27.05.2011
Die "Stasiakte" (05.10.2009) ist mir erstmalig mit dem Schreiben der BGHW BV Mannheim
vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie greifbar vorgelegt worden.
Mit dem Namen Andreas Bovenschulte hat sich scheinbar am 03.06.2022 der Bürgermeister in meinem Gästebuch eingetragen. Ob es der Bürgermeister war, ist noch ungeklärt.
Meine Webseite ist dem Herrn Bürgermeister seit meinem Schreiben vom 08.09.2020 persönlich bekannt. Und die "Stasiakte" liegt dem Senat vor. Nun hat ein Andreas Bovenschulte einen Kommentar wie folgt wörtlich hinterlassen:
"Ich fordere Sie hiermit auf, den Rufmord gegen den Senat, zu unterlassen. Andernfalls wird das weitreichende Konsequenzen für Sie haben."
Dazu ist zu sagen:
Rufmord wird auf meiner Webseite auf keinem Fall geduldet. Nun sollte Herr Bürgermeister Andreas Bovenschulte bekannt geben, ob er den Gästebuch-Eintrag am 03.06.2022 hinterlassen hat. Und wo er Rufmord auf meiner Webseite gesichtet haben will.
Bürgermeister & Petitionsausschuss Bremen haben in dieser Sache mein
Schreiben vom 07.06.2022 erhalten.
Das "Signal" einer möglichen Anzeige wegen Rufmord bzw. übler Nachrede und Verleumdung sehe ich gelassen entgegen u. hat die Staatsanwaltschaft Bremen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 schon einmal eingestellt. Und die "Stasiakte" liegt der Staatsanwaltschaft Bremen seit dem 22.11.2012 vor. Einen Widerspruch hat es von Seiten der Anzeigeerstatter (BGHW) nicht gegeben. Die höchsten Amtsträger sind beteiligt und von der BGHW durch die Strafanzeige vom 02.09.2014 personifiziert.
26.09.2011
Die "Stasiakte" (05.10.2009) hat das Bundesversicherungsamt (BVA) mit meinem Schreiben vom 26.09.2011 als Anlage in Kopie erhalten.
Der Polizeipräsident Bremen ist informiert und hat die Stasiakte" vom 05.10.2009 nicht an die Staatsanwaltschaft Bremen weitergeleitet.
Der Staatsanwaltschaft Bremen ist informiert und hat die "Stasiakte" vom 05.10.2009 erhalten.
29.11.2012
Weser Kurier berichtet über die "Stasiakte"
Am 02.09.2014 kam es mit dem Hinweis auf meine Webseite zu einer von der BGHW gewünschten Strafanzeige gegen meine Person. Die aber erfolglos sein musste und ist dem Geschäftsführer auch schon am 08.04.2011 von der Hauptverwaltung erklärt worden. Mit dem Schreiben vom 26.05.2015 hat die Staatsanwaltschaft Bremen die Ermittlungen mit dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung gegen meine Person eingestellt. Die Vorhaltungen der BGHW waren somit aus der "Luft gegriffen" und Rechtsmissbrauch wird m. M. ableitbar. Und meinen vielen Anschuldigungen vom 28.02.2015 hat die BGHW nicht widersprochen.
Der Staatsanwaltschaft Bremen ist informiert und hat die "Stasiakte" vom 05.10.2009 erhalten.
13.08.2019
45 Geheimunterlagen u. "Stasiakte" liegen mir greifbar vor.
Es kommt aber noch viel schlimmer, denn zur Geheimhaltung von 45 Akten, Verwaltungsentscheidungen und "Stasiakte" der BGHW wurde mir eine Liste vom 13.08.2019 vorgelegt. Unter der Androhung von 250.000,-€ Ordnungsgeld oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft, muss ich der Geheimhaltung folgen und darf die 45 Schriftstücke nicht kopieren. Damit die Unterlagen nicht in falsche Hände kommen und ich gut schlafen kann, darf ich die Geheimunterlagen mit auf meine Gefängniszelle nehmen.
Vor dem Amtsgericht Bremen wurde die "Stasiakte" vom 05.10.2009 ebenfalls bekannt und ist in meinem Schriftsatz vom 02.11.2017 nachvollziehbar dokumentiert. Das Verfahren wurde eingestellt weil kein Zeuge kam. Und so wurde verhindert, dass die "Stasiakte" der BGHW von 05.10.2009 vom Amtsgericht und den Polizeibeamten diskutiert wurde.
09.06.2021
Petitionsausschuss