Kommentare: 2975
  • #2975

    Erich Neumann alias unfallmann (Sonntag, 08 September 2024 00:04)

    #2974
    Hallo Unfallopfer,
    scheinbar wollen die Behördenmitarbeiter der BGHW in Bremen meinen Fall nicht mehr bearbeiten, weil sie das kriminelle Handeln der Geschäftsführung erkannt haben und die Ursache für einen möglichen Amoklauf des Versicherten sein kann. Und die Geschäftsführung in Bremen keine Aufklärung betreibt. Siehe meine Unterseite: #29.04.2016: Bedrohungsmanagementteam Bumerangsätze#

    MfG
    Erich Neumann

  • #2974

    Unfallopfer (Samstag, 07 September 2024 16:52)

    Hallo Unfallmann,
    wahrhaftig hat am 05.09.2024 die BGHW in Hamburg geantwortet. Dafür muss es eine nachvollziehbare Erklärung geben.

  • #2973

    Mazi (Samstag, 07 September 2024 11:22)

    Das hat sich der Bundesfinanzminister Habeck sich also überlegt!

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.merkur.de/wirtschaft/solar-entwickler-meldet-insolvenz-an-deutschlands-groesste-pv-dachanlage-in-gefahr-zr-93284382.html

    Es ist nicht erkennbar, ob diese Anlage erneuerbare Energie liefert oder überhaupt nicht am Netz ist.

    Für den Investor ist nur wesentlich, dass Geld in ausreichendem Maße bei ihm ankommt.

    Anhand eigener Screenshots kann ich "nachweisen", dass weder erneuerbaren Energien erzeugt werden und demzufolge auch nichts honoriert wird. Mit anderen Worten, wenn erneuerbare Energien doch erzeugt werden, dann erhält er erneuerbare Energie ohne dafür je ein Investition getätigt zu haben.

    Solche Unternehmensmodelle sind bei Unternehmen sehr beliebt. Es stellt sich also die Frage, was sich der Bundeswirtschaftsminister Habeck dabei gedacht haben könnte?

    Sind seine historischen Verwandten, die Quants aus Bad Hoburg, nur "Stümper" gegenüber ihm?

  • #2972

    Mazi (Samstag, 07 September 2024 10:56)

    Rechnen darf er!
    Schießlich gilt in der Bundesrepublik Deutschland Meinungsfreiheit.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/scholz-rechnet-mit-zweiter-amtszeit/ar-AA1q8Wt0?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=17101e10f5e04864aceaf9700be03510&ei=26#

    In Anberacht der Umfrageergebnisse stellt sich die Frage, ob er sich wirklich nicht erinnern kann?

    Da die Umfrageergebinsse der Umfragen bestätigen, daß Null-Prozent mit der Ampelregierung zufrieden sind, ist fraglich, wer ihn bei diesen Umfragewerten noch wählen soll/kann.

  • #2971

    Mazi (Samstag, 07 September 2024 10:30)

    # 2869
    Nicht nur Dr. Dirschedl ist ein Freund der Berufsgenossenschaften. Der Volksmund sagt schließlich: ... , dessen Lied ich sing'.

    Schauen sich doch nur die Gerichte objektiv an.
    Sie kontrollieren nicht, ob die ihnen vorgelegte Verwaltungsakte wahr und vollständig ist. Sie legen diese einfach Gutachtern vor mit der Weisung, auf dieser Grundlage ein Gutachten zu erstellen, dass Amtsträger (Richter der Sozialgerichtsbarkeit) wiederum als Grundlage ihrer Entscheidung nehmen, diese zu begründen.

    Die Gutachter weisen in ihren Gutachten nicht einmal darauf hin, dass ihnen wahre und vollständige Unterlagen zur Verfügung standen.

    Wir sind uns hoffentlich einig, dass auf diese Weise kein Richter eine Verwaltungsentscheidung kontrolliert haben kann.

    Diese Vorgehensweise ist höchst bedenklich, aber die Praxis. Wenn ein Richter anhand einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte der Beklagten keine Verwaltungsentscheidung nachvollziehen kann, dann ist fraglich wie ein Betroffener laut dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 1 B 153/87) können soll.

    Wenn man davon ausgeht, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht unerfahren in juristischen Angelegenheiten sind, dann werfen sie ein äußerst schlechtes Bild auf alle Juristen. Es liegt nahe, dass sie das juristische Staatsexamen geschenkt bekamen und sie nicht in der Lage waren, Gesetz und Recht zu beachten (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Noch vielmehr ist zu hinterfragen, wie diese Leute als Amtsträger mit dem Ziel einer Amtsausübung eingestellt werden durften.

    Es ist davon auszugehen, dass die Länder gezielt Leute einstellen, die als Amtsträger ihrer Treuepflicht - aus welchen Gründen auch immer - nicht nachkommen.

    Diese Praxis und kriminellen Handlungen sind zu durchdenken und u.a. das Grundgesetz in diesem Punkt nachzuschärfen.

  • #2970

    Mazi (Samstag, 07 September 2024 10:15)

    Dafür haben sie hart gearbeitet!

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/n%C3%A4chste-umfrage-klatsche-null-prozent-jetzt-w%C3%BCnscht-sich-niemand-mehr-die-ampel/ar-AA1q82HE?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=5731344c0c3d4f9d9fc123cc647bf81e&ei=18

    Die Frage ist, ob von der AFD oder von dieser amtierenden Bundesregierung mehr zu erwarten ist? Offensichtlich geht es nur darum, Gelder der Bundesbürger "abzustauben". Im Zweifel werden die Rechtmäßigkeit dieses Raubzugs von Gerichten bestätigt. Die Gerichte sind ohnehin von der Regierung, sprich von den Ministern der Justiz auf Länderebene, abhängig.
    ".

  • #2969

    WernerE (Freitag, 06 September 2024 12:38)

    die gesetzlichen UV-Träger haben doch selbst Institute geschaffen, welche nie unabhängig
    die Bewertung übernehmen.
    Die Sozialgerichte incl. BSG werden keine Präsidenzfälle mit Urteil machen, die Kosten für die von AG finanzierten BG`s würden ist unermessliche verfallen.
    AG müssen und werden staatlich geschützt, ebenso wie bei Unfall oder BK durch
    Anweisungen an Richter von Gerichten.

    Grundsätzlich gilt:
    Im Schadensfall erlischt der Versicherungsschutz - die Prämien sind trotzdem pünktlich zu bezahlen!

    Eine andere Frage an die Leser hier: Wer kennt Dr. med. Helmut Dirschedl aus Hirschau
    der scheint ein besonderer Freund der Unfallversicherung VHV und des LG Regensburg zu
    sein.

    WernerE - heute wieder im besonderen Modus - was Behörden nicht gefällt.

  • #2968

    Mazi (Freitag, 06 September 2024 09:31)

    #2966
    Unstrittig sollte sein, dass Tätigkeiten im Zusammenhang mit Asbest nicht gesundheitsförderlich, sondern gesundheitsschädigend wirken.

    Offensichtlich wird dies gemäß der ARD nicht durchgängig so gesehen.

    Es ist allgemein festzuhalten, dass insbesondere Berufsgenossenschaften diesem Irrglauben aufsitzen und weiterhin davon ausgehen, dass Asbest gesundheitsförderlich wäre und Richter der Sozialgerichtsbarkeit Ihre Entscheidung nach dieser Angabe der Berufsgenossenschaften treffen.

    Es ist nicht verantwortlich, dass Amtsträger diesen Irrglauben unterstützen, wenn bereits "die Spatzen" diese Zusammenhänge "vom Dach pfeifen".

    Es erscheint unverantwortlich, dass Gerichte Gutachtern nicht geprüfte, unvollständige Verwaltungsakten zu leiten und ausgewählte Gutachter dazu auffordern, auf dieser Grundlage ein Gutachten für das Gericht zu erstellen. Ich halte es für mit der Sorgfaltspflicht für unvereinbar, dass Gutachter nicht darauf hinweisen, dass ihnen keine wahrsheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorliegt (Bundesverfassungsgericht von 1983, Az. 2 BvR 244 und 310/83; Bundesverwaltungsgericht von 1988, Az. 1 B153/87).

    Ich hege absolute Bedenken, dass dies rechtens sein kann. Diese Praxis wurde ganz im Sinne der NS-Juristen umgesetzt.

  • #2967

    Mazi (Freitag, 06 September 2024 09:07)

    # 2966
    Daraus wird erkenntlich, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ein ausgesprochenes Interesse daran haben, dass die Einhaltung ihrer Vorgaben nicht überprüft werden sollen und sie fest an dem von den NS-Juristen aufgebauten System festhalten wollen.

    Vielleicht liegt es auch ganz einfach daran, dass viele Abgeordneten einfach über eine juristische Ausbildung verfügen.

  • #2966

    Mazi (Freitag, 06 September 2024 08:38)

    # 2964
    Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt nur Mitarbeiter innerhalb des Unternehmens nach der Anzeige von nicht rechtlichen Ausführungen, nicht aber vor missbräuchlicher Anwendung der Gesetz seitens anderer.

    Konkret heißt dies, dass Amtsträger dann durch dieses Gesetz geschützt werden, wenn sie anzeigen, dass Richter in ihrer Entscheidung Gesetz und Recht nicht beachten (wie beispielsweise in der Sozialgerichtsbarkeit). Die Anklage des Klägers, dass Gesetz und Recht beachtet werden, wird damit jedoch nicht geschützt.

    Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit Ihre Entscheidung jedoch nicht nach dem Gesetz treffen (beispielsweise keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihrer Entscheidung zugrunde legen), dann untersagt ihnen Art. 97 Abs. 1 GG, dass dies als deren Amtshandlung interpretiert wird.

    Wenn der Beklagte seine Verwaltungsakte unwahr und unvollständig dem Gericht vorlegt, dann bekundet das Gesetz, dass erst gar keine richterliche Entscheidung möglich ist. In der Regel trifft dies in der Sozialgerichtsbarkeit zu. Da nie eine Gerichtsentscheidung Gnach dem Grundgesetz getroffen ist, ist es auch unmöglich gegen ein Urteil in Berufung zu gehen. Wenn die Berufungsmöglichkeit ausgeschlossen ist, dann ist fraglich, über was das Bundessozialgericht entscheiden könnte.

    Da das Bundessozialgericht sich nicht als Tatsacheninstanz ansieht, können derartige Beanstandungen von ihm auch nicht beurteilt werden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass in der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Grundgesetz gehandelt wird.

    Das Hinweisgeberschutzgesetz liefert keine gesetzliche Grundlage dafür, dass die Urteile der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz erfolgen.

    Da diese Praxis ohne Einfluss der AFD in der Vergangenheit erfolgte, ist nachgewiesen, dass die Beugung des Grundgesetzes schon früher seitens der etablierten Parteien erfolgte.

    Abschließend ist anzumerken, dass Behördenmitarbeiter Gesetz und Recht per Eid auf das Grundgesetz und nicht widerrechtlichen Weisungen ihrer Dienstvorgesetzten verpflichtet sind. Hier sind der Einfluss der NS-Juristen und das heutige Nazitum sehr deutlich auszumachen.

    Es ist an der Zeit, dieses Verhalten eindeutig zu unterbinden und das Grundgesetz durchzusetzen. Es ist eine Unmöglichkeit, wenn Kläger auf der Grundlage des Grundgesetzes eine Klage einreichen und Amtsträger, ernannte Richter, nach einem ganz anderen "Gesetz" ihre Entscheidung treffen.

  • #2965

    WernerE (Donnerstag, 05 September 2024 22:34)

    Brand Aktuell
    https://www.ardmediathek.de/video/dokumentationen-und-reportagen/asbest-die-toedliche-faser/sr/Y3JpZDovL3NyLW9ubGluZS5kZS9EVVJfMTQ0MTA5

    Asbest die tödliche Gefahr - Überall!

    Dazu im Einklang in der Ärztezeitung: Oft zahlt der verkehrte Leistungsträger!

    Die Mitarbeiter der gesetzlichen UV-Träger müssen sich an Vertrauensleute wenden
    nur die wenigsten trauen sich das, da der Arbeitsplatz wichtiger ist, als die Gesundheit und Anerkennung der Betroffenen Menschen.

    WernerE
    ließt aufmerksam die Zeitungen, Meldungen und hält grunsätzlich nicht die Klappe!

  • #2964

    Erich Neumann, Unfallmann (Donnerstag, 05 September 2024 19:08)

    Mein aktuelles Thema:
    Wie müssen sich die Behördenmitarbeiter der gesetzlichen Unfallversicherung verhalten, wenn sie erkannt haben, die Geschäftsführung folgt nicht dem Gesetzgeber und sie einen Amoklauf des Versicherten erwarten?

    Und wie hat sich der Versicherte zu verhalten, wenn nichts weiter passiert?
    Mehr auf meiner Unterseite #03.01.2023: HinSchG + Meldestellenzugang #

    MfG
    Erich neumann, alias Unfallmann

  • #2963

    Mazi (Donnerstag, 05 September 2024 12:16)

    Das Volk ist nach dem Grundgesetz Art. 20 Abs. 4 aufgefordert, die Rechtsgrundsätze des Grundgesetz umgesetzt zu wissen.

    Richter am LG München I Dr. Krenek hat wie das Volk entschieden, dass es nicht rechtens sein kann, wenn Vorstände glauben machen wollen, sie hätten nicht betrogen, wenn sie eine Bilanz über 3 Mrd. EURO vorlegen, bei der rd. 2 Mrd. EURO erst gar nicht vorhanden waren. Darin bin ich mit ihm einig.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.prosieben.de/serien/newstime/news/urteil-in-muenchen-gefallen-wirecard-vorstaende-zu-schadenersatz-verurteilt-428016

    Nicht mit der Entscheidung von Krenek bin ich einverstanden, den Ex-Aufsichrsratchef freizusprechen. Er hat die gleichen Vergehen - wie auch die anderen Aufsichtsratmitglieder - die Bilanz der Vorstände "durchgewunken".

    Die gleichen Grundsätze sind bei Amtsträgern nach dem Grundgesetz anzuwenden (Art. 20 Abs. 3 GG). Da Krenek dies nicht vorgenommen hat, sind erhebebliche Bedenken nach dem Gleichheitsgrundsatz zu seiner Entscheidung zu erheben.

    Wenn Sie es so wollen, dann wird das Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland nicht umgesetzt und nichts scheint mehr zu stimmen. Es liegt nicht an der AFD oder den Reichsbürgern. Das System ist so desolat. Die nachgewiesenen Fälle des Missbrauchs, die unterbliebene Weiterleitung von Alarmmeldungen, die Cum Ex-Geschäfte, der Betrug der Richter in der Sozialgerichtsbarkeit oder wie in diesem Fall sind m.E. nur unterschiedliche Merkmalsausprägungen.

    Das Volk ist nach dem Grundgesetz Art. 20 Abs. 4 aufgefordert, die Rechtsgrundsätze des Grundgesetz umgesetzt zu wissen.

  • #2962

    Mazi (Donnerstag, 05 September 2024 09:23)

    Wie weit geht die Macht der NS-Juristen?

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/NJRE001543744

    Man ist geneigt festzustellen: die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen!

    Die Familien, die damals bei den Nazis das Geld machten, aber Sekretärinnen, Türsteher wird der Prozess gemacht und Bundesminister, die sich mit ihrer Mutter über die Groß- und Urgroßväter unterhalten haben sind von der Verantwortung freigestellt.

    Das verstehe wer will. Ich stelle nicht die Unschuld der Täter fest, sondern stelle fest, dass hier eine Ungleichbehandlung erfolgt. Es liegt daher sehr nahe, es drängt sich quasi der Verdacht auf, dass die NS-Juristen immer noch an der Macht sind. Die Unterscheidung zwischen verstorben und ausgestorben scheint immer noch zu bestehen.

    Die Urteile in der Justiz, die die Bürger in der Nachkriegszeit immer noch verpflichten sollen, finanzielle Unterstützung an die Verfassungsfeinde zu zahlen, hat mit einer Rechtsstaatlichkeit sehr wenig gemein. Die geschaffenen Vermögen sind einzuziehen und die Amtsträger zu belangen.

  • #2961

    Mazi (Mittwoch, 04 September 2024 23:32)

    Habeck und seine Wurzel in der Nazi-Vergangenheit ist eine Seite. Die andere Seite ist die Industriellengeschichte der Quants.

    Zur Erinnerung diese Familie besitzt auch heute noch einen erheblichen Teil von BMW und sitzen in Bad Homburg v.d.H..

    Ich verweise nochmals auf die Veröffentlichung bei Wikipedia:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Granzow

    sowie
    https://de.wikipedia.org/wiki/Waldfriedhof_(Bad_Homburg_vor_der_H%C3%B6he)
    https://de.wikipedia.org/wiki/Quandt_(Familie)


    Aus dieser Darstellung wird ersichtlich, weshalb die engen Verbindungen (Freundschaften) bestanden haben.

    Robert Habeck ist offensichtlich kein unbeschriebenes Blatt und mehr als nazihaft anzusehen. Verschiedentlich wird er mit einem "Wolf im Schafspelz" verglichen.

  • #2960

    Mazi (Mittwoch, 04 September 2024 23:00)

    Noch mehr ...
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/heikler-plan-steigen-ab-2025-die-gasnetzentgelte-was-die-bundesnetzagentur-sagt/ar-AA1pZ54X?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=b097f92ba6ce44f587ffabdf791b9af3&ei=42

    Zitat: Der Ausbau von Wärmepumpen liegt in Deutschland aktuell weit hinter dem Ziel von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grünen) von 500.000 Stück jährlich. Im letzten Jahr waren es nur 350.000, 2024 werden es voraussichtlich nur 200.000 werden. Trotzdem geht der Trend dahin, dass immer weniger Menschen in Deutschland mit Gas heizen. Das neue Gebäudeenergiegesetz, kurz als Heizungsgesetz bekannt, verpflichtet sie schließlich dazu.

    Die Gasnetze müssen aber trotzdem bezahlt werden. Der letzte Gaskunde müsste im Extremfall das ganze Gasnetz alleine bezahlen. Die Bundesnetzagentur will diesem Szenario vorbeugen und plant mit dem Projekt Kanu 2.0, die zukünftig horrenden Gaspreise bald auf die Verbraucher zu verteilen. Die Logik dahinter: Es ist besser, das Gasnetz jetzt schon allmählich teurer zu machen, als in einigen Jahren oder Jahrzehnten. Ab 2025 sollen die Gasnetzentgelte daher erst mal um rund 20 Prozent steigen.
    Die Bundesnetzagentur erklärt ihr Vorhaben wie folgt: „Es ist geplant, mit Kanu 2.0 für die Gasnetzbetreiber bundesweit die Abschreibungsmodalitäten zu flexibilisieren, da zu erwarten ist, dass bei abnehmenden Nutzerzahlen die Kosten nicht in gleichem Maße sinken.“ Ansonsten würden die verbleibenden Nutzer ohne die vorgeschlagene Anpassung über die Zeit immer höhere Entgelte zu tragen haben, sagt ein Sprecher auf Anfrage.

    Eine Umlage ohne Kostenbelege vorzulegen, wer sollte eine derartige Verwaltungsentscheidung nachvollziehen können. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 können Betroffene die Verwaltungsentscheidungen einer Behörde anhand der Verwaltungsakte nachvollziehen (Az. 1 B 153/87).

    Wenn also in dieser Verwaltungsakte keine Rechnungen hinterlegt sind, wie sollte dann ein Betroffener diese Verwaltungsentscheidung nachvollziehen können.

    Eine Verwaltungsakte, die keine Rechnungen enthält, kann nicht zu einer Umlage der Kosten mutieren. Das kann verstehen wer will. Logisch ist dies keinesfalls. Aber was ist für die Nazi-Denke schon logisch?

    Gewiss sind nazihafte Züge mit einer solchen Argumentation verbunden. Rechtsstaatlich ist dies jedoch nicht nachvollziehbar.

    Hier scheinen die gleichen Grundzüge verankert zu sein, wie bei den Missbräuchen, den Cum Ex-Geschäften, der Sozialgerichtsbarkeit, etc. und der Justiz schlechthin.

    Es ist an der Zeit, dass dieses Nazidenken ein Ende findet. Die Amtsträger, die dieser Philosphie weiterhin folgen, sollten als Verfassungsfeinde abgestempelt werden und von steuerehrlichen Bürgern nicht mehr finanziell unterstützt werden.

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass Richter weiterhin zu Gunsten ihren Kollegen unter Nutzung ihrer Amtsfunktion nicht nachvollziehbare, positive Urteile sprechen. In der Vergangenheit ist dies m.E. ohnehin schon zu oft feststellbar.

  • #2959

    Mazi (Mittwoch, 04 September 2024 22:42)

    Für die, die sich für Robert Harbecks Herkunft mehr interessieren:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Granzow
    https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Granzow
    https://de.wikipedia.org/wiki/Robert_Habeck

  • #2958

    Mazi (Mittwoch, 04 September 2024 21:27)

    #2956
    Es liegt sehr nahe, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit besser ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, weil ansonsten die Kosten der Berufsgenossenschaften aus dem Ruder laufen würden.

    Mit Rechtsstaatlichkeit hat dies gemeinhin nichts mehr zu tun.

    Was ich dennoch nicht verstehe, ist, dass Amtsträger in Amtsfunktionen eingesetzt werden, die nicht nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG). Noch weniger kann ich nachvollziehen, dass sich diese Amtsträger so lange halten konnten und immer noch ihre finanzielle Unterstützung von steuerehrlichen Bürgern erhalten. Für mich sind das Verfassungsfeinde und Reichsbürger, die die Wirksamkeit des Grundgesetzes abstreiten.

  • #2957

    Mazi (Mittwoch, 04 September 2024 21:19)

    Wie soll das gehen, wenn der Netzbetreiber einfach die Stromproduktion einfach abschlaten kann?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/dynamische-und-variable-stromtarife-f%C3%BCr-wen-sich-schwankende-strompreise-lohnen/ar-AA1pm1O4?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=21b0e1eadd8c44198471b1d072ef2d8a&ei=70

    Der Eindruck, der sich aufdrängt ist der, dass seitens des Bundeswirtschaftsministers Habeck die Energieversorgung nicht durchdacht ist. Es gibt zuviel "Stümperarbeit" im sogenannten Heizungsgesetz.

    Einfach nazi-haft.

    Da hilft Habeck sehr wenig, dass sein Urgroßvater und Großvater sehr mit den Nazigrößen eng verbunden waren
    (https://www.nordkurier.de/politik/habeck-enthuellt-nazi-vergangenheit-von-grossvater-und-urgrossvater-2624421
    https://www.merkur.de/politik/robert-habeck-familiengeschichte-nazis-urgrossvater-grossvater-ns-regime-nsdap-politische-verantwortung-93139513.html).

    Seinen eigenen Angaben zu Folge, wurde Habeck von seinen Ahnen stark geprägt.

  • #2956

    Mazi (Mittwoch, 04 September 2024 16:55)

    Ist das die Denklogik der GRÜNEN?

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/heikler-plan-steigen-ab-2025-die-gasnetzentgelte-was-die-bundesnetzagentur-sagt/ar-AA1pZ54X?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=b097f92ba6ce44f587ffabdf791b9af3&ei=32

    "Die Bundesnetzagentur will diesem Szenario vorbeugen und plant mit dem Projekt Kanu 2.0, die zukünftig horrenden Gaspreise bald auf die Verbraucher zu verteilen. Die Logik dahinter: Es ist besser, das Gasnetz jetzt schon allmählich teurer zu machen, als in einigen Jahren oder Jahrzehnten. "

    Man kann da gewiss geteilter Meinung sein, ob es ratsam ist die Preise schon früher zu erhöhen, bevor die Kosten steigen. Es wäre peinlich dann, wenn die Kosten aufgrund der staatlichen Preiserhöhungen nicht zustande kommen. Beispielsweise, wenn die GRÜNEN nur noch im Lesebuch als Erinnerungsposten fungieren.

    Es ist davon auszugehen, dass die GRÜNEN der FDP folgen.

    Auf diesen genialen Einfall ist vor den GRÜNEN auf seiten der Behörden gewiß noch niemand gekommen!

  • #2955

    Mazi (Mittwoch, 04 September 2024 10:49)

    Wie wahr ist diese Information des Bundeswirtschaftsministers Habeck?

    Diese Veröffentlichung lege ich zugrunde:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/anteil-erneuerbarer-energien-an-deutscher-stromproduktion-springt-auf-rekord-von-61-prozent-aber-mehr-stromimporte-n%C3%B6tig/ar-AA1pXRdS?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=1b7b08365af0432898c1139e9257b7ed&ei=53

    Die Netzbetreiber steuern u.a. die Windenergienalage und bestimmen so die Höhe der Produktion der erneuerbaren Energien. Im Umkehrschluss ist nachvollziehbar, dass die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien mindestens in der Höhe der Mitteilung des Bundeswirtschaftsministers Habeck erfolgt zu sein scheint. Zuätzlich ist, dass niemand sieht und nachvollziehen kann, ob ein Solarparkt, eine private Solaranlage überhaupt Solarstrom produziert.

    In meinem Fall kann ich anhand von Screenshots nachweisen, dass trotz optimaler Bedingungen kein kWh an den Netzbetreiber geliefert wurde. In soweit ist zwar von mir eine Solaranlage beschafft worden, aber zur Stromproduktion, der Meldung des Bundeswirtschaftsministers Habeck, hat sie nicht beigetragen dürfen.

    Die Zuverlässigkeit der Meldung des Bundeswirtschaftsministeriums ist nicht nachvollziehbar und deshalb erscheint sie auch unglaubwürdig.

  • #2954

    Mazi (Mittwoch, 04 September 2024 10:27)

    So ist es ja nicht!
    Wir haben also nicht mehr ein Problem, sondern das Ganze, der selbst Staat, ist zum Problem mutiert/geworden.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/einfach-erkl%C3%A4rt-so-funktioniert-eine-solaranlage/vi-BB1mCSUc?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=0f6aacbfa0024c3fb8a963ced0cd4841&ei=25

    Wesentlich ist, dass die Steuerung der Anlage von dem Netzbetreiber gesteuert wird.

    Diese entscheidende Steuerung ist für die Wirtschaftlichkeit entscheidend.

    Soweit damit Windkarftanlagen gemeint sind, ist zu unterstellen, dass wenn sie die Windräder drehen, erneuerbare Energien produziert werden. Wenn es sich um Solarparks handelt, dann ist dies mit "Glauben" belegt. Wir halten also fest, dass die Solarparks wesentlich von den Gemeinden betrieben werden und deren Wirtschaftlichkeit nicht steuerbar oder nachvollziehbar sind.

    Die Subventionspolitik der Gemeinden ist logisch nicht nachvollziehbar.

    Daraus folgt, dass die Vergütung erneuerbarer Energien und der Wirtschaftlichkeit dieser Investitionen sehr eng mit dem "Glauben" verbunden ist.

    Macht man diesen "Glauben" an der Anzahl der Kirchenbesucher fest, ist davon auszugehen, dass in dem Volk dieser "Glauben" zumindest tendenziell abnehmend zu sein scheint.

    Wir haben also nicht mehr ein Problem, sondern das Ganze, der Staat, ist zum Problem geworden.

  • #2953

    Mazi (Mittwoch, 04 September 2024 10:13)

    Wenn Chaos allenthalben festzustellen ist, ist es spätestens jetzt an der Zeit, das Grundgesetz verbindlich umzusetzen.
    Erstaunlich was u.a.jetzt auch Netzbetreiber so alles unter dem Deckmantel der Gesetze so vornehmen?

    Anhand der Beweise gilt es als gesichert, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit auch in der Vergangenheit keine Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen haben (Art. 97 Abs. 1 GG). Wenn sie vom Grundgesetz ermächtigt wurden ihre Entscheidungen nach dem Gesetz zu treffen, dies aber nicht vorgenommen haben, dann können sie keine Amtsaufgabe wahrgenommen haben. Ihre Entscheidung ist nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 (Az. 1 B 153/87) für einen Betroffenen nicht nachvollziehbar.

    Am 02.09.2024 ist mir aufgefallen, dass ca. 95 % der Windräder, die erneuerbare Energie gewinnen sollten, auf dem Hunsrück in Rheinland-Pfalz (und da stehen einige Hundert) sich nicht drehten.

    Daraus folgen doch nur die Schlüsse:

    1. Das keine Stromerzeugung teurer ins Stromnetz eingespeist wurde und keine Energiekosten über den Lieferkosten dieser Windräder gelegen haben kann bzw. die Stromkosten maximal auf diesen Grenzkosten gelegen haben.

    2. Den Investoren in Windkraftanlagen ist bares Geld vorenthalten worden.

    Da die Stromkosten aufgrund der Handlungen der Gesetze und von Amtsträgern vorbestimmt sind und der Staat für Fehlhandlungen seiner Amtsträger nach Art. 34 GG haftet, bleibt nur der Rückschluss, dass dieser entstandene Schaden vom den Bürgern "zu stemmen" ist.

    Logischer Weise ist dies mit einer Kürzung der Sozialleistungen verbunden. Da dies wiederum auch nicht sein darf, obliegt es den Abgeordneten persönlich diesen Schaden auszugleichen.

    Es ist darauf zu schließen, dass die Energiewende von Bundeswirtschaftsminister Habeck schon weiter fortgeschritten ist, als dies wirtschaftlich zu vertreten ist.

    Ich nehme aber tatsächlich an, dass die GRÜNEN von einer Energiewende keinerlei Ahnung haben und von Amtsträgern Gesetz und Recht nicht eingehalten wird oder auf deren mangelhaftes Verständnis zurückzuführen ist bzw. auf deren Überforderung zurückzuführen ist.

    Ich halte es mit dem Sänger von Heino, der die Fachkompetenz in den Regierungsparteien vermisst. M.E. ist es sinnvoll, das Grundgesetz in der Art anzupassen, dass den Amtsträgern nicht nur die Verpflichtung Gesetz und Recht zu beachten, sondern die fachliche Eignung vorzuschreiben ist.

    Dieses nazi-hafte Denken muss beendet werden!

    Für unverantwortlich halte ich, dass Amtsträger auch dann von den Bürgern zu bezahlen sind, wenn sie einmal als Amtsträger eingestellt sind. Ich denke dabei an Herrn Höcke, der als Beamter von den Bürgern bezahlt wird, aber die grundgesetzlichen Regeln nicht anerkennen will (so zumindest wird dies dargestellt). Es kann nicht sein, dass Bürger einerseits das Grundgesetz verteidigen und andererseits finanziell Gegner unterstützen.

    In diesem Zusammenhang ist es deutlich, dass ein Bundeskanzler, der sich nicht erinnern kann, ebenso wie ein Kinderbuchautor oder ein Kommunikationswissenschaftler auf den bekannten Amtsfunktionen nicht plausibel.

    Wenn die Nichtachtung von Gesetz und Recht eine Überforderung darstellen sollte, stellt sich die Frage, wer diese Personen überhaupt eingestellt hat.

    Wenn diese Betrachtung u.a. auf die Sozialgerichtsbarkeit zutrifft, es die Frage, ob überhaupt Amtsfunktionen wahrgenommen werden können, wenn sie mit Amtsträgern besetzt sind, die nicht in der Lage sind ihr Amt auszuführen?

    Man sollte sich vor Augen führen, dass § 31 Bundesverfassungsgesetz Behörden und Gerichten die Verbindlichkeit von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vorschreibt, dieser Vorschrift jedoch nicht genüge getragen wird. Ich bin geneigt in diesem Fall in dieser Amtsinistitution von Vorsatz zu sprechen bzw. die Nichtanerkennung des Grundgesetzes zu erkennen.

    Es ist also nicht davon auszugehen, dass dies der AFD als erste politische Partei nachzusagen ist, sondern dies reihum in den Parteien bereits praktiziert wird.

    Die Frage ist also, weshalb die verschiedensten Unterlassungen überhaupt auffallen, wenn keine Kontrollen durchgeführt werden, ob die Vorgaben überhaupt eingehalten werden? Es ist auch die Frage zu klären, weshalb Amtsentscheidungen überhaupt gelten sollen, wenn sie für Betroffene nicht nachvollziehbar sind (Bundesverwaltungsgericht von 1988, Az. 1 B 153/87)?

    Wenn Chaos allenthalben festzustellen ist, ist es spätestens jetzt an der Zeit, das Grundgesetz verbindlich umzusetzen.

  • #2952

    Mazi (Dienstag, 03 September 2024 22:18)

    Besser geht's nicht!

    Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/forsa-scholz-f%C3%A4llt-bei-kanzlerfrage-auf-tiefstwert/ar-AA1pUAZP?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=a5a8e14cadad4a3e8d69144fab3ec5ad&ei=28

    Die Zeiten als uns Helmut Schmidt die Welt erklärte und ihm Kissinger aufmerksam folgte, sind für die SPD schon lange vorbei. Olaf Scholz, ehemaliger Erster Bürgermeisten der Freien und Hansstadt Hamburg, der sich nach eigenen Angaben nicht erinnern kann, ist das letzte und beste Aufgebot, was die SPD noch präsentieren kann.

    Zuwenig was die einen sagen, das beste was die SPD vorzeigen kann, die anderen.

    Folgt man den Wählern in Sachsen und Thüringen, so sind beide Feststellungen wahr.

  • #2951

    Mazi (Dienstag, 03 September 2024)

    M.E. müssen da NS-Juristen weiterhin am Werk sein.
    So neu ist es also nicht, dass das Volk besch...en wird.

    Weshalb sollte man ausgerechnet davon ausgehen, dass dieses Unrecht ausgerechnet gegenüber Unfallverletzten keine Gültigkeit haben sollte.

    Das ist in meinen Augen vollste Brutalität was sich hier abspielt. Als besonders verwerflich sehe ich an, dass ausgerechnet Amtsträger in diesen Skandal verwickelt sind und dem Gesetz nicht folgen. Dass selbst Ministerpräsidenten in diesen Skandal verwickelt sind, lässt annehmen, dass Wahlen keinen wirksames Mittel gegen Skandale sind.

    M.E. müssen da NS-Juristen weiterhin am Werk sein.

  • #2950

    Mazi (Dienstag, 03 September 2024 17:24)

    Wenn das Grundgesetz in Art. 20 feststellt, dass alle Macht vom Volke ausgeht, dann muss ein Jeder feststellen, dass nicht gemeint sein kann, dass damit Olaf Scholz u.a. gemeint sein können.

    Es heißt hierzu:
    Eilmeldung: Nach Skandal-Rede flieht Scholz vor Bremern

    Die jüngsten Ereignisse in Bremen werfen ein beunruhigendes Licht auf den Zustand der politischen Führung in Deutschland. Bundeskanzler Olaf Scholz besuchte die Stadt, doch statt einer herzlichen Begrüßung durch die Bürger musste er sich unter massiven Sicherheitsvorkehrungen bewegen. Die Szenen, die sich dabei abspielten, lassen tief blicken und werfen die Frage auf: Wie weit ist es gekommen, dass ein Bundeskanzler Schutz vor seinen eigenen Bürgern sucht?

    I h werfe die Frage auf, ob es rechtens sein kann, dass die Bürger auch noch Zahlungen an ihn u.a., bzw. deren Pensionsdasein finanzieren müssen.

    Wenn es von vorn herein der Plan der "Regierenden" war diese Liquidität abzuschöpfen, dann ist es fatal davon auszugehen, dass sie den Wählerauftrag vor der letztmöglichen Neuwahl vorzeitig aufgeben.

  • #2949

    Mazi (Dienstag, 03 September 2024 12:34)

    Der Sänger Hein hat offenbar mit seiner Meinung richtig gelegen. Den Regierungsparteien mangelt es an Sachkompetenz.

    Diese Einstellung wird auch von den handelnen Personen unterstrichen. Was bleibt ihnen anderes übrig, als weiterhin die üppigen Zahlungen weiter in Empfang zu nehmen und sogar noch Anwartschaften zu Gunsten ihrer Ämter zu Lasten der Bürger in Empfang zu nehmen.

    Man stelle sich nur vor, dass ebenso unfähige Politiker das Volk regieren würden.

    Es ist richtig, dass das Grundgesetz in Art. 20 undeutlich formuliert wurde. Niemand hatte daran gedacht, dass verantwortliche Personen derart das Grundgesetz beugen.

    Ist es nach steigerbar?
    Wir haben einen Bundeskanzler, der erklärt, sich nicht erinnern zu können.
    Wir haben einen Bundeswirtschaftsminister, der bekannt gibt, zuvor als Kinderbuchautor Erfahrungen gesammelt zu haben.
    Wir haben eine Bundesaußenministerin, die vorgibt sich in Hannover hervorragend auszukennen.
    Wir haben einen Bundesfinanzminister, der sich als Kommunikationswissenschaftler hervorgetan haben will. Er kann heute noch nicht Vermögen von Krediten unterscheiden.

    Wenn wir ehrlich sind, überraschend ist dies alles nicht. Das Grundgesetz ist eindeutig nach dem Sinn von Heino nachzubessern.

  • #2948

    Mazi (Dienstag, 03 September 2024 09:19)

    #2947
    Ich stelle in Frage, ob die AFD als einzige Partei auf dem Vormarsch ist oder lediglich die anderen Parteien anders abgekürzt wurden.

    Nicht überzeugt bin ich, wie Münchner Staatsanwaltschaft im Fall Boateng, dass in der Bundesrepublik Deutschland Entscheidungen auf der Grundlage von Gesetzen getroffen werden. Man bedenke, dass doch alle Amtsfunktionen von Amtsträgern ausgeübt werden, die jeweils nach dem Grundgesetz an Gesetz und Recht gebunden sind.

    Ich bin geneigt von einer kriminellen Vereinigung und dem geeinten Willen der Amtsträger auszugehen, die freiheitlich demokratische Ordnung abschaffen zu wollen.

  • #2947

    WernerE (Montag, 02 September 2024 22:53)

    # 2946 - von daher immer schön nachfragen, wer unterschrieben hat.
    z.b. beim Renten- + Widerspruchsausschuss der BG.

    Wen wundert es da, dass ganz rechte Parteien im Vormarsch sind?

    Ich wähle die nicht, aber auch nicht den "Möchtegern" nächsten Bundeskanzler aus BY

    WernerE - Zusammen sind wir stark und werden obsiegen!

  • #2946

    Mazi (Montag, 02 September 2024 07:49)

    Soll dies nur für Vertretungsvollmachten vor Gericht gelten oder generell für vorgelegte Beweise?

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lsg-niedersachsen-bremen-l15as25923-richter-unterschrift-schriftsachverstaendige

    Bekanntlich ist aus Datenarchiven, die digitalisiert wurden nicht mehr erkennbar, ob das Beweisstück im Origial von einer Person tatsächlich unterzeichnet wurde.

    Ich hege ohnehin seit langem den Verdacht, dass in der Sozialgerichtsbarkeit nach Nazi-Methoden und nicht rechtsstaatlich vorgegangen wird. Wo gibt es sonst Juristen, Richter, Amtsträger, die sich nicht an bestehende Gesetze halten?

    Dazu kommt noch, dass die Richter des EuGH nichts von der deutschen Justiz halten. Auf dieses Zitat hätte ich bereits ausführlich verwiesen.

  • #2945

    Mazi (Sonntag, 01 September 2024 18:49)

    Die Bundesländer Sachsen und Thüringen haben gewählt. Gewählt haben sie, dass es vollkommen unerheblich zu sein scheint, seitens der Parteien das Grundgesetz nicht beachtet wird.

    Welcher Staat kann sich erlauben, eine Verfassung, ein Grundgesetz, zu missachten?
    Welcher Staat kann Staatsmacht mit Amtsträger ausüben, die ihren Eid auf das Grundgesetz brechen.

    Ich komme auf die Sozialgerichtsbarkeit und deren Richter in allen Bundesländern zurück. In welchem Staat ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland berufen sich Richter, Amtsträger auf ein Gesetz, nach dem sie ihre Entscheidung nicht treffen?

    Ich halte es eindeutig für ausgesprochen pervers und schwierig, wenigstens wenn sich (die Juristen) nicht auf gesetzliche Grundlagen beziehen.

    Die Missachtung der Sozialgerichtsbarkeit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegenüber, des Volkes und des Art. 20 des Grundgesetzes ist einzigartig. Es lässt rechtsstaatlich nicht zu, diese Gerichtsbarkeit als Staatsgewalt zu erkennen bzw. zur Judikative zu zählen. Es ist fraglich, wenn die Ausübung von Staatsmacht an Amtsträger gebunden ist, die aber nach ihrer Treuepflicht Gesetz und Recht nicht einhalten, gegen die Gesetze offiziell verstoßen. Wie stellen sich dann die Bundesländer die Einhaltung des Grundrechts nach Art. 19 Abs. 4 GG überhaupt vor, wenn sie Amtsträger in Amtsfunktionen einsetzen, die der Treuepflicht nicht nachkommen?

    Die Bezeichnung nazi-haft ist wahrscheinlich noch eine beschönigende Beschreibung dieses Chaos.

    Die Vielzahl der Vorfälle in unterschiedlichsten Bereichen deutet auf die Endhaftigkeit dieser freiheitlich demokratischen Grundordnung hin.

  • #2944

    Mazi (Freitag, 30 August 2024 18:45)

    QAus der Sicht von Heino:
    https://www.msn.com/de-de/unterhaltung/kino/heino-harte-worte-%C3%BCber-deutsche-politiker/ar-AA1ps8Zp?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=9a6ed36eee464dfc8f2ac600f263826e&ei=24

    M.E. ist dem nicht zuzufügen. Ich habe auch den Eindruck, dass diesen Politker die Themen am A... vorbei gehen. Hauptsache die "Kohle" stimmt.

  • #2943

    Mazi (Freitag, 30 August 2024)

    #2942
    Es ist mehr als zweifelhaft, wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht einmal die Vorgaben des Grundgesetzes befolgen und dann auch noch in Tragen einer Dienstkleidung behaupten, eine Amtsausübung vorzunehmen.

    Bisher bin ich davon ausgegangen, dass das Grundgesetz unsere Verfassung darstellt, Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG) und so das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewährt wird. Offensichtlich ist dem schon sehr lange nicht mehr so.

    Nach meiner Lesart des alten Grundgesetzes von 1949 war dem so, dass die Staatsmacht darauf verzichtete und sogar ausschloss, dies von Amtsträgern, die nachweislich ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, auszuüben.

    Diese Nazi-Methoden der NS-Juristen müssen ein Ende haben oder die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erklären rückwirkend, das Grundgesetz sei nicht gültig, unterstützen damit die Argumentation der "Reichsbürger". Da mir ein derartiger Beschluss der Abgeordneten nicht vorliegt, gehe ich davon aus, dass das mir vorliegende Grundgesetz von 1949 unsere Verfassung darstellt.

    Es ist ausgesprochen schwierig auf die Einhaltung von Vorgaben des Gesetzgebers sich zu beziehen/zu klagen, wenn Richter ihrer Entscheidung das Gesetz erst gar nicht zugrunde legen. Noch problematischer wird es, wenn der Gesetzgeber nicht einmal die Einhaltung seiner Vorgaben überprüft. Wenn dem so ist, dann ist fraglich, was das Grundgesetz, die Verfassung, überhaupt soll.

    M.E. erreicht ein Staat nur dann seine Glaubwürdigkeit, wenn seine Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln. Da den bisherigen Amtsträgern die Einhaltung der Treuepflicht nicht ausgesprochen wird, ist nicht davon auszugehen, dass von deren Entlassung mit keiner Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Behörden zu rechnen ist. Es ist anzunehmen, dass umgekehrtes der Fall sein wird.

  • #2942

    WernerE (Donnerstag, 29 August 2024 14:35)

    #2938+#2939

    darin sind wir ganz sicher einig.
    Musste heute in eigener Sache die Richterin P vom SG Augsburg mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde und Beschwerde gegen Ihre Arbeit aufwarten.
    Frau Richterin ist zu "faul" um tatsächliche Sachaufklärung gegen die BG ETEM Südost
    vorzunehmen - jetzt hat sie mit Beschluss einen Güterichter eingeschaltet.
    Selbst da ist sie nicht nach meinem Grundsatz vorgegangen, hat mein eventuelle Einwilligung unter bestimmten Vorausgaben, ignoriert.

    Auf solche Richter - kann man ganz getrost verzichten!

    Habe meiner BG erklärt, dass ich mich nicht mehr von Ihnen verarschen lassen werde.

    WernerE - unverbesserlich - sonnige und doch nachdenkliche Grüße aus Mering

  • #2941

    Mazi (Donnerstag, 29 August 2024 09:52)

    Ich zitiere eine weitere Veröffentlichung an:
    Das Urteil des BGH ist zeitgeschichtlich bedeutsam und stellt einen wichtigen Beitrag zur Anerkennung des Unrechts dar, das den Opfern des Nationalsozialismus widerfahren ist. Doch es geht darüber hinaus: Der Senat konkretisiert die in der internationalen Strafrechtswissenschaft aktuell diskutierte Frage der Begrenzung der Beihilfestrafbarkeit bei sogenannten berufstypisch „äußerlich neutralen“ Handlungen (s. etwa Ambos und bereits Ambos, Baun sowie Petersen) hinsichtlich der engen Einbindung in organisierte Verbrechensstrukturen. Er leistet damit einen begrüßenswerten Beitrag zu den Grenzen individueller Verantwortlichkeit in bürokratisch organisierten Machtapparaten. Man kann sich – so ließe sich eine Lehre aus dem Urteil formulieren – nicht pauschal darauf zurückziehen, „bloß“ seinen Job zu machen, und dabei den Kontext der Tätigkeit geflissentlich ausblenden.
    (https://verfassungsblog.de/irmgard-f-kz-stutthof-bgh-beihilfe/).

    Bemerkenswert ist dies aufgrund der Bedeutung der Amtstätigkeit von Richtern und allen in der Justiz tätigen Amtsträgern.

  • #2940

    Mazi (Donnerstag, 29 August 2024 09:15)

    Es ist fraglich, ob Legislative, Exekutive und Judikative sich von der AFD oder den Reichsbürgern sich differenzieren lassen.

    Auf diese Veröffentlichung, zitiert von LTO.de, beziehe ich mich:
    https://verfassungsblog.de/irmgard-f-kz-stutthof-bgh-beihilfe/

    Zitat:
    Diese Zweifel hat der BGH gleich zu Beginn seiner Urteilsverkündung entkräftet: Mord, ebenso wie die Beihilfe zum Mord,2) verjähren nicht (§ 78 Abs. 2 StGB). Auch dass F. in früheren NS-Verfahren nur als Zeugin vernommen worden war, schaffe keinen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand. Denn allein ein rechtskräftig abgeschlossen Verfahren schütze das Vertrauen darauf – abgesehen von den in § 362 StPO normierten Ausnahmen – nicht noch einmal strafrechtlich verfolgt zu werden (vgl. Art. 103 Abs. 3 GG). Aufgrund der „fehlgeleiteten Nachkriegsjustiz“ (so der Senat wörtlich, s. hierzu auch etwa Safferling in: Lüttig/Lehmann), insbesondere der mittlerweile revidierten Rechtsprechung zum sogenannten „Einzeltatnachweis“ (hierzu etwa Burghardt, S. 37 ff und Kurz), waren viele NS-Gehilfinnen und Gehilfen wie F. aber überhaupt nicht verfolgt worden.

    Ich verweise auf die Formulierung:
    Aufgrund der "fehlgeleiteten Nachkriegsjustiz" ...

    und erinnere daran, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit auch heute noch nicht das Grundgesetz anerkennen und die Behörden seinerzeit von NS-Juristen aufgebaut und initiiert wurden.

    Was ist dieser Auffassung noch zuzufügen, wenn bewiesen ist, das Richter der Sozialgerichtsbarkeit selbst dem Gesetz, dem Grundgesetz nicht folgen?

    Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit das Gesetz nicht achten, aus dem sie ihre Macht ableiten, dann ist das mehr als fragwürdig. Der Begriff der Rechtsstaatlichkeit ist auch hier mehr als fehl am Platz.

    Wenn Richter das Gesetz nicht achten, dann erscheint es sinnlos darüber zu debattieren, ob das Volk, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ordentlich darüber beraten und das Gesetz richtig in Kraft gesetzt haben. Wie soll dann unterstellt werden dürfen, dass das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger gewährt wird.

    Wenn die Behörden nicht in der Lage sind rechtsstaatlich zu agieren, dann muss das Volk analog dem Grundgesetz, dies selbst in die Hand nehmen. Art. 20 GG gibt ihm die Ermächtigung hierzu. Offensichtlich - und dazu ist auf die Nazis zu verweisen - ist dies ein alt bekannter Vorgang.

    Es ist fraglich, ob Legislative, Exekutive und Judikative sich von der AFD oder den Reichsbürgern sich differenzieren lassen.

  • #2939

    Mazi (Mittwoch, 28 August 2024 20:32)

    (Fortsetzung)
    Die Amtsträger, Richter der Sozialgerichtsbarkeit, verstossen gegen Paragr. 103 Sozialgerichtsgesetz und handeln nicht nach Paragr. 444 Zivilprozessordnung, halten die Gesetze nicht ein.

    Objektive Kriterien zur Abgrenzung zu den "Reichsbürgern" kann ich nicht erkennen.

  • #2938

    Mazi (Mittwoch, 28 August 2024 20:25)

    Viel Dank für die guten Wünsche, WernerE.

    Wir sind uns einig, dass Ihnen und allen Unverletzten besser ginge, wenn der Staat seine Staatsmacht nach dem Grundgesetz durchsetzen würde. Es ist gesichert erhoben, dass Richter Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz und letztlich auch nach dem Grundgesetz treffen.

    Es ist fraglich 7n welchem Rechtssystem wir tatsächlich sind, wenn selbst die eingesetzten Richter, die Amtsträger, nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen.

    Zur Genüge habe ich ausgeführt, dass die Sozialgerichtsbarkeit ihren Entscheidungen keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und Bundesverwaltungsgerichts zugrunde zu legen. Sie führen ihre Amtsaufgaben nicht nach den Vorgaben des Gesetzgebers beispielsweise im Sozialgerichtsgesetz

  • #2937

    WernerE (Mittwoch, 28 August 2024 13:39)

    Hallo Zusammen, lieber Erich,

    ich bin nicht verschollen, lese gerne mit, habe aber zur Zeit sehr viel zu tun.
    Wünsche Dir lieber Erich, Deiner Frau, dem Freund und auch MaZi viel Kraft,
    Gesundheit, die richtigen Ideen und Erfolg in allen Dingen

    WernerE - sonnige Grüße

  • #2936

    Mazi (Mittwoch, 28 August 2024 08:59)

    In der Sozialgerichtsbarkeit sind Methoden, die der AFD als geplant unterstellt werden, von den NS-Juristen seinerzeit bereits unterschoben und von den etablierten Parteien als legitim angesehen werden, als rechtsstaatlich bezeichnet. Das geht sogar soweit, dass diese Methoden an staatlichen Universitäten als rechtsstaatlich bereits gelehrt werden.


    Es ist rechtsstaatlich nicht vorstellbar, dass der Staat Staatsmacht in die Hände von Richtern legt, die der Treuepflicht auf das Grundgesetz nicht nachkommen.

    Bekannt zu machen, dass Walter Steinmeier SPD), amtierender Bundespräsident, auf eine derartige Karriere als Jurist verweist. Damit ist unterlegt, dass jedem Amtsträger die Tür bis ganz nach oben offensteht.

    Nicht zu unterstellen, dass dies nicht bekannt sei, ist die offene Darstellung des Staates, dass ihre Minister der Justiz ihre Amtsaufgabe nicht qualifiziert wahrnehmen. Es bringt aber auch zum Ausdruck, dass der Gesetzgeber, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sich nicht davon überzeugen, dass ihre Vorgaben in den Gesetzen eingehalten werden.

    Was ist von einem Rechtssystem zu halten, dessen Vertreter, Richter der Sozialgerichtsbarkeit, dessen Vorgaben nicht folgen?

    Aufgrund der vorliegenden Beweise gibt es in der Bundesrepublik Deutschland zwar eine Vorschrift im Grundgesetz, dass die Sozialgerichtsbarkeit unterhalb des Bundesverfassungsgerichts angesiedelt ist, aber diese grundgesetzliche Vorgabe scheint in die Sozialgerichtsbarkeit nicht als Verpflichtung erscheinen, nach den grundgesetzlichen Vorgaben ihre Entscheidungen zu treffen.

    Was ist also von Entscheidungen in der Sozialgerichtsbarkeit, die von Amtsträgern, die der Treuepflicht nicht nachkommen, nicht ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, zu halten? Es gibt hoffentlich niemanden (ausserhalb dieser Gruppe), die solche Entscheidung gegen das Gesetz grundgesetzlich als legitim ansehen. M.E. ist dies nazi-haft begründet. Dies kann und darf nicht rechtsstaatlich legitimiert sein und werden.

    Das Grundgesetz schreibt, dass alle Macht vom Volke ausgeht. Es liegt nahe, diese Vorschrift umzusetzen und Amtsinstitutionen mit Amtsträgern zu besetzen, die der Treuepflicht nachkommen und den Rest zu verurteilen und mangels Vertrauen von der Ausübung der Staatsmacht auszuschließen. Es ist ihnen förmlich zu untersagen, Dienstkleidung bei der Wahrnehmung von Amtsaufgaben zu tragen und dies deren Verwendung von den Dienstaufsichtberechtigten zu sichern.

    Das sind Methoden, die der AFD als geplant unterstellt werden, von den NS-Juristen seinerzeit bereits unterschoben und von den etablierten Parteien als legitim angesehen werden. Das geht sogar soweit, dass diese Methoden an staatlichen Universitäten als rechtsstaatlich gelehrt wird.

  • #2935

    Mazi (Dienstag, 27 August 2024 14:14)

    Wie in Thüringen und Sachsen schätze ich auch das Wahlergebnis auf Bundesebene ein!

    Auf diese Umfageergebnisse beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/sonntagsfrage-das-sagen-die-umfragen-zur-landtagswahl-in-th%C3%BCringen/ar-AA1puB2W?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=c9045b6bb8b541219d2dae14f8b945c2&ei=20

    Es ist die Frage, wo ein anderes Ergebnis herkommen soll. Keine der bisherig bekannten Parteien ist dem Grundgesetz gefolgt. Da scheint es unwesentlich zu sein, wenn auch die AFD dem Grundgesetz nicht folgen könnte.

  • #2934

    Mazi (Montag, 26 August 2024 23:22)

    Wie faul muß das Grundgesetz noch stinken, bis die Bürger den Auslegungen (der NS-Juristen) noch bereit sind zu folgen?
    Es riecht danach, dass etwas im Staate nicht stimmt!

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.tichyseinblick.de/meinungen/cum-ex-skandal-scholz-untersuchungsausschuss-hamburg/

    Kann man ein Amtsversagen nicht mal einfach vergessen können? Schließlich leugnen alle Mörder vor den Staatsanwälten an, sich nicht mehr erinnern zu können. Von der Seite betrachtet bewegt sich der amtierende Kanzler der Bundesrepublik Deutschland in einem einheitlich Millieu.

    Zu beachten ist, dass er schließlich oberster Dienstherr der Exekutive ist. Und von allen Amtsträgern erwartet er ihre Unterwürfigkeit zu ihm und nicht zum Grundgesetz.

    Es ist mittlerweile öffentlich bekannt, dass in der Sozialgerichtsbarkeit Richter, Amtsträger, Amtsfunktionen ausüben, zu denen sie laut Grundgesetz ni8cht befähigt sind. Auch in diesen Fällen lässt der Staat seine Macht von Amtsträgern ausüben, die der Treuepflicht auf das Grundgesetz nicht folgen.

    Der BGH hat jüngst eine sehr weitreichende Auslegung und Bestrafung der KZ-Sekretärin gangbar gemacht. Alle Amtsträger sind nach diesem Urteil vom Grundgesetz bedroht - quasi als Miglied einer kriminellen Vereinigung.

    Daher ist es nicht undenkbar, dass Missbräuche, Cum Ex-Geschäfte, Heizungsgesetz, Ahrtalkatastrophe, etc. mit ihren Verantwortlichen nicht vermeidbar zu sein scheinen.

    Wie faul muß das Grundgesetz noch stinken, bis die Bürger den Auslegungen (der NS-Juristen) noch bereit sind zu folgen?

  • #2933

    Mazi (Montag, 26 August 2024 08:45)

    Wenn der Staat seine Vorgaben nicht befolgt und staatsanwaltschaftlich nicht verfolgt, dann stimmt etwas in unserem Rechtssystem nicht.

    Der Staat setzt nachweislich zur Durchsetzung seiner Staatsmacht keine Amtsträger in der Sozialgerichtsbarkeit ein, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen. Er verstößt oder erkennt damit das Grundgesetz nicht an!

    Da diese Richter ihre Entscheidung nicht anhand einer wahrheitsgetreuen unvollständigen Verwaltungsakte der beklagten Behörde treffen, treffen sie ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz. Dokumentiert ist dies insbesondere von den Richtern des LG Hamburg gegen Herrn Neumann und in der Folge von deren persönlichen Freiheitsentzug. Sie achten dabei nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und dessen Paragr. 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz. In dieser Folge folgen sie auch nicht dem Grundgesetz.

    Es ist damit hinterlegt, dass diese Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht tätig sind. Sie befolgen nicht die per Eid geleistete Treuepflicht auf das Grundgesetz.

    Dass die Staatsanwaltschaften ihre Kolleg:innen nicht anklagen hat offensichtlich mehr damit zu tun, dass sie einen gemeinsamen Dienstvorgesetzten, den Minister der Justiz, haben, als mit rechtsstaatlichen Verhältnissen.

    Die Mitarbeiter:innen sind damit Helfer zur Begehung einer Straftat.

    Es ist zweifelhaft wie ein Staat, der die Regeln der freiheitlich demokratischen Ordnung nicht einhält, glaubwürdig eine Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland betreiben kann. In meinen Augen ist dies höchst unglaubwürdig.

    Ich fordere nicht, diese Regeln abzuschaffen, sondern dass sie befolgt werden. Wenn eine Seite die Regeln nicht befolgt, darf sie im Gegenzug nicht fördern, deren Einhaltung von der anderen Seite einzuhalten. Wenn dies nachgewiesen ist und staatsanwaltschaftlich nicht verfolgt wird, dann stimmt etwas in unserem Rechtssystem nicht.

  • #2932

    Mazi (Samstag, 24 August 2024 20:37)

    Ich bin sicher, dass der Staat die Staatsmacht nicht von diesen Leuten ausüben lässt, die als Täter zu gelten haben. Das Grundgesetz ist durchzusetzen. Dabei sind dessen Grenzen nach der BGH-Entscheidung gegen die KZ-Sekretärin sehr weit zu ziehen.

    Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
    https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100474826/verfassungsschutz-chef-thomas-haldenwang-steht-offenbar-vor-ruecktritt.html


    Es ist richtig, dass diese Personen nicht als Straftäter bezeichnet werden dürfen, weil kein Richter seine Entscheidung nach dem Gesetz verkündet hat. Dies hat er aber deshalb nicht getan, weil er von dessen Unschuld überzeugt ist, sondern weil er nicht entscheiden durfte. Ihm wurde eine Anklage der Staatsanwaltschaft nicht vorgelegt. Aus diesem Grund hat er auch nicht entschieden.

    Für die Anklage ist die Staatsanwaltschaft, Ihre Kollge:innen, zuständig. Aber sie klagen sie aus gewissen, besonderen Gründen nicht an. So entscheiden Staatsanwaltschaften, ob diese Personen als Täter oder Straftäter zu gelten haben.


    Nachdem der Leitenden Oberstaatsanwalts Caspers die Ermittlungen gegen einen 15Jährigen übernommen hat
    (https://www.ksta.de/panorama/anschlag-in-solingen-15-jaehriger-festgenommen-terror-motiv-moeglich-850416

    Als möglicher Vorwurf gegen einen 15-Jährigen steht demnach momentan die Nichtanzeige geplanter Straftaten im Raum. „Nach vorliegenden Zeugenaussagen soll eine bislang unbekannte Person kurz vor dem Angriff mit dem Jugendlichen über Absichten gesprochen haben, die zur Tatausführung passen würden“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Markus Caspers."


    Die Nichtanzeige einer Straftat sollte nicht nur bei Haldenzwang, sondern auch zur Anklage von diversen Amtsträgern und die Vorgaben des Grundgesetzes im Raum stehen. Nach der Vorgabe des Grundgesetzes sind alle Bürger vor dem Gesetz gleich.

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass steuerehrliche Büger auch noch zur Förderung dieser Straftaten herangezogen werden dürfen.

    Nach diesem strafrechtliche Vorwurf muss Haldenwang und mit ihm viele andere Amtsträger auch ihr Amt als Verfassungsfeind verlassen.

    Ich gehe fest davon aus, dass die Klagen ihrer Kolleg:innen jetzt nur so aus dem Schreibautomaten laufen und sehr kurzfrist darüber entschieden wird, dass der Staat nicht die Staatsmacht von diesen Leuten ausüben lässt.

    Es ist allgemein bei Behörden und Gerichten bekannt, dass namentlich bekannte Amtsträger der Treuepflicht zum Grundgesetz nicht nachkommen. Nicht nachvollziehbar ist, dass diese Personengruppe weiterhin von steuerehrlichen Bürgern finanziell aus dem Topf der Steuereinnahmen finanzielle Unterstützung erhalten.

    Das Grundgesetz ist durchzusetzen. Dabei sind dessen Grenzen nach der BGH-Entscheidung gegen die KZ-Sekretärin sehr weit zu ziehen.

  • #2931

    Mazi (Samstag, 24 August 2024 13:02)

    Wann endlich wird das Grundgesetz mit seinen Vorgaben um- und durchgesetzt?

    Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/bericht-innenministerium-lie%C3%9F-informationen-zur%C3%BCckhalten/ar-AA1plwT9?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=25280c3d61c5411eb42d93d255c00072&ei=35

    Am 26.07.2023 hat das Bundesministerium des Innern selbst verlautbart, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip die Verwaltungsakte der Behörden und Gerichte wahrheitsgetreu und vollständig zu sein haben. Anhand dieser Akte würden Aufsicht und Gerichte die Verwaltungsentscheidungen der Behörden kontrollieren.

    Nach der Auskunft und der Drucksache des Bundestages vom 13.05.2019 (Drucksache 19/10084) gehören u.a. Emails zur ordnungsgemäßen Dokumententation des Verwaltungshandelns. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 1 B 153/87) können Betroffene anhand der Verwaltungsakte Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen. Gemäß der Entscheidung der Richter des Bundesverfassungsgerichts sind Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes verpflichtet wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen.

    Wenn Frau Faeser E-Mails der ausgeschiedenen Minister löschen will, dann ist davon auszugehen, dass sie darin offensichtlich einen Grund sieht.

    Wenn Frau Faeser (SPD) sich dieser Vorgabe des Grundgesetzes nicht anschließen will, dann verhält sie sich nicht nach dem Grundgesetz und ist als Verfassungsfeind zu qulifizieren.

    Ich leite daraus ab, dass Frau Faeser tatsächlich nicht einer "SPD" angehört, sondern gedanklich einer AFD zu ordnen ist. Nur die Abkürzung des Namens erscheint anders.

    Wir haben dies auch bei Olaf Scholz, Dr. Peter Tschentscher, Andy Grote oder Malu Dreyer (ehemalige Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz) oder Roger Lewentz feststellen müssen.

    Wir müssen uns scheinbar davon lösen, dass wir voraussetzen dürfen, dass unsere Vertreter in Exekutive und Judikative grundgesetzlich "geerdet" sind.

    Wann endlich wird das Grundgesetz mit seinen Vorgaben um- und durchgesetzt?

  • #2930

    Mazi (Samstag, 24 August 2024 12:20)

    Frau Wagenknech hat kurzgedachtt Recht! Der BGH hat unlängst mit seiner Entscheidung gegen die Sekretärin des KZ-Lagers deutlich gemacht, wie wichtig ihm das Grundgesetz erscheint.

    Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/renten-reform-sahra-wagenknecht-will-einer-berufsgruppe-an-den-kragen/ar-AA1pjSyT?ocid=winp2fptaskbarhover&cvid=75a2fcfcce944970dc14d2be81f11e54&ei=6

    Wo steht eigentlich im Grundgesetz, dass Abgeordnete des Volkes privilegiert sein sollen?

    Nach dem Grundgesetz sind alle vor dem Gesetz gleich. Offensichtlich soll es nach dem Willen der Behörden und Abgeordneten spezielle Personen "gleicher" sein.

    Es macht sich nicht gut, wenn Frau Wagnenknecht, die Streichung eines Privilegs fordert und diese Forderung auf eine nächste Legislaturperiode verschiebt.

  • #2929

    Mazi (Samstag, 24 August 2024 09:33)

    Mit einem Rechtsstaat auf der Grundlage des Grundgesetzes hat dies wahrlich nichts gemein.


    Es besteht der begründete Verdacht, dass die Landesregierungen in der Sozialgerichtsbarkeit Amtsträger einsetzen, die der Treuepflicht nicht nachkommen.

    Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden nachweislich nicht nach dem Gesetz. Ihre Entscheidung folgt weder dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes, noch den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, noch Paragraph. 103 Sozialgerichtsgesetz. Wie also soll judikativ das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG eingehalten sein?

    Es bringt relativ wenig festzustellen, das die Richter der Sozialgerichtsbarkeit von der Ideologie her die ältesten "Reichsbürger" der Republik sind und von dem etablierten Parteien nicht nur geduldet werden.

    Unfallopfer sind also gesetzlich trots anders lautender Gesetze nicht geschützt. Der Gestzgeber, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, unterlassen es nachzuprüfen, ob deren Vorgaben eingehalten werden.

    Die Funktion des Grundgesetzes ist auf das Zitieren und nicht auf seine darin verbrieften Rechte beschränkt. Es bestest also der begründete Verdacht, das NS-Juristen, das Grundgesetz gebeugt haben und der Gesetzgeber es unterlassen hat, dies nachzuprüfen.

    Mit einem Rechtsstaat auf der Grundlage des Grundgesetzes hat dies wahrlich nichts gemein.

  • #2928

    Mazi (Freitag, 23 August 2024 20:58)

    Das Grundgesetz sollte nicht nur von der AFD, sondern auch von den etablierten Parteien umgesetzt werden.


    Wenn in einem Staat als 3. Staatsgewalt die Judikative in der Verfassung, dem Grundgesetz, genannt ist, die Judikative aber dem Gesetz nicht folgt, dann kann niemand behaupten, des eine Staatsgewalt, eine Judikative, in einen Staat vorhanden ist.

    Es ist schwierig vorstellbar, dass das Grundgesetz die Staatsgewalten in die Legislative, die Exekutive und die Judikative aufteilt (Art. 20 GG), aber keine der Gewalten nach dem Gesetz und dem Recht handelt, deren Amtsträger, die Treuepflicht nicht wahrnehmen, dass dann ein funktionierender Rcchtsstaat existieren soll.

    Wenn der Rechtsstaat nicht funktioniert, wie sollen dann Amtsfunktionen und Verwaltungsentscheidungen nachvollziehbar sein?

    Wenn die Verwaltungsakten von Behörden und Gerichten nicht wahrheitsgetreu und vollständig nach dem Rechtsstaatsprinzip geführt und weder das Grundgesetz mit seinen Vorgaben, noch das Bundesverfassungsgericht oder der Minikommentar des Bundesministeriums vom 26.07.2013 beachtet wird, vertrete ich die Meinung, dass die Verwaltungsentscheidungen anhand der Verwaltungsakte nicht nachvollzogen werden können (Bundesverwaltungsgericht, Az. 1 B 153/87). Wenn dies in Ihren Urteilen die Richter der Sozialgerichtsbarkeit vorgeben, dann ist das objektiv eine unwahre Tatbestandsbeschreibung.

    Was daraus folgt, ist für jeden Bürger erkennbar!

    Da die Dienstaufsicht über die Justiz den Ländern obliegt, diese Amtsaufgabe in den Bundesländern, vertreten von deren Ministerpräsident:innen, erst gar nicht ausgeübt wird, stellt sich die Frage, ob denn Amtsfunktionen in den Ländern überhaupt ausgeübt werden.

    Verbindet man mit Amtsinstitutionen mit Amtsentscheidungen, so ist es sehr fraglich, ob diese Amtsfunktionen von Amtsträgern, die der Treuepflicht des Grundgesetzes nicht nachkommen, überhaupt rechts sind oder sein können.

    Natürlich ist dies eine hypothetische Frage.
    Ein Amtsträger, der der Treuepflicht nicht nachkommt, kann und darf nie eine Amtsaufgaben übernehmen. Er kann nie eine Staatsmacht verkörpern.

    Nicht milder ist der/die Ministerpräsident:in mit der Beauftragung von Personen/von Amtsträgern in Amtsfunktionen tätig zu sein, ohne sich der Treuepflicht verpflichtet zu sehen.

    Das Grundgesetz sollte nicht nur von der AFD, sondern auch von den etablierten Parteien umgesetzt werden.

  • #2927

    Mazi (Freitag, 23 August 2024 10:06)

    Aufgrund dieser Problematik ist nicht anzunehmen, dass die Rechtsstaatlichkeit in unserem Staat gegeben ist, da sie nicht eingehalten wird!


    Es ist undenkbar, dass Art. 19 Abs. 4 GG von den Ministerpräsidenten gewährt wird und Richter der Sozialgerichtsbarkeit gemäß ihrem Amtsauftrag Gesetze und Recht nach dem Grundgesetz wahren!

    Nicht nachvollziehbar erscheint, dass die Länder Amtsträger zur Ausübung einer Amtsfunktion einsetzen, die der Treuepflicht nicht nachkommen und trotzdem erklären, Staatsmacht auszuüben.

    Es ist nicht nachzuvollziehen, dass Richter als Juristen das Gesetz nicht einhalten.

    Dass sie es nicht einhalten, ist daraus nachvollziehbar, dass sie keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde ihrer Entscheidungsfindung zugrunde legen. Sie folgen damit Paragr. 103 Sozialgerichtsgesetz wie dem Grundgesetz und dem Bundesverfassungsgericht ebenso nicht. Eigentlich ist es unmöglich, dass Verfassungsfeinde seit der Darstellung der Verfassung (1949!) Recht sprechen dürfen.

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass Staatsmacht von solchen Leuten, m.E. NS-Juristen, vollzogen werden darf.

    Letztlich ist es ein Fall, der der AFD untergeschoben werden soll, aber schon immer in dieser Form praktiziert wurde. Nach Paragr. 444 ZPO sind Richter verpflichtet Beanstandungen von Klägern dann als bewiesen anzuerkennen, wenn eine beklagte Partei die Beweise nicht vorgelegt hat. Es ist auch für einen Richter nicht nachvollziehbar, wenn ihm keine wahrheitsgetreue und vollständige Berwaltungsakte der Beklagten Behörde vorliegt.

    Wenn die Richter in ihrer Tatbestandsbeschreibung angeben, dass ihnen die Verwaltungsakte der Beklagten vorliege, dann ist das einfach sachlich unwahr. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein Staat eine Staatsgewalt auf unwahren Angaben ausübt.

    Wenn die Richter den Weisungen des Grundgesetzes, des Bundesverfassungsgerichts und auch auch der Auslegung des Bundesinnenministerums hinsichtlich der gesetzlichen rechtsstaatlichen Vorgaben nicht folgen und der Gesetzgeber die Einhaltung seiner Vorgaben nicht überprüft, dann sind erhebliche Zweifel der Bürger hinsichtlich des Art. 20 GG, der Staatsgewalten mehr als begründet angebracht.

    Es nicht nachvollziehbar, dass Art. 20 GG die tatsächliche Macht des Volkes beschreibt, wenn Amtsträger sich nicht an diese grundgesetzlichen Vorschriften halten. Es ist anzunehmen, dass der "Staat" bewusst ausserhalb des Grundgesetzes eine 4. Staatsmacht verankert hat. Ich gehe davon aus, dass die NS-Juristen dies in internen Vorschriften vorgenommen haben und so das System "offiziell" nicht in Erscheinung tritt.

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass sich ein Staat als Rechtsstaat bezeichnet werden darf, wenn seine Justiz sich nicht auf dessen Rechtsgrundlagen bezieht. Daraus folgt, dass auch dessen Verwaltungsentscheidungen sich nicht ausschließlich auf dessen Verwaltungsakten sich ergeben und für Betroffene nachvollziehbar sind (Bundesverwaltungsgericht, Az. 1 B 153/87). Wenn Verwaltungsentscheidungen sich nicht ausschließlich auf Verwaltungsakten begründen, dann kann die Verwaltungsakte nicht wahrheitsgetreu und vollständig sein. Das muss Richtern der Sozialgerichtsbarkeit bekannt und geläufig sein.

    Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben ihren Eid gebrochen und brechen ihn auch weiterhin, sind Täter, sind von ihren Kolleg:innen anzuklagen und zu verurteilen. Sie sind damit als Verfassungsfeinde gekennzeichnet und sind nicht berechtigt, aufgrubd des Grundgesetzes irgendwelche Leistungen geltend zu machen.

    Da dies in der Praxis nicht erfolgt, die Ministerpräsident:innen die Landespolitik verantworten, ein Ministerium der Justiz, einen Gesetzgeber haben, der seine Amtsaufgaben nicht wahrnimmt, ist nicht davon auszugehen, dass die Macht wirklich beim Volk liegt.

    Aufgrund dieser Problematik ist nicht anzunehmen, dass die Rechtsstaatlichkeit in unserem Staat gegeben ist, da sie nicht eingehalten wird!

  • #2926

    Mazi (Donnerstag, 22 August 2024 09:45)

    Der BGH hat in seinem Urteil das Grundgesetz sehr weit ausgelegt!

    Nach diesem Urteil gegen die KZ-Sekretärin hat er den Besteller und Abnehmer der tödlichen Substanz gemäß früheren Urteilen der Justiz freigesprochen, aber das Urteil gegen die eigentliche Bestellerin bestätigt. Das kann man nur nachvollziehen und verstehen, wenn man eingespaltenes Verständnis zum Recht oder Jura, die Wissenschaft der NS-Juristen, studiert hat.

    Wenn nach dem Grundgesetz alle Macht von Volke ausgeht, dann erschließt sich diese Logik ebenso wie der Beitrag (# 2923) es darstellt nicht, dass Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, dennoch einen Rechtsanspruch auf deren Unterstützung (trotz Bruch des Amseids) haben sollen. In der Tat ist dies logisch nicht für Normalbürger mit deren Rechtsanspruch nicht nachvollziehbar.

    Kommen wir zu dem Schluss der Richter des BGHs:
    Die Grenze der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung wird grundgesetzlich sehr weit gezogen worden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Besteller und Abnehmer einer tödlichen Substanz rechtlich besser gestellt werden, als Sekretärinnen, die einen Amtsauftrag ausgeführen. Für Amtsträger bedeutet dies, dass die Ausführung eines Amtsauftrags dann strafbar ist, wenn er gegen Gesetz und Recht verstößt.

    Es wird vermutet, dass 90 % der Amtsaufträge, die sie ausführen, wider Gesetz und Recht sind. Für Richter der Sozialgerichtsbarkeit ist davon auszugehen, dass dies 100 % sind.

    In der Justiz wird also die Ausführung eines Amtsauftrags härter bestraft wird, als die Erteilung eines solchen Auftrags. Gemessen an der Praxis ist festzustellen, dass sich der praktizierte Kreis in der Justiz privilegiert wird und schließt.

    Daraus lernen wir und was gibt uns die Justiz mit auf den Weg:
    Straffällig macht sich also der, der einen Auftrag ausführt und nicht der, der ihn erteilt. Der, der einen Auftrag zur Tötung erteilt, geht nach der Justiz straffrei aus und erhält sogar noch finanzielle Zuwendungen.

    Es ist logisch rechtsstaatlich nicht nachvollziehbar, was uns NS-Juristen zumuten!
    Es ist davon auszugehen, dass der Abgleich von "verstorben" und "ausgestorben" mehr Wahrheit hergibt, als allgemen anzunehmen ist.