Erneut werde ich ggf. mit der Polizei in der Behörde erscheinen und nach der vollständigen Akte suchen.

 

Der Auslöser für die Ermittlungen werden meine greifbar vorliegenden Beweismittel sein und nach meinem Schreiben vom 30.07.2009 an meinen damaligen Anwalt aufgetaucht sind.

Um die Ermittlungen nicht zu gefährden, muss ich Aktenteile  an dieser Stelle noch geheim halten.

30.07.2009

 

17.11.2009

28.11.2009

Die weiteren Unterlagen dokumentieren ein merkwürdiges Handeln der BGHW.

 

02.03.2011

 

15.03.2022

Mein folgendes Schreiben vom 15.03.2022 hat mein neuer Anwalt [4-6] an die Bezirksverwaltung (BV) Bremen der BGHW weitergeleitet. 

 

25.03.2022

Dem folgte das Antwortschreiben der BGHW vom 25.03.2022.

Damit ist die Tatsache dokumentiert, die Beklagte hat mit keinem Wort auf meinen schwerwiegenden Vorwurf einer möglichen Falschaussage vor dem Landgericht (LG) Hamburg reagiert. Und der Verdacht ist zementiert, mein Vorwurf ist berechtigt. 

 

30.03.2022 

Mit der E-Mail vom 30.03.2022 stellte mein Anwalt fest:

 

So einfach geht das also... 

 

31.03.2022

Ferner besteht das Schreiben der BGHW vom 25.03.2022 aus sogenannten ""Bumerangsätzen" diese sind mir seit dem 29.04.2016 bekannt und habe ich auch meinem Anwalt mit meinem Schreiben vom 31.03.2022 offensichtlich gemacht. 

 

29.04.2016

Bedrohungsmanagement und Bumerangsätze

soll die weitere Aufklärung verhindern. Denn scheinbar werden die Beteiligten durch den Gesetzgeber bedroht.

Bei Arbeiten an einem medizinischen Gerät kam es zu einem Stromschlag 220 Volt mitten durch mein Herz und hat chronisches Vorhofflimmern (VHF) ausgelöst. Das Ereignis wurde als Arbeitsunfall mit Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 anerkannt.

31.03.2022

Neue Erkenntnisse, die eine abweichende Entscheidung in der Stromunfallsache rechtfertigen:

Anlagen:

25.03.2022

15.03.2022 

Mein Schreiben vom 15.03.2022 hat mein Anwalt wunschgemäß mit seiner Nachricht vom 22.03.2022 an die BGHW zu Beantwortung weitergeleitet.

Als Fahrer dieses Autotransporters der Firma. E. H. Harms kam mir - Erich Neumann - ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere und kostete meinem Beifahrer das Leben und meine Gesundheit. Die Unfallfolgen haben sich verschlimmert und eine sachgerechte Unfallrente habe ich nicht erhalten.

 

 

Teilerfolg im Kampf um Unfallrente  

Ein Teilerfolg war am 19.06.2014 die Nachzahlung meiner Unfallrente über 12 Jahre. Auf Zinsen musste ich verzichten, sonst hätte ich gar nichts bekommen. Dazu erklärte das SG, ich soll mich mit dem "Spatz in der Hand" zufrieden geben. 

 

Am 19.06.2014 wurden die Hausverbote wegen der Rechtswidrigkeit

aufgehoben. Insoweit setzt die BGHW die Gesundheit ihrer Mitarbeiter erneut aufs Spiel, die unter Stress, Schlafstörungen und Alpträume leiden. Und am 29.04.2016 von dem  Bedrohungsmanagementteam der BGHW aufgezeichnet wurde.

 

Am 02.09.2014 hat die BGHW - mit dem Hinweis auf meine Webseite -

eine erfolglose Strafanzeige gegen meine Person und dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung, angestrengt. Das Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft Bremen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. So konnte die Geschäftsführung bei dem Personal keine "Signalwirkung" auslösen und schon am 08.04.2011 geschehen sollte. 

 

 

29.04.2016

Bedrohungsmanagement und Bumerangsätze

soll die weitere Aufklärung verhindern. Denn scheinbar werden die Beteiligten durch den Gesetzgeber bedroht.

 

19.06.2014

Akte in der Verkehrsunfallsache will die BGHW nicht öffnen,

die Aufklärung soll verhindert werden.

Dazu haben die Beklagte und das SG Bremen es am 19.06.2014 zu einem merkwürdigen Vergleich kommen lassen und tatsächlich kein Vergleich war/ist. 

 

29.03.2016

Akte in der Verkehrsunfallsache will die BGHW nicht öffnen,

die Aufklärung soll verhindert werden. So wird es mit dem folgenden Schriftsatz der Beklagten nachvollziehbar dokumentiert.

 

08.04.2022

L 14 U 87/21

 

Neue Erkenntnisse, die eine abweichende Entscheidung in der Verkehrsunfallsache rechtfertigen:

 

08.04.2022

Beschluss aus dem LSG Bremen:

 

Gericht will nicht die (vollständige) Akte sichten.  

Am 08.04.2022 kam der Beschluss aus dem LSG Bremen:

Der vorliegende Rechtsstreit ist entscheidungsreif. Der Senat sieht keinen Grund, weswegen dieses Verfahren wegen irgendwelcher Akteneinsichtsgesuche in anderen Verfahren verzögert werden sollte.  

 

L 14 U 87/21

 

12.04.2022 

Den Grund habe ich noch einmal am 12.04.2022 vorgetragen. 

 

08.04.2022

Beschluss aus dem LSG Bremen:

 

Gericht will nicht die (vollständige) Akte sichten.  

Am 08.04.2022 kam der Beschluss aus dem LSG Bremen:

Der Rechtsstreit ist entscheidungsreif. Gründe, die eine spätere Terminierung dieses Rechtsstreit, bzw. ein Abwarten in diesem Rechtsstreit rechtfertigen würden sieht der Senat nicht. 

 

L 14 U 131/21

 

12.04.2022 

Den Grund habe ich noch einmal am 12.04.2022 vorgetragen.