: E 207/09 hat die BGHW aus meiner Unfallakte zu entfernen, denn zu meinem Nachteil wird vorgespiegelt, es gab und gibt keine Fehler.

01.09.2010 

So konnte es nicht mehr weitergehen.

In diesem komplexen Fall hat die Beklagte (BGHW) am 01.09.2010 nachvollziehbar dokumentiert, mir steht etwas zu und wollte die Sache und Prozessdelikt mit einer Schlichtung (Mediation) erledigen. Damit war/ist das SG Bremen aber nicht einverstanden. Dabei wird nämlich nachvollziehbar, dass das SG von Anfang an falsche Urteile angefertigt hat und wäre der Durchbruch gewesen. Das SG Bremen wollte keine Schlichtung und hat meine Klagen mit merkwürdigen Gerichtswahrheiten abgewiesen. 

 

25.10.2012 

Am 25.10.2012 hat es zu einer Klagehäufung geführt, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen" siehe Az. S 29 U 83/12. 

 

Ferner hat die Beklagte in ihren Schriftsätzen vom 25.10.2012 vorgetragen, hier würde eindeutig Rechtsmissbrauch vorliegen und mit Mutwilligkeitskosten müsste ich bestraft werden.  

  

 

Der BGHW habe ich den Bescheid mit meinem Schreiben vom 2009 vorgelegt, damit die fehlerhaften Unterlagen aus meiner Akte entfernt werden. Mit Schreiben vom 2010 hat die BHW erklärt, es gibt keine fehlerhaften Unterlagen.

 

 

BGHW ist eine "kriminelle Vereinigung" und hat es selbst von der Staatsanwaltschaft (STA) überprüfen lassen.

 

Als "Kunde" der BGHW habe ich reklamiert, dass die BGHW mir keine sachgerechte Unfallrente liefert. Für die Öffentlichkeit habe ich meine Behördenakte zugänglich gemacht und die "kriminellen Handlungen" der höchsten Beamten dokumentieren und meine mögliche Unfallrente verhindern. Darauf hat die BGHW am 02.09.2014 gegen meine Person eine Strafanzeige mit dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung angestrengt und hat dabei die "kriminellen Handlungen" der Beteiligten selbst aufgelistet und personifiziert. Nachdem ich am 28.02.2015 meine schriftliche Aussage vorgelegt habe und ich die "kriminellen Handlungen" in 23 Punkten noch erweitern konnte, hat die STA Bremen mit dem Schreiben vom 26.05.2015  das Ermittlungsverfahren gegen meine Person eingestellt. Offensichtlich konnte der Antragsteller (BGHW) meinen schriftlichen Beschuldigungen nicht widersprechen und hat auch keinen Widerspruch eingelegt. Die BGHW ist mit ihrer "Racheaktion" gescheitert.

 

02.09.2014

28.02.2015

26.05.2015 

BGHW ist eine "kriminelle Vereinigung" und hat nicht widersprochen.

14.12.2017

 

10 Polizeibeamten wurden in 3 Verfahren vorgeladen und keiner kam.

Eine mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Bremen wurde am 14.12.2017 mit einem merkwürdigen Beschluss in drei Verfahren erledigt. 10 Polizeibeamten wurden als Zeugen vorgeladen und keiner kam. Damit war das Gericht einverstanden und hat die drei Verfahren eingestellt. So ist im Dunkeln geblieben was nicht aufgedeckt werden soll.

 

 

Es hat sich am 13.08.2019 gezeigt die BGHW schaltet ihren externen Anwalt aus Hamburg ein und ziehen rechtswidrig die "Notbremse". 

 

Am 29.04.2016 wurde das Bedrohungsmanagementteam der BGHW eingeschaltet. Im Jahre 2018 hat der Geschäftsführer der BGHW mit einem externen Anwalt aus Hamburg die "Notbremse" gezogen. Zu Unrecht hat die BGHW dazu das Landgericht (LG) Hamburg benutzt. Hier liegt eindeutig ein Rechtsmissbrauch vor. 

 

88.)

Jeder Mißbrauch wird beim ziehen dieser "Notbremse" bestraft. 

In dieser Sache ist die Aufklärung am Laufen und die STA Bremen soll zugeschaltet werden. Der externe Anwalt der BGHW bittet um Fristverlängerung für 2 Wochen und möchte den Vorgang prüfen.

Dazu gehören 45 Geheimunterlagen der BGHW & Unterlassungserklärung vom 07.03.2018. Damit bin ich einverstanden und habe es mit meiner E-Mail vom 15.10.2022 bestätigt. Eine weitere Fristverlängerung bis 13.01.2023 habe ich bestätigt 

 

Aber was und wo, will der externen Anwälte überprüfen, wenn er kein Recht auf Akteneinsicht hat und die Geheimunterlagen nicht vorliegen hat?

 

6000 Blatt, Unfall- u. Geheimakten liegen mir in Kopie vor.

 

 

Unvollständig liegt mir meine Behördenakte in Kopie vor und dokumentiert, dass die höchsten Beamten der deutschen Sozialversicherung nicht ihrem Eid folgen und ihr Bestes geben. Und so hat die deutsche Sozialversicherung Welt weit an Ansehen verloren. Die Beamten waren auch am 17./18.03.2014 in Vietnam vertreten. Die Beamten beseitigen keine Fehler. Und mit einem externen Anwalt aus Hamburg ist es den Beamten gelungen, dass ich am 13.08.2019 vom Landgericht (LG) Hamburg verurteilt wurde; 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW geheim zuhalten. Vor diesem Hintergrund bin ich letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden, mit Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. Darüber hat die Zeitung ausführlich berichtet. Meine Webseite, die Zeitung und das Fernsehen ist für die Beamten ein "rotes Tuch". Schon am 17./28.11.2009 haben die Beamten nachvollziehbar dokumentiert, wir wollen nicht kriminalisiert werden und uns nicht in der Presse & Fernsehen rechtfertigen. Wir haben eine Grenze der Aufklärung gezogen. Die Zeitung hat aber über das Vorgehen der Beamten berichtet und ist ein Teilerfolg meiner Recherche. Nun werden die höchsten Beamten aber gefährlich und machen weiter Fehler. 

 

§ 1 SGB VII - Prävention, Rehabilitation, Entschädigung  

Bitte lesen Sie die Zeitungsberichte über meinen "Kampf um Unfallrente". Mit dem Hinweis auf das Sozialgesetzbuch (§ 1 SGB VII) werden Sie erfahren, für welche Fehler sich die Beamten vor der Öffentlichkeit und dem Strafgericht zu rechtfertigen haben und sich per Eid verpflichtet haben das Beste zu geben. Insoweit verweise ich auf die interne Stellungnahme der BGHW vom 02.03.2011 (9 Seiten) und auf der Seite 7 den Irrtum erregt:

 

"Für eine weitere Sachaufklärung durch die Berufsgenossenschaft besteht mithin keine Veranlassung."

 

05.10.2009 

Kripo hat interne Stellungnahme der B

GHW als "Stasiakte" bezeichnet.

Die Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet und kam u.a. zu der Wertung: Es sei eine "Stasiakte" und ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die nach "Stasimanier" vorgeht. Sie haben mich in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen und ich soll auf meine "Gesundheit aufpassen". Und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Die Wertungen habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord (RN) Bremen und Direktion Mannheim haben mir Akten aus meiner Unfallakte vorgelegt, die ich der Öffentlichkeit u. Presse zugänglich gemacht habe und Prozessdelikt und Pflichtverletzungen dokumentieren für die sich keiner in der Behörde rechtfertigen will. Dabei habe ich von meiner Meinungsfreiheit gebrauch gemacht und hervorgehoben, dass die Ordnung beseitigt wurde, siehe GG Art. 20 (4). Nun hat die BGHW 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW in eine Liste vom 13.08.2019 aufgenommen und zur Geheimhaltung festgesetzt. Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€ bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis. Das Kopieren ist auch untersagt. Vor diesem Hintergrund bin ich im Gefängnis gelandet und der Gefängnisarzt hat dafür gesorgt, dass ich die Akte mit den 45 Geheimunterlagen mit auf die Zelle nehmen durfte. Es war eine Ausnahme und zeigt wie brisant die 45 Unterlagen sind. So bin ich wider willen zum Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung" geworden. 

 

 

Es kommt zu psychosomatischen Belastungsstörungen    

Durch das Vorgehen der BGHW bin ich traumatisiert und schreie Nachts um Hilfe bis der Notarzt kommt (15.07.2019). Ich bin mit 79 Jahren letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden. 

 

Mehr zu meiner Person

 

Arbeitsunfall anerkannt, kein Gesundheitsschaden eingetragen

Ich habe u.a. im Med. Techn. Notdienst meinen Dienst getan bis es am 20.03.2001 zu einem Stromschlag mitten durch mein Herz kam und als Arbeitsunfall von der BGHW mit Bescheid vom 27.04.2004 anerkannt ist. Jedoch wurde kein Gesundheitsschaden eingetragen obwohl die Mediziner der BGHW mein Vorhofflimmern als Unfallfolge diagnostiziert haben. Dieses ist mehr als eine bloße Pflichtverletzung, denn an die Einschätzung der medizinischen Gutachter sind die Verwaltungen im Rahmen der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns gebunden. So hat es auch der RD mit seinem Antwortschreiben vom 25.04.2008 dokumentiert. So erspart sich die BGHW seit 20 Jahren meine mögliche Entschädigung. Den Bescheid vom 27.04.2004 und das Schreiben vom 25.04.2008 hat die BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung in eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW festgesetzt. Damit bin ich wider willen zum Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung" geworden. Und werde zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld bis 250.000,-€ oder bis zu zwei Jahren Ordnungshaft bedroht. Und das Kopieren der 45 Akten und Verwaltungsentscheidung wurde mir auch untersagt.

3.) 

Arbeitsunfall anerkannt, falscher Gesundheitsschaden eingetragen

Bei meinem Verkehrsunfall am 19.06.1968 kam es zu einem Kniescheibenabbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe. So hat es der Mediziner der BG Unfallambulanz in seinem Bericht am 12.10.1968 auf der Rückseite von Blatt 62 zweifelsfrei dokumentiert. Danach hat die BGHW (vormals GroLa BG) in dem Bescheid vom 28.05.1970 die fasche Tatsachenfeststellung getroffen, es sei zu einem Abbruch am unteren Kniescheibenpol li. gekommen. So kam es am 05.09.2003 zu einem falschen Rentengutachten. Diesen Fehler hat der Chefarzt mit seinem Schreiben vom 13.02.2011 angezeigt und sogleich bemängelt, dass die BGHW u.a. den ausschlaggebenden Befund vom 12.10.1968 auf der Rückseite von Blatt 62 zurückgehalten hat. Ferner ist der Chefarzt dem Unfallarzt in der BG Unfallstation Bremen gefolgt. In dem Bericht vom 20.01.2003 und in der Mitteilung vom 31.01.2003 kam der Unfallarzt zu der Wertung, in meinem li. Knie hat sich eine MdE von 10 % eingestellt.

4.)

Die Einschätzungen der Gutachter: 

An die Einschätzung der medizinischen Gutachter sind die Verwaltungen im Rahmen der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns bekanntlich gebunden. Jedoch die BGHW folgt nicht dieser Gesetzmäßigkeit und verhindert damit meine mögliche Rentenerhöhung. Bis dato hat die BGHW keinem Gutachter den ausschlaggebenden Befund offensichtlich gemacht. So erspart sich die BGHW seit 20 Jahren meine mögliche Rentenerhöhung.

 

Weitere Unfallfolgen konnten durch Pflichtverletzungen der BGHW und Gerichte nicht Entschädigt werden. Darüber Berichte ich an anderer Stelle:

 

Arztfehler, keine Behandlung am li. Knie nach Kniescheibenabbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe.

Muskelschwäche, keine MdE ermittelt 

Keine Migräne accompagnée sondern nur "anfallsartige Kopfschmerzen"

im Bescheid übernommen.

Jahresarbeitsverdienst (JVA) unrichtig ermittelt.

Unfallrente 1975 mit MdE 25% zu unrecht abgefunden.

5.) 

 

 

BGHW sucht Mitarbeiter die sich mit meiner Akte auseinandersetzen. 

Unter bghw.de/karriere/bremen  hat der Regionaldirektor (RD) der Regionaldirektion Nord der BGHW in Bremen um neue Mitarbeiter geworben. Tatsächlich benötigt der RD auch neue Mitarbeiter, dazu im Einklang hat die BGHW am 02.03.2011 auf den folgenden 8 Seiten u. a. dokumentiert:

 

"Es muss darauf hingewiesen werden, dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden ist, Mitarbeiter zu finden, die sich mit den Angelegenheiten des Herrn Neumann auseinandersetzen, denn Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger" bezeichnet und ihnen unterstellt Sachverhalte falsch darzustellen, Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw.. " 

 

"Im Hinblick auf die Vorwürfe des Herrn Neumann gegen die BGHW und ihren Mitarbeitern bitte ich zusätzlich (und allein schon aus Fürsorgegesichtspunkten) zu prüfen, ob strafrechtlich gegen ihn vorgegangen werden soll." 

6.)

02.03.2011, "Racheaktion" 

Intern wurde abgesprochen, ob ich bestraft werden soll!

7.)

04.03.2011

Ein Danke für die gute Arbeit

04.03.2011

Damit wurde auch das BVA getäuscht

 

28.03.2011

09.06.2009

09.06.2009

Mitarbeiter haben Kenntnis über persönlich erhobene Vorwürfe und leiten kein Strafverfahren ein. So ist in der E-Mail vom 28.03.2011 und in dem Schreiben vom 09.06.2009 dokumentiert. Die Mitarbeiter haben offensichtlich Gewissenskonflikte.

Als Belohnung für meine Vorhaltungen habe ich die Akten kostenlos in Kopie erhalten. Und ist mit dem Vermerk vom 09.06.2009 auf zwei Seiten dokumentiert. Danach wurde die Akte im Beisein eines Mitarbeiters nicht mehr in der Verwaltung geöffnet mit dem Hinweis: Ich hätte ja die vollständige Akte in Kopie vorliegen. 

 

In meinem außergewöhnlichen Fall hat der Bearbeiter meiner Akte und Prozessbevollmächtigte der BGHW am 09.06.2009 Gewissenskonflikt dokumentiert u. folgte nicht mehr den Anweisungen der Geschäftsführung. Das Dokument hat die BGHW in die Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter Nr. 45 festgesetzt. 

8.)

05.04.2011,"Racheaktion"

Intern wurde auf die Antwort gewartet, ob ich bestraft werden soll! 

9.)

08.04.2011, (-108-), "Racheaktion"

Es kam die interne Antwort: 

 

"Strafanzeige gegen Herrn Neumann bietet wenig Aussicht auf Erfolg" 

"Telefonat mit Herrn RD am 08.04.2011: Gegenstand - Weiteres Vorgehen gegen über Herrn Neumann? Entsprechend den Hinweisen des Dezernats Personal sind Herr RD und der Unterzeichner der Auffassung, dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete. Herr RD weist aber auf die "Signalwirkung" einer solchen Maßnahme beim eigenen Personal hin. Er braucht dabei aber die Unterstützung einer zentralen Stelle (Dezernat Personal?) Herr RD möchte sich die Sache nochmals durch den Kopf gehen lassen und sich ggf. wieder melden."  

 

Mit dem Dokument wurde nachvollziehbar meine Anschuldigungen sind begründet, ansonsten hätte die BGHW sofort eine Strafanzeige gestellt. 

 

Dieses Dokument vom 08.04.2011 (-108-) habe ich aus der Direktion Mannheim mit dem Schreiben vom 05.03.2021 als Anlage in Kopie mit einer Akte über 184 Seiten erhalten. Mit dem Hinweis:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

Dass dem Gericht diese Akte mit 184 Seiten vorliegt ist mir nicht bekannt.

Ich kann dem Sozialgericht Bremen die Akte nicht in Kopie vorlegen weil mir das Kopieren seit dem 13.08.2019 untersagt wurde. Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis 250.000,-€ oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Somit bin ich wider willen zum "Geheimnisträger" der BGHW geworden. 

 

Ferner ist zu sagen:

Meine Anschuldigungen sind zweifelsfrei begründet, insoweit hat die BGHW auch erfolglos einen Strafantrag mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung gegen meine Person angestrengt. Die Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt.

 

Bemerkenswert ist auch die Tatsache:

 

Die Strafanzeige hat die BGHW erst drei Jahre später am 02.09.2014 angestrengt. Und erst nachdem ich am 27.08.2014 meinen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Bremen gestellt habe.

 

10.)

13.04.2011

Intern wurde gefragt, ob ich bestraft werden soll! 

13.04.2011

Intern wurde an die Möglichkeit einer Strafanzeige erinnert. 

13.04.2011

 

Keine Akteneinsicht

11.) 

27.05.2011

19.07.2011 (-130-)

Keine Akteneinsicht E 207/09

Für die Entschädigung meiner Unfallfolgen ist die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord (RD) in Bremen - vormals GroLa BG - zuständig. Die Gesundheitsschäden sind in den medizinischen Gutachten der BGHW diagnostiziert. Diese möchte ich nach Recht u. Gesetz entschädigt haben.

Jedoch Pflichtverletzungen der BGHW haben im Verwaltungsverfahren verhindert, dass es zu einer sachgerechten Entschädigung kommt. So wurde die Sache vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt. Mit meinem Fachanwalt für Sozialrecht Dr. jur. habe ich die Klagen am 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren.

 

Danach hat mein Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war das SG Bremen und die Beklagte (BGHW) angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben u. wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

12.)

Das Vorgehen der Beteiligten sprengt den Rahmen meiner Startseite. 

Es wird aber alles dokumentiert, jedoch das Wichtigste habe ich wie folgt vorgezogen:

 

13.) 

Allein gelassen, weitergemacht und Staatsanwalt um Hilfe gebeten

Ich habe die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen am 27.08.2009 um Hilfe gerufen. Und bei der BGHW Direktion Mannheim ist meine Beschwerde mit dem Schreiben vom 15.09.2009 unter dem Az. E 207/09 eingegangen.

 

Danach hat die BGHW Regionaldirektion Bremen am 17./28.1.2009 sofort erkannt u. dokumentiert:

 

"Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv. [...]

Der Rest des Schreibens ist sicherlich dazu geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten."

 

"Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus  denen hervorgeht, dass gegen unsere Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde.

 

Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wird in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt ["Amoklauf"]. 

 

Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendigt werden."   

14.)

BGHW lässt belastendes Beweismittel auftauchen, mit dem Hinweis:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden." 

 

Mit Schreiben vom 27.05.2011 und 05.03.2021 habe ich belastendes Beweismittel aus der Direktion Mannheim erhalten. Es ist mir nicht bekannt, dass das Sozialgericht (SG) Bremen dieses Beweismittel vorliegen hat.

 

15.)

Vom Recht auf Widerstand wird gebrauch gemacht, 

weil andere Abhilfe nicht möglich ist (Grundgesetz Art.20 (4). Dazu im Einklang hat die Beklagte diverse Schriftsätze vorgelegt und am 25.10.2012 die Tatsache dokumentieren:

 

Es liegt eine Klagehäufung vor, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die "Gerichte lahm legen".  

16.)

Klagehäufung ist der Beklagten und den Gerichten anzulasten, 

denn die Beamten sind per Eid verpflichtet, ihr Bestes zu geben und dieses haben sie gerade nicht getan. Denn die Beamten haben keinem Sachverständigen offensichtlich gemacht:

 

"Auf der Rückseite von Blatt 62 ist am 12.10.1968 ein Kniescheibenabbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe als Unfallfolge aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 mit all seinen Beschwerden aktenkundig dokumentiert." 

17.)

SG & LSG Bremen haben von Amts wegen keine Aufklärung betrieben

Dem nicht genug hat das Urteil aus dem LSG Bremen vom 18.12.2008 die falsche Tatsache behauptet, das SG habe den Sachverständigen von Amts wegen beauftragt, sein Gutachten vom 15.06.2005 anzufertigen. Denn Tatsächlich hat die Beklagte den Sachverständigen beauftragt und hat sein Gutachten auch nach wünschen der Beklagten (BGHW) angefertigt. Wie der Begutachtungsauftrag vom 16.03.2005 bestätigt. Und hat sogleich die Muskelschwäche im Arm, Hand und Bein mit keiner MdE beziffert. 

 

18.)

BGHW übernimmt nur ein Teil der diagnostizierten Unfallfolge

Weiter haben die Beamten der BGHW "anfallsartige Kopfschmerzen" mit Widerspruchsbescheid vom 07.11.2003 nachträglich als Unfallfolge anerkannt. "Anfallartige Kopfschmerzen" ist aber nur ein Teil der Unfallfolge. Denn die Mediziner der BGHW haben eine Migräne accompagnée als Unfallfolge diagnostiziert. Also Kopfschmerzen mit Nebenerscheinungen. Die Nebenerscheinungen sind so gravierend, dass ich die Arbeit einstelle wenn die Kopfschmerzen einsetzen.

 

Ferner hat das Landessozialgericht (LSG) Bremen keinem Sachverständigen die ausschlaggebende Tatbestand bekannt gemacht und erstmalig mit dem Überraschungsurteil vom 18.12.2008 - ausgefertigt am 05.05.2009 - für alle Beteiligten wie folgt bekannt wurde:

 

"Aus dem Umstand, dass der Kläger nachweislich am 6.02.2001 hinsichtlich das Vorhofflimmern erscheinungsfrei gewesen ist, kann mit der nötigen Sicherheit festgestellt werden, dass das Vorhofflimmern nicht vor dem Unfalltag [20.03.2001] bestanden hat." 

19.)

Die Beamten sind per Eid verpflichtet, ihr Bestes zugeben.  

Damit erkannt wird, wie weit die Öffentlichkeit über meinen Fall informiert wurde und sich die Beamten in der Öffentlichkeit rechtfertigen müssen, lesen Sie bitte die noch folgenden Zeitungsberichte.

 

20.)

Mit Glück konnte ich viele unglaubliche Delikte aufdecken.

Wider willen wurde ich am 13.08.2019 zum Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung". Und bin letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden. Dafür hat ein externe Anwalt der BGHW in Hamburg am Landgericht (LG) Hamburg gesorgt. Darüber hat die Zeitung am 21.10.2021 berichtet. 

 

20.)

Staatsanwaltschaft hat meine Webseite überprüft.

Meine Webseite ist keine üble Nachrede und Verleumdung. Dazu im Einklang hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 28.01.2015 eingestellt.

 

21.)

Meine  Webseite ist ein offener Brief

und stelle den Antrag, dass meine Webseite zum wahren Tatbestand in allen meinen Gerichtsverfahren wird.   

 

22.)

Die Beamten in der Verwaltung und Richter geben nicht ihr Bestes

So hat der Richter am LSG Bremen erkannt, es kam zu einem Abbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe, teilt diese ausschlaggebende Tatsache aber  aber keinem Mediziner mit. Ferner hat dieser Richter (Beamte) erkannt, es konnte glaubhaft gemacht werden, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von Vorhofflimmern und hat auch diese ausschlaggebende Tatsache bis dato keinem Mediziner bekannt gemacht. So etwas führt natürlich zu einer Klagehäufung.

 

23.)

Staatsanwalt verweigert die Beweissicherung

Ferner ist der STA Bremen mit dem Strafantrag vom 09.02.2014 bekannt geworden, es ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. Die Ermittlungen sind aber sofort mit dem Schreiben der STA vom 26.05.2015 eingestellt worden. Und eine dringende Beweissicherung wurde mit Schreiben der STA Bremen vom 26.08.2022 abgelehnt. Und eine Akteneinsicht wurde bis dato nicht möglich gemacht. 

 

24.)

§ 1 SGB VII - Prävention, Rehabilitation, Entschädigung 

Ich möchte mein Recht und in der Öffentlichkeit rehabilitiert werden. Denn als Großenkel von Theis Eden kann ich nicht ertragen, dass ich als Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung" beerdigt werde. Ich muss weitermachen und ist keine Mutwilligkeit, sondern mein gutes Recht.

 

25.)

Die BG ETEM in Köln ist in Prozessdelikt verwickelt.

 

Mein Extra Blatt hat schon im Jahre 2009 dokumentiert, die BG ETEM ist in meinem Fall verwickelt.

 

18.)

 

Das zweite Extra Blatt:

 

Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung! 

Staatsanwaltschaft verweigert Sicherstellung der Beweismittel.

Gewerbsmäßigkeit liegt vor. >Klick

 

Über diese Sache hat das Extra-Blatt schon im November 2009 berichtet.

Die weitere Recherche hat m. M. zementiert: 

 

19.)

Kriminell Vereinigung sucht Mitarbeiter

Kern einer "kriminellen Vereinigung" ist das Sozialgericht (SG) Bremen und die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) in Bremen, Falkenstr.. Die unter bghw.de/karriere/bremen neue Mitarbeiter sucht. 

 

Nach dem ich am 18.12.2008 meine Gerichtsverfahren vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren habe, konnten mein Anwalt und ich am 26.08.2009 Prozessdelikt aufdecken. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Danach hat der Regionaldirektor Nord in Bremen die Aufklärung am 17./28.11.2009 begrenzt, und bringt damit die Gesundheit seiner Mitarbeiter in  Gefahr und ist als Beamter per Eid verpflichtet sein Bestes zu geben. Am 29.04.2016 wurde das Bedrohungsmanagementteam der BGHW eingeschaltet. Die Beamten haben ihr Bestes gegeben und den Mitarbeitern erklärt, wie die Aufklärung gefahrlos zu verzögern ist.

 

20.)

Belastendes Beweismittel ist mit dem Hinweis aufgetaucht:

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden." 

 

Mit Schreiben vom 27.05.2011 und 05.03.2021 habe ich belastendes Beweismittel aus der Direktion Mannheim erhalten. Es ist mir nicht bekannt, dass das Sozialgericht (SG) Bremen dieses Beweismittel vorliegen hat.

 

Mit Schreiben vom 27.05.2011 habe ich von der Direktion Mannheim erstmalig als Anlage in Kopie die interne Stellungnahme der Regionaldirektion Nord Bremen vom 05.10.2009 zu meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) erhalten. 

 

Damit wurde zementiert, die Ordnung in unserem Sozialsystem ist beseitigt, eine "kriminelle Vereinigung" ist am Wirken und hat am 25.10.2012 zu einer Klagehäufung geführt, wie sie noch nie beobachtet wurde, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". 

 

21.)

"Stasiakte"

Die interne Stellungnahme der Regionaldirektion, Bremen vom 05.10.2009 (E 207/09) hat die Kriminalpolizei Bremen gesichtet und kam zu der Wertung, es sei eine "Stasiakte" und ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die nicht zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Insoweit wurde ich auch von der "kriminellen Vereinigung" in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Ferner soll ich auf meine "Gesundheit aufpassen" und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Diese Wertungen habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede

 

22.)

Zur Sache ist zu sagen:

Am 05.10.2009 und 17./28.11.2009 hat der Geschäftsführer der BGHW Bremen der Direktion in Mannheim gemeldet: Wir haben Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv und sind geneigt den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten. Herr Neumann hat uns Unterlagen zugesandt aus denen hervor geht, dass gegen unsere Mitarbeiter ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde. Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden.

 

Mit der E-Mail vom 17./28.11.2009 ist festgesetzt, die Aufklärung wurde begrenzt. Wenn dieses Tatsache bekannt wird könnte es in der Behörde zum "Amoklauf" kommen. "Hausverbot" und "Redeverbot" mussten also erteilt werden. Nur so war jeder Kontakt zu beenden.  

 

23.)

Hausverbot & Redeverbot 

Den Kontakt mit mir, hat der Geschäftsführer abgebrochen mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010. Dazu habe ich Hausverbot erhalten und den Mitarbeitern wurde "Redeverbot" erteilt. Das Hausverbot wurde wegen Rechtswidrigkeit mit Widerspruchsbescheid vom 15.04.2013 aufgehoben, aber das "Redeverbot" hat noch Wirkung.  

 

Es folgt die "Stasiakte" vom 05.10.2009 u. E-Mail vom 17./28.11.2009.

 

 

 

24.)

Wider willen "Geheimnisträger" einer "kriminellen Vereinigung"

Mit der E-Mail vom 07.03.2018 (Seite 178/9) wurde nachvollziehbar. Der Geschäftsführer hat seinen externen Anwalt aus Hamburg zu einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegen meine Person beauftragt. Und ist dem Anwalt auch mit dem Urteil aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 gelungen. So bin ich wider willen zum "Geheimnisträger" einer "kriminellen Vereinigung" geworden und muss 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbegrenzte Zeit geheim halten. 

 

25.)

45 Kriminalgeschichten

Jedes dieser 45 Geheimunterlagen dokumentiert Pflichtverletzungen und eine kriminelle Geschichte steckt dahinter, die meine sachgerechte Entschädigung der festgestellten Unfallfolgen verhindert. Es hat zu einer Klagehäufung geführt, wie sie noch nie beobachtet wurde, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". Siehe dazu die Schriftsätze der Beklagten BGHW vom 25.10.2012.  

 

26.)

 

Neues Beweismittel taucht auf, mit dem Hinweis:  

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

 

Mit dem Schreiben vom 05.03.2021 hat die Direktion Mannheim neues Beweismittel aus der Vergangenheit in Kopie mit 184 Seiten auftauchen lassen. Dabei wurde auf der Seite 178 dokumentiert:

 

27.)

Meine Angelegenheit ist rechtlich und praktisch nicht erfreulich. 

So hat es die BGHW in der E-Mail vom 07.03.2018 (Bl. 178/9) dokumentiert und ist zu dem wörtlichen Ergebnis gekommen:

 

"dass Herr Neumann grundsätzlich in dem Umfang, in dem er nach dem IFG Zugriff auf Behördenunterlagen hat, diese auch "nutzen" darf - d. h. z. B. auch im Internetveröffentlichen darf-,[...]."  

 

"Mann könnte zwar gegenüber Herrn Neumann Nutzungsbestimmungen festlegen, dass der Akteninhalt nur ohne ehrverletzende Kommentierungen u. dgl. veröffentlicht werden darf. Allerdings wird gerade an einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von Herrn Neumann gearbeitet, sodass solche Nutzungsbestimmungen eher selbstschädigender Natur wären." 

 

28.)

Fazit:

Ob mit oder ohne meiner Kommentierung, der Geschäftsführer will verhindern, dass die mir vorgelegte Akte 1:1 im Internet erscheint.

 

29.)

Redeverbot: Meineid oder Prozessdelikt es droht Freiheitsstrafe

Mit der strafbewehrten Unterlassungserklärung hat die BGHW ihren externen Anwalt in Hamburg beauftragt. Dem Anwalt ist es gelungen, dass das Landgericht (LG) Hamburg mit Urteil (13.08.201945 Akten u. Verwaltungsentscheidungen zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt hat. Es war aber nur zu begründen, wenn der Geschäftsführer gemäß der Verfügung (Antrag 1)b) aus dem LG Hamburg vom 29.11.2018 eine eid. Versicherung abgibt. Zitat: 

 

"Geschäftsführer müsste eid. Versicherung abgeben, was heißt kein generelles Redeverbot in der eid. Versicherung, vom § 938 ZPO wird Gebrauch gemacht, wohl dann begründet."   

 

Darauf hat der Anwalt aus Hamburg eine merkwürdige eid. Versicherung vom 5.12.2018 mit dem Schreiben vom 05.12.2018 als Anlage in Kopie dem LG Hamburg übersandt. Es ist aber nicht nachvollziehbar, dass der Geschäftsführer den Anwalt dazu beauftragt hat. Denn die eid. Versicherung vom 5.12.2018 ist überhaupt nicht mit der Verfügung von dem Geschäftsführer vom 18.01.2010 im Einklang zubringen. Hier hat nämlich der Geschäftsführer das "Redeverbot" nachvollziehbar dokumentiert und hat noch Wirkung. Sollte der Geschäftsführer dem Anwalt einen Auftrag erteilt haben, würde "Meineid" vorliegen. Und der Gesetzgeber droht mit Freiheitsstrafe 

 

Das LG Hamburg und die Staatsanwaltschaft haben die Pflicht der Tatsachenüberprüfung. Und der Hamburger Anwalt hat die Überprüfung bis zum 18.12.2022 zugesagt, aber es passiert nichts.

 

30.)

6000 Blatt und 45 Geheimakten, aber es passiert nichts. 

 

und ist bei 6000 Blatt und 45 Geheimakten erforderlich.   

Dann sind Sie von Anfang an über meinen merkwürdigen Fall und Teilerfolge informiert. Mir liegen weitere Zeitungsberichte und Schreiben einer Staatsanwalt (StA) aus dem Jahre 1987 vor. Damit wird nachvollziehbar, durch meinen Hinweis wurde die Polizei aus einem anderen Bundesland sofort tätig und hat eine bewaffnete "kriminelle Vereinigung" dingfest gemacht, die  Millionen-Beute gemacht haben und es gab eine Belohnung. Warum geht so etwas nicht auch in Bremen?

 

31.)

"Stasiakte" liegt dem Polizeipräsidenten Bremen vor u. greift nicht ein.

Dazu im Einklang liegt mir das persönliche Antwortschreiben des Polizeipräsidenten Bremen vom 12.03.2012 nachvollziehbar vor.  

 

32.)

Mediation:

Das Schreiben aus dem SG Bremen behauptet noch am 19.02.2014

 

"Ich hätte von Anfang an kein Recht meine Maximalforderungen durchzusetzen, so als ob ich von Anfang an Recht gehabt hätte. Dieses sei viel vielfach gerichtlich bestätigt."

 

Diese Aussage wurde sogleich mit dem Urteil aus dem SG Bremen vom 19.06.2014 & LSG Bremen vom 23.06.2015 und Zeitungsberichten widersprochen. Es wurden also vielfach falsche Urteile angefertigt und ist nun gerichtlich bestätigt. Es erklärt auch die Klagehäufung und kann nicht als Mutwilligkeit ausgelegt werden, so wie es die Beklagte (BGHW) am 25.10.2012 dem Sozialgericht vorgetragen hat. Und wollte mir damit auch noch Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen und Mutwilligkeitskosten auferlegen. Darüber kann nun auch die Presse berichten und das SG Bremen müsste sich rechtfertigen. Eine "kriminelle Vereinigung" will sich in der Presse und Fernsehen nicht rechtfertigen und zieht am 17./28.11.2009 eine Grenze der Aufklärung.

 

33.)

 

Ich bin Geheimnisträger:  

 

Seit dem 13.08.2019 bin ich wider willen Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung" und bin letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden, auch darüber hat die Zeitung am 21.10.2021 berichtet. Als Großenkel von Theis Eden will ich aber nicht als Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung" beerdigt werden.

 

In der Medizintechnik habe ich nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet "Fehler müssen vollständig beseitigt werden" und so bearbeite ich auch meine Behördenakte. Es ist aber nicht im Sinne einer "kriminellen Vereinigung". 

 

Im Gefängnis hat der Gefängnisarzt dafür gesorgt, dass ich die Akte mit den 45 Geheimunterlagen mit auf die Zelle nehmen durfte. Dafür hätte auch mein Großonkel und meine Mutter Wally Neumann geb. Eden gesorgt.

 

"Die 45 Geheimakten dokumentieren das rechtswidrige Handeln einer "kriminellen Vereinigung", die Täter sitzen in der Chefetage bei der BGHW in Mannheim und Bremen, sowie am Sozialgericht Bremen."   

34.)

Zu meiner Person und Arbeitsleben ist noch zu sagen:

Mein Bruder und ich sind Bremer und Rembertianer, wegen Bombenangriffe musste unsere Mutter Bremen verlassen, so wurde ich in Dresden am 12.07.1942 geboren. Am 23.10.1942 kam die Feldpost - geschrieben mit Schreibmaschine - und der schlimmen Nachricht, wir werden unsern Vater nicht mehr wiedersehen. Unser Vater war Brauer bei Haake Beck, aber niemals konnte ich ein Bier mit ihm trinken. 

 

35.)

Drei Arbeitsunfälle sind mit Bescheid anerkannt

Tischler/Parkettleger, Fernsehtechniker ist mein Beruf, im Med. Techn. Notdienst habe ich bis 2001 über 16 Jahre gearbeitet. Und habe im Jahre 1968, 1992 u. 2001 drei mit Bescheid der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion (RD) in Bremen anerkannte Arbeitsunfälle erlitten.

 

36.)

Der Fehler: Ich erhalte keine sachgerechte Entschädigung 

In der Medizintechnik gibt es das ungeschriebene Gesetz:

 

"Fehler müssen vollständig beseitigt werden"

 

So bearbeite ich meine Akte, decke die Fehler auf und bin dabei auf eine "kriminelle Vereinigung" gestoßen. Sofort hat die BGHW Bremen in einer internen Stellungnahme vom 05.10.2009 (Az. E 207/09) der Direktion in Mannheim gemeldet, wir haben Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Sogleich folgte die E-Mail vom 17./28.11.2009 und berichtet über das weitere Vorgehen gegen meine Person. 

 

Und am 18.01.2010 hat die BGHW Bremen mir Hausverbot erteilt und die Mitarbeiter haben "Redeverbot" erhalten.   

Für die Entschädigung meiner Unfallfolgen ist die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord (RD) in Bremen - vormals GroLa BG - zuständig. Die Gesundheitsschäden sind in den medizinischen Gutachten der BGHW diagnostiziert. Diese möchte ich nach Recht u. Gesetz entschädigt haben.

 

37.)

Bitte ohne Tumult

Jedoch Pflichtverletzungen der BGHW hatten im Verwaltungsverfahren schon verhindert, dass es zu einer sachgerechten Entschädigung kommt. So wurde die Sache vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt. Mit meinem Fachanwalt für Sozialrecht Dr. jur. habe ich die Klagen am 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren.

 

38.)

Zwischen Bemerkung:

Es kam aber zum Teilerfolg, denn die Beklagte hatte erfolglos versucht meine mit Bescheid vom 12.09.2002 als Unfallfolge aus dem Arbeitsunfall (19.06.1968) nachträglich anerkannten "anfallsartigen Kopfschmerzen" anzuzweifeln. Dieses war ein ausschlaggebender Teilerfolg und hat am 19.06.2014 und 23.06.2015 zu weiteren Teilerfolgen geführt. Und nur so konnte meine 1975 abgefundene Rente mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 5% aufleben. Und das Gericht hat in der mündlichen Verhandlung erkannt, es ist nur ein "Spatz in der Hand". 

 

39.)

Weiter im Text: 

Mein Anwalt und ich haben die Akten studiert und am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Damit war klar die Ordnung ist beseitigt. Nun war die Beklagte (BGHW) und das SG Bremen angreifbar, damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben u. wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

Ich habe weitergemacht und konnte der Kriminalpolizei (Kripo) Bremen eine interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 aus meinem Beschwerdeverfahren (Az. E 207/09) vorlegen. Nachdem Sichten kam die Kripo Bremen zu der Wertung, es sei eine "Stasiakte" und ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Insoweit wurde ich auch von der "kriminellen Vereinigung" in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Ferner soll ich auf meine "Gesundheit aufpassen" und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Diese Wertungen habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Vor diesem Hintergrund ist gesichert, die Ordnung in unserem demokratischen und sozialen Bundesstaat ist beseitigt, die Abhilfe wurde nicht möglich. Es muss also zum Widerstand kommen, aber bitte ohne Tumult.

 

40.)

Grundgesetz Art. 5 (1) 

 

Ich habe von meinem  Recht der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht und habe auf meiner Webseite über meinen Fall berichtet, der kein Einzelfall ist und bin im Gefängnis gelandet. Dem nicht genug, werde ich seit dem 13.08.2019 mit einem Ordnungsgeld bis 250.000,-€ bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. So bin ich wider willen zum Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung" geworden. Und 45 Geheimunterlagen der BGHW muss ich auf unbestimmte Zeit im Dunkeln halten.

 

41.)

 

Seit vielen Jahren befinde ich mich in einem "Hamsterrad"  

Meine Klagen kann ich nicht mehr weiterführen, denn ich werde durch Ordnungsgeld und Ordnungshaft bedroht, wenn ich nach Recht und Gesetz die Beweismittel ans Licht und auf den Richtertisch bringe. Insoweit kann ich nur noch zum Widerstand aufrufen.

 

 

42.)

Aufruf zum Widerstand

Es hat sich gezeigt und wird auf meiner Webseite dokumentiert, die Ordnung wurde durch eine "kriminelle Vereinigung" in unserem demokratischen und sozialen Bundesstaat beseitigt. Insoweit muss nun von dem Grundgesetz gebrauch gemacht werden und ich rufe zum Widerstand auf. Und alle Deutschen haben das Recht zum Widerstand und können sich in meinem Gästebuch eintragen. 

 

43.)

Grundgesetz Art. 20 (4) 

Mit der E-Mail vom 17./28.11.2009 ist festgesetzt, die Aufklärung wurde begrenzt und in der Behörde wird ein "Amoklauf" erwartet.  

 

 

44.)

Sozialgericht wurde zum "Kriegsschauplatz", die Ordnung ist beseitigt!

 

Die Beklagte ging nach "Stasimanier" vor und hat das SG Bremen am 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, wo es so richtig ballert. Und das SG Bremen sollte mir "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigen. Damit war klar, die Ordnung ist beseitigt.

 

 

45.)

 

 

 

"kriminelle Vereinigung" hat von Anfang an meine Bestrafung im Visier

 

 

Die BGHW hat erkannt, meine Bestrafung ist nicht machbar weil es dafür keinen Grund gibt.

Dazu im Einklang hat die "kriminelle Vereinigung" am 08.04.2011 nachvollziehbar dokumentiert:

 

 

"dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete. Und die gewünschte "Signalwirkung" an die Mitarbeiter der BGHW nicht machbar wird".

 

So wurde die Strafanzeige gegen meine Person auf den 02.09.2014 verschoben, mit dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung. Nachdem ich mein Schreiben vom 08.02.2015 mit meiner schriftlichen Aussage in 24 Punkten vorgelegt habe, hat die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt. Und die Beteiligten haben meinen Anschuldigungen nicht widersprochen. Es war der Anknüpfungspunkt für die StA Bremen weitere Ermittlungen durch zu führen. Dazu war und ist die Staatsanwaltschaft aber nicht bereit. Wie das Schreiben vom 26.08.2022 bestätigt, wird bei der StA Bremen auch keine Sicherung von Beweismittel vorgenommen, obwohl die Dringlichkeit mit meinen Schreiben vom 25.05.2022 und 05.09.2022 angezeigt wurde. So wird natürlich Strafvereitlung im Amt ableitbar.

 

46.)

Ich bin wider willen Geheimnisträger einer "kriminellen Vereinigung"

u. werde mit bis zu 250.000,- € oder bis zu 2 Jahren Gefängnis bedroht.

 

Wie kann es sein, dass die Presse darüber berichtet, dass ich am 06.09.2021 mit 45 Geheimunterlagen der BGHW aus dem Gefängnis entlassen wurde. Und die STA Bremen nicht einmal hinterfragt, was das für Geheimunterlagen sind und warum mir erlaubt wurde, dass ich 45 Geheimakten mit auf meine Zelle nehmen durfte?

 

47.)

Ich kämpfe seit dem Jahre 2001 um sachgerechte Unfallrenten bei der BGHW in Bremen und bin mit meinem Anwalt auch vor dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel gescheitert. Danach haben wir am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war das Sozialgericht (SG) Bremen und die Beklagte (BGHW) angreifbar. Damit wollte meine Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ich habe die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen eingeschaltet. Sogleich habe ich mit einem Beschwerdeverfahren (Az. E 207/09) bei der BGHW weitergemacht. Mit der Schlagzeile "Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung" habe ich im November 2009 mein 1. Extra-Blatt den Beteiligten zur Kenntnisnahme mit meinem Schriftsatz vom 16.11.2009 (S 2 U 58/09) vorgelegt und Prozessdelikt dokumentiert. Damit wollte ich erreichen, dass die Beteiligten erkennen, mit einer Schlichtung können die Rechtsstreitigkeiten sachgerecht eingestellt werden.

Mit einer Gesprächsnotiz vom 01.09.2010 hat die Beklagte (BGHW) die richtige Entscheidung getroffen, es soll zur Schlichtung kommen aber das SG Bremen lehnte ab. Die Ablehnung durch das SG Bremen hat zu einer "Klagehäufung" geführt, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". Und wurde in vier Schriftsätzen der Beklagten vom 25.10.2012 vor dem SG Bremen nachvollziehbar dokumentiert.

 

48.)

Neues Beweismittel taucht auf: 

Ich hatte viel Glück und konnte mich mit neuem Beweismittel wehren. Denn mit dem Schreiben vom 27.05.2011 habe ich als Anlage in Kopie drei Aktenordner aus der Direktion Mannheim erhalten. U.a. war die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 zu meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) dabei. Und hat die Kriminalpolizei (Kripo) Bremen u. a. als "Stasiakte" bewertet. Ferner ist die Kripo Bremen zu der Wertung gekommen ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten die niemals Zurückrudern wird, weil der Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe droht. Die Wertung der Kripo habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede

 

49.)

"Es passiert nichts"

Die Kripo Bremen konnte nicht eingreift, weil die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen dafür keinen Auftrag erteilt hat und mir wurde angeraten in ein anderes Bundesland zu gehen, denn in Bremen wird nichts passieren.

 

Mit dem o.g. Schreiben (27.05.2011) habe ich sogleich die interne E-Mail der BGHW Bremen an die Direktion Mannheim vom 17./28.11 2009 in Kopie erhalten. Und nachvollziehbar dokumentiert: 

 

"Wir wollen nicht kriminalisiert werden und werden eine Grenze ziehen. Herr Neumann hat ein Ermittlungsverfahren angestrengt. Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss beendet werden." 

 

50.)

Ich kämpfe um Gerechtigkeit & sachgerechte Unfallrente

Entweder ich verzichte auf mein Recht, dazu ist meine Rente aber zu klein. Oder ich Klage weiter gegen eine "kriminelle Vereinigung" damit ich meine sachgerechte Unfallrente erhalte. Ich habe mich für die Gerechtigkeit & sachgerechte Unfallrente entschieden. Dieses war auch richtig, denn ich habe von Anfang an Recht wie die Teilerfolge am 19.06.2014 und 23.06.2015 bestätigt haben. Und meine Unfallrente wurde schon im Jahre 1968 zu meinem Nachteil falsch berechnet. 

Mein vollständiges Recht konnte ich bis dato nicht erhalten, weil das SG/LSG Bremen und die Beklagte (BGHW) keine vollständige Aufklärung betreiben und die Mutwilligkeit ist aktenkundig. Denn die "kriminelle Vereinigung" will sich nicht für Prozessdelikt" rechtfertigen und erwartet vom Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe. Und die Beteiligten müssen sich nicht nicht selbst belasten.

 

51.)

Ein schweres Geschütz

Ich kämpfe weiter um mein Recht und die Beklagte bezeichnete am 24.06.2013 das SG Bremen als "Nebenkriegsschauplatz." Und erneut werde ich von der "kriminellen Vereinigung" am 15.03.2022 vom LSG Bremen mit der Androhung sogenannter Mutwilligkeitskosten von weiteren Klagen abgehalten. Mutwilligkeit ist aber nur der Beklagten und dem SG/LSG Bremen anzulasten, die aktenkundig (18.06.2008, Bl.1287) die Aufklärung betreiben.

 

52.)

 

BGHW in Bremen sucht Mitarbeiter 

 

Unter bghw.de/karriere/bremen hat die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord in Bremen um neue Mitarbeiter geworben. Und für die Entschädigung meiner Unfallfolgen aus drei Arbeitsunfällen zuständig ist. 

 

53.)

 

08.11.2018: Polizeisirene löste Sondereinsatz aus

Dabei wurde verheimlicht, dass es in der Behörde eine Liste über "gefährliche Personen" gibt, die mit einer Waffe in der Behörde auftreten könnten. Dieser Auftritt wurde zu Unrecht am 08.11.2018 bei meinem Besuch in der Behörde von den Mitarbeitern befürchtet und hat einen Sondereinsatz der Polizei in der Falkenstr. ausgelöst. Mein Behördenbesuch war keine strafbare Handlung, wie der Tätigkeitsbericht (08.11.2018) der Polizei dokumentiert. Darüber hat auch die Zeitung ("taz") am 21.10.2021 berichtet.

 

54.)

25.09.2022: Das ist doch nicht normal, die Öffentlichkeit will die Wahrheit erfahren!

Dazu im Einklang habe ich die Presse am 30.11.2022 eingeschaltet und warte auf eine Antwort. Ferner möchte die Öffentlichkeit von der Politik und aus dem Rathaus Bremen die Wahrheit erfahren. Und wie am 25.9.2022 kann mir auch nicht nachgesagt werden, ich würde auf der Politik in Bremen "rum hacken". Insoweit hat die StA Bremen das Ermittlungsverfahren gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, mit dem Schreiben vom 26.05.2015 auch eingestellt. 

 

55.)

Auf dem Bremer Marktplatz habe ich meinen Fall publiziert.

 

Damit habe ich den Nerv der Beteiligten getroffen, die sich in der Zeitung und Fernsehen nicht rechtfertigen wollen. So haben es die Beteiligten selbst am 17./28.11.2009 dokumentiert.

 

Grundgesetz Art. 20 (4)  

Ich rufe zum Widerstand auf! 

 

56.)

26.08.2022

 

 

Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung

ist bei der Generalstaatsanwaltschaft Bremen seit 2009 aktenkundig. Mit Bescheid vom 17.11.2009 hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen nachvollziehbar dokumentiert, die Beweismittel hat die StA Bremen nicht sichergestellt. Dem nicht genug hat die StA Bremen die dringende Beweissicherung auch weiter mit dem Schreiben vom 26.08.2022 verweigert. 

 

57.) 

Zu meiner Person und Unfallsache ist zu sagen:

Erich Walter Neumann - alias Unfallmann - ist mein Name.

Ich bin Detektiv wider Willen & "Geheimnisträger" der BGHW in Bremen, Falkenstr.. Seit meinem Beschwerdeverfahren (Az. E 207/09) hat die BGHW in einer internen Stellungnahme vom 05.10.2009 nachvollziehbar dokumentiert, dass es in der Falkenstr. zu einem "Amoklauf" kommen kann. Die Kriminalpolizei Bremen hat das interne Schreiben der BGHW gesichtet und als "Stasiakte" bewertet. Ferner würde ich gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten, die niemals zurückrudern wird, weil sie vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht werden. Diese Wertungen habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Am 13.08.2019 hat die BGHW mir eine Liste über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen zur Geheimhaltung vorgelegt, darin ist auch die sogenannte "Stasiakte" aufgeführt und in Kopie beigefügt. Damit ich der BGHW folge werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,- € bedroht. Oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Auch das Kopieren wurde mir untersagt. Unmittelbar danach hat die Beklagte (BGHW) dem Sozialgericht (SG) Bremen mit dem Schriftsatz vom 20.12.2019 vorgetragen:

 

"Bezüglich des Schreibens vom 05.10.2009 bitten wir den Kläger eine Kopie vorzulegen, um prüfen zu können, in welcher Unfall-/BK Akte dieses Schreiben enthalten ist, bzw. aus welchen Gründen dieses Schreiben eventuell nicht in den sozialgerichtlichen Akten dokumentiert ist."

 

Offensichtlich will die BGHW mich bestrafen und dazu soll ich eine Kopie über das Scheiben vom 05.10.2009 ("Stasiakte") anfertigen.

Denn Tatsächlich zieht sich das interne Schreiben ("Stasiakte") der BGHW vom 05.10.2009 wie ein "Roter Faden" durch meine Behördenakten.

 

58.)  

Zu meiner Unfallsache ist im Einzelnen zu sagen: 

 

Für die Entschädigung meiner Unfallfolgen ist die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord (RD) in Bremen - vormals GroLa BG - zuständig. Die Gesundheitsschäden sind in den medizinischen Gutachten der BGHW diagnostiziert. Diese möchte ich nach Recht u. Gesetz entschädigt haben. Jedoch Pflichtverletzungen der BGHW haben im Verwaltungsverfahren verhindert, dass es zu einer Entschädigung kommt. So wurde die Sache vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt. Mit meinem Fachanwalt für Sozialrecht Dr. jur. habe ich die Klagen am 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren. Denn für angezeigte Manipulation haben wir kein rechtliches Gehör bekommen.

 

59.)

Weitermachen hat mein Anwalt vorgeschlagen, dem bin ich gefolgt. 

Dazu im Einklang hat die BGHW am 07.01.2009 dokumentiert:

 

Fazit: "Herr Neumann wird "weitermachen" wahrscheinlich". 

 

In der Stromunfallsache wurde die begründete Revision vom 06.08.2009 und in der Verkehrsunfall vom 07.08.2009 vor dem Bundessozialgericht abgelehnt. Dabei wurden Verfahrensfehler und Verletzung des Grundsatzes rechtlichen Gehörs/Überraschungsurteil etc. angezeigt und wörtlich hat mein Fachanwalt Dr. jur. versichert:

 

"Dass es zu einem Eklat zwischen dem Vorsitzendenden und dem Kläger kam, an dessen Ende der Vorsitzende erklärte, es gäbe nicht nur den Tatbestand der Unterdrückung von Unterlagen, sondern auch - zum Kläger gerichtet - Tatbestand der bewussten falschen Anschuldigung."  

  

60.)

Ferner hat mein Fachanwalt in der Stromunfallsache vorgetragen:

 

"dass es nach höchstrichterlicher Absicherung geradezu schreit" 

 

61.)

Weitermachen war angesagt.

Danach haben wir die Akte studiert und haben am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war die Beklagte und das SG Bremen angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

62.)

BGHW hat eine Liste "gefährlicher Personen" vorliegen.

Ja ich habe weitergemacht, dazu habe ich die Staatsanwaltschaft (StA) Bremen am 27.08.2009 eingeschaltet. Und bei der BGHW habe ich am 15.09.2009 mein erstes Beschwerdeverfahren (Az. E 207/09) eingeleitet.  Darauf hat die Direktion Nord in Bremen mit der internen Stellungnahme ("Stasiakte") vom 05.10.2009 (Az. E 207/09) der Direktion in Mannheim über das weitere Vorgehen gegen meine Person wie folgt berichtet:

 

"Dass man sich nun völlig zurückzieht, ist nicht zu raten, da man sich dann der Gefahr einer möglichen Untätigkeitsklage aussetzt. Auch wollen wir nicht angreifbar sein, wenn die Auseinandersetzungen mit Herrn Neumann weiter eskalieren sollten. Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollte.

 

Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert.

 

Um einer möglichen Gefährdung für Leib und Leben aus dem Weg zu gehen und im Hinblick auf die getätigten Aussage, halten wird das Vorgehen auch für gerechtfertigt."

 

Dem folgte die E-Mail vom 17./28.11.2009 und dokumentieren:

   

"Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv. [...]

Der Rest des Schreibens ist sicherlich dazu geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten."

 

"Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus  denen hervorgeht, dass gegen unsere Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde.

 

Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wird in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt ["Amoklauf"].

 

Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendigt werden." 

 

 

63.)

Auf meinem Rücken soll Prozessdelikt vertuscht werden.

Die BGHW hat eine Grenze der Aufklärung gezogen. Ich werde also nicht erhalten was mir nach Recht und Gesetz zusteht. Die BGHW & das Sozialgericht (SG) Bremen wollen auf meinem Rücken Prozessdelikt vertuschen. Dazu habe ich am 18.01.2010 mein erstes rechtswidriges Hausverbot erhalten und die Mitarbeiter der RD Nord in Bremen haben sogleich "Redeverbot" erhalten und ist noch am Wirken.

 

Das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 hat die Kripo als "Stasiakte" bewertet. Die Beteiligten wurden als "kriminelle Vereinigung" bewertet die niemals zurückrudern werden, weil sie vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht werden. Die Wertungen habe ich übernommen und sind keine üble Nachrede.

 

64.)

Beklagte wünschte die Schlichtung das SG Bremen lehnt ab.

Mit der Gesprächsnotiz vom 01.09.2010 wurde nachvollziehbar, die Beklagte wünschte die Schlichtung. Das SG Bremen lehnte ab und hat am 15.10.2010 eine viel Zahl von Urteilen mit einer merkwürdigen Gerichtswahrheit erlassen. Mit der Schlagzeile "Gerechtigkeit als Herzenssache" hat die Presse ("taz") am 18.10.2010 darüber berichtet.

 

65.)

Fazit:

Die RD Nord in Bremen, Falkenstr. ist mit der Bearbeitung meiner Fälle überlastet und ähnlich gelagerte Fälle liegen vor. Dieser Tatbestand ist der Direktion in Mannheim mit der E-Mail vom 13.04.2011 gemeldet worden.

Ferner ist gesichert, in meinem Fall und ähnlich gelagerten Fällen erwartet die BGHW den Auftritt mit einer Waffe. Dazu im Einklang gibt es in der RD Nord in Bremen, Falkenstr. die Liste "gefährlicher Personen" so ist es mit der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 ("Stasiakte") dokumentiert. Sogleich ist dokumentiert, der Auftritt mit einer Waffe wird erwartet, wenn der Antragsteller feststellt, dass nichts weiter passieren sollte. In meinen Fällen ist seit vielen Jahren aktenkundig, dass nichts weiter passiert. Ferner ist aktenkundig, von mir geht keine Gefahr aus. So hat die BGHW auch bei der Staatsanwaltschaft (StA) Bremen am 06.03.2012 erfolglos einen Strafantrag gegen meine Person angestrengt, mit dem Tatvorwurf: Bedrohung. Mit Schreiben der StA Bremen vom 27.03.2012 wurden die Ermittlungen gegen meine Person eingestellt.

 

Ich wurde also zu Unrecht in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Natürlich muss meine Person in der Öffentlichkeit rehabilitiert werden und aus der Liste "gefährlicher Personen" muss ich nachvollziehbar gelöscht werden. Damit ich auch ohne Polizeischutz die Verwaltung besuchen kann. So hat es die BGHW nämlich mit dem rechtswidrigen Hausverbot vom 09.03.2012 gewünscht. Ich muss also auch juristisch Rehabilitiert werden.

 

In meinem Fall und ähnlich gelagerten Fällen erwartet die BGHW den Auftritt mit einer Waffe. Dieser Auftritt wird von der BGHW erwartet, wenn die Antragsteller feststellen, dass nichts weiter passiert.

 

M.M. sollte überprüft werden ob die in der Liste "gefährlicher Personen" aufgeführten Personen schon erkannt haben, dass nichts weiter passiert. Und ob sie zu einer möglichen Gefährdung für Leib und Leben der Mitarbeiter in der Falkenstr. werden könnten. Dazu im Einklang habe ich die Presse am 30.11.2022 eingeschaltet und habe um Kontaktherstellung zu einem Verantwortlichen gebeten. Bis dato ist nichts passiert.

 

66.)

"Es passiert nichts", obwohl "Amoklauf" im Raum steht.

Über diesen angedachten "Amoklauf" sind sämtliche zuständigen Behörden und der Bürgermeister Bremen informiert und haben auch die "Stasiakte" vom 05.10.2009 in Kopie vorliegen, es passiert aber nichts. Und so wird der Auslöser für einen angedachten "Amoklauf" nicht beseitigt. Und kommt es zu dem angedachten "Amoklauf" dann wird gefragt wie konnte so etwas passieren? Von mir geht keine Gefahr aus, aber in einer Liste "gefährlicher Personen" sind natürlich weitere Personen dokumentiert. Und haben diese "gefährlichen Personen" auch eine "kriminelle Vereinigung", Prozessdelikt etc. in ihrer Akte aufgedeckt?

Offensichtlich besteht dringender Aufklärungsbedarf!

 

67.)

§ 1 SGB VII - Prävention, Rehabilitation, Entschädigung

BGHW folgt nicht ihren Aufgaben nach § 1 SGB VII. Denn obwohl meine Ansprüche schon mit der Gesprächsnotiz der BGHW am 27.02.2004 bekannt waren, konnte ich erst 10 Jahre später eine Teilentschädigung vor dem Sozialgericht (SG) Bremen am 19.06.2014 erstreiten. Und habe dabei meine beste Zeit investiert. Auf Anfrage der BGHW haben die Mediziner der BGHW in ihrem Gutachten vom 28.11.2007 dokumentiert:

 

"Als vorrangig in dieser komplexen Angelegenheit ist der baldige Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zu sehen."

 

68.)

Die Kritikpunkte hat mein Anwalt dem LSG Bremen mit dem Schriftsatz vom

16.06.2008 aufgelistet, ein rechtliches Gehör hat es nicht gegeben und die Beklagte hat eine Stellungnahme verweigert. So hält das Gericht und die Beklagte die Rechtsstreitigkeiten aufrecht. Meine Anschuldigungen habe ich auch der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen mit meinem Schreiben vom 26.08.2009 und 27.08.2009 angezeigt. Ferner haben meine Schreiben vom 30.01.2011 und 03.03.2011 dokumentiert, wem was anzulasten ist. Dem folgte mein Schreiben vom 08.02.2015 und die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat nachvollziehbar dokumentiert meine Kritikpunkte sind begründet und sind keine üble Nachrede. Danach hat die BGHW mit einem externen Anwalt dafür gesorgt, dass ich im Gefängnis lande und bin letztmalig - mit 45 Geheimunterlagen unter dem Arm - am 06.09.2021 entlassen worden. 

 

69.)

 

 

Warum berichtet das Fernsehen nicht über meinen Fall?! 

 

Warum Radio Bremen meinen außergewöhnlichen Fall nicht ausstrahlt ist am 10.10.2022 in einer öffentlichen Veranstaltung bei Radio Bremen diskutiert worden. Dazu wurde mir eine schriftliche Erklärung zugesagt.

Bis dato ist aber nichts passiert.

 

70.)

Zu den Zeitungsberichten über meine Teilerfolge ist zu sagen:

Mit den Urteilen aus dem SG Bremen vom 19.06.2014 über das Hausverbot und über die Rentennachzahlung ist zementiert: Die rechtswidrigen Handlungen der Beteiligten sollen eine sachgerechte Entschädigung verhindern. Die Beteiligten werden vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Die Hausverbote und Hausordnung verhindern das Öffnen der Akte. Insoweit wurde auch in der mündlichen Verhandlung vor dem SG Bremen keine (vollständige) Akte vorgelegt. Und das SG Bremen bedrohte die Beklagte mit dem Hinweis:

 

"Wenn die Beklagte es jetzt zu keiner Entschädigung kommen lässt, dann würde das Gericht den Rest der Akten holen."

 

Nun machte die Beklagte das Angebot einer so kleinen Rentennachzahlung der ich nicht folgen konnte und verlangte mein Recht auf Zinsen. Jedoch die Beklagte lehnte eine Zinszahlung ab. Darauf kam von der Beklagten und dem Gericht der Hinweis:

 

"Ich soll mich mit dem Spatz in der Hand zufrieden geben, sonst werde ich gar nichts bekommen."

 

71.)

"Ich wurde über den Tisch gezogen"

und konnte die Vereinigung zwischen der Beklagten und dem Gericht erkennen und aus Angst, dass ich gar nichts bekomme habe ich nicht widersprochen. Und in dem ausgefertigten Urteil hat der Vorsitzende die falsche Tatsachenfeststellung getroffen:

 

"Es sei am 19.06.2014 zu einem Vergleich gekommen der sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 abgegolten hätte."

 

Nun konnte die Beklagte das Öffnen der Akten, auch im Beisein im Beisein eines Sachbearbeiters verweigern und hat dabei die falsche Tatsachenfeststellung vorgeschoben, mein Fall sei erledigt und sämtliche Ansprüche seien abgegolten. Denn wahrhaftig wurde mit dem Urteil aus dem LSG Bremen am 23.06.2015 ein weiterer Anspruch anerkannt.

 

72.)

"Es passiert nichts"

Damit ist zementiert, zum Vorteil der Beklagten hat das SG Bremen und die Beklagte in dem Urteil vom 19.06.2014 eine falsche Tatsachenfeststellung getroffen. Eine merkwürdige Zusammenarbeit wurde nachvollziehbar und dafür ist die StA Bremen zuständig, es passiert aber nichts.

 

Die Akteneinsicht in der Behörde habe ich von der BGHW nicht erhalten. Vielmehr hat die BGHW mit externen Anwälten dafür gesorgt, dass ich mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm im Gefängnis gelandet bin. Und letztmalig bin ich am 06.09.2021 entlassen worden.    

  

73.)

"Es passiert nichts"

Die Presse fragte schon 2012, wo bleibt die StA?

Im Jahre 2012 hat die Kriminalpolizei (Kripo) Bremen das internen Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet und als "Stasiakte" bewertet. Sogleich wurde mir erklärt, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken die niemals zurückrudern wird, weil die Beteiligten vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht werden. Diese Wertungen habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Mit dem Hinweis auf die "Stasiakte" habe ich bei der StA Bremen am 22.11.2012 eine Strafanzeige gestellt. Die Staatsanwältin hatte sofort erkannt, ich bin keine "gefährliche Person" und meine Strafanzeige ist berechtigt. Nachdem ich weitere Beweismittel vorgelegt habe, die m. M. "Bandenbetrug in unserem Sozialsystem dokumentieren, wurden die Ermittlungen eingestellt. 

 

Es folgten weitere erfolglose Anzeigen und mit dem Schreiben vom 26.08.2022 (Az. 140 AR 2442/19) hatte der Staatsanwalt wörtlich erklärt:

 

"Ihren Schreiben vom 04.05.2022, 24.05.2022, 25.05.2022 und 17.08.2022 sind keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten zu entnehmen. Daher werde ich weder die Ermittlungen wieder aufnehmen noch eine irgendwie geartete Sicherung von "Beweismitteln" vornehmen. Eine Akteneinsicht in den hiesigen Räumlichkeiten ist derzeit nicht möglich." 

 

74.)

Es besteht Aufklärungsbedarf

Auch diese merkwürdige Entscheidung der STA Bremen habe ich kritisiert und habe mit meinem Antwortschreiben vom 05.09.2022 sogleich 19 Fragen aufgeworfen. Bis dato ist nichts passiert. 

 

75.)

BGHW verschweigt wesentliche Zwischenberichte.

Die BGHW lässt es zu keiner sachgerechten Entschädigung kommen und hat von Anfang an, bis in die Gegenwart wesentliche Zwischenberichte vor den Gutachtern verschwiegen. So hat es mein damaliger Anwalt der BGHW (vormals GroLa BG) mit dem Schreiben vom 22.12.2004 angezeigt. Dem folgte am 13.02.2011 der Chefarztbericht und dokumentiert: Zum anfertigen des Rentengutachtens hat die BGHW (vormals GroLa BG) wesentliche Zwischenberichte verschwiegen. Und so ist es auch in dem Gutachten der BGHW vom 15.06.2005 und in dem Gerichtsgutachten (LSG Bremen) aus Rotenburg vom 25.01.2007 geschehen.

 

 

76.)

 

Ich habe das Teuerste - 20 Jahre meiner Zeit - zur Aufklärung investiert

 

Unter bghw.de/karriere/bremen 

hat der Regionaldirektor der Regionaldirektion Nord der BGHW in Bremen um neue Mitarbeiter geworben. Auf diesem Wege möchte ich dem Beschwerdemanagementteam der BGHW meine Hilfe anbieten und sich mit Manipulation, Pflichtverletzungen, Betrug etc. auch mit meinen Fällen beschäftigt hat (Az. E 207/09 und E 29/11) und ich bin kein Einzelfall. Es soll für die BGHW sehr schwierig sein einen Mitarbeiter zu finden der meine Fälle bearbeitet, wie das Schreiben vom 02.03.2011 an die Direktion Mannheim berichtet. Ich biete meine Hilfe an und werde dafür sorgen, dass es zu einer zeitnahen Erledigung kommt. Denn die neuen Mitarbeiter kennen meine Akte nicht und werden auch nicht erkennen wie eine "kriminelle Vereinigung" in meine Akte vorgegangen ist. So hat die "kriminell Vereinigung" bei der BGHW auch von allen Seiten Dank erhalten (siehe E-Mail vom 04.03.2011).

Dass das Beschwerdemanagement der BGHW viel Arbeit hat und weiteres Personal einstellen muss, wurde mit der E-Mail vom 13.04.2011 (Bl.1080) und E-Mail vom 13.04.2011 (Bl.1082) nachvollziehbar dokumentiert.  

 

77.)

Seit meinem 1. Arbeitsunfall am 19.06.1968,

habe ich Erfahrung im "Streit um Unfallrente" und bin am 13.08.2019 wider Willen "Geheimnisträger" der BGHW geworden. Ich freue mich auf das Team in Bremen und sich auf dem Bürohausdach der BGHW Fit hält. Und bitte auf diesem Wege um eine Nachricht in meinem Gästebuch ob ich den Job zur Aufklärung erhalte. Denn persönliche Gespräche sind den Mitarbeitern der BGHW mit mir seit einer Entscheidung der Geschäftsführung vom 18.01.2010 untersagt ("Redeverbot"). Das "Redeverbot" ist auch ein ungeschriebenes Gesetz im Beschwerde- u. Bedrohungsmanagementteam, wie dabei vorzugehen ist, hat die BGHW am 29.04.2016 für die Mitarbeiter dokumentiert und ist auch mir bekannt. Ich könnte sofort anfangen, wenn meine Unfallfolgen es zulassen und die BGHW mein merkwürdiges Hausrecht vom 29.09.2014 aufhebt. >Klick

 

78.)

Ohne Akte wurde/wird mein Fall bearbeitet:  

So hat der Sachbearbeiter die BGHW schon im Beschwerdeverfahren am 29.09.2009 (Az. 207/09) die richtige Tatsachenfeststellung getroffen:

 

"Die Akte fehlt."

 

Am 05.01.2016 hat die BGHW die falsche Tatsachenfeststellung getroffen: 

"Über die bereits gewährte Akteneinsicht hinaus existieren keine weitergehenden Dokumente zu Ihren gemeldeten Unfällen bei der BGHW."

 

Tatsächlich gab es aber noch weitere Dokumente und wurden mir u. a. mit dem Schreiben der BGHW vom 05.03.2021 mit 184 Seiten als Anlage in Kopie übersandt. Dazu hat die BGHW erklärt:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass diese Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

Und der externe Anwalt der BGHW (der kein Recht auf Akteneinsicht hat) hat am 11.11.2022 endlich die Tatsache bekannt gemacht: 

 

"Ich fange nun mit der Bearbeitung Ihres Falles an." 

 

Aber wie kann der externe Anwalt meinen Fall bearbeiten, wenn er keine (vollständige) Akte hat?

 

Ich kann und werde meine Arbeit sofort beginnen, wenn mir die BGHW eine vollständige Akte in Papier und laufender Blattnummer vorgelegt. Danach wird erkannt, ob ein Beteiligter sich im Gefängnis melden muss.

 

79.)

"45 Geheimunterlagen" müssen vorgelegt werden.

 

Ein externer Anwalt hat im Auftrage der BGHW gehandelt. So kam es vor dem Landgericht (LG) Hamburg zu merkwürdigen Urteilen. Und das Urteil vom 13.08.2019 hat dafür geführt, dass ich letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen wurde und hatte dabei 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. Dass ich die Geheimunterlagen mit auf meine Zelle nehmen durfte, dafür hat der Gefängnisarzt gesorgt.

Am 11.11.2022 hat der externe Anwalt der BGHW angekündigt:

 

"Ich fange nun mit der Bearbeitung Ihres Falles an."  

 

Aber ohne Behördenakte kann der externe Anwalt meinen Fall nicht aufrollen. Es fällt mir die Sendung ein: "Lass dich überraschen"

 

80.)

Mediziner der BG Ambulanz blicken nicht mehr durch. 

 

Mediziner der BG Ambulanz habe Aufklärungsbedarf erkannt und wollten die Regie der Aufklärung übernehmen. Die BGHW will nicht, dass die Mediziner die Aufklärung übernehmen. So ist es mit dem Schreiben der BG Ambulanz  vom 12.01.2004 und dem Schreiben der BGHW vom 31.01.2004 nachvollziehbar dokumentiert.

 

81.)

 

 

 

 

BGHW hält die (vollständige) Akte vor den Medizinern zurück.

 

Im Kampf um Unfallrente ist meine Webseite zum Tatbestand in dem Urteil vor dem Sozialgericht (SG) Bremen am 19.06.2014 geworden und hat für richtig erkannt, auch mein letztes Hausverbot bei der BGHW in Bremen war rechtswidrig. Rechtswidrig war auch die Entscheidung der BGHW vom 18.01.2010 über mein erstes Hausverbot und sogleich den Mitarbeitern der BGHW ein "Redeverbot" erteilt hat. Mein erstes Hausverbot wurde mit dem Urteil aus dem SG Bremen vom 28.02.2013 und dem Bescheid der BGHW vom 15.04.2013 aufgehoben, aber das "Redeverbot" der Mitarbeiter hat weiter Wirkung.

 

Es soll als richtig erkannt werden, dass das interne Schreiben der Regionaldirektion Nord in Bremen vom 05.10 2009 von der Kriminalpolizei (Kripo) Bremen gesichtet und als "Stasiakte" bewertet wurde. U.a. kam die Kripo zu der Wertung, ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten, die niemals Zurückrudern wird, weil die Beteiligten vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht werden. Diese Wertungen habe ich übernommen und sind keine üble Nachrede.

 

Dazu soll richtig erkannt werden, die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen hat meine Webseite überprüft und konnte keine üble Nachrede und Verleumdung feststellen und hat die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Meine sämtlichen Kritikpunkte sind begründet und keine üble Nachrede. So hat die BGHW auch keinen Widerspruch eingelegt. Und meine rechtswidrigen Hausverbote sollten die Aufklärung verhindern.

 

82.)

Vertraulich hat der Justiziar der BGHW am 07.03.2018 nachvollziehbar

dokumentiert. Die BGHW hat einen externe Anwalt beauftrag und am Landgericht (LG) Hamburg dafür zu sorgen, dass ich 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW nicht mehr der Öffentlichkeit zugänglich machen darf. Meine Behördenakte konnte der externe Anwalt nicht als Beweismittel vorlegen, weil er kein Recht auf Akteneinsicht hat. Damit die Sache gelingt hat der Anwalt noch eine merkwürdige eidesstattliche Versicherung vom 5.12.2018 von dem Regionaldirektor der BGHW in Bremen vorgelegt und den Irrtum erregt, der Regionaldirektor habe seinen Mitarbeitern kein "Redeverbot" erteilt. Es ist nicht erkennbar, dass der externe Anwalt beauftragt wurde, die eidesstattliche Versicherung dem LG Hamburg vorzulegen und m.M. Meineid dokumentiert.

Nun muss von der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen geklärt werden ob Urkundenfälschung oder Meineid vorliegt.  

 

Meine Webseite soll bei allen beteiligten Behörden und externen Anwälten der BGHW zum Tatbestand werden. Damit transparent wird, wann die Beteiligten meine Webseite gesichtet haben ist die Eintragung in meinem Gästebuch erforderlich. Sogleich könnten erkannte Fehler im Gästebuch dokumentiert werden, die ich ggf. sofort beseitigen werde. Dazu stelle ich schon auf diesem Wege bei den Behörden meinen Antrag. 

 

 

83.)

Geschäftsführer der BGHW gibt bekannt:

Mit Schreiben vom 25.04.2008 hat der Geschäftsführer der BGHW die wichtige Tatsache bekannt gemacht.

 

"Im Rahmen der Gesetzmäßigkeit ist die Verwaltung an die Einschätzungen der Gutachter gebunden."

 

Wenn die BGHW dieser Gesetzmäßigkeit folgt dann wären meine sämtlichen Klagen vor dem Sozialgericht (SG) Bremen erledigt. Und Detektiv wider Willen wäre vorbei und ich könnte nach mehr als 20 Jahren mein Rentendasein genießen.

 

An diese Gesetzmäßigkeit hält sich die Verwaltung der BGHW (vormals GroLa BG) aber nicht und erspart sich die mögliche Entschädigung. Und so wird die Sache natürlich vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt. Mit einer Klagehäufung, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". Hier liegt eindeutig ein Rechtsmissbrauch vor. Und wurde mit dem Schriftsatz der Beklagten vom 25.10.2012 auch dem SG Bremen vorgetragen. Dazu im Einklang sind der Beklagten auch Mutwilligkeitskosten aufzuerlegen und nicht dem Kläger. 

 

Denn die Beklagte hat die Einschätzungen/Diagnose der Gutachter nicht im Bescheid der BGHW vom 28.05.1970 und 12.09.2002 sowie Widerspruchsbescheid vom 07.11.2003 aus dem Verkehrsunfall vom 19.06.1968 eingetragen.

 

Ferner kam es zu einer falschen Tatsachenfeststellungen, denn in meinem Fall kam es an der Unterseite meiner li. Kniescheibe zu einem Abbruch mit all seinen Beschwerden und nicht am unteren Kniescheibenpol li.. So ist es mit dem Zwischenbericht von dem Facharzt für Chirurgie am 12.10.1968 auf Blatt 62 Rs. dokumentiert. 

 

Auch mit dem Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 ist dokumentiert, die Verwaltung hält sich nicht an die Gesetzmäßigkeit. Insoweit wurden auch keine Einschätzungen der Gutachter im Bescheid vom 27.04.2004 aus dem Stromunfall vom 20.03.2001 eingetragen.

Ferner kam es zu einer falschen Tatsachenfeststellung, denn die BGHW behauptet ich könnte erst mit einer MdE von 20% eine Rente erhalten. In meinem Fall besteht aber eine Stützrente aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 und so kann ich auch eine Rente unter 20% aus dem Stromunfall vom 20.03.2001 erhalten.   

 

84.)

 

6000 Blatt, Unfall- u. Geheimakten

 

 

Die Geschäftsführung der BGHW befürchtet meinen Auftritt mit einer Waffe, wenn ich erkennen würde, dass es zu keiner weiteren Aufklärung kommt. Und haben mir am 18.01.2010 das erste rechtswidrige Hausverbot erteilt. Und ist mit dem Urteil aus dem SG Bremen vom 19.06.2014 bestätigt. Sogleich haben die Mitarbeiter der BGHW "Redeverbot" erhalten und hat am 5.12.2018 zu einem möglichen "Meineid" des Geschäftsführers geführt.

 

Dazu ist zu sagen: 

Es ist aktenkundig und ich habe erkannt, dass die BGHW keine weitere Aufklärung betreibt. Niemals werde ich in der Behörde mit einer Waffe erscheinen, denn das "Schwert der Gerechtigkeit" ist meine Waffe.

 

85.)

Es folgt meine Detailbeschreibung,

die immer wieder geändert werden muss, weil mir die BGHW Beweismittel vorlegt welches zurückgehalten wurde. Letztmalig habe ich aus der Direktion Mannheim mit Schreiben vom 05.03.2021 als Anlage in Kopie 184 Seiten erhalten. Dem SG Bremen hat die Beklagte die 184 Seiten nicht vorgelegt. Schon damit ist die Tatsache dokumentiert, die Beklagte hält die (vollständige) Akte vor dem SG Bremen zurück. Warum mir die 184 Seiten erst jetzt übersandt wurden, ist mit dem Hinweis in dem Schreiben der BGHW vom 05.03.2021 wie folgt erklärt:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden." 

 

Dazu im Einklang hält die BGHW die (vollständigen) Beschwerdeakten zum Az.: E 207/09 und E 29/11 zurück, und die vielen Kritikpunkte dokumentieren. Und die geforderte detaillierte Stellungnahme nicht möglich ist, denn es wurde wieder keine (vollständige) Akte vorgelegt. So hat es der Aktenbearbeiter in der Zusammenfassung vom 29.09.2009 in der Stromunfallsache dokumentiert. 

 

86.)

 

www.unfallmann.de, ein "rotes Tuch" für die BGHW 

 

Für die BGHW und das SG Bremen ist meine Webseite ein "Rotes Tuch". Denn damit wird meine Akte für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dabei werden die Manipulationen und Pflichtverletzungen der Beteiligten von der Öffentlichkeit erkannt. Dazu im Einklang hat die BGHW ihr Schreiben vom 26.04.2013 vorgelegt.  

 

 

Kein Einzelfall: Die BGHW will nicht zahlen.  

 

 

Krank, arbeitsunfähig-allein gelassen, die BGHW will nicht zahlen, darüber berichtete das BR Fernsehen am 05.12.2018.

 

Auch in meinem Fall will die BGHW nicht zahlen und trägt die von den Medizinern ermittelten Gesundheitsschäden nicht im Bescheid ein. So kommt es im Bescheid der BGHW zur falschen Tatsachenfeststellung und damit erspart sich die BGHW jede mögliche finanzielle Entschädigung. Und mit dieser Pflichtverletzung wurde die Sache im Jahre 2004 vor das Sozialgereicht (SG) Bremen gezerrt. Hier ist die BGHW die Beklagte und muss keine Aufklärung mehr betreiben, denn das Gericht ist "Herr des Verfahrens". Obwohl den Gerichten die falsche Tatsachenfeststellung im Bescheid vom 28.05.1970 zur Verkehrsunfallsache und im Bescheid vom 27.04.2004 zur Stromunfallsache bekannt ist wurde die Beklagte nicht verurteilt ihren Bescheid zu ändern. Und so habe ich am 18.12.2008 mit meinem Anwalt Dr. jur. die Klagen in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen verloren.

 

Danach habe ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt in der Stromunfallsache aufgedeckt und mit viel krimineller Energie durchgeführt wurde. Nun wurde das SG Bremen und die Beklagte angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

Ohne Anwalt habe ich weitergemacht und die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen habe ich zur Hilfe gerufen. Und die Generalstaatsanwaltschaft Bremen konnte mit Bescheid vom 17.11.2009 in 45 Punkten Pflichtverletzungen bestätigen. 

 

Ich hatte Glück und konnte in der Verkehrsunfallsache die Manipulation aufdecken. Denn der Chefarzt und Rentengutachter hatte in seinem Schreiben vom 13.02.2011 dokumentiert, dass es am 05.09.2003 zu einem falschen Rentengutachten gekommen ist, weil die BGHW (vormals GroLa BG) Beweismittel zurückgehalten hat. 

 

Ich hatte auch weiter Glück, denn von der Direktion Mannheim wurde mir mit Schreiben vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie das interne Schreiben der Regionaldirektion Nord in Bremen vom 05.10.2009 vorgelegt und niemals erhalten sollte. Dieses hat die Kriminalpolizei (Kripo) Bremen gesichtet und als "Stasiakte" bewertet. Dazu wurde mir erklärt, ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten, die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Ferner soll ich auf meine Gesundheit aufpassen und könnte durch eine Verfügung der 2. "Gustl Mollath" werden. Diese Wertungen habe ich übernommen und sind keine üblen Nachreden. 

 

Ich musste also verlieren, denn gegen eine "kriminelle Vereinigung" die nicht ihrer prozessualen Wahrheitsplicht folgt und Manipuliert bin ich eigentlich machtlos, aber ich gebe nicht auf. Weiter verliere ich die Gerichtverfahren, weil die BGHW nicht nur die (vollständige) Akte zurückhält. Sondern weil m. M. auch den Mitarbeitern von dem Geschäftsführer der BGHW seit dem 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt wurde und keine Aufklärung betreiben. Und seit dem 5.12.2018 kommt auch noch Meineid ins Visier. In meiner Sache hat dazu der externe Anwalt der BGHW am 11.11.2022 mitgeteilt 

 

"Ich fange nun mit der Bearbeitung Ihres Falles an und benötige noch eine Woche Fristverlängerung."  

 

90.)

Die prozessuale Wahrheitspflicht (§ 138 ZPO). 

Zum Arbeitsunfall vom 19.06.1968 ist zu sagen: Schon in dem Schriftsatz vom 16.10.2008 hatte mein Anwalt die Kritikpunkte an der erstinstanzlichen Entscheidung und den bislang an den erstellten Gutachten zusammengefasst.

 

91.)

Mitarbeiter der BGHW haben ein Gewissen

und sind nicht bereit meinen außergewöhnlichen Fall zu bearbeiten.

Dazu im Einklang gibt es die Dokumente vom 09.06.2009, 21.07.2009.

Und am 02.03.2011 hat die BGHW im Beschwerdeverfahren Az.: E 29/11. dokumentiert:

 

"Es muss darauf hingewiesen werden, dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden ist, Mitarbeiter zu finden, die sich mit  den Angelegenheiten des Herrn Neumann auseinandersetzen, denn Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger bezeichnet und ihnen unterstellt, Sachverhalte falsch darzustellen, Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw.. Er hat sogar ein Strafverfahren gegen Herrn [18] angestrengt." 

 

Nun ist die BGHW auf der Suche nach Mitarbeitern und dem Geschäftsführer folgen, der sich nicht rechtfertigen will und die Grenze der Aufklärung zieht. Siehe E-Mail vom 17.11.2009 und 28.11.2009 

 

92.)

Aktenbearbeiter müssen parieren, wollen sie ihren Job nicht verlieren.  

 

 

"Und so ist auch unser Team in Bremen:  gelassen, ausgeglichen und uneigennützig - werden Sie ein Teil davon!"

 

Ferner hält sich das Team auf dem Bürohausdach der Behörde Fit 

 

93.)

Dazu ist zu sagen:

Mein Aktenbearbeiter hat bei der Geschäftsführung mit dem Schreiben vom 03.11.2004 um eine Entscheidung gebeten wie vorgegangen werden soll. Auf dem gleichen Schreiben hat die Geschäftsführung am 04.11.2004 dokumentiert, wie vorzugehen ist und welche Beweismittel der Ärztin [8-3] vorzulegen sind und als Beratungsärztin bei der BGHW beschäftigt ist. Und es wurden die Beweismittel mit Blattnummern aufgeführt.  

 

Auf meinem Schreiben vom 08.05.2008 hat die Geschäftsführung der BGHW am 15.05.2008 für den Aktenbearbeiter Vermerkt, zu meinen Kritikpunkten soll keine Stellungnahme angefertigt werden. Dieser Anweisung ist der Aktenbearbeiter gefolgt und wird seinen Job behalten.

 

Ferner hat das LSG Bremen der Beklagten den Schriftsatz von meinem Anwalt vom 16.06.2008 zur Kenntnis- und freigestellten Stellungnahme mit dem Schreiben vom 18.06.2008 in Kopie übersandt. Auf dem Schreiben vom 18.06.2008 (Bl.1287) hat der Aktenbearbeiter am 23.06.2008 mit einem "nein" dokumentiert, es wird keine Stellungnahme geben und folgt damit den Anweisungen der Geschäftsführung und wird seinen Job behalten. Nach Recht und Prozessordnung hat die Beklagte damit sogleich vor dem LSG Bremen festgesetzt, sämtliche Kritikpunkte sind berechtigt und werden mit keiner Stellungnahme der Beklagten widersprochen.

 

94.)

Mein Aktenbearbeiter hat ein schlechtes Gewissen

Als bekannt wurde, dass ich die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen eingeschaltet habe, hat der Aktenbearbeiter & Prozessbevollmächtigte Herr [18] am 09.06.2009 dokumentiert:

 

"Er wollte sich persönlich ein besseres Gewissen machen und habe sich entschieden mir alles vorzulegen, und so ist auch geschehen. Dabei war auch die sogenannte Rest-Handakte."

 

95.)

Aktenbearbeiter und Prozessbevollmächtigter hat nicht pariert: 

Unmittelbar danach wurde der Aktenbearbeiter am 21.07.2009 von der Bearbeitung meiner Unfallsachen abgezogen. Denn die Rest-Handakte sollte mir auf keinem Fall vorgelegt werden und der Aktenbearbeiter sollt auch nicht bei meiner Akteneinsicht anwesend sein. Dieses Dokument vom 21.07.2009 befindet sich in der Handakte und wurde zur Geheimhaltung in eine Liste vom 13.08.2019 mit der Nr. 28 & 29 aufgenommen. Und mit der Nr. 45 wurde das Dokument (09.06.2009) zur Geheimhaltung festgesetzt.

 

96.)

Aber der abgezogene Aktenbearbeiter bearbeitet meine Akte weiter. 

Dem folgte u.a. das interne Schreiben vom 05.10.2009 und damit wurde nachvollziehbar, Ansprechperson ist der Prozessbevollmächtigte & Aktenbearbeiter, der am 21.07.2009 von meinen Unfallsachen abgezogen wurde. Und hat das Beschwerdeverfahren (E 207/09) gegen seine Person selbst und in seinem Sinne bearbeitet. 

   

97.)

05.10.2009: "Stasiakte" und Geheimakte der BGHW

Dem folgte das interne Schreiben der Regionaldirektion Nord in Bremen vom 05.10.2009 ("Stasiakte"), die aktenkundig niemals bekannt werden sollte. Damit wurde gegenüber der Direktion Mannheim in meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) die geforderte detaillierte Stellungnahme verweigert und es wurde erklärt

 

"Es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren."

 

Und warum hat das LSG Bremen und die Beklagte nicht sofort die Staatsanwaltschaft (STA) eingeschaltet?

 

 

 

98.)

Und am 08.05.2013 hat die BGHW nachvollziehbar dokumentiert:

 

"Wir werden keine weitere Stellungnahmen abgeben und uns ggf. direkt vor der Staatsanwaltschaft äußern."

 

 

Das ungeschriebene Gesetz: Fehler müssen beseitigt werden. 

Als Fernsehtechniker habe ich die Fehlersuche gelernt. In der Medizintechnik habe ich nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet: "Fehler müssen vollständig beseitigt werden."