04.10.2021
Lügen ist vor Gericht verboten
Es könnte sein, dass das SG und LSG Bremen verhindern will, dass die Beklagte vor Gericht lügen muss um Prozessdelikt zu vertuschen. Und läßt es zu keiner mündlichen Verhandlung kommen. Dazu hat das SG Bremen mit dem Schreiben vom 28.09.2021 den Irrtum erregt, dass die Sache zum Az.: S 29 U 51/21 angeblich keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt sei.
Würde es zu keiner mündlichen Verhandlung kommen wäre es im Sinne der Beklagten und dem Gericht. Denn in einer mündlichen Verhandlung ist das Lügen vor Gericht verboten.(§ 136 StPo).
BGHW erscheint nicht zur mündlichen Verhandlung vor Gericht
Nun wird nachvollziehbar, warum das LSG Bremen bei der damaligen mündlichen Verhandlungen zur Wideraufnahme meiner Verfahren am 22.11.2012 auf die Anwesenheit der Beklagten in der mündlichen Verhandlung verzichtet hat.
Mit dem Schreiben aus dem LSG Bremen vom 26.04.2021 zum Az.: L 14 U 53/21 WA und L 14 U 54/21 WA wurde bekannt es kommt erneut zur Wideraufnahme dieser Verfahren. Dem folgten die Schreiben aus dem LSG vom 26.06.2021 und wieder sollen die Verfahren ohne mündliche Verhandlung erledigt werden..
Damit bin ich nicht einverstanden und stelle einen Antrag zur mündlichen Verhandlung. Denn die Beklagte muss in einer mündlichen Verhandlung ihre merkwürdigen Maßnahmen und die Geheimhaltung ihrer 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen erklären, die meine mögliche Unfallrente versperren. Siehe dazu meinen Schriftsatz vom 04.10.2021 (Entwurf)
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Es folgt die Klageliste aus dem SG Bremen vom 07.05.2015
10.01.2020
Es folgt die Klageliste aus dem SG Bremen
Es folgt die Klageliste aus dem LSG Bremen vom 13.05.2015
21.01.2020
Es folgt die Klageliste aus dem LSG Bremen
Rechtsmissbrauch liegt eindeutig vor und wurde dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 29.09.2021 mit drei Schriftsätzen gemeldet.
KLagehäufung ist der Hinweis auf Rechtsmissbrauch und liegt eindeutig vor.
Rechtsmissbrauch liegt eindeutig vor und wurde dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 29.09.2021 mit drei Schriftsätzen gemeldet.
Die am 25.12.2012 festgestellte Klagehäufung war berechtigt, insoweit ist es auch danach am 19.06.2014 zu Teilerfolgen gekommen.
27./ 28. und 29.09.2021
Meine Schriftsätze an das LSG Bremen, mit Anlage vom 18.12.2020
Es folgt die Anlage:
18.12.2020 Schreiben der BGHW (Hamburger Anwalt)
Es folgen meine aufgeführten Schreiben:
14.10.2020
04.11.2020
Es folgen die Anlagen:
03.11.2020
16.04.2013
28.09.2021
Schreiben aus dem SG Bremen zum Az.: S 29 U 51/21, habe ich am 30.09.2021 erhalten.
Es soll in der Stromunfallsache keine mündliche Verhandlung geben.
Damit wird nachvollziehbar, die Geheimunterlagen und merkwürdigen Maßnahmen der BGHW und Gerichte kommen nicht an die Öffentlichkeit und auch nicht auf den Richtertisch.
Der Gerichtsbescheid kann keine vollständige Akte zum Tatbestand berücksichtigen, denn die Gerichtsakte zu Az.: S 18 U 94/04 wurde durch eine merkwürdige Maßnahme vernichtet. Merkwürdig ist die Tatsache, dass der Direktor des Sozialgerichts an gab, dass die komplette Akte wohl vernichtet worden sei. Er konnte keine weiteren Angaben zum Zeitpunkt und zum Löschvorgang machen und gab an, dass dies nicht mehr rekonstruierbar sei. Der Direktor ist auch als Richter in meinem Fall zum Az.: L 14 U 199/06 und Az.: L 14 U 1883/05 verwickelt.
Dieser Geschehensablauf zementiert, es soll etwas vertuscht werden, weil offenbar Prozessdelikt vorliegt und schon am 26.08.2009 objektiviert wurde.
Den Geschehensablauf zum Prozessdelikt möchte ich in einer mündlichen Verhandlung der Beklagten und dem Gericht vortragen. Dazu im Einklang stelle ich meinen Antrag. Dazu muss natürlich die vollständige Akte auf den Richtertisch.
Wird mein Antrag nicht stattgegeben, kommt es natürlich zur Berufung und eine weitere Klage ist vorprogrammiert und Rechtsmissbrauch wird zementiert.
Sollte diesem Gericht Prozessdelikt bekannt sein und keinen Strafantrag stellen, wird das Gericht wegen Strafvereitlung im Amt angreifbar.
07.10.2015
09.10.2015
22.03.2016
10.03.2020
Die vollständige Gerichtsakte wurde vernichtet, wann ist unbekannt.
04.10.2021
Mein Entwurf Schriftsatz für das SG (S 29 U 51/21
Anlagen
05.11.2013
19.02.2014
18.12.2020