Kommentare: 3710
  • #3710

    Mazi (Donnerstag, 03 April 2025 14:56)

    Nicht nachvollziehbar ist die deutsche Kritik an der Taktik von Donald Trump in den USA. Die Nazis der Bundesrepublik Deutschland haben es ihm schließlich vorgemacht wie man sich nicht an gesetzliche Vorgaben hält.

    Wir sollten uns nichts vormachen. Ein Staat, der sich nicht an eigene Regeln, an Gesetze, hält, hat das Existenzrecht verloren bzw. nie legitim erreicht.

  • #3709

    Mazi (Donnerstag, 03 April 2025 14:48)

    # 3705
    Was ist also mit einem Staat, der uns vor solchen Amtsträger nicht schützt, die also nicht nach Gesetz.und Recht handeln, tätig sind, zu unternehmen?

    Ich weiß es nicht, wie sich ein Bürger gegen einen Staat schützen kann, der seine Staatsmacht von Amtsträgern ausüben lässt, die der Treuepflicht nicht nachkommen. Die Urteile der Gerichte (VG und OVG) bringen nur zum Ausdruck, dass dies andern Orts nicht anders gesehen wird.

    Die Frage, die sich jedoch stellt, wenn eine solche Prüfung von speziellen Richtern nicht durchgeführt wird, was einzelne Urteile besagter Richter dann bewirken können bzw. was sie bewirken?

    Die sich anschließende Frage ist, weshalb dem so ist?

    Wenn die Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Einhaltung ihrer gesetzlichen Vorgaben nicht nachprüfen, dann ist dieses pflichtwidrige Verhalten der Amtsträgern sachlich nicht verwunderlich.

    Wenn die Abgeordneten die Amtsträger wegen deren Einbruchs nicht zur Rechenschaft ziehen, dann erscheint es
    nicht verwerflich zu sein, dass andere Gruppen das Grundgesetz gänzlich in Frage stellen.

  • #3708

    Erich Neumann alias unfallmann (Donnerstag, 03 April 2025 12:06)

    "Wir ermitteln gerne"
    Wie drei Staatsanwältinnen gegen den täglichen Stapel neuer Akten auf ihren Schreibtischen angehen. Darüber hat der Weser-Kurier am 03.04.2025 berichtet. In meinem Fall, hat die Staatsanwältin vorgetäuscht, die Ermittlungen werden eingeleitet. Dazu im Einklang liegt die Entscheidung der Staatsanwältin vom 19.11.2013.

    Siehe meine Unterseite - 22.11.2012: Erfolglose Strafanzeige der STA Bremen -
    MfG

  • #3707

    Mazi (Donnerstag, 03 April 2025 10:00)

    # 3705
    Es ist in der Tat eine Frechheit, dass uns der Staat nicht vor diesen Verfassungsgegnern schützt.

    Zum wiederholten Mal:
    Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben 1983 das Grundgesetz von 1949 bestätigt, dass es den Behörden.und Gerichten nach dem Rechtsstaatsprinzip untersagt ist, nicht wahrheitsgetreue und unvollständige Verwaltungsakten führen darf.

    Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit belastete weder vor dieser Gerichtsentscheidung noch danach diese Vorschrift nicht.

    Es ist davon auszugehen, dass zwar die Sozialgerichtsbarkeit im Grundgesetz als Vorgericht des Bundesverfassungsgerichts genannt ist, aber die dortigen Amtsträger der Treuepflicht nicht nachkommen.

    Ich erachte es nicht für rechtsstaatlich, dass der Staat seine Staatsmacht von Amtsträgern ausüben lässt, die der Treuepflicht nicht nachkommen. Die Aufgabe des Staates ist m.M. nach, dass er seiner Funktion.nur dann nachkommt, wenn seine Amtsträger seinen Vorschriften (Gesetzen) nachkommt.

    Die Bezahlung seiner Beamten durch den Staat entbindet ihn nicht davon, dafür zu sorgen, dass seine Amtsträger dieser Verpflichtung (Gesetz und Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG) nachkommen.

    M.E. wäre es nicht sachgerecht gegen die Entscheidung der Richter der Sozialgerichtsbarkeit Berufung einzulegen, weil ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz erfolgt ist. Der richterlichen Entscheidung hat m.E. eine wesentliche Komponente gefehlt, um als Amtshundlung zu.gelten. Das Grundgesetz hat Richter an das Gesetz gebunden. Folglich kann eine Entscheidung gegen die Beachtung der Gesetze von Ihnen nicht als Amtshandlung gelten.

    Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die 1954 erst die Sozialgerichtsbarkeit bei einer gesetzlichen Vorschrift, das Grundgesetz, seit 1949 bereits vorschriftsmäßig gültig, ist vorzuhalten, diese betrugsmässige Verhalten mitinitiiert zu haben.

    Sie sind mitverantwortlich zu machen, dass die Vorgaben des Gesetzgebers nicht eingehalten werden.

    Der Beitrag des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und anderer namhaften Politiker der Exekutive, dass die Demokratie gefährdet sei, führen nicht dazu, dass die Vorgaben des Grundgesetzes von 1949 eingehalten und 75 Jahre zurück gedreht werden können.

  • #3706

    Erich Neumann alias unfallmann (Donnerstag, 03 April 2025 09:02)

    #3705
    Hallo WernerE,
    es ist eine Schande wie der Staat mit seinen Bürgern und Unfallopfern umgeht.
    Dazu gibt es meinen Schriftsatz vom 02.04.2025 auf der Unterseite
    - 12.02.2024: Az.: S 2 U 12/24, neue, vollumfängliche Klage am SG Bremen eingegangen -

    MfG

  • #3705

    WernerE (Mittwoch, 02 April 2025 18:44)

    Bayrisches LSG München - 2`ter Senat Neuerer, Pongratz und Müller-Kappauf
    Richter der Selbstverherrlichung geradezu zum Himmel schreit!
    Im Grunde sollte sie der Teufel in der Hölle bis auf die Knochen braten, denn das die
    Robenträger veranstalten ist schon eine absolute Frechheit gegenüber den bayrischen
    Bürger - Mutwilligkeitskosten wollen Sie bei weiteren Beschwerden anordnen!

    WernerE - mit den oben genannten Herrschaften auf "Kriegsfuß"

  • #3704

    Mazi (Mittwoch, 02 April 2025 10:12)

    #3703
    Wäre in Frankreich erlaubt, dass ein Bundeskanzler eine Regierung anführen dürfte, der von sich erklärt, sich nicht erinnern zu können?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/nach-untersuchungsausschuss-in-hamburg-olaf-scholz-fehlte-erinnerung-nun-%C3%BCberpr%C3%BCft-bundestag-warburg-spenden-an-die-spd/ar-AA1C5lVH?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=93e51e62a6464ccfb1be131dc570f32d&ei=67

    Wohl kaum, dass vergleichbares dort erlaubt wäre!

    Im dortigen Rechtssystem wäre davon auszugehen, dass dort einem derartiger Kanzler die Kandidatur verweigert würde!

  • #3703

    Mazi (Mittwoch, 02 April 2025 09:14)

    #3702
    'Als die Nazi-Vergangenheit bayerischer Beamter "routinemäßig verwaltet" wurde' von Johann Osel.

    Es wäre nicht nachvollziehbar hätte der Buchautor den Buchtitel irrtümlich falsch ausgewählt.

    Was besagt uns dessen Wahl des Buchtitels und auf was soll sich eine Änderung beziehen? Die Alliierten hatten doch bereits im Nachkriegsdeutschland bestätigt, dass sie sie gescheitert sind. Und jetzt soll sich in der Justiz ohne eine entsprechendes Gesetz im Deutschen Bundestag etwas geändert haben?

    Bezeichnend ist das jetzige Urteil gegen Frau Le Pan. Während sie in Frankreich nicht zur Wahl antreten darf, ist dies in Deutschland lediglich ein Kavaliersdelikt. Mit anderen Worten, eine Unterschlag öffentlicher Gelder, EU-Gelder, wäre bei den deutschen Juristen in den deutschen Gesetzen nicht mit dem gleichen Ausschluss verbunden.

    Es ist wahrlich nicht schwer, weshalb dieses Vergehen in Deutschland nicht mit den gleichen oder ähnlichen Sanktionen belegt ist.

    Die Frage ist also, weshalb in den deutschen Gesetzen diese Straftaten anders belegt wird? Es besteht also eine unterschiedliche Rechtsbetrachtung zwischen dem deutschen und dem internationalen Recht.

    Ich komme wiederum auf die Sozialgerichtsbarkeit. Weshalb wird vor den deutschen Sozialgerichten nicht einmal nach dem Gesetz von den Richtern die Entscheidung getroffen? 1983 haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts noch einmal das Rechtsstaatsprinzip für die deutschen Juristen wiederholt. Offensichtlich hat das nichts genützt. Es ist darauf zu schließen, dass dies für sie offensichtlich zu kompliziert war. Oder was viel naheliegender ist, die Juristen der Nazis haben "vorgebaut".

    Muss das Grundgesetz 75 Jahre alt werden bis den Richtern mitgeteilt wird, dass die Richter nach der Verfassung, dem Grundgesetz, ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen haben? So steht es bereits in Art. 97 GG formuliert. Erstaunlicherweise wird diese Beanstandung nicht vom Bundespräsidenten oder einem Abgeordneten bekannt gemacht worden.

  • #3702

    WernerE (Dienstag, 01 April 2025 13:03)

    https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-justiz-umgang-ns-vergangenheit-studie-li.3226949
    NS-Aufarbeitung im Justizministerium
    Als die Nazi-Vergangenheit bayerischer Beamter „routinemäßig verwaltet“ wurde

    Von Johann Osel

    Nach dem Hitler-Regime machten frühere Nationalsozialisten oft problemlos weiter Karriere im bayerischen Justizapparat. Wie es dazu kommen konnte, zeigt eine Untersuchung, die das Institut für Zeitgeschichte München-Berlin (IfZ) zum Umgang insbesondere des Justizministeriums mit seiner NS-Vergangenheit nach 1945 erstellt hat. Die Studie, gefördert eben durch das Ministerium, ist unter dem Titel „Landesjustiz und NS-Vergangenheit“ nun als Buch erschienen.
    Es wurde am Montag im Münchner Justizpalast vorgestellt.

    Hat sich seither irgendetwas in Bayern verändert?

    WernerE - kritisch hinterfragender Bürger Bayerns

  • #3701

    Mazi (Samstag, 29 März 2025 08:53)

    Treffen Richter ihre Entscheidung wirklich nach dem Gesetz?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-ivzb3724-lehrbuch-fall-notar-kosten-zahlen-frau-geschaeftsunfaehig-analogie

    Nach Art. 97 Abs. 1 GG sind Richter verpflichtet, ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen.

    Im vorliegenden Fall darf angezweifelt werden, wo Richter eine entsprechende Grundlage im Gesetz gefunden haben?

    Man stelle sich nur vor, dass der "Schuldner" seine Rechnung, die er nicht schuldhaft eingegangen ist, begleichen wollte. Eine Bank dürfte eine Überweisung mit Verweis auf dessen Geschäftsunfähigkeit nicht ausführen. Gleiches würde sich für den Betreuer verbieten, weil seine zu betreuende Person keine Rechtsgeschäfte abschließen darf. Es ist daher davon auszugehen, dass diese Rechnung des Notars nie bezahlt werden kann.

    Es liegt daher (sehr) nahe, dass hier "Richter" ihrem Kollegen sehr helfen wollten. Wie verbindlich sind also Beschlüsse der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, wenn sie nicht befolgt werden und die Legislative es unterlässt nachzuprüfen, ob deren gesetzliche Vorgaben überhaupt eingehalten werden?

    Ein Rechtsstaat, der seine Gesetze nicht befolgt, kann nie einen Rechtsstaat begründen!

  • #3700

    oerni (Samstag, 29 März 2025 00:10)

    Betreff: IFG soll abgeschafft werden - im Sinne der Entbürokratisierung ....

    ich habe gerade die Petition 'SPD, keine Koalition ohne Informationsfreiheit!' auf WeAct unterschrieben und würde mich sehr freuen, wenn ihr auch mitmacht.

    Je mehr Menschen die Petition unterstützen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie Erfolg hat. Hier könnt ihr mehr erfahren und unterzeichnen:

    https://weact.campact.de/petitions/spd-keine-koalition-ohne-informationsfreiheit?share=08bdeef9-867b-41c4-b450-9c39f0589190&source=copy_email&utm_medium=recommendation&utm_source=copy_email

    Vielen Dank!

  • #3699

    Mazi (Freitag, 28 März 2025 08:59)

    Es ist an der Zeit die Sozialgesetzgebung mittels Amtsträger um- und durchzusetzen. Es kann nicht länger hingenommen werden, dass "Richter der Sozialgerichtsbarkeit" weiterhin Urteile verkünden, die mit dem Gesetz nicht vereinbar sind. Dieser Nationalsozialismus muss in der Bundesrepublik Deutschland einem Ende zu gebracht werden.

    Es muss unter Strafe gestellt werden, dass Amtsträger, die der Treuepflicht nicht folgen, Amtshandlungen verkünden.

    Es muss als nicht Rechtens angesehen werden, dass die Exekutive die Judikative überwacht und dabei ihre Amtsaufgaben nicht einmal wahrnimmt. Die vom Volk gewählte Legislative muss ihre Amtsaufgabe wahrnehmen und nachprüfen, ob denn ihre gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

  • #3698

    Mazi (Donnerstag, 27 März 2025 08:39)

    Es ist davon auszugehen, dass Julia Klöckner als Präsidentin des Deutschen Bundestages darauf achten wird, dass der Wille des Volkes um- und durchgesetzt wird.

  • #3697

    Mazi (Donnerstag, 27 März 2025 08:36)

    Typisches Beispiel ist die Sozialgerichtsbarkeit. Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit treffen üblicher Weise keine Entscheidungen nach dem Grundgesetz. Sie erkennen das ihnen Vorgesetzte Gericht laut dem Grundgesetz zwar an, legen aber dessen Rechtssprechung ihren Entscheidungen nicht zu grunde.

    Beispielsweise haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts 1983 das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes bestätigt und hervorgehoben, dass Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben, aber diese grundgesetzliche Vorgabe legen die Richter der Sozialgerichtsbarkeit erst gar nicht ihren Entscheidungen zu Grunde. Sie unterlassen einfach die Prüfung dieser Verwaltungsakte der Behörde oder des Gerichts, ob diese Anforderung überhaupt erfüllt ist. Es ist schwierig davon auszugehen, wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine Amtsaufgabe gar nicht wahrnehmen davon auszugehen, dass sie sich dann von einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte überzeugt haben können.

    Ich fasse zusammen:
    Alles "Schrott" was uns die Judikative hier als deren geistige Leistung auf zu Tischen versucht! Es ist schwierig davon auszugehen, dass dies Amtshandlungen sein sollen. Entscheidungen gegen das Gesetz sind vom Grundgesetz nicht als Amtsaufgaben legitimiert. Sie sind insbesondere dann nicht von ihm legitimiert, wenn die Amtsträger nicht einmal die Amtsaufgabe erledigt haben.

  • #3696

    Mazi (Donnerstag, 27 März 2025 08:20)

    Eine Demokratie, die ihre Werte nicht verteidigt, die Sie nicht einhält, tritt nicht als Demokratie im internationalen Geschehen auf. Der Verfassungsschutz muss sich fragen lassen, welche Rechte überhaupt verteidigt. Die Rechte des Volkes offensichtlich nicht.

    Komen wir zurück zur Demokratie, die uns das Grundgesetz verspricht. Es ist Amtsaufgabe der jetzigen Bundestagspräsidentin Klöckner darauf zu achten, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ihre Amtsaufgaben erledigen und die gesetzlichen Vorgaben befolgt werden.

    Es ist unmöglich, dass das Grundgesetz nicht eingehalten und befolgt wird. Es ist unmöglich, dass Amtsträger Gesetz und Recht nicht befolgen. Es ist Amtsaufgabe der Staatsanwaltschaften diese vor Gericht zu bringen und es ist Amtsaufgabe der Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen. Die Entscheidung dieser ungehorsamen Amtsträger sind als im Zusammenhang mit Straftaten nicht zustande gekommen. Sie sind nicht aufzuheben, sondern nicht nach dem Gesetz, dem Grundgesetz, zustande gekommen.

    Da der Staat zur Ausübung seiner Staatsgewalt sich nicht Amtsträger bedienen kann, die der Treuepflicht nicht nachkommen, ist davon auszugehen, dass viele Institionen nicht handlungsfähig waren und folglich auch sind. Es geht nicht darum die Handlungsfähigkeit zu erhalten, sondern darum die Vorgaben des Grundgesetzes einzuhalten.

  • #3695

    Mazi (Donnerstag, 27 März 2025 07:48)

    Es erscheint sehr fragwürdig, was die seitens der Parteien bisher gelebten Praxis als Demokratie und als rechtsstaatlich verstanden wird.

    Da wird das Volk zur Wahl der Parteien aufgefordert und die Parteien, dann als Volksvertreter im Deutschen Bundestag als Legislative erscheinend, prüfen anschliessend nicht einmal mehr nach, ob ihre gesetzlichen Vorgaben überhaupt eingehalten werden. Das ist also das demokratische Verständnis der Parteien. Das wird also vom Verfassungsschutz sogar bewahrt und verteidigt.

    Sind wir ehrlich! Das ist nimmer das Verständnis des deutschen Volkes!

  • #3694

    Mazi (Mittwoch, 26 März 2025 11:33)

    Nachdem der Bundestag mit seinem jüngsten Beschluss über 500 Mrd. Euro und mehr nach diesem Urteil des Bundesverfrassungsgerichts den Weg gänzlich frei gemacht hat, die Schuldengrenze des Grundgesetzes abgeschafft hat, erscheint es nicht mehr notwendig zu sein, dass eine AFD das Grundgesetz umschreiben muss.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    +https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/verfassungsgericht-solidarit%C3%A4tszuschlag-ist-verfassungsgem%C3%A4%C3%9F/ar-AA1BGaJa?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=d0ac844353444433948a1c0c26b1505d&ei=23

    Wo sind wir eigentlich und was gibt das Grundgesetz vor? Weshalb gelten für Richter des Bundesverfassungsgericht andere Vorgaben als für andere Richter? Gibt das Grundgesetz nicht allgemein vor, dass es vorgeben hat, dass Richter an das Gesetz gebunden sind (Art. 97 Abs. 1 GG)?

  • #3693

    Mazi (Dienstag, 25 März 2025 15:41)

    Ich bezüglich der Nazis weise auf diesen Artikel hin:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/argentinien-gibt-nazi-akten-frei-milei-stabschef/ar-AA1BCskh?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=b55cff1f0868419dcc7200acf3ee596c&ei=22

  • #3692

    Mazi (Dienstag, 25 März 2025 15:31)

    # 3691
    Ist das nicht gleich?

    Ob der Staat mit Cum Ex-Geschäften ausgeraubt wurde, ob die der vergangenen Legislaturperiode ein Bundeskanzler Olaf Scholz von der SPD saich nicht erinnern wollten oder Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht entgegen dem Gesetz ihre Entscheidungen getroffen haben, mir erscheint dies, wenn auch in unterschiedlichen Sachgebieten, sehr gleichförmig zu sein.

    Spätestens anhand der Missbrauchsopfer oder der Nichtweiterleitung von Alarmmeldungen seitens der rheinland-pfälzischen Regierung muss jeder davon überzeugt sein, dass das nicht Recht sein kann und darf.

    Es ist offensichtlich ("einiges" oder besser "vieles") verbesserungswürdig". Wir sollten uns zusammen tun oder die Bundesrepbublik Deutschland verbessern und nicht duldbare Geschehnisse unter Strafe stellen und gemäß dem Grundgesetz ausrotten.

    Ich verstehe darunter aber nicht, dass die ehemaligen Nazis die positiven Errungenschaften wiederum beugen. Ein Eingeständnis, wie dies beispielsweise die Alliierten vornahmen und eingestanden haben, ist m.E. nicht zweckdienlich.

  • #3691

    WernerE (Dienstag, 25 März 2025 00:37)

    aus einem Beitrag von Facebook E. Neumann (Journalist in Worms)
    Mit Cum-Ex verbindet man den wohl größten Steuerraub der Geschichte. � Er blieb viele Jahre lang unentdeckt, bis einige mutige Menschen die Wahrheit ans Licht brachten, wie z.B. die Steuerbeamtin Jana Stobinski. � Die Hintergründe für euch in dem #Dokumentarfilm "Systemfehler:
    Der Cum-Ex Skandal" – jetzt streamen im #ZDF: https://kurz.zdf.de/cYjx/
    #CumEx #Steuerbetrug

    Der Betrug bei dem nicht nur Bundeskanzler (ex) Olaf Scholz eine tragende Rolle spielt

    WernerE - bewusst durchs Leben gehen und eben dort aufschreien wo es nötig ist!

  • #3690

    WernerE (Montag, 24 März 2025 12:16)

    auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/nockherberg-in-muenchen-2025-jetzt-aeussert-sich-maxi-schafroth-zur-kritik-106872310

    Nockherberg
    Nach umstrittener Fastenpredigt: Jetzt äußern sich Paulaner und Maxi Schafroth
    Der Allgäuer musste nach dem Derblecken einige Kritik einstecken. Wie es nun weitergeht? Die Veranstalter des Nockherbergs wollen sich „zusammensetzen“ und seine Zukunft diskutieren.

    Wer gegen MP Söder tritt, wird entfernt - Demokratie hin oder her
    Wir in Bayern erleben die "Söder - Diktatur" nach dem Vorbild von Trump

    WernerE - bin gespannt ob ich auch eine Einladung zum Gespräch nach Minga bekomme!

  • #3689

    Mazi (Montag, 24 März 2025 09:09)

    Es ist bemerkenswert, was in der Judikative unter Gesetz und Recht verstanden wird!

    Auf diesen Artikeĺ beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/zweifelhafte-rechtsprechung-in-der-fruehen-brd

    Es ist nicht verwunderlich, dass "oerni" (#3686) die Judikative nicht nachvollziehen kann.

    Die Frage, die sich stellt, ob das Grundgesetz überhaupt die Rechtsgrundlage für die Richter darstellt oder ob es noch nie gegolten hat bzw. eingehalten wurde? Die Argumentation von Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags, dass Bürger nicht zu finanziellen Zahlungen an Verfassungsfeinde verpflichter werden dürfen/heranzuziehen sind, ist nachvollziehbar.

  • #3688

    Mazi (Montag, 24 März 2025 08:45)

    #3686
    Es liegt nahe, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach Art. 97 Abs. 1 GG tätig sind. Daraus folgt, dass es, solange keine Richter nach dem Gesetz tätig sind, sie auch keine Amtsaufgabe ausführen.

    Es ist vermessen seitens der Kläger eine Amtstätigkeit zu unterstellen, wenn der Staat keine Amtsträger einsetzt, die ihre Amtstätigkeit nach Art. 20 Abs. 3 GG ausführen.

  • #3687

    inreo (Montag, 24 März 2025 04:07)

    https://www.lehrer-schmidt.de/
    Schauen Sie mal Herr Neumann. Der Herr Schmidt benutzt die selbe Seite wie Sie.

  • #3686

    oerni (Sonntag, 23 März 2025 12:43)

    ein Beitrag aus dem Unfallforum zeigt die Gewalt welche in der Demokratie Deutschland
    verbreitet ist: https://www.zwergdavid-riesegoliath.de/

    Überall nur noch zum Kotzen.

  • #3685

    Mazi (Samstag, 22 März 2025 10:38)

    Da ist seitens der Staatsanwaltschaften ein sehr großes Problem, wenn sie nicht gegen ihren Chef ermitteln.

    Auf dieses Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/keine-ermittlungen-gegen-nrw-justizminister/ar-AA1Boywp?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=7392b0401eff4f6187b623f919eba2d2&ei=13

    Überhaupt ist Herr Limbach Herr über die gesamte Justiz. Das betrifft sowohl die Richter als auch die Staatsanwaltschaften. Man ist bei dieser Organisation geneigt, Herrn Filbinger zuzustimmen, dass das was früher (zur Zeit der Nazis) Recht war, heute in der Bundesrepublik Deutschland kein Unrecht sein könne.

    Dazwischen hat das deutsche Volk jedoch ein Grundgesetz geschaffen, dass zugegeben von Exekutive und Judikative nicht beachtet wird und die Legislative nicht nachprüft, ob denn seine Vorgaben eingehalten werden.

    Ich bin skeptisch, dass wir unter diesen Umständen in der Bundesrepublik Deutschland rechtsstaatliche Verfahrenin der Organisation unser eigen nennen dürfen?

  • #3684

    Mazi (Samstag, 22 März 2025 09:04)

    Recht hat Dr. Zimmermann in seinem Anspruch. Aber nicht die amerikanische Justiz ist für die Missstände verantwortlich, sondern die auf deutscher Seite, die dem Vertrag auf deutscher Seite abgeschlossen haben.

    Aud diesen Beitrag beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/meinung/m/kommentar-wittlich-verzicht-nicht-mehr-moeglich

    Zu Recht regen wir uns auf, wenn abgeschlossene Verträge nicht anerkannt werden. Reihe Kritik von Dr. Zimmermann ist dort anzubringen, die gegen die Regeln verstoßen haben und nicht bei denen, die sie einhalten.

    So verwerflich wie das Ergebnis auch ist, ist dokumentiert, wie schlecht unsere Verträge und deren Beachtung sind. Ich hoffe nur, dass es der einzige Fall war und ist. Aber was schreibe ich? Ist doch bekannt, dass auch die Richter der Sozialgerichtsbarkeit Es den "Reichsbürgern" gleich tun und ihre Entscheidung gegen das Gesetz treffen.

    Nachweislich achten auch sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 nicht und verkünden öffentlich ihre Entscheidung gegen das Gesetz. Sie legen kein wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten ihren Entscheidungen zugrunde. Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem entschieden, dass ein Betroffener die Verwaltungsentscheidungen einer Behörde nachvollziehen könne.

    Wie soll er das vornehmen können, wenn er nicht sicher sein kann, dass ihm die vom Gericht vorgelegte Verwaltungsakte vollständig ist?

    Auf deutscher Seite ist die Judikative nicht nachprüfbar. Was soll also die Kritik von Dr. Zimmermann an einem amerikanischen Rechtssystem an dessen Veränderung ohnehin keinen Rechtsanspruch haben? Wir halten also fest, dass die Fehler auf der deutschen Seite begangen wurden und die us-amerikanische Justiz folgerichtig gehandelt hat (so tragisch der Fall auch ist).

    Im Ergebnis ist die deutsche Justiz zu vergessen. Die Vorbehalte der Richter der EuGH-Richter gegenüber der deutschen Justiz ist nachvollziehbar und anhand auch dieses Falles begründet belegt.

    Die Frage, die sich mir stellt, wenn in der deutschen Justiz selbst die Gesetze und das Recht nicht befolgt werden, weshalb wir eigentlich Abgeordnete des Deutschen Bundestages wählen und letztlich fürstlich honorieren? Eigentlich wird damit dokumentiert, dass die Legislative, die erste Gewalt im Staate unnütz ist.

    Sie können es auch noch weiter zu spitzen, wenn sie die Frage aufwerfen, weshalb wir überhaupt wählen oder nicht gleich bei den Nazis und deren Ideologie geblieben sind?

    Es ist nachweislich dieser Praktik fraglich, was das Grundgesetz uns überhaupt mitteilen will, wo es doch im Zusammenspiel von Exekutive und Judikative nur dann eine Rolle zu spielen hat, wenn andere damit zu bestrafen sind.

  • #3683

    Mazi (Donnerstag, 20 März 2025 13:50)

    Es macht Sinn, dass das Grundgesetz in Art. 97 Abs. 1 die Richter ermächtigt nach den Regeln des Grundgesetzes die Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen.

    "Gelegentlich" ist hier nachgewiesen worden, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach dieser Vorschrift ihre Entscheidung nicht nach dieser Vorgabe treffen. Es ist also fraglich, welche Entscheidungen der Richter nach diesem Gesetz getroffen werden, wenn sie keine Entscheidung nach dieser Vorgabe nicht treffen. Wenn sie die Berufung gegen deren Entscheidung nicht zu lassen und andererseits nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983, Az. 2 BVR 244/83 u.a. die Verwaltungsakte der Beklagten ihrer Entscheidung zugrunde legen, auch noch z.G. eines Beklagten entscheiden, dann leuchtet mir nicht ein, was dann unter einem Verfassungsfeind zu verstehen ist.

    Es liegt daher (sehr) nahe, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Amtshandlungen nach Art. 20 Abs. 3 GG vornehmen und mit tragen einer Dienstkleidung vortäuschen, eine Amtshandlung vorzunehmen.

    Der Unterschied zu den "Reichsbürgern" wird nur dadurch kenntlich, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit zusätzlich auch noch Amtskleidung tragen.

    Es wäre doch so einfach nach dem Grundgesetz Entscheidungen als Amtshandlung anzusehen. Die gegenteilige Handhabung ist nur dann als "erfolgreich" anzusehen, wenn alle "Entscheider" der gleichen Vereinigung angehören, ihre Entscheidung nicht nach dem Grundgesetz treffen und die Legislative nicht nachprüft, ob ihre Vorgaben eingehalten werden. Es drängt sich der Verdacht auf, da die Amtsträger ihre Entscheidung nicht nach dem Grundgesetz treffen, folgen, dass diese "Entscheider" einer vorherigen Rechtsordnung, den Nazis, folgen.

  • #3682

    Mazi (Mittwoch, 19 März 2025 11:49)

    # 3679
    Eigentlich stimmt Ihre Aussage nicht.
    Richtig ist jedoch, dass das Grundgesetz nicht eindeutig ist. Es ist auch für Juristen eindeutig zu fassen. Insoweit erscheint mir die Änderung des Grundgesetzes unumgänglich zu sein.

    Man führe sich nur vor Augen, dass die Judikative als 3. Staatsgewalt genannt wird und die Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Vorgaben des Grundgesetzes ihren Entscheidungen nicht zugrunde legen.

    Wenn das Bundesverfassungsgericht vorgesetztes Gericht nach Art. 95 GG der ihm nachgelagerten Gerichte ist und § 31 BVerfGG festlegt, dass dessen Entscheidungen seitens der Behörden und Gerichte verbindlich ist, aber die Richter der Sozialgerichtsbarkeit diese gesetzliche Grundlage ihren Entscheidungen nicht zu grunde legen, wie sollte dann ihre Entscheidung eine Amtshandlung sein.

    Wenn diese Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG bevollmächtigt sind, dann können sie keine Amtshandlung nach dem Grundgesetz vorgenommen haben. Sie haben ihr Amt missbraucht und es ist fraglich, ob eine Sozialgerichtsbarkeit mit Amtsgträgern, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, handeln kann?

    Wenn sich die Richgter der Sozialgerichtsbarkeit wie die Begrufsgenossenschaften als Gegner des Grundgesetzes geoutet haben, wie sollen sie dann einen Anspruch nach Art. 20 Abs. 3 GG geltend machen können? Sie sind ihrer Treuepflicht nicht nachgekommen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass sie nach dem Grundgesetz, nach Gesetz und Recht gehandelt haben konnten. Exekutive und Judikative folgen nicht dem Grundgesetz, sondern offensichtlich früheren Gesetzen.

    Es liegt nahe, dass sie dem frühedren Sprch des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Filbinger folgen: Was früher rechtens war, kann jetzt kein Unrecht sein.

    Folgt man Ilse Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags, dann ist die Executive nicht berechtigt, Bürger zur finanziellen Unterstützung dieser "Amtsträger" heranzuziehen. Diese Amtsträger sind anzuklagen, zu verurteilen, zu entlassen, finanzielle Zuwendungen zu streichen und unter den Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes sind deren erworbenen Vermögensgegenstände sicherzustellen.

    Diese "Amtsträger" dürfen nicht zur Vortäuschung falscher Tatsachen insbesondere keine Amtskleidung tragen!

    Wichtig erscheint mir, dass die Vorgaben des Grundgesetzes von Exekutive und Judikative durchgesetzt werden und die Legislative die Einhaltung ihrer Vorgaben nachprüft.

    Auch wenn ich Ihre Aussage offiziell angreife, so muss ich jedoch einräumen, dass der Eindruck erdrückend und erheblich ist, dass das Recht erheblich gebeugt ist.

  • #3681

    Mazi (Dienstag, 18 März 2025 09:36)

    Ab wann treffen Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nach den Vorgaben des Grundgesetzes?
    Macht es Sinn, wenn eine dritte Staatsgewalt, die Judikative, von der Executive abhängig ist?

    Es ist unglaublich, dass den ehemaligen "Richtern" des Reichsversicherungsamtes anhand des Grundgesetzes von 1949 gesagt werden musste, dass es unzulässig ist, weiterhin keine Trennung zwischen der Exekutive und Judikative zu haben. Als noch unzulässiger empfinde ich, dass 1954 die Nachprüfung der Legislative, ob denn die Vorgaben des Grundgesetzes geachtet wurden, nicht durchgeführt wurde. Es wurde sogar die Kontrolle der Justiz der Exekutiven unterstellt. M.E. bestehen hier logische Fehler in der Umsetzung des Grundgesetzes.

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass dieses System der Kontrolle der dritten Staatsgewalt seitens der Exekutive funktionieren könnte. Offensichtlich ist diese Handhabung rechtsstaatlich nicht durchdacht. Diese Handlungsweise ist eher den Nazis als der Denkweise eines Rechtsstaats zu zuordnen. Die Frage ist also, ob es zulässig ist, dass Amtsträger (Richter der Sozialgerichtsbarkeit) Entscheidungen gegen das Grundgesetz treffen dürfen und gleichzeitig finanzielle Zuwendungen von dem Bürger nach dem Grundgesetz erwarten dürfen? M.E. ist dies eindeutig mit "Nein" zu beantworten.

    Es macht keinen Sinn, die Rechtsverfolgung der Judikative seitens der Exekutive vorzunehmen. Daher ist es sinnlos, eine Aufsicht derart zu organisieren, wonach die Exekutive die Judikative überwacht und sichergestellt wird, dass die Exekutive das Grundgesetz nicht befolgt. M.E. ist dies rechtsstaatlich nach den Vorgaben des Grundgesetzes hirnlos gedacht.

    Diese Vorgehensweise macht nur dann einen Sinn, wenn damit sicherzustellen ist, dass die Nazi-Ideologie abgesichert werden sollte.

  • #3680

    Mazi (Sonntag, 16 März 2025 16:56)

    #3679
    Das war schon bei den Nazis so.

    Weshalb sollte das Grundgesetz dies ändern? Es ist war nicht so, dass das Volk dies bestreiten will, aber es war scon ein Irrtum dies im Grundgesetz koperfähig zu beschreiben. Zumindest ist es nicht nach dem Willen der jetzigen Regierungen.

    Die im Grundgesetz von den Vätern des Grundgesetzes definierte Grenze soll weg!

    Was sollte deshalb von einem Grundgesetz gehalten werden, dass seitens Exekutive und Judikative nicht befolgt wird. Was ist von einer Legislativen zu halten, die nicht einmal nachprüft, ob ihre Vorgaben eingehalten werden? Was soll also eine Änderung des Grundgesetzes?

    M.E. hat das nichts mit rechts oder links tun tun. Rechtsstaatlich bleibt rechtsstaatlich. Ob links oder rechts die Gesinnung ist, ist dabei nicht entscheidungsrelevant.

  • #3679

    WernerE (Sonntag, 16 März 2025 16:02)

    #3678
    Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Harberth hat zugestimmt, dass die vom Volk abgewählten Abgeordneten am 13. bzw. 18.03.2025 darüber abstimmen dürfen, dass die Abgeordneten dennoch darüber befinden können, das Grundgesetz zu ändern.

    Selbstverständlich aus freier Entscheidung - ohne dass das Volk dazu gefragt wird.
    Was nützt es, wenn im GG steht: "Alle Gewalt geht vom Volk aus"
    Das Volk ist nur zum "Kreuzchen" machen geeignet, danach hat es keine Macht mehr!

    In Bayern ist auch so ein Machtgieriger Mensch mit dabei - auch hier wird das Volk
    unterdrückt und deren Meinung negiert.

    WernerE - weder rechts noch links anzutreffen, aber seine Meinung kund tun!

  • #3678

    Mazi (Samstag, 15 März 2025 22:28)

    Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Harberth hat zugestimmt, dass die vom Volk abgewählten Abgeordneten am 13. bzw. 18.03.2025 darüber abstimmen dürfen, dass die Abgeordneten dennoch darüber befinden können, das Grundgesetz zu ändern.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/karlsruhe-bundesverfassungsgericht-entscheidet-%C3%BCber-klagen-von-afd-und-linke/ar-AA1AGgfO?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=b260336168894557b09af9a34ed33ea8&ei=81

    Offensichtlich geht alle Macht nicht vom Volke aus (Art. 20 GG). Die Volk hat am 23.02.2025 entschieden, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages abgewählt sind. Da Friedich Merz (CDU) noch keine Regierung gebildet hat, ist also die alte, aber bereits abgewählte Regierung noch im Amt. Darauf begrüpndet sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

    Sind wir ehrlich. Das Volk hat am 23.02.2025 entschieden, dass die Ampelregierung ihr Misstrauen hat.

    Ein Einzelner, Friedrich Merz (CDU) hat entschieden, dass eine Regierung noch nicht gebildet ist.

    Wäre es nicht angesagt, in der wichtigen Frage, ob die Schuldengrenze im Grundgesetz ausgesetzt oder übertölpelt wird richtiger, den Volk zur Entscheidung vorzulegen. Schauen wir in die Schweiz. Dort ist es regelmäßig in dieser Form so.

    Es liegt also nahe, dass Friedrich Merz sich ähnlich wie Adolf Hitler verhält. Offensichtlich hat er keinen Respekt vor der Macht des Volkes, vor Art. 20 GG.

  • #3677

    Mazi (Samstag, 15 März 2025 16:35)

    Wie weit will Friedrich Merz noch das Volkm, dass der CDU die Mehrheit beschert hat, noch treiben?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/regierungsbildung-das-wichtigste-zum-finanzpaket-kompromiss/ar-AA1AVM4C?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=74ddaef66c3f4038af7b07416b9b4403&ei=2

    Eindeutig ist eine neue Regierung (noch) nicht gebildet. Die vom Volk abgewählten Abgeodneten des Deutschen Bundestages sollen mit Unterstützung des Bundesverfassungsgerichts dennoch bestimmen, was die jungen Steuerzahler nicht mehr zurückzahlen können.

    Demokratisch ist dasd alles sehr zweifelhaft. Ich kann nachvollziehen, dass der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts und andere namhafte ehemalige Politiker die Demokratie ernsthaft in Gefahr sehen.

    Der Vorwurf, der dennoch zu erheben ist, ist der, weshalb sie zu ihren aktiven Zeit, als sie noch etwas galten, sich für die Demokratie ernsthaft engagierten bzw. zu Wort meldeten.

    In der hintersten Ecke schmollen und der Herde nachlaufen kann jeder!

  • #3676

    Mazi (Samstag, 15 März 2025 16:22)

    Es liegt also auf der Hand, dass vom Volk abgewählte Abgeordnete des Deutschen Bundestages über die künftige Finanzierung und die Schuldengrenze des Grundgesetzes abstimmen. Die Richter des Bundesverfassungsgericht sagen, dass der ihnen vorliegende Antrag nicht rechtens wäre.

    Auf diesen Artikel bezieh ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/die-m%C3%BCtter-und-v%C3%A4ter-des-grundgesetzes-w%C3%BCrden-sich-im-grabe-umdrehen/ar-AA1AYuCl?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=75f9054280f540b1beb4b4fe8e5ee5fd&ei=26

    Es liegt in der Logik des Friedrich Merz wann er bekannt gibt, wann er die neue Bundesregierung bekannt machen will.

    Etwas stimmt hier offensichtlich nicht.

    Es fehlt mir als Bürger die Phantasie, dieses Prinzip als demokratisch zu erkennen.

  • #3675

    Mazi (Samstag, 15 März 2025 13:40)

    #3673
    Gewiss meinten Sie, "ohne 'schwarz' zu werden."

    Als "rot" werden landläufig Anhänger der SPD bezeichnet.

    In der Tat ist dieser Antrag nicht zu rechtfertigen, auch wenn das Bundesverfassungsgericht den Antrag abgewiesen hat. Man stelle sich nur vor, dass ein von Volk abgewählter Deutscher Bundestag weiterhin agieren darf, obwohl das Volk bereits entschieden hat. Nachvollziehbar sind derartige Tricks nicht.

    Wir sind uns einig, dass diese Schulden von den jungen Steuerzahlern nicht mehr getilgt werden können.

    Es geht nicht darum, den Beschluss einzusehen, weil der us-amerikanische Präsident Trump offensichtlich sich nicht an geschlossene Verträge gebunden fühlt und deshalb die Reaktion zu finanzieren ist. Aber dieser ausmachende Betrag ist zwar hoch, aber auf diesen Betrag werden zusätzliche Milliarden Euros drauf gesattelt. Obwohl Friedrich Merz nicht zuletzt deshalb vom Volk gewählt wurde, weil er zugesagt hat, die Schuldenbremse nicht zu lockern.

    Das fairste ist, noch einmal zu wählen!

  • #3674

    Mazi (Samstag, 15 März 2025 13:27)

    Eigenartig!

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/sehr-teure-umverteilung-deutsche-rentenversicherung-kritisiert-m%C3%BCtterrente/ar-AA1AQi43?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=ce253905b53d4d1fb7bf76ddf6a11bce&ei=24

    Verstehe ich das richtig, dass die Rentenberechtigten künftig einen um 0,25 % höheren Beitragssatz zahlen sollen, damit die Mütterente an die Beamten geleistet werden können?

    Das ist nicht nur die kleinste Ungerechtigkeit, sondern auch die Renten der Ostdeutschen wurden von den Rentenberechtigten im Westen bezahlt.

    Es ist nicht nur nach dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Voßkuhle und anderen namhaften ehemaligen Politikern die Demokratie gefährdet, sondern letztlich die Umsetzung des Grundgesetzes schlechthin.

    Da auch diese Herrschaften geboren wurden, sie als Beamte aber nie Beiträge zur Auzahlung der Mütterrente durch die Deutschen Rentenversicherung einzahlten, ist nicht nur die Demokratie gefährdet, sondern das gesamte System nicht gerecht.

    Herr Neumann fragen Sie doch Herrn Bovenschulte, ob er geboren wurde und wieviel er für die Auszahlung der Mutterente an seine Mutter eingezahlt hat und wie dies für die von ihm angestellten Beamten der Fall ist? Auf dessen Antwort bin ich gespannt!

    Nicht nur die ehemalige Ampelregierung war am Ende, sondern auch künfitige Regierungen sind offensichtlich am Ende. Weshalb sollte die ehemaligen Abgeordenten des Bundestages einer Aufweichung der Schuldengrenze zustimmen, wenn sie bereits vom Volk abgewählt sind?

    Es liegt die Wahrscheinlichkeit sehr nahe, dass nicht nur die Demokratie gefährdet ist, sondern spätestens jetzt die Nazis die Macht übernehmen (wenn sie dies nicht bereits schon getan haben!).

  • #3673

    WernerE (Freitag, 14 März 2025 23:19)

    DDR-Nationalhymne - 2. Strophe

    Glück und Friede sei beschieden, Deutschland, unserm Vaterland.
    Alle welt sehnt sich nach Frieden, reicht den Völkern eure Hand.
    Wenn wir brüderlich uns einen, schlagen wir des Volkes Feind.
    Lasst das Licht des Friedens scheinen, dass nie eine Mutter mehr ihrem Sohn beweint.

    Das vereinigte Deutschland bekräftigt sein Bekenntnis zum Frieden und
    verzichtet auf atomar, biologische und chemische Waffen
    (Zwei-plus-Vier-Vertrag)

    Nun Deutschland! Wo sind Deine Ziele geblieben.

    Wer die "schwarze" Patei CDU und CSU gewählt hat, wurde bzw wird belogen und betrogen, Wahlversprechen ohne das man "rot" wird, werden gebrochen.
    500 Milliarden + 100 Milliarden + Zinsen ca. 76 Millionen
    "Wer soll das bezahlen, wer hat soviel Geld (Druckmaschine) wer hat soviel Pinke, Pinke
    Im alten Haushalt könnte man locker pro Jahr 1,25 Milliarden einsparen, aber
    sparen und bezahlen soll nur das Volk - insbesonders die welche noch zur Arbeit gehen.

    Ehrlich geschrieben, mir graußt vor der Zukunft.

    WernerE - wird von Tag zu Tag nachdenklicher

  • #3672

    Mazi (Freitag, 14 März 2025 11:51)

    Ausgerechnet soll Markus Heil die schäfste Waffe der SPD sein?

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/focus-briefing-von-tanit-koch-der-nette-herr-heil-die-sch%C3%A4rfste-waffe-der-spd/ar-AA1ATzIj?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=5b4ec7f12ce44884aaae8a0969753f40&ei=32

    Die SPD und damit der Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sind nachweislich gescheitert. Die Wähler haben Wort gehalten und Ihre Meinung zur SPD kundgetan. Und jetzt soll ausgerechnet ein SPD-Minister der alten Bundesregierung die schärfste Waffe der SPD sein?

    Ich habe da ernsthafte Bedenken, dass der deomokratische Nierdergang, beschrieben von dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgericht und anderen früheren namhaften Politikern, die dem hätten Einhalt gebieten können, in vollem Gange ist.

    Solange Amtsträger, die dem Grundgesetz folgen sollen, ihrer Treueverpflichtung nicht nachkommen, brauchen wir uns - und das meine ich ernsthaft - keine Gedanken zu machen, dass das Grundgesetz uns schützen würde.

  • #3671

    Mazi (Freitag, 14 März 2025 09:17)

    #3669
    Wer annimmt, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erstmals die Bürgerechte nach dem Grundgesetz beschnitten haben, der irrt.

    Das Grundgesetz, dass unsere Verfassungsrechte beschreibt, wird u.a. durch das US-amerikanische Statut, aber auch durch die Anwendung des Kirchenrechts beschnitten. Folgt man diesem Ansatz, dann sind in der Tat deutsche Bürger (wie im wittlicher Fall) oder anderer Konfessionen anders geschützt, als andere Bürger von nebenan.

    Das mag zwar unverständlich erscheinen, aber dem ist einfach so. Landläufig wird dies als Demokratie verstanden, wovon der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts und andere namhafte Politiker feststellen, dass die Demokratie am Niedergang sei.

    Meine Antwort ist, dass sie doch das System ändern sollten, während Sie im Amt sind und nicht nachdem sie unbedeutend sind, aber dagegen monieren.

  • #3670

    Mazi (Donnerstag, 13 März 2025 18:15)

    Stimmt das wirklich?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/zum-tode-von-peggy-parnass-sie-wollte-die-m%C3%B6rder-vor-gericht-sehen-aber-nicht-in-richterroben/ar-AA1ANGyp?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=2c28e7f7067d4ab080d84210ee352b3e&ei=44

    Folgt man dem Artikel, so liest oder erfährt der Leser:
    "Ich ging ins Gericht, weil ich dachte, mit Reportagen über die Massenmörder einiges verdeutlichen zu können" sagt sie. "Aber die Nazis im Gericht waren alle Richter, Staatsanwälte und Verteidiger."

    Wie kann das sein, schützt uns nicht das Grundgesetz und die Ministerpräsidenten beeiden, dass in Ihrem Verantwortungsbereich Gesetz und Recht beachtet würde. Schließlich mach das Grundgesetz in Art. 19 Abs. 4 das Grundrecht bekannt, wonach jeder Bürger darauf vertrauen könne, dass die Amntsträger nach Gesetz und Recht handeln würden, ihrer Treuepflicht nachkommenm (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Nimmt man den Vortrag des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Herrn Andreas Voßkuhle, und der ehemals verantwortlichen Politiker als wahr an, dann ist die Demokratie ernsthaft in Gefahr.

    Nicht nur Frau Parnass weist darauf hin, sonbdern auch namhafte Vertreter von Behörden macvhen dies deutlich - haben aber zu ihrer Schaffenszeit nichts zur Veränderung der Umsetzung des Grundgesetzes beigegtragen.

    Entweder sollte die namhaften politischen und ehemaligen Vertreter die Demokratie nach dem Grundgesetz einführen oder mit ihren "späten" Vorschlägen still sein. Wesentlich ist m.E. die konsequente Strafverfolgung derer, die dem Volk, dem Gesetz und Recht, nicht folgen.

  • #3669

    Mazi (Donnerstag, 13 März 2025 10:07)

    Liegt Lto.de richtig?

    Auf diesen Artikel von Lto.de beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/meinung/m/kommentar-wittlich-verzicht-nicht-mehr-moeglich

    Argumentativ liegt LTO richtig. Aber der Fehler wurde bei Abschluss des Vertrages und nicht erst seit diesem Fall gemacht. Dieser Vertrag hat stets den Rechten des Grundgesetzes widersprochen. Wenn hier Beschwerde gegen das Verfahren erhoben wird, dann ist die Beschwerde gegen alle Verfahren unter denen US-amerikanische Saoldaten beteiligt waren, nicht Rechtens.

    Es geht wie so oft nicht darum, ob die Vorgaben der Gesetze schlecht waren, sondern darum ob die Vorschriften eingehalten werden.

    Wenn berechtigte Forderungen erhoben werden, dann sind sie dort einzubringen, wo sie auch verändert werden können. I.d.R. ist der richtige Ort der Deutsche Bundestag. Dessen Gesetze sind von der Exekutive zu befolgen und es ist Aufgabe der Judikativen, ob diese Weisung der Legislativen auch befolgt wird. Ansonsten ist eine Entscheidung der Exekutive ohne Weisung des Volkes ergangen. Die Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben der Gesetze ist seitens der Judikative nicht erfolgt.

    In der Tat stimmt einiges in unserem Land nicht.

    Es ist m.E. nicht richtig, dass sich ein ehemaliger Präsident Voßkuhle des Bundesverfassungsgerichts mit anderen namhaften Politiker sich beschwert, dass diese einfache Regel immer mehr verschwindet. Es ist Amtsaufgabe aller Amtsträger nach Gesetz und Recht zu handeln (Art. 20 Abs. 3 GG). Also kann es bei einer Zuordnung der Macht an das Volk ohne Versagen gewisser Behörden dies nicht geben.

    Es ist jedoch feststellbar, dass die etablierten Parteien den Vorgaben des Volkes nie gefolgt sind. Ansonsten dürften Amtsträger nie einen Vertrag z.G. der us-amerikanischen Justiz und z.L. der Rechte des Grundgesetzes nicht geschlossen haben.

    Richtig ist die Argumentation von LTO, dass dieser geschlossene Vertrag mit einer ausländischen Macht seitens der Exekutive und sanktioniert von der Judikative nie geschlossen werden durfte. Er verletzt in der Tat die Grundrechte des Grundgesetzes. Das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG wurde nach diesem Vertrag den Bürgern nie gewährt. In der Tat sind die ehemaigen Politiker und der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts schuldig für diese Entscheidung des US-Gerichts.

    Es kann nicht rechtens sein, ein Feuer zu legen und dann der Feuerwehr vorzuhalten, sie habe den von ihnen angerichteten Schaden nicht vermieden. Diese Denkweise deckt das Grundgesetz nicht ab und das war auch nicht sein Ziel.

    Solange Richter der Sozialgerichtskeit nicht den Weisungen des Bundesverfassungsgerichts folgen, kann auch nicht eine Verbesserung darin liegen,die Gesetze zu ändern. Die richterlichen Entscheidungen können keine Entscheidungen nach dem Gesetz sein. Eine Rechtsprechung, die nicht nach den Vorgaben des Grundgesetzes erfolgt, kann nie eine Amtshandlung darstellen. Diese Denkweise ist pervers.

    M.E. liegt das Problem daran, dass die Exekutive den Vorgaben der Gesetze nicht folgt, die Judikative nicht prüft, ob die Vorgaben der Gesetze eingehalten werden und die Legislative nicht nachprüft, ob deren Vorgaben überhaupt eingehalten werden.

    Nicht ein ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts oder ehemalige verantwortliche Politiker haben zu erklären, dass die Demokratie leidet, sondern deren Aufgabe war stets als Amtsträger ihre Tätigkeit nach Gesetz und Recht wahrzunehmen (Art. 20 Abs. 3 GG). Was sie jedoch eindrucksvoll zum Ausdruck bringen, ist, dass das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt wird.

  • #3668

    Mazi (Mittwoch, 12 März 2025 16:23)

    Es war nie anders! Nur ist nicht so vieles öffentlich geworden.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/andreas-vo%C3%9Fkuhle-der-staat-funktioniert-nicht-mehr-gut/ar-AA1AKQEE?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=a89870dbdf0f42d585a6693fab1ed003&ei=8

    Andeas Voßkuhle ist keinesfalls irgend jemand. Es ist schließlich ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Er hatte die Amtsaufgabe, Präsident unserer 3. Gewalt des Staates lauf dem Grundgesetz zu sein.

    Seine Amtsaufgabe war seine Entscheidungen nach dem Gesetz zu treffen.

    Wenn etwas schief läuft, dann sind die Gesetze von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht richtig beraten und in Kraft gesetzt worden. An dieser Stelle ist seitens des Bundesverfassungsgerichts eine gehörige Mitschuld zu tragen/zu verantworten.

    Ich erinnere daran, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit noch nie nach dem Grundgesetz, nach dem Gesetz, ihre Entscheidung getroffen haben. Damit haben sie das Grundgesetz nicht anerkannt und die Amtsträger ihrem Amtseid nicht gefolgt.

    Es darf nicht soweit kommen, dass ganze "Sippschaften" dem Grundgesetz nicht folgen und die entscheidenden Stellen dieser Gefolgschaft verwehren, kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass diese Amtsträger noch Amtshandlungen nach dem Gesetz vornehmen würden.

  • #3667

    WernerE (Mittwoch, 12 März 2025 09:17)

    Wenn Politik auf Sozialgerichtsbarkeit trifft, schaut es so aus:
    Dr. Edith Mente folgt auf Günther Kolbe
    Das Bayerische Landessozialgericht bekommt zum 1. Juli 2025 eine neue Präsidentin: Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf hat heute Dr. Edith Mente in ihr künftiges Amt an der Spitze der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit eingeführt. Die Juristin tritt die Nachfolge von Günther Kolbe an, der in Ruhestand geht.

    Mente wurde 1972 in Freiburg/Breisgau geboren. Von September 1999 bis Januar 2000 war sie Beamtin beim Versorgungsamt München II und wechselte dann als Referentin ans Bayerische Sozialministerium. Im März 2007 ging sie als Richterin ans Sozialgericht Augsburg und kehrte im November 2008 ans Sozialministerium zurück. Von August 2009 bis Ende 2010 verantwortete sie dort die Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern, ehe sie bis Oktober 2016 das Referat Personalmanagement leitete. Im November 2016 wechselte Mente als Vizepräsidentin ans Sozialgericht München, dessen Leitung sie Anfang 2019 übernahm.

    Wird es damit besser in Bayern - meine Zweifel sind sehr groß

    WernerE - von Haus aus skeptisch!

  • #3666

    WernerE (Mittwoch, 12 März 2025 09:17)

    Wenn Politik auf Sozialgerichtsbarkeit trifft, schaut es so aus:
    Dr. Edith Mente folgt auf Günther Kolbe
    Das Bayerische Landessozialgericht bekommt zum 1. Juli 2025 eine neue Präsidentin: Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf hat heute Dr. Edith Mente in ihr künftiges Amt an der Spitze der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit eingeführt. Die Juristin tritt die Nachfolge von Günther Kolbe an, der in Ruhestand geht.

    Mente wurde 1972 in Freiburg/Breisgau geboren. Von September 1999 bis Januar 2000 war sie Beamtin beim Versorgungsamt München II und wechselte dann als Referentin ans Bayerische Sozialministerium. Im März 2007 ging sie als Richterin ans Sozialgericht Augsburg und kehrte im November 2008 ans Sozialministerium zurück. Von August 2009 bis Ende 2010 verantwortete sie dort die Leitstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern, ehe sie bis Oktober 2016 das Referat Personalmanagement leitete. Im November 2016 wechselte Mente als Vizepräsidentin ans Sozialgericht München, dessen Leitung sie Anfang 2019 übernahm.

    Wird es damit besser in Bayern - meine Zweifel sind sehr groß

    WernerE - von Haus aus skeptisch!

  • #3665

    Mazi (Dienstag, 11 März 2025 10:01)

    Es ist sehr fraglich, wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht einhalten davon auszugehen, dass ihre Entscheidung nach dem Gesetz erfolgen sollen. Nach landläufiger Sitte stehen diese Handlungen im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen. Da die Staatsmacht nur von Amtsträgern ausgeübt werden darf, die die Treuepflicht erfüllen, ist davon auszugehen, dass das Grundrecht danach Art. 19 Abs. 4 GG nicht befolgt wird (Art. 19 Abs. 4 und Art. 20 Abs 3 GG). Daher ist es fraglich, ob sich der Staat wissentlich der Amtsträgern, der Richter der Sozialgerichtsbarkeit, bedient, die Kosten der Berufsgenossenschaften so niedrig wie möglich zu halten.

    Es liegt auf der Hand, dass Exekutive und Judikative den Vorgaben des Grundgesetzes nicht folgen.

    Da die Ministerpräsidenten der Bundesländer einen Eid auf das Grundgesetz geleistet haben, aber dennoch nicht sicherstellen, dass Gesetz und Recht in ihrem Verantwortungsbereich eingehalten werden, sie die Staatsanwaltschaften nicht anweisen, Klagen gegen die Richter der Sozialgerichtsbarkeit zu erheben, lässt Zweifel aufkommen, ob wir tatsächlich die Gesetze beachten werden und wir in einem Rechtsstaat leben? Ob die Exekutive das Grundgesetz überhaupt anerkennt und die Judikative überhaupt nach dem Grundgesetz seine Entscheidungen vollzieht lässt Zweifel aufkommen, ob hier überhaupt Amtsträger tätig sind?

    Unzweifelhaft ist, dass Exekutive und Judikative von den Machenschaften der "Reichsbürger" sich sachlich nicht abgrenzen.

    Es ist nicht zu bestreiten, dass die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht im Einklang mit den Gesetzen stehen. Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidung getroffen haben und treffen, ist es unverantwortlich seitens der Bundesländer den Bürgern vorzumachen (Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG), dass die Amtsträger nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) tätig würden, aber dieser Treuepflicht nicht nachkommen.

    Wenn das Grundgesetz die Sozialgerichtsbarkeit als Vorgericht des Bundesverfassungsgerichts definiert, dort aber keine Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, eingesetzt werden, dann ist zweifelhaft, ob die Vorgabe des Grundgesetzes überhaupt umgesetzt ist. Ich wage es, dies zu bezweifeln!

    Da die Ministerpräsidenten i.d.R. eine juristische Ausbildung besitzen (die ehemalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer sogar als ehemalige Richterin und Staatsanwältin fungierte) ist davon auszugehen, dass sie insgesamt der Beihilfe nach dem Strafgesetzbuch schuldig sind. Wenn Ministerpräsidenten und Staatsanwaltschaften nicht tätig wurden und werden, ist davon auszugehen, dass sie ihr eigenes Gesetz nicht beachten, ihrer Treuepflicht nicht nachkommen.

  • #3664

    Mazi (Sonntag, 09 März 2025 09:39)

    Das Grundgesetz ist m.E. nicht umzubauen/zu verändern, sondern es ist umzusetzen.

    Wir müssen festhalten, dass Friedrich Merz ganz anderes als er den Wählern versprochen hat, für das er vom Volk gewählt war, tatsächlich Amtshandlungen durchgeführt hat. Es ist also fraglich, welche Macht dem Volk zugemutet wird, wenn Politiker, nachdem sie gewählt sind, ganz anders agieren als sie gewählt wurden.

    Um fair zu bleiben, Friedrich Merz steht dabei stellvertretend auch für die anderen Politiker und andere Parteien.

    Ich kann nicht erkennen, welche Macht des Volkes im Grundgesetz definiert wird.

    Ich kann auch nicht den Sinn eines Amtseids erkennen, wenn Amtsträger machen, was sie wollen (Art. 20 Abs. 3 GG) und welches Grundrecht (Art. 19 Abs. 4 GG) die Ministerpräsidenten den Bürgern gewährt haben wollen. Zumindest wäre zu erwarten, dass sie im Rahmen ihres Amtseids in ihrem Verantwortungsbereich die Staatsanwaltschaften anweisen, Klage gegen diese Amtsträger zu erheben.

    Wir kommen zurück auf die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit und die Vorschrift des Grundgesetzes (Art. 97 Abs. 1 GG). Es ist eindeutig vom Bundesverfassungsgericht 1983 entschieden worden, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip (des Grundgesetzes) Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Daran sind Behörden und Gerichte gesetzlich gebunden. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 haben Betroffene das Recht anhand dieser Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachzuvollziehen.

    Wenn Richter sich nicht an diese gesetzliche Vorschrift halten, können sie dann nach dem Gesetz Amtshandlungen erbringen?

    Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit folgen dieser eindeutigen gesetzlichen Regelung nicht. Sie sind in einem grundgesetzlichen System wegen dieser Rechtsbeugung staatsanwaltlich anzuklagen. Dies erfolgte jedoch nicht. Selbst die Richtlinienkompetenz der Ministerpräsidenten wurde nicht beachtet.

    Es ist daher davon auszugehen, dass Behörden die Vorgaben des Grundgesetzes nicht anerkennen. Daher liegt nahe, dass sie sich von den heutigen "Reichsbürgern" nicht unterscheiden.

    Zu klären ist also, was laut dem Grundgesetz, dass alle Macht vom Volke ausginge. WWelches Grundgesetz angesprochen wird und die Amtsträger ableiten, weshalb sie gewählt wurden?

    Da nichts von diesen Forderungen umgesetzt wird, ist fraglich, welchem "Grundgesetz" Amtsträger überhaupt folgen und ob der Wähler überhaupt eine Grundgesetzänderung mitträgt?

  • #3663

    Mazi (Freitag, 07 März 2025 09:04)

    Die Angabe des jüngst verstorbenen Minister der Justiz Rheinland-Pfalz, Herr Herbert Martin, belegt, dass eine Aufsicht über die Justiz in Rheinland-Pfalz nicht ausgeübt wird.

    Auf folgenden Artikel verweise ich:
    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/freispruch-trotz-gestaendnis-wittlich-us-militaergericht-justice

    Das Thema wurde verschiedentlich bereits angesprochen und beanstandet. Es ist daher fraglich, ob die jeweiligen Ministerpräsidenten unter Eid behaupten dürfen, dass Gesetz und Recht in ihrem Verantwortungsbereich eingehalten werden, obwohl sie ihrer Amtsaufgabe nicht nachkommen.

    M.E. darf ein Ministerpräsidet nur dann unter Eid etwas bekannt machen, wenn er wenigstens seine Amtsaufgabe wahrnimmt. In vorliegendem Fall ist er eindeutig seiner Amtsaufgabe nicht nachgekommen. Ein Irrtum in seiner Erklärung darf nicht angenommen werden, weil er nicht einmal alles daran gesetzt hat, die Beanstandung festzustellen.

    Die Umsetzung eines Grundgesetzes, der Verfassung, anzunehmen, aber die notwendigen Amtsaufgaben der Behörden nicht wahrzunehmen, die Beanstandungen nicht zu kennen, macht deutlich, dass in den Behörden die Existenz des Grundgesetzes zwar nicht bestritten wird, aber in der Justiz "folgenlos" bleibt.

    Wegen diesen zweifellos berechtigten Vorgaben des Grundgesetzes ist nicht anzunehmen, dass der Eid auf das Grundgesetz eines verantwortlichen eines Bundeslandes umgesetzt wird. Was ist also eidmässig substanziell von Verantwortlichen eines Landes zu halten, wenn sie einer Überprüfung nicht standhalten?

    M.E. NICHTS!

  • #3662

    Mazi (Donnerstag, 06 März 2025 15:32)

    Verstörend!

    Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/politisch-motivierte-straftaten-in-hessen-nehmen-zu-minister-grund-zur-sorge/ar-AA1AmBis?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=d88ac2c360b2470689aa971026d5588a&ei=35

    Jetzt muss man wissen, dass zuvor der Innenminister von Hessen, Prof. Dr. Roman Poseck, zuvor als Minister der Justiz Hessen und Präsident des OLG Frankfurt am Main tätig war. Man muss auch wissen, dass der Richter am Landgericht Frankfurt am Main öffentlich machte, dass der damalige Minister der Justiz Hessen, Prof. Dr. Roman Poseck, über keine Kontrollmechanismen verfügte um die Justiz in Hessen zu überwachen.

    Vor diesem Hintergrund ist es nicht erstaunlich, dass die Kriminalität in Hessen in dieser Zeit angestiegen wird.

    Ferner ist es hilfreich zu wissen, dass der Ministerpräsident in Hessen, Boris Rhein, wegen Mobbing eines Amtsträgers in der Kritik steht.

    Was will das ganze uns sagen:
    Es ist nicht verwunderlich, dass in ihrem Amtsbereich Gesetz und Recht nicht eingehalten werden.

  • #3661

    Mazi (Donnerstag, 06 März 2025 08:43)

    Die Frage ist, wie Amtsträger, Richter, an Amtskleidung kommen dürfen, dabei Amtshandlungen, Entscheidungen gegen das Gesetz, ausüben können und die Legislative schreitet nicht vom Amts wegen ein?

    Die dritte Staatsgewalt kommt mir ganz suspekt vor.
    Was ist von einer Exekutive, von einer Judikativen zu halten, wenn das Grundgesetz alle Macht dem Volke zuweist, das Volk aber nicht nachprüft, ob seine Vorgaben eingehalten werden. Unter einem Rechtsstaat verstehe ich in der Tat anderes.

    Die Kontrolle eines Bundesverfassungsgerichts, ob denn die erlassenen Gesetze mit dem Grundgesetz vereinbar sind, geht dann ins Leere, wenn daraus nicht folgt, dass Exekutive und Judikative diese Vorgaben in den geprüften Gesetzen nicht erfolgen. Es ist sogar die Frage zulässig, welchen Wert die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unter diesen Umständen haben könnten und ob damit die Existenz des Grundgesetzes faktisch
    (nach AFD-Manier) bestritten wird.

    Ich hoffe, dass wir uns darin einig sind, dass eine Kontrolle eines Rechtsstaates anders funktioniert oder nach dem Auftrag die Verfassung, das Grundgesetz, anders zu schützen ist.