Gefangen in einem "Hamsterrad"

Seit 2001 bin ich im "Hamsterrad" gefangen und habe das Beweismittel für einen Justizskandal in Bremen in der Hand. Die Kriminalpolizei Bremen hat schon in dem internen Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 erkannt, ich könnte der 2."Gustl Mollath" werden. Und ich würde gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten, die niemals Zurückrudern wird, denn die Beteiligten werden vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht.

Ich benötige keinen rechtlichen Betreuer - "Buntes Tor". 

Jedoch das Amtsgericht Bremen hat eine Anregung erhalten wie das Schreiben vom 21.12.2023 bestätigt. Ich muss noch klären, von wo kam diese Anregung?

 

Justizirrtum

Wie eine Verschwörungstheorie 

 

Wie Bayern (CSU) hat nun auch Bremen (SPD) seinen Justizskandal: 

Endlich frei: Gustl Mollath wird mit einer Topfpflanze in der Hand entlassen. 

Endlich frei: Erich Neumann wird mit den gefährlichen Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen. In der Freiheit wird Neumann aber weiterhin mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder mit einer Gefängnisstrafe bis zu 2 Jahren, wenn Neumann die 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW nicht vor der Öffentlichkeit geheim halten kann. Damit ist Neumann sogleich zum Geheimnisträger der BGHW erpresst worden und hat Insiderwissen. 

Am 06.09.2021 wurde ich letztmalig aus dem Gefängnis entlassen. 

Am 06.09.2021 bin ich letztmalig aus dem Gefängnis entlassen worden mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm. Die ich schon im "Hamsterrad" in der Hand gehalten habe und mir nun mit einem Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 aus der Hand geschlagen wurden.

 

Nun werde ich mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000,- € bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis, wenn ich die 45 Geheimunterlagen der BGHW aufheben würde. Und das Kopieren ist mir auch untersagt.

 

 

Online hat die "taz" auch darüber berichtet.  

  

Ich könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. 

 

Die Kriminalpolizei Bremen hat das Schriftstück der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) gesichtet und konnte nicht glauben, dass es so etwas noch in Deutschland gibt. Und haben das folgende Schriftstück als "Stasiakte" bewertet. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

  

17.11.2009

28.11.2009

Die BGHW will sich nicht rechtfertigen und hat eine Grenze der Aufklärung gezogen.

 

27.05.2011

Mit dem Schreiben der BGHW Mannheim erhalte ich weitere Aktenteile

(E 29/11) als Anlage in Kopie

  

  

Ich könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. 

 

19.06.2017

Wie im Fall "Gustl Mollath" sollte es zu einer Begutachtung kommen. Dazu ist es aber nicht gekommen. 

 

  

14.12.2017

Mit Beschluss wurden die Verfahren eingestellt, weil die Zeugen nicht eingetreten sind. Und so ein Verfahren wollte der Richter nicht haben.

   

Auf meiner Webseite wird ein mutmaßlicher Justizskandal, wie im Fall "Gustl Mollath" in Bayern aufgedeckt. So hat es mir die Kriminalpolizei Bremen erklärt, die nicht eingreifen kann weil von der Staatsanwaltschaft  Bremen kein Auftrag vorliegt.

 

Dazu im Einklang wollte die BGHW schon am 01.09.2010 eine Schlichtung (Mediation), aber nicht das SG Bremen. Als es am 04.02.2014 zur Mediation kommen sollte, hat das SG Bremen die Mediation am 13.03.2014 abgesagt, weil ich darauf aufmerksam gemacht habe was mir nach Recht und Gesetz zusteht. Und als es am 05.06.2019 zu fünf Mediationen kam, hat die Beklagte (BGHW) kein Angebot mitgebracht.

 

Und der Geschäftsführer der BGHW-Bremen hatte dem Landgericht (LG) Hamburg eine merkwürdige eidesstattliche Versicherung vom 5.12.2018 vorgelegt und wollte danach die Mediation. Vor dem LG Hamburg besteht Anwaltszwang und weil ich keinen Anwalt habe wurde die Mediation am 11.07.2019 vor dem LG Hamburg abgesagt. 

 

Offensichtlich haben die BGHW und Gerichte ein Problem, werde ich in einer Schlichtung nämlich erhalten was mir nach Recht und Gesetz zusteht, dann wird die Öffentlichkeit erkennen über viele Jahre ist etwas schiefgelaufen und schon am 28.11.2009 wurde dokumentiert, keiner will sich in der Presse und Fernsehen rechtfertigen und die Bearbeiter meiner Akte erwarten vom Gesetzgeber eine Strafe.

 

Tatsächlich ist es am 19.06.2014 und 23.06.2015 auch nach > als 12 Jahren zum Teilerfolg gekommen, aber die Staatsanwaltschaft Bremen hat sich nicht gemeldet, denn ich habe eine Rentennachzahlung ohne Zinsen erhalten und ist eine merkwürdige Entscheidung! 

 

 

125 JAHRE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG 

 

Die Schreiber und Bearbeiter meiner Behördenakte sind nicht mehr zu stoppen und fahren still und stumm mit Volldampf ins Verderben. Und mit dem Beschluss aus dem SG Bremen vom 29.10.2021 wurde noch Öl in den Kessel gepumpt.

 

Die Beteiligten wissen, gemäß dem Strafgesetzbuch (StGB) werden sie nach § 263 Betrug von einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bedroht. So hat es mir auch der Kriminalkommissar erklärt.  

 

Zur "Stasiakte" vom 05.10.2009 (3 S.) ist zu sagen: 

Auf der Messe in Bremen hat ein Kriminalbeamter das Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (3 S.) gesichtet und konnte nicht glauben, was er gerade gelesen hat und wünschte von mir eine Kopie. Denn auf der Wache würde ihm keiner die Geschichte glauben, wie sie geschrieben steht und hat eine Kopie erhalten. 

 

Bei einer Vernehmung hat ein Kriminalkommissar, dieses drei Seiten Schreiben vom 05.10.2009 ebenfalls gesichtet und mir wurde gesagt:

 

"Dass es so etwas in Deutschland noch gibt hätte der Kommissar nicht gedacht und hat das Schreiben vom 05.10.2009 (3 S.) als "Stasi-Akte" bewertet. Und sagte dazu, ich könnte "der 2. "Gustl Mollath" werden und soll auf meine Gesund aufpassen. Denn ich würde gegen eine kriminelle Vereinigung antreten, die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahre erwartet.

 

Die Staatsanwaltschaft Bremen wird in dieser Sache keine Ermittlungen einleiten (sind wohl überlastet). Und so wurde mir angeraten ich soll in ein anderes Bundesland gehen. Der Kriminalkommissar hätte mir gerne geholfen, aber dazu muss er einen Auftrag von der Staatsanwaltschaft Bremen erhalten.

 

Ihm waren also die Hände gebunden und konnte nicht seinem Gewissen folgen.

 

Scheinbar sind auch dem Polizeipräsidenten Bremen die Hände gebunden. Dazu im Einklang liegt ein Schreiben vom 12.03.2012 von dem Polizeipräsidenten Bremen vor und hat erklärt:

 

"... nach Durchsicht der von Ihnen übergebenen Unterlagen ist eine Zuständigkeit der Polizei nicht gegeben."

 

Kaum zu glauben aber wahr

Meine Strafanzeige vom 22.11.2012 bei der Staatsanwaltschaft Bremen war erfolglos.

 

Nachdem richtigen lesen der Akte ist u.a. gesichert:

"Zwei Berufsgenossenschaften und das Sozialgericht (SG) Bremen sind in Prozessdelikt verwickelt. Die Beschuldigten sind mit krimineller Energie  vorgegangen und wissen, ein Zurückrudern gibt es nicht mehr und erwarten vom Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren. 

 

Es ist gesichert, dass die Beschuldigten angedacht haben mich zu bestrafen. Mit der "Stasiakte" vom 05.10.2009 (drei Seiten) wurde erkannt, die Beschuldigten haben mich ich in eine Liste gefährlicher Personen aufgenommen und das weitere Handeln wurde festgesetzt.

 

Prozessdelikt:

Mein Anwalt hat am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt und nun wurde nicht nur das Sozialgericht Bremen angreifbar. Aber damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. 

 

Anmerkung:

Im Landgericht Bremen, wo Straftaten im Saal 218 verhandelt werden, ist immer die "Kommissarleuchte" dabei und bringen Licht in kriminelle Sachen.   

 

DGUV möchte über das Handeln der BGen informiert werden.

125 JAHRE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG