Die Behörde ist keine Irrenanstalt!
Bei der BGHW arbeiten nur Spezialisten.
Bei der BGHW sind auch keine kriminellen Mitarbeiter beschäftig. Sonst hätte die Staatsanwaltschaft Bremen dieses auch aufgedeckt und die Presse und das Fernsehen hätte darüber berichtet.
Mit dem folgenden Schreiben vom 17.01.2021 habe ich in 6 Punkten angedeutet, was in der Behörde und meiner Behördenakte abläuft. Dieses Handeln muss überprüft werden, damit die Behörde nicht an Ansehen verliert.
Vor diesem Hintergrund macht sich die BGHW angreifbar, wenn sie weiterhin die 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen zur Geheimhaltung festsetzt und seit dem 13.08.2019 mit dem Urteil aus dem Landgericht (LG) Hamburg festgesetzt hat. Und dabei werde ich mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro bedroht.
Oder auch einer Ordnungshaft bis zu 2 Jahren.
17.01.2021
Dazu im Einklang folgen Beweismittel.
10.01.2006 (Bl.333)
Es fehlt in der Stromunfallakte Blatt 333
22.06.2009
22.06.2009
Ich erhalte keine (vollständige) Akte.
10.11.2009
Fehlt in den Akten
28.01.2010
Es wurden am 12.03.2010 diverse Akten entnommen, welche Akten und wo sie wirklich geblieben sind ist unbekannt. Sogleich wurde der Tatbestand der Akte unterbrochen und nicht mehr nachvollziehbar.