BGHW & BG ETEM & SG Bremen fertigen falsche Beweismittel an und das SG/LSG Bremen macht mit. 

Das Foto zeigt einen Mitarbeiter der BGHW aus der Obersten-Etage und hat mit seinem Antwortschreiben vom 30.01.2012 die Unwahrheit behauptet, das (falsche) Beweismittel vom 29.08.2003 (Bl.174) sei nicht zur Urteilsfindung verwertet worden. Und ist mit dem ausgefertigtem Urteil aus dem LSG Bremen vom 18.12.2008 auf der 4. Seite widersprochen. 

 

20.03.2001 Arbeitsunfall  

Der Stromunfall wurde gemeldet und Vorhofflimmern (VHF) als Gesundheitsschaden zur Entschädigung angezeigt.

 

Alle medizinischen Gutachten, im Auftrag der BGHW angefertigt, haben mein VHF als Unfallfolge diagnostiziert und dokumentiert. Die BGHW will nicht zahlen und die Sache wurde kriminell:

 

Denn mit einer Niederschrift vom 11.03.2003 (Bl.138/9) hat sich die BGHW zum Unfallhergang im Einzelnen einen falschen Ablauf in ihrem Sinne angefertigt.

 

Diese Niederschrift ist dem Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle (in kürze: "Institut")  in Köln übersandt worden und ist Herr Dr. Ing. [10-2]. Das "Institut" ist der BG ETEM in Köln unterstellt.

 

In seiner Stellungnahme vom 29.08.2003 (Bl.174) teilte Herr Dr. Ing. [10-2] der BGHW mit, es sei kein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Stromschlag und meinem VHF erkennbar. Und in einem weiteren Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266)  teilte Herr Dr. Ing. [10-2] mit, die Wertung in seiner Stellungnahme sei das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW. Wahrhaftig gab es aber keinen Begutachtungsauftrag und wird bis dato von der BGHW nicht erkennbar gemacht.

 

Dieses Irrtum erregende Beweismittel hat die Beklagte (BGHW) auch dem Sozialgericht (SG) Bremen zum Ablehnen meiner Klage (Az.: S 18 U 94/04) mit dem Schriftsatz vom 28.02.2005 (Bl.270) vorgelegt und ist dabei nicht ihrer Wahrheitsplicht gefolgt.

 

Das SG Bremen hat den Schriftsatz mit dem Beweismittel aufgegriffen und an Gerichtgutachter zur Beweisanordnung weitergeleitet. Darüber hat mein Anwalt und ich aber nichts aus dem SG Bremen erfahren. Und damit ist das SG Bremen in Prozessdelikt verwickelt und eine "kriminelle Vereinigung wird ableitbar.

 

Wer so etwas aufdeckt wird von Kriminellen in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Und die kriminelle Vereinigung" wird vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht und wird niemals zurückrudern.

 

Ich möchte mein Recht haben und muss dafür Sorgen, dass das unrichtige Gerichtgutachten vom 03.05.2005 aus der Gerichtsakte (S 18 U 94/04) entfernt wird. Dieses ist aber unmöglich weil die Gerichtsakte nicht mehr auffindbar sein soll, so ist mit Schreiben vom 10.03.2020 dokumentiert.