21.05.2019
11.07.2019
Mediation durch Beschluss aus dem LG Hamburg festgesetzt.
Die Mediation war schon vom LG Hamburg mit Beschluss vom 21.05.2019 festgesetzt. Weil ich keinen Anwalt habe haben die Mediatoren die Mediation (Schlichtung) verweigert und wurde mit der E-Mail aus dem LG Hamburg vom 11.07.2019 bekannt gemacht.
Vor dem Landgericht (LG) Hamburg wollte die Klägerin (BGHW) es plötzlich zu zwei Mediationen kommen lassen.
Also in der Sache zur Geheimhaltung der 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zum Az. 324 O 128/19. Es muss also eine "gefährliche Wahrheit" ans Licht gekommen sein.
Dabei denke ich an die merkwürdigen eidesstattlichen Versicherungen von dem Geschäftsführer der BGHW Herrn [20-2] vom 30.11.2018 und insbesondere vom 5.12.2018 weil dieses nicht im Original vorliegt und bisher auch nicht als Original vom LG Hamburg vorgelegt werden konnte.
28.05.2019
11.07.2019