Am 29.02.2016 hat der Weser-Kurier berichtet, die Direktorin am Sozialgericht Bremen geht in den Ruhestand und zieht die Bilanz:
"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern"
Richter Herr Dr. [19-14] ist nun der Direktor am Sozialgericht Bremen und darüber wurde in der Öffentlichkeit am 17.08.2016 informiert. Und Herr Dr. [19-14] ist in Prozessdelikt verwickelt, den die Beklagte (BGHW) unglaublich und raffiniert mit krimineller Energie eingefädelt hat.
Den Nationalsozialismus hat die Kommissarleuchte (Kaiser Idell) überdauert und hat Licht in das Dunkel in meiner Akte gebracht. >Klick
27.02.2004
Mit der Gesprächsnotiz wird von der BGHW nachvollziehbar, mein Berufsleben ist aufgrund der festgestellten Unfallfolgen zu Ende.
Dazu im Einklang werde ich eine beantragte Rente und Rentenerhöhung aus dem Verkehrsunfall und Stromunfall erhalten.
28.11.2009,
Betreff: Beschwerde und Unfallangelegenheiten Neumann
Die BGHW hatte schon am 28.11.2009 richtig erkannt und dokumentiert:
"Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt."
27.02.2004
Mit der Gesprächsnotiz wird von der BGHW nachvollziehbar, mein Berufsleben ist aufgrund der festgestellten Unfallfolgen zu Ende.
Dazu im Einklang werde ich eine beantragte Rente und Rentenerhöhung aus dem Verkehrsunfall und Stromunfall erhalten.
Offensichtlich hat die BGHW mich als Schwerverletzten erkannt und so hätte auch die 1975 abgefundene Rente wieder aufleben müssen.
Dazu im Einklang liegen die o. g. Gutachten vor. Und in der Stromunfallsache liegen die Gutachten vom 15.11.2002 und 27.10.2003 vor. Diesen Gutachten hat das SG Bremen mit dem unrichtigen Gerichtsgutachten vom 03.05.2005 widersprochen. Und kann nicht aus der Akte entfernt werden, weil die Gerichtsakte seit dem 10.03.2020 nicht mehr auffindbar ist.
Als Fahrer dieses Autotransporters der Fa. E. H. Harms kam mir - E. Neumann - ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere und kostete meinem Beifahrer das Leben und meine Gesundheit.
19.06.1968 mein Arbeitsunfall im Straßenverkehr:
Aus Amerika kamen die Autos in Bremerhaven an, wurden aus dem Container entladen und mit dem Autotransporter zum Bestimmungsort gebracht. Als Fahrer eines Transporters der Fa. E. H. Harms (jetzt BLG Logistics) kam mir ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere u. kostete meinem Beifahrer das Leben und meine Gesundheit.
Am 19.06.1968 habe ich meinen ersten Arbeitsunfall als Fahrer eines Autotransporters der Firma E. H. Harms in Bremen erlitten. Wobei uns ein alkoholisierter LKW in die Quere kam und kostete meinem Beifahrer das Leben und meine Gesundheit. Meine Gesundheitsschäden sind mit den folgenden Bildern abgebildet und in der Akte der BGHW dokumentiert.
Ich habe von Anfang an keine sachgerechte Entschädigung erhalten und kämpfe - wie andere Unfallopfer - um mein Recht.
Verhalten der BGHW hat Begehrungshaltung ausgelöst.
Sozialgerichtsakte seit dem 10.03.2019 nicht mehr auffindbar
S 18 U 94/04
Das objektivierbare Verhalten des Kostenträgers (BGHW) hat zur Induktion der Begehrungshaltung wesentlich beigetragen.
Mehr lesen:
28.11.2007: Ein komplexer Fall.
Ausgangspunkt für die Mediation:
Maximalforderung von Anfang an in der Verkehrsunfallsache 1968.
Kniescheibenabbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe ist als Unfallfolge diagnostiziert aber bis dato nicht im Bescheid eingetragen und auch nicht entschädigt. BGHW hält Beweismittel zurück.
Siehe Chefarztbericht vom 13.02.2011
Im Bescheid als Unfallfolge anerkannt: Prellungen am Brustkorb li. Rippen stehen hervor. Schlafen auf der Herzseite nicht mehr möglich, bis dato keine MdE beziffert. Siehe Gutachten 25.01.2007, Bl.1019-1045
Muskelschwäche im li. Bein und li Arm/Hand und Kniescheibenabbruch der li. Kniescheibe ist als Unfallfolge im Bescheid eingetragen aber mit keiner MdE beziffert und nicht entschädigt worden.
Siehe 26.04.1969,
Wird die Gesamt-MdE ermittelt und beziffert, wird die Zahl 30 erreicht und damit war die Abfindung meiner Unfallrente gemäß der Reichsversicherungsordnung Stand vom 1. Januar 1968 rechtswidrig. Und die Abfindung ist von Anfang an aufzuheben.
Migräne mit Nebenerscheinungen ist als Unfallfolge in den medizinischen Gutachten der BGHW von Anfang an diagnostiziert und dokumentiert, aber bis dato wurden im Bescheid vom 12.09.2002 die Nebenerscheinungen nicht als Unfallfolge eingetragen und auch nicht entschädigt.
Ich bin kein Lügner,
Anwalt berichtet über das Verschweigen wichtiger Zwischenberichte und über den angesagten Berufswechsel. Dem nicht genug wurde der grobe Behandlungsfehler am li. Knie deutlich gemacht.
Im Streit um Unfallrente hat das Handeln der BGHW und haben die Schriftstücke der BGHW bei mir Belastungsstörungen als mittelbare Unfallfolge ausgelöst. So kann ich auch mein Rentendasein bis dato nicht genießen und darunter leidet auch mein Familienleben und meine Ehefrau. Dieses ist der BGHW bekannt und hat sich von ihrem Beratungsarzt dazu die Stellungnahme vom 28.11.2007, Bl.1141-1150 anfertigen lassen.
Dazu im Einklang hat die BGHW in der Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 (Bl.1697/8) wörtlich dokumentiert:
"Unterzeichner appelliert an die Vernunft. Die Aktenlage sei eindeutig und nicht anfechtbar und somit auch nicht angreifbar. Sämtliche Verfahren liefen rechtmäßig. Er müsse endlich einsehen, dass er so nicht weiterkommen könnte und ein Schlussstrich ziehen. Er müsse doch auch an seine Ehefrau denken, die er ebenfalls - ebenso wie sich selbst - stark psychisch und auch körperlich belasten würde. Er soll doch endlich sein Rentendasein genießen."
Unterzeichnet hat es auch der Geschäftsführer der BGHW Herr [20-2].
Es ist keine Gesamt-MdE beziffert worden sondern nur die MdE aus der Radialislähmung der li. Hand mit 25 von Hundert. Dem folgte eine Erhöhung um 5 von Hundert aber ohne Zinsbescheid. Und sollte die Entschädigung meiner "anfallsartigen Kopfschmerzen" sein und ist aus einer Teil MdE 15 von Hundert hervorgegangen.
Es ist offensichtlich, die Nebenerscheinungen sind nicht Entschädigt worden. Dazu im Einklang liegt die folgende Stellungnahme aus dem Gutachtenzentrum der BG Hamburg vor.
diagnostizierten Unfallfolge Migräne accompagnée.
Das Zurückhalten von Beweismittel wurde durch den Rentengutachter aufgedeckt. Das Verhalten der BGHW löst natürlich Begehrungshaltungen aus.
Die Stellungnahme aus dem Gutachtenzentrum dokumentiert:
Schon aus den "Anfallsartigen Kopfschmerzen" hat sich eine wesentliche Änderung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ergeben und führt zu einer Gesamt-MdE 35%. Und ich habe einen entsprechenden Teil der Vollrente mit 10% zu erwarten.
Dazu käme noch eine MdE aus den gravierenden Nebenerscheinungen der
Ausgangspunkt für die Mediation:
Maximalforderung von Anfang in der Stromunfallsache 20.03.2001.
Mein Stromunfall vom 20.03.2001 hat die BGHW im Sinne von § SGB VII als Arbeitsunfall anerkannt. Pflichtgemäß muss die BGHW mein Vorhofflimmern (VHF) als Gesundheitsschaden eintragen. Und eine MdE unter 20 von Hundert wird auch zu einer Unfallrente führen. Weil eine Stützrente vorliegt. Die Pumpleistung wird bei VHF um 20 % vermindert und damit auch meinen Leistungsfähigkeit.
Am 06.02.2001 kam es im Med. Techn. Notdienst zu einem Verkehrsunfall, ohne Dauerschaden. Mit dem Notarztbericht vom 06.02.2001 konnte dem LSG Bremen glaubhaft gemacht werden, bis zum Stromunfalltag 20.03.2001 war mein Herz frei von Vorhofflimmern.
Dieser Befund ist von Bedeutung wenn - wie in meinem Fall - nach dem Stromunfall chronisches Vorhofflimmern diagnostiziert wird. Aber diesen ausschlaggebenden Notarztbericht hat das Gericht und die Beklagte (BGHW) keinem Sachverständigen und auch nicht dem Gerichtsgutachter offensichtlich gemacht.
Das Gericht und die Beklagte folgen dem unrichtigen Gerichtsgutachten vom 03.05.2005, welches davon ausgeht mein Vorhofflimmern habe schon vor dem Stromunfall eingesetzt. Siehe Urteil LSG Bremen vom 18.12.2008.
27.04.2004
Stromunfall ist im Sinne des § 8 SGB VII als Arbeitsunfall anerkannt
Eine MdE unter 20% würde eine Rente auslösen.
Denn es besteht eine sogenannte Stützrente (AU 1968)
20.03.2001
So sah mein EKG nachdem Stromschlag aus - mein 3. Arbeitsunfall
Am 20.03.2001 kam es in der Medizintechnik zu einem Stromschlag 220 Volt mitten durch mein Herz und hat chronisches Vorhofflimmern (VHF) ausgelöst. So haben es die medizinischen Gutachten der BGHW am 15.11.2002 und 27.10.003 dokumentiert. Und mit dem Notarztbericht vom 06.02.2001 konnte glaubhaft gemacht werden, bis zum Unfalltag dem 20.03.2001 war mein Herz frei von VHF. Das VHF steht im Ursachenzusammenhang mit meinem Schlaganfall vom 07.12.2021. So ist es in dem Arztbericht des Kardiologen vom 09.12.2021 dokumentiert.
Meinen Stromunfall hat die BGHW als Arbeitsunfall mit Bescheid vom 27.04.2004 anerkannt, es wurde aber kein Gesundheitsschaden eingetragen. Und so erspart sich die BGHW von Anfang an jede finanzielle Entschädigung. Ferner ist die BGHW von der falschen Tatsachenfeststellung ausgegangen, erst eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ab 20% würde zu einer Rente führen. Wahrhaftig kommt es aber schon bei einer MdE 10% zu einer Rente, weil eine Stützrente aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 vorliegt.
18.09.2024
Vorab mein Schreiben an den Direktor am Sozialgericht (SG) Bremen und aktenkundig (L 14 U 199/06 & L 14 U 183/05) als Richter am Landessozialgericht (LSG) Bremen in Prozessdelikt verwickelt ist.
Anlage in Kopie:
04.09.2024
20.09.2024
Direktor am SG erregt den Irrtum, Mediation sei nicht möglich.
08.10.2024
Direktor am SG Bremen vermag keinen Strafbestand erkennen.
21.10.2024
Mein Schreiben dokumentiert die Wahrheit
23.10.2024
Antwortschreiben aus dem SG Bremen dokumentiert:
Über eine mögliche Strafanzeige und über die Löschung des Gerichtsgutachtens wird nicht diskutiert.
Und ob die Gerichtsakte gesucht bzw. aufgetaucht ist, darüber gab es auch keine Information.
01.11.2024
Mein Schreiben dokumentiert die Wahrheit
02.11.2024: Mein Schreiben an den Geschf. der BGHW Bremen
01.11.2024: Mit Anlage in Kopie
06.11.2024
Welche Maximalentschädigung ist möglich?
13.07.2015
Gerichtsgutachten zur Urteilsfindung nicht verwertbar!
16.07.2015
Gerichtsgutachten sollte gelöscht werden.
07.10.2015
09.10.2015
Gerichtsgutachten sollte gelöscht werden.
04.11.2015
Gerichtsgutachten sollte gelöscht werden.
15.12.2015
15.12.2015
Löschung wurde vom Gericht unterlaufen!
22.03.2016
23.03.2016
Löschung wurde vom Gericht unterlaufen!
18.12.2019
Löschung wurde vom Gericht unterlaufen!
20.12.2019
Mein Antrag, das Gerichtsgutachten aus der Akte zu löschen.
Mein Schreiben an den Geschäftsführer der BGHW
07.10.2015
18.12.2019 Anlagen in Kopie
17.01.2020
Löschung wurde vom Gericht unterlaufen!
23.02.2020
Löschung wurde vom Gericht unterlaufen!
28.02.2020
Löschung wurde vom Gericht unterlaufen!
10.03.2020
Löschung wurde unterlaufen!
24.06.2020
Mein Schreiben an den Geschäftsführer der BGHW
Löschung wurde von der BGHW unterlaufen!
29.07.2020
Löschung wird/wurde unterlaufen!
Denn die Bestätigung, dass das Gerichtsgutachten nicht verwertbar war/ist, habe ich nicht erhalten.
31.07.2020
Schreiben der BGHW die Löschung wurde unterlaufen!
Die Löschung ist nicht mehr möglich weil die Gerichtsakte nicht mehr auffindbar sein soll.
10.03.2020
Anlage in Kopie
18.08.2020
Löschung wurde unterlaufen!
21.08.2020
Löschung wurde unterlaufen!
21.08.2020
Anlage in Kopie
An das LSG Bremen, Löschung wurde unterlaufen!
Anlage in Kopie
18.08.2020
18.08.2020
Anlage in Kopie
18.08.2020
Anlage in Kopie
05.08.2024
Kardiologe folgte zu Unrecht dem Gerichtsgutachten von Dr. [11-7], so ist es am 05.08.2024 im Besprechungstermin bekannt geworden.
05.08.2024
Mein Schreiben an den Geschäftsführer der BGHW
09.08.2024
Mein Schreiben an das Sozialgericht (SG) Bremen.
Dabei geht es um das falsche Gerichtgutachten und Prozessdelikt.
Auch Radio Bremen (Fernsehen) hat eine Kopie erhalten.
10.03.2020
Anlage in Kopie
09.08.2024
14.08.2024 (Posteingang)
Das Sozialgericht (SG) Bremen meldet sich,
und möchte schnellstmöglich ohne größere Nachfragen meine anscheinend offene Fragen beantworten. Dieses Schreiben habe ich mit der Post am 14.08.2024 erhalten.
12.08.2024
Verwendung eines falschen sozialgerichtlichen Gutachtens.
Mein Schreiben (12.08.2024) habe ich der Datenschutzbeauftragten und Radio Bremen (Fernsehen) mit den Anlagen in Kopie übergeben.
Anlagen in Kopie
12.08.2024
Verwendung eines sozialgerichtlichen Gutachtens.
Mit der E-Mail vom 12.08.2024 habe ich von der Datenschutzbeauftragten sogleich das Az. 43-030-99.24/3#2 erfahren.
Und das Az. des alten Vorgangs lautet 43-030-99.15/2.
Ferner habe ich als Anlage die beigefügten Datenschutzhinweise erhalten.
Datenschutzinformation
als Anlage aus E-Mail vom 12.08.2024.
12.08.2024
Verwendung eines sozialgerichtlichen Gutachtens.
13.08.2024
Verwendung eines sozialgerichtlichen Gutachtens.
15.08.2024
Verwendung eines sozialgerichtlichen Gutachtens.
Es folgen die Anlagen:
12.08.2024
07.10.2015
10.03.2020
11.06.2019
08.03.2019
10.11.2009
19.10.2009.
16.08.2024
Mein Schreiben an den Geschäftsführer der BGHW
19.08.2024
Mein Schreiben an den Geschäftsführer der BGHW
20.08.2024
Mein Schreiben an den Geschäftsführer der BGHW
20.08.2024
Antwortschreiben der BGHW
24.08.2024
Mein Schreiben an den Geschäftsführer der BGHW
26.08.2024
Mein Schreiben an den Geschäftsführer der BGHW
03.09.2024
Antwortschreiben der BGHW kam nicht aus Bremen.
Ich habe aber Post aus Bremen und von dem Geschäftsführer erwartet.
Und dem Geschäftsführer in Bremen, ist auch der Themenkreis der gesetzlichen Unfallversicherung bekannt, den ich erreichen will.
Es ist das Thema Fürsorgepflicht seiner Mitarbeiter und "Betrug" in der gesetzlichen Unfallversicherung und die mögliche Schlichtung.
04.09.2024
Gerichtsgutachten darf nicht verwertet werden.
18.09.2024
Mein Schreiben an den Direktor am SG Bremen.
Angeblich ist das Schreiben mit den Anlagen in Kopie nicht auffindbar und so habe ich den Vorgang mit meinem Schreiben vom 19.01.2023 erneut vorgelegt.
18.09.2024
Gerichtsakte ist nicht mehr auffindbar, wie soll es weitergehen?
Dazu habe ich mein Schreiben vom 18.09.2024 mit der Anlage in Kopie, mein Schreiben vom 04.09.2024 vorgelegt.
Am 29.02.2016 hat der Weser-Kurier berichtet, die Direktorin am Sozialgericht Bremen geht in den Ruhestand und zieht die Bilanz:
"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern"
Richter Herr Dr. [19-14] ist nun der Direktor am Sozialgericht Bremen und darüber wurde in der Öffentlichkeit am 17.08.2016 berichtet. Und Herr Dr. [19-14] ist in Prozessdelikt verwickelt, den die Beklagte (BGHW) unglaublich und raffiniert mit krimineller Energie eingefädelt hat.