Kommentare: 3758
  • #3758

    Mazi (Freitag, 25 April 2025 20:36)

    Nach der Zahlung des Bistums Essen von 45.000 Euro befindet der Richter, dass dies genug sei.

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/bistum-essen-gericht-lehnt-h%C3%B6heres-schmerzensgeld-f%C3%BCr-missbrauchsopfer-ab/ar-AA1DC7i0?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=87942a5e7aa64ae3b6d335742b91db05&ei=24

    Damit ist offengelegt, dass einmal den Bürger nicht vor einem Missbrauch schützt und die Zahlung des Bistums Essen absurd ist. Nur der Richter ist davon überzeugt, dass dies ausreichend bemessen ist.

    Es liegt nahe, dass der Richter sld Amtsträger nicht nach dem Gesetz und Recht gehandelt hat (Art. 20 Abs. 3 GG).

  • #3757

    Mazi (Freitag, 25 April 2025 08:55)

    Interessant, wie es in der Justiz intern zugehen soll!

    Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/justiz-lg-hannover-99kls3/25-korruption-staatsanwalt-kokain-mafia-prozess

    Wir brauchen uns wahrlich nicht über die interpretierte Demokratie und den praktizierten Rechtsstaat zu streiten. Jedem Bürger muss klar sein, dass die Exekutive und die Judikative uns unter dem falschen Verständnis des Grundgesetzes „ein Knopf ans Ohr genäht“ hat.

    Es geht wiederum um besagte Sozialgerichtsbarkeit, die tatsächliche Finanzierung des Urkrainekrieges, die widersprüchlichen Angaben der verantwortlichen GRÜNEN-Politiker, deren Strafanzeigen und nicht zuletzt der Aussagen in diesem Gerichtsverfahren. Wir verweisen hier vollkommen unterschiedliche Themen mit gleichem Hintergrund.

    Es fällt mir zugeben schwer oder unmöglich, dessen Legitimation im Grundgesetz zu finden.

    Aber nichts ist so einfach, wie die Tatsache, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit gegen die Weisungen unabhängiger Richter oder dem ihnen vorgesetzten Bundesverfassungsgericht verstoßen und vorgeben, Amtshandlungen zu vollziehen.

    Man muss sich nur vorstellen, dass Richter/Amtsträger gegen das Grundgesetz tätig sind, aber erklären, dass sie Amtshandlungen/Staatsmacht vornehmen/ausüben und dabei durch tragen von Amtskleidung Amtsausübung vortäuschen. Die Züge der Nazis treten m.E. offensichtlich zu Tage.

  • #3756

    Mazi (Donnerstag, 24 April 2025 21:56)

    Was ist noch rechtsstaatlich?

    Auf folgende Veröffentlichungen weise ich hin:

    russisches Gas an staatliche Unternehmen

    https://www.bing.com/videos/riverview/relatedvideo?q=SPIEGEL+Shortcut%3a+Dubiose+deutsche+Deals+mit+Russland&cvid=d13994f5c52d4379886c52f1818092a8&gs_lcrp=EgRlZGdlKgYIABBFGDsyBggAEEUYOzIGCAEQRRhA0gEIMTc5MmowajSoAgiwAgE&PC=WSEDSE&ru=%2fsearch%3fq%3dSPIEGEL%2bShortcut%253A%2bDubiose%2bdeutsche%2bDeals%2bmit%2bRussland%26cvid%3dd13994f5c52d4379886c52f1818092a8%26gs_lcrp%3dEgRlZGdlKgYIABBFGDsyBggAEEUYOzIGCAEQRRhA0gEIMTc5MmowajSoAgiwAgE%26FORM%3dANAB01%26PC%3dWSEDSE&mmscn=vwrc&mid=4D94249BDA83AACE80E64D94249BDA83AACE80E6&FORM=WRVORC&ntb=1&msockid=53d24856214411f099d7f6663ee936d8

    Uranlieferung

    https://www.fr.de/wirtschaft/schicksalhafte-abhaengigkeit-offenbar-ist-deutschland-auf-russlands-wirtschaft-angewiesen-zr-93497807.html

    Wie desinformiert werden wir Bürger?

    Nicht nur wird uns seitens der Richter der Sizialgerichtsbarkeit ein Märchen aufgetischt, sondern auch in völlig verschiedenen Branchen werden uns Märchen erzählt. Das Friedrich Merz vor der Bundestagswahl uns das Gegenteil von dem erzählt, was er anschließend nach der Wahl in Taten umsetzt, dass erkannten wir als "Wahlkampfgetöse" und haben ihn trotzdem gewählt.

    Nun wird aber bekannt, dass "die da oben" scheinbar machen was sie wollen und sich nicht von einem "Donald Trump" abgrenzen, muss doch uns alle misstrauisch machen.

  • #3755

    Mazi (Donnerstag, 24 April 2025 13:55)

    Das sicherste unsere Demokratie zu ruinieren erscheint mir darin zu liegen, das Grundgesetz analog der Nazis nicht umzusetzen.

  • #3754

    Mazi (Donnerstag, 24 April 2025 11:10)

    Es sollte Gleiches mit Gleichem verglichen werden!

    Da die Justiz nicht unbeteiligt am Aufstieg der Nazis unbeteiligt war und als dritte Staatsgewalt bezeichnet wird, ist es nicht gerechtfertigt, dass sie auch in der Bundesrepublik Deutschland unüberwacht blieb. Der Gedankengang, dass das Grundgesetz dies erlaube, ist m.E. mit der Nicht-Ausübung der Amtsaufgabe nicht vereinbar.

    Die Amtsausübung von Richtern der Sozialgerichtsbarkeit und die Nichtachtung des ihnen vorgesetzten Gerichts, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und des Grundgesetzes sind nicht hinnehmbar. Strafverschärfend ist zudem, dass sie während der Mitteilung ihres „Gerichtsbeschlusses“ Dienstkleidung getragen haben. Sie haben damit nicht unerheblichen Schaden in der Bundesrepublik Deutschland angerichtet. M.E. ist es ungebührlich aber regelmäßig Staatsgewalt von Amtsträgern ausüben zu lassen, die Gesetz und Recht nicht folgen (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Es ist m.E. nicht vertretbar, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit, als Amtsträger nicht Gesetz und Recht folgen, aber erklären, dass sie als Amtsträger die Sozialgerichtsbarkeit als Institution vertreten. Unter diesem Gesichtspunkt sind die Urteile der Verwaltungsgerichte in Frankfurt (Oder) und Lüneburg zu überprüfen.

    Strafverschärfend ist zu berücksichtigen, dass die Justiz als dritte Staatsgewalt bezeichnet wird.

    Das ist zu korrigieren und Täter tatsächlich zu verfolgen, anzuklagen und als Straftäter zu verurteilen.

    M.E. hat dies mit rückwirkender Wirksamkeit zu erfolgen. Die Pensionsansprüche dieser Amtsträger ist um die Nicht-Wahrnung ihrer Amtsaufgaben zu kürzen. Die Unrecht bezogenen finanziellen Zuwendungen sind sicherzustellen.

    Tatsache ist, dass das Volk die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wählten, die ihre Amtsaufgabe aber dennoch nicht wahrnehmen und die Einhaltung ihrer gesetzlichen Vorgaben nicht nachprüfen. Unter diesem Gesichtspunkt ist fraglich, wie „alle Macht vom Volk“ wahrgenommen werden soll, wenn „ihre“ Abgeordneten diese Aufgabe nicht ausüben.

    Es sollte Gleiches mit Gleichem verglichen werden.

  • #3753

    Mazi (Mittwoch, 23 April 2025 10:08)

    Die Justiz war keinesfalls an dem Aufstieg der Nazis unbeteiligt! Die Justiz heute weiterhin unüberwacht zu lassen, ist aufgrund ihrer Vergangenheit keineswegs zu rechtfertigen.

    Ich erinnere an den Artikel beim Beck-Verlag:
    https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/thueringen-1930-justiz-nazis-stoppen-wilhelm-frick?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=

  • #3752

    Mazi (Mittwoch, 23 April 2025 09:49)

    Statt sich auf einen ehemaligen Vertreter der Exekutive, Peer Steinbrück, zu beziehen, erscheint mir die Bezugnahme eines ehemaligen Präsidenten einer Justizbehörde auf ein Gesetz sachlogischer/angemessener zu sein.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/meinung/m/sozialrecht-komplex-ineffizient-leistungen-zusammenlegen-kommentar?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=

    Wenn ein Richter die Angemessenheit seiner Entscheidung nicht zur Auslegung der Gesetze passt, dann hat er die Berufung zuzulassen. Mehr Entscheidungsfreiheit hat er nach dem Grundgesetz nicht!

  • #3751

    Mazi (Mittwoch, 23 April 2025 09:35)

    Vieles spricht dafür, eine Justiz, die Gesetz und Recht nicht folgt, in Gänze abzuschaffen.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/karriere/im-job/stories/detail/jura-jobs-berufsbild-justizfachangestellte-justizfachwirt-verwaltung-geschaeftsstelle-gerichte

    In der Tat erscheint es unsinnig von einer Justiz zu sprechen, wenn sie sich ohnehin nicht an Vorgaben der Abgeordneten des Deutschen Bundestages hält. Ihr eine dritte Staatsgewalt im Grundgesetz nachzusagen, wo sie sich ausgerechnet an die darin erstellten Regeln nicht hält, erscheint zudem grotesk. Es wird nicht deutlich, dass sich eine Justiz von den "Reichsbürgern" unterscheiden würde. Im Klartext entscheidet derzeit eine Justiz über ein ihr befreundetes Lager. Offensichtlich soll es in diesem Fall um eine Vorherrschaft gehen.

    Als wiederholtes Beispiel wird wiederum die Verbindlichkeit der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts angeführt, dass alle Behörden binden soll, aber von der Sozialgerichtsbarkeit nicht als verbindlich angesehen wird. Zudem ist anzumerken, dass Gerichte nicht als Behörden angesehen werden sollen. Und Behörden zur Exekutive zu zählen sind, während Gerichte dagegen jedoch nicht zu zählen sind. Noch unsinniger wird es, wenn sie auch noch von der gleichen Exekutivbehörde beaufsichtigt werden sollen, die diese Amtsaufgabe jedocdieh nachgewiesenermaßen nicht ausführt.

    Sie erkennen daraus, dass Nazi-Juristen hier fleißig mitgemischt haben. Auch wenn die eigentlichen Täter verstorben sind, deren Gesinnung lebt. Nicht zu unterschätzen ist, dass sie als Ausbilder weiterhin fungieren.

  • #3750

    Mazi (Dienstag, 22 April 2025 10:09)

    Um Verwechselungen des Oberstaatsanwalts für Korruptionsbekämpfung auszuschalten , wird darauf hingewiesen, das LTO heute in seinem Morgenbriefing darauf hingewiesen hat, dass es sich um Alexander Badle, wie von mir bereits vermutet wurde, gehandelt hat.

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/1str47523-bgh-oberstaatsanwalt-korruption-frankfurt?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=

    Damit sollte u.a. geklärt sein, dass die Veröffentlichung von Klarnamen von Straftätern vollkommen legitim ist.

    Unstrittig ist, dass Täter nach dem Grundgesetz strafrechtlich zu verfolgen und zu verurteilen sind. Verantwortlich sind hierfür Amtsträger, die nach dem Grundgesetz verpflichtet sind, nach Gesetz und Recht zu handeln (Art. 20 Abs. 3 GG). Handeln sie nicht nach dem Grundgesetz, ist belegt, dass sie ihre Amtsaufgaben nicht wahrhnehmen.

  • #3749

    Mazi (Dienstag, 22 April 2025 08:55)

    Wie schwierig ist es, wenn Amtsträger Gesetz und Recht nicht folgen?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/meinung/m/sozialrecht-komplex-ineffizient-leistungen-zusammenlegen-kommentar?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=

    Wenn die Exekutive nicht den gesetzlichen Vorgaben folgt, die Judikative dies auch noch bestätigt, die Vorgaben der Legislativen nicht beachtet werden, dann ist es logisch, dass Berechtigte schon gar keinen Antrag abgeben werden. Die Abgabe eines entsprechenden Antrags erscheint schon aus demokratischen Gesichtspunkten unlogisch.

    Schon die Urteile der Verwaltungsgerichts lässt erkennen, dass nur einzelne Personen aus dem Staatsdienst entfernt werden und Exekutive und Judikative gemeinsam nicht wollen, dass demokratische Verhältnisse eingeführt werden.

    Eine Begründungssuche zum Erfolg einer AFD erscheint schon deshalb hirnrissig zu sein.

  • #3748

    Mazi (Dienstag, 22 April 2025 08:29)

    Was ist eigentlich von einer Justiz zu halten, die die gesetzlichen Vorgaben der Abgeordneten des Deutschen Bundestages beachtet? Durch was unterscheidet sie sich von "Reichsbürgern"?

    Ich vermag sachlich keine Abgrenzungskriterien zu den "Reichsbürgern" erkennen!

    Seitens der Kläger ist nicht zu erkennen, dass sie sich nicht gemäß Grundgesetz verhalten haben. Es ist nicht zu erkennen, dass der Staat eine Gerichtsbarkeit eingerichtet habe bzw. Amtsträger als Richter eingesetzt werden, die ihre Amtsaufgabe nach Gesetz und Recht ausüben (Art. 20 Abs. 3 GG).

  • #3747

    Mazi (Samstag, 19 April 2025 12:55)

    Es ist unerhört, dass die Judikative Entscheidungen trifft, ohne die gesetzlichen Regeln zugrunde zu legen.

    Wenn der Staat zur Durchsetzung seiner Staatsmacht Amtsträger einsetzt, die Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) nicht folgen, dann erscheint es unsinnig, dass das VG Frankfurt (Oder) oder das OVG Niedersachsen in ihrer Entscheidung Amtsträger vorhalten, willentlich und wissentlich gegen das Grundgesetz zu verstoßen.

    Aufgrund der Tatsache, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach den Vorgaben des Grundgesetzes ihre Entscheidung treffen, ist auch davon auszugehen, dass sie Gesetz und Recht in dem Verantwortungsbereich eines Ministerpräsidenten eines Bundeslandes nicht sicherstellen.

    Es ist zweifelhaft, dass der Staat eine Judikative beauftragt haben will, die die Vorgaben des Grundgesetzes beachten soll, aber nicht vornimmt. Daher ist es nicht schlüssig, dass diese Amtsträger dennoch Amtsaufgaben wahrnehmen können und sie nicht strafrechtlich verfolgt werden.

    Da davon auszugehen ist, dass in der Judikative keine Entscheidungen nach den Vorgaben des Grundgesetzes getroffen werden und die Ministerpräsidenten der Bundesländer ihrem Eid auf die Verfassung nicht Folge leisten. Keinesfalls ist sichergestellt, dass diese Praxis dazu führen kann, dass Gesetz und Recht in deren Verantwortungsbereich sichergestellt werden.

    Die Frage, die sich ergibt, ist die, welche Gesetze und welches Recht gemeint ist. Da das Grundgesetz unabhägigen Richter das Recht eingeräumt hat, ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen, das Bundesverfassungsgericht ausschließlich das Grundgesetz als Maßstab aller Dinge kommentiert und Entscheidungen trifft, ist es ausgeschlossen, dass die Nazi-Gesetze als Grundlage für unsere Rechtsprechung angesehen werden darf.

    Die Frage, die zu klären ist, welche Bedeutung dann ein Eid eines Ministerpräsidenten vor einem Landtag hat?

    Naheliegend ist, dass diese Praxis von der Nazi-Ideoliogie herrührt.

    Mit anderen Worten:
    Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die nach den Nazi-Gesetzen getroffen werden, haben keine Rechtsgrundlage. Entscheidungen dieser Amtsträger sind keine Amtshandlungen nach dem Grundgesetz.

    So bedauerlich dies auch für Kläger im Sozialgerichtsprozess auch ist, es ist Klarheit geschaffen. In der Bundesrepublik Deutschland ist es zwar eine Sozialgerichtsbarkeit, aber keine Entscheidungen nach dem Gesetz. Zu erkennen ist dies u.a. daran, dass 1949, nach der Gültigkeit des Grundgesetzes, weiterhin das Reichsversicherungsamt "Recht" gesprochen hat, ohne hierfür eine Legitimation zu besitzen. Die Einführung der Sozialgerichtsbarkeit 1954 hat zwar diesen Mangel beseitigt, aber die Legislative hat weiterhin es unterlassen, nachzuprüfen, ob deren Vorgaben überhaupt beachtet wurden.

    Klagen, eingereicht bei der Sozialgerichtsbarkeit, sind weiterhin anhängig, da sie von keinen unabhängigen Richtern, Amtsträgern, entschieden wurden, die nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Dennoch frohe Ostern!

  • #3746

    Mazi (Freitag, 18 April 2025 18:29)

    # 3743
    Es ist sachlich unbillig, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine Amtshandlung vorgenommen haben können und darauf verzichtet haben, in Kenntnis einer Gesamtakte eine Entscheidung getroffen haben können.

    Jedem sachverständigen Dritten muss klar sein, dass er nur dann eine sachgerechte Entscheidung treffen kann, wenn er Kenntnis von einerm Sachverhalt hat und ihm eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorliegt (vgl. Rechtsstaatsprinzip und Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 und des Bundesverwaltungsgerichts von 1988).

    Es ist bedauerlich, dass diese normale Anforderung seitens der Amtsträger in der Judikative und speziell in der Sozialgerichtsbarkeit nicht geteilt wird. Es ist nachgewiesen, dass die Judikative Gesetz und Recht nicht beachtet.

    Es ist schon so, dass die Verfassung, das Grundgesetz, in einem Rechtsstaat gewahrt werden muss.

    Ich vertrete die Auffassung, dass die Ministerpräsidenten der Bundesländer die Sozialgerichtsbarkeit nicht mit Amtsträgern besetzt haben, die nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3GG), also tatsächlich keine Amtsaufgaben (Durchsetzung von Staatsmacht) übernommen haben.

    Sie sind strafrechtlich anzuklagen!

    Wenn es dennoch so wäre, hätten die Richter des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen nicht nach dem Gesetz entschieden - was ich entschieden bestreite -.

    Es erscheint nach 75 Jahren Grundgesetz an der Zeit, dass in den Bundesländern dessen Vorgaben endlich um- und durchsetzen.

    Von den "Sonntagsreden" des ehemaligen Chef des Bundeskanzleramtes und späteren Bundesaußenministers Frank-Walter Steinmeier (SPD) ändert sich dieses selbständig nicht. Da gibt es etwas zu tun!

  • #3745

    Mazi (Freitag, 18 April 2025 18:04)

    #3744
    Es ist fraglich wie sich jemand die Dreistigkeit erlauben kann ohne Kenntnis dessen, dass eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorliegt (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983, Az. 2 BvR 244/83 u.a.), diese Akte Medizinern vorzulegen und sie ein Gutachten zu erstellen, indem sie einen Grad der Behinderung angeben.

    Wenn auch noch das Bundessozialgericht bemüht wird - wie in dem Fall dargestellt -, muss zumindest diesem, oder jedem normal Denkenden doch klar sein, dass das nicht geht.

    Wenn ein Ministerpräsident einen Eid leistet, die Verfassung anzuerkennt und danach Gesetz und Recht zu achten ist, spätestens dann hat er festzustellen, dass er die Amtsinstitution Sozialgerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz nicht mit Amtsträgern, die dem Gesetz und Recht folgen, besetzt hat (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1983 entschieden, dass eine wahrheitsgetreue und vollständgie Verwaltungsakte der Beklagten notwendig ist, eine sachgerechte Entscheidung herbeizuführen. Aufbauend auf dieser Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht zudem entschieden, dass ein Betroffener anhand dieser Akte die Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen könne.

    Wenn ein Richter nicht nach dem Grundgesetz die Entscheidung fällt, dann ist das seine Sache. Aber dies als richtig anzusehen ist unter den Beteiligten höchst fragwürdig.

    Nach der Eingangs dargestellten Vorgehensweise können die Amtsträger nicht im Namen des Sozialgericht entschieden haben. Sie haben eine Amtshandlung vorgetäuscht.

    Ich bestreite nicht, dass die Amtsträger des Sozialgericht angegeben hat, eine Entscheidung bekannt gemacht zu haben. Aber ich bezweifele, dass diese Amtsträger nach dem ihnen vorgesetzten und verbindlichen Gericht eine Amtsausführung vorgeniommen haben. Die Richter des Sozialgerichts bzw. die Richter haben keine Amtshandlung vorgenommen. Schließlich ist deren Handlung an Gesetz und Recht gebunden. Und dies besagt anderes.

    Schließlich haben ist ihre Entscheidung gegen das Gesetz verstoßen und sind strafrechtlich zu belangen.

    Bei soviel Unkenntnis einer sachgerechten Entscheidung vertrete ich die Auffassung, dass zwischen einem "Reichsbürger" - der das Grundgesetz nicht anerkennt - und einem Richter der Sozialgerichtsbarkeit, einem ausgebildeten Juristen, ein wesentlicher Unterschied bestehen muss.

    So geht Rechtsprechung mit nichten nicht!

    Die Ministerpräsidenten müssen sich bei einer solchen Handhabung in der Sozialgerichtsbarkeit nachsagen lassen, dass sie keine Amtsträger als Richter der Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt haben bzw. diese Leute keine Amtshandlungen vornehmen! Sie müssen sich auch vorhalten lassen, dass Gesetz und Recht in ihrem Verantwortungsbereich nicht eingehalten werden. Sie brechen selbst ihren vor den Landtagen geleisteten Eid.

    Nach der Entscheidung des VG Frankfurt (Oder) und des OVG Niedersachsen ist es unbillig Staatsmacht von Leuten ausüben zu lassen, die dem Grundgesetz widersprechen.

    So geht es wirklich nicht!

  • #3744

    WernerE (Freitag, 18 April 2025 13:48)

    Auch wenn es nicht unbedingt zur Sache von Erich gehört, ist es trotzdem sachdienlich
    zur Aufklärung - denke ich.

    Erfahrung des SG Karlsruhe 12 Kammer Az. S 12 SB 877/19 29.07.2019

    Streit um die Höherbewertung des Grades der Behinderung (GdB) -
    missbräuchliche Ausnutzung der sozialgerichtlichen Amtsermittlungspflicht durch die Verwaltungsbehörden

    Leitsatz:
    1. Zwar ist die Bewertung des GdB nicht die vordringliche Aufgabe des medizinischen Sachverständigen.
    Wenn es indessen darum geht, alle Behinderungsmomente in einer Gesamtschau unter Beachtung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander einzuschätzen sind ärztliche Meinungsäußerungen jedoch unerlässlich. Ihnen kommt zwar bei der GdB-Schätzung keine bindende Wirkung zu; sie sind aber eine wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage (Fortführung von BSG vom 27.1.1987 - 9a RVs 53/85).

    12. Die vom Gericht beigezogenen und ausgewerteten Statistiken und Beweismittel belegen die außerordentliche Schwere und Dauer, mit welcher sich das Bundesland ohne Rücksicht auf die Besonderheiten jedes Einzelfalls seiner Aufklärungspflicht aus §§ 20, 21 SGB X zum Trotz der hierfür erforderlichen personellen und sachlichen Ausstattung entledigt und sich der Sozialgerichtsbarkeit unter missbräuchlicher Ausnutzung
    der sozialgerichtlichen Amtsermittlungspflicht als einer ihr vermeintlich irgendwie nachgelagerten Außenstelle für sozialmedizinische Amtsermittlungen bedient.

    WernerE - Frohe Ostern, Kraft, Gesundheit allen Hier und in Bremen

  • #3743

    Erich Neumann alias unfallmann (Freitag, 18 April 2025 11:55)

    Hallo Mazi,
    #3741
    Mein Kampf um Unfallrente wird im "Kampf um die Akten" erweitert. Dazu im Einklang hat die BGHW letztmalig im Schreiben vom 05.03.2021 vorgetragen:

    "Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

    Vor diesem Hintergrund bin ich am 06.09.2021 letztmalig aus dem Gefängnis entlassen worden, mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm.

    MfG unfallmann
    "Ein Mann der die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

  • #3742

    Mazi (Freitag, 18 April 2025 09:43)

    #3741
    Es ist nachvollziehbar, dass eine unvollständige und unwahre Verwaltungsakte der beklagten Behörde nie dazu führen kann, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 oder das Grundgesetz von 1949 befolgt wird.

    Wenn das Grundgesetz nach Art. 97 Abs. 1 die Entscheidung unabhängige Entscheidungr Richter von ihrer Bindung an das Gesetz abhängig macht, so ist festzustellen, dass Richter zwar Amtsträger sind, aber sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten. Wenn sie sich nicht an die Vorgaben des Grundgesetzes halten, dann können sie auch nicht vorgeben, dass sie sich an dessen Vorgaben gehalten hätten.

    Was ich damit ausdrücken will:
    Wenn Amtsträger, Richter der Sozialgerichtsbarkeit oder Amtsträger der Berufsgenossenschaften, sich nicht an die Vorgaben des Grundgesetzes halten, dann können sie auch nicht erklären, hoheitlich tätig gewesen zu sein. M.E. unterscheiden sie sich nicht qualitativ von den sogenannten "Reichsbürgern". Dennoch lassen sie sich von den Bürgern fürstlich für ihre "Leistung" bezahlen.

    Auf jeden Fall arbeiten die Amtsträger nicht nach den Vorgaben der Gesetzen, der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es ist richtig und die gezahlten Gelder analog der Entscheidung des BGH im Fall des Oberstaatsanwalts Alexander Badle amtlich sicherzustellen.

    Etwas oder entscheidendes läuft in unserem Staat daneben. Der Einfluss der "Reichsbürger" ist zurück zu drängen.

  • #3741

    Mazi (Donnerstag, 17 April 2025 21:28)

    Wie Sie, Herr Neumann, glaubhaft darlegen, ist Ihr Schreiben vom 24.11.2009 - trotz Eingangsstempel der BGHW - in keiner Verwaltungsakte für Sie auffindbar. Sie haben darin einen Antrag gestellt, der nicht entschieden wurde.

    Ich frage mich, wie ein Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine Verwaltungsentscheidung der Behörde geprüft haben will, wenn selbst die Grundlage nicht in der Verwaltungsakte wiederzufinden ist und auch kein Bescheid erstellt wurde?

    Wenn das Bundesverfassungsgericht 1983 entschieden hat, dass nach dem Rechtstaatsprinzip Behörden (und Gerichte) wahrheitsgbetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben und das Bundesverwaltungsgericht 1988 auf dieser Entscheidung aufbaut und entscheidet, dass ein Betroffener anhand dieser Akte Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen kann, dann stellt sich die zentrale Frage, ob hier tatsächlich Amtsträger mit Fachkenntnissen eingesetzt werden?

    Wenn ein Dokument erst gar nicht in der Verwaltungsakte enthalten ist, wie sollte dann ein sachverständiger Dritter, ein Richter der Sozialgerichtsbarkeit, eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen und diesen Antrag geprüft haben?

    Die Aussage ist die, wenn die BGHW diesen Antrag in ihrer Verwaltungsakte nicht dokumentiert hat, wie soll dann ein Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Verwaltungsentscheidung der Behörde nachvollzogen haben?

    Offensichtlich sind die Behörden der Entscheidung des Bundesverfassaungsgericht von 1983 nicht gefolgt.

    Wenn sie also nicht dem Grundgesetz von 1949 folgten, dann sind sie weiterhin der Nazi-Idelogie "verhaftet". Da diese Nazi-Ideologie im Stande ist, eine nicht mehr gültige Rechtgrundlage zu liefern, sind alle Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz.

    In jedem Fall sind die Präsidenten der Berufsgenossenschaft und der Sozialgerichtsbarkeit dafür verantwortlich, dass Amtsträger dem Gesetz nicht gefolgt sind und eine Amtshandlung vorgetäuscht haben. Letztlich sind sogar die Ministerpräsidenten, da sie doch die Richtlinienkompetenz der jeweiligen Landesregierung besitzten (wenn sie nicht rechtzeigtig dies angezeigt hatten), für die Nichteinhaltung der Verfassung verantwortlich zu machen. Alle Amtsträger (selbst Sekretärinen wie uns die richterliche Entscheidung zur Tätigkeit der seinerzeitigen noch Minderjährigen in KZ-Diensten und heute 99jährigen Straftäterin gelehrt haben) sind verantwortlich zu machen. Sie sind allesamt daher zur Rechnenschaft zu ziehen.

    Da Art. 97 Abs. 1 GG unabhängige Richter an das Gesetz bindet, können diese nicht vorgeben, als "Amtsträger" dem Gesetz gefolgt zu sein.

    Es ist Aufgabe der Gerichte, wie der BGH im Fall des Oberstaatsanwalts für Korruptionsbekämpfung Alexander B. ("Badle") bestätigt hat, nicht nur die Kläger zu entschädigen, sondern auch von Ihnen die zu Unrecht bezogenen finanziellen Zuwendungen einzuziehen und sicherzustellen (https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/bgh-best%C3%A4tigt-verurteilung-alexander-b-verliert-beamtenstatus/ar-AA1D6cIl?ocid=BingNewsSerp).

    In allen Fällen haben Amtsträger eine Amtshandlung vorgetäuscht und sind deshalb zur Rechenschaft zu ziehen. Sowohl die Amtsträger der Berufsgenossenschaft also auch die Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben Amtshandlungen vorgetäuscht und sind daher nach dem Grundgesetz als Täter anzuklagen und als Straftäter zu verurteilen.

    Wenn keine Amtshandlung nach dem Grundgesetz vorgenommen wurde, kann auch ein derartige nicht verjährt sein!

    Das Grundgesetz ist so abzufassen, dass es von Jedermann gleich verstanden wird (auch von Richtern der Sozialgerichtsbarkeit!). Durch die Doppelzüngigkeit der Kläöger nach dem Grundgesetz und der richterlichen Tätigkeit nach den Methoden der Nazis wird sind immer wieder ein Dissenz gegeben sein.

    Dies abzustellen ist m.E. nur dann möglich, wenn die Legislative nachprüft, ob ihre Vorgaben eingehalten werden und zu entsprechenden Konsequenzen (vgl. BGH-Entscheidung im Fall des Oberstaatsanwalts Alexander B.) bereit ist.

  • #3740

    Mazi (Donnerstag, 17 April 2025 09:43)

    Ich bin sehr überrascht über die Veröffentlichung des ehemaligen Präsidenten der Genaralstaatsanwaltschaft Koblenz, Dr. Jür­gen Brau­er. Es erscheint mir dessen Aussage wichtig zu sein, dass er die Behörde zur Zeit der Ahrtalkatastrophe leitete und nach seinen Angaben keine Weisungen der Regierung erhalten haben soll.

    Kurz gesagt:
    Frau Dreyer (SPD), damals Ministerpräsident in von Rheinland-Pfalz, war der Eid, den sie geleistet hat, vollkommen egal.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/interview-njw-2025-16-politisches-weisungsrecht-noch-zeitgemae%C3%9F?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=&bifo=port

    Nach dem Gesetz sind Amtsträger verpflichtet nach Gesetz und Recht zu handeln (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Es heißt in dem Artikel:
    Zunächst sollten wir klären, unter welchen Voraussetzungen ein Justizministerium per Weisung Einfluss auf staatsanwaltliche Ermittlungen nehmen kann.

    Dazu sagt das Landesverfassungsgesetz aus, dass der Ministerpräsident folgenden Eid ablegt:

    Art. 100 der Landesverfassung Rheinland-Pfalz
    „Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dass ich mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohl des Volkes führen werde, so wahr mir Gott helfe.“

    Offensichtlich wird dies in rheinland-pfälzischen Behörden nicht so gesehen bzw. gehandhabt.

    Es war davoin auszugehen, dass das Grundgesetz die Tätigkeit der Amtsträger der Staatsanwaltschaften regelt. Nach den Angaben des Dr. Brauer war dem nicht so ("Als externes Weisungsrecht wird das des zuständigen Ministeriums gegenüber den Staatsanwaltschaften bezeichnet. Es ist in § 147 Nr. 1 GVG für den Bundesjustizminister gegenüber dem Generalbundesanwalt und in § 147 Nr. 2 GVG für das Landesjustizministerium gegenüber den Landesstaatsanwaltschaften geregelt").

    Entweder die Regelungen sind gleich, dann ist dessen Zitat unsinnig oder aber, die Regelungen sind nicht dem Grundgesetz folgend und sind auch deshalb nichtig.

    Die Spuren der Nazis sind in Rheinland-Pfalz nach wie vor unverkennbar! Von wegen, die sind alle verstorben! Ihr Geist hat überlebt!

  • #3739

    Mazi (Dienstag, 15 April 2025 21:58)

    Die schleswig-holsteinische SPD und FDP haben dem Landesverfassungsgericht angezeigt, dass der Landtag einen verfassunghswidrigen Haushalt beschlossden hat.

    Wenn man davon ausgehen kann, dass auch in den übrigen Landtagen die Sitzverteilung der Juristen gleiche Ausmaße angenommen hat, dann ist festzustellen, dass auch dort keine verfassungsmäßige Haushalte beschlossen wurde.

    Vorschlag zur Güte:
    Sollte die gerichtliche Klärung der Haushalte derart untersagt werden, dass das Klagerecht gegen diese verfassungswidrigen Haushalte untersagt wird?

    Das hätte den Vorteil, dass verfassungswidrige Haushalte nie bnekannt würden. Es wäre auch kein Sonderfall. Bisher hat auch das Budnesverfassungsgericht entschieden, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip die Behörden (und Gerichte) wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem entschieden, dass auf der Grundlage dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Betroffene anhand dieser Akte die Verwaltungsentscheidungen dieser 'Behörde nachvollziehen kann.

    Diese verständlichen und nachvollziehbaren Entscheidungen führen jedoch nicht dazu, dass die Richter (der Sozialgerichtsbarkeit) diese Entscheidungen beachten. Folglich ist es kein Umstand, dass auch in diesem Fall eines verfassungswidrigen Haushalts das Grundgesetz entsprechend gehandhabt wird.

    Ich bin geerdet mit dem Grundgesetz, aber die Umsetzung des Grundgesetzes lässt dessen Geist doch stark vermissen. Dies betrifft nicht nur die Exekutive, sondern auch die Judikative und die Legislative.

    Bisher bin ich davon ausgegangen, dass mit dem Grundgesetz die Nazi-Zeit geendet hat. Je mehr ich mich damit beschäftige, um so unsinniger erscheint mir diese Annahme zu sein. Die Erfahrungen scheinen die Nazi-Machenschaften immer häufiger ans Licht zu bringen.

  • #3738

    Erich Neumann alias unfallmann (Dienstag, 15 April 2025 20:00)

    #3737
    Hallo Frau mit dem schwarzen Luftballon,
    Sie haben die Wahrheit gesagt und haben sich in meinem Gästebuch eingetragen. Die Polizeibeamten haben sich mit ihrem Streifenwagen aus dem "Staub gemacht" und haben/werden sich nicht in meinem Gästebuch eintragen. Siehe dazu auf meiner Unterseite: - 14.12.2017: 10 Polizisten, Glaubhaftigkeit + Schuldfähigkeit + "Buntes Tor" - .

    MfG

  • #3737

    Die Frau mit dem schwarzen Luftballon (Dienstag, 15 April 2025 16:14)

    Sehr geehrter Herr Neumann,
    VG. Von der Contrescarpe

  • #3736

    Mazi (Dienstag, 15 April 2025 09:47)

    #3735
    Aufmerksame Leser haben bemerkt, dass nicht 35 Mio. Euro, sondern das 1000fache, also 35 Mrd. Euro Deutschland geklaut wurden und Olaf Scholz (SPD), Hamburger (SPD), kann sich angabegemäß nicht erinnern. Aber auch daran will sich die SPD nicht erinnern.

    Zum Ausgleich ist festzuhalten, dass nicht nur die SPD sich nicht erinnern will, sondern dass Baerbock (Grüne), Habeck (Grüne) und jetzt auch bei Friedrich Merz (CDU) bekannt wird, dass sie natunlsozialistische Wurzeln haben.

    Ich habe Friedrich Merz selbst in Mainz vor Jahren gehört und angemerkt, dass er auch noch angemerkt nicht "Sieg, Heil" gerufen hat. Ansonsten hat er alle nationalsozialistischen Klischees bedient.

    Es ist bekannt, dass die Quants, zu der Dynastie Habeck auch gehört, ihr Vermögen in der Nazi-Zeit "gemacht" haben.

    Wahrscheinlich ist auch durch nichts zu überbieten, dass Baerbock von der deutschen Exekutive zur Übernahme des UN-Vorsitz vorgeschlagen wird.

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass Deutschland keine Erfahrungen aus der Nazi-Zeit gewonnen hat.

  • #3735

    Mazi (Montag, 14 April 2025 21:45)

    Wo sind schon einmal ca. 35 Mio. Euro geraubt worden und der Amtsträger, Olaf Scholz (SPD) macht geltend, dass er sich nicht erinnern könne?

    Davon gibt es für wahr viele Amtsträger. Da gibt es nicht zuletzt einen Amtsträger Dr. Peter Tschentscher (SPD), der als Sentator der Finanzen in Hamburg als Dienstherr der Finanzverwaltung offenbsar nichts bemerkt hat.

    Nachdem in der Exekutive das Desaster in Hamburg offensichtlich ist, ist allgemein festzustellen, dass die Judikative in der Soziaogerichtsbarkeit auch in der gesamten Bundesrepublik Deutschland die Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht von 1983 und des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 nicht beachtet.

    Unter dieser Maßgabe erscheint es für Kläger unsinnig zu sein, sich auf das Grundgesetz sich zu beziehen und zu glauben, dass die Richter der Soizialgerichtsbarkeit nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen. Da ausgeschlossen zu sein scheint, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, dies aber tatsächlich nicht vornehmen, ist davon auszugehen, dass deren Chance gegen Null geht.

    Entweder die Richter treffen Ihre Entscheidung nach dem Grundgesetz oder sie lassen es. Im zweiten Fall ist die Überlegung anzustellen, auf welche Weise dem Grundgesetz die notwendige Verbindlichkeit zuteil wird und welche Partei die Vorgaben des Grundgesetzes als verbindlich erachtet?

    Der AFD wird von den etablierten Parteien nachgesagt, dass sie das Grundgesetz verändern wolle. Ich halte fest, dass dies seitens der etablierten Parteien nicht der Fall sein soll. Sie beachten das Grundgesetz einfach nicht.

    Im Dritten Reich haben sich die Juristen nicht mit Ruhm bekleckert. In der "neuen" Bundesrepublik Deutschland wurden sie konsequenter Weise belegt und mit einer Nichtkontrolle durch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages bestraft. Eine Nichtaufsicht der Richter soll deren Abkehr von den Nazis bewegen?

    Wir müssen uns in der Tat das Grundgesetz detailiert anschauen und es nachhaltig durchsetzen.

    Wo sind wir eigentlich?
    Ist eine Nichtkontrolle, eine fehlende Aufsicht über die, die bereits unter Beweis stellten, dass sie selbst vor Todesurteile nicht zurück streckten, wirklich ein Zeichen der Rechtsstaatlichkeit?

    "Wählen die dümmsten Kälber wirklich ihre Schlächter selbst?", wie ein ehemaliger bayerischer Ministerpräsident dieses Prinzip beschrieben hat. Die Steigerung ist, wie die Präsidentin des Bayerischen Parlaments Ilse Aigner es beschrieben hat, dass selbst die Verfassungsfeinde von den Bürgern bezahlt werden.

  • #3734

    WernerE (Sonntag, 13 April 2025 23:08)

    Im ZDF - die Cum EX Geschichte - Wahrheiten welche dem Steuerzahler und die
    Gerichte noch Jahrzehnte beschäftigen werden.
    Ebenso wie der Hirninhalt vom Ex Bundeskanzler Scholz - welcher deutlich zu viele
    Luftleere Räume aufweißt.

    WernerE - die Ironie in Person

  • #3733

    Mazi (Sonntag, 13 April 2025 21:39)

    (Fortsetzung)
    Ich verstehe nicht, wenn die Allierten diesen Prozess anstrengten, wie dann heute bekannt wird, dass die Richter der Sozialgerichte weiterhin ihr Unwesen nach den Nazi-Methoden weiter durchführen können?

    Wenn Amtsträger gegen das Gesetz verstoßen "dürfen", keiner Nachprüfung der Legislative, keiner Aufsicht der Justiz seitens der Exekutive unterliegen, wie soll dann ein "Erich Neumann" Ihnen Ihre freie Meinungsäußerung verbieten dürfen oder Sie die Formulierung wählen können, "wie mir der Schnabel gewachsen ist"?

  • #3732

    Mazi (Sonntag, 13 April 2025 21:37)

    # 3731
    Auch in diesem Forum darf niemand schreiben, wie ihm der Schnabel gewachsen ist. Das verbietet schlicht die Menschlichkeit. Aber in welchem Verhältnis wird hier geurteilt?

    Es ist bekannt, dass die Justiz im dritten Reich, sogar Urteile nachträglich verschärfte [z.B. der ehemalige Marinerichter und später der ehemalige Ministerpräsident Filbinger (CDU)] und viele jüdische Mitbürger in den sicheren Tod geschickt hat.

    Diese Zeit wollten wir Bürger mit dem Grundgesetz ein für alle mal beendet haben. Der Grundgedanke ist im Grundgesetz festgelegt. Jedes Gesetz muss mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Heute stellen wir fest, dass dies eher ein Wunschgedanke war. Der Staat beschäftigt weiterhin Amtsträger, die seinem Gesetz und dem Recht nicht folgen. Es ist nicht nachvollziehbar, wo diese Amtsträger das Recht herleiten, gegen die Treuepflicht verstoßen zu dürfen und Amtsausführungen "im Namen des Volkes", der Institionen, zu vollziehen.

    Es erscheint auch unklar, auf welcher Grundlage diese Amtsträger als Verfassungsgegner von den Bürgern auch noch erwarten, finanzielle Zuwendungen zu erhalten?

    Bei der Vergangenheit der Justiz ist es nicht verständlich, dass auch heute noch Mitarbeiter der Justiz, Richter (u.a. der Sozeialgerichtsbarkeit), gegen die Gesetze ihre Entscheidung treffen.

    Das oberste Gericht, das Bundesverfassungsgericht, hat 1983 entschieden, dass eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten die Grundlage einer richterlichen Entscheidung zu sein hat. Nach dem Rechtsstaatsprinzip ist jede Behörde (und Gericht) zur wahrheitsgetreuen und vollständigen Führung der Verwaltungsakte verpflichtet. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein Betroffener die Verwaltungsentscheidung einer Behörde nachvollziehen.

    Ich vermisse, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit diese Urteile ihren Entscheidungen nach dem Gesetz zugrunde legen. Ein Unterschied zwischen den heutigen Entscheidungen und der Nazi-Idelogie ist nicht festzustellen. Wenn auch Ministerpräsidenten per Eid versichedrn, dass Gesetz und Recht in Ihrem Verantwortungsbereich gelten, aber diese Amtsträger nicht überwachen, keine Aufsicht über die Justiz führen, dann ist die Rechtsstaatlichkeit der Budnesrepublik Deutschland mehr als fraglich.
    In der Praxis treffen Richter der Sozialgerichtsbarkeit weiterhin keine Entscheidung nach dem Gesetz. Ein Unterschied zur Zeit vor dem Grundgesetz ist nicht feststellbar.

    Weshalb machen Richter der Sozialgerichtsbarkeit und in einem dokumentierten Fall von Herrn Neumann (LG Hamburg) dies und weshalb untersagt ihnen die Aufsicht nicht derartiges Gebahren?

    Ich weiß es nicht!
    Wie können sachverständige Dritte eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen, wenn sie sich nicht einmal davon versichern, dass ihnen eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten vorgelegt wird?

    Geht man davon aus, dass diese Gerichtsbarkeit der Nazis mit dem Grundgesetz schon 1949 seine Rechtsgrundlage verloren hat, 1954 aber erst eine Sozialgerichtsbarkeit ins Leben gerufen wurde und auch danach die Legislative nicht nachprüfte, ob denn ihre Vorgaben in den Gesetzen eingehalten wurde, dann ist darauf zu schließen, dass zwischen der Justiz, der Exekutive und der Legislative eine innere Beziehung zu den Nazis bestehen muss.

    Nachgewiesen wurde dies in dem Gutachten "Rosenburg", dass gewisse Behörden an einflussreichen Stellen Nazi-Amtsträger einsetzten und die innere Beziehung zur Nazi-Zeit sicherstellten.

    Offensichtlich ist dies das Ergebnis des Gutachtens "Akte Rosenburg" des Bundesministeriums der Justiz dokumentiert (https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Akte_Rosenburg_Geschichtsband_1.html).

    Das Bundesministerium der Justiz erklärte 2016: "Im Februar 2013 folgte ein Symposium über die Verantwortung von Juristen im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Nürnberg-Fürth – also im historischen Saal 600, wo 1945/46 der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher des Nazi-Regimes stattfand und danach auch der sogenannte Juristenprozess, in dem sich von Februar bis Dezember 1947 vornehmlich Beamte des Reichsjustizministeriums und Justizjuristen vor einem amerikanischen Militärgericht verantworten mussten.

    In diesem Prozess wurde zum ersten Mal die Mitwirkung der Juristen in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung am nationalsozialistischen Justizterror zum Gegenstand eines Strafverfahrens gemacht.

    „Der Dolch des Mörders war unter der Robe der Juristen verborgen“ – dieser Ausspruch aus dem Nürnberger Juristenurteil verdeutlicht die Verantwortung der Juristen an dem erschreckenden Ergebnis der Nazi-Diktatur: vieltausendfacher Mord."

  • #3731

    oerni (Sonntag, 13 April 2025 00:34)

    Danke das ich hier Schreiben darf, wie mir der Schnabel gewachsen ist und nicht einen
    Anschiss von Erich bekommt.

    In anderen Foren muss man aufpassen welche Worte geschrieben werden und wenn diese nicht passen, werden sie geändert oder gelöscht.
    Wenn der Sinn der Satzbildung ohne Zustimmung verändert wird, ...

    Schönen Sonntag und gute Zeit allen Schreibern und Leser und Erich mit Familie

  • #3730

    Mazi (Samstag, 12 April 2025 09:56)

    #3729
    Sie meinen also, dass die Dienstkleidung von Richtern von der Sozialgerichtsbarkeit nicht geschützt wird. In der Konsequenz ist das Tragen eines Talaras kein Zeichen für eine Amtshandlung.

    Gewiss gehen Sie davon aus, wenn Richter ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, wie es ihr grundgesetzlich Auftrag nach Art. 97 Abs. 1 wäre, dann ist es für sie auch nicht ein Hindernis, auch Amtskleidung in Ausführung einer Amtsaufgabe zu tragen.

    Es ist nicht verkennen, dass 1949 das Grundgesetz in Kraft getreten ist. Von 1949 bis zur Gründung der Sozialgerichtsbarkeit hat es den Richtern des Reichsversicherungsamtes nichts ausgemacht, ohne Rechtsgrundlage tätig zu sein. Es ist nach den bekannten Machenschaften der Nazis nachvollziehbar, dass sie es auch später schafften, dass die Sozialgerichtsbarkeit seitens der Legislativen nicht nachgeprüft hat, dass die gesetzlichen Vorgaben in den Gesetzen von ihnen eingehalten wurden.

    Die Vermutung von mir, dass die Nazi-Ideologie nicht ausgestorben ist, sondern nur in der heutigen Form überlebt hat, erscheint nachvollziehbar.

    Logisch ist nicht nachvollziehbar, dass Personen, die den Weisungen des Volkes nicht folgen, finanzielle Zuwendungen des Volkes erhalten (dürfen). Der Spruch von Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Parlaments, dass die Bürger auch noch ihre Verfassungsfeinde durch finanziell entschädigen müssen, erscheint logisch begründet zu sein. Auch der Ausspruch des ehemaligen Ministerpräsidenten von Bayern, Edmund Stoiber, dass nur die dümmsten Kälber ihre Metzger selber wählen, erscheint vor diesem Hintergrund nachvollziehbar zu sein.

    Da alle etablierten Parteien logisch Nachfolger der Nazis zu sein scheinen, machen sie keinen gravierenden Unterschied zur AFD. Wenn einer AFD unterstellt wird, dass sie beabsichtigt das Grundgesetz zu ändern, dann ist ihr zumindest in diesem Punkt eine größere Ehrlichkeit beizumessen, als den bisherig bekannten Parteien. In der Tat wird es dann zur "Nagelprobe" kommen, ob dass Volk tatsächlich Demokraten wählte.

    Es war ein geschickter Schachzug der Nazis, die Abgeordneten nach ihrem Gewissen und nicht nach ihren Aussagen im Wahlkampf, für die sie letztlich vom Volk gewählt wurden, entscheiden zu lassen. Daraus wird erkenntlich, wie geschickt die Nazis den Volkeswillen "umschifft" haben.

    Wenn Richtern zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt wird, dass sie erklären, sich in der Entscheidung geirrt zu haben, dann ist dies nochmals eine Steigerung dieses Prinzips. Wenn sie dazu auch noch unterlassen, sich in der Sache durch Einholung einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte sich Sachkenntnis anzueignen, dann ist es durchaus nicht ungewöhnlich, dass sie falsch entscheiden.

    Es ist einem jeden Handwerksmeister untersagt, gegen die gesetzlichen Vorschriften zu verstoßen. Den Richtern wird allerdings zu gebilligt, dass sie diese gängige Vorschrift in ihrem eigen Fall umgehen. Jeder Handwerksmeister ist verpflichtet im Rahmen seiner Garantie saubere, bezahlte Arbeit zu hinterlassen. Weshalb sollte dieser Anspruch nicht gegenüber den Richtern der Nazis nicht durchsetzbar sein? Weshalb sollten sie einen finanziellen Anspruch gegenüber Bürgern haben, wenn sie deren Weisungen nicht folgeN und ihre Entscheidung gegen das Gesetz treffen?

  • #3729

    WernerE (Samstag, 12 April 2025 00:04)

    #3726 - Zitat:
    Dienstkleidung von Richtern gelangen können, obwohl sie keine Amtsaufträge ausführen?

    Einfach erklärt:
    Gehen um die Ecke ins Kaufhaus oder neuerdings zu "A...n" und kaufen Ihre Robe!

    Zitat:
    Wenn sie das Grundgesetz missachten, gelten sie dann als Verfassungsfeinde und sind sie berechtigt, von der Gemeinschaft finanzielle Zuwendungen zu erhalten

    Nach meiner Ansicht nicht, aber wie sagte man mir vor kurzem:
    Sie sind nicht das Non Plus Ultra

    WernerE- von Geburt an ein Frechdachs wie es im Buche steht (Wilhelm Busch)

  • #3728

    Mazi (Freitag, 11 April 2025 22:11)

    An den Worten von Boris Pistorius (SPD) ist erkennbar, dass dem Staat zuerst der "neugeborene Bundesbürger" gehört. Erst durch die "Anmeldung" bei der staatlichen Behörde, dem Einwohnermeldeamt, geht der Neugeborene in das "Eigentum" des "Anmeldenden" über.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/verteidigung-pistorius-verr%C3%A4t-erste-details-zum-neuen-wehrdienst/ar-AA1CIB3A?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=f57041bbfc394be293794279d1718d70&ei=21

    In umgekehrte Folge wird beim Todesfall verfahren. Erst mit der "Abmeldung" des Bundesbürgers erhlät der "Abmeldende" das Recht, den Leichnam zu beerdigen. Das hier ein Bestatter eingeschaltet wird, verkompliziert dieses Verfahren, ändert jedoch nicht an dem Grundsatz.

    Die "Übereignung" des neuen Erdenbürgers kann jederzeit per Erklärung des Staates zurück genommen werden.

    Dieses Prinzip geht dem Grundgesetz nochmals voraus und ist höher angesiedelt. Erst danach rangieren die Vorgaben des Grundgesetzes.

    Sie erkennen daraus, wie problematisch eine zweite Staatsbürgerschaft sich auswirkt.

    Eine andere Staatsbürgerschaft ist seitens des abgebenenden Staates und des aufnehmenden Staates zuzustimmen. Liegt eine Doppelstaatsbürgerschaft vor, so ist der Staat am Zuge, der sein Begehren zuerst geltend macht. Sonst würde der "neue" Erdenbürger zwei Rechten unterworfen werden und wäre bei dem jeweiligen anderen Staat, der seine Rechte zuspät geltend macht, "fahnenflüchtig".

    Sie können dieses Prinzip auch nachvollziehen, in dem "neue" Erdenbürger sonst gegen sich selbst in den Krieg ziehen müsste. Sie erkennen daraus, dass dies widersprüchlich ist und nicht funktionieren kann.

    Eine nicht zu unterschätzende Überlegung.

    Mit seinen Überlegungen liegt Pistorius vollkommen zwar auf einer bedauerlichen Seite, aber richtig.

    Sie erkennen auch daraus, dass die Antwort in Fernsehsendungen seitens eines Bürgers, ob er den Staat verteidigen würde, niemanden interessiert. Seine Antwort ist bereits von anderen für ihn abgegeben worden.

  • #3727

    Mazi (Freitag, 11 April 2025 18:42)

    Wer hat diesen Gerichtsfall an die Medien gegeben? Die Ähnlichkeit zum Fall "Erich Neumann" ist beschämend ähnlich.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.youtube.com/watch?v=4CTZK0bOFcA

    Das passiert Richtern, wenn sie sich nicht suf einen "Fall" vorbereiten, schlau machen und sich nicht vorbereiten. Das passiert, wenn Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen und als Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln.

    Es kommt öfters in der Judikative vor, als das Grundgesetz es will.

    Die Frage ist, ob Bürger zur finanziellen Unterstützung der Verfassungsfeinde vom Staat herangezogen werden dürfen (vgl. Statement von Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags).

    Es stellt sich auch die Frage, ob führende Bundeslandsverwalter einen Eid auf das Grundgesetz leisten dürfen, aber die Amtsführung einer Kontrolle, ob denn die Vorgaben der Gesetze und Rechte nicht als Amtsaufgabe ausgeführt wird? Nach herrschender Sitte entscheidet das VG Frankfurt (Oder) oder des OVG Niedersachsens gegen den Amtsträger, wenn ihm bekannt gemacht wird, dass der Amtsträger nicht der Treuepflicht nachkommt (vgl. Ingeborg Puppe, Strafrechtler der Uni Bonn; https://www.focus.de/earth/report/disziplinarverfahren-gegen-pfoehler-staatsversagen-schwere-vorwuerfe-gegen-staatsanwaltschaft-und-ministerpraesident_id_260419299.html).

    Es ist nicht verwunderlich, wenn eine AFD allen anderen Parteien davon zieht, ist doch eindeutig nachvollziehbar, dass die verantwortlichen Stellen (bis hinauf zu den verantwortlichen Ministerpräsidenten) scheinbar unqualifiziert oder zumindest nicht nach den Vorgaben des Grundgesetzes besetzt sind.

    Wenn auch noch diese Amtsträger von unfähigen Präsidenten in den Länderparlamenten beaufsichtigt bzw. "geadelt" werden, dann erscheint es sinn-/zwecklos zu sein, auf die Vorgaben des Grundgesetzes zu verweisen.

  • #3726

    Mazi (Freitag, 11 April 2025 09:48)

    Es scheint seitens Kläger vor Sozialgerichten schwierig zu sein, wenn Amtsträger als Richter von Bundesländern eingesetzt werden, die nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen. Wenn die Richter nach erdachten Regeln oder nach der Nazi-Ideologie ihre Entscheidungen treffen, dann kann ein Kläger keine Klage nach den Regeln des Grundgesetzes Erfolgaussichten haben.

    Die Frage ist dennoch, ob diese Amtsträger auch dann für die Instution berechtigt sind, wenn sie Art. 97 Abs. 1 GG nicht folgen und ihren Amtsauftrag nicht ausführen?

    Die Frage ist auch, wie sie an Dienstkleidung von Richtern gelangen können, obwohl sie keine Amtsaufträge ausführen? Täuschen sie vorsätzlich die Kläger und wie ist mit diesen Amtsträgern umzugehen?

    Wenn sie das Grundgesetz missachten, gelten sie dann als Verfassungsfeinde und sind sie berechtigt, von der Gemeinschaft finanzielle Zuwendungen zu erhalten. Aus anderen Handhabungen ist bekannt, dass finanzielle Zuwendungen wegen dieses Betrugs zurückzufordern bzw. analog von anderen Straftätern sicherzustellen?

    Sind nicht weirere Amtsträger, analog der Verurteilung der KZ-Sekretärin oder des KZ-Wachmanns, mit einzuziehen?

    Ist nicht die grundgesetzliche Wahrung der Gerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz gegeben? Mit welchem Recht besetzt der Staat seine Institution mit Amtsträgern, die bei ihrem Handeln nicht Gesetz und Recht folgen?

    Es liegt nahe, dass Dienstvorgesetze ihren Job nicht wahrnehmen und Ministerpräsidenten, Verantwortliche in ihrem Bundesland, ihren Eid brechen und keinesfalls für die Einhaltung von Gesetz und Recht sorgen. Wenn wir von einem Rechtsstaat reden, welchen Staat legen wir dann zugrunde. Gewiss ist dies kein Rechtsstaat nach den Vorgaben des Grundgesetzes.

  • #3725

    Mazi (Donnerstag, 10 April 2025 23:58)

    Seitens Siegfried Unselds kann der Vorgang nicht so unwichtig gewesen sein, weil er seine Vergangenheit dauerhaft verheimlichte! Offensichtlich haben unterschiedliche Sichtweisen geherrscht.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich erneut:
    https://www.msn.com/de-de/gesellschaft-kultur-und-geschichte/verlauf/suhrkamp-verleger-unseld-war-laut-die-zeit-nsdap-mitglied/ar-AA1CECH7?ocid=BingNewsVerp

    Es kann doch nicht so sein, dass erst eine zufällige Nachforschung eines Historikers uns auf seine Fährte setzte?

    Ebenso ist es nicht denkbar, dass Richter, Richter der Sozialgerichtsbarkeit, Amtshandlung der Sozialgerichtsbarkeit vornehmen, ohne die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten (Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes, Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Bindung von Behörden und Gerichte an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz).

    Letztlich sind es gar zuviele gesetzliche Vorgaben gegen die Richter der Sozialgerichtsbarkeit verstoßen haben, dass sie ihnen glaubhaft abgenommen werden könnten, dass sie sich jedesmal bei ihrer Entscheidung geirrt haben könnten.

    Es ist auch unglaubwürdig, dass ihre Dienstvorgesetzten über die Dauer von ca. 75 Jahren geirrt hätten. Schließlich haben ihre Dienstvorgesetzten einen Eid auf das Grundgesetz und ihre Ministerpräsidenten mit ihrer Richtlinienkompetenz nochmals öffentlich beeidet, dass Gesetz und Recht in ihrem Verantwortungsbereich eingehalten werden.

    Wenn man bedenkt, wie viele Entscheidungen Richter gesprochen haben, dann ist nachvollziehbar, dass die seinerzeitigen Unrechtsurteile in der Nazi-Zeit erst der Anfang dieser Unrechtsdiktatur gewesen sein kann.

    Es geht nicht darum, ob ein Täter als Straftäter zu verurteilen war, sondern darum ob Richter als Amtsträger tatsächlich nach Art. 97 Abs. 1 GG und ob sie als Amtsträger nach Gesetz und Recht gehandelt haben?

    Legt man den Maßstab der Rechtsprechung hinsichtlich der KZ-Sekretärin oder des KZ-Wachmanns zugrunde, dann haben sich ein großer Teil der Amtsträger gesetzeswidrig verhalten und sind aus dem Staatsdienst entfernen. Es ist auch nicht ersichtlich, wie von einem Täter/Straftäter das "Geld" eingezogen wird, einem anderen Täter/Straftäter das "Geld" nicht eingezogen wird.

    Aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen bezeifle ich, dass Amtsträger als Richter die Aufgaben einer Sozialgerichtsbarkeit wahrgenommen und Entscheidungen nach dem Gesetz, Art. 97 Abs. 1 GG, getroffen haben (könnten). In Kenntnis dieser Sachlage möchte ich auch ausschließen, dass es in Behörden und Gerichten unbekannt ist, dass die Amtsträger keine Amtsaufgaben wahrgenommen haben.

  • #3724

    Mazi (Donnerstag, 10 April 2025 23:17)

    Interessant!

    Auf diesen Artikel bewziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/skandal-um-afd-im-lehrstuhl-meuthen-unterrichtet-jetzt-beamte/ar-AA1CGWLK?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=7625ae3b002c4efcb59cc9469903efe3&ei=27

    In dem Artikel heipßt es: "Die Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl bildet Fachkräfte für die Verwaltung aus. Menschen also, die eines Tages im öffentlichen Sektor nicht nur über Anträge, sondern über Schicksale entscheiden könnten. Genau diese Menschen, die zu Beginn ihres Studiums einen Eid darauf ablegen, nach bestem Wissen und Können das Grundgesetz und die Landesverfassung zu verteidigen, werden also von dem Ex-Parteichef der AfD, Jörg Meuthen, unterrichtet."

    Was passiert eigentlich mit den Leuten, die ihren Eid Brechen?

    Nach Wikipedia: "Er verpflichtet zur Wahrheit (zum Beispiel in Gerichtsverfahren) und zum Tragen der Konsequenzen (zum Beispiel beim Fahneneid) der Eidaussage. Der Eid wird oft als bedingte Selbstverfluchung bezeichnet, da bei einem Eid mit religiöser Beteuerung eine Gottheit als Eideshelfer und als Rächer der Unwahrheit angerufen wird."

    Was passiert vor Gericht bei einem Eidbruch, wenn selbst der Richter einen solchen Eidbruch begeht?

    Ich vertrete die Auffassung, dass auch ein Richter, ein Amtsträger, sich an einen Eid zu halten hat und im Fall eines Eidbruchs er genau so bestraft wird, wie ein Anderer der ebenfalls den Eid gebrochen hat. Nicht zuletzt ist daran zu erkennen, dass alle vor dem Gesetz gleich sind (Art. 3 GG). Es ist ganz gleich, ob ein Amtsträger sich gegen einen Vorwurf wegen der Korruption schuldig gemacht hat oder ein Amtsträger/Bediensteter der Staatsanwaltschaft seine Amtsaufgabe nicht wahrgenommen hat.

    Der BGH sieht dies noch viel enger/strenger. Er hat unlängst das Urteil gegen eine minderjerige als KZ-Sekretärin im Alter von damals 99 Jahren sogar bestätigt. Ich erinnere an die jüngste Verurteilung eines heute "alten" KZ-Wachmanns.

    Wenn alle nach dem Grundgesetz vor dem Gesetz gleich sind, erscheint es so fragwürdiger, dass Amtsträger dagegen nicht betroffen zu sein sollen.

    Geht man von einem Gesetz der großen Zahl aus, so wird dies noch fragwürdiger.

    Ich stimme Frau Aigner, Präsidentin des bayerischen Landtags schon zu, dass von Behörden keine Bürger zur finanziellen Absicherung von Verfassungsgegnern nicht herangezogen werden dürfen.

  • #3723

    Mazi (Donnerstag, 10 April 2025 18:51)

    #3722
    wo sind wir eigentlich? Es ist eigenartig, dass selbst in der Justiz das Grundgesetz, die Verfassung, nicht anwendet.

    Es ist schon eigenartig, dass das Bundesverfassungsgericht 1983 noch einmal Behörden und Gerichten in deren eigener Sprache für Juristen erklären musste, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Genutzt hat es offensichtlich nichts genutzt, dass § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz alle Behörden und Gerichte verpflichtet hat, die Beschlüsse des obersten deutschen Gerichts zu beachten.

    Noch unglaublicher erscheint das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 zu sein, dass aufbauend auf diesem Urteil, ein Betroffener anhand der Verwaltungsakte der Behörde deren Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen können muss.

    Unglaubliche halte ich die Angabe eines Landessozialgerichts ("Wenn Sie die Akten nicht vollständig lesen oder erfassen können, dann mögen die Akten zwar nach Ihrer Lesart nicht vollständig sein, dies ist aber hat mit der Realität nichts zu tun."), wenn ein Gericht keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte seine Entscheidungen zugrunde legt.

    Es ist also nach meinem Rechtsempfinden es untersagt sein, die Anwendung der Nazi-Diktatur weiterhin anzuwenden und die Vorgaben des Grundgesetzes einzuhalten. Es darf nicht möglich sein, dass weiterhin Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, eine Amtshandlung als Ausführung einer Amtshandlung vortäuschen dürfen.

    Es macht in der Tat keinen Sinn, eine Beihilfe unter Strafe zu stellen, aber seitens der Legislative die Einhaltung der Vorgabe seitens Exekutive und Judikative nicht nachzuprüfen. Noch weniger Sinn sehe ich darin, dass derartige Vorschriften von Personen vorgenommen werden, die selbst die Gesetze und das Recht nicht befolgen.

    Die Einhaltung des Grundgesetzes ist zwar von Anbeginn verbindlich, aber solch ein aktuell herrschendes Chaos in der Judikative ist nicht mehr vertretbar.

  • #3722

    Mazi (Donnerstag, 10 April 2025 18:23)

    Schon in den ausländischen Medien wird berichtet, dass Siefried Umselbs den Nazis beggetreten war und später den Suhrkamp-Verlag leitete!

    Auf diese Veröffentliichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/der-legend%C3%A4re-suhrkamp-verleger-siegfried-unseld-trat-1942-als-siebzehnj%C3%A4hriger-der-nsdap-bei-bis-vor-kurzem-wusste-niemand-davon/ar-AA1CFBEE?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=9fa899e4ba1a49bb818655c01f1c121c&ei=27

    Es erscheint unglaubhaft, dass die Nazis auch in der damals jungen Bundesrepublik keine Verbindungen zur Judikatve unterhielten.

    Nachdem der SPIEGEL den ehemaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Filbinger (CDU), überführt hatte und dieser bekannt machte, dass früheres Recht heute kein Unrecht sein dürfte, lässt erkennen, welcher Einfluss von den seinerzeigen Nazis ausging und die Judikative prägten.

    In dieses Bild passt, dass das Grundgesetz 1949 in Kraft getreten ist, das Reichversicherungsamt aber noch weiterhin Recht gesprochen hat, aber das Grundgesetz ihm bereits die Rechtsgrundlage entzogen hat. Obwohl 1954 die Sozialgerichtsbarkeit, also später und damit dieses früher (also zwischen 1949 und 1954) keine Rechtsgrundlage besessen hat, hat die Legislative bis zum akteullen Zeitpunkt vorgezogen hat, lieber keine Nachprüfung vorzunehmen, ob denn ihre Vorgaben in Exekutive und Judikative eingehalten werden.

    Wahrscheinlich ist es naiv anzunehmen, dass mit der fehlenden Kontrolle eine bis dahin unterbliebene Rechtsstaatlichkeit ausgeräumt würde, da die Amtsträger nie von Systemfehlern offiziell Kenntnis erlangt haben.

    Auch in dem jetzt vorliegenden Koalitionsvertrag der gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages (der Herren Merz, Söder, Klingberg und Frau Eskens) ist mit keinem Wort erwähnt, dass die Legislative vorhat, die Einhaltung der Vorgaben des Gesetzgebers nachprüfen zu wollen.

    Komisch wie Abgeordnete vorgeben können, wie sie Vorgaben in Gesetzen machen und nicht nachprüfen, ob sie eingehalten werden. Wahrscheinlich ist dies die Handschrift des Juristen Merkz und des ehemaligen Abgeordneten und heutigen Bundedsverfassungsschutzpräsidenten Prof. Dr. Harbarth.

  • #3721

    oerni (Donnerstag, 10 April 2025 12:41)

    Offensichtlich führt das Bundesland Bayern bei der Anerkennung von Behinderungen gegen
    den Bürger "Krieg"
    Was nützt ein Gesetz und rechtsgültige Urteile, wenn man dann doch macht, was nicht
    im Sinn des Erfinders ist.
    Paradebeispiel das ZBFS in Augsburg für Schwaben zuständig - ohne Klagen ist man verratzt.

    Aber wer Aufgibt hat verloren und darauf sind die Behördenleitungen überall aus

  • #3720

    WernerE (Mittwoch, 09 April 2025 16:22)

    #3719
    die Tatsachen sind bekannt - es kommt noch viel dicker:
    Der selben StaW ist bekannt, dass die anzeigende Amtsperson, welche die eMail
    erhalten hatte, eventuell eine Vorteilsnahme im Amt genossen haben dürfte,
    aber hier keinenfalls ermittelt wird.

    Man sieht in Bayern - bayrisch Schwaben ist nicht alles wie sein sollte.

    WernerE - die Lage ist mehr als ernst und dennoch sehr unterhaltsam

  • #3719

    Mazi (Dienstag, 08 April 2025 23:59)

    #3717
    Die Augsburger StAW müsste erst einmal bestimmen und festlegen gegenüber wem eine Verleumdung, Denunzierung stattgefunden hat.

    Ich gehe davon aus, dass sie dazu nicht in der Lage ist, ist sie gut beraten, sich schleunigst wieder zurückzuziehen.

    Wenn deren Ermittlungen abgeschlossen sind, ist es ratsam Akteneinsicht zu beantragen und die Verwaltungsentscheidung nachzuprüfen, ob denn deren Verwaltungsakten eine derartige Nachrede nach dem Rechtsstaatsprinzip überhaupt möglich ist.

    Ich habe vorhin Minister Limbach (Grüne) vor dem Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags und seinen Respekt vor der Verfassung kritisch kommentiert.

    Ich gehe davon aus, dass in Nordrhein-Westfalen oder in Rheinland-Pfalz oder Bayern das Grundgesetz nicht anders gehandhabt wird, wie auch in anderen Bundesländern. Daher ist darauf zu schließen, dass nach dem Urteil des BGH auch die Amtsträger, die sich schuldig gemacht haben, nach dem Gesetz zu verurteilen sind.

    Mir leuchtet es nicht ein, weshalb Bürger von Staatsanwaltschaften verfolgt werden, während Amtsträger (noch) frei herum laufen. Der BGH hat dazu doch bereits entschieden, so daß eine misverständliche Auslegung des Gesetzes ausgeschlossen werden kann.

    Gewiß hat das mit Nazi-Methoden und der Einschüchterung der Bundesbürger, die letztlich das Grundgesetz geschaffen haben, zu tun.

  • #3718

    Mazi (Dienstag, 08 April 2025 23:42)

    Es ist nachvollziehbar, dass der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grünen) im Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags nicht zugeben will, dass er die Besetzung gezielt mit einem Amtsträger seiner "vorbestimmten Wahl" wollte.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/wer-l%C3%BCgt-im-untersuchungsausschuss-zur-richterbesetzung/ar-AA1CxeqF?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=420de58b616343b3b8e61a992d155c10&ei=4

    Wie ernst sieht der Minister der Justiz überhaupt den Wahrheitsgrundsatz vor dem Parlament und kann eine solche Person überhaupt eine Aufsicht über die Justiz ausüben?

    Wohl kaum? Wer hat ihn überhaupt für diese Aufgabe ausgesucht und bestimmt?

  • #3717

    WernerE (Dienstag, 08 April 2025 12:54)

    Gilt das GG Artikel 5 auch bei einer eMail Äusserung:
    "Ich wünsche ihnen die Pest an den Hals" oder ist das gemäß der Augsburger StAW eine
    nach § 188 StGB Verleumdung, Denunzierung Straftat.

    Politiker sind zu schützen - Bürger dürfen von Politikern verleumdet, denunziert werden!

    WernerE - es fehlen mir nur noch die "richtigen" Worte.

  • #3716

    Mazi (Montag, 07 April 2025 20:28)

    Das Grundgesetz schafft schon Gerechtigkeit, wenn man davon ausgeht, dass alle vor dem Gesetz gleich sind!

    Nach § 27 Abs. 1 StGB wird als Gehilfe bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

  • #3715

    Mazi (Montag, 07 April 2025 20:19)

    Die tragweite des Beschäftigungsverhältnisses ist aufgrund der Entscheidungen der Richter nach dem Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) offensichtlich sehr weitgehend!

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/wegen-beihilfe-zu-tausendfachem-mord-verurteilt-fr%C3%BChere-kz-sekret%C3%A4rin-furchner-im-alter-von-99-jahren-gestorben/ar-AA1CtbJc?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=1736d595ee3a4e619ec18f54bf214e4b&ei=33

    Zieht man diese Entscheidung nach dem Gesetz des Landgerichts, der Staatsanwaltschaft Itzehoe und des BGH 2024 als Maßstab heran, ist davon auszugehen, dass auch die heutigen Bediensteten mit der Strafverfolgung zu rechnen haben, soweit sie in Zusammenarbeit mit Amtsträgern tätig geworden sind, die der Treuepflicht des Grundgesetzes nicht nachgekommen sind.

    Es ist davon auszugehen, da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Gesetz treffen, nach diesen Grundüberlegungen auch die Bediensteten der Sozialgerichtsbarkeit und ihre Dienstvorgesetzten zur Rechenschaft gezogen werden und sehr viele Bediensteten von der Strafverfolgung erfasst werden (insbesondere gerät die Staatsanwaltschaft selbst und die Aufsicht über die Justiz in den Fokus).

    Die Entscheidung des BGH ist nachzuvollziehen und trägt das Aktenzeichen 5 StR 326/23 vom 20.08.2024. Die Entscheidung des BGH wurde seitens dieser Behörde öffentlich als Pressemitteilung 166/2024 verschickt (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024166.html).

  • #3714

    Mazi (Montag, 07 April 2025 09:23)

    Ist das Grundgesetz, die Verfassung Deutschlands, tatsächlich einzuhalten?

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/afd-thueringen-verfassungsgericht-dav-kritik-richter?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=

    Im Ergebnis bestreitet der Deutsche Anwaltsverein (DAV) offensichtlich, dass die Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 GG). Wenn dem so ist, dann sind die Juristen vorher nicht dem Grundgesetz gefolgt, sondern der Nazi-Idelogie.

    Wenn Richter Ihren Auftrag aus dem Grundgesetz zugewiesen erhalten, dann sind sie strafrechtlich zu belangen, wenn sie das Recht beugen.

    Hier zeigt sich, dass die Judikative offensichtlich noch nie dieser Rechtsansicht folgte.

    Was ist dann das Ergebnis, wenn die Judikative, deren Amtsträger, Gesetz und Recht des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG), nicht folgen? Dann ist es logisch, dass der Staat seine Staatsmacht von Amtsträgern ausüben lässt, die ihm nicht gehorchen, die in Wahrheit keine Amtsträger sind. Kann das richtig, legitim sein? Wohl kaum! Es widerstrebt unserer Rechtsansicht!

    Nun macht die DAV öffentlich, dass Juristen noch nie dem Grundgesetz folgten. Es löst das Problem nicht, wenn eine Gruppe, die dem Grundgesetz nicht folgt, einer anderen Gruppe vorhält, vor zu haben,dass Grundgesetz nicht befolgen zu wollen. Sachlich ist es der ersten Gruppe zu untersagen, einen solchen Vorwurf zu erheben.

  • #3713

    Mazi (Sonntag, 06 April 2025 10:33)

    Der Staatt schützt uns Bürger vor anderen durch Regeln, bzw. Gesetze. Was von diesen theoretischen Rechten zu halten ist, macht uns die Legislative bekannt, indem sie die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben seitens der Exekutive und Judikative nicht nachprüft.

    Besonders deutlich macht Donald Trump uns dies deutlich. Nach den Medienberichten beachtet er diese vereinbarten und unterschriebenen Regeln erst gar nicht.

    Der Schluss, dass uns der Staat gar nicht schützt, ist nachvollziehbar.

    Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die die Entscheidungen der "Obergericht", des Bundesverfassungsgerichts, nicht beachten, scheinen diese Annahme zu bestätigen

    M.E. ist es unmöglich, eine richterliche Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen und sich vorher nicht wenigstens sachlich zu informieren. Da gilt es einiges Inder Judikative zurechtzurücken. Der Verdacht, dass dies mit der Gesinnung der Nazi zu tun haben muss, ist logisch gegeben.

    Wo und wie kann es noch in der Bundesrepublik Deutschland eine Parallelwelt in der Justiz gegeben?
    Wie ist es möglich, dass in der Bundesrepublik Deutschland Richter gegen das Grundgesetz entscheiden, wo doch davon auszugehen war, dass den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit diese Entscheidungsmöglichkeit genommen war?
    Wie können Amtsträger aus Steuereinnahmen bezahlt werden, aber ihrer Treuepflicht nicht nachkommen?
    Wie kann der Staat seine Staatsmacht mit Amtsträgern ausüben, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen?
    Wie können andere Gerichte (VG Frankfurt Oder oder OVG Niedersachsen) auf der gleichen gesetzlichen Grundlage entscheiden, dass sich der Staat nicht auf Amträger stützen darf, die ihm nicht gehorchen?

    Wie kann überhaupt eine Exekutive dafür verantwortlich sein, dass die Judikative die Vorgaben in den Gesetzen einhält, wo sie doch selbst diese Vorgaben nicht einhält?

    Die Vorbehalte der Richter des EUGH gegenüber der deutschen Justiz sind nachvollziehbar.

    Es gibt vieles zu tun, die grundgesetzlichen Regeln der Autoren umzusetzen und einzuhalten!

  • #3712

    Mazi (Freitag, 04 April 2025 19:19)

    # 3711
    Wie schützt uns der Staat vor Verbrechern?

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/gesundheit/other/missbrauchsopfer-nach-p%C3%A4dophilen-razzia-es-k%C3%B6nnten-auch-videos-von-mir-dabei-sein/ar-AA1CitQe?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=063fa0e839144a2bb1256a058d56f326&ei=9

    Nach der Lektüre dieses Artikels schützt der Staat uns nicht von Verbrechern!

    Wenn Richter der Judikative darauf verweisen dürfen, dass sie sich bei ihrer Entscheidung geirrt haben und damit die Straftat legitim wird, ist anzuzweifeln, dass uns der Staat tatsächlich schützen will. Entsprechend dem obigen Beispiel ist nachvollziehbar, dass ein Strafverhalten vorgelegen hat und verurteilt werden musste!

    Genauso waren die Missbrauchsopfer staatlich vor diesen Tätern zu schützen.

    Genauso ist es auch ein verwerfliches Vergehen, eine Alarmmeldung seitens der rheinland-pfälzischen Regierung nicht weiterzugeben. Nach dem von Frau Malu Dreyer geleisteten Eid auf die Verfassung, ist sie für die Richtlinie der Politik verantwortlich. Sie persönlich ist m.E. dafür verantwortlich das in ihrem Verantwortungsbereich Gesetz und Recht der Bundesrepublik Deutschland eingehalten wird.

    Wenn ein Pilot oder ein LKW-Fahrer sich in seiner Entscheidung irrt, dann sind Tote zu beklagen. Wenn Richter der Judikative erklären, sie hätten sich in ihrer Entscheidung geirrt, dann ist das unglaubwürdig. Wenn auch diese Richter die Funmktion von Amtsträgern haben, aber die Entscheidungen selbst ihres höherwertigen Gerichts nicht befolgen, dann stimmt etwas nicht.

    Wenn das Grundgesetz den Richtern vorschreibt, dass sie an das Gesetz gebunden sind, Richter der Sozialgerichtsbarkeit aber ihre Entscheidung nicht in Übereinstimmung mit dem Gesetz vornehmen, dann stimmt etwas gehörig in unserem Staat nicht. Welcher Staat stützt sich auf Amtsträger, die ihm nicht gehorchen? Wenn ein Staat Amtsträger, die ihm nicht gehorchen, einsetzt um seine Staatsgewalt auszuüben, dann ist es nicht verwerflich dahinter ein "Gedanken" zu vermuten.

    Wenn der Staat also Amtsträger, die ihm nicht gehorchen einsetzt, dann ist grundgesetzlich die Frage aufzuwerfen, ob er dann noch Institutionen mit diesen Amtsträgern besetzen darf, die dann noch Amtsaufgaben für ihn erledigen?

    Nach bürgerlicher Ansicht kann ein Staat, besetzt mit Amtsträger, die ihm nicht gehorchen, geltend machen, dass er eine Amtsfunktion wahrnimmt. Der Mangel liegt nach m.M. daran, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zwar Gesetze beschließen - darin auch Vorgaben machen -, aber ob Exekutive und Judikative dies beachten, ist ihnen "schnurtz".

    Das größte Problem liegt m.E. darin begründet, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gar nicht nachprüfen, ob ihre Vorgaben eingehalten werden. Es ist daher nicht verwunderlich, dass Exekutive und Judikative diese Vorgaben erst gar nicht beachten.

    Es sollte m.E. nicht von einem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und ehemaligen Vertretern der Exekutive die Demokratie als gefährdet angesehen werden, sondern das Grundgesetz bwesteht bereits seit 1949 und ist schon damals zur Umsetzung so in Kraft getreten. Beide Gruppen haben sich bei der Umsetzung des Grundgesetzes nicht mit Ruhm bekleckert. Dies aktuell zu befürchten, ist absolut fehl am Platze. Es war schon immer so!

    Wenn also das Grundgesetz nie umgesetzt wurtde, die Nazi-Juristen zwar gestorben sind, aber nie "ausgemerzt" wurden, dann ist auch für Juristen es so verständlich wie für Bürger zu formulieren.

    Die Formulierung des "Lehrer" unter # 3711: "War so, ist so, bleibt so." ist am sichersten so, wenn die Systemfehler nicht aufgezeigt werden.

    Ich komme wieder auf die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit.
    Sie haben als Richter, als Amtsträger, noch nie nach dem Gesetz, nach dem Grundgesetz, ihre Entscheidung getroffen.

    Es liegt also nicht daran, dass sie ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz getroffen haben, sondern daran, dass der Staat noch nie diese Amtsfunktionen mit Amtsträgern besetzt hat, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben.

    Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass sie wie Beamte aus öffentlichen Geldern, von Bürgern, bezahlt und in Pension geschickt werden. Täter sind von Staatsanwaltschaften, von Amtsträgern, die nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG) anzuklagen, zu verurteilen und das widerrechtlich erworbene Geld sicherzustellen.

  • #3711

    Lehrer (Freitag, 04 April 2025 11:03)

    Demokratie? Recht und Gesetz für alle gleich? Wo denn?
    Geld regiert die Welt. War so, ist so, bleibt so.

  • #3710

    Mazi (Donnerstag, 03 April 2025 14:56)

    Nicht nachvollziehbar ist die deutsche Kritik an der Taktik von Donald Trump in den USA. Die Nazis der Bundesrepublik Deutschland haben es ihm schließlich vorgemacht wie man sich nicht an gesetzliche Vorgaben hält.

    Wir sollten uns nichts vormachen. Ein Staat, der sich nicht an eigene Regeln, an Gesetze, hält, hat das Existenzrecht verloren bzw. nie legitim erreicht.

  • #3709

    Mazi (Donnerstag, 03 April 2025 14:48)

    # 3705
    Was ist also mit einem Staat, der uns vor solchen Amtsträger nicht schützt, die also nicht nach Gesetz.und Recht handeln, tätig sind, zu unternehmen?

    Ich weiß es nicht, wie sich ein Bürger gegen einen Staat schützen kann, der seine Staatsmacht von Amtsträgern ausüben lässt, die der Treuepflicht nicht nachkommen. Die Urteile der Gerichte (VG und OVG) bringen nur zum Ausdruck, dass dies andern Orts nicht anders gesehen wird.

    Die Frage, die sich jedoch stellt, wenn eine solche Prüfung von speziellen Richtern nicht durchgeführt wird, was einzelne Urteile besagter Richter dann bewirken können bzw. was sie bewirken?

    Die sich anschließende Frage ist, weshalb dem so ist?

    Wenn die Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Einhaltung ihrer gesetzlichen Vorgaben nicht nachprüfen, dann ist dieses pflichtwidrige Verhalten der Amtsträgern sachlich nicht verwunderlich.

    Wenn die Abgeordneten die Amtsträger wegen deren Einbruchs nicht zur Rechenschaft ziehen, dann erscheint es
    nicht verwerflich zu sein, dass andere Gruppen das Grundgesetz gänzlich in Frage stellen.