16.03.2005
Es folgt der Begutachtungsauftrag,
mit einem Ausrufungszeichen wurde der Gutachter darauf hingewiesen, dass ich über die medizinischen Unterlagen der
Behördenakt verfüge!
Sollte der Gutachter damit gewarnt werden?
15.06.2005
Es folgt das Gutachten und auf der Seite gibt der Gutachter seine Mit einem Ausrufungszeichen wurde der Gutachter darauf hingewiesen, dass ich über die medizinischen Unterlagen der
Behördenakte verfüge!
Der Gutachter konnte nicht einmal erkennen, dass das re. Knie/Bein seit dem 17.09.1992 nicht mehr unfallfrei ist.
Der Gutachter hat nicht einmal erkannt, dass die Muskelschwäche im li. Bein und Arm/Hand noch nicht bewertet wurde.
Und ist unrichtig davon ausgegangen der Neurologe hätte die Muskelminderung des linken Armes infolge der Diagnose: Lähmung des Radialisnerven mit erfasst. Tatsächlich hat der Neurologe aber die Muskelminderung bei seiner Wertung (MdE 25%) ausgeklammert.
Der Gutachter hat nicht einmal erkannt, dass es zu einer Fraktur an der Unterseite meiner li. Kniescheibe gekommen ist.
Ferner wurde das Gutachten unter einer Seitenverwechslung auf der Seite 8 (Bl.825) angefertigt.
So wird auch nachvollziehbar, warum der Gutachter auf der Seite 11 (Bl.828) wörtlich dokumentiert:
"So bleibt die Frage, woher die auch von mir festgestellte Einschränkung hinsichtlich der Haltefunktion des linken Kniegelenkes resultiert, ungeklärt."
Insofern musste der Gutachter im Sinne der Auftraggeberin zu dem Ergebnis kommen, die Minderung der Erwerbsfähigkeit auf rein chirurgischem Gebiet wäre nach seiner Einschätzung 0 v.H.
Tatsächlich liegt aber im li. Knie eine MdE von nicht unter 10v.H. vor
Und wird mit dem Schreiben vom 13.02.2011 durch den Rentengutachter bestätigt.
13.02.2011
Es folgt das Schreiben von dem Rentengutachter vom 13.02.20011 und deckt eine gefährliche Wahrheit auf, nämlich das Zurückhalten von Beweismittel.