29.09.2009, (Bl.1640 ff.)  

29.09.2009

Stromunfallakte war im Beschwerdeverfahren - 207/09 - nicht vorgelegt worden und war auch nicht in Kopie in der Behörde auffindbar, also Blatt 240 - 531.

 

Akte In dem Beschwerdeverfahren - 207/09 - wurde keine (vollständige) Akte vorgelegt und damit ist die Manipulation in der Stromunfallsache und im Beschwerdeverfahren dokumentiert.

 

05.10.2009