In diesem Saal Nr. 11 kam es am 19.07.2023 vor dem LSG Bremen erneut und vor der gleichen Richterin (holländischer-Name) zu merkwürdigen Entscheidungen. Damals (04.03.2019) sagte mir die freundliche Richterin:
"Es sei die Aufgabe des Sozialgerichts dafür zu sorgen, dass der Kläger zu seinem Recht kommt".
Ferner wurde mir versichert:
"Hier wird niemand über den Tisch gezogen".
Mein Recht habe ich - Erich Neumann - damals nicht bekommen.
LSG: 19.07.2023
Das Schreiben der Öffentlichkeit über die Gedanken zu meiner Verhandlung habe ich auf Wunsch entfernt.
24.07.2023
Im Erörterungstermin vor dem LSG am 19.07.2023 um 13:00 Uhr mit dem Az. L 14 U 132/21 hat sich gezeigt, die Richterin wollte nur noch die Uhrzeit erfahren, wann es zu meinem Fahrradsturz gekommen ist. Und die Öffentlichkeit sollte nicht anwesend sein.
Was die Richterin ermittelt hat wurde nicht erkennbar und so habe ich mit meinem Schriftsatz vom 24.07.2023 vorsichtshalber Anträge gestellt.
Dieser Schriftsatz wird zur Güte mit einer Verspätung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. So hat das Sozialgericht und die Beklagte die Möglichkeit zu verhindern , dass unser Sozialsystem noch mehr an Ansehen verliert.
12.03.2012
Der Polizeipräsident Bremen bestätigt mir wörtlich:
"Richtigerweise haben Sie die aus den beiden Arbeitsunfällen resultierenden Ansprüche auf dem Sozialgerichtsweg geltend gemacht."
Dazu noch folgendes:
Ausnahmefall:
Ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung".
Im Jahre 2012 hat die Kriminalpolizei Bremen das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 über drei Seiten gesichtet und kam u.a. zu der Wertung:
"Ich würde gegen eine kriminelle Vereinigung antreten, die nach "Stasi-Manier" vorgeht und niemals zurückrudern wird, denn sie werden vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Die Kriminalpolizei Bremen kann nicht tätig werden, weil sie von der Staatsanwaltschaft Bremen keinen Auftrag bekommen."
Die Wertungen habe ich übernommen und sind keine üblen Nachreden.
01.03.2012
Mein Schreiben an den Polizeipräsidenten Bremen
Als Anlage:
05.10.2009, interne Schreiben der BGHW ("Stasi-Manier") und E-Mail vom 17./28.11.2009
Interne Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten),
wurde in die Liste vom 13.08.2019 von der BGHW zur Geheimhaltung aufgenommen.
Anlage
05.10.2009, interne Schreiben der BGHW ("Stasi-Manier")
und E-Mail vom 17./28.11.2009
05.03.2012
12.03.2012
06.03.2012
Meinem Schreiben vom 06.03.2012 ventiliert keinen Amoklauf.
Ich bin auch keine "gefährliche Person".
18.12.2012
Es folgt mein Schreiben vom 18.12.2012 u. a. mit der Anfrage, warum waren zwei Wachtmeister anwesend?
Anlage:
10.12.2019
Anlage:
04.06.2012
Hinweis: Beklagte konnte nicht durchsucht werden, weil für die Beklagte keiner kam.
21.12.2012
Aktenkundig kommt es bei den Erörterungsterminen bei mir zu keinem aggressiven Ausbruch. So war es auch am 03.07.2012.
Und dem Richter war schon am Vortag bekannt geworden. Für die Beklagte wird niemand erscheinen.