12.01.2004
Schon vor 20 Jahren hatte der Unfallarzt in der BG Unfallambulanz Bremen die Übersicht verloren und wollte die Regie der Aufklärung in meiner Behördenakte der BGHW am 12.01.2004 übernehmen und wurde von der BGHW mit dem zurückhalten der Akte daran gehindert. Dazu hat die BGHW (vormals GroLa BG) noch das zweite Rentengutachten vom 05.09.2003 rechtswidrig anfertigen lassen.
05.05.2008
Ferner hatte auch mein damaliger Anwalt Dr. jur. die Übersicht verloren und hat in seinem Antwortschreiben vom 05.05.2008 wörtlich dokumentiert:
"Ich kann allerdings nicht dem Mandanten mitteilen, dass den Gerichten sämtliche Aktenunterlagen zur Beurteilung der Sach und Rechtslage vollumfänglich vorliegen, weil ich ich selbst angesichts des mittlerweile riesigen Aktenmaterials den Überblick vollständig verloren habe."
Offensichtlich haben die in meinem Fall verwickelten Behörden die Tragweite ihrer Pflichtverletzungen erkannt, und können nicht mehr Zurückrudern, weil sie vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe bedroht werden. Und in der ganzen Welt würde die deutsche Sozialversicherung an Ansehen verlieren.
Meine Webseite ist das Regiebuch für eine brutale und unendliche kriminelle
Geschichte im "Kampf um Unfallrente". Und begann 1968 in Amerika, als ich 27 Jahre alt war.
Mit meinem Anwalt Dr. jur. habe ich meine zwei Klagen Verkehrsunfall und Stromunfall am 18.12.2008 vor dem LSG Bremen verloren und haben am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt.
Nun war die Beklagte (BGHW) und das SG Bremen angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben, wünschte mir beim Weitermachen viel Glück und hat sich aus dem Staub gemacht. Ich habe weitergemacht und konnte Sozial.- Justiz.- Wirtschaftsskandal aufdecken. Mein Schreiben vom 15.09.2009 löste bei der BGHW das Beschwerdeverfahren E 207/09 aus. Und in der internen Stellungnahme an die Hauptverwaltung Mannheim vom 05.10.2009 hat die BGHW Bremen dokumentiert:
"Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert.
Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passiert."
Sogleich wurde festgestellt, das Personal will sich nicht rechtfertigen und wie die BGHW Bremen ihr "Problem" mit mir beseitigen will.
Das Vorgehen der BGHW ist für die Kriminalpolizei unglaublich.
Schon an dieser Stelle muss bekannt werden, die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 zu meinem 1. Beschwerdeverfahren (E 207/09) hat ein Kripobeamter Bremen im Jahre 2012 gesichtet u. kam zu dem Ergebnis: Ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" (§ 129 StGB), die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Die Beteiligten würden nach "Stasi-Manier" vorgehen und haben mich in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Ich soll auf meine Gesundheit aufpassen und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt konnte der Kriminalbeamte nicht glauben. Und bezeichnete die interne Stellungnahme als "Stasiakte". Dazu wurde mir noch erklärt, so etwas wird die Staatanwaltschaft (STA) Bremen nicht weiter aufklären und somit auch keine Ermittlungen einleiten. Mir wurde angeraten, in ein anderes Bundesland zu gehen. Die Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
Und wird mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen vom 26.05.2015 nachvollziehbar bestätigt.
Mit ihren Schriftsätzen wünschte die Beklagte (BGHW) am 24.06.2013 vom Gericht, mir sollte "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt werden und hat das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt.
Dazu ist zu sagen:
Seit dem ich in die Liste gefährlicher Personen aufgenommen wurde, passiert nichts mehr zur Aufklärung von Merkwürdigkeiten. Dazu im Einklang haben die Mitarbeiter der BGHW seit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" und dürfen meine Schreiben und Telefonate nicht mehr beantworten.
Nach einer "Klagehäufung" (25.10.2012) wie sie noch nie beobachtet wurde, hat das LSG Bremen in der mündlichen Verhandlung am 22.09.2023 mit Beschluss erkannt, der Kläger (Erich Neumann) sagt die Wahrheit und in der vorliegenden Sache zum Fahrradsturz vom 08.04.2020 hat die Beklagte (BGHW) eine neue Verwaltungsentscheidung zu treffen.
Die neue Verwaltungsentscheidung liegt mit dem Widerspruchsbescheid der BGHW vom 07.02.2024 vor. Erneut ist die BGHW nicht dem Amtsermittlungsgrundsatz (§ 20 SGB X) gefolgt und hat die Diagnose der Gesundheitsschäden nicht in den Verwaltungsentscheidungen meiner drei Arbeitsunfälle eingetragen, die im Sinne von § 8 SGB VII als Arbeitsunfälle vom 19.06.1968, 17.09.1992 und 20.03.2001 anerkannt sind. Und den Fahrradsturz am 08.04.2020 als mittelbare Unfallfolge ausgelöst haben.
Offensichtlich werden die Richter am SG Bremen und die Mitarbeiter der BGHW vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht und ist der Ansatzpunkt, warum der wahre Tatbestand nicht in der Behördenakte dokumentiert wird.
Seit dem 13.08.2019 muss ich 45 Geheimunterlagen der BGHW vor der Einsichtnahme auf unbegrenzte Zeit schützen und werde dazu mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Gefängnis bedroht. Viermal bin ich im Gefängnis unter Schwerverbrechern gelandet, weil ich von dem Grundgesetz meiner Meinungsfreiheit gebrauch gemacht habe.
Letztmalig bin ich am 06.09.2021 mit den 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen worden und "taz die tageszeitung" hat darüber berichtet.
75 Jahre Grundgesetz, ich habe nichts zu feiern.
Denn von dem Grundgesetz und der Meinungsfreiheit habe ich gebrauch gemacht und bin von der BGHW & Behörden bestraft u. bedroht worden. Siehe Weser-Kurier vom 19.09.1945.
23.10.1942: Feldpost von der Front mit Schreibmaschine geschrieben:
Auf dem wahren "Kriegsschauplatz"
hat der Leutnant am 23.10.1942 in seiner Feldpost dokumentiert:
"Er hält es für seine Pflicht, die vollste Wahrheit mitzuteilen".
Auf dem "Nebenkriegsschauplatz" im Sozialgericht (SG) Bremen sind die Richter und Beklagte nicht ihrer Wahrheitspflicht gefolgt. Das SG Bremen will die Streitigkeiten nicht mit einer Mediation (Schlichtung) beenden. Dazu hat die Mediatorin am 19.02.2014 die Unwahrheit verbreitet:
"Ich hätte von Anfang an kein Recht gehabt und dieses wäre vielfach gerichtlich bestätigt."
Das Maß war voll, nun hat Justiziar "Das Schwert der Gerechtigkeit" gezogen. So kam es am 19.06.2014 und 23.06.2015 zu Teilerfolgen von Anfang an.
"Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung"
Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung ist Radio Bremen (Fernsehen) seit dem 16.11.2009 bekannt. Am 16.05.2024 #2677 hat sich Radio Bremen in meinem Gästebuch unter Meinungsmelder eingetragen und teilte wörtlich mit:
"Wir wollen, dass Ihre Meinung gehört wird".
Damit bin ich Einverstanden, habe es der Intendantin von Radio Bremen mit Schreiben vom 20.05.2024 bekannt gemacht und warte auf einen Termin zum Dialog bei Radio Bremen. Der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen ist meine Meinung bekannt und soll auch in der Politik und Öffentlichkeit über Radio Bremen im Dialog bekannt werden. Und die beschuldigten Behörden können sich im Fernsehen rechtfertigen.
Dazu folgender Tatbestand und die Beweismittel:
Nachdem es am 19.06.2014 zum "Teilerfolg im Streit um Unfallrente" kam und "Das Schwert der Gerechtigkeit" zugeschlagen hat. Hat die BGHW am 02.09.2014 eine Strafanzeige gegen meine Person angestrengt mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Mit meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 habe ich gegenüber der STA Bremen meine Meinung dokumentiert, die ich noch erweitern kann. Darauf hat die STA Bremen die Ermittlungen gegen meine Person mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt und die BGHW konnte/hat keinen Widerspruch eingelegt. Die BGHW wollte also mit der Strafanzeige auf meinen Schultern eine “Signalwirkung“ beim eigenen Personal auslösen. Denn der BGHW war klar, eine Strafanzeige gegen meine Person bleibt erfolglos. Der Anzeigeerstatter ist also nicht der Wahrheitspflicht gemäß § 57 StPO gefolgt. Dazu im Einklang liegt das Dokument der BGHW vom 08.04.2011 vor.
Diesen Tatbestand kann Radio Bremen schon ausstrahlen. So können sich die Gäste im Dialog mit Radio Bremen schon eine Meinung bilden. Dazu im Einklang folgen die Beweismittel.
Im Dialog sollte u.a. die Frage gestellt werden:
1.) Soll das Fernsehen geheimhalten, dass in der deutschen Sozialversicherung eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken ist?
2.) Soll ich als Unfallopfer auf meine möglichen Ansprüche verzichten, damit die deutsche Sozialversicherung nicht an Ansehen verliert?
2.) Soll ich das Bundesverdienstkreuz erhalten, weil ich mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen wurde. Insoweit auch verhindert habe, dass die BGHW an Ansehen verliert?
3.) Sollen die höchsten Amtsträger in unserem Sozialsystem straffrei ausgehen und in Prozessdelikt verwickelt sind. Damit die Sozialversicherung nicht an Ansehen verliert?
4.) Soll die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen keine Ermittlungen einleiten, weil damit die deutsche Sozialversicherung an Ansehen verliert?
Ich bin "Verbrecherjäger", Whistleblower & Geheimnisträger der
Behörde (BGHW Bremen).
Am 18.12.2008 bin ich mit meinem Anwalt vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen gescheitert. Danach haben wir Prozessdelikt aufgedeckt. Am 22.11.2012 sollte es in den mündlichen Verhandlungen zur Wiederaufnahme (WA) meiner zwei Verfahren Verkehrsunfall und Stromunfall kommen. Die Beklagte (BGHW) kam nicht zur mündlichen Verhandlung und das Gericht machte klar: Zur WA meiner Verfahren wird es nur kommen, wenn ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde. So wurde ich zum "Verbrecherjäger" und lebe bis dato sehr gefährlich.
Mein 2. Beschwerdeverfahren (Az.: E 29/11)
Am 07.02.2011 kam es zu meinem Beschwerdeverfahren vor dem Bundesversicherungsamt (BVA) Az.: E 29/11 und bin gescheitert. Es hat aber gezeigt mit welcher Raffinesse die Beteiligten vorgehen.
Ohne Zeitungsberichte und ohne Webseite wäre ich machtlos. Denn das Fernsehen ist eine Behörde und bringt meinen Fall nicht über den Sender. So hätte die Öffentlichkeit bis dato nicht über das Fernsehen erfahren, dass man mich in der Justizvollzugsanstalt Bremen mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm weggeschlossen hat. Darüber hat aber die Zeitung am 21.Oktober 2021 berichtet.
Die Behörde fürchtet die Presse "wie der Teufel das Weihwasser".
Mit den aufgeführten Schriftstücken und Presseberichten wird nachvollziehbar, meine sachgerechte Unfallrente ist zur Nebensache geworden. Jetzt geht es der BGHW und Gerichte darum, die Rechtfertigung ihrer Pflichtverletzungen zu verhindern. Somit wäre nur noch die Mediation (Schlichtung) die Lösung, wenn ich erhalte was mir nach Recht und Gesetz zusteht, nicht mehr und nicht weniger. Dieses gute Angebot ist dem Direktor am Sozialgericht (SG) Bremen Herrn Prof Dr. [19-14] bei dem Termin der letzten 5 Mediation am 05.06.2019 bekannt geworden. Jedoch die Beklagte hat kein Angebot mitgebracht und es gab keine Schlichtung.
M. M. ist der Direktor am SG Bremen in Prozessdelikt verwickelt.
"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern"
Es ist aber Unglaublich was sich in den Behörden bis dato abgespielt hat.
Mein Fall ist kein Einzelfall,
es gibt ähnlich gelagerte Fälle, so ist es mit der E-Mail vom 13.04.2011 festgestellt. Alles was Unrecht ist, wird hier aufgedeckt und darüber wurde auch in den Zeitungen berichtet, aber es passiert nichts. Im Dialog mit dem Bremer Fernsehen am 16.05.2024 konnte ich die Meinung zu meinem Fall nicht schildern. Sogleich folgte die Eintragung vom 16.05.2024 #2677 in meinem Gästebuch und meine Meinung soll bekannt werden.
Die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen hat meine Webseite überprüft
und mit Schreiben der STA Bremen vom 26.05.2015 ist nachvollziehbar dokumentiert, in unserem Sozialsystem ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken und die mutmaßlichen Täter sind personifiziert. M. M. werden keine weiteren Ermittlungen eingeleitet, weil die BRD an Ansehen verlieren würde.
In der Behörde der BGHW und am Sozialgericht (SG) Bremen
sind strafbare Handlungen der Beamten dokumentiert.
Beklagte (BGHW) hat das SG Bremen mit Schriftsätzen vom 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, aber es passiert nichts!
"Dass es nach höchstrichterlicher Absicherung gerade zu schreit."
Hat mein Anwalt dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel in der Klage am 06.08.2009 (Stromunfall) vorgetragen, aber es passiert nichts. Und in der Klage vom 07.08.2009 (Verkehrsunfall) wurde Manipulation vorgetragen, aber es passiert nichts.
Auf Seiten der BGHW gibt es ein Liste "gefährlicher Personen".
Das Arbeiten bei der BGHW ist ein schlechter Job. Ohne Sicherheit! Das Personal muss sich mit "gefährlichen" Personen" beschäftigen und fühlt sich nicht mehr sicher. Dazu im Einklang hat die BGHW Bremen in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 ihr weiteres Vorgehen u. a. wie folgt auf drei Seiten dokumentiert:
"Dass man sich nun völlig zurückzieht, ist nicht zu raten,
da man sich dann der Gefahr einer möglichen Untätigkeitsklage aussetzt. Auch wollen wir nicht angreifbar sein, wenn die Auseinandersetzungen mit Herrn Neumann weiter eskalieren sollten. Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passiert. Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert."
Dem folgte die E-Mail der BGHW Bremen vom 07.03.2012, gesendet an die Kripo Bremen und dokumentiert, das Personal fühlt sich nicht mehr sicher und erwartet einen "Amoklauf". Die Ermittlungen gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Bedrohung, ist mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen vom 27.03.2012 eingestellt worden, aber sonst ist nichts passiert.
Guter Job. Mit Sicherheit!
Im Jahre 2023 hat die BGHW Bremen mit ihrem Geschäftsführer Herrn Dr. jur. [19-17] m. M. diese Auszeichnung zu unrecht erhalten. Denn seit dem 18.01.2010 haben die Mitarbeiter "Redeverbot". Und mit dem Hinweis auf die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 hat die Kripo Bremen erkannt, in der Behörde der BGHW ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen, es ist keine üble Nachrede und ist mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen vom 26.05.2015 nachvollziehbar bestätigt.
Meine Hausverbote:
Damit sich die Mitarbeiter sicher fühlen, habe ich rechtswidrige Hausverbote erhalten und wurden mit Urteil am 19.06.2014 aufgehoben. Mit dem Aktenvermerk hat die BGHW am 29.04.2016 dokumentiert, die Mitarbeiter haben von dem Bedrohungsmanagementteam der BGHW eine Einweisung erhalten, wie sie sich mir gegenüber zu verhalten haben. Daran haben sich die Mitarbeiter aber nicht gehalten. So kam es am 08.11.2018 zum Sondereinsatz der Polizei, denn in der Behörde fühlte ich mich von der "kriminellen Vereinigung" bedroht. BGHW will ihr Ansehen nicht verlieren und hat zur Sicherheit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW am 13.08.2019 auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt.
Vor diesem Hintergrund wird klar:
Schlechter Job: Ohne Sicherheit!
Personal wird durch Strafe bedroht!
Und das Personal leidet unter einem möglichen "Amoklauf". Darüber darf das Personal nicht berichten, weil "Redeverbot" besteht (18.01.2010).
Hinweisgeber Schutzgesetz (HinSchG) ist dem Personal bekannt.
Scheinbar macht davon keiner gebrauch: 05.06.2019 und 10.10.2022
Fazit:
Unmöglich was sich in den Behörden abspielt. Offensichtlich hat die Zeitung die Bedeutung & Tragweite der Handlungen erkannt und haben auch darüber berichtet, aber warum nicht auch das Fernsehen?
Die deutsche Sozialversicherung steht nicht mehr in der ganzen Welt vorbildlich und unerreicht da, denn ihre höchsten Amtsträger sind in meinem Fall verwickelt. U. a. auch Herr Dr. Ing. [10-2] Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM in Köln und Präsident der IVSS. Ferner Herr Dr. jur. [19-17] Vorsitzender der BGHW und Vizepräsident der IVSS. Und haben sich nach Recht und Gesetz vor einem Gericht zu rechtfertigen. Bei einem öffentlichen Strafprozess, sollten sich die höchsten Amtsträger zum Schutz vor der Öffentlichkeit die Kopfbedeckung aus Vietnam, über das Gesicht ziehen. In einer Strafanstalt ist dieses aber nicht möglich.
**
Von Anfang an (19.06.1968) bis dato
Erste Fassung, Kampf um Unfallrente:
Ordnung und Gestalt nach Möglichkeit im chronologischem Ablauf.
Zur zweiten Fassung mit einem >Klick
Weil immer neue Beweismittel auftauchen, werden die Fassungen angepasst.
Seit der Verschlimmerung meiner Unfallfolgen aus dem Unfall von 1968 und einem Stromunfall in der Medizintechnik der am 20.03.2001 chronisches Vorhofflimmern als Herzschaden ausgelöst hat, liege ich im Streit mit der Berufsgenossenschaft Handel u. Warenlogistik (BGHW) Bremen (vormals GroLa BG) um die sachgerechte Entschädigung meiner Gesundheitsschäden aus 3 Arbeitsunfällen (im Jahre 1968, 1992 und 2001) und von der BGHW im Sinne des § 8 SGB VII mit Bescheid als Arbeitsunfälle anerkannt hat.
Im folgenden werden meine zutreffenden Anschuldigungen dokumentiert. Meine Vorhaltungen sind und waren entscheidungserheblich in allen drei mit Bescheid anerkannten Arbeitsunfällen aus dem Jahre 1968, 1992 u. 2001.
19.06.1968
Ich beginne nun mit meinem ersten Arbeitsunfall und eine Mehrzahl von Dauerschäden ausgelöst hat.
Meine Unfall-Story begann als ich gerade mal 26 Jahre alt war: Gemäß dem Firmenlogo wurden die Aufträge in der ganzen Welt erledigt. 1968 wurden die Autos in Amerika im Container verschifft und in Bremerhaven auf den Autotransporter umgeladen und zum Zielort gebracht.
Am 19.06.1968 kam es um Mitternacht auf der B 51 zu einem schweren Crash mit einem alkoholisierten LKW Fahrer. Autos wirbelten durch die Luft, mein Beifahrer stirbt, ich überlebe, mit vielen Verletzungen, als Fahrer dieses Autotransporters der Fa. E. H. Harms (später BLG).
Meine Unfallfolgen wurden bis dato nicht sachgerecht entschädigt und dafür hat die BGHW mit dem Zurückhalten von Beweismittel gesorgt. Aufgedeckt und dokumentiert hat es u. a. der Rentengutachter mit Schreiben vom 13.02.2011. Mit dem Hinweis auf den Bericht der BGHW vom 05.01.2009 über die Vertretung vor dem LSG Bremen ist sogleich Prozesslüge dokumentiert. Denn Manipulations-Unterstellungen wies die Beklagte in dem Prozess als völlig ungerechtfertigt zurück.
Nennt es wie ihr wollt, für mich ist es Betrug.
12.10.1968
Meine Unfallfolgen wurden in der BG Unfallstation Bremen behandelt. Nach vier Monaten wurde am 12.10.1968 (Bl.62/Rs.) mein Kniescheibenabbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe als Unfallfolge diagnostiziert und dokumentiert mit all seinen Beschwerden. Den Gesundheitsschaden hat die BGHW nicht im Bescheid eingetragen und somit auch nicht entschädigt.
10.07.1969
Keiner sagt die Wahrheit, ich bin "Im Labyrinth des Schweigens."
Im Jahre 1969 konnte ich Merkwürdigkeiten in der Unfallbehandlungsstelle Bremen aufdecken, womit sich die BGHW (vormals GroLa BG) bis dato finanzielle Vorteile verschafft. Danach wurde im Zwischenbericht der BG-Unfallbehandlungsstelle am 10.07.1969 nachvollziehbar dokumentiert:
"Wir wollen N. hier nicht mehr sehen, zumal das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient bei uns nicht mehr gegeben ist."
10.09.1969
Und mit dem weiteren Zwischenbericht vom 10.09.1969 aus der BG-Unfallbehandlungsstelle wurde erkannt. hier stimmt etwas nicht, denn wörtlich wurde nun vorgetragen:
"Falls es noch zu einer chirurgischen Begutachtung kommen sollte, die Unfallfolgen liegen jetzt nur noch auf neurologischem Gebiet, so bitten wir die B.-G., einen anderen Gutachter damit zu beauftragen, weil wir N. hier nicht mehr sehen wollen,[...]"
Mit dem Zwischenbericht (10.09.1969) wurde der Irrtum erregt, auf dem chirurgischen Fachgebiet gibt es keine Unfallfolgen. Und dem Irrtum folgen alle Gutachten bis dato. So wurde auch keine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) auf dem chirurgischen Fachgebiet beziffert. Vgl. Gutachten vom 20.05.1970 und 15.06.2005. Tatsächlich liegt aber die Muskelschwäche im li. Bein und li. Arm/Hand auf dem chirurgischen Fachgebiet und ist als Unfallfolge im Bescheid vom 28.05.1970 anerkannt.
28.05.1970
Unfallfolgen auf chirurgischem Fachgebiet: MdE nicht beziffert.
Ferner hat die BGHW meine Muskelschwäche im li. Bein und li. Arm/Hand mit keiner Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) beziffert und im Bescheid vom 28.05.1970 als Unfallfolge anerkannt wurde. So bereichert sich die BGHW an meine mögliche Entschädigung von Anfang an.
11.03.1975
Abfindung meiner Dauerrente war am 11.03.1975 m. M. rechtswidrig. Denn die BGHW hat keine Gesamt- MdE beziffert, sondern nur eine Teil -MdE von 25 %. Es war aber eine Gesamt-MdE von mehr als 25 % von dem Rentengutachter schon im Gutachten vom 25.08.1969 (Bl.131/5) angesagt. Somit durfte die Unfallrente gemäß dem Gesetz und § 604 RVO nicht auf Lebenszeit abgefunden werden. Denn schon durch die Unfallfolgen auf dem chirurgischen Fachgebiet stand eine Gesamt- MdE von mehr als 25 % im Raum.
22.11.1984
"Fehler müssen vollständig aufgedeckt und beseitigt werden"
Nach diesem ungeschriebenen Gesetz habe ich seit dem 22.11.1984 im Med. Techn. Notdienst gearbeitet. So bearbeite ich auch meine Verletztenakte und habe gravierende Pflichtverletzungen aufgedeckt. Bei der AOK habe ich kriminelle Handlungen aufgedeckt. Abrechnungsbetrug ist der BGHW bei meiner HKK anzulasten. Unfallopfer und die Asbesterkrankten gehörten zu meiner Kundschaft. Im Außendienst & meiner Werkstatt habe ich die Arbeiten erledigt.
17.09.1992
Arbeitsunfall in der Med. Technik am 17.09.1992
Zu meinem Arbeitsunfall ist zu sagen:
Bei meiner Tätigkeit im Med. Techn. Notdienst kam es am 17.09.1992 zu einem Verkehrsunfall mit rechter Knieverletzung.
23.08.2000
Abmahnung wegen unregelmäßige Arbeitsaufnahme.
Weil sich die Unfallfolgen aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 verschlimmert haben kam es zur unregelmäßigen Arbeitsaufnahme und zur schriftlichen Abmahnung durch die Firma reha team Bremen am 23.08.2000.
Mein Arbeitsunfall am 06.02.2001
Zu meinem Arbeitsunfall ist zu sagen:
06.02.2001
Bei meiner Tätigkeit im Med. Techn. Notdienst kam es am 06.02.2001 zu einem Verkehrsunfall ohne Dauerschaden. Im Notarztbericht vom 06.02.2001 wurde dokumentiert, mein Herz war frei von Vorhofflimmern (VHF). Es ist ein wichtiger Vorbefund für den Arbeitsunfall am 20.03.2001 mit dem Gesundheitsschaden chronisches VHF.
20.03.2001
Mein Arbeitsunfall (Stromunfall) am 20.03.2001
Zu meinem schweren Arbeitsunfall ist zu sagen:
Mit Schreiben vom 10.03.2020 ist dokumentiert: Direktor am SG Bremen gab bekannt, Gerichtsakte (Az.: S 18 U 94/04) ist nicht mehr auffindbar. Jedoch habe ich eine Kopie und dokumentiert m. M. einen mit krimineller Energie eingefädelten Prozessbetrug. An dem auch der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle (BG ETEM) Köln Herr [10-2] beteiligt ist. Siehe Schreiben vom 18.11.2004.
Weiter im chronologischen Text:
27.04.2004
BGHW ist in Abrechnungsbetrug verwickelt, hkk wehrt sich nicht.
Dieses Foto zeigt das Mitglied der Geschäftsführung in Mannheim und vormals in der BGHW Bremen beschäftigt war. Und hat nun mit dem Antwortschreiben (30.01.2012) den Irrtum erregt, die Stellungnahme v. 29.08.2003 (Bl.174) sei für die Entscheidung des Sozialgerichts ohne Belang. Wahrhaftig wurde die Stellungnahme aber als Tatbestand zur Urteilfindung in dem Urteil vom 18.12.2008 auf der Seite 4 aufgenommen.
Das Foto ist für die Öffentlichkeit freigegeben.
Gericht lässt keine Amtshilfe zu:
Ferner hat das Gericht keine Amtshilfe von der BG ETEM zugelassen und mit meinem Schreiben vom 19.06.2007 gewünscht wurde. Und wäre zu dem Ergebnis gekommen mein Vorhofflimmern (VHF) ist Unfallfolge aus dem mit Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 im Sinne § 8 SGB VII anerkannte Arbeitsunfall.
17.-18.03.2014: In Vietnam
Herr [10-2] (BG ETEM) und der Vorsitzende meiner BGHW Herr [19-17] treffen sich zu einer zu einer Feier. Die Fotostrecke dokumentiert sie fühlen sich sicher und verstehen sich gut. Es ist der Ansatzpunkt, hier feiert eine mächtige "kriminelle Vereinigung".
Die Fotos sind für die Öffentlichkeit freigegeben.
10.03.2020
Gerichtsakte ist nicht mehr auffindbar
Das Landessozialgericht (LSG) Bremen hat das Ergebnis aus einem angeblichen Begutachtungsauftrag zum Tatbestand der Urteilsfindung am 18.12.2008 gemacht. Dieses Ergebnis ist in der Stellungnahme der BG ETEM (vormals BGFE) vom 29.08.2003 (Bl.174) dokumentiert. Mit einem weiteren Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) wurde behauptet, es sei das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW. Und ich soll mich an meine zuständige BG bzw. an das SG wenden, bei dem der Fall verhandelt wird. Von diesem Schreiben hat die BGHW sogleich eine Durchschrift von der BG ETEM erhalten und darauf hat die BGHW vermerkt:
Kopie am SG nicht erforderlich (keine inhaltliche Aussage, Bl.263).
Tatsächlich wurde aber die wichtige inhaltliche Aussage gemacht, dass der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle Herr [10-2] einen Begutachtungsauftrag von der BGHW erhalten hat. Diesen Auftrag kann die BG ETEM aber nicht vorlegen, denn es wurde bei der BG ETEM noch niemals ein Zusammenhangsgutachten angefertigt. So ist es mit dem Schreiben der Geschäftsführung (BG ETEM) vom 07.05.2009 (Bl.771/3) dokumentiert.
30.01.2012
Dem nicht genug hat die Geschäftsführung (BGHW) Irrtum erregt.
Das Schreiben der BGHW vom 19.06.2003 (Bl.165) ist der Ansatzpunkt, hier wurde eine kriminelle Tat vorbereitet und hat zu Prozessbetrug geführt in dem das SG Bremen unter dem Az.: S 18.U 94/04 verwickelt wurde.
Die BGHW hatte nämlich ohne mein Wissen u. ohne Behördenakte ein Gutachten zu meinem konkreten Stromunfall vom 20.03.2001 bei der BG ETEM anfertigen lassen und hat das Gutachtenergebnis vom 29.08.2003 (Bl.174) zum Ablehnen meiner möglichen Ansprüche in ihrem Bescheid vom 27.04.2004 (Bl.227/Rs.) und Widerspruchsbescheid vom 26.05.2004 (Bl.239/Rs.) verwertet.
Bei der BG ETEM in Köln hat der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle (Herr 10-2) nach den Wünschen der BGHW falsches Beweismittel am 29.08.2003 zum Ablehnen meiner Ansprüche angefertigt. Und hat mir mit Schreiben vom 18.11.2004 bestätigt:
"Seitens der GroLa BG (jetzt BGHW) wurde unsere Berufsgenossenschaft zur Begutachtung Ihres Stromunfalles vom 20.03.2001 beauftragt."
Und seine Stellungnahme vom 29.08.2003 sei das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW zu meinem Fall. Mit Schreiben der BG ETEM vom 07.05.2009 (Bl.771/3) wurde bekannt, dass die BG ETEM keinen Begutachtungsauftrag erhalten hat. Damit wurde Herr [10-2] der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle als Lügner erkennbar. Die BGHW ist nicht dem Gesetz und Untersuchungsgrundsatz nach § 200 SGB VII gefolgt. Ferner habe ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Und nun sollte das Beweismittel vom 29.08.2003 (Bl.174) aus der Akte entfernt werden. Darauf hat die BGHW mit Widerspruchsbescheid vom 18.12.2009 festgesetzt:
"Die Stellungnahme des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle auf Blatt 174 vom 29.08.2003 bezieht sich konkret auf Ihren Fall."
So ist dokumentiert, die Stellungahme vom 29.08.2003, die als Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW hervorgegangen sein soll, wurde bei der Urteilsfindung am 18.12.2008 (Az.: L 14 U 199/06) zum Tatbestand. Dieser Vorgang ist natürlich gesetzwidrig.
Zwischen Bemerkung:
19.06.2007
Es schreit nach Aufklärung, aber das Gericht wollte keine Amtshilfe!
Mit dem Beschluss aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen vom 22.09.2023 wird nachvollziehbar, die Richterin glaubt mir und will nun von der Beklagten die Wahrheit wissen. Und wird erfahren, das LSG und die Beklagte haben die am 19.06.2007 angebotene Amtshilfe von Dr. med. [26-1] nicht angenommen und ist ein Spezialist für Stromunfälle bei der Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik (jetzt BG ETEM).
18.12.2008
Aufgrund der in den medizinischen Gutachten diagnostizierten Unfallfolgen war ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar. Dazu im Einklang musste es natürlich zur Erhöhung meiner Unfallrente kommen. Es kam zu einer merkwürdigen Rentenerhöhung von 5%. Dazu hat die BGHW "anfallsartige Kopfschmerzen" als Unfallfolge anerkannt, wie das Schreiben der BGHW vom 30.06.2014 bestätigt. Es ist aber nicht die diagnostizierte Migräne mit Nebenerscheinungen, sondern nur ein Teil.
Herr [20-2] ist Geschäftsführer der BGHW Bremen und hat mit seinem Schreiben vom 25.04.2008 dazu erklärt. An die Einschätzungen bzw. Diagnose der Gutachter sind die Verwaltungen im Rahmen der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns gebunden. Jedoch haben seine Mittarbeiter die Diagnose und festgestellten Unfallfolgen nicht im Bescheid eingetragen. Nun liegt in der Sache Fahrradsturz der Beschluss aus dem LSG Bremen vom 22.09.2023 vor und wird dafür sorgen, dass die BGHW die diagnostizierten Unfallfolgen im Sinne des § 8 SGB VII im Bescheid 1:1 einzutragen hat. Siehe Schreiben aus dem LSG Bremen vom 04.11.2008 (Bl.1323) gerichtet an die Beklagte mit dem Schriftsatz meines Anwalts vom 31.10.2008 als Anlage in Kopie.
Unterbrechung im chronologischen Text
19.06.2003
Stromunfall vom 20.03.2001, kaum zu glauben aber wahr:
Mit dem Schreiben vom 12.01.2004 hat die Unfall-Ambulanz von der BGHW die Akte angefordert und wollte die Regie der Aufklärung übernehmen. Dieses hat die BGHW verhindert. Dazu wurde der Unfall-Ambulanz ein falsches Rentengutachten vom 05.09.2003 mit dem Schreiben der GroLa BG (jetzt BGHW) vom 30.01.2004 vorgelegt. Das Rentengutachten wurde gesetzwidrig von einem mir unbekannten Arzt angefertigt und mit dem Schreiben der BGHW vom 04.04.2017 nach 13 Jahren aus der Akte entfernt. Sogleich wurde die Stellungnahme der ärztlichen Beraterin Frau Dr. [8-3] vom 02.02.2005 aus der Akte entfernt und rechtswidrig angefertigt wurde.
"Im Labyrinth des Schweigens"
Mit Schreiben aus der Unfall-Ambulanz vom 12.01.2004 wurde nachvollziehbar, zur weiteren Regie der Behandlung werden sämtliche vorhandenen Unterlagen benötigt. Dieses hat die BGHW mit dem Schreiben vom 30.01.2004 verhindert und dazu wurde das manipulierte Rentengutachten vom 05.09.2003 vorgelegt. Den Tatbestand der Manipulation hat der Rentengutachter mit Schreiben vom 13.02.2011 - also 8 Jahre später - aufgedeckt und dokumentiert. Es ist der Ansatzpunkt, ich befinde mich bereits "Im Labyrinth des Schweigens"
Dazu im Einklang konnte ich mit meinem Anwalt und dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 und 07.09.2009 Prozessdelikt dokumentieren. Nun ist das SG Bremen & die Beklagte (BGHW) angreifbar. Damit wollte mein damaliger Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Es zementiert den Ansatzpunk, ich befinde mich "Im Labyrinth des Schweigens." Und hat zum Beschwerdeverfahren geführt (E 207/09). In der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 hat die BGHW Bremen gerichtet an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung wie folgt u.a. wörtlich vorgetragen:
"es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren."
12.01.2004
Zum Film: "Im Labyrinth des Schweigens"
gibt es den 1. Trailer und ein 2. Trailer könnte über meinen "Kampf um Unfallrente" berichten. Denn wahrhaftig laufen die Verbrecher draußen frei herum und ich sitze im Gefängnis (Trailer). Und die Regie der Aufklärung wollte die Unfallambulanz schon am 12.01.2004 übernehmen.
27.02.2004
Ich erwarte eine Entschädigung, denn die Ermittlungen hatte die BGHW mit der Gesprächsnotiz vom 27.02.2004 (Bl.674) abgeschlossen mit dem Ergebnis:
"Aufgrund der festgestellten Unfallfolgen und der beantragten Rentenerhöhung besteht keine Aussicht mehr, mich durch finanzielle Unterstützung wieder beruflich einzugliedern."
Aktenkundig hat die BGHW die im Verwaltungsverfahren und in den medizinischen Gutachten festgestellten Unfallfolgen nicht im Bescheid eingetragen. Nun liegt ein Beschluss aus dem LSG Bremen vom 22.09.2023 vor und wird m. M. nach mehr als 19 Jahren dazu führen, dass die BGHW die festgestellten Unfallfolgen mit Bescheid zur Tatsache machen muss.
Es folgen Schriftstücke vom 27.02.2004, 25.04.2008, 25.10.2012, 22.09.2023 und dokumentieren, ich sage die Wahrheit.
Die "Regie" der Aufklärung wollte die BG-Ambulanz Bremen schon am 12.01.2004 übernehmen und wurde von der BGHW aber mit dem Schreiben vom 30.01.2004 verhindert.
Die BGHW (vormals GroLa BG) hat mit dem Schreiben vom 19.06.2003 das Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle erneut darauf hingewiesen, es wird auf das Irrtum erregende Beweismittel vom 29.08.2003 (Bl.174) gewartet, welches später zum Ablehnen meiner Ansprüche von der BGHW verwertet wurde. Es ist der Ansatzpunkt, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken.
05.09.2003
Zweites Rentengutachten wurde manipuliert
Zwischenzeitig habe ich ohne Anwalt weitergemacht und hatte viel Glück. Denn der Chefarzt und Rentengutachter Herr Dr. [26] hat mit seinem Schreiben vom 13.02.2011 nachvollziehbar dokumentiert, die BGHW (vormals GroLa BG) hat mit dem Zurückhalten von Beweismittel, das zweite Rentengutachten vom 05.09.2003 in ihrem Sinne manipuliert.
05.09.2003
Die BGHW (vormals GroLa BG) hat das zweite Rentengutachten vom 05.09.2003 anfertigen lassen. Und mit Schreiben vom 13.02.2011 hat der Chefarztbericht dokumentiert, es sind wahrhaftig Ärzte beeinflusst worden und Unterlagen zurückgehalten/unterschlagen worden usw.. Es war also nicht möglich, eine von mir begehrte Verschlimmerung aus dem Arbeitsunfall 1968 festzustellen und die Tat ist vollendet.
Das merkwürdige Vorgehen ist bei der BGHW kein Einzelfall.
2003
Ich musste das Sozialgericht Bremen einschalten
Deutsche Sozialversicherung hat ihr Ansehen verloren:
Bei der BGHW sind meine drei Arbeitsunfälle aus dem Jahre 1968, 1992 und 2001 mit Bescheid und im Sinne von § 8 SGB VII anerkannt. Jedoch habe ich bis dato keine sachgerechte Entschädigung der Unfallfolgen erhalten, wie sie in den medizinischen Gutachten der BGHW diagnostiziert wurden. Dieses ist schon bemerkenswert. Denn bis dato wird in der Öffentlichkeit proklamiert: Die deutsche Sozialversicherung steht in der ganzen Welt vorbildlich und unerreicht da. Es war auch bemerkenswert, dass ich im Jahre 2003 die Klagen am Sozialgericht (SG) Bremen mit meinem Fachanwalt Dr. jur. [7-6] einreichen musste und vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 18.12.2008 verloren habe. Danach haben wir die Akten studiert und konnten Prozessdelikt aufdecken. Nun war das SG Bremen und die Beklagte angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ich habe die Staatsanwaltschaft Bremen eingeschaltet. Und habe zwei Beschwerdeverfahren (Az.: E 207/09 + E 29/11) ausgelöst. Die Sache und das Vorgehen der Beteiligten wurde immer merkwürdiger. Darüber hat auch die Presse berichtet.
12.01.2004
BG-Unfallambulanz wollte "Regie" der Aufklärung übernehmen
BGHW (vormals GroLa BG) hat am 11.03.2003 einen falschen Bericht über meinen Stromunfall vom 20.03.2001 angefertigt und mit dem Schreiben vom 18.03.2003 dem Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle als Anlage in Kopie übersandt und von mir nicht unterzeichnet wurde. Das "Institut" ist der BG ETEM in Köln unterstellt.
Nach vielem hin und her, hat der Leiter des "Instituts" nach Wünschen der BGHW und ihrem Vorsitzenden eine Stellungnahme vom 29.08.2003 übersandt. Nachträglich wurde mein Name eingetragen und postwendend mit dem Schreiben (04.09.2003) an den Gutachter nach Hamburg weitergeleitet. Und damit hat die BGHW in den damals laufenden Begutachtungsprozess eingegriffen. Dem Kläger hat das SG Bremen den Vorgang verheimlicht und mit dem Schreiben vom 18.11.2004 hat der Leiter des "Instituts" die Lüge verbreitet, die Stellungnahme sei das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW. Einen Begutachtungsauftrag hat es aber niemals von der BGHW gegeben. Der Prozessbetrug konnte erst nachdem rechtskräftigen Urteil (18.12.2008) von meinem Anwalt mit dem Schreiben vom 26.08.2009 aufgedeckt werden.
11.03.2003
Seitens der BGHW wurde das Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM (vormals BG FE) in Köln zur Begutachtung meines Stromunfalles vom 20.03.2001 mit dem Schreiben vom 18.03.2003 (Bl.143) beauftragt. Dazu wurde als Anlage in Kopie nur eine unbestätigte Unfallschilderung vom 11.03.2003 (Bl.138/9) beigefügt.
Damit sollte von Herrn Dr. Ing. [10-2] geklärt werden, ob ein innerer Zusammenhang zwischen den genannten Herzrhythmusstörungen und der Körperdurchströmung gesehen werden konnte. Den Auftrag zur Begutachtung hat Herr Dr. Ing. [10-2] mit seinem Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) nachvollziehbar bestätigt.
BGHW lässt ohne Behördenakte ein Gutachten anfertigen
Wieder ist der Geschäftsführer der BGHW Bremen nicht dem Gesetzgeber gemäß § 200 SGB VII gefolgt u. konnte mir keinen Gutachter aussuchen.
19.06.2003
Kaum zu glauben aber wahr:
BGHW (vormals GroLa BG) hat am 11.03.2003 einen falschen Bericht über meinen Stromunfall vom 20.03.2001 angefertigt und mit dem Schreiben vom 18.03.2003 dem Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle als Anlage in Kopie übersandt und von mir nicht unterzeichnet wurde. Das "Institut" ist der BG ETEM in Köln unterstellt.
Nach vielem hin und her, hat der Leiter des "Instituts" nach Wünschen der BGHW und ihrem Vorsitzenden eine Stellungnahme vom 29.08.2003 übersandt. Nachträglich wurde mein Name eingetragen und postwendend mit dem Schreiben (04.09.2003) an den Gutachter nach Hamburg weitergeleitet. Und damit hat die BGHW in den damals laufenden Begutachtungsprozess eingegriffen. Dem Kläger hat das SG Bremen den Vorgang verheimlicht und mit dem Schreiben vom 18.11.2004 hat der Leiter des "Instituts" die Lüge verbreitet, die Stellungnahme sei das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW. Einen Begutachtungsauftrag hat es aber niemals von der BGHW gegeben. Der Prozessbetrug konnte erst nachdem rechtskräftigen Urteil (18.12.2008) von meinem Anwalt mit dem Schreiben vom 26.08.2009 aufgedeckt werden.
11.03.2003
Seitens der BGHW wurde das Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM (vormals BG FE) in Köln zur Begutachtung meines Stromunfalles vom 20.03.2001 mit dem Schreiben vom 18.03.2003 (Bl.143) beauftragt. Dazu wurde als Anlage in Kopie nur eine unbestätigte Unfallschilderung vom 11.03.2003 (Bl.138/9) beigefügt.
Damit sollte von Herrn Dr. Ing. [10-2] geklärt werden, ob ein innerer Zusammenhang zwischen den genannten Herzrhythmusstörungen und der Körperdurchströmung gesehen werden konnte. Den Auftrag zur Begutachtung hat Herr Dr. Ing. [10-2] mit seinem Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) nachvollziehbar bestätigt.
BGHW lässt ohne Behördenakte ein Gutachten anfertigen
Wieder ist der Geschäftsführer der BGHW Bremen nicht dem Gesetzgeber gemäß § 200 SGB VII gefolgt u. konnte mir keinen Gutachter aussuchen.
19.06.2003
Kaum zu glauben aber wahr:
Meine Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion (RD) Bremen (vormals GroLa BG) ist für die Entschädigung meiner Unfallfolgen zuständig.
Die Unfallfolgen aus dem Arbeitsunfall 1968 hatten sich verschlimmert, führten zur unregelmäßigen Arbeitsaufnahme und Arbeitsplatzverlust in der Medizintechnik. Darauf habe ich einen Verschlimmerungsantrag bei der BGHW am 14.12.2001 gestellt. Sogleich habe ich meinen Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall angezeigt. Erstmalig habe ich meine Verletztenakte studiert und die Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet und erkannt, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Insoweit hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen auch das Ermittlungsverfahren gegen meine Person vom 02.09.2014 mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Damit hat die BGHW ihr Ansehen und Vertrauen verloren und versucht bis dato die Sache mit kriminellen Handlungen zu vertuschen.
12.09.2002
Diagnostizierter Gesundheitsschaden hat die BGHW unterschlagen.
Die BGHW (vormals GroLa BG) hat den Bescheid vom 12.09.2002 angefertigt. Und mit der Stellungnahme vom 17.11.2011 hat das Gutachtenzentrum der BG Hamburg nachvollziehbar dokumentiert: Meine Begleiterscheinungen - wie sie bei meiner Migräne mit Nebenerscheinungen (Migräne accompagnée) auftreten, hat die BGHW in ihrem Bescheid unterschlagen.
05.11.2002
Es kam am 05.11.2002 zum Treppensturz mit li. Fuß-Verletzung. Die Beklagte hat in dem Begutachtungsauftrag vom 14.03.2005 an Dr. [9] aktenkundig vorgespiegelt, ein Sachverständiger habe die Sache bearbeitet. Tatsächlich wurde keinem Sachverständigen mein Treppensturz zur Bearbeitung vorgelegt. So gibt es darüber auch keinen Bericht.
11.03.2003
Mein schwerer Arbeitsunfall geschah am 20.03.2001 in der Medizintechnik mit einem starken Stromschlag mitten in mein Herz.
Gemäß § 8 SGB VII wird ein Arbeitsunfall nur anerkannt, wenn ein Gesundheitsschaden/Tod eingetreten ist.
In dem umfangreichen Verwaltungsverfahren haben die medizinischen Gutachten der BGHW vom 15.11.2002 und 27.10.2003 mein Vorhofflimmern (VHF) mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit als Unfallfolge aus dem Stromunfall vom 20.03.2001 dokumentiert. Hier von abzuweichen gab es keinen Grund. Ferner lag ein Vorbefund vor und dokumentiert, mein Herz war frei von VHF. Dazu im Einklang hat die BGHW meinen Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall mit Bescheid vom 27.04.2004 anerkannt. Jedoch hat die BGHW keinen Gesundheitsschaden eingetragen. Mit dieser Pflichtverletzung erspart sich die BGHW jede mögliche Entschädigung.
Nennt es wie ihr wollt, es ist der Ansatzpunkt für Betrug.
26.04.2001
Mit einem Vergleich vom 26.04.2001 wurde das Arbeitsverhältnis mit der Firma Reha-Team Bremen Medizintechnik (vormals Ernst Richter Medizintechnik) zum 30.09.2001 vor dem Arbeitsgericht Bremen aufgehoben. Danach war ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar.
14.12.2001
Verschlimmerungsantrag gestellt und Stromunfall gemeldet.