06.02.2001
Der Vorbefund:
Keinem Gutachter war bekannt, dass es für die Begutachtung den ausschlaggebenden Vorbefund vom 06.02.2001 gab und dem Landessozialgericht (LSG) Bremen in dem Urteil vom 18.12.2008 (Az. L 14 U 199/06) glaubhaft gemacht hat, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von Vorhofflimmern.
05.08.2024
Wer muss das Bezahlen?
Überweisung zur Kardiologie u. einen Herzschrittmacher?
Lt. Patient ungeklärt, ob Kostenübernahme durch Krankenkasse oder BG
Der Kardiologe hat meine Frage nach einem möglichen Auftreten von Vorhofflimmern nach einem Stromunfall wie folgt beantwortetet:
"Nach einem Stromschlag kann es zu unterschiedlichen Herzrhythmusstörungen kommen, unter anderem auch zu Vorhofflimmern beziehungsweise Vorhofflattern. Die Rhythmusstörungen können auch zeitlich verzögert eintreten."
Damit sind alle kardiologischen Gutachten der BGHW, wie sie im Verwaltungsverfahren am 15.11.2002 und am 27.10.2003 angefertigt wurden bestätigt. Und die Kardiologen haben mein Vorhofflimmern als Unfallfolg aus meinem Stromunfall vom 20.03.2001 mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit bestätigt.
05.08.2024
Wer soll das Bezahlen?
Überweisung zur Kardiologie u. Herzschrittmacher?
Lt. Patient ungeklärt, ob Kostenübernahme durch Krankenkasse oder BG.
20.03.2025
Wer muss die Implantation eines Schrittmachersystems zahlen?
Lt. Patient ungeklärt, ob Kostenübernahme durch Krankenkasse oder BG.
Mein Hausarzt konnte dazu keine Entscheidung treffen. Und ist mit der folgenden Stellungnahme vom 21.02.2004 dokumentiert.