Als Fahrer dieses Autotransporters der Firma. E. H. Harms (später BLG) kam mir - Erich Neumann - am 19.06.1968 ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere, mein Beifahrer stirbt, ich überlebe, mit vielen Verletzungen. Die Unfallfolgen haben sich verschlimmert. Die BGHW (vormals GroLa BG) hat die diagnostizierten Unfallfolgen nicht 1:1 im Bescheid vom 28.05.1970 übernommen. Damit hat sich die BGHW von Anfang an und bis dato Entschädigungsansprüche erspart. 

 

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Seit dem 26.08.2009 ist Prozessdelikt dokumentiert, die Beteiligten können nicht mehr Zurückrudern, werden vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe bedroht u. folgen nicht dem Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X).

 

BGHW folgt nicht dem Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X)

und verschleiert von Anfang an und zusammen mit dem leit. Arzt Dr. [4-1] der BG Unfallstation Bremen einen Abbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe und groben Behandlungsfehler mit Dauerfolgen. Und ist bis dato nicht im Bescheid als Unfallfolge festgesetzt worden. So etwas führt natürlich zu einer Klagehäufung. Siehe Anwalts-Schreiben vom 22.12.2004.

Den Behandlungsfehler hat der Unfallarzt Dr. [7-1] selbst mit seinem Röntgenbefund am 12.10.1968 objektiviert u. als Unfallfolge dokumentiert.

 

Jedoch der lt. Arzt der BG Unfallstation Herr Dr. [4-1] hat in dem Zwischenbericht vom 02.07.1969 und 10.07.1969 behauptet, meine vorgetragenen Beschwerden im li. Kniegelenk sind nicht zu objektivieren. Der li. Kniebefund sei völlig normal und sämtliche Unfallfolgen - abgesehen von der Nervenlähmung im li. Arm/Hand - sind einschl. der am li. Kniegelenk völlig abgeklungen. Dieses war aber eine unrichtige Diagnose, denn im Bescheid hat die BGHW meine Muskelschwäche im li. Bein und li. Hand/Arm als Unfallfolge anerkannt und liegt auf dem chirurgischem Fachgebiet und besteht immer noch. Wie u. a. der BG Unfallarzt Dr. [26-2] in seinem Zwischenbericht vom 30.05.2018 festgestellt hat und mir ein E-Bike verordnet hat. Dieses hat die BGHW abgelehnt und so kam es am 08.04.2020 auf Grund der Muskelschwäche und Herzschwäche zum Sturz mit dem Fahrrad und Wirbelsäulenbruch.

 

Das eine Gesundheitsschaden im li. Knie mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) 10 v.H. besteht, hat die BGHW auf Anfrage bei dem BG Unfallarzt Dr. [11-2] mit dem Schriftstück vom 31.01.2003 ermittelt. Eine Entschädigung habe ich bis dato nicht erhalten. Ferner ist meine Gehirnerschütterung mit Platzwunden an der Stirn und am Hinterkopf als Unfallfolge mit Bescheid vom 28.05.1970 anerkannt. Und erst 32 Jahre später hat die BGHW mit Bescheid vom 12.09.2002 "anfallsartige Kopfschmerzen" als Unfallfolge mit einer Teil MdE von 15 % aufgedeckt. Mit einem vorgetäuschten Vergleich vom 30.06.2014 hat BGHW meine Rente von 25 % auf eine Gesamt-MdE von 30% nachträglich erhöht und ohne Zinsen. 

 

Wahrhaftig habe ich aber eine Rentenerhöhung von mehr als 5 % und ohne Vergleich zu erwarten, denn die medizinischen Gutachten haben eine Migräne mit gravierenden Nebenerscheinungen diagnostiziert und dokumentiert, "anfallsartige Kopfschmerzen" sind nur ein Teil. Dazu im Einklang hat das Gutachtenzentrum der BG mit der Stellungnahme vom 17.11.2011 eine Gesamt-MdE von 40 v. H. ermittelt.

 

29.03.2012

Mehrbedarf: Durch Prozessdelikt & Pflichtverletzungen 

Wenn die Behörden etwas zu ihrem Nachteil aufdecken, werden die Ermittlungen sofort eingestellt. Dem Untersuchungsgrundsatz gemäß § 20 SGB X wird nicht mehr gefolgt und die Amtshilfe wird nicht zugelassen.  Dieses führt zur Klagehäufung und Mehrbedarf. 

 

Amtshilfe nicht zugelassen, die Wahrheit soll nicht auf den Richtertisch 

Dazu im Einklang haben der Vorsitzende Richter am LSG Bremen Herr [5] und die Beklagte keine "Amtshilfe" zugelassen und wird mit meinem Schreiben vom 19.06.2007 in der Stromunfallsache nachvollziehbar dokumentiert. Dieses hat zu einer Klagehäufung geführt wie sie noch niemals beobachtet wurde. So hat es die BGHW in ihren Schriftsätzen am 25.10.2012 selbst dokumentiert und die Gerichte und Verwaltung "lahm legen". Und in dem Schriftsatz vom 24.06.2013 hat die Beklagte das LSG Niedersachsen-Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. Bei Gericht hat die Beklagte angeregt, mir sollte Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden. Ferner wurde ich mit Mutwilligkeitskosten aus dem LSG Bremen mit Beschluss am 01.11.2022 angegriffen und ist ein "schweres Geschütz". Damit ist aber kein Mehrbedarf abzudecken und meine Klagen gehen weiter. 

 

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern" Weser Kurier 29.02.2016 

Mein Ziel ist es, den anderen Betroffenen Mut zu machen und zu zeigen, wie die Berufsgenossenschaft und Sozialgerichte vorgehen und wie die Versicherten behandelt werden. Darüber wollte auch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) informiert werden. Und habe im Jahre 2013 meine Webseite www.unfallmann.de eröffnet.

 

Ich musste ertragen, dass ich im Gefängnis gelandet bin, weil ich auf meiner Webseite von der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht habe. Ein Bankdirektor (Mazi) konnte dieses nicht ertragen und hat 1000 € an das Landgericht Hamburg überwiesen (Az.: 324 O 142/19). Letztmalig bin ich am 06.09.2021 entlassen worden. Vor dem Tor hat mich die Presse empfangen und hat gezeigt, die Öffentlichkeit will etwas erfahren.

 

Ein erster Blick ins Internet...

Witwe kämpfte erfolgreich für Recht. >Klick 

Unser ganzes Leben ist durch die Berufsgenossenschaft aus den Fugen geraten. Am 18.07.2024 hat die Zeitung in einem anderen Fall berichtet:

  

"Die Witwe eines VW-Mitarbeiters kämpfte 20 Jahre lang darum, dass die Krebserkrankung ihres Mannes als Berufskrankheit anerkennt wurde. Nun bekam sie Recht."

 

Bremer-Fernsehen bringt meinen Fall nicht über den Sender und schon am 14.04.2010 als "Hochwichtig" eingestuft wurde. Dafür muss es einen Grund geben.

 

Journalisten berichten wie meine Sache abgelaufen ist. 
Dazu haben sie die Behördenakte studiert. Die ersten Berichte kamen 1968  der letzte am 21. Oktober 2021. Aber wo bleibt das Bremer-Fernsehen & Staatsanwaltschaft (STA) Bremen? Diese Frage haben die Journalisten gestellt, nachdem sie im Jahre 2012 aus dem "Beschwerdeverfahren" die interne Stellungnahme der BGHW Bremen an die Direktion Mannheim vom 05.10.2009 mit drei Seiten (Az.: E 207/09) gesichtet haben. Mit den Schriftsätzen der BGHW vom 24.06.2013 wurde zementiert: Es ist die interne Stellungnahme einer "kriminellen Vereinigung" und das Sozialgericht Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" gemacht haben. Die "kriminelle Vereinigung" folgt nicht ihrer Aufklärungspflicht gemäß § 20 SGB X und führte zur Klagehäufung wie sie noch niemals beobachtet wurde und die Gerichte und Verwaltung lahm legen, siehe Schriftsätze der Beklagten (BGHW) vom 25.10.2012.

 

In der Falkenstr. "ist die Hölle los".

Das Betreten der Behörde war mir nur unter Polizeischutz erlaubt. So hat es die BGHW mit der Verwaltungsentscheidung vom 09.03.2012 festgesetzt. Und am 08.11.2018 kam meine amerikanische Polizeisirene zum Einsatz. Wie der Weser Kurier am 09.04.2014 mit Foto dokumentiert, hält sich das Personal der BGHW in Bremen "Fit im Büro" auf dem Bürohausdach.

 

Hier in Bremen

wird durch Ablehnen berechtigter Ansprüche Karriere gemacht.

Und bei dem Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle der BG ETEM in Köln hat die BGHW einen guten Kontakt mit dem Leiter des renommierten "Instituts" Herrn Dr. Ing. [10-2], dieser hat unberechtigt und ohne Akten einen Begutachtungsauftrag im Sinne der BGHW (vormals GroLa BG) zu meinem individuellen Fall mit einer fachlichen Stellungnahme vom 29.08.2003 (Bl.174) angefertigt u. hat damit zum Ausdruck gebracht, dass zwischen meinem Stromunfall (20.03.2001) u. erstmals auftretenden Herzrhythmusstörungen kein innerer Zusammenhang gegeben sei. Dem folgte das Antwortschreiben von Herrn Dr. Ing. [10-2] vom 18.11.2004 (Bl.266) und davon hat die BGHW sogleich eine Abschrift übersandt erhalten und wörtlich ist dokumentiert:

 

"seitens der GroLa BG wurde unsere Berufsgenossenschaft zur Begutachtung Ihres Stromunfalles vom 20.03.2001 beauftragt."

 

Mit dieser (falschen) Behauptung sollte ich mich an das Sozialgericht wenden. Dem bin ich nicht gefolgt und so hat die BGHW dem Sozialgericht das Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) mit dem Schriftsatz vom 28.02.2005 (Bl.270) als Anlage in Kopie übersandt. Dazu wurde der Vermerk entfernt:

 

"Kopie an SG nicht erforderlich (keine inhaltliche Aussage, Bl.263)".   

  

Nur Dr. Ing. [10-2] und der GroLa BG (jetzt BGHW) war bekannt, von seitens der GroLa BG gab es keinen Begutachtungsauftrag zu meinem individuellen Fall. Dazu im Einklang hat der Geschäftsführer der BG ETEM Herr [16-4] mit Schreiben vom 07.05.2009 wörtlich dokumentiert: 

 

"Die Berufsgenossenschaft [jetzt BG ETEM] war für eine solche Begutachtung weder zuständig noch wurde sie jemals mit einem solchen Gutachten beauftragt."

 

Nur dieses Gutachten von Dr. Ing. [10-2] konnte die BGHW im Verwaltungsverfahren zum Ablehnen meiner Ansprüche für den Bescheid vom 27.04.2004 (Bl.227) verwerten. Auch das Sozialgericht (SG) Bremen und Landessozialgericht (LSG) Bremen haben das angebliche Gutachten zum Tatbestand bei der Urteilsfindung und zum Ablehnen meiner Klage verwertet.

 

Die BGHW und das Sozialgericht Bremen haben niemals gemäß § 20 SGB X überprüft, ob es wahrhaftig einen Begutachtungsauftrag gegeben hat. Wie es von Dr. Ing. [10-2] schriftlich behauptet wurde. Vielmehr wurde dieses Schreiben von Dr. Ing. [10-2] dem Gerichtsgutachter vorgelegt. Damit musste der Gerichtsgutachter [11-7] davon ausgehen, die fachliche Stellungnahme vom 29.08.2003 (Bl.174) sei das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW zu meinem individuellen Fall. 

 

Herr Dr. Ing. [10-2] und der Vorsitzende meiner BGHW Herr Dr. jur. [19-17] verstehen sich gut, wie die folgende Fotostrecke aus Vietnam zeigt. Und auch Dr. jur. [8-1] hat sich in der Öffentlichkeit präsentiert und sie haben bis dato nicht in der Akte und vor Gericht die vollständige Wahrheit zur Niederschrift gebracht. Und sind m. M. die Anführer einer "kriminellen Vereinigung" in der höchsten Etage.

 

27.04.2004

"Da ist viel kriminelle Energie im Spiel" >Klick

"Kampf um Unfallrente" & Abrechnungsbetrug mit meiner Handelskrankenkasse (HKK) Bremen ist der "kriminellen Vereinigung" bei der BGHW in Bremen anzulasten. Und begann u. a. mit dem Schreiben der BGHW (vormals GroLa BG) vom 27.04.2004 an meine HKK Bremen. Denn die BGHW hat meinen Gesundheitsschaden aus dem Stromunfall vom 20.03.2001 vor der HKK verheimlicht.

 

30.04.2008

Es ist der Ansatzpunkt für eine Bedrohungslage und wird mit dem Schreiben der BGHW vom 30.04.2008 an meinem Anwalt Dr. jur. [7-6] zementiert.   

 

18.12.2008

Prozess vor dem Sozialgericht Bremen habe ich verloren,

zur Sache Verkehrsunfall und Stromunfall.

 

26.08.2009, mein Anwalt u. ich haben die Akten studiert.

Wir konnten am 26.08.2009 in der Stromunfallsache Prozessdelikt dokumentieren. Nun war die Beklagte (BGHW) und das Sozialgericht Bremen angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ohne Anwalt habe ich mit meinem Beschwerdeverfahren (Az.: 207/09) weitergemacht und habe sogleich die Staatsanwaltschaft Bremen zur Hilfe eingeschalt. 

 

05.10.2009

Kriminalpolizei Bremen sichtet die interne Stellungnahme Az.: 207/09

der BGHW Bremen vom 05.10.2009 und kam u. a. zu der Wertung: Ich kämpfe gegen eine "kriminellen Vereinigung" die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Und auf meine Gesundheit soll ich aufpassen Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Seit vielen Jahren laufen die Verfahren und ich habe Angst um meine Gesundheit. Denn die "kriminelle Vereinigung" bzw. die BGHW will mich bestrafen.

 

19.10.2009

Verwaltungshandeln könnten keine Beschwerden auslösen.

So hat es die BGHW Direktion Mannheim in dem Antwortschreiben vom 19.10.2009 der BGHW Bremen gemeldet und hat dazu keinen Sachverständigen eingeschaltet.  

 

18.01.2010

Die BGHW hat mir Hausverbot und dem Personal "Redeverbot" erteilt.

Dazu hat die BGHW am 18.01.2010 ihre Verwaltungsentscheidung getroffen. Es ist der Ansatzpunkt, die BGHW hat erkannt ich bin ihren rechtswidrigen Handlungen auf die Schliche gekommen. Und die weitere Aufklärung muss verhindert werden, weil die BGHW nicht an Ansehen verlieren will. 

 

01.09.2010

BGHW wünscht die Schlichtung (Mediation) Gericht lehnte ab.

Mit der Gesprächsnotiz vom 01.09.2010 hat die BGHW nachvollziehbar dokumentiert, so kann es nicht weitergehen. Es sollte zur Mediation kommen aber das Sozialgericht Bremen hat nicht zugestimmt.

 

05.04.2011

Wie die "kriminelle Vereinigung" gegen meine Person vorgeht: 

Dazu liegt das interne Schreiben der BGHW Bremen vom 05.04.2011 vor, gerichtet an die Hauptverwaltung Mannheim u. dokumentiert u. a. wörtlich:

 

"[...] es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass das Verhalten von Herrn Neumann schon mehr als auffällig, wenn nicht sogar als gefährlich zu bezeichnen ist (vgl. auch mein Schreiben vom 02.03.2011). Leider steht Ihre Mitteilung weiterhin aus, wie gegenüber Herr Neumann künftig verfahren werden und wie seiner Vorwürfe entgegnet werden soll und ob er, trotz seiner Verfehlungen, straffrei ausgeht."

 

08.04.2011

BGHW benötigt "Signalwirkung" und ich soll meinen Kopf hinhalten.

Geschäftsführer der BGHW Bremen, benötigte gegenüber dem eigenen Personal eine "Signalwirkung". Damit die BGHW nicht noch mehr an Ansehen verliert, sollte ich im Sinne der BGHW bestraft werden. So ist es in dem Dokument der BGHW vom 08.04.2011 festgesetzt. Natürlich bekommt man dabei Angst um seine Gesundheit. Und fühlt sich umzingelt von dem "Sicherheitsstab" einer "kriminellen Vereinigung". So etwas gab es schon zur NS-Zeit und bei der Stasi. Und jeder stirbt für sich allen..

 

07.03.2012

Zentralstelle Kriminalprävention/K 03.

Betreff: Bedrohungslage für die Verwaltung in Bremen, hat die BGHW in der E-Mail vom 07.03.2012 als Hochwichtig wörtlich u. a. vorgetragen:

 

"[...] wir haben in Bremen in der Falkenstraße zwischenzeitlich große Bedenken, was die Sicherheit unserer Mitarbeiter angeht. Als Beispiel habe ich Ihnen ein Schreiben [06.03.2012] beigefügt, in dem ein Amoklauf angedroht wird."

 

Nach meiner schriftlichen Aussage vom 14.03.2012  hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen die Ermittlungen mit dem Tatvorwurf: Bedrohung und Tatzeit 06.03.2012 gegen meine Person sofort mit dem Schreiben vom 27.03.2012 eingestellt. 

 

09.03.2012

Weiter habe ich Hausverbot und das Betreten der Behörde war mir nur unter Polizeischutz erlaubt. So ist es mit der Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 09.03.2012 festgesetzt worden. 

 

24.06.2013

BGHW hat das Sozialgericht zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt.

So ist es in den Schriftsätzen der BGHW vom 24.06.2013 dokumentiert. Und auf den "Kriegsschauplätzen" sollte mir im Sinne der BGHW das Sozialgericht Bremen "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigen.

 

19.06.2014

Meine ersten Teilerfolge vor dem Sozialgericht Bremen.

Die Zeitungen berichteten am 19.06.2014 kam es zu meinen ersten Teilerfolgen. M. M. konnte die BGHW diese Niederlage nicht ertragen, auch meine Hausverbote wurden aufgehoben. Ich sollte aber nicht Straffrei davon kommen. Und gegenüber dem eigenen Personal sollte es schon am 08.04.2011 mit der Bestrafung meiner Person zu einer "Signalwirkung" kommen.  

 

02.09.2014

"Kriminelle Vereinigung" der BGHW wünschte meine Bestrafung.

Mit dem Hinweis auf meine Webseite machte die Staatsanwaltschaft Bremen aber am 02.09.2014 nicht mit. Und stellte die Ermittlungen nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 mit dem Schreiben vom 26.05.2015 ein. Und war für meine Person ein wichtiger Teilerfolg!   

 

29.04.2016

"Sicherheitsstab" = Bedrohungsmanagementteam meldet sich. 

Mit dem Aktenvermerk der BGHW vom 29.04.2016 hat der "Sicherheitsstab" auf vier Seiten dokumentiert, wie das Personal vorgehen soll. Dazu wurden Bumerangsätze vorgeschlagen und die Aufklärung im Sinne einer "kriminellen Vereinigung" verzögern.

 

20.06.2016

"Da ist viel kriminelle Energie im Spiel" >Klick 

"Kampf um Unfallrente" & Abrechnungsbetrug, habe ich meiner Krankenkasse mit Schreiben vom 20.06.2016 angezeigt. Ob mein Schreiben an die Prüfgruppe gegen Abrechnungsbetrug weitergeleitet wurde ist mir nicht bekannt geworden.

 

08.11.2018

Als ich am 08.11.2018 mein Schreiben in der Behörde persönlich abgeben wollte, kam es zu einer Bedrohungslage. Mit meiner amerikanischen Polizeisirene konnte ich die Polizei erfolgreich zur Hilfe rufen. Und war keine strafbare Handlung, wie der Einsatzbericht bestätigte.

 

18.12.2020

Wo gibt es so etwas? Veröffentlichung des Urteils wurde untersagt! 

 

"Sicherheitsstab" der BGHW ist m. M. vollumfänglich im Einsatz. Denn die höchsten Amtsträger wollen die Aufklärung ihrer Pflichtverletzungen verhindern.  

Ebenso willigt die BGHW auch nicht ein, die aufgeführten 45 Schreiben aus dem Verfahren LG Hamburg (Az.: 329 O 128/19) dem Deutschen Historischem Museum zu übergeben oder diese dort zu veröffentlichen. Ebenso ist eine Veröffentlichung des Urteils des LG Hamburg (Az.: 324 O 128/19) untersagt. 

So hat es der externe Hamburger Anwalt der BGHW am 18.12.2020 dokumentiert.

 

30.06.2024

Wie das Bedrohungsmanagementteam der BGHW am 29.04.2016, meldet sich nun am 30.06.2024 auch Telare im Gästebuch #2741 mit Bumerangsätzen. M.M. war Telare Teilnehmer im "Sicherheitsstab" und hat  etwas über Bumerangsätze gelernt. "Telare bekommt das Beweismittel".

Vorhofflimmern (VHF): Herz und Hirn in Gefahr. 6 Millionen Menschen warten auf seine Antwort. Es liegt scheinbar ein Präzedenzfall vor, wie damals bei der Asbestose. "VHF als Unfallfolge zu beweisen, ist schwierig".

Jedoch liegen die geforderten Beweismittel vor und alle medizinischen Gutachten der BGHW haben mein VHF als Unfallfolge diagnostiziert. BGHW erkennt den Arbeitsunfall vom 20.03.2001 an, verweigert aber in ihrem Bescheid vom 27.02.2004 einen Gesundheitsschaden einzutragen. 

 

03.07.2024 

Hält die Öffentlichkeit für rechtens, wenn wie in meinem Fall bekannt und nachgewiesen ist, dass den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit bei der Urteilsfindung keine vollständige Verwaltungsakte der BG vorgelegen hat, wenn dies durch das Urteil am 13.08.2019 (Az.: 329 O 128/19) am LG Hamburg nachgewiesen ist? Und 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheinhaltung auf unbestimmte Zeit und mit der Androhung von bis zu 250.000 € Ordnungsgeld oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft festgesetzt wurden? Mehr im Gästebuch unter #2776 (03.07.2024). 

 

* 

 

 

Meine mit Bescheid anerkannten Arbeitsunfälle, wie folgt:

 

1968: "Autos wirbelten durch die Luft", schwerer Verkehrsunfall.  

Mein Beifahrer stirbt, ich überlebe, aber mit vielen Verletzungen.

 

1992: Im Med. Techn. Notdienst, "Verkehrsunfall"
Durch den Aufprall, rechte Knieverletzung.
 
2001: Im Med. Techn. Notdienst, "Verkehrsunfall"
Notärztin stellte am 06.02.2001 fest, mein Herz ist frei von Vorhofflimmern. Es ist ein wichtiger Vorbefund für den Stromunfall am 20.03.2001. Jedoch das Gericht und die Beklagte haben diesen Vorbefund keinem Gutachter erkennbar gemacht.
 
2001: Im Med. Techn. Notdienst, "Stromschlag mitten in mein Herz"

 

Ich überlebe, die medizinischen Gutachten dokumentieren, mein Herz wurde geschädigt und leidet unter Vorhofflimmern: Herz und Hirn in Gefahr. Liegt hier ein Präzedenzfall vor? 

 

6 Millionen Menschen warten auf eine Antwort! >Klick
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"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern"
 
Wie "Gust Mollath" soll ich behandelt werden.
 
BGHW versuchte mir Verhandlungsunfähigkeit zu bescheinigen.
 
BGHW greift meine Person mit Strafanzeige an.
Mit dem Hinweis auf meine Webseite, wollte die BGHW mir üble Nachrede und Verleumdung anzulasten. Das Ermittlungsverfahren hat die STA Bremen sofort nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 mit Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt.
     
STA Bremen wünschte Begutachtung meiner Schuldfähigkeit.
So ist es mit der Verfügung vom 19.06.2017 dokumentiert. 
eine Begutachtung im Hinblick auf meine Schuldfähigkeit. Dazu hat es die Generalstaatsanwaltschaft Bremen und Amtsgericht (AmtsG.) Bremen aber nicht kommen lassen. Und mit Beschluss vom 14.12.2017 wurden die drei Verfahren eingestellt. Dazu im Einklang sind auch die 10 Polizeibeamten nicht am Hauptverhandlungstermin erschienen. Es ist der Ansatzpunkt, die Sache sollte auf ungeklärtem Sachverhalt eingestellt werden.
 
LSG Bremen hat kein Zweifel an meiner Schilderung.
So ist es in dem Schreiben aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen dokumentiert. Insoweit hat sich die Beklagte (BGHW) nun verpflichtet, erneut eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei dem Fahrradsturz am 08.04.2020 um eine mittelbare Folge der für den Kläger anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne des § SGB VII handelt. In diesem Zusammenhang wird die Beklagte bei ihrer Prüfung unterstellen, dass das Unfallereignis am 08.04.2020 sich so zugetragen hat, wie der Kläger es geschildert hat.
  
Das AmtsG. Bremen hat auf Grund meiner Webseite
und anonymer Anregung überprüft, ob ein rechtlicher Betreuer bestellt werden soll. Und mit dem Schreiben vom 27.02.2024 wurde wörtlich bekannt gemacht: Das Gericht beabsichtigt, das Verfahren ohne Bestellung eines Betreuers einzustellen.
 

AmtsG. Bremen hat meine Webseite überprüft.

Und hat mit Beschluss vom 29.04.2024 festgestellt:

 

Der Bedeutung und Tragweite meiner Handlungen vermag ich einzuschätzen. Ich betreibe die Internetseite www.unfallmann.de, auf der ich meine gesamte Geschichte ausführlich geschildert habe und sämtliche Schriftwechsel mit Behörden, Gerichten, Polizei und Staatsanwaltschaften eingestellt habe. Meine Schreiben selbst lassen eine klare und geordnete Gedankenführung erkennen. Von einer Darstellung im Einzelnen wird abgesehen und würden den Rahmen sprengen.  

 

Das Gericht hat deshalb von einer Betreuerstelle abgesehen. Meine Stellungnahme vom 16.05.2024 wurde an die STA Bremen weitergeleitet.
 
Ausschlaggebende Akten sind nicht mehr auffindbar. 
Seit dem Schriftsatz vom 20.12.2019 ist bekannt, die BGHW Bremen kann ihre Stellungnahme vom 05.10.2009 nicht ausfindig machen. Und mit dem Schreiben der Datenschutzbeauftragten Bremen vom 10.03.2020 wurde bekannt: Die Sozialgerichtsakte zum Az.: S 18 U 94/04 ist nicht mehr auffindbar und Prozessdelikt dokumentiert. Es ist der Ansatzpunkt, dass eine "kriminelle Vereinigung" Beweismittel vernichtet oder geheim hält. Insoweit liegt die Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung vor. Sämtliche Beweismittel für Prozessdelikt liegen mir aber greifbar in Kopie vor.   
*

18.12.2008: 

"Kampf um Unfallrente", gescheitert vor dem LSG Bremen

mit dem Urteil in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache.

Danach habe ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. So habe ich die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen mit Strafanzeigen eingeschaltet.  Und mit Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 wurden in 44 Punkten Pflichtverletzungen bestätigt und die für mich nachteiligen Schriftstücke sollte die aktenführende BGHW Bremen entfernen. Jedoch mit dem Schreiben vom 26.07.2010 erregte die BGHW den Irrtum es gibt keine Pflichtverletzungen u. entfernt auch keine nachteiligen Schriftstücke.

 

Beschwerdeverfahren (E207/09).

So kam es mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 an die BGHW Direktion Mannheim auch noch zu meinem Beschwerdeverfahren (E207/09).

 

Wichtiger Hinweis: 

Erfolglos hat die BGHW Bremen verhindert, dass ihre Stellungnahme vom 05.10.2009 (drei Seiten) aus meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) gesichtet wird. Und wurde mir von der BGHW Mannheim mit Schreiben vom 27.05.2011 erstmalig als Anlage in Kopie übersandt. 

 

"Kampf um Unfallrente": Verbrecherjagt im Sozialsystem. 

Mit den zwei Urteilen aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen vom 22.11.2012 wird nachvollziehbar, meine Wiederaufnahmeklagen (WA) werden nur zugelassen, wenn ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde. Ich musste also als "Verbrecherjäger" tätig werden. Und habe sofort am 22.11.2012 die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen aufgesucht. Dazu habe ich die folgende interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) aus meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) vorgelegt. Sogleich wurde mir gesagt, ich sei keine "gefährliche Person" und die STA Bremen wird die Ermittlungen mit einer Verleumdungsklage ins Rollen bringen. Jedoch mit Bescheid der STA Bremen vom 19.11.2013 wurde die Tatsache dokumentiert, es gab kein Ermittlungsverfahren. Strafvereitelung im Amt wurde ableitbar. Und mit den Schriftsätzen vom 24.06.2013 hat die Beklagte (BGHW) das Landessozialgericht (LSG) Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt und mir sollte das Gericht "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigen. 

 

28.12.2009

Zum Thema "Beschwerdeangelegenheit"

ist es auf Dauer keinem Mitarbeiter (MA) der BGHW zuzumuten, sich mit dem Thema zu beschäftigen. So hat es die BGHW mit der E-Mail vom 28.12.2009 13:39 u. 13:51 dokumentiert. Es müssen also die MA einer anderen Behörde die "Beschwerdeangelegenheit" abarbeiten. Dazu im Einklang haben die MA der BGHW meine Schreiben als "Müll" bezeichnet. Und haben über ein Hausverbot diskutiert. Mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 habe ich von der BGHW Hausverbot erhalten und den MA der BGHW wurde "Redeverbot" erteilt und bis dato am Wirken ist.

 

29.04.2016

Bedrohungsmanagementteam der BGHW schaltet sich ein.

MA der BGHW haben am 29.04.2016 mit einem Aktenvermerk die Informationen erhalten, Bumerangsätze sollen eingesetzt werden und verzögern im Sinne der BGHW die Aufklärung. 

 

18.06.2024
Sozialverband Deutschland (SoVD) ist erneut informiert.
Seit meiner E-Mail vom 18.06.2024 bleibt abzuwarten, ob es mit dem SoVD gemeinsam weitergeht und mir im Jahre 2019 eine EHRENURKUNDE überreicht haben.
Ich - Erich Neumann >Kläger< - sage & schreibe die Wahrheit, 

Beklagte (BGHW) folgt nicht dem Amtsermittlungsgrundsatz § 20 SGB X u. hat von Anfang an, für den Kläger bedeutsame Umstände nicht im Verwaltungsverfahren ermittelt. Diese Pflichtverletzungen sind mit dem Beschluss aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen v. 22.09.2023 (Az.: L 14 U 132/21) nachvollziehbar dokumentiert. Die Pflichtverletzungen soll die BGHW nun beseitigen, damit ich die sachgerechte Unfallrente erhalte. 

 

 

haben sich als "kriminelle Vereinigung" heraus kristallisiert, 

sind international am Wirken. Und haben sich mit der folgenden Fotostrecke in Vietnam auf der ISSA am 17-18 März 2014 präsentiert. Mit Schriftsätzen vom 24.06.2013 hat die BGHW das LSG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, wo es so richtig ballert.

6000 Blatt, Unfall- u. Geheimakten liegen vor.

Damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil bilden kann, habe ich zur Einleitung folgende Schriftstücke, Zeitungsberichte und Fotos eingestellt. Die Fotos sind von Herrn Dr. jur. [19-17] für die Öffentlichkeit mit den Fotostrecken freigegeben und habe ich unter Google aufgestöbert! 

"Sie glauben gar nicht, was da alles drin steht." 

 

"Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung"

Chef der Bande hat m. M. eine eigene Armee und tauchte in der Akte am 29.04.2016 als Bedrohungsmanagementteam der BGHW auf. 

Die deutsche Sozialversicherung steht in der ganzen Welt vorbildlich und unerreicht da. Wenn pflichtgemäß und nach § 1 SGB VII gearbeitet wird. Dieses ist aber gewollt oder ungewollt in der Behörde der BGHW & BG ETEM und am Sozialgericht (SG) Bremen nicht immer der Fall.

Siehe Gästebuch: Eintrag vom 16.05.2024 #2674

 

Im Kampf um Unfallrente die negativen Mitteilungen:

07.02.2024

Und erneut ist erkannt, die BGHW folgt nicht ihrer Aufklärungspflicht gemäß (§ 20 SGB X) und hat die Sache mit Widerspruchsbescheid vom 07.02.2024 auf ungeklärtem Sachverhalt vor das SG Bremen gezerrt. 

 

29.04.2024

Amtsgericht (AmtsG.) Bremen hat meine Webseite überprüft.

Mit Beschluss aus dem AmtsG. Bremen vom 29.04.2024 ist nachvollziehbar dokumentiert: 

 

Der Bedeutung und Tragweite meiner Handlungen vermag ich einzuschätzen. Ich betreibe die Internetseite www.unfallmann.de, auf der ich meine gesamte Geschichte ausführlich geschildert habe und sämtliche Schriftwechsel mit Behörden, Gerichten, Polizei und Staatsanwaltschaften eingestellt habe. Meine Schreiben selbst lassen eine klare und geordnete Gedankenführung erkennen. Von einer Darstellung im Einzelnen wird abgesehen und würden den Rahmen sprengen. 

 

Das Gericht hat deshalb von einer Betreuerstelle abgesehen. Und mein Schreiben vom 16.05.2024 wurde an die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen weitergeleitet. Dazu im Einklang hat die STA Bremen schon vor 10 Jahren meine Webseite überprüft und nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015, hat die STA Bremen mit Schreiben vom 26.05.2015 die Ermittlungen gegen meine Person mit dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung eingestellt. 

 

Im Kampf um Unfallrente die positive Mitteilung:

 

M.M. hat eine "kriminelle Vereinigung" erkannt:

45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW müssen zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt werden und haben diese selbst am 13.08.2019 aufgelistet. Denn die 45 Geheimunterlagen der BGHW dokumentieren Pflichtverletzungen, womit sich die BGHW meine möglichen finanziellen Entschädigungen erspart. Und dokumentieren auch Prozessdelikt. 

 

Am 11.09.2023 hätte es zur Wende kommen können. 

Denn aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen kam das Schreiben vom 11.09.2023 (Az.: L 14 U 132/21) und darin ist nachvollziehbar dokumentiert, das Gericht & Beklagte glauben mir. Und es soll geklärt werden, ob die im Sinne von § 8 SGB VII anerkannten Arbeitsunfälle als mittelbare Unfallfolge zu meinem Fahrradsturz am 08.04.2020 geführt haben. Die in den medizinischen Gutachten diagnostizierten Gesundheitsschäden müssen natürlich im Bescheid der BGHW 1:1 erscheinen, davon abzuweichen, gibt es keinen Grund und hat die BGHW selbst mit dem Schreiben vom 25.04.2008 dokumentiert. Auch dieses Schreiben hat die BGHW zur Geheimhaltung am 13.08.2019 festgesetzt unter der Listennummer 2.  Von der BGHW werden die Diagnosen nicht im Bescheid eingetragen und so erhalte ich seit 1968 keine sachgerechte Entschädigung meiner diagnostizierten Unfallfolgen. Und weitere Unfälle werden nicht als mittelbarer Arbeitsunfälle anerkannt.

Teilerfolge zeigen:

Ich folge der Direktorin am SG Bremen, bin auf dem richtigen Weg meine Rechte einzufordern und werde weitermachen auch wenn mein Leben dabei "vor die Hunde geht". Und die Justizbeamten am SG Bremen haben richtig erkannt, seit 20 Jahren gehöre ich zum "Inventar".  

auch wenn ich auf dem "Kriegsschauplatz" zum Korbmenschen gemacht werde. Zwischen meinem Arbeitgeber Firma Richter-Medizintechnik Bremen bestand eine direkte Verbindung zur Orthopädietechnik und könnten mir Prothesen anpassen. Dann würde ich auf dem "Nebenkriegsschauplatz" ohne Arme und Beine, sondern mit Prothesen erscheinen. Und die Sicherheitsschleuse würde im Sozialgericht Bremen Alarm schlagen.

 

Es kam also zu einer "Klagehäufung" wie sie bisher noch nie beobachtet wurde, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". So hat es die Beklagte selbst in ihren Schriftsätzen v. 25.10.2012 dokumentiert. 

 

Nachdem es am 19.06.2014 zu meinem Teilerfolg kam, hat die BGHW ihr Schreiben vom 26.07.2010 zur Geheimhaltung am 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Dazu im Einklang folgen einige Beweismittel.

Danach konnte ich mit meinem Anwalt Dr. jur. am 26.08.2009 Prozessdelikt aufdecken. Nun war das SG Bremen und die Beklagte angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben, wünschte mir beim Weitermachen viel Glück und machte sich aus dem Staub. 

 

Pflichtverletzungen wurden zur Geheimhaltung festgesetzt.

Der Generalstaatsanwaltschaft Bremen habe ich mein Schreiben vom 02.11.2009 (11 Seiten) vorgelegt, und Anlagen in Kopie. Mein Schreiben dokumentiert in 44 Punkten Pflichtverletzungen der BGHW. Mit Bescheid vom 17.11.2009 kam die Generalstaatsanwaltschaft Bremen zu dem Ergebnis, es sollen nur bloße Pflichtverletzungen sein und vom Gesetzgeber nicht bestraft werden. Und für die Entfernung der für mich nachteiligen Schriftstücke mit den 44 Pflichtverletzungen sei die aktenführende BGHW zuständig. Diesen Bescheid habe ich der BGHW Mannheim mit meinem Schreiben vom 19.03.2010 vorgelegt. Dem folgte noch mein Schreiben vom 22.03.2010. Die BGHW verweigert die Schriftstücke mit den 44 Pflichtverletzungen aus meiner Akte zu entfernen. Dazu erregt die BGHW in ihrem Antwortschreiben vom 26.07.2010 den unglaublichen Irrtum:

 

"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat."

 

Diese Behauptung hat die BGHW Mannheim mit dem Schreiben vom 14.10.2011 nachvollziehbar wiederholt. Dazu wurde der Irrtum erregt:

 

"Nach nochmaliger Prüfung der Unterlagen können wir bei eindeutiger Sach- und Rechtslage auch zukünftig keine Erfolgsaussichten erkennen."

 

Und dieser erregte Irrtum ist auch von dem Vorsitzenden der BGHW Herrn Dr. jur. [19-17] in seinem Schreiben vom 05.09.2012 nachvollziehbar wiederholt worden. Das Schreiben vom 26.07.2010 ist also kein Versehen. 

 

Die BGHW hat ihr Schreiben vom 26.07.2010 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit am 13.08.2019 festgesetzt. Dazu werde ich mit einer Ordnungshaft bis zu 2 Jahren oder bis zu 250.000 € Ordnungsgeld bedroht.

  

Sozialgericht Bremen wurde zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. 

Vor diesem Hintergrund wird klar, die BGHW will keine Aufklärung und hat sofort das SG Bremen mit Schriftsätzen vom 25.10.2012 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, wo es so richtig ballert. Und wünschte vom SG Bremen mir soll "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt werden.

 

"Es ist wichtig seine Rechte einzufordern", ich werde weitermachen, 

 

12.01.2004

Schon vor 20 Jahren hatte der Unfallarzt in der BG Unfallambulanz Bremen  die Übersicht verloren und wollte die Regie der Aufklärung in meiner Behördenakte der BGHW am 12.01.2004 übernehmen und wurde von der BGHW mit dem zurückhalten der Akte daran gehindert. Dazu hat die BGHW (vormals GroLa BG) noch das zweite Rentengutachten vom 05.09.2003 rechtswidrig anfertigen lassen.

 

05.05.2008

Ferner hatte auch mein damaliger Anwalt Dr. jur. die Übersicht verloren und hat in seinem Antwortschreiben vom 05.05.2008 wörtlich dokumentiert:

 

"Ich kann allerdings nicht dem Mandanten mitteilen, dass den Gerichten sämtliche Aktenunterlagen zur Beurteilung der Sach und Rechtslage vollumfänglich vorliegen, weil ich ich selbst angesichts des mittlerweile riesigen Aktenmaterials den Überblick vollständig verloren habe."

 

Offensichtlich haben die in meinem Fall verwickelten Behörden die Tragweite ihrer Pflichtverletzungen erkannt, und können nicht mehr Zurückrudern, weil sie vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe bedroht werden. Und in der ganzen Welt würde die deutsche Sozialversicherung an Ansehen verlieren. 

 

Meine Webseite ist das Regiebuch für eine brutale und unendliche kriminelle

Geschichte im "Kampf um Unfallrente". Und begann 1968 in Amerika, als ich 27 Jahre alt war. 

 

Mit meinem Anwalt Dr. jur. habe ich meine zwei Klagen Verkehrsunfall und Stromunfall am 18.12.2008 vor dem LSG Bremen verloren und haben am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt.

 

Nun war die Beklagte (BGHW) und das SG Bremen angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben, wünschte mir beim Weitermachen viel Glück und hat sich aus dem Staub gemacht. Ich habe weitergemacht und konnte Sozial.- Justiz.- Wirtschaftsskandal aufdecken. Mein Schreiben vom 15.09.2009 löste bei der BGHW das Beschwerdeverfahren E 207/09 aus.  Und in der internen Stellungnahme an die Hauptverwaltung Mannheim vom 05.10.2009 hat die BGHW Bremen dokumentiert:

 

"Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert.

 

Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passiert."

 

Sogleich wurde festgestellt, das Personal will sich nicht rechtfertigen und wie die BGHW Bremen ihr "Problem" mit mir beseitigen will.

 

Das Vorgehen der BGHW ist für die Kriminalpolizei unglaublich.  

Schon an dieser Stelle muss bekannt werden, die interne Stellungnahme vom 05.10.2009 zu meinem 1. Beschwerdeverfahren (E 207/09) hat ein Kripobeamter Bremen im Jahre 2012 gesichtet u. kam zu dem Ergebnis: Ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" (§ 129 StGB), die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Die Beteiligten würden nach "Stasi-Manier" vorgehen und haben mich in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Ich soll auf meine Gesundheit aufpassen und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt konnte der Kriminalbeamte nicht glauben. Und bezeichnete die interne Stellungnahme als "Stasiakte". Dazu wurde mir noch erklärt, so etwas wird die Staatanwaltschaft (STA) Bremen nicht weiter aufklären und somit auch keine Ermittlungen einleiten. Mir wurde angeraten, in ein anderes Bundesland zu gehen.  Die Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Und wird mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen vom 26.05.2015 nachvollziehbar bestätigt. 

 

Mit ihren Schriftsätzen wünschte die Beklagte (BGHW) am 24.06.2013 vom Gericht, mir sollte "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt werden und hat das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt.

 

Dazu ist zu sagen:

Seit dem ich in die Liste gefährlicher Personen aufgenommen wurde, passiert nichts mehr zur Aufklärung von Merkwürdigkeiten. Dazu im Einklang haben die Mitarbeiter der BGHW seit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" und dürfen meine Schreiben und Telefonate nicht mehr beantworten.

 

Nach einer "Klagehäufung" (25.10.2012) wie sie noch nie beobachtet wurde, hat das LSG Bremen in der mündlichen Verhandlung am 22.09.2023 mit Beschluss erkannt, der Kläger (Erich Neumann) sagt die Wahrheit und in der vorliegenden Sache zum Fahrradsturz vom 08.04.2020 hat die Beklagte (BGHW) eine neue Verwaltungsentscheidung zu treffen.

Die neue Verwaltungsentscheidung liegt mit dem Widerspruchsbescheid der BGHW vom 07.02.2024 vor. Erneut ist die BGHW nicht dem  Amtsermittlungsgrundsatz (§ 20 SGB X) gefolgt und hat die Diagnose der Gesundheitsschäden nicht in den Verwaltungsentscheidungen meiner drei Arbeitsunfälle eingetragen, die im Sinne von § 8 SGB VII als Arbeitsunfälle vom 19.06.1968, 17.09.1992 und 20.03.2001 anerkannt sind. Und den Fahrradsturz am 08.04.2020 als mittelbare Unfallfolge ausgelöst haben.

 

Offensichtlich werden die Richter am SG Bremen und die Mitarbeiter der BGHW vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht und ist der Ansatzpunkt, warum der wahre Tatbestand nicht in der Behördenakte dokumentiert wird. 

 

Seit dem 13.08.2019 muss ich 45 Geheimunterlagen der BGHW vor der Einsichtnahme auf unbegrenzte Zeit schützen und werde dazu mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Gefängnis bedroht. Viermal bin ich im Gefängnis unter Schwerverbrechern gelandet, weil ich von dem Grundgesetz meiner Meinungsfreiheit gebrauch gemacht habe.

Letztmalig bin ich am 06.09.2021 mit den 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen worden und "taz die tageszeitung" hat darüber berichtet.

 

75 Jahre Grundgesetz, ich habe nichts zu feiern.

Denn von dem Grundgesetz und der Meinungsfreiheit habe ich gebrauch gemacht und bin von der BGHW & Behörden bestraft u. bedroht worden. Siehe Weser-Kurier vom 19.09.1945. 

 

23.10.1942: Feldpost von der Front mit Schreibmaschine geschrieben:

Auf dem wahren "Kriegsschauplatz"

hat der Leutnant am 23.10.1942 in seiner Feldpost dokumentiert:

 

"Er hält es für seine Pflicht, die vollste Wahrheit mitzuteilen".   

 

 

Auf dem "Nebenkriegsschauplatz" im Sozialgericht (SG) Bremen sind die Richter und Beklagte nicht ihrer Wahrheitspflicht gefolgt. Das SG Bremen will die Streitigkeiten nicht mit einer Mediation (Schlichtung) beenden. Dazu hat die Mediatorin am 19.02.2014 die Unwahrheit verbreitet: 

 

"Ich hätte von Anfang an kein Recht gehabt und dieses wäre vielfach gerichtlich bestätigt."  

 

Das Maß war voll, nun hat Justiziar "Das Schwert der Gerechtigkeit" gezogen. So kam es am 19.06.2014 und 23.06.2015 zu Teilerfolgen von Anfang an. 

 

"Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung" 

Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung ist Radio Bremen (Fernsehen) seit dem 16.11.2009 bekannt. Am 16.05.2024 #2677 hat sich Radio Bremen in meinem Gästebuch unter Meinungsmelder eingetragen und teilte wörtlich mit:

 

"Wir wollen, dass Ihre Meinung gehört wird".

 

Damit bin ich Einverstanden, habe es der Intendantin von Radio Bremen mit Schreiben vom 20.05.2024 bekannt gemacht und warte auf einen Termin zum Dialog bei Radio Bremen. Der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen ist meine Meinung bekannt und soll auch in der Politik und Öffentlichkeit über Radio Bremen im Dialog bekannt werden. Und die beschuldigten Behörden können sich im Fernsehen rechtfertigen. 

 

Dazu folgender Tatbestand und die Beweismittel: 

Nachdem es am 19.06.2014 zum "Teilerfolg im Streit um Unfallrente" kam und "Das Schwert der Gerechtigkeit" zugeschlagen hat. Hat die BGHW am 02.09.2014 eine Strafanzeige gegen meine Person angestrengt mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Mit meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 habe ich gegenüber der STA Bremen meine Meinung dokumentiert, die ich noch erweitern kann. Darauf hat die STA Bremen die Ermittlungen gegen meine Person mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt und die BGHW konnte/hat keinen Widerspruch eingelegt. Die BGHW wollte also mit der Strafanzeige auf meinen Schultern eine “Signalwirkung“ beim eigenen Personal auslösen. Denn der BGHW war klar, eine Strafanzeige gegen meine Person bleibt erfolglos. Der Anzeigeerstatter ist also nicht der Wahrheitspflicht gemäß § 57 StPO gefolgt. Dazu im Einklang liegt das Dokument der BGHW vom 08.04.2011 vor.

 

Diesen Tatbestand kann Radio Bremen schon ausstrahlen. So können sich die Gäste im Dialog mit Radio Bremen schon eine Meinung bilden. Dazu im Einklang folgen die Beweismittel. 

 

Im Dialog sollte u.a. die Frage gestellt werden: 

1.) Soll das Fernsehen geheimhalten, dass in der deutschen Sozialversicherung eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken ist?

 

2.) Soll ich als Unfallopfer auf meine möglichen Ansprüche verzichten, damit die deutsche Sozialversicherung nicht an Ansehen verliert?

 

2.) Soll ich das Bundesverdienstkreuz erhalten, weil ich mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen wurde. Insoweit auch verhindert habe, dass die BGHW an Ansehen verliert?

 

3.) Sollen die höchsten Amtsträger in unserem Sozialsystem straffrei ausgehen und in Prozessdelikt verwickelt sind. Damit die Sozialversicherung nicht an Ansehen verliert? 

 

4.) Soll die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen keine Ermittlungen einleiten, weil damit die deutsche Sozialversicherung an Ansehen verliert? 

 

Ich bin "Verbrecherjäger", Whistleblower & Geheimnisträger der 

Behörde (BGHW Bremen).

Am 18.12.2008 bin ich mit meinem Anwalt vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen gescheitert. Danach haben wir Prozessdelikt aufgedeckt. Am 22.11.2012 sollte es in den mündlichen Verhandlungen zur Wiederaufnahme (WA) meiner zwei Verfahren Verkehrsunfall und Stromunfall kommen. Die Beklagte (BGHW) kam nicht zur mündlichen Verhandlung und das Gericht machte klar: Zur WA meiner Verfahren wird es nur kommen, wenn ein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt wurde. So wurde ich zum "Verbrecherjäger" und lebe bis dato sehr gefährlich. 

 

Mein 2. Beschwerdeverfahren (Az.: E 29/11) 

Am 07.02.2011 kam es zu meinem Beschwerdeverfahren vor dem Bundesversicherungsamt (BVA) Az.: E 29/11 und bin gescheitert. Es hat aber gezeigt mit welcher Raffinesse die Beteiligten vorgehen. 

 

Ohne Zeitungsberichte und ohne Webseite wäre ich machtlos. Denn das Fernsehen ist eine Behörde und bringt meinen Fall nicht über den Sender.  So hätte die Öffentlichkeit bis dato nicht über das Fernsehen erfahren, dass man mich in der Justizvollzugsanstalt Bremen mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm weggeschlossen hat. Darüber hat aber die Zeitung am 21.Oktober 2021 berichtet. 

 

Die Behörde fürchtet die Presse "wie der Teufel das Weihwasser".

Mit den aufgeführten Schriftstücken und Presseberichten wird nachvollziehbar, meine sachgerechte Unfallrente ist zur Nebensache geworden. Jetzt geht es der BGHW und Gerichte darum, die Rechtfertigung ihrer Pflichtverletzungen zu verhindern. Somit wäre nur noch die Mediation (Schlichtung) die Lösung, wenn ich erhalte was mir nach Recht und Gesetz zusteht, nicht mehr und nicht weniger. Dieses gute Angebot ist dem Direktor am Sozialgericht (SG) Bremen Herrn Prof Dr. [19-14] bei dem Termin der letzten 5 Mediation am 05.06.2019 bekannt geworden. Jedoch die Beklagte hat kein Angebot mitgebracht und es gab keine Schlichtung.

 

M. M. ist der Direktor am SG Bremen in Prozessdelikt verwickelt.   

 

 

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern"

Es ist aber Unglaublich was sich in den Behörden bis dato abgespielt hat. 

 

Mein Fall ist kein Einzelfall, 

es gibt ähnlich gelagerte Fälle, so ist es mit der E-Mail vom 13.04.2011 festgestellt. Alles was Unrecht ist, wird hier aufgedeckt und darüber wurde auch in den Zeitungen berichtet, aber es passiert nichts. Im Dialog mit dem Bremer Fernsehen am 16.05.2024 konnte ich die Meinung zu meinem Fall nicht schildern. Sogleich folgte die Eintragung vom 16.05.2024 #2677 in meinem Gästebuch und meine Meinung soll bekannt werden.

 

Die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen hat meine Webseite überprüft

und mit Schreiben der STA Bremen vom 26.05.2015 ist nachvollziehbar dokumentiert, in unserem Sozialsystem ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken und die mutmaßlichen Täter sind personifiziert. M. M. werden keine weiteren Ermittlungen eingeleitet, weil die BRD an Ansehen verlieren würde.

 

In der Behörde der BGHW und am Sozialgericht (SG) Bremen

sind strafbare Handlungen der Beamten dokumentiert.

Beklagte (BGHW) hat das SG Bremen mit Schriftsätzen vom 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, aber es passiert nichts! 

 

"Dass es nach höchstrichterlicher Absicherung gerade zu schreit."

Hat mein Anwalt dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel in der Klage am 06.08.2009 (Stromunfall) vorgetragen, aber es passiert nichts. Und in der Klage vom 07.08.2009 (Verkehrsunfall) wurde Manipulation vorgetragen, aber es passiert nichts.

 

Auf Seiten der BGHW gibt es ein Liste "gefährlicher Personen".

Das Arbeiten bei der BGHW ist ein schlechter Job. Ohne Sicherheit! Das Personal muss sich mit "gefährlichen" Personen" beschäftigen und fühlt sich nicht mehr sicher. Dazu im Einklang hat die BGHW Bremen in der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 ihr weiteres Vorgehen u. a. wie folgt auf drei Seiten dokumentiert: 

 

"Dass man sich nun völlig zurückzieht, ist nicht zu raten,

da man sich dann der Gefahr einer möglichen Untätigkeitsklage aussetzt. Auch wollen wir nicht angreifbar sein, wenn die Auseinandersetzungen mit Herrn Neumann weiter eskalieren sollten. Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passiert. Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert."

 

Dem folgte die E-Mail der BGHW Bremen vom 07.03.2012, gesendet an die Kripo Bremen und dokumentiert, das Personal fühlt sich nicht mehr sicher und erwartet einen "Amoklauf". Die Ermittlungen gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Bedrohung, ist mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen vom 27.03.2012 eingestellt worden, aber sonst ist nichts passiert.  

 

Guter Job. Mit Sicherheit!

Im Jahre 2023 hat die BGHW Bremen mit ihrem Geschäftsführer Herrn Dr. jur. [19-17] m. M. diese Auszeichnung zu unrecht erhalten. Denn seit dem 18.01.2010 haben die Mitarbeiter "Redeverbot". Und mit dem Hinweis auf die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 hat die Kripo Bremen erkannt, in der Behörde der BGHW ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen, es ist keine üble Nachrede und ist mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen vom 26.05.2015 nachvollziehbar bestätigt. 

 

Meine Hausverbote:

Damit sich die Mitarbeiter sicher fühlen, habe ich rechtswidrige Hausverbote erhalten und wurden mit Urteil am 19.06.2014 aufgehoben. Mit dem Aktenvermerk hat die BGHW am 29.04.2016 dokumentiert, die Mitarbeiter haben von dem Bedrohungsmanagementteam der BGHW eine Einweisung erhalten, wie sie sich mir gegenüber zu verhalten haben. Daran haben sich die Mitarbeiter aber nicht gehalten. So kam es am 08.11.2018 zum Sondereinsatz der Polizei, denn in der Behörde fühlte ich mich von der "kriminellen Vereinigung" bedroht. BGHW will ihr Ansehen nicht verlieren und hat zur Sicherheit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW am 13.08.2019 auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt.

Vor diesem Hintergrund wird klar:

 

Schlechter Job: Ohne Sicherheit! 

Personal wird durch Strafe bedroht!

Und das Personal leidet unter einem möglichen "Amoklauf". Darüber darf das Personal nicht berichten, weil "Redeverbot" besteht (18.01.2010). 

 

Hinweisgeber Schutzgesetz (HinSchG) ist dem Personal bekannt. 

Scheinbar macht davon keiner gebrauch: 05.06.2019 und 10.10.2022

 

Fazit:

Unmöglich was sich in den Behörden abspielt. Offensichtlich hat die Zeitung die Bedeutung & Tragweite der Handlungen erkannt und haben auch darüber berichtet, aber warum nicht auch das Fernsehen?

 

Die deutsche Sozialversicherung steht nicht mehr in der ganzen Welt vorbildlich und unerreicht da, denn ihre höchsten Amtsträger sind in meinem Fall verwickelt. U. a. auch Herr Dr. Ing. [10-2] Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM in Köln und Präsident der IVSS. Ferner Herr Dr. jur. [19-17] Vorsitzender der BGHW und Vizepräsident der IVSSUnd haben sich nach Recht und Gesetz vor einem Gericht zu rechtfertigen. Bei einem öffentlichen Strafprozess, sollten sich die höchsten Amtsträger zum Schutz vor der Öffentlichkeit die Kopfbedeckung aus Vietnam, über das Gesicht ziehen. In einer Strafanstalt ist dieses aber nicht möglich. 

 

**

Von Anfang an (19.06.1968) bis dato 

 

Erste Fassung, Kampf um Unfallrente:

Ordnung und Gestalt nach Möglichkeit im chronologischem Ablauf.

Zur zweiten Fassung mit einem >Klick

 

 

Weil immer neue Beweismittel auftauchen, werden die Fassungen angepasst. 

Seit der Verschlimmerung meiner Unfallfolgen aus dem Unfall von 1968 und einem Stromunfall in der Medizintechnik der am 20.03.2001 chronisches Vorhofflimmern als Herzschaden ausgelöst hat, liege ich im Streit mit der Berufsgenossenschaft Handel u. Warenlogistik (BGHW) Bremen (vormals GroLa BG) um die sachgerechte Entschädigung meiner Gesundheitsschäden aus 3 Arbeitsunfällen (im Jahre 1968, 1992 und 2001) und von der BGHW im Sinne des § 8 SGB VII mit Bescheid als Arbeitsunfälle anerkannt hat.

 

Im folgenden werden meine zutreffenden Anschuldigungen dokumentiert. Meine Vorhaltungen sind und waren entscheidungserheblich in allen drei mit Bescheid anerkannten Arbeitsunfällen aus dem Jahre 1968, 1992 u. 2001.  

 

19.06.1968  

Ich beginne nun mit meinem ersten Arbeitsunfall und eine Mehrzahl von Dauerschäden ausgelöst hat.

Meine Unfall-Story begann als ich gerade mal 26 Jahre alt war: Gemäß dem Firmenlogo wurden die Aufträge in der ganzen Welt erledigt. 1968 wurden die Autos in Amerika im Container verschifft und in Bremerhaven auf den Autotransporter umgeladen und zum Zielort gebracht. 

 

Am 19.06.1968 kam es um Mitternacht auf der B 51 zu einem schweren Crash mit einem alkoholisierten LKW Fahrer. Autos wirbelten durch die Luft, mein Beifahrer stirbt, ich überlebe, mit vielen Verletzungen, als Fahrer dieses Autotransporters der Fa. E. H. Harms (später BLG).

 

Meine Unfallfolgen wurden bis dato nicht sachgerecht entschädigt und dafür hat die BGHW mit dem Zurückhalten von Beweismittel gesorgt. Aufgedeckt und dokumentiert hat es u. a. der Rentengutachter mit Schreiben vom 13.02.2011. Mit dem Hinweis auf den Bericht der BGHW vom 05.01.2009 über die Vertretung vor dem LSG  Bremen ist sogleich Prozesslüge dokumentiert. Denn Manipulations-Unterstellungen wies die Beklagte in dem Prozess als völlig ungerechtfertigt zurück. 

Nennt es wie ihr wollt, für mich ist es Betrug. 

 

12.10.1968

Meine Unfallfolgen wurden in der BG Unfallstation Bremen behandelt. Nach vier Monaten wurde am 12.10.1968 (Bl.62/Rs.) mein Kniescheibenabbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe als Unfallfolge diagnostiziert und dokumentiert mit all seinen Beschwerden. Den Gesundheitsschaden hat die BGHW nicht im Bescheid eingetragen und somit auch nicht entschädigt. 

 

10.07.1969

Keiner sagt die Wahrheit, ich bin "Im Labyrinth des Schweigens."

Im Jahre 1969 konnte ich Merkwürdigkeiten in der Unfallbehandlungsstelle Bremen aufdecken, womit sich die BGHW (vormals GroLa BG) bis dato finanzielle Vorteile verschafft. Danach wurde im Zwischenbericht der BG-Unfallbehandlungsstelle am 10.07.1969 nachvollziehbar dokumentiert: 

 

"Wir wollen N. hier nicht mehr sehen, zumal das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient bei uns nicht mehr gegeben ist." 

 

10.09.1969 

Und mit dem weiteren Zwischenbericht vom 10.09.1969 aus der BG-Unfallbehandlungsstelle wurde erkannt. hier stimmt etwas nicht, denn wörtlich wurde nun vorgetragen:

 

"Falls es noch zu einer chirurgischen Begutachtung kommen sollte, die Unfallfolgen liegen jetzt nur noch auf neurologischem Gebiet, so bitten wir die B.-G., einen anderen Gutachter damit zu beauftragen, weil wir N. hier nicht mehr sehen wollen,[...]" 

 

Mit dem Zwischenbericht (10.09.1969) wurde der Irrtum erregt, auf dem chirurgischen Fachgebiet gibt es keine Unfallfolgen. Und dem Irrtum folgen alle Gutachten bis dato. So wurde auch keine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) auf dem chirurgischen Fachgebiet beziffert. Vgl. Gutachten vom 20.05.1970 und 15.06.2005. Tatsächlich liegt aber die Muskelschwäche im li. Bein und li. Arm/Hand auf dem chirurgischen Fachgebiet und ist als Unfallfolge im Bescheid vom 28.05.1970 anerkannt.

 

28.05.1970 

Unfallfolgen auf chirurgischem Fachgebiet: MdE nicht beziffert. 

Ferner hat die BGHW meine Muskelschwäche im li. Bein und li. Arm/Hand mit keiner Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) beziffert und im Bescheid vom 28.05.1970 als Unfallfolge anerkannt wurde. So bereichert sich die BGHW an meine mögliche Entschädigung von Anfang an.  

 

11.03.1975 

Abfindung meiner Dauerrente war am 11.03.1975 m. M. rechtswidrig. Denn die BGHW hat keine Gesamt- MdE beziffert, sondern nur eine Teil -MdE von 25 %. Es war aber eine Gesamt-MdE von mehr als 25 % von dem Rentengutachter schon im Gutachten vom 25.08.1969 (Bl.131/5) angesagt. Somit durfte die Unfallrente gemäß dem Gesetz und § 604 RVO nicht auf Lebenszeit abgefunden werden. Denn schon durch die Unfallfolgen auf dem chirurgischen Fachgebiet stand eine Gesamt- MdE von mehr als 25 % im Raum.   

 

22.11.1984 

"Fehler müssen vollständig aufgedeckt und beseitigt werden"

Nach diesem ungeschriebenen Gesetz habe ich seit dem 22.11.1984 im Med. Techn. Notdienst gearbeitet. So bearbeite ich auch meine Verletztenakte und habe gravierende Pflichtverletzungen aufgedeckt. Bei der AOK habe ich kriminelle Handlungen aufgedeckt. Abrechnungsbetrug ist der BGHW bei meiner HKK anzulasten. Unfallopfer und die Asbesterkrankten gehörten zu meiner Kundschaft. Im Außendienst & meiner Werkstatt habe ich die Arbeiten erledigt.

 

17.09.1992

 

Arbeitsunfall in der Med. Technik am 17.09.1992

 

 

Zu meinem Arbeitsunfall ist zu sagen:

 

Bei meiner Tätigkeit im Med. Techn. Notdienst kam es am 17.09.1992 zu einem Verkehrsunfall mit rechter Knieverletzung.

 

 

 

23.08.2000

Abmahnung wegen unregelmäßige Arbeitsaufnahme. 

 

Weil sich die Unfallfolgen aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 verschlimmert haben kam es zur unregelmäßigen Arbeitsaufnahme und zur schriftlichen Abmahnung durch die Firma reha team Bremen am 23.08.2000.

 

 

Mein Arbeitsunfall am 06.02.2001 

 

 

Zu meinem Arbeitsunfall ist zu sagen: 

06.02.2001

Bei meiner Tätigkeit im Med. Techn. Notdienst kam es am 06.02.2001 zu einem Verkehrsunfall ohne Dauerschaden. Im Notarztbericht vom 06.02.2001 wurde dokumentiert, mein Herz war frei von Vorhofflimmern (VHF). Es ist ein wichtiger Vorbefund für den Arbeitsunfall am 20.03.2001 mit dem Gesundheitsschaden chronisches VHF.

 

20.03.2001

Mein Arbeitsunfall (Stromunfall) am 20.03.2001 

 

Zu meinem schweren Arbeitsunfall ist zu sagen: 

Mit Schreiben vom 10.03.2020 ist dokumentiert: Direktor am SG Bremen gab bekannt, Gerichtsakte (Az.: S 18 U 94/04) ist nicht mehr auffindbar. Jedoch habe ich eine Kopie und dokumentiert m. M. einen mit krimineller Energie eingefädelten Prozessbetrug. An dem auch der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle (BG ETEM) Köln Herr [10-2] beteiligt ist. Siehe Schreiben vom 18.11.2004. 

 

  

Weiter im chronologischen Text:  

27.04.2004 

BGHW ist in Abrechnungsbetrug verwickelt, hkk wehrt sich nicht. 

Dieses Foto zeigt das Mitglied der Geschäftsführung in Mannheim und vormals in der BGHW Bremen beschäftigt war. Und hat nun mit dem Antwortschreiben (30.01.2012) den Irrtum erregt, die Stellungnahme v. 29.08.2003 (Bl.174) sei für die Entscheidung des Sozialgerichts ohne Belang. Wahrhaftig wurde die Stellungnahme aber als Tatbestand zur Urteilfindung in dem Urteil vom 18.12.2008 auf der Seite 4 aufgenommen.

Das Foto ist für die Öffentlichkeit freigegeben. 

 

Gericht lässt keine Amtshilfe zu:  

Ferner hat das Gericht keine Amtshilfe von der BG ETEM zugelassen und mit meinem Schreiben vom 19.06.2007 gewünscht wurde. Und wäre zu dem Ergebnis gekommen mein Vorhofflimmern (VHF) ist Unfallfolge aus dem mit Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 im Sinne § 8 SGB VII anerkannte Arbeitsunfall.

 

17.-18.03.2014: In Vietnam 

 

Herr [10-2] (BG ETEM) und der Vorsitzende meiner BGHW Herr [19-17] treffen sich zu einer zu einer Feier. Die Fotostrecke dokumentiert sie fühlen sich sicher und verstehen sich gut. Es ist der Ansatzpunkt, hier feiert eine mächtige "kriminelle Vereinigung".  

Die Fotos sind für die Öffentlichkeit freigegeben.

 

10.03.2020  

 

Gerichtsakte ist nicht mehr auffindbar 

Das Landessozialgericht (LSG) Bremen hat das Ergebnis aus einem angeblichen Begutachtungsauftrag zum Tatbestand der Urteilsfindung am 18.12.2008 gemacht. Dieses Ergebnis ist in der Stellungnahme der BG ETEM (vormals BGFE) vom 29.08.2003 (Bl.174) dokumentiert. Mit einem weiteren Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) wurde behauptet, es sei das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW. Und ich soll mich an meine zuständige BG bzw. an das SG wenden, bei dem der Fall verhandelt wird. Von diesem Schreiben hat die BGHW sogleich eine Durchschrift von der BG ETEM erhalten und darauf hat die BGHW vermerkt:

 

Kopie am SG nicht erforderlich (keine inhaltliche Aussage, Bl.263).

 

Tatsächlich wurde aber die wichtige inhaltliche Aussage gemacht, dass der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle Herr [10-2] einen Begutachtungsauftrag von der BGHW erhalten hat. Diesen Auftrag kann die BG ETEM aber nicht vorlegen, denn es wurde bei der BG ETEM noch niemals ein Zusammenhangsgutachten angefertigt. So ist es mit dem Schreiben der Geschäftsführung (BG ETEM) vom 07.05.2009 (Bl.771/3) dokumentiert. 

 

30.01.2012

Dem nicht genug hat die Geschäftsführung (BGHW) Irrtum erregt. 

Das Schreiben der BGHW vom 19.06.2003 (Bl.165) ist der Ansatzpunkt, hier wurde eine kriminelle Tat vorbereitet und hat zu Prozessbetrug geführt in dem das SG Bremen unter dem Az.: S 18.U 94/04 verwickelt wurde.

 

Die BGHW hatte nämlich ohne mein Wissen u. ohne Behördenakte ein Gutachten zu meinem konkreten Stromunfall vom 20.03.2001 bei der BG ETEM anfertigen lassen und hat das Gutachtenergebnis vom 29.08.2003 (Bl.174) zum Ablehnen meiner möglichen Ansprüche in ihrem Bescheid vom 27.04.2004 (Bl.227/Rs.) und Widerspruchsbescheid vom 26.05.2004 (Bl.239/Rs.) verwertet.

 

Bei der BG ETEM in Köln hat der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle (Herr 10-2) nach den Wünschen der BGHW falsches Beweismittel am 29.08.2003 zum Ablehnen meiner Ansprüche angefertigt. Und hat mir mit Schreiben vom 18.11.2004 bestätigt:

 

"Seitens der GroLa BG (jetzt BGHW) wurde unsere Berufsgenossenschaft zur Begutachtung Ihres Stromunfalles vom 20.03.2001 beauftragt."

 

Und seine Stellungnahme vom 29.08.2003 sei das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW zu meinem Fall. Mit Schreiben der BG ETEM vom 07.05.2009 (Bl.771/3) wurde bekannt, dass die BG ETEM keinen Begutachtungsauftrag erhalten hat. Damit wurde Herr [10-2] der Leiter des  Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle als Lügner erkennbar. Die BGHW ist nicht dem Gesetz und Untersuchungsgrundsatz nach § 200 SGB VII gefolgt. Ferner habe ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Und nun sollte das Beweismittel vom 29.08.2003 (Bl.174) aus der Akte entfernt werden. Darauf hat die BGHW mit Widerspruchsbescheid vom 18.12.2009 festgesetzt:  

 

"Die Stellungnahme des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle auf Blatt 174 vom 29.08.2003 bezieht sich konkret auf Ihren Fall."

 

So ist dokumentiert, die Stellungahme vom 29.08.2003, die als Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW hervorgegangen sein soll, wurde bei der Urteilsfindung am 18.12.2008 (Az.: L 14 U 199/06) zum Tatbestand. Dieser Vorgang ist natürlich gesetzwidrig. 

 

Zwischen Bemerkung:

19.06.2007

Es schreit nach Aufklärung, aber das Gericht wollte keine Amtshilfe!

Mit dem Beschluss aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen vom 22.09.2023 wird nachvollziehbar, die Richterin glaubt mir und will nun von der Beklagten die Wahrheit wissen. Und wird erfahren, das LSG und die Beklagte haben die am 19.06.2007 angebotene Amtshilfe von Dr. med. [26-1] nicht angenommen und ist ein Spezialist für Stromunfälle bei der Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik (jetzt BG ETEM).

 

18.12.2008 

Aufgrund der in den medizinischen Gutachten diagnostizierten Unfallfolgen war ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar. Dazu im Einklang musste es natürlich zur Erhöhung meiner Unfallrente kommen. Es kam zu einer merkwürdigen Rentenerhöhung von 5%. Dazu hat die BGHW "anfallsartige Kopfschmerzen" als Unfallfolge anerkannt, wie das Schreiben der BGHW vom 30.06.2014 bestätigt. Es ist aber nicht die diagnostizierte Migräne mit Nebenerscheinungen, sondern nur ein Teil.  

 

Herr [20-2] ist Geschäftsführer der BGHW Bremen und hat mit seinem Schreiben vom 25.04.2008 dazu erklärt. An die Einschätzungen bzw. Diagnose der Gutachter sind die Verwaltungen im Rahmen der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns gebunden. Jedoch haben seine Mittarbeiter die Diagnose und festgestellten Unfallfolgen nicht im Bescheid eingetragen. Nun liegt in der Sache Fahrradsturz der Beschluss aus dem LSG Bremen vom 22.09.2023 vor und wird dafür sorgen, dass die BGHW die diagnostizierten Unfallfolgen im Sinne des § 8 SGB VII im Bescheid 1:1 einzutragen hat. Siehe Schreiben aus dem LSG Bremen vom 04.11.2008 (Bl.1323) gerichtet an die Beklagte mit dem Schriftsatz meines Anwalts vom 31.10.2008 als Anlage in Kopie.

 

Unterbrechung im chronologischen Text

 

19.06.2003

Stromunfall vom 20.03.2001, kaum zu glauben aber wahr:

 

Mit dem Schreiben vom 12.01.2004 hat die Unfall-Ambulanz von der BGHW die Akte angefordert und wollte die Regie der Aufklärung übernehmen. Dieses hat die BGHW verhindert. Dazu wurde der Unfall-Ambulanz ein falsches Rentengutachten vom 05.09.2003 mit dem Schreiben der GroLa BG (jetzt BGHW) vom 30.01.2004 vorgelegt. Das Rentengutachten wurde gesetzwidrig von einem mir unbekannten Arzt angefertigt und mit dem Schreiben der BGHW vom 04.04.2017 nach 13 Jahren aus der Akte entfernt. Sogleich wurde die Stellungnahme der ärztlichen Beraterin Frau Dr. [8-3] vom 02.02.2005 aus der Akte entfernt und rechtswidrig angefertigt wurde.  

 

"Im Labyrinth des Schweigens"

Mit Schreiben aus der Unfall-Ambulanz vom 12.01.2004 wurde nachvollziehbar, zur weiteren Regie der Behandlung werden sämtliche vorhandenen Unterlagen benötigt. Dieses hat die BGHW mit dem Schreiben vom 30.01.2004 verhindert und dazu wurde das manipulierte Rentengutachten vom 05.09.2003 vorgelegt. Den Tatbestand der Manipulation hat der Rentengutachter mit Schreiben vom 13.02.2011 - also 8 Jahre später - aufgedeckt und dokumentiert. Es ist der Ansatzpunkt, ich befinde mich bereits "Im Labyrinth des Schweigens"

 

Dazu im Einklang konnte ich mit meinem Anwalt und dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 und 07.09.2009 Prozessdelikt dokumentieren. Nun ist das SG Bremen & die Beklagte (BGHW) angreifbar. Damit wollte mein damaliger Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Es zementiert den Ansatzpunk, ich befinde mich "Im Labyrinth des Schweigens." Und hat zum Beschwerdeverfahren geführt (E 207/09). In der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 hat die BGHW Bremen gerichtet an die Direktion Mannheim, Referat Entschädigungsabteilung wie folgt u.a. wörtlich vorgetragen: 

 

"es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren."    

 

12.01.2004

Zum Film: "Im Labyrinth des Schweigens"  

gibt es den 1. Trailer und ein 2. Trailer könnte über meinen "Kampf um Unfallrente" berichten. Denn wahrhaftig laufen die Verbrecher draußen frei herum und ich sitze im Gefängnis (Trailer). Und die Regie der Aufklärung wollte die Unfallambulanz schon am 12.01.2004 übernehmen.

 

27.02.2004

Ich erwarte eine Entschädigung, denn die Ermittlungen hatte die BGHW mit der Gesprächsnotiz vom 27.02.2004 (Bl.674) abgeschlossen mit dem Ergebnis:

 

"Aufgrund der festgestellten Unfallfolgen und der beantragten Rentenerhöhung besteht keine Aussicht mehr, mich durch finanzielle Unterstützung wieder beruflich einzugliedern." 

 

Aktenkundig hat die BGHW die im Verwaltungsverfahren und in den medizinischen Gutachten festgestellten Unfallfolgen nicht im Bescheid eingetragen. Nun liegt ein Beschluss aus dem LSG Bremen vom 22.09.2023 vor und wird m. M. nach mehr als 19 Jahren dazu führen, dass die BGHW die festgestellten Unfallfolgen mit Bescheid zur Tatsache machen muss.

 

 

Es folgen Schriftstücke vom 27.02.2004, 25.04.2008, 25.10.2012, 22.09.2023 und dokumentieren, ich sage die Wahrheit. 

Die "Regie" der Aufklärung wollte die BG-Ambulanz Bremen schon am 12.01.2004 übernehmen und wurde von der BGHW aber mit dem Schreiben vom 30.01.2004 verhindert.

Die BGHW (vormals GroLa BG) hat mit dem Schreiben vom 19.06.2003 das Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle erneut darauf hingewiesen, es wird auf das Irrtum erregende  Beweismittel vom 29.08.2003 (Bl.174) gewartet, welches später zum Ablehnen meiner Ansprüche von der BGHW verwertet wurde. Es ist der Ansatzpunkt, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken.

 

 

 

05.09.2003

Zweites Rentengutachten wurde manipuliert

Zwischenzeitig habe ich ohne Anwalt weitergemacht und hatte viel Glück. Denn der Chefarzt und Rentengutachter Herr Dr. [26] hat mit seinem Schreiben vom 13.02.2011 nachvollziehbar dokumentiert, die BGHW (vormals GroLa BG) hat mit dem Zurückhalten von Beweismittel, das zweite Rentengutachten vom 05.09.2003 in ihrem Sinne manipuliert.  

 

 

05.09.2003

Die BGHW (vormals GroLa BG) hat das zweite Rentengutachten vom 05.09.2003 anfertigen lassen. Und mit Schreiben vom 13.02.2011 hat der Chefarztbericht dokumentiert, es sind wahrhaftig Ärzte beeinflusst worden und Unterlagen zurückgehalten/unterschlagen worden usw.. Es war also nicht möglich, eine von mir begehrte Verschlimmerung aus dem Arbeitsunfall 1968 festzustellen und die Tat ist vollendet.

 

Das merkwürdige Vorgehen ist bei der BGHW kein Einzelfall.

 

2003

Ich musste das Sozialgericht Bremen einschalten

Deutsche Sozialversicherung hat ihr Ansehen verloren:

Bei der BGHW sind meine drei Arbeitsunfälle aus dem Jahre 1968, 1992 und 2001 mit Bescheid und im Sinne von § 8 SGB VII anerkannt. Jedoch habe ich bis dato keine sachgerechte Entschädigung der Unfallfolgen erhalten, wie sie in den medizinischen Gutachten der BGHW diagnostiziert wurden. Dieses ist schon bemerkenswert. Denn bis dato wird in der Öffentlichkeit proklamiert: Die deutsche Sozialversicherung steht in der ganzen Welt vorbildlich und unerreicht da. Es war auch bemerkenswert, dass ich im Jahre 2003 die Klagen am Sozialgericht (SG) Bremen mit meinem Fachanwalt Dr. jur. [7-6] einreichen musste und vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 18.12.2008 verloren habe. Danach haben wir die Akten studiert und konnten Prozessdelikt aufdecken. Nun war das SG Bremen und die Beklagte angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ich habe die Staatsanwaltschaft Bremen eingeschaltet. Und habe zwei Beschwerdeverfahren (Az.: E 207/09 + E 29/11) ausgelöst. Die Sache und das Vorgehen der Beteiligten wurde immer merkwürdiger. Darüber hat auch die Presse berichtet.  

 

12.01.2004 

 

 

BG-Unfallambulanz wollte "Regie" der Aufklärung übernehmen

BGHW (vormals GroLa BG) hat am 11.03.2003 einen falschen Bericht über meinen Stromunfall vom 20.03.2001 angefertigt und mit dem Schreiben vom 18.03.2003 dem Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle als Anlage in Kopie übersandt und von mir nicht unterzeichnet wurde. Das "Institut" ist der BG ETEM in Köln unterstellt.  

 

Nach vielem hin und her, hat der Leiter des "Instituts" nach Wünschen der BGHW und ihrem Vorsitzenden eine Stellungnahme vom 29.08.2003 übersandt. Nachträglich wurde mein Name eingetragen und postwendend mit dem Schreiben (04.09.2003an den Gutachter nach Hamburg weitergeleitet. Und damit hat die BGHW in den damals laufenden Begutachtungsprozess eingegriffen. Dem Kläger hat das SG Bremen den Vorgang verheimlicht und mit dem Schreiben vom 18.11.2004 hat der Leiter des "Instituts" die Lüge verbreitet, die Stellungnahme sei das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW. Einen Begutachtungsauftrag hat es aber niemals von der BGHW gegeben. Der Prozessbetrug konnte erst nachdem rechtskräftigen Urteil (18.12.2008) von meinem Anwalt mit dem Schreiben vom 26.08.2009 aufgedeckt werden. 

 

11.03.2003

Seitens der BGHW wurde das Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM (vormals BG FE) in Köln zur Begutachtung meines Stromunfalles vom 20.03.2001 mit dem Schreiben vom 18.03.2003 (Bl.143) beauftragt. Dazu wurde als Anlage in Kopie nur eine unbestätigte Unfallschilderung vom 11.03.2003 (Bl.138/9) beigefügt.

Damit sollte von Herrn Dr. Ing. [10-2] geklärt werden, ob ein innerer Zusammenhang zwischen den genannten Herzrhythmusstörungen und der Körperdurchströmung gesehen werden konnte. Den Auftrag zur Begutachtung hat Herr Dr. Ing. [10-2] mit seinem Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) nachvollziehbar bestätigt.

 

BGHW lässt ohne Behördenakte ein Gutachten anfertigen 

 

Wieder ist der Geschäftsführer der BGHW Bremen nicht dem Gesetzgeber gemäß § 200 SGB VII gefolgt u. konnte mir keinen Gutachter aussuchen. 

 

19.06.2003

 

Kaum zu glauben aber wahr: 

BGHW (vormals GroLa BG) hat am 11.03.2003 einen falschen Bericht über meinen Stromunfall vom 20.03.2001 angefertigt und mit dem Schreiben vom 18.03.2003 dem Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle als Anlage in Kopie übersandt und von mir nicht unterzeichnet wurde. Das "Institut" ist der BG ETEM in Köln unterstellt.  

 

Nach vielem hin und her, hat der Leiter des "Instituts" nach Wünschen der BGHW und ihrem Vorsitzenden eine Stellungnahme vom 29.08.2003 übersandt. Nachträglich wurde mein Name eingetragen und postwendend mit dem Schreiben (04.09.2003an den Gutachter nach Hamburg weitergeleitet. Und damit hat die BGHW in den damals laufenden Begutachtungsprozess eingegriffen. Dem Kläger hat das SG Bremen den Vorgang verheimlicht und mit dem Schreiben vom 18.11.2004 hat der Leiter des "Instituts" die Lüge verbreitet, die Stellungnahme sei das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW. Einen Begutachtungsauftrag hat es aber niemals von der BGHW gegeben. Der Prozessbetrug konnte erst nachdem rechtskräftigen Urteil (18.12.2008) von meinem Anwalt mit dem Schreiben vom 26.08.2009 aufgedeckt werden. 

 

11.03.2003

Seitens der BGHW wurde das Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM (vormals BG FE) in Köln zur Begutachtung meines Stromunfalles vom 20.03.2001 mit dem Schreiben vom 18.03.2003 (Bl.143) beauftragt. Dazu wurde als Anlage in Kopie nur eine unbestätigte Unfallschilderung vom 11.03.2003 (Bl.138/9) beigefügt.

Damit sollte von Herrn Dr. Ing. [10-2] geklärt werden, ob ein innerer Zusammenhang zwischen den genannten Herzrhythmusstörungen und der Körperdurchströmung gesehen werden konnte. Den Auftrag zur Begutachtung hat Herr Dr. Ing. [10-2] mit seinem Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) nachvollziehbar bestätigt.

 

BGHW lässt ohne Behördenakte ein Gutachten anfertigen 

 

Wieder ist der Geschäftsführer der BGHW Bremen nicht dem Gesetzgeber gemäß § 200 SGB VII gefolgt u. konnte mir keinen Gutachter aussuchen. 

 

19.06.2003

 

Kaum zu glauben aber wahr: 

Meine Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion (RD) Bremen (vormals GroLa BG) ist für die Entschädigung meiner Unfallfolgen zuständig. 

Die Unfallfolgen aus dem Arbeitsunfall 1968 hatten sich verschlimmert, führten zur unregelmäßigen Arbeitsaufnahme und Arbeitsplatzverlust in der Medizintechnik. Darauf habe ich einen Verschlimmerungsantrag bei der BGHW am 14.12.2001 gestellt. Sogleich habe ich meinen Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall angezeigt. Erstmalig habe ich meine Verletztenakte studiert und die Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet und erkannt, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Insoweit hat die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen auch das Ermittlungsverfahren gegen meine Person vom 02.09.2014 mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Damit hat die BGHW ihr Ansehen und Vertrauen verloren und versucht bis dato die Sache mit kriminellen Handlungen zu vertuschen.

 

12.09.2002 

Diagnostizierter Gesundheitsschaden hat die BGHW unterschlagen.

Die BGHW (vormals GroLa BG) hat den Bescheid vom 12.09.2002 angefertigt. Und mit der Stellungnahme vom 17.11.2011 hat das Gutachtenzentrum der BG Hamburg nachvollziehbar dokumentiert: Meine Begleiterscheinungen - wie sie bei meiner Migräne mit Nebenerscheinungen (Migräne accompagnée) auftreten, hat die BGHW in ihrem Bescheid unterschlagen. 

 

05.11.2002 

Es kam am 05.11.2002 zum Treppensturz mit li. Fuß-Verletzung. Die Beklagte hat in dem Begutachtungsauftrag vom 14.03.2005 an Dr. [9] aktenkundig vorgespiegelt, ein Sachverständiger habe die Sache bearbeitet. Tatsächlich wurde keinem Sachverständigen mein Treppensturz zur Bearbeitung vorgelegt. So gibt es darüber auch keinen Bericht. 

 

11.03.2003  

Mein schwerer Arbeitsunfall geschah am 20.03.2001 in der Medizintechnik mit einem starken Stromschlag mitten in mein Herz.

 

Gemäß § 8 SGB VII wird ein Arbeitsunfall nur anerkannt, wenn ein Gesundheitsschaden/Tod eingetreten ist. 

In dem umfangreichen Verwaltungsverfahren haben die medizinischen Gutachten der BGHW vom 15.11.2002 und 27.10.2003 mein Vorhofflimmern (VHF) mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit als Unfallfolge aus dem Stromunfall vom 20.03.2001 dokumentiert. Hier von abzuweichen gab es keinen Grund. Ferner lag ein Vorbefund vor und dokumentiert, mein Herz war frei von VHF. Dazu im Einklang hat die BGHW meinen Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall mit Bescheid vom 27.04.2004 anerkannt. Jedoch hat die BGHW keinen Gesundheitsschaden eingetragen. Mit dieser Pflichtverletzung erspart sich die BGHW jede mögliche Entschädigung.

Nennt es wie ihr wollt, es ist der Ansatzpunkt für Betrug. 

  

26.04.2001

Mit einem Vergleich vom 26.04.2001 wurde das Arbeitsverhältnis mit der Firma Reha-Team Bremen Medizintechnik (vormals Ernst Richter Medizintechnik) zum 30.09.2001 vor dem Arbeitsgericht Bremen aufgehoben. Danach war ich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar. 

 

14.12.2001

 

Verschlimmerungsantrag gestellt und Stromunfall gemeldet. 

Die Witwe hat eine Kanzlei mit dem Namen [2-13] beauftragt. Die Kanzlei wurde im Internet von der BG am 22.01.2014 als "Obergutachter" betitelt. Und als unfallmann wurde ich als "Hyäne des Systems" beschimpft. Wer also eine Anwältin einschaltet, die so gut wie ein Obergutachter ist, wird beschimpft als "Hyäne im System". Mein damaliger Anwalt Dr. jur. [7-6] hat am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt, wollte aber nicht das Sozialgericht und die Beklagte angreifen und Wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.  

 

Bundesverdienstkreuz als hohe Auszeichnung   

Am Heiligabend (24.12.2015) hatte Herr [8-26] seine Aktentasche neben dem Geldautomaten bei der Sparkasse in Bremen abgestellt. Diese Aktentasche habe ich gefunden und hat die Verbindung zu Hans Hackmack hergestellt. Der Bremer erhielt 1945 die Lizenz, eine Zeitung für Bremen herauszugeben. Er war politisch unbelastet - als Sozialdemokrat hatte er unter den Nazis gelitten und im KZ gesessen. Dieses hat mir Mut zum Weitermachen gemacht und "als Mann der alles kann" habe ich als Unfallmann das Ehrenamt der vollständigen Aufklärung übernommen.

 

"Auch ich möchte anderen Betroffenen Mut machen" 

Es ist zwölf Uhr mittags High Noon. Ein Duell zwischen der Beklagten und dem Kläger (Erich Neumann) hatte das LSG Bremen in der mündlichen Verhandlung am 19.07.2023 verhindert und mit Beschluss vom 22.09.2023 hat das Gericht festgestellt, der Kläger sagt die Wahrheit und die Beklagte muss eine neue Verwaltungsentscheidung treffen.

 

Ich befinde mich im Im LABYRINTH DES SCHWEIGENS und mit Filmmusik geht alles besser. Meine Webseite könnte das Regiebuch für einen Film werden. DIE UNBESTECHLICHEN, dazu gehört der Unfallarzt in der BG Unfallstation in Bremen Herr Dr. [11-2] und hat in seinem Bericht vom 12.01.2004 dokumentiert, er möchte die Regie der Aufklärung übernehmen. Dieses haben DIE GESETZLOSEN verhindert und sind mit unseren Steuergeldern dafür bezahlt worden. Dazu im Einklang gibt es die Musik: 

ZWEI GLORREICHE HALUNKEN & FÜR EINE HANDVOLL DOLLAR. Ferner DER LÖWE SCHLÄFT HEUT NACHT; aber ich bin kein schlafender Löwe. Und decke auch Nachts auf, was die Betroffenen erfahren müssen. 

 

Zu meinem Berufsleben ist noch zu sagen: 

Ich habe Tischler/Parkettleger gelernt. Nach meinem 1. schweren Arbeitsunfall 1968 bin ich auf kosten meiner Berufsgenossenschaft (BGHW) zum Fernsehtechniker umgeschult worden. Mein Einkommen habe ich von 1984 bis 2001 in der Medizintechnik erzielt. Unfallopfer habe ich kennen gelernt, die um ihr Recht gekämpft haben.

 

In meinem Fall hat der Unfallarzt Dr. [7-1] der BG-Unfallstation in Bremen am 12.10.1968 (Bl.62/Rs.) an der Unterseite meiner li. Kniescheibe einen Abbruch als Unfallfolge diagnostiziert. Und ist mit dem Zwischenbericht vom 02.12.1968 (Bl.73) zementiert. Sogleich wurde bekannt, es soll zu einem Berufswechsel (Umschulung) kommen. Aber m. M. wollte sich die Verwaltung eine Umschulung ersparen und machte mir wenig Hoffnung. Dazu im Einklang hat der leit. Arzt der BG-Unfallstation in seinem Zwischenbericht vom 10.07.1969 wörtlich Behauptet:

 

"Ganz abgesehen von der Teilnervenlähmung des li. Speichennerven sind die anderen Unfallfolgen einschl. der am li. Kniegelenk völlig abgeklungen. 

 

N. will irgendetwas erreichen, was wir außer der Umschulung noch nicht so genau wissen. Das will er jetzt auf dem Rücken der Ärzte und anscheinend auch auf dem der B.-G. austragen." 

 

Wahrhaftig kam es im li. Knie zu einem Behandlungsfehler mit einem Dauerschaden und den wollte der leit. Arzt wohl vertuschen u. die BGHW (vormals GroLa BG). Erst als sich der Reichsbund (jetzt SoVD) mit dem Schreiben vom 21.08.1970 eingeschaltet hat, kam es zu meiner Umschulung. Und den Gesundheitsschaden im li. Knie mit der Diagnose: Abbruch an der li. Kniescheibenunterseite meiner li. Kniescheibe hat die BGHW bis dato nicht im Bescheid 1:1 eingetragen.

 

BGHW folgt nicht dem Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X). 

 

Ich möchte von meiner BGHW nur haben, was mir nach Recht und Gesetz zusteht, nicht mehr und nicht weniger. Jedoch die BGHW in Bremen folgt nicht dem Untersuchungsgrundsatz gemäß § 20 SGB X. Insoweit finden die für meinen Fall bedeutsamen u. günstigen Umstände keine Berücksichtigung. Damit erspart sich die BGHW eine sachgerechte Entschädigung. Weiter hat die BGHW falsches Beweismittel anfertigen lassen und stellt keine Untersuchungen an, wie dieses geschehen konnte. Ferner hat die BGHW Mannheim am 02.09.2014 eine erfolglose Strafanzeige gegen meine Person angestrengt und keine Untersuchung vorgenommen wie so etwas geschehen konnte.

 

21.01.2019  

 

Feuer im Nachbarhaus 

Am 21.01.2019 kam es zu einem Großfeuer im Nachbarhaus. So ein Feuer hätte meine sämtlichen Beweismittel vernichtet die strafbare Handlungen einer "kriminellen Vereinigung" dokumentieren. Der Staatsanwaltschaft Bremen habe ich zur möglichen Brandstiftung gemeldet, der BGHW wurde die Hausnummer von meinem Nachbarn genannt und dieses Haus ist abgebrannt. Weil ich meine Meinung vorgetragen habe, hat die BGHW es zu einer Ordnungsstrafe kommen lassen.

 

13.08.2019 

Arbeitsweise einer "kriminellen Vereinigung"  

 

"Bei der BGHW kämpfe ich gegen eine "kriminelle Vereinigung". 

 

Wobei m. M. und nach Aktenlage Herr [18] der Haupttäter ist. Insoweit hat Herr [18] auch kein reines Gewissen und hat nach meiner letzten Akteneinsicht in der Behörde am 09.06.2009 wörtlich zur Niederschrift gebracht: 

 

1. "Ich entschied dann, dem Verl. alles Vorzulegen weil wir nichts zu verbergen haben.

 

2. weil eine Erklärung, weshalb N. kein Anrecht auf die Einsichtnahme in die Rest-Handakte hat, wohl bei ihm nicht möglich ist und ich meine, bei einem Verfahren persönlich ein besseres Gewissen zu haben, wenn alles vorgelegt wurde."

 

Sofort hat die Geschäftsführung und Herr [18-2] regiert und haben Herrn [18], meinen Aktenbearbeiter und Prozessbevollmächtigten der BGHW von der Bearbeitung meiner Fälle abgezogen. Dazu wurde mit dem Aktenvermerk in der Handakte vom 21.07.2009 wörtlich dokumentiert.

 

"Da Herr [18] wiederholt von Herrn Neumann u.a. persönlich angegangen wurde und er deswegen auch zu Recht gebeten hat von der weiteren Bearbeitung der Fälle befreit zu werden, wird aus Fürsorgegesichtspunkten die weitere Bearbeitung der Fälle nicht mehr von Herrn [18] durchgeführt.

 

Nach Rücksprache mit Herrn [19-1] am 21.07.2009, wird die Bearbeitung der Unfallsachen des Herrn Neumann künftig durch Herrn [19-1] bzw. durch Herrn [11-4] erfolgen."    

 

Danach hat die Kriminalpolizei (Kripo) Bremen die interne Stellungnahme der BGHW Bremen (05.10.2009) aus dem Beschwerdeverfahren gesichtet. Ansprechperson war weiterhin Herr [18]. Und die Kripo Bremen kam zu dem Ergebnis:
"Es ist eine "Stasiakte", dass es so etwas noch in Deutschland gibt sei unglaublich. Ich könnte der 2. Gustl Mollath werden, kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit eine Freiheitsstrafe bedroht wird. Und auf meine Gesundheit soll ich aufpassen" 
Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. 

Auf meine Frage wo bleibt die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen wurde mir versichert: Die STA Bremen wird keine Ermittlungen einleiten.

 

Danach hat die BGHW in der E-Mail am 17.11.2009 wörtlich dokumentiert:

 

"Der Rest des Schreibens ist sicherlich dazu geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten."

 

Dem folgte die E-Mail vom 28.11.2009 und der wörtlichen Nachricht:

 

"Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus denen hervorgeht, dass gegen unseren Mitarbeiter Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde.

 

Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt.

 

Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden."

 

 

Es folgen die aufgeführten Beweismittel: