In der Stromunfallsache   

 

 

konnte mein Fachanwalt für Sozialrecht Herr Dr. jur. [7-6] mit seinem Schriftsatz vom 26.08.2009 Prozessdelikt beim SG Bremen aufdecken und ist mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 bestätigt. Mein Anwalt hat mir dazu wörtlich erklärt:

 

"Sie können nun das Sozialgericht Bremen und die Beklagte wegen Prozessdelikt angreifen, damit möchte ich aber nichts zutun und wünsche Ihnen beim Weitermachen viel Glück."

 

Natürlich habe ich weitergemacht und habe sofort am 04.09.2009 das SG Bremen angeschrieben und mit Schreiben vom 07.09.2009 Bl.700 kam aus dem SG Bremen die Bestätigung, hier liegt Prozessdelikt vor.

 

 

Manipulation und Prozessdelikt, dafür gab es kein rechtliches Gehör und ist mit dem Bericht über die Vertretung der Beklagten vor dem LSG Bremen vom 05.01.2009 nachvollziehbar dokumentiert.

 

 

Weiter kam es zwischen der Beklagten und dem Sozialgericht (SG) Bremen mit dem Schriftsatz der Beklagten vom 12.07.2005 (Bl.311/2) wie folgt zur Lagebesprechung:

 

"Zum Schreiben des Klägers vom 17.06.2005 wird unaufgefordert angemerkt, dass der am 08.06.2005 nachträglich vom Notarzt auf seinen seinerzeitigen Bericht vom 06.02.2001 gefertigte Vermerk nicht geeignet ist, die von der Beklagten getroffene Entscheidung in Zweifel zu ziehen. Insoweit wird nochmals auf die Ausführungen von Dr. [11-7] in seinem Gutachten vom 03.05.2005 verwiesen."

 

 

Dieser Auffassung ist das SG Bremen in dem Urteil vom 10.10.2006 gefolgt und war/ist ein ausschlaggebender Fehler. Und konnte mit dem medizinischen Gutachten vom 21.07.2008 dokumentieren, das SG Bremen hat den ausschlaggebenden Vorbefund vom 06.02.2001 zu unrecht als nicht verwertbar erkannt. Mit dem der ausschlaggebende Beweis erbracht wurde, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von Vorhofflimmern.