Gerichtsbeschlüsse aus dem Sozialgericht unterstützen die BGHW
Mit meinem Schriftsatz vom 18.10.2021 wird dokumentiert, dass das Sozialgericht Bremen die Beklagte (BGHW) mit Gerichtsbeschlüssen (ohne mündliche Verhandlung) dabei unterstützt, dass die "gefährliche Wahrheit" nicht auf den Richtertisch kommt. Denn in einer mündlichen Verhandlung muss die Beklagte die Wahrheit sagen und darf vor Gericht nicht Lügen.
Die Beklagte hat aber vor Gericht schon ausgesagt, es wäre zu keiner Manipulation und dem Zurückhalten von Beweismittel gekommen.
Und ist aktenkundig die Unwahrheit.
18.10.2021
Die Anlage:
27.05.2011, Schreiben der BGHW (Az. 207/09
Die Anlage:
05.11.2013 mein Schriftsatz
Die Anlage:
19.02.2014 Schreiben aus dem SG
Die Anlage:
18.12.2020 Schreiben der BGHW (Hamburger Anwalt)