Ausnahmefall:
Ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung".
Die Kriminalpolizei Bremen hat das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 über drei Seiten gesichtet und kam u.a. zu der Wertung:
"Ich würde gegen eine kriminelle Vereinigung antreten, die nach "Stasi-Manier" vorgeht und niemals zurückrudern wird, denn sie werden vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Die Kriminalpolizei Bremen kann nicht tätig werden, weil sie von der Staatsanwaltschaft Bremen keinen Auftrag bekommen."
Die Wertungen habe ich übernommen und sind keine üblen Nachreden.
Az.: 694 Js 16567/12
06.03.2012:
Strafanzeige gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Bedrohung
Von mir geht keine Bedrohung aus.
27.03.2012: Ermittlungen wurden sofort eingestellt:
Auszug aus dem Schriftstück der BGHW vom 05.10.2009 (3 Seiten):
Es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in den unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren. (>Klick)
Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert.
22.11.2012:
Meine Strafanzeige wurde mit dem Schriftstück der BGHW vom 05.10.2009 von der Staatsanwaltschaft Bremen eingeleitet und mit dem Schreiben am 19.11.2013 eingestellt.
11.12.2012
Die Anlage
10.12.2012
07.03.2013
12.03.2013
14.03.2013
17.03.2013
18.03.2013
27.03.2013
27.03.2013
30.04.2013
30.04.2013
02.05.2013
01.05.2013
26.04.2013
13.05.2013
16.05.2013
01.07.2013
01.07.2013
07.11.2013
19.11.2013
Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Anlass ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
26.01.2014
22.01.2014
27.01.2014
03.02.2014
04.02.2014