18.06.1968
Meine Story beginnt mit dem Ladepapier
und dokumentiert u. a. den Autotransport eines Chevrolets aus Amerika über Bremerhaven. In Bremerhaven kamen die Fahrzeuge aus Amerika im Container an. >Video
Die amerikanische Polizeisirene war auch am 08.11.2018 in der BGHW Bezirksverwaltung (BV) Bremen nicht zu überhören. >Video
Am 19.06.1968 kam mir - E. Neumann - als Fahrer dieses
Autotransporters der Firma. E. H. Harms ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere und kostete meinem Beifahrer das Leben und meine Gesundheit.
17-18 März 2014
2014 kam es in Vietnam zu einem Seminar der ISSA.
Der in meinem Fall involvierte Mitarbeiter der BG ETEM ist Präsident der ISSA. Und der in meinem Fall involvierte Vorsitzende meiner BGHW übernimmt bei der IVSS die Aufgaben des Vizepräsidenten.
Dieser Präsident der ISSA ist sogleich Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM und hat im Sinne der BGHW fehlerhaft Schriftstücke für meinen Sozialprozess in der Stromunfallsache angefertigt.
Und sitzt mit dem Vorsitzenden meiner BGHW in Vietnam an einem Tisch und lassen sich fotografieren.
Mehr dazu wie folgt:
Für die Feststellung und Entschädigung meiner Unfallfolgen aus den gemeldeten Arbeitsunfällen ist die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bezirksverwaltung (BV) Bremen zuständig. In meinem Fall ist auch die Hauptverwaltung (HV) Mannheim verwickelt.
Ich habe Manipulation aufgedeckt, womit die BGHW (vormals GroLa BG) von Anfang an meine sachgerechte Unfallrente verhindert. Und wie die Beteiligten dabei vorgegangen sind habe ich auf meiner Webseite für die Öffentlichkeit mit meiner Akte zugänglich gemacht.
Mit meinen Verfahren bin ich vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache gescheitert und die Revision hat das BSG Kassel nicht zu gelassen.
In der mündlichen Verhandlung hat der Richter auf Manipulation hingewiesen aber nicht weiter aufgeklärt. Danach vielen mir weitere Merkwürdigkeiten auf, die ich mit meinem Schreiben vom 30.07.2009 meinem Anwalt Dr. jur. gemeldet habe.
Mein Anwalt hat die Aufklärung erfolgreich am 28.11.2009 durchgeführt und hat mir dazu wörtlich erklärt:
"Sie können nun das Sozialgericht Bremen und die Beklagte wegen Prozessdelikt angreifen, damit möchte ich aber nichts zutun und wünsche Ihnen beim Weitermachen viel Glück."
Natürlich habe ich weitergemacht und meine Webseite muss immer wieder geändert werden, weil ich von der BGHW unbekannte Teilakten erhalte.
25.03.2022
Meldung an die Spitze der BGHW, so einfach geht das nicht...
Denn schon am 30.07.2009 ist es der BGHW nicht gelungen eine Akte unsichtbar zu machen. Und wird der BGHW auch nicht mit dem jetzt am 25.03.2022 vorgelegten wörtlichen Antwortschreiben gelingen:
"Der Vorwurf, dass die von uns übersandte Akte unvollständig sein könnte, wiegt schwer. Aus Sicht des Unterzeichners ist dieser Vorwurf jedoch tatsächlich nicht begründet."
Nach mehr als 12 Jahren ist sogleich "High Noon". Nun ist die Zeit gekommen und ich werde ggf. mit meinem Anwalt in der Behörde erscheinen und beweisen das Akten verschwunden sind die Manipulation und Prozessdelikt dokumentieren, für die sich die Beteiligten nicht rechtfertigen wollen und dazu alle Hebel in Bewegung setzen.
45 Geheimunterlagen der BGHW liegen mir greifbar vor.
International engagiert – die BGHW und die IVSS
Wir bringen unser Expertenwissen auch international ein, weil wir davon überzeugt sind, dass in Zeiten globaler Märkte Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit weltweit harmonisiert gestaltet werden müssen. Vorstand und Geschäftsführung der BGHW haben deshalb die Gründung der internationalen Sektion für Prävention im Handel bei der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) angestoßen. Was hat uns dazu veranlasst?
Auch in meiner Sache sind Experten der BGHW und BG ETEM am Wirken.
Das perfekte Timing
Mit dem Vermerk; "Kopie an SG nicht erforderlich" hat die Beklagte (BGHW) das für mich nachteilige Schreiben der BG ETEM vom 18.11.2004 (Bl.266) auf ein Abstellgleis gebracht. Danach wurde das Schreiben der BG ETEM vom 18.11.2004 ohne einen Vermerk und ohne Aktennummer mit dem Schriftsatz der Beklagten am 28.02.2005 in den Prozess eingebracht.
Nun wurde das Schreiben der BG ETEM vom 18.11.2004 von dem SG Bremen aufgegriffen und an den Gerichtsgutachter weitergeleitet.
Über diese Maßnahme wurden mein Anwalt und ich erst auf Nachfrage vom 26.08.2009 und 04.09.2009 durch das SG Bremen informiert.
Von meinem damaligen Anwalt Dr. jur. war erkannt, die Beteiligten - also das SG Bremen, die BGHW und BG ETEM sind wegen Prozessdelikt angreifbar. Aber damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
Dazu ist zu sagen:
Die Beklagte (BGHW) ist offensichtlich "Herr des Verfahrens" und hat die Entscheidung getroffen, ob und wann dass für mich nachteilige Beweismittel vom 18.11.2004 (Bl. 266) in den Prozess eingebracht wird.
Mit ihrem Vermerk erregt die BGHW in der Behördenakte bis dato den Irrtum, dass das Beweismittel vom 18.11.2004 (Bl. 266) nicht in den Prozess eingebracht wurde.
Und die aktenführende Bezirksverwaltung (BV) Bremen entfernt auch nicht, dass für mich nachteilege Schriftstück aus der Akte.
29.08.2003 (Bl.174): Ist nur eine allg. Stellungnahme
und ist nicht das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW (vormals GroLa BG) zu meinem individuellen Fall
Und diese Stellungnahme hat auch keinen Platz im Tatbestand für das Urteil aus dem LSG Bremen vom 18.12.2008. Dazu im Einklang ist zu einem Urteil gekommen dass aufzuheben ist.
Wo bleibt der "richtige Richter"?
28.02.2005: Die Beklagte hat die Beweismittel hervorgehoben,
dabei ist die Beklagte aber nicht ihrer Wahrheitspflicht gefolgt.
26.08.2009
Mein Anwalt deckt Prozessdelikt auf.
01.09.2009: Schreiben aus dem SG Bremen
Anlagen
28.02.2005
18.11.2004
18.11.2004
18.11.2004
04.09.2009
Ich zementiere Prozessdelikt.
Und die für mich nachteilige Gesprächsnotiz vom 18.11.2004 hat die Beklagte ebenfalls dem Gericht vorgelegt und wurde auch in dem Begutachtungsprozess zu meinem Nachteil verwertet.
07.09.2009: Schreiben aus dem SG Bremen (Bl. 700)
Anlage
18.11.2004 (Bl. 701)
18.11.2004 (Bl. 702) Gesprächsnotiz angefertigt von der Beklagten
24.11.2004 (Bl. 703)
Richter haben im Sinne der Beklagten eine unrichtige Auffassung
Meinem Wunsch, dass sich ein Mitarbeiter der BGHW mit mir zusammen (3 Stunden) hinsetzt, um die Akten in Ruhe durchzugehen und Unterschlagungen aufzudecken wurde mit dem Vermerk vom 31.08.2009 (Bl. 588 AU 2001 u. Bl. 1560 AU 1968) eine Absage erteilt.
Der Vermerk wurde von der BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in die Liste vom 13.08.2019 aufgenommen. Und erregt den Irrtum, mein Wunsch wäre schon einmal erfüllt worden.
Danach konnte mein Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufdecken.
So hat ein Mitarbeiter der BG ETEM für die BGHW (vormals GroLa BG) Irrtum erregende Beweismittel angefertigt für den damals laufenden Gerichtsprozess (Az.: S 18 U 94/04).
Und hat die falsche Tatsache behauptet, die BG ETEM habe von der BGHW einen Begutachtungsauftrag erhalten und wäre mit seiner Stellungnahme vom 29.08.2003 abgearbeitet worden.
Schon im November 2009 hätte die Öffentlichkeit von dem mutmaßlichem Betrug erfahren können. Aber leider hatte die Presse damals noch nicht über meinen Fall berichtet. >Klick
Aktenmanipulation:
Meine Prozesse habe ich am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen mit meinen Anwalt Dr. jur. verloren und in einem ruhigen Gesprächsverlauf kam der Bearbeiter [18] meiner Fälle am 07.01.2009 zu dem Ergebnis:
Herr Neumann wird "weitermachen" wahrscheinlich.
Am 08.06.2009 habe ich bei meiner letzten Akteneinsichtnahme in der Behörde eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen den Bearbeiter [18] meiner Akte wegen Aktenmanipulation angekündigt.
Mit Aktenvermerk vom 21.07.2009 hat der Geschäftsführer der BGHW -Bremen in der Handakte dokumentiert, dass die weitere Bearbeitung meiner Fälle nicht mehr von dem Bearbeiter [18] durchgeführt werden.
Tatsächlich wurde der Bearbeiter [18] aber weiter auch in meiner Stromunfallakte unter Bl. 888, 906, 959 und 982 vom 23.02.2011 gesichtet.
06.01.2009
Aktenmanipulation:
Meine Prozesse habe ich am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen verloren und in einem ruhigen Gesprächsverlauf kam der Bearbeiter [18] meiner Fälle am 06.01.2009 zu dem Ergebnis:
Herr Neumann wird weitermachen" wahrscheinlich.
07.01.2009
Aktenmanipulation:
Mein Telefonat vom 06.01.2009 hat zu dem folgenden Schreiben geführt.
08.06.2009*
Am 08.06.2009* habe ich bei meiner letzten Akteneinsichtnahme in der Behörde eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen den Bearbeiter [18] meiner Akte wegen Aktenmanipulation angekündigt.
21.07.2009
Mit Aktenvermerk vom 21.07.2009 hat der Geschäftsführer der BGHW -Bremen in der Handakte dokumentiert, dass die weitere Bearbeitung meiner Fälle nicht mehr von dem Bearbeiter [18] durchgeführt werden.
Der Bock wurde zum Gärtner gemacht.
Wahrhaftig hat der Bearbeiter [18] aber noch ein Beschwerdeverfahren gegen seine Person mit dem Az. E 207/09 und Schreiben vom 05.10.2009* (drei Seiten) abgearbeitet. Und wurde auch als Ansprechperson aufgeführt.
Damit hat die BGHW natürlich "den Bock zum Gärtner gemacht".
Dieses drei Seiten Schreiben vom 05.10.2009 wird von der BGHW in der Liste vom 13.08.2019 geheim gehalten.