Der erste Wumms kam aus der BG Unfallambulanz Bremen.
Der zweite Wumms kam aus der Fachklinik für Orthopädie Stenum.
Schon vor 50 Jahren konnte ich im Jahre 1969 einen merkwürdigen Arztfehler in der BG-Ambulanz Bremen aufdecken und hat die Unfallambulanz scheinbar genervt.
12.01.2004 (Bl.2064)
Anlage mein Schriftsatz vom 25.02.2011 (Bl.2065)
Az.: L 14 U 187/10
27.01.2011 (Bl.2023)
Mein Schriftsatz dokumentiert ich erwarte ausschlaggebendes Beweismittel.
Beklagte ist mit dem Schreiben vom 03.02.2011 (Bl.2022) darüber informiert.
Az.: L 14 U 187/10
01.03.2011 (Bl.2055)
Anlage mein Schriftsatz vom 24.02.2011 (Bl.2056/7)
24.02.2011 (Bl.2056/7)
Mein Schriftsatz und die Anlage vom 13.02.2011 (Bl.2058/9) dokumentiert:
Das 2. Rentengutachten vom 05.09.2003 wurde durch das Zurückhalten von Beweismittel manipuliert.
13.02.2011 (Bl.2058/9)
Anlage
Az.: L 14 U 182/10
01.03.2011 (Bl.2060)
Anlage mein Schriftsatz vom 25.02.2011 (Bl.2061/2)
25.02.2011 (Bl.2061)
Mein Schriftsatz und die Anlage vom 13.02.2011 (Bl.2062/3) dokumentiert:
Das 2. Rentengutachten vom 05.09.2003 wurde durch das Zurückhalten von Beweismittel manipuliert.
13.02.2011 (Bl.2062/3)
Anlage
Az.: L 14 U 188/10
01.03.2011 (Bl.2064)
Anlage mein Schriftsatz vom 25.02.2011 (Bl.2065)
25.02.2011 (Bl.2065)
Mein Schriftsatz und die Anlage vom 13.02.2011 dokumentiert, das 2. Rentengutachten vom 05.09.2003 wurde durch das Zurückhalten von Beweismittel manipuliert.
13.02.2011 (Bl.2066/7)
Anlage
Die Beklagte hält die Behördenakte zurück
11.03.2011 (Bl.2068)
Mit dem Schriftsatz der Beklagten vom 11.03.2011 (Bl.2068) ist dokumentiert, die Beklagte hält die Akte vor dem LSG Bremen zurück.
Und aus den erneuten Schriftsätzen des Klägers, die einen "Doppelwumms" dokumentieren, sollen sich für die Beklagte keine neuen Gesichtspunkte ergeben. Und dieses ist wahrhaftig keine Stellungahme. Sondern eine Bumerangantwort.