Kaum zu glauben aber wahr:

 

Bei der BG ETEM in Köln hat der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle nach den Wünschen der BGHW falsches Beweismittel am 29.08.2003 zum Ablehnen meiner Ansprüche angefertigt. Und hat mit dem Schreiben vom 18.11.2004 den Irrtum erregt:

 

"Seitens der GroLa BG (jetzt BGHW) wurde unsere Berufsgenossenschaft zur Begutachtung Ihres Stromunfalles vom 20.03.2001 beauftragt."

 

Diesen erregten Irrtum hat die BGHW bis dato auch vor dem Sozialgericht Niedersachsen-Bremen aufrechterhalten. Mit Schreiben der BG ETEM vom 07.05.2009 (Bl.771/3) wurde bekannt, dass die BG ETEM keinen Begutachtungsauftrag erhalten hat. Damit wurde der Leiter des  Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle als Lügner erkennbar. Die BGHW ist nicht dem Gesetz und Untersuchungsgrundsatz nach § 200 SGB VII gefolgt. Ferner habe ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Und nun sollte das Beweismittel vom 29.08.2003 (Bl.174) aus der Akte entfernt werden. Darauf hat die BGHW mit Widerspruchsbescheid vom 18.12.2009 die folgende Tatsache festgesetzt:  

 

"Die Stellungnahme des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle auf Blatt 174 vom 29.08.2003 bezieht sich konkret auf Ihren Fall."

 

So ist dokumentiert, die Stellungahme vom 29.08.2003, die als Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW hervorgegangen sein soll, wurde bei der Urteilsfindung am 18.12.2008 (Az.: L 14 U 199/06) zum Tatbestand. Dieser Vorgang ist gesetzwidrig, denn die Beklagte ist nicht dem Untersuchungsgrundsatz (§ 200 SGB VII) gefolgt. Und hat am 18.12.2008 zu einem Falschurteil im Sinne der BGHW geführt.  

 

 

Ich - Erich Walter Neumann alias Unfallmann - habe zwei schwere Arbeitsunfälle im Jahre 1968 und 2001 überlebt und streite mit der zuständigen BG Handel und Warenlogistik (BGHW) Standort Bremen vor dem Sozialgericht (SG) Bremen um die sachgerechte Entschädigung meiner Unfallfolgen und in den medizinischen Gutachten der BGHW dokumentiert sind. Vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen bin ich mit meinem Anwalt am 18.12.2008 gescheitert und musste scheitern weil die Beklagte ihre Geheimhaltungsinteressen in den Klagen Verkehrsunfall und Stromunfall verschwiegen hat. Dazu im Einklang konnte ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufdecken. Und ist der Ansatzpunkt, warum die Beklagte Geheimhaltungsinteressen hat und auch das Sozialgericht (SG) Bremen. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. 

 

Ich habe Weitergemacht und mit dem internen Schreiben vom 05.10.2009 - gerichtet an die Hauptverwaltung Mannheim - hat die BGHW Standort Bremen über ihr Problem mit mir berichtet.  Die Kripo Bremen hat das interne Schreiben vom 05.10.2009 gesichtet u. kam zu der Wertung, gegen eine "kriminelle Vereinigung" würde ich antreten, die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Die Beklagte (BGHW) hat eine Klagehäufung erkannt wie sie noch nie beobachtet wurde und die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen". Dazu hat die Beklagte auch Rechtsmissbrauch angezeigt. Vgl. Schriftsätze der BGHW vom 25.10.2012. Erst 11 Jahre später kam der Durchbruch. Mit dem Schreiben vom 15.06.2023 hat der Geschäftsführer der Beklagten durch den externen Anwalt aus Hamburg bekannt geben lassen, die Geheimnisinteresse betrifft 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW und kerngleiche Sachverhalte in weiteren Schriftstücken.

 

Weitere Schriftstücke habe ich von der BGHW mit 184 Seiten als Anlage in Kopie mit dem Schreiben vom 05.03.2021 erhalten und dem Hinweis: 

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

Natürlich will der Geschäftsführer Pflichtverletzungen und Prozessdelikt geheimhalten und hat seinen Mitarbeitern schon am 18.01.2010 mit Verwaltungsentscheidung "Redeverbot" erteilt. So kam es zu einer noch nie beobachteten Klagehäufung, denn auch das SG Bremen hat eine Geheimhaltungsinteresse weil das Gericht in Prozessdelikt verwickelt ist. Und mit dem Hinweis auf die o. g. Schriftsätze vom 25.10.2012 ist der Beklagten und dem SG Bremen Rechtsmissbrauch anzulasten. Der Kollateralschaden ist zu Entschädigen und meine Rehabilitation ist angesagt vgl. meinen Schriftsatz vom 27.01.2014

 

Die maximal Entschädigung löst alle Probleme und die Teilerfolge haben am 19.06.2014 gezeigt von Anfang habe ich Recht. Davon wollte die Gerichts-Mediatorin nichts wissen und hat die Mediation mit Schreiben vom  13.03.2014 verweigert. Denn Geheimhaltungsinteresse hat auch das SG Bremen, weil es in Prozessdelikt verwickelt ist. Den wahren Sachverhalt wollte die Mediatorin nicht diskutieren. Vgl. Schreiben aus dem SG Bremen vom 19.02.2014So möge die BGHW mit einem Bescheid festsetzen, ich habe meine Klageziele erreicht und werde eine Entschädigung erhalten der ich nicht widersprechen kann und damit wären sämtliche Probleme beseitigt. Auch jenes Problem, dass die Gerichtsakte am SG Bremen seit dem Schreiben vom 10.03.2020 nicht mehr auffindbar ist. 

 

Am 22.06.2023 hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen die Meinung vertreten, im vorliegenden Fall würden keine Indizien vorhanden sein, die nach kriminalistischen Erfahrungen einen Verstoß gegen Strafnormen als möglich erscheinen lassen. Die Generalstaatsanwaltschaft hat mein Antwortschreiben am 03.07.2023 erhalten.

 

Fazit

Bei der BGHW besteht Geheimhaltungsinteresse und gegen meinem Willen wurde ich am 13.08.2019 zum Geheimnisträger. Denn die BGHW und Gerichte wollen sich nicht für ihre Pflichtverletzungen rechtfertigen und verhindern dabei meine mögliche Entschädigung.  

 

Das Video kommt in kürze, wenn es mir von Radio Bremen erlaubt wird.

 

ch habe keine Waffe, ich kann aber mit einer Waffe umgehen und habe der Staatsanwaltschaft bei der Jagt auf eine bewaffnete Bande unterstützt und Millionen-Schaden angerichtet haben, dafür wurde ich belohnt. Ich habe 1968 und 2001 zwei schwere Arbeitsunfälle überlebt. In meinem Kampf um Unfallrente hat mir das LSG Bremen zwei Urteile vom 22.11.2012 vorgelegt und war Quasi der Auftrag zur Verbrecherjagt und habe dazu auch Prozessdelikt in einer Gerichtsakte aufgedeckt, die seit dem 10.03.2020 nicht mehr im SG Bremen auffindbar ist.

 

"Herr des Verfahrens" war/ist aber das Gericht und hätte die Wahrheit zur Urteilsfindung ermitteln müssen. Dazu war der Richter aber nicht bereit. So war der Richter auch damit einverstanden, dass die Beklagte nicht zur mündlichen Verhandlung erscheint. Der Kripo Bremen konnte ich das interne Geheimdokument der BGHW Standort Bremen vom 05.10.2009 vorlegen  - gerichtet an die Hauptverwaltung Mannheim. Nachdem Sichten hat die Kripo erkannt, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Darauf folgten Teilerfolge und haben gezeigt, ich bin der Man der alles Aufdecken kann. Mein Auftrag war aber noch nicht erledigt. Denn es gibt eine  Geheimhaltungsinteresse in der Behörde der BGHW Standort Bremen der ich wegen Prozessdelikt auf den Fersen bin. Es ist unglaublich was ich bis dato in 6000 Blatt, Unfall-u. Geheimakten aufdecken konnte. Ferner konnte ich erreichen, dass ich die 45 Geheimunterlagen mit auf meine Gefängniszelle nehmen durfte. Die Justizbeamten kennen meinen Fall durch die Zeitung & Webseite und haben erkannt ich sitze zu Unrecht im Gefängnis unter Schwerverbrechern und haben mir Schreibzeug und Papier gegeben. Die 45 Geheimunterlagen der Behörde konnte ich in meiner Zelle bearbeiten und habe erkannt, dass ich im Gefängnis bestohlen wurde.

 

Die BGHW hat die Beweismittel ihrer Pflichtverletzungen am 13.08.2019 mit der Androhung von bis zu 250.000,- € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Und hat dazu geführt, dass ich letztmalig am 06.09.2021 mit den Geheimunterlagen unter dem Arm aus dem Gefängnis entlassen wurde, darüber hat die Presse berichtet. Aktenkundig hat die Behörde eine Geheimhaltungsinteresse und will sich nicht in der Zeitung rechtfertigen vgl. E-Mail vom 28.11.2009.

 

Am 19.07.2023 kommt es zu 6 mündlichen Verhandlungen vor dem LSG Bremen, dazu lade ich die Öffentlichkeit ein. Es wird sich zeigen auf welcher Seite die Richterin steht. Und mir schon am 04.03.2019 erklärt hat:

 

"Es sei die Aufgabe des Gerichts dafür zu sorgen, dass der Kläger zu seinem Recht kommt. Hier wird niemand über den Tisch gezogen."

 

Wieder wurde ich nun auch noch mit meinem Anwalt über den Tisch gezogen, denn die freundliche Richterin hat nicht erkennbar gemacht, dass der Prozessbevollmächtigte seit dem 18.01.2010 von dem Geschäftsführer der Beklagten (BGHW) "Redeverbot" erhalten hat u. noch am wirken ist.  

  

 

Grundgesetz Art. 5 (1)