18.03.2025, um 18.00 Uhr
Bürgermeister Bovenschulte (SPD) hat mich zum Gespräch eingeladen,
nachdem ich am 06.09.2021 das 4. Mal aus dem Gefängnis entlassen wurde, mit 45 Geheimunterlagen der Behörde unter dem Arm.
Es folgt mein Schreiben (18.03.2025) in Abschrift und die Verlinkung zum Beweismittel in den 20 Punkten möglich macht.
Erich Neumann – Hilversumer Str. 33 – 28259 Bremen – Tel. 0421/583097
www.unfallmann.de
Beseitigen von Fehlern + Grundgesetz Artikel 20
Az.: E 5/13483/681-S Verkehrsunfall vom 19.06.1968
Az.: 70 U 31988-92S Verkehrsunfall vom 17.09.1992
Az.: E 5/03905/017-S Verkehrsunfall vom 06.02.2001
Az.: E 5/02773/023-S Stromunfall vom 20.03.2001
Az. E 207/09, E 29/11 Beschwerdeangelegenheit
Az.: III 2 - 0550/11 Bundesversicherungsamt
Und die vollständigen Handakten mit Paginierung
E. Neumann ∙ Hilversumer Str. 33 ∙ 28259 Bremen
Herrn Andreas Bovenschulte
Bürgermeister Freien Hansestadt Bremen
Am Markt 21
28195 Bremen Bremen, den 18.03.2025
Betr.: Grundgesetz Artikel 20 (Ordnung in Deutschland wurde beseitigt)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bovenschulte,
die Presse hat darüber berichtet, dass ich am 06.09.2021 das 4. Mal aus dem Gefängnis entlassen wurde, mit 45 Geheimunterlagen der Behörde unter dem Arm. Danach haben Sie mich als Bürgermeister Freie Hansestadt Bremen zum Gespräch am 18.03.2025 eingeladen. Sie möchten von mir erfahren, was mich im Alltag und darüber hinaus in Bremen bewegt?
Es ist die Sicherheit in Bremen die mich bewegt. Denn mein Anwalt hat schon am 26.08.2009 aufgedeckt, das Sozialgericht (SG) Bremen und die Beklagte Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) sind wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
Behördenmittarbeiter folgen nicht dem Grundgesetz Artikel 20
und haben in Deutschland die Ordnung beseitigt. Die Beamten haben alles dokumentiert und haben am 13.08.2019 davon 45 Geheimunterlagen gemacht. Unter der Androhung einer Geldstrafe bis zu 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft werde ich zur Geheimhaltung gezwungen, auch das Kopieren ist mir untersagt.
Es ist der Ansatzpunkt, die Ordnung in Deutschland wurde beseitigt und ich befinde mich seit 16 Jahren "Im Labyrinth des Schweigens."
Die (höchsten) Beamten schweigen und folgen nicht dem Gesetzgeber
1.) Kripo Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW-Bremen vom 05.10.2009 gesichtet und hat das Schriftstück als "Stasiakte" bezeichnet. Die Kripo kam zu der Wertung, ich kämpfe gegen eine kriminelle Vereinigung von Beamten, die vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht werden und niemals zurückrudern werden. Weitere Ermittlungen kann die Kripo nicht aufnehmen, weil die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen keinen Auftrag erteilt.
Die Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
2.) Dem folgten die E-Mail vom 17. u. 28.11.2009 und dokumentieren, die Beamten der BGHW wollen nicht kriminalisiert werden und werden eine Grenze aufzeichnen. Sie haben erkannt, dass ich ein Ermittlungsverfahren angestrengt habe und sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen. Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden. Und haben damit ihre Angst vor dem Aufdecken ihrer Pflichtverletzungen dokumentiert.
3.) Seit dem Jahre 2010 liegen in Bremen die Zeitungsberichte vor aber kein Beamter der BGHW Bremen, kein Bremer Bürgermeister, kein Bremer Innensenator und kein Senator für Justiz hat sich in der Öffentlichkeit dazu geäußert.
4.) Dazu im Einklang haben die Behördenmitarbeiter der BGHW Bremen seit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot". Und mir wurde sogleich "Hausverbot" erteilt.
5.) Die Behörde (BGHW) will mich mit einer Strafanzeige bestrafen, obwohl sich dafür wenig Aussicht auf Erfolg bietet. So ist es mit dem Dokument: BEV 08.04.2011 (-108-) in der Behördenakte dokumentiert. Auf jedem Fall versucht die Behörde mich zu bestrafen.
6.) Im Jahre 2014 berichtet der Weser-Kurier über meinen "Teilerfolg im Streit um Unfallrente" und die taz.bremen berichtet über "Das Schwert der Gerechtigkeit". Damit wird nachvollziehbar, ich habe von Anfang an Recht und befinde mich "Im Labyrinth des Schweigens." Dazu im Einklang wurde auch mein rechtswidriges Hausverbot aufgehoben.
7.) Gegen die "kriminelle Vereinigung" war auch der damalige Polizeipräsident von Bremen machtlos. So ist mit dem Antwortschreiben vom 12.03.2012 nachvollziehbar dokumentiert.
8.) Mit dem Hinweis auf meine Webseite - www.unfallmann.de - hat die BGHW eine Strafanzeige gegen meine Person angestrengt, mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die STA Bremen die Ermittlungen sofort mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Die Beteiligten haben sich dabei selbst personifiziert.
9.) Das Bedrohungsmanagementteam hat den Behördenmitarbeitern mit dem Aktenvermerk vom 29.04.2016 angeraten, es soll mit "Bumerangsätzen" geantwortet werden. So wurde nachvollziehbar, die Aufklärung soll verzögert werden.
10.) Am 15.04.2015 wollte ich meine Strafanzeige in der Polizeiwache in Bremen am Wall erweitern. Mein Fall ist in der Wache bekannt und der Polizeibeamte hat mich angeschrien;
"Hauen Sie ab ich will von Ihrer Scheiße nichts wissen"
dazu wurde ich geschlagen, festgenommen und eingesperrt.
11.) Vor dem Amtsgericht Bremen Az.: 87 DS 606 Js 21 793/17 (46/17) kam es zur mündlichen Verhandlung und 10 Polizeibeamte waren als Zeugen vorgeladen. Keiner kam und keiner hat eine Aussage gemacht. Das Gericht hat die 3 Strafverfahren mit Beschluss vom 14.12.2017 eingestellt, weil angeblich an der weiteren Verfolgung kein öffentliches Interesse besteht.
So wurde auch die Verfügung der Staatsanwältin Bremen vom 19.06.2017 verhindert, die meine Schuldfähigkeit feststellen wollte, denn ich habe angezeigt, dass unrichtig Ermittelt wurde.
12.) Der BGHW ist auch wörtlich bekannt: Dass Herr Neumann grundsätzlich in dem Umfang, in dem er nach dem IFG Zugriff auf Behördenakten hat, diese auch nutzen" darf - d. h. z. B. auch im Internet veröffentlichen darf-, wenn er keine rechtlich geschützten Interessen Dritter verletzt. So hat es die BGHW in der E-Mail vom 07.03.2018 (-178/9 -) nachvollziehbar dokumentiert.
13.) Am 08.11.2018 kam es in der Behörde der BGHW Bremen zu einem besonderen Ereignis und die Polizei Bremen war anwesend. Ein Beamter der BGHW sagte dem Polizeibeamten: Er würde mich kennen und ich sei ein Lügner. Gewollt oder ungewollt, hat der Polizeibeamte darüber nichts in seinem Tätigkeitsbericht (08.11.2018) dokumentiert.
14.) Am 10.03.2020 wurde dokumentiert, die Gerichtsakte am SG Bremen (Az.: S 18 U 94/04) ist nicht auffindbar. Dass es einen Löschvorgang gegeben hat ist nicht rekonstruierbar. Dieses behauptet der Direktor am Sozialgericht (SG) Bremen und ist in Prozessdelikt verwickelt. Dass die Gerichtsakte nicht mehr auffindbar sein soll und nicht der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen gemeldet wurde, ist schon Bemerkenswert.
15.) Herr Bovenschulte, als Bürgermeister Bremen haben Sie mein Schreiben vom 21.09.2020 gesichtet und bis dato mit Schweigen beantwortet.
16.) Die Behörde der BGHW hat mit Schreiben vom 05.03.2021 wörtlich dokumentiert:
"es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."
17.) Mit meinem Schreiben vom 15.11.2021 ist der BGHW bekannt:
Am 13.11.2021 ist mein großer Bruder (Big Foot") gestorben und hat immer wieder verärgert gefragt, ob die Geschäftsführung der BGHW endlich Handlungsbedarf erkannt hat. Tatsächlich erhalte ich von der BGHW keine verbindliche Stellungnahme zu meinem Schreiben vom 30.01.2011 "wem was anzulasten ist" in der Stromunfallsache und mein Schreiben vom 03.03.2011 "wem was anzulasten ist" in der Verkehrsunfallsache. U.a. erwarte ich noch eine umfangreiche und detaillierte Stellungnahme zu meinem Einschreiben vom 27.07.2021.
Ich sitze im Gefängnis und die Beamten laufen frei herum
18.) Im Jahre 2021 habe ich mit 45 Geheimunterlagen der Bremer-Behörde im Bremer-Gefängnis gesessen u. draußen laufen die Beamten frei herum und nicht dem Gesetzgeber folgen. M. M. ist es "Die Elite nach 1945".
19.) Mit Schreiben aus dem Amtsgericht Bremen vom 26.01.2024 wurde festgestellt, ich benötige keine Rechtsbetreuung, wie es ein Anonymus angeregt hat.
20.) Der Direktor am SG Bremen hat mit seinem Schreiben vom 14.11.2024 wörtlich dokumentiert:
"Weitere Schreiben von Ihrer Seite zu dem Aktenzeichen S 0 AR 51/24 werde ich nicht beantworte. Es steht Ihnen natürlich frei, beim Sozialgericht Klage zu erheben, Eilanträge zu stellen oder - bei anderen Institutionen - Strafanzeige zu erstatten."
Um eine Strafanzeige erfolgreich zu erstatten, müssen Ansatzpunkte vorliegen und liegen aktenkundig vor. Es
werden aber meine Fragen nicht vollständig beantwortet, weil die Beschuldigten sich nicht selbst belasten wollen/müssen. Die 20 Punkte dokumentieren:
Grundgesetz Artikel 20 (Ordnung in Deutschland wurde beseitigt)
Ich befinde mich "Im Labyrinth des Schweigens."
Herr Bürgermeister bitte geben Sie Ihrem Senator für Inneres und der Senatorin für Justiz u. Verfassung pflichtgemäß den Auftrag, den wahren Tatbestand in meiner Behördenakte der BGHW Bremen mit einer verbindlichen Stellungnahme zu dokumentieren. Nur so kann die Ordnung in Deutschland hergestellt werden.
Die vollständige Beantwortung der 20 Punkte wird in der Versammlung am 18.März 2025 nicht möglich sein und erwarte eine verbindliche Stellungnahme zum Ende des Monats.
Dieses Schreiben erhalten Sie am 18.03.2025, es ist ein offener Brief und wird mit meiner Webseite - www.unfallmann.de - der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Ferner liegt mir ein Schreiben vom 07.03.2025* aus (55294) Bodenheim vor, welches ich wunschgemäß zur Beantwortung an Sie weiterleite.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Erich Neumann *Anlage: Schreiben vom 07.03.2025