Es folgt die Liste mit welchem Schreiben ich die Aktenteile in Kopie erhalten habe:

 

22.06.2009: Verkehrsunfall

22.06.2009: Stromunfall 

 

11.03.2009

Ich soll die Kosten für das Kopieren der Akte übernehmen.

Vgl. Blatt 1080 E-Mail der HV Mannheim vom 13.04.2011 (Restakte) 

 

09.06.2009

Ich soll alle Akten erhalten, aber die Unterlagen in der Handakte sind davon ausdrücklich ausgenommen!

09.06.2009

Vermerk aus einem persönlichen Gespräch:

 

 

"Der Unterzeichner unterbreitete Herrn Neumann Rahmen der Akteneinsicht das Angebot, dass ihm alle Aktenunterlagen, die wesentlich sind (also keine Rechnungen usw.), nochmals zur Verfügung gestellt werden (die Unterlagen in der Handakte sind ausdrücklich von den Kopien ausgenommen!). Das sei ein Entgegenkommen der BGHW, das nicht selbstverständlich ist."

 

Die vielen Akten habe ich erhalten und konnte die Akten studieren, wenn es meine Gesundheit zugelassen hat. 

 

Den Vermerk (09.06.2009) über das persönliche Gespräch muss ich geheimhalten. Siehe die Geheimhaltungsliste vom 13.08.2019.

 

09.06.2009

 

Es folgt eine Abschrift und ist keine Kopie! 

 

22.06.2009

22.06.2009

Ich erhalte angeblich sämtliche Aktenvorgänge.

Offensicht fehlt aber die sogenannte Handakte.

 

13.07.2009

Mein Sachbearbeiter [18] hat von mir die Möglichkeit zur Selbstanzeige bekommen. Und die weiteren Beteiligten hätten sich auch von der Mittäterschaft befreien könne.

Leider haben die Beteiligten mein Angebot nicht angenommen.

 

21.07.2009

Es folgt das Antwortschreiben und über die mögliche Selbstanzeige wird nicht diskutiert.

 

13.04.2011 10:50

13.04.2011 15:39 

Hausverbot verhindert meine Akteneinsicht in der Behörde.

Insoweit musste mir die BGHW die Kopien auch kostenlos in Kopie überlassen. 

 

12.08.2011 

Hausverbot verhindert meine Akteneinsicht in der Behörde.

Insoweit hat die BGHW mit dem Schreiben vom 12.08.2011 den Irrtum erregt:

 

"Die Frage der Akteneinsicht ist unabhängig von einem Hausverbot zu sehen".

 

Und am 13.08.2019 hat die BGHW ihr Schreiben vom 18.01.2010 zur Geheimhaltung mit der Nr.22 festgesetzt. Welches nachvollziehbar dokumentiert ich habe Hausverbot und mir die Akteneinsicht versperrt.

  

 

22.08.2011 

Hausverbot verhindert meine Akteneinsicht in der Behörde.

Insoweit erhalte ich die Kopien auch ohne kosten übersandt.

 

Und mit dem folgen Schreiben vom 22.08.2011 hat die BGHW den Irrtum zementiert, ich hätte kein Hausverbot.