Weil ich auf meiner Webseite von der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht habe, muss ich eine vierte Ordnungshaft in der JVA Bremen antreten und werde dort am 30.08.2021 um 11:00 erscheinen. Mir wurde aber schon beim ersten Mal am Weihnacht 2019 von den Justizbeamten gesagt, ich hätte in der JVA nichts zu suchen, weil ich doch nur von der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht habe und hier würden nur Schwerverbrecher ihre Strafen absitzen.
Ich danke der Öffentlichkeit (Mazi) für die Unterstützung und Zahlung über 1000 € Ordnungsgeld. Ferner danke für das Lesen meiner Webseite und bitte weiter um Kommentare in meinem Gästebuch.
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Aufgabe der Berufsgenossenschaft
Ärger mit der Berufsgenossenschaft und dem Sozialgericht Bremen
Bitte lesen Sie erst die Presseberichte von 1968 - 2020 dann sind sie über meinen Fall informiert, der kein Einzelfall ist. Im Jahre 2021 habe ich erfahren, der nächste Pressebericht soll erscheinen, wenn eine neue Entscheidung aus dem Sozialgericht Bremen vorliegt. Diese zusage habe ich auch vom Fernsehen erhalten. Und ohne Öffentlichkeit und Presse wäre ich niemals so weit gekommen.
Die Lösung für alle Beteiligten
Es kommt zur Schlichtung (Mediation) mit einem Angebot dem ich nicht widersprechen kann und die Akte wird geschlossen.
01.09.2010
BGHW wünscht Schlichtung aber Sozialgericht (SG) verweigert
Meine zuständige BGHW will auch die Schlichtung (Mediation) und hat dieses schon vor mehr als zehn Jahren am 01.09.2010 dokumentiert.
19.02.2014
In dem Schreiben vom 19.02.2014 behauptet die Richterin:
"Ich hätte von Anfang an kein Recht gehabt und dieses wäre vielfach gerichtlich bestätigt."
Dem folgten vier Monate später am 19.06.2014 die ersten Teilerfolge und bestätigen, von Anfang haben die die Gerichte Falschurteile angefertigt.
23.06.2015
Der nächste Erfolg, jetzt auch vor dem LSG Bremen
Denn die BGHW hatte meinen Jahresarbeitsverdienst (JAV) und damit meine Unfallrente zu meinem Nachteil schon seit dem Jahre 1970 nicht Pflichtgemäß ermittelt.
30.10.2014
05.03.2021
Teilerfolge und Beweismittel bestätigen, es bestehen Ansprüche,
aber der Öffentlichkeit werden die Beweismittel nicht zugänglich gemacht. Und dürfen auch nicht für die Gerichtsverfahren kopiert werden.
Ich kann also meine Rechte nicht mehr einfordern.
Nachteilige Schriftstücke hat die BGHW aus der Akte zu entfernen
Fehlerhafte und für mich nachteilige Schriftstücke hat meine aktenführende BGHW (vormals GroLa BG) aus der Unfallakte zu entfernen. So hat es die Generalstaatsanwaltschaft Bremen mit Bescheid vom 17.11.2009 festgesetzt.
Jedoch die BGHW entfernt keine nachteiligen Unterlagen aus der Akte. Und behauptet die Unfallakte erneut überprüft zu haben und es wären keine Fehler vorhanden. Auch dieses Schreiben muss entfernt werden weil es zu meinem Nachteil vorspiegelt, es gibt keine Fehler.
Nachdem ich mit meinem Anwalt vor dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel gescheitert bin, haben wir im Jahre 2009 die ersten Pflichtverletzungen aufgedeckt. Und damit hatte die deutsche Sozialversicherung an Ansehen verloren. Auf das Ansehen ist die gesetzliche Unfallversicherung aber angewiesen und hat alle Hebel in Bewegung gesetzt, damit die Öffentlichkeit von den Pflichtverletzungen nichts erfährt.
13.08.2019
BGHW legte Liste über 45 Unterlagen zur Geheimhaltung vor
Dazu im Einklang hat die BGHW mit einem Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 und ohne mündliche Verhandlung dafür gesorgt, dass ich 45 aufgelistete Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW nicht mehr kopieren und auch nicht der Öffentlichkeit zugängliche machen darf.
Insoweit wurde ich auch in meiner Existenz bedroht mit einem Ordnungsgeld bis 250.000 Euro und ersatzweise bis 2 Jahre Ordnungshaft.
Unter dieser Bedrohungslage habe ich die 45 Unterlagen auf meiner Webseite sofort gelöscht und aus dem Internet entfernt, soweit es mir möglich war. Sämtliche 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen liegen mir greifbar vor und könnten jederzeit kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, wenn diese in falsche Hände kommen.
Unter dieser Existenzbedrohung leide ich unter psychosomatischen Belastungsstörungen und die BGHW befürchtet an Ansehen zu verlieren.
15.10.2010
Merkwürdige "Gerichtswahrheiten" sollten Klagen erledigen
Es hat sich gezeigt, mit merkwürdigen "Gerichtswahrheiten" konnten keine 8 Klagen am 15.10.2010 erledigt werden. So kam es danach am 19.06.2014 auch zu ersten Teilerfolgen. Darüber hat auch die Presse berichtet. Damit hat das Sozialgericht natürlich an Ansehen verloren.
Das Sozialgericht hat scheinbar an Ansehen verloren.
Schon die erste Mediation (01.09.2010) wurde vom SG verweigert und auch die zum 13.03.2014 angesagte Mediation. Und zu den letzten fünf Mediation am 11.07.2019 hat die BGHW schon kein Angebot mehr mitgebracht. Scheinbar war es der BGHW schon bekannt, das SG Bremen wird es zu keiner Mediation kommen lassen, warum sollte die BGHW dann noch ein Angebot mitbringen.
"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!"
Meine Pflicht und Schuldigkeit habe ich nach 20 Jahren getan:
Das Unrecht ist dokumentiert
Nach dem ich mit meinem Anwalt im Jahre 2009 vor dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel gescheitert bin, haben wir das Unrecht aufgedeckt und das Sozialgericht (SG) Bremen wurde angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.
27.05.2011 mir wurden die ersten Geheimunterlagen übersandt
Ich hatte auch viel Glück, denn die BGHW Hauptverwaltung Mannheim hat mir im Jahre 2011 Akten übersandt, die ich niemals von der BGHW BV Bremen erhalten sollte.
Es war aktenkundig, dass das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) auf keinem Fall gesichtet werden sollte und wurde später von der Kriminalpolizei als Unglaublich bewertet und zieht sich wie ein "roter Faden" durch meine Akte und Presse. Und die deutsche Sozialversicherung verliert an Ansehen.
Damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil bilden kann, ob Unrecht vorliegt, habe ich seit dem Jahre 2013 die Verwaltungsentscheidungen und Akten der BGHW sowie das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) mit meiner Webseite für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die vielen Eintragungen in meinem Gästebuch bestätigen, die Öffentlichkeit hat Unrecht erkannt und im Internet wurde auch das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) diskutiert.
26.04.2013
Schon mit dem Schreiben vom 26.04.2013 hat die BGHW festgesetzt, es soll mir nicht gestattet sein, meine Unfallakte zu veröffentlichen, weil ich angeblich in der Vergangenheit und Gegenwart falsche, unvollständige und unwahre ehrenrührige Behauptungen über die BGHW und über die Mitarbeiter etc. aufgestellt und verbreitet haben soll.
02.09.2014
Diese Vorhaltungen sind unberechtigt und werden durch die Strafanzeige der BGHW gegen meine Person vom 02.09.2014 widersprochen. Insoweit hat die Staatsanwaltschaft Bremen auch mit dem Schreiben vom 26.05.2015 das Ermittlungsverfahren gegen meine Person eingestellt.
Es folgte die nächste ungewöhnliche Maßnahme:
Seit 2001 kämpfe ich erfolglos um die sachgerechte Entschädigung meiner Unfallfolgen. Nun hat die BGHW am 13.08.2019 eine Liste zusammengestellt über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen die ich der Öffentlichkeit nicht zugänglich machen darf und nicht vervielfältigen darf.
Diese 45 Unterlagen dokumentieren die ungewöhnlichsten Maßnahmen der BGHW und dass die BGHW nicht im Rahmen der Gesetzmäßigkeit gehandelt hat.
Die BGHW hat also am 13.08.2019 mit einem Versäumnisurteil (ohne mündliche Verhandlung) vom Landgericht (LG) Hamburg Az. 324 O 128/19 festsetzen lassen:
45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW darf ich der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich machen und nicht kopieren.
Dazu werde ich von einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, mit einer Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre.
Ungewöhnliche Maßnahme verhindert die Urteilsfindung
Diese 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW dokumentieren Pflichtverletzungen der BGHW die mein Recht auf mögliche Entschädigung versperren. Diese darf ich nicht kopieren und in keiner öffentlichen Verhandlung auf den Richtertisch bringen und ist ein ungewöhnliche Maßnahme. Denn ohne vollständiges Beweismittel kann ich mein Recht nicht einfordern. Und die Öffentlichkeit kann sich kein eigenes Urteil bilden.
Die nächsten ungewöhnlichen Maßnahmen