Als Fahrer dieses Autotransporters der Firma. E. H. Harms kam mir - Erich Neumann - ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere und kostete meinem Beifahrer das Leben und meine Gesundheit.
Die Wahrheit hat der Unfallarzt Dr. [7-1] in seinen folgenden Zwischenberichten vom 12.10.1968 und 02.12.1968 dokumentiert.
Dazu im Einklang liegt auch der folgende Bericht von dem Rentengutachter Dr. [26] vom 13.02.2011 vor.
Zwischenbericht
12.10.1968
Kniescheibenabbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe und ist die Reibefläche mit ihren Beschwerden.
31.01.2003
Die BGHW hat die Feststellung der Unfallfolge - Teil-MdE 10% - im li. Knie, mit dem Zurückhalten von Beweismittel vom Tisch gewischt.
Gutachter der BGHW hat eine Teil-MdE 10% festgesetzt.
13.02.2011
Arztbrief bestätigt das Zurückhalten von Beweismittel und eine Teil-MdE 10%. Aber die BGHW wurde nicht verurteilt.
Erst nach 34 Jahren und mit Bescheid vom 12.09.2002 hat die BGHW "anfallsartige Kopfschmerzen" als Unfallfolge anerkannt. Mit einem weiteren Bescheid vom 25.02.2008 hat die BGHW ihren Bescheid vom 12.09.2002 als rechtswidrig bezeichnet und hätte sich damit eine mögliche Entschädigung und die Behandlungskosten ersparen können. Dem ist das LSG Bremen in dem Urteil vom 18.12.2008 (Az. L14 U 183/05) aber nicht gefolgt.
Bei den "anfallsartigen Kopfschmerzen" (Teil-MdE 15%) kommt hinzu, dass es sich hierbei nicht um eine Diagnose, sondern um ein Symptom handelt. Die BGHW hat also die Nebenerscheinungen nicht im Bescheid übernommen und somit auch nicht entschädigt. Obwohl eine Migräne accompagnée von den Gutachtern der BGHW diagnostiziert wurde.
Dazu im Einklang liegt die Stellungnahme aus dem Gutachtenzentrum der BG Hamburg vom 17.11.2011 vor.
04.06.2002
Gutachten aus Oldenburg
04.03.2003
Gutachten aus Bremerhaven
17.11.2011
Die Stellungnahme dokumentiert die Bedeutung der Feststellungen von Unfallfolgen.
Bei Arbeiten an einem medizinischen Gerät kam es zu einem Stromschlag 220 Volt mitten durch mein Herz und hat chronisches Vorhofflimmern (VHF) ausgelöst. Das Ereignis wurde als Arbeitsunfall mit Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 anerkannt. Bisher habe ich keiner Entschädigung erhalten.
08.05.2002
Gutachtenauftrag mit dem Hinweis:
Es muss eine Wahrscheinlichkeit bestehen und wurde erbracht
15.11.2002
Das Gutachten hat die Wahrscheinlichkeit bestätigt.
Der später aufgetauchte Vorbefund vom 06.02.2001 bestätigt das Gutachten. Und hat zementiert, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von Vorhofflimmern.
21.02.2003
Gutachtenauftrag mit dem Hinweis:
Es muss eine Wahrscheinlichkeit bestehen und wurde erbracht
04.09.2003
Dem Gutachtenauftrag wurde noch ein Irrtum erregendes Beweismittel mit Blattnummer 174 nachgereicht.
27.10.2003
Das Gutachten hat die Wahrscheinlichkeit bestätigt.
Der später aufgetauchte Vorbefund vom 06.02.2001 bestätigt das Gutachten. Und hat zementiert, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von Vorhofflimmern.
Für die Feststellung und Entschädigung meiner Unfallfolgen aus den gemeldeten Arbeitsunfällen ist die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bezirksverwaltung (BV) Bremen (HB) zuständig.
Die im Ermittlungsverfahren angefertigten Gutachten der BGHW haben gezeigt, mein Berufsleben ist mit 60 Jahren zu Ende, ich werde aufgrund der festgestellten Unfallfolgen eine Rente erhalten und die beantragte Rentenerhöhung wird kommen. Dazu im Einklang hat die BGHW am 27.02.2004 in der Akte wörtlich dokumentiert:
"Dass aufgrund der festgestellten Unfallfolgen und der beantragten Rentenerhöhung und des Alters von über 60 Jahren keine Aussicht mehr besteht, ihn durch finanzielle Unterstützung wieder beruflich einzugliedern."
Bei der BGHW muss etwas schiefgelaufen sein
Ich habe nämlich keine Rente und keine Rentenerhöhung erhalten. Ich habe auch keine finanzielle Unterstützung erhalten, damit ich beruflich wieder eingegliedert werden kann. Hier war also etwas schiefgelaufen und so habe ich mit meinem Anwalt Dr. jur. das SG Bremen eingeschaltet.
27.02.2004
Mit der Gesprächsnotiz wird von der BGHW nachvollziehbar, mein Berufsleben ist aufgrund der festgestellten Unfallfolgen zu Ende.
Dazu im Einklang werde ich eine beantragte Rente und Rentenerhöhung aus dem Verkehrsunfall und Stromunfall erhalten.
Offensichtlich hat die BGHW mich als Schwerverletzten erkannt und so hätte auch die 1975 abgefundene Rente wieder aufleben müssen.
Dazu im Einklang liegen die o. g. Gutachten vor. Und in der Stromunfallsache liegen die Gutachten vom 15.11.2002 und 27.10.2003 vor.